Fachbeiträge & Kommentare zu TV-L

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Eingruppierung – Entgeltord... / 6.6 Das zeitliche Maß: Hälftigkeitsprinzip

Der für die Bewertung maßgebliche Zeitanteil beträgt im Regelfall 50 v. H.: Die gesamte auszuübende Tätigkeit entspricht den Tätigkeitsmerkmalen einer Entgeltgruppe, wenn zeitlich mindestens zur Hälfte Arbeitsvorgänge anfallen, die für sich genommen die Anforderungen eines Tätigkeitsmerkmals oder mehrerer Tätigkeitsmerkmale dieser Entgeltgruppe erfüllen. Ein abweichendes zeit...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 7.1 Überblick über die Entwicklung seit 2006

Teil I der Entgeltordnung enthält seit dem 1.1.2012 nur noch die "allgemeinen Tätigkeitsmerkmale für den Verwaltungsdienst", die auf die früheren ersten Fallgruppen aus dem Allgemeinen Teil der Anlage 1a zum BAT/BAT-O zurückgehen. Die ursprünglich in Teil I (Allgemeiner Teil) der Anlage 1a zum BAT/BAT-O geregelten besonderen Tätigkeitsmerkmale wurden in eigene Abschnitte des...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 6.8 "entsprechende Tätigkeit"

Es handelt sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff. Für eine Vielzahl von Eingruppierungen wird neben der subjektiven Tätigkeit zusätzlich eine "entsprechende Tätigkeit" gefordert. Praxis-Beispiel Beispiele für Tätigkeitsmerkmale, die neben subjektiven Voraussetzungen eine entsprechende Tätigkeit fordern Teil I EntgO, EG 13 bis EG 15: neben der wissenschaftlichen Hochschulbi...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 14.13 Wissenschaftliche Hochschulbildung

Sämtliche Tätigkeitsmerkmale der Entgeltgruppen 13–15 besitzen als persönliche Voraussetzung eine abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung. Fehlt diese persönliche Voraussetzung, können Beschäftigte in den Entgeltgruppen 13–15 nur eingruppiert werden, wenn sie als "sonstige Beschäftigte" aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigke...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 5.2 Gliederung der Vergütungsordnung Bund/Länder

Die Vergütungsordnung Bund/Länder ist in 4 Teile gegliedert: Teil I: Allgemeiner Teil Teil II: Zusätzliche Tätigkeitsmerkmale Teil III: Zusätzliche Tätigkeitsmerkmale für den Bereich des Bundes Teil IV: Zusätzliche Tätigkeitsmerkmale für den Bereich der Tarifgemeinschaft Deutscher Länder Die Teile II, III und IV sind wieder in Abschnitte unterteilt. Teil II sieht wie folgt aus: Te...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 8.3.1 Geltungsbereich

In Satz 3 der Vorbemerkung Nr. 1 zu Teil II, Abschnitt 11 EntgO wird der Geltungsbereich mit dem Be-griff "Lebenszyklus" eines IKT-Systems definiert. Dieser Lebenszyklus beschreibt die Tätigkeiten von der Planung über die Implementierung bis hin zur Fehlerbeseitigung im laufenden Betrieb und schließt u. a. auch die Nutzerbetreuung sowie die Update- und Upgrade-Verwaltung ein...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 14.12 Maß der Verantwortung

Das Heraushebungsmerkmal "Maß der damit verbundenen Verantwortung" ist in der Entgeltgruppe 12 enthalten. Es basiert ohne inhaltliche Änderungen auf dem Tätigkeitsmerkmal der VergGr. III Fg. 1a des Teils I der Anlage 1a zum BAT/BAT-O. Des Weiteren ist das Heraushebungsmerkmal in der Entgeltgruppe 15 Fg. 1 enthalten. Das in EG 12 angesprochene Maß der Verantwortung kann nur in...mehr

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Pflegedienst in der Ambulanz einer Universitätsklinik – Universitätsklinikzulage

Leitsatz Die Gewährung der Universitätsklinikzulage setzt nur voraus, dass es sich bei dem Beschäftigten um einen Pfleger oder Pflegehelfer i.S.d. Teils IV Abschnitt 1 EntgO handelt und dieser an einer Universitätsklinik beschäftigt ist. Weitere Anspruchsvoraussetzungen bestehen nicht, insbesondere sind keine bestimmten oder besonderen pflegerischen Leistungen zu erbringen. Auch der Einsatzort innerhalb der Universitätsklinik ist irrelevant. Sachverhalt Der Kläger ist bei dem beklagten Universitä...TV-Lmehr

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Antidiskriminierung / 4.6.1 Diskriminierung und Arbeitsentgelt

Nach § 8 Abs. 2 AGG wird die Vereinbarung einer geringeren Vergütung für gleiche oder gleichwertige Arbeit wegen eines der im Gesetz genannten Diskriminierungsgründe nicht dadurch gerechtfertigt, dass wegen einem dieser Gründe besondere Schutzvorschriften gelten. Damit wird die bisherige Vorschrift des § 612 Abs. 3 a. F. BGB über das Geschlecht hinaus auf alle im Gesetz genan...mehr

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Antidiskriminierung / 4.6.3 Diskriminierung und Alter

Ein öffentlicher Arbeitgeber, der die Auswahl, welche Beschäftigte er einem sog. "Personalüberhang" zuordnet und dann zu einem sog. Stellenpool versetzt, auf Beschäftigte einer bestimmten Altersgruppe (älter als 40) beschränkt, und seine Vorgehensweise lediglich damit rechtfertigt, dies sei zur Herstellung einer ausgewogenen Personalstruktur erforderlich, ohne im Einzelnen d...mehr

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Antidiskriminierung / 2.8.3.3 Fristen

Zur Geltendmachung des Entschädigungsanspruchs gilt eine Ausschlussfrist von 2 Monaten, innerhalb derer eine schriftliche Geltendmachung erforderlich ist (§ 15 Abs. 4 AGG), es sei denn, die Tarifvertragsparteien haben etwas anderes vereinbart. Dies ist bei Diskriminierungen innerhalb eines bereits bestehenden Arbeitsverhältnisses nach § 37 TVöD bzw. § 37 TV-L der Fall. Bei B...mehr

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Strukturausgleich / 3.2 Die Tabelle Teil A der Anlage 3 (ohne Pflegepersonal)

Aufbau der Strukturausgleichstabelle Der Aufbau der Tabelle unterscheidet sich deutlich von der Tabelle im kommunalen Bereich. Die Tabelle gliedert sich in sieben Spalten. Die Spalten 1 bis 5 enthalten die Anspruchsvoraussetzungen, die Spalten 6 und 7 die Rechtsfolgen, also Höhe, Zahlungsbeginn und Dauer der Zahlung des Strukturausgleiches. Bei Vorliegen aller Voraussetzungen...mehr

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Strukturausgleich / 7 Höhergruppierung (Abs. 5)

Abgesehen von Veränderungen der Strukturausgleichsbeträge aufgrund von Änderungen des Umfangs der wöchentlichen Arbeitszeit (Abs. 4) können sich niedrigere Zahlungen oder gar der völlige Wegfall des Strukturausgleichs auch infolge von Höhergruppierungen ergeben. Nach § 12 Abs. 5 Satz 1 TVÜ-Länder wird bei einer Höhergruppierung der Unterschiedsbetrag zum bisherigen Entgelt a...mehr

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Strukturausgleich / 5 Tarifgebiet Ost (§ 12 Abs. 3)

Für Beschäftigte, für die nach dem TV-L die Regelungen des Tarifgebiets Ost (§ 38 Absatz 1 TV-L) Anwendung finden, galt ursprünglich der jeweilige Bemessungssatz (§ 12 Abs. 3 TVÜ-Länder in Verbindung mit der Protokollerklärung zu § 15 Abs. 1 TV-L). Wegen der vollständigen Angleichung des Bemessungssatzes für die Beschäftigten im Tarifgebiet Ost auf 100 % ist die Protokollerk...mehr

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Strukturausgleich / 1 Funktion des Strukturausgleichs (§ 12 TVÜ-Länder)

Der nachfolgende Beitrag bezieht sich auf die Regelungen des Tarifvertrags zur Überleitung der Beschäftigten der Länder in den TV-L und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-Länder) vom 12.10.2006. Beim sog. Strukturausgleich geht es nicht um eine Besitzstandsregelung im eigentlichen Sinne. Vielmehr sollen nicht (mehr) erfüllte Erwartungen, insbesondere im Hinblick auf noch a...mehr

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Strukturausgleich / 3.1 Die Grundregelung des § 12 Abs. 1 TVÜ-Länder

Ein Strukturausgleich kommt nach Satz 1 nur für Beschäftigte in Betracht, die aus dem Geltungsbereich des BAT/BAT-O in den TV-L übergeleitet worden sind. Die Regelung des Strukturausgleichs in § 12 betrifft daher nur Angestellte, also Beschäftigte im Sinne von § 38 Abs. 5 Satz 1 TV-L. Der Strukturausgleich wird "zusätzlich zu ihrem monatlichen Entgelt" gezahlt. Es handelt si...mehr

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Strukturausgleich / 10 Ärzte (§ 12 Abs. 7)

Auf Ärzte im Sinne von § 4 Abs. 1 Satz 2 und 3 findet die Regelung des § 12 TVÜ-Länder keine Anwendung. Für diese Ärzte, die unter § 41 TV-L oder unter den TV-Ärzte (Länder) fallen, gilt eine eigenständige Regelung, die sich auf Fachärzte der Lebensaltersstufen 45 und 47 der Vergütungsgruppe Ia BAT/BAT-O beschränkt; insoweit wird auf § 41 Nr. 25 TV-L bzw. auf § 9 TVÜ-Ärzte ve...mehr

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Strukturausgleich / 4 Zahlungsbeginn (§ 12 Abs. 2)

Absatz 2 regelt – ebenso wie Absatz 2 der Vorbemerkungen zu der Anlage 3 TVÜ-Länder – den Zahlungsbeginn. Dies ist in der Regel der 1.11.2008, wie die nachfolgende Übersicht zeigt:mehr

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Strukturausgleich / 6 Teilzeitbeschäftigung (§ 12 Abs. 4)

Die in den Strukturausgleichstabellen aufgelisteten Beträge beziehen sich auf Vollbeschäftigte. Satz 1 regelt deshalb, dass Teilzeitbeschäftigten der Strukturausgleich nur anteilig zusteht, da diese sonst im Verhältnis zu Vollbeschäftigten überproportional besser gestellt wären. Dies entspricht der in § 24 Abs. 2 TV-L enthaltenen Regelung. Für Beschäftigte im Tarifgebiet Ost,...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 4.5 Ruhendes Arbeitsverhältnis

Rz. 29 Ein Arbeitsverhältnis kann aufgrund unterschiedlicher rechtlich erheblicher Tatbestände ruhen. In Betracht kommt ein Ruhen unmittelbar kraft bzw. aufgrund Gesetzes (s. Rz. 30). Daneben können Tarifverträge das Ruhen anordnen, z. B. für den Fall einer befristeten Erwerbsminderungsrente (s. Hinweis in Rz. 28).[1] Schließlich können die Arbeitsvertragsparteien kraft ihre...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 4.4 Tatsächliche Arbeitsleistung

Rz. 26 Unerheblich ist dagegen grundsätzlich, ob der Arbeitnehmer überhaupt eine Arbeitsleistung erbringt.[1] Das gilt sowohl für die Wartezeit als auch für das Kalenderjahr als Urlaubsjahr. Das erhellt ein Blick auf die Begrifflichkeit des "Erholungsurlaubs", wie ihn § 1 BUrlG verwendet. Richtig verstanden dient der Erholungsurlaub nicht der Erholung von konkret geleisteter...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 1.4 Tarif- und einzelvertragliche Regelungen sowie Betriebsvereinbarungen

Rz. 9 Tarifverträge und Arbeitsverträge können jederzeit dann zulässigerweise vom BUrlG abweichen, wenn sie Regelungen zugunsten des Arbeitnehmers enthalten. Das BUrlG enthält lediglich Mindestansprüche.[1] Regelungen, die zum Nachteil des Arbeitnehmers vom BUrlG abweichen, sind im Rahmen eines Tarifvertrags insoweit zulässig, als sie nicht die §§ 1, 2 und 3 Abs. 1 BUrlG betr...mehr

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Höhergruppierung von Servicekräften am Amtsgericht - Verfassungsbeschwerde erfolglos

Leitsatz Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde des Landes Berlin und einer Arbeitgebervereinigung nicht zur Entscheidung angenommen, in dem sich die Beschwerdeführenden gegen 2 Urteile des Bundesarbeitsgerichts gewendet hatten, in denen es um die Eingruppierung von Servicekräften eines Amtsgerichts in eine höhere Entgeltgruppe TV-L ging. Sachverhalt Beschäftigte von Serviceeinheiten hatten auf eine höhere Eingruppierung geklagt und waren vor dem BAG erfolgreich gewesen. In d...mehr

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Digitalisierung / 2 Digitalisierungstarifvertrag TV-Hessen

Das Land Hessen und die Gewerkschaften haben sich am 15.10.2021 u. a. auf einen Digitalisierungstarifvertrag für die Beschäftigten des Landes Hessen (DigiTV-H) verständigt. Der DigiTV-H orientiert sich an dem Digitalisierungstarifvertrag des Bundes (DigiTV)[1], enthält zugleich aber wesentliche Abweichungen. Die wichtigste Abweichung dürfte in § 2 Abs. 3 DigiTV-H gegenüber § ...mehr

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Jubiläumsgeld / 2.2.1 Beschäftigungszeit i. S. d. § 34 Abs. 3 TV-L

Der Anspruch auf Zahlung eines Jubiläumsgeldes richtet sich nach der "Beschäftigungszeit" im Sinne des § 34 Abs. 3 TV-L. Beschäftigungszeit ist die bei demselben Arbeitgeber im Arbeitsverhältnis zurückgelegte Zeit, auch wenn sie unterbrochen ist. Unberücksichtigt bleibt die Zeit eines Sonderurlaubs unter Verzicht auf die Fortzahlung des Entgelts gemäß § 28 TV-L, es sei denn,...mehr

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Jubiläumsgeld / 2.2.1 Beschäftigungszeit i. S. d. § 34 Abs. 3 TVöD

Der Anspruch auf Zahlung eines Jubiläumsgeldes richtet sich nach der "Beschäftigungszeit" im Sinne des § 34 Abs. 3 TVöD. Beschäftigungszeit ist die bei demselben Arbeitgeber im Arbeitsverhältnis zurückgelegte Zeit, auch wenn sie unterbrochen ist. Unberücksichtigt bleibt die Zeit eines Sonderurlaubs unter Verzicht auf die Fortzahlung des Entgelts gemäß § 28 TVöD, es sei denn,...mehr

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Jubiläumsgeld / 1 Rechtsgrundlage, Zweck

§ 23 Abs. 2 TV-L regelt die Zahlung des Jubiläumsgeldes. Mit der Zahlung des Jubiläumsgeldes wird die vom Beschäftigten erwiesene Treue belohnt. Beschäftigte erhalten ein Jubiläumsgeld nach 25-jähriger Beschäftigungszeit i. H. v. 350 EUR, nach 40-jähriger Beschäftigungszeit i. H. v. 500 EUR. Ein Jubiläumsgeld für das – in der betrieblichen Praxis kaum relevante – 50-jährige Jub...mehr

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Jubiläumsgeld / 2.2.2 Übergangsregelung in § 14 TVÜ-L

Für Beschäftigte, die dem Geltungsbereich des TVÜ-Länder unterliegen, gelten hinsichtlich der Jubiläumszeit die Besitzstandsregelungen des § 14 TVÜ-L . Der TVÜ-Länder erfasst Beschäftigte, deren Arbeitsverhältnis vor dem 1.11.2006 begründet wurde und über diesen Zeitpunkt hinaus ununterbrochen fortbesteht sowie Beschäftigte, die nach einer Unterbrechung von längstens 1 Monat be...mehr

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Jubiläumsgeld / 4 Höhe des Jubiläumsgeldes

Das Jubiläumsgeld wird gezahlt bei 25-jähriger Beschäftigungszeit i. H. v. 350 EUR bei 40-jähriger Beschäftigungszeit i. H. v. 500 EUR. Das Jubiläumsgeld nach TV-L wurde damit gegenüber den bis 31.10.2006 gültigen Tarifregelungen[1] (306,78 EUR bzw. 409,03 EUR) erhöht. Auch im Tarifgebiet Ost wurde das Jubiläumsgeld seit Inkrafttreten des TVöD/TV-L in der oben bezeichneten Höhe...mehr

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Jubiläumsgeld / 5 Fälligkeit des Jubiläumsgeldes, Lohnsteuer- und Sozialversicherung

Der Anspruch auf das Jubiläumsgeld entsteht mit Vollendung einer Beschäftigungszeit von 25 bzw. 40 Jahren und wird zu diesem Zeitpunkt fällig. Nach der Rechtsprechung des BAG ist das Jubiläumsgeld entsprechend § 271 BGB fällig an dem Tag, der auf die Vollendung der maßgeblichen Beschäftigungszeit folgt (sog. "Jubiläumstag").[1] Das Jubiläumsgeld ist nicht bereits am letzten ...mehr

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Jubiläumsgeld / 3 Jubiläumsgeld bei Teilzeitbeschäftigung

Nach § 23 Abs. 2 Satz 2 TV-L erhalten Teilzeitbeschäftigte das Jubiläumsgeld in voller Höhe. Wichtig Die Vorschrift sieht – entsprechend der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zum früheren Tarifrecht BAT [1] – für die Zahlung des Jubiläumsgeldes eine Ausnahme von der grundsätzlich nur anteiligen Zahlung des Entgelts bei Teilzeitbeschäftigung (vgl. § 24 Abs. 2 TV-L) vor. Z...mehr

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Jubiläumsgeld / 6 Prozessuales zum Jubiläumsgeld

Der Beschäftigte kann im Rahmen einer Feststellungsklage vor dem Arbeitsgericht die Berücksichtigung bestimmter Zeiten als Beschäftigungszeit einklagen. Die Dauer der Beschäftigungszeit nach § 34 Abs. 3 TVöD/TV-L ist gemäß § 23 Abs. 2 Satz 1 TVöD/TV-L maßgeblich für den Anspruch auf Jubiläumsgeld. Dies begründet das nach § 256 Abs. 1 ZPO für eine Feststellungsklage erforderl...mehr

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Jubiläumsgeld / 7 Prozessuales zum Jubiläumsgeld

Der Beschäftigte kann im Rahmen einer Feststellungsklage vor dem Arbeitsgericht die Berücksichtigung bestimmter Zeiten als Beschäftigungszeit einklagen. Die Dauer der Beschäftigungszeit nach § 34 Abs. 3 TVöD/TV-L ist gemäß § 23 Abs. 2 Satz 1 TVöD/TV-L maßgeblich für den Anspruch auf Jubiläumsgeld. Dies begründet das nach § 256 Abs. 1 ZPO für eine Feststellungsklage erforderl...mehr

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Jubiläumsgeld / 2.2.3 Zeitpunkt der "Vollendung" einer bestimmten Beschäftigungszeit

Der Anspruch auf das Jubiläumsgeld entsteht nach § 23 Abs. 2 TV-L "bei Vollendung" einer Beschäftigungszeit von 25 Jahren bzw. 40 Jahren. Der Zeitraum der Beschäftigungszeit berechnet sich nach § 187 Abs. 2 Satz 1 i. V. m. § 188 Abs. 2 BGB. Der Tag des Beginns des Arbeitsverhältnisses zählt somit bei der Fristenberechnung mit. Die Jahresfrist für die Beschäftigungszeit endet...mehr

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Jubiläumsgeld / 3 Höhe des Jubiläumsgeldes

Das Jubiläumsgeld wird gezahlt bei 25-jähriger Beschäftigungszeit i. H. v. 350 EUR bei 40-jähriger Beschäftigungszeit i. H. v. 500 EUR. Das Jubiläumsgeld nach TVöD wurde damit gegenüber den bis 30.9.2005 gültigen Tarifregelungen[1] (306,78 EUR bzw. 409,03 EUR) erhöht. Auch im Tarifgebiet Ost wurde das Jubiläumsgeld seit Inkrafttreten des TVöD/TV-L in der oben bezeichneten Höhe g...mehr

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Jubiläumsgeld / 2.1 Bestehen eines Arbeitsverhältnisses

Beschäftigte, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, haben bei Erreichen der maßgeblichen Beschäftigungszeit Anspruch auf Zahlung des Jubiläumsgeldes (§ 23 Abs. 2 Satz 1 TV-L). Entscheidend ist lediglich der rechtliche Bestand des Arbeitsverhältnisses bis zur Vollendung der Beschäftigungszeit von 25 Jahren bzw. 40 Jahren. Praxis-Beispiel Auch Beschäftigte, die sich zum Zeitpu...mehr

Lexikonbeitrag aus TVöD Office Professional
Neue Pflichten für Arbeitge... / 2.3.3 Nachweis in Form eines Hinweises auf den TVöD/TV-L, Betriebs-/Dienstvereinbarung

Bestimmte Arbeitsbedingungen können nachgewiesen werden durch einen Hinweis auf einen Tarifvertrag, eine Betriebs-/Dienstvereinbarung, Arbeitsvertragsrichtlinien paritätisch besetzter Kommissionen für kirchliche Arbeitgeber. Hierzu gehören insbesondere Angaben zu Dauer der Probezeit Vergütung, Vergütungsbestandteile, Fälligkeit und Art der Auszahlung vereinbarte Ruhepausen und R...mehr

Lexikonbeitrag aus TVöD Office Professional
Neue Pflichten für Arbeitge... / 3.2.2 Probezeit im befristeten Arbeitsverhältnis

In einem befristeten Arbeitsverhältnis muss eine vereinbarte Probezeit im Verhältnis zur erwarteten Dauer der Befristung und der Art der Tätigkeit stehen (§ 15 Abs. 3 TzBfG in der Fass...mehr

Lexikonbeitrag aus TVöD Office Professional
Neue Pflichten für Arbeitge... / 2.1.4 Nachweis vom Arbeitgeber bereitgestellter Fortbildung

Nach § 2 Abs. 1 Nr. 12 NachwG muss der Arbeitgeber hinweisen auf einen etwaigen Anspruch auf "vom Arbeitgeber bereitgestellte Fortbildung". Zunächst gilt es den Begriff der "Fortbildung" zu klären. Die berufliche Fortbildung ist gesetzlich nicht definiert, aber in § 1 Abs. 4 BBiG näher erläutert. Danach zielen Maßnahmen der beruflichen Fortbildung darauf ab, die berufliche Ha...mehr

Lexikonbeitrag aus TVöD Office Professional
Neue Pflichten für Arbeitge... / 2.1.5 Nachweis zum Kündigungsverfahren

Nach bisheriger Rechtslage mussten Arbeitgeber lediglich die Fristen für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses angeben, § 2 Abs. 1 Nr. 9 NachwG (Fassung bis 31.7.2022). Wichtig Ab 1.8.2022 muss der Arbeitgeber über das bei Kündigung des Arbeitsverhältnisses von Arbeitgeber und Arbeitnehmer einzuhaltende Verfahren, mindestens über das Schriftformerfordernis und die Fristen fü...mehr

Lexikonbeitrag aus TVöD Office Professional
Neue Pflichten für Arbeitge... / 2.1.2 Nachweis vereinbarter Ruhepausen, Ruhezeiten, Schichtarbeit

Der Nachweispflicht unterliegen vereinbarte Ruhepausen und Ruhezeiten sowie bei vereinbarter Schichtarbeit das Schichtsystem, der Schichtrhythmus und die Voraussetzungen für Schichtänderungen (§ 2 Abs. 1 Nr. 8 NachwG). Gelten in der Einrichtung/im Betrieb lediglich die gesetzlichen Ruhepausen und Ruhezeiten nach dem ArbZG, so bedarf es keines ausdrücklichen Hinweises. Das Nac...mehr

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§ 5 Das AÜG in der reformie... / 2. Bereichsausnahme in § 1 Abs. 3 Nr. 2b AÜG

Rz. 48 Die Vorschrift betrifft solche Konstellationen, bei denen die Arbeitsaufgaben eines Tarifbeschäftigten von einem Arbeitgeber zu einem anderen Arbeitgeber verlagert werden und der Beschäftigte unter Fortbestand des Arbeitsverhältnisses mit dem bisherigen Arbeitgeber dem neuen Aufgabenträger zwecks Erbringung der Arbeitsleistung zur Verfügung gestellt wird. Vorausgesetz...mehr

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Literaturverzeichnis

Baeck/Deutsch/Winzer, Arbeitszeitgesetz, Kommentar, 4. Aufl., 2020 Boecken/Düwell/Diller/Hanau, Gesamtes Arbeitsrecht, 1. Aufl., 2016 (zitiert: Boecken u.a./Bearbeiter) Boemke/Lembke, Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, 3. Aufl., 2013 (zitiert: Boemke/Lemke) Breier/Dassau/Kiefer/Lang/Langenbrinck, TVöD-Kommentar, Ordner 1, Loseblattwerk mit 136. Aktualisierung, 2022 (zitiert: Breie...mehr

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§ 5 Das AÜG in der reformie... / II. Entstehungsgeschichte und Hintergrund der Bereichsausnahme

Rz. 39 Ausgangspunkt der Neuregelung einer Bereichsausnahme für den öffentlichen Dienst war eine Gesetzesinitiative der Bundesländer Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein, die Ende Oktober 2013 einen entsprechenden Entschließungsantrag in den Bundesrat einbrachten.[66] Der vom Bundesrat angenommene Antrag zielte darauf ab, die Personalgestellung im öffe...mehr

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§ 5 Das AÜG in der reformie... / Literaturtipps

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§ 5 Das AÜG in der reformie... / a) Bereichsausnahmen für den öffentlichen Dienst

Rz. 5 Eine zentrale, wenngleich in der öffentlichen Diskussion um die Regulierung der Leiharbeit wenig beachtete Regelung im AÜG betrifft Fremdpersonaleinsätze innerhalb des öffentlichen Dienstes sowie der Kirchen. Nach früherer Rechtslage war äußerst umstritten, ob und unter welchen Voraussetzungen Drittpersonaleinsätze im öffentlichen Dienst (vor allem die Personalgestellu...mehr

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§ 5 Das AÜG in der reformie... / 3. Bereichsausnahme in § 1 Abs. 3 Nr. 2c AÜG

Rz. 55 Die neue Vorschrift des § 1 Abs. 3 Nr. 2c AÜG nimmt Personalüberlassungen zwischen juristischen Personen des öffentlichen Rechts von der Geltung des AÜG aus, wenn diese Tarifverträge des öffentlichen Dienstes anwenden. Die Vorschrift betrifft damit sämtliche potenziell als Arbeitnehmerüberlassung einzuordnenden Konstellationen des Drittpersonaleinsatzes von Tarifbesch...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 5 Das AÜG in der reformie... / 4. Richtlinienkonformität der Bereichsausnahme

Rz. 60 Gewisse Fragezeichen bestehen hinsichtlich der Konformität der in § 1 Abs. 3 Nr. 2b und 2c AÜG vorgesehenen Bereichsausnahmen für den öffentlichen Dienst mit der Leiharbeitsrichtlinie 2008/104/EG . Im arbeitsrechtlichen Schrifttum wird teilweise bezweifelt, dass die AÜG-Novelle aufgrund der umfassenden Einschränkung des Anwendungsbereichs des AÜG für den Bereich des öf...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe TV-L Office Premium
Stufenzuordnung nach TV-L bei Einstellung

Leitsatz Einschlägige Berufserfahrung i.S.v. § 16 Abs. 2 Satz 2 TV-L kann bei Aufbaufallgruppen auch in einer niedrigeren Entgeltgruppe erlangt werden, wenn die höhere Bewertung der Tätigkeit nach der Wiedereinstellung aus der bloßen Erhöhung des Zeitanteils eines Arbeitsvorgangs resultiert. Sachverhalt Die Klägerin ist seit dem 1.7.2012 ohne zeitliche Unterbrechung bei dem Beklagten als Sachbearbeiterin im Bereich Weiterbildung an der Technischen Universität D tätig. Bis zum 31.3.2017 lagen der B...TV-Lmehr