Fachbeiträge & Kommentare zu TV-L

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Ortszuschlag / 3.2.1 Einführung

Arbeitnehmer, die ab 1.11.2006 den Regelungen des TV-L unterliegen, erhalten – trotz der Einrechnung des Ortszuschlags der Stufe 1 und 2 in das Vergleichsentgelt – keine dem beamtenrechtlichen Familienzuschlag oder ehegattenbezogenen Anteil im Ortszuschlag "entsprechende Leistung" mehr[1], was Auswirkungen auf die Entgeltansprüche des als Beamter/Beamtin oder z. B. bei kirch...mehr

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Ortszuschlag / 3.3 Nachträgliche Korrektur des Vergleichsentgelts

Bei der Berechnung des Vergleichsentgelts können sich – wie oben, Ziffer 3.2.2 bis 3.2.7 aufgezeigt –aufgrund der Rechtsprechung zur Auslegung des Tarifvertrags oder der Korrektur von Fehlern bei der Überleitung in den TV-L nachträglich noch Änderungen ergeben. Praxis-Beispiel Der Arbeitgeber hatte der Berechnung des Vergleichsentgelts zunächst den Ortszuschlag der Stufe 2 zu...mehr

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Ortszuschlag / 3.1 Bemessung des Vergleichsentgelts, Grundsätzliches

Angestellte, die am 31.10.2006 in einem Arbeitsverhältnis standen, das über den 31.10.2006 hinaus fortdauerte, wurden – nach Zuordnung zu einer bestimmten Entgeltgruppe – mit einem sog. Vergleichsentgelt in die Stufen der neuen Entgelttabelle des TV-L übergeleitet. Das Vergleichsentgelt (§ 5 Abs. 2 Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten in den TV-L und zur Regelung d...mehr

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Ortszuschlag / 3.2.3 Ehegatte am 1.11.2006 im BAT-Arbeitsverhältnis oder im Beamtenverhältnis

Ist der Ehegatte des überzuleitenden Angestellten ortszuschlagsberechtigt im Sinne von § 29 Abschnitt B Abs. 5 BAT/BAT-O oder als Beamter nach beamtenrechtlichen Grundsätzen familienzuschlagsberechtigt, so wird bei der Bemessung des Vergleichsentgelts grundsätzlich nur der Ortszuschlag der Stufe 1 zugrunde gelegt (§ 5 Abs. 2 Satz 2, 1. Halbsatz TVÜ-Länder). Die Regelung, wonach ...mehr

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Ortszuschlag / 3.2.4 Teilzeitbeschäftigter Ehegatte am 1.11.2006 im BAT-Arbeitsverhältnis oder im Beamtenverhältnis

Besonderheiten sind zu berücksichtigen, wenn der weiterhin ortszuschlags- oder familienzuschlagsberechtigte Ehegatte teilzeitbeschäftigt ist. In diesem Fall wird der Bemessung des Vergleichsentgelts zugrunde gelegt die Stufe 1 und "der jeweilige Anteil des Unterschiedsbetrages der Ortszuschlagsstufe 1 und 2 beziehungsweise des Familienzuschlags der Stufe 1, den die andere Pers...mehr

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Ortszuschlag / 3.2.5 Ehegatte im kirchlichen Bereich, beim Roten Kreuz u. a.

Die Einbeziehung des Ortszuschlags in das Vergleichsentgelt des auf den TV-L überzuleitenden Angestellten hat Auswirkungen auch auf den Vergütungsanspruch des im AVR-Bereich beschäftigten Ehegatten. Praxis-Tipp Bestimmte tarifvertragliche Regelungen und Arbeitsvertragsrichtlinien insbesondere im kirchlichen Bereich enthalten sog. Gegenkonkurrenzregelungen. Nach den Bestimmunge...mehr

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Ortszuschlag / 3.2.6 Ehegatte im ruhenden Arbeitsverhältnis

Problematisch erscheint die Berechnung des Vergleichsentgelts in den Fällen, in denen der Ehepartner des überzuleitenden Angestellten zwar in einem BAT-Arbeitsverhältnis steht oder als Beamter/Beamtin beschäftigt ist, im Oktober 2006 jedoch keine Bezüge erhält wegen Ruhen des Arbeitsverhältnisses aufgrund von Elternzeit, Rente auf Zeit (gemeint ist hier die befristete Rente we...mehr

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Ortszuschlag / 3.2 Ehegatte im "öffentlichen Dienst"

3.2.1 Einführung Arbeitnehmer, die ab 1.11.2006 den Regelungen des TV-L unterliegen, erhalten – trotz der Einrechnung des Ortszuschlags der Stufe 1 und 2 in das Vergleichsentgelt – keine dem beamtenrechtlichen Familienzuschlag oder ehegattenbezogenen Anteil im Ortszuschlag "entsprechende Leistung" mehr[1], was Auswirkungen auf die Entgeltansprüche des als Beamter/Beamtin oder...mehr

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Ortszuschlag / 3.2.7 Ortszuschlag der Stufe 2 wegen Aufnahme eines Kindes in den Haushalt

Nach dem bis 31.10.2006 anzuwendenden § 29 BAT bestand Anspruch auf Ortszuschlag der Stufe 2 nicht nur für verheiratete Angestellte des öffentlichen Dienstes. Bei Alleinerziehenden begründete ein in den Haushalt aufgenommenes, unterhaltsberechtigtes Kind nicht nur den Anspruch auf den kinderbezogenen Anteil im Ortszuschlag (Differenz Stufe 2 zu Stufe 3), sondern auch den Ans...mehr

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Ortszuschlag / 1 Einleitung

Der TV-L enthält – abgesehen von den Überleitungsvorschriften – keine familienbezogenen Entgeltbestandteile. Der Familienstand bzw. die Anzahl der Kinder haben damit ab 1. November 2006 grundsätzlich keinen Einfluss mehr auf die Höhe des Entgelts der Beschäftigten der Länder. Unter Geltung des Bundes-Angestelltentarifvertrags (§ 29 BAT/BAT-O) gehörte jedoch bei Angestellten n...mehr

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Tilgung von Urlaubsansprüchen bei fehlender Tilgungsbestimmung des Arbeitgebers

Leitsatz Bei Ansprüchen auf Erholungsurlaub aus einem Kalenderjahr, die auf unterschiedlichen Anspruchsgrundlagen beruhen und für die unterschiedliche Regelungen gelten, handelt es sich um selbstständige Urlaubsansprüche, auf die § 366 BGB Anwendung findet, wenn die Urlaubsgewährung durch den Arbeitgeber nicht zur Erfüllung sämtlicher Urlaubsansprüche ausreicht. Nimmt der Arbeitgeber in einem solchen Fall bei der Urlaubsgewährung keine Tilgungsbestimmung i.S.v. § 366 Abs. 1 BGB vor, ist die in §...mehr

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Infektionsschutz / 2.5.1 Personen, die tätig sind

Bei Personen, die in den genannten Einrichtungen grundsätzlich tätig sind, besteht die Verpflichtung bis spätestens zum Ablauf des 15.3.2021 einen entsprechenden Nachweis vorzulegen (zur Abgrenzung s. Gliederungspunkt 1.3). Kommen diese Personen dieser Verpflichtung nicht nach oder bestehen Zweifel an der Echtheit oder inhaltlichen Richtigkeit des Nachweises, besteht zunächs...mehr

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Dienstvereinbarungen / 1 Bedeutung von Dienstvereinbarungen

Das Personalvertretungsrecht räumt Dienststelle und Personalrat die Möglichkeit ein, bestimmte, die Arbeitsbedingungen bzw. Dienstleistungen der Beschäftigten betreffende Angelegenheiten gemeinsam durch Dienstvereinbarung zu beschließen, anstatt sie einseitig im Wege einer Anordnung der Dienststelle zu regeln, der die Personalvertretung gegebenenfalls lediglich zugestimmt ha...mehr

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Pflegedienst in der Ambulanz einer Universitätsklinik – Universitätsklinikzulage

Leitsatz Die Gewährung der Universitätsklinikzulage setzt nur voraus, dass es sich bei dem Beschäftigten um einen Pfleger oder Pflegehelfer i.S.d. Teils IV Abschnitt 1 EntgO handelt und dieser an einer Universitätsklinik beschäftigt ist. Weitere Anspruchsvoraussetzungen bestehen nicht, insbesondere sind keine bestimmten oder besonderen pflegerischen Leistungen zu erbringen. Auch der Einsatzort innerhalb der Universitätsklinik ist irrelevant. Sachverhalt Der Kläger ist bei dem beklagten Universitä...TV-Lmehr

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Antidiskriminierung / 4.6.1 Diskriminierung und Arbeitsentgelt

Nach § 8 Abs. 2 AGG wird die Vereinbarung einer geringeren Vergütung für gleiche oder gleichwertige Arbeit wegen eines der im Gesetz genannten Diskriminierungsgründe nicht dadurch gerechtfertigt, dass wegen einem dieser Gründe besondere Schutzvorschriften gelten. Damit wird die bisherige Vorschrift des § 612 Abs. 3 a. F. BGB über das Geschlecht hinaus auf alle im Gesetz genan...mehr

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Antidiskriminierung / 4.6.3 Diskriminierung und Alter

Ein öffentlicher Arbeitgeber, der die Auswahl, welche Beschäftigte er einem sog. "Personalüberhang" zuordnet und dann zu einem sog. Stellenpool versetzt, auf Beschäftigte einer bestimmten Altersgruppe (älter als 40) beschränkt, und seine Vorgehensweise lediglich damit rechtfertigt, dies sei zur Herstellung einer ausgewogenen Personalstruktur erforderlich, ohne im Einzelnen d...mehr

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Antidiskriminierung / 2.8.3.3 Fristen

Zur Geltendmachung des Entschädigungsanspruchs gilt eine Ausschlussfrist von 2 Monaten, innerhalb derer eine schriftliche Geltendmachung erforderlich ist (§ 15 Abs. 4 AGG), es sei denn, die Tarifvertragsparteien haben etwas anderes vereinbart. Dies ist bei Diskriminierungen innerhalb eines bereits bestehenden Arbeitsverhältnisses nach § 37 TVöD bzw. § 37 TV-L der Fall. Bei B...mehr

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Höhergruppierung von Servicekräften am Amtsgericht - Verfassungsbeschwerde erfolglos

Leitsatz Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde des Landes Berlin und einer Arbeitgebervereinigung nicht zur Entscheidung angenommen, in dem sich die Beschwerdeführenden gegen 2 Urteile des Bundesarbeitsgerichts gewendet hatten, in denen es um die Eingruppierung von Servicekräften eines Amtsgerichts in eine höhere Entgeltgruppe TV-L ging. Sachverhalt Beschäftigte von Serviceeinheiten hatten auf eine höhere Eingruppierung geklagt und waren vor dem BAG erfolgreich gewesen. In d...mehr

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Digitalisierung / 2 Digitalisierungstarifvertrag TV-Hessen

Das Land Hessen und die Gewerkschaften haben sich am 15.10.2021 u. a. auf einen Digitalisierungstarifvertrag für die Beschäftigten des Landes Hessen (DigiTV-H) verständigt. Der DigiTV-H orientiert sich an dem Digitalisierungstarifvertrag des Bundes (DigiTV)[1], enthält zugleich aber wesentliche Abweichungen. Die wichtigste Abweichung dürfte in § 2 Abs. 3 DigiTV-H gegenüber § ...mehr

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Jubiläumsgeld / 2.2.1 Beschäftigungszeit i. S. d. § 34 Abs. 3 TV-L

Der Anspruch auf Zahlung eines Jubiläumsgeldes richtet sich nach der "Beschäftigungszeit" im Sinne des § 34 Abs. 3 TV-L. Beschäftigungszeit ist die bei demselben Arbeitgeber im Arbeitsverhältnis zurückgelegte Zeit, auch wenn sie unterbrochen ist. Unberücksichtigt bleibt die Zeit eines Sonderurlaubs unter Verzicht auf die Fortzahlung des Entgelts gemäß § 28 TV-L, es sei denn,...mehr

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Jubiläumsgeld / 2.2.1 Beschäftigungszeit i. S. d. § 34 Abs. 3 TVöD

Der Anspruch auf Zahlung eines Jubiläumsgeldes richtet sich nach der "Beschäftigungszeit" im Sinne des § 34 Abs. 3 TVöD. Beschäftigungszeit ist die bei demselben Arbeitgeber im Arbeitsverhältnis zurückgelegte Zeit, auch wenn sie unterbrochen ist. Unberücksichtigt bleibt die Zeit eines Sonderurlaubs unter Verzicht auf die Fortzahlung des Entgelts gemäß § 28 TVöD, es sei denn,...mehr

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Jubiläumsgeld / 1 Rechtsgrundlage, Zweck

§ 23 Abs. 2 TV-L regelt die Zahlung des Jubiläumsgeldes. Mit der Zahlung des Jubiläumsgeldes wird die vom Beschäftigten erwiesene Treue belohnt. Beschäftigte erhalten ein Jubiläumsgeld nach 25-jähriger Beschäftigungszeit i. H. v. 350 EUR, nach 40-jähriger Beschäftigungszeit i. H. v. 500 EUR. Ein Jubiläumsgeld für das – in der betrieblichen Praxis kaum relevante – 50-jährige Jub...mehr

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Jubiläumsgeld / 2.2.2 Übergangsregelung in § 14 TVÜ-L

Für Beschäftigte, die dem Geltungsbereich des TVÜ-Länder unterliegen, gelten hinsichtlich der Jubiläumszeit die Besitzstandsregelungen des § 14 TVÜ-L . Der TVÜ-Länder erfasst Beschäftigte, deren Arbeitsverhältnis vor dem 1.11.2006 begründet wurde und über diesen Zeitpunkt hinaus ununterbrochen fortbesteht sowie Beschäftigte, die nach einer Unterbrechung von längstens 1 Monat be...mehr

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Jubiläumsgeld / 4 Höhe des Jubiläumsgeldes

Das Jubiläumsgeld wird gezahlt bei 25-jähriger Beschäftigungszeit i. H. v. 350 EUR bei 40-jähriger Beschäftigungszeit i. H. v. 500 EUR. Das Jubiläumsgeld nach TV-L wurde damit gegenüber den bis 31.10.2006 gültigen Tarifregelungen[1] (306,78 EUR bzw. 409,03 EUR) erhöht. Auch im Tarifgebiet Ost wurde das Jubiläumsgeld seit Inkrafttreten des TVöD/TV-L in der oben bezeichneten Höhe...mehr

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Jubiläumsgeld / 3 Jubiläumsgeld bei Teilzeitbeschäftigung

Nach § 23 Abs. 2 Satz 2 TV-L erhalten Teilzeitbeschäftigte das Jubiläumsgeld in voller Höhe. Wichtig Die Vorschrift sieht – entsprechend der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zum früheren Tarifrecht BAT [1] – für die Zahlung des Jubiläumsgeldes eine Ausnahme von der grundsätzlich nur anteiligen Zahlung des Entgelts bei Teilzeitbeschäftigung (vgl. § 24 Abs. 2 TV-L) vor. Z...mehr

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Jubiläumsgeld / 5 Fälligkeit des Jubiläumsgeldes, Lohnsteuer- und Sozialversicherung

Der Anspruch auf das Jubiläumsgeld entsteht mit Vollendung einer Beschäftigungszeit von 25 bzw. 40 Jahren und wird zu diesem Zeitpunkt fällig. Nach der Rechtsprechung des BAG ist das Jubiläumsgeld entsprechend § 271 BGB fällig an dem Tag, der auf die Vollendung der maßgeblichen Beschäftigungszeit folgt (sog. "Jubiläumstag").[1] Das Jubiläumsgeld ist nicht bereits am letzten ...mehr

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Jubiläumsgeld / 6 Prozessuales zum Jubiläumsgeld

Der Beschäftigte kann im Rahmen einer Feststellungsklage vor dem Arbeitsgericht die Berücksichtigung bestimmter Zeiten als Beschäftigungszeit einklagen. Die Dauer der Beschäftigungszeit nach § 34 Abs. 3 TVöD/TV-L ist gemäß § 23 Abs. 2 Satz 1 TVöD/TV-L maßgeblich für den Anspruch auf Jubiläumsgeld. Dies begründet das nach § 256 Abs. 1 ZPO für eine Feststellungsklage erforderl...mehr

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Jubiläumsgeld / 2.2.3 Zeitpunkt der "Vollendung" einer bestimmten Beschäftigungszeit

Der Anspruch auf das Jubiläumsgeld entsteht nach § 23 Abs. 2 TV-L "bei Vollendung" einer Beschäftigungszeit von 25 Jahren bzw. 40 Jahren. Der Zeitraum der Beschäftigungszeit berechnet sich nach § 187 Abs. 2 Satz 1 i. V. m. § 188 Abs. 2 BGB. Der Tag des Beginns des Arbeitsverhältnisses zählt somit bei der Fristenberechnung mit. Die Jahresfrist für die Beschäftigungszeit endet...mehr

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Jubiläumsgeld / 7 Prozessuales zum Jubiläumsgeld

Der Beschäftigte kann im Rahmen einer Feststellungsklage vor dem Arbeitsgericht die Berücksichtigung bestimmter Zeiten als Beschäftigungszeit einklagen. Die Dauer der Beschäftigungszeit nach § 34 Abs. 3 TVöD/TV-L ist gemäß § 23 Abs. 2 Satz 1 TVöD/TV-L maßgeblich für den Anspruch auf Jubiläumsgeld. Dies begründet das nach § 256 Abs. 1 ZPO für eine Feststellungsklage erforderl...mehr

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Jubiläumsgeld / 3 Höhe des Jubiläumsgeldes

Das Jubiläumsgeld wird gezahlt bei 25-jähriger Beschäftigungszeit i. H. v. 350 EUR bei 40-jähriger Beschäftigungszeit i. H. v. 500 EUR. Das Jubiläumsgeld nach TVöD wurde damit gegenüber den bis 30.9.2005 gültigen Tarifregelungen[1] (306,78 EUR bzw. 409,03 EUR) erhöht. Auch im Tarifgebiet Ost wurde das Jubiläumsgeld seit Inkrafttreten des TVöD/TV-L in der oben bezeichneten Höhe g...mehr

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Jubiläumsgeld / 2.1 Bestehen eines Arbeitsverhältnisses

Beschäftigte, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, haben bei Erreichen der maßgeblichen Beschäftigungszeit Anspruch auf Zahlung des Jubiläumsgeldes (§ 23 Abs. 2 Satz 1 TV-L). Entscheidend ist lediglich der rechtliche Bestand des Arbeitsverhältnisses bis zur Vollendung der Beschäftigungszeit von 25 Jahren bzw. 40 Jahren. Praxis-Beispiel Auch Beschäftigte, die sich zum Zeitpu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Neue Pflichten für Arbeitge... / 2.3.3 Nachweis in Form eines Hinweises auf den TVöD/TV-L, Betriebs-/Dienstvereinbarung

Bestimmte Arbeitsbedingungen können nachgewiesen werden durch einen Hinweis auf einen Tarifvertrag, eine Betriebs-/Dienstvereinbarung, Arbeitsvertragsrichtlinien paritätisch besetzter Kommissionen für kirchliche Arbeitgeber. Hierzu gehören insbesondere Angaben zu Dauer der Probezeit Vergütung, Vergütungsbestandteile, Fälligkeit und Art der Auszahlung vereinbarte Ruhepausen und R...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Neue Pflichten für Arbeitge... / 3.2.2 Probezeit im befristeten Arbeitsverhältnis

In einem befristeten Arbeitsverhältnis muss eine vereinbarte Probezeit im Verhältnis zur erwarteten Dauer der Befristung und der Art der Tätigkeit stehen (§ 15 Abs. 3 TzBfG in der Fass...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Neue Pflichten für Arbeitge... / 2.1.5 Nachweis zum Kündigungsverfahren

Nach bisheriger Rechtslage mussten Arbeitgeber lediglich die Fristen für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses angeben, § 2 Abs. 1 Nr. 9 NachwG (Fassung bis 31.7.2022). Wichtig Ab 1.8.2022 muss der Arbeitgeber über das bei Kündigung des Arbeitsverhältnisses von Arbeitgeber und Arbeitnehmer einzuhaltende Verfahren, mindestens über das Schriftformerfordernis und die Fristen fü...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Neue Pflichten für Arbeitge... / 2.1.4 Nachweis vom Arbeitgeber bereitgestellter Fortbildung

Nach § 2 Abs. 1 Nr. 12 NachwG muss der Arbeitgeber hinweisen auf einen etwaigen Anspruch auf "vom Arbeitgeber bereitgestellte Fortbildung". Zunächst gilt es den Begriff der "Fortbildung" zu klären. Die berufliche Fortbildung ist gesetzlich nicht definiert, aber in § 1 Abs. 4 BBiG näher erläutert. Danach zielen Maßnahmen der beruflichen Fortbildung darauf ab, die berufliche Ha...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Neue Pflichten für Arbeitge... / 2.1.2 Nachweis vereinbarter Ruhepausen, Ruhezeiten, Schichtarbeit

Der Nachweispflicht unterliegen vereinbarte Ruhepausen und Ruhezeiten sowie bei vereinbarter Schichtarbeit das Schichtsystem, der Schichtrhythmus und die Voraussetzungen für Schichtänderungen (§ 2 Abs. 1 Nr. 8 NachwG). Gelten in der Einrichtung/im Betrieb lediglich die gesetzlichen Ruhepausen und Ruhezeiten nach dem ArbZG, so bedarf es keines ausdrücklichen Hinweises. Das Nac...mehr

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§ 5 Das AÜG in der reformie... / 2. Bereichsausnahme in § 1 Abs. 3 Nr. 2b AÜG

Rz. 48 Die Vorschrift betrifft solche Konstellationen, bei denen die Arbeitsaufgaben eines Tarifbeschäftigten von einem Arbeitgeber zu einem anderen Arbeitgeber verlagert werden und der Beschäftigte unter Fortbestand des Arbeitsverhältnisses mit dem bisherigen Arbeitgeber dem neuen Aufgabenträger zwecks Erbringung der Arbeitsleistung zur Verfügung gestellt wird. Vorausgesetz...mehr

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§ 5 Das AÜG in der reformie... / II. Entstehungsgeschichte und Hintergrund der Bereichsausnahme

Rz. 39 Ausgangspunkt der Neuregelung einer Bereichsausnahme für den öffentlichen Dienst war eine Gesetzesinitiative der Bundesländer Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein, die Ende Oktober 2013 einen entsprechenden Entschließungsantrag in den Bundesrat einbrachten.[66] Der vom Bundesrat angenommene Antrag zielte darauf ab, die Personalgestellung im öffe...mehr

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Literaturverzeichnis

Baeck/Deutsch/Winzer, Arbeitszeitgesetz, Kommentar, 4. Aufl., 2020 Boecken/Düwell/Diller/Hanau, Gesamtes Arbeitsrecht, 1. Aufl., 2016 (zitiert: Boecken u.a./Bearbeiter) Boemke/Lembke, Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, 3. Aufl., 2013 (zitiert: Boemke/Lemke) Breier/Dassau/Kiefer/Lang/Langenbrinck, TVöD-Kommentar, Ordner 1, Loseblattwerk mit 136. Aktualisierung, 2022 (zitiert: Breie...mehr

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§ 5 Das AÜG in der reformie... / Literaturtipps

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§ 5 Das AÜG in der reformie... / a) Bereichsausnahmen für den öffentlichen Dienst

Rz. 5 Eine zentrale, wenngleich in der öffentlichen Diskussion um die Regulierung der Leiharbeit wenig beachtete Regelung im AÜG betrifft Fremdpersonaleinsätze innerhalb des öffentlichen Dienstes sowie der Kirchen. Nach früherer Rechtslage war äußerst umstritten, ob und unter welchen Voraussetzungen Drittpersonaleinsätze im öffentlichen Dienst (vor allem die Personalgestellu...mehr

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§ 5 Das AÜG in der reformie... / 3. Bereichsausnahme in § 1 Abs. 3 Nr. 2c AÜG

Rz. 55 Die neue Vorschrift des § 1 Abs. 3 Nr. 2c AÜG nimmt Personalüberlassungen zwischen juristischen Personen des öffentlichen Rechts von der Geltung des AÜG aus, wenn diese Tarifverträge des öffentlichen Dienstes anwenden. Die Vorschrift betrifft damit sämtliche potenziell als Arbeitnehmerüberlassung einzuordnenden Konstellationen des Drittpersonaleinsatzes von Tarifbesch...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 5 Das AÜG in der reformie... / 4. Richtlinienkonformität der Bereichsausnahme

Rz. 60 Gewisse Fragezeichen bestehen hinsichtlich der Konformität der in § 1 Abs. 3 Nr. 2b und 2c AÜG vorgesehenen Bereichsausnahmen für den öffentlichen Dienst mit der Leiharbeitsrichtlinie 2008/104/EG . Im arbeitsrechtlichen Schrifttum wird teilweise bezweifelt, dass die AÜG-Novelle aufgrund der umfassenden Einschränkung des Anwendungsbereichs des AÜG für den Bereich des öf...mehr

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Stufenzuordnung nach TV-L bei Einstellung

Leitsatz Einschlägige Berufserfahrung i.S.v. § 16 Abs. 2 Satz 2 TV-L kann bei Aufbaufallgruppen auch in einer niedrigeren Entgeltgruppe erlangt werden, wenn die höhere Bewertung der Tätigkeit nach der Wiedereinstellung aus der bloßen Erhöhung des Zeitanteils eines Arbeitsvorgangs resultiert. Sachverhalt Die Klägerin ist seit dem 1.7.2012 ohne zeitliche Unterbrechung bei dem Beklagten als Sachbearbeiterin im Bereich Weiterbildung an der Technischen Universität D tätig. Bis zum 31.3.2017 lagen der B...TV-Lmehr

Urteilskommentierung aus Haufe TV-L Office Premium
Garantiebetrag in der Endstufe

Leitsatz Ein Beschäftigter, der nach seiner Höhergruppierung der Endstufe der neuen Entgeltgruppe zugeordnet ist, erhält bei Erfüllung der Voraussetzungen des § 17 Abs. 4 Satz 2 TVöD-AT in der im Tarifbereich der VKA bis zum 28.2.2017 geltenden Fassung einen Garantiebetrag nach dieser Tarifnorm. Sachverhalt Der Kläger ist seit dem 1.1.1998 bei der beklagten Stadt (Beklagte zu 1.) als Theatermeister beschäftigt. Der TVöD-VKA findet auf das Arbeitsverhältnis Anwendung. Aufgrund seines Widerspruchs ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe TV-L Office Premium
Darlegungs- und Beweislast bei aufeinander aufbauenden Entgeltgruppen

Leitsatz Bei aufeinander aufbauenden Entgeltgruppen ist ein wertender Vergleich zu der Ausgangsentgeltgruppe vorzunehmen. Umstände, die für die Erfüllung einer tariflichen Anforderung einer Entgeltgruppe berücksichtigt worden sind, können dabei grundsätzlich nicht mehrmals für die Erfüllung eines Heraushebungsmerkmals einer höheren Entgeltgruppe herangezogen werden- sie sind vielmehr "verbraucht". Sachverhalt Die Klägerin ist seit dem Jahr 1998 bei dem beklagten Land beschäftigt. Auf das Arbeits...BATmehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / b) Versorgungsbezüge in anderen Fällen (§ 19 Abs 2 Satz 2 Nr 2 EStG)

Rz. 26 Stand: EL 118 – ET: 06/2019 Im öffentlichen Dienst gehören dazu: Die Emeritenbezüge entpflichteter > Hochschullehrer Rz 10 (BFH 113, 281 = BStBl 1975 II, 23; BFH 172, 478 = BStBl 1994 II, 238); das aufgrund des TVÖD (früher BAT) gezahlte Übergangsgeld, aber nur sofern es wegen Berufsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit oder Erreichens der tariflichen oder der sog flexib...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe TV-L Office Premium
Urlaubsanspruch bei Wechselschichtarbeit nach TV-L

Leitsatz Bei der Berechnung des Urlaubsanspruchs gem. § 26 TV-L sind Freischichten nicht zu berücksichtigen, wenn diese bei Fälligkeit des Urlaubsanspruchs zu Beginn des Kalenderjahres nicht dienstplanmäßig feststehen. Sachverhalt Die Klägerin ist bei dem beklagten Land im Gefangenenbewachungsdienst in Wechselschicht beschäftigt. Die Dienstpläne wurden für das jeweils folgende Kalenderjahr vor Beginn des Jahres aufgestellt. Hierbei war bei der Dienstplanung ein durchgehender Turnus im gesamten Ka...§ 26 Abs. 1 Satz 4 TV-Lmehr

Urteilskommentierung aus Haufe TV-L Office Premium
Bemessungsgrundlage für die tarifliche Jahressonderzahlung gem. § 20 TV-L

Leitsatz Begründen die Arbeitsvertragsparteien nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses im laufenden Kalenderjahr ein neues Arbeitsverhältnis, können als Bemessungszeitraum nur Zeiten des anspruchsbegründenden Arbeitsverhältnisses herangezogen werden. Zeiten einer früheren Beschäftigung bei demselben Arbeitgeber sind hierbei grundsätzlich unerheblich. Sachverhalt Das Arbeitsverhältnis der Klägerin, welche seit 2005 bei dem beklagten Land als Lehrkraft (eingruppiert in EG 13 mit einem Bruttomon...§ 33 Abs. 1 Buchst. a§ 44 Nr. 4 TV-L§ 33 Abs. 5 TV-LTV-LTV-Lmehr