Fachbeiträge & Kommentare zu TV-L

Beitrag aus TVöD Office Professional
TVöD-Anwender, in Anlehnung... / 2.2 Teil- oder Vollverweisung

Aus der Vertragsfreiheit ergibt sich, dass nicht nur eine Vollverweisung/Gesamtverweisung auf sämtliche Tarifregelungen des TVöD zulässig ist, sondern dass auch auf Teilbereiche, unter Umständen einzelne Vorschriften des Tarifvertrags Bezug genommen werden darf (Teilverweisung).[1] Die Teilverweisung kann in unterschiedlicher Ausprägung vorgenommen werden. Es kann vereinbart w...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
TVöD-Anwender, in Anlehnung... / 5.4 Vereinfachung der Übergangsregelungen im TVÜ

Über die Besitzstands- und Vertrauensschutzregelungen des TVÜ werden bei übergeleiteten Beschäftigten auch in Zukunft noch kinderbezogene Entgeltbestandteile – bis zu 25 Jahre nach In-Kraft-Treten des TVöD – gewährt. Strukturausgleichszahlungen, die teilweise unbefristet zu gewähren sind, sollen die durch den zum 1.10.2005 (TVöD) / 1.11.2006 (TV-L) in Kraft getretenen Tarifv...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
TVöD-Anwender, in Anlehnung... / 5.3.3 Zeitzuschläge

Erfordert die Aufgabenstellung der Einrichtung/des Betriebs Wochenend- und Nachtarbeit, so sieht der TVöD / TV-L vielfältige, wiederum komplex ausgestaltete Zeitzuschläge vor. So werden z. B. für Arbeit an Samstagen Zeitzuschläge grundsätzlich nur gezahlt, wenn die Arbeit zwischen 13 und 21 Uhr und außerhalb des Wechselschicht- oder Schichtdienstes geleistet wird. Wer am Sams...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
AT-Beschäftigte / 2.1 Definition

Im TVöD erfolgt die Herausnahme der AT-Beschäftigten nicht wie in anderen Tarifgebieten typisch nach Tätigkeit oder Stellung im Betrieb oberhalb der höchsten Ebene des Tarifvertrags. Abgestellt wird allein auf das Entgelt, das über die Entgeltgruppe 15 hinausgehen muss. Überzeichnet bedeutet dies, dass ein Beschäftigter, der eine Tätigkeit nach der Entgeltgruppe 13 ausübt, a...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
TVöD-Anwender, in Anlehnung... / 2.4 "In Anlehnung an den TVöD"

Verbreitet werden Arbeitsverhältnisse "in Anlehnung an den TVöD" abgewickelt. Dies kann geschehen durch ausdrückliche Vereinbarung im Arbeitsvertrag oder durch tatsächliche Handhabung. Häufig hat der Arbeitgeber dabei die Vorstellung, er könne sich jeweils die für ihn im Einzelfall günstige TVöD-Regelung aus dem Tarifvertragswerk – nach der "Rosinen-Theorie" – heraussuchen. N...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
TVöD-Anwender, in Anlehnung... / 4.2 Gesamtbetrachtung des Tarifvertrags

Einige Beispiele mögen die Schwachpunkte des TVöD verdeutlichen: Hinsichtlich der befristeten Verträge gelten für die Beschäftigungsverhältnisse von Angestellten im Tarifgebiet West auch weiterhin Tarifregelungen, die die gesetzlichen Befristungsmöglichkeiten einschränken. Beispielsweise darf ein sachgrundlos befristeter Vertrag unter 6 Monaten nicht abgeschlossen werden. Im ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Personalrat/Personalvertretung / 9.7.8 Mitbestimmungsrechte in Personalangelegenheiten

In folgenden Personalangelegenheiten steht der Personalvertretung das eingeschränkte Mitbestimmungsrecht zu (§ 75 Abs. 3 Satz 1 BPersVG): In Personalangelegenheiten der Arbeitnehmer nach § 78 Abs. 1 BPersVG Einstellung nach § 78 Abs. 1 Nr. 1 BPersVG Einstellung ist grundsätzlich die Begründung des Beschäftigungsverhältnisses. Deshalb unterfallen der Mitbestimmung im Sinne der V...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Personalrat/Personalvertretung / 9.7.11 Mitbestimmung in organisatorischen Angelegenheiten nach § 80BPersVG

§ 80 BPersVG regelt Tatbestände der Mitbestimmung in organisatorischen Inhalten. Diese haben entweder kollektiv-personellen Charakter oder betreffen Fragen der Ordnung innerhalb der Dienststelle. Die Tatbestände unterliegen grundsätzlich der uneingeschränkten Mitbestimmung des Personalrats. Ausgenommen sind nach § 75 Abs. 3 BPersVG die Tatbestände der § 80 Abs. 1 Nr. 10 bis 1...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Personalrat/Personalvertretung / 2.3 Persönlicher Geltungsbereich

Das BPersVG gilt für alle in den Dienststellen des öffentlichen Dienstes Beschäftigten. Dabei unterteilt das Gesetz die Beschäftigten in die Untergruppen der Beamten und Arbeitnehmer. Hierzu zählen auch die zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten. Auf Richter findet das BPersVG nur in Ausnahmefällen Anwendung (vgl. näher § 4 Abs. 1 Nr. 5 BPersVG). Nur Beschäftigte der Diensts...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Beschäftigungszeit / 2.1.2 Bestehen eines "Arbeitsverhältnisses"

Nach § 34 Abs. 3 TVöD wird die bei demselben Arbeitgeber "in einem Arbeitsverhältnis" zurückgelegte Zeit als Beschäftigungszeit berücksichtigt. Ein Arbeitsverhältnis liegt vor, wenn "eine Einzelperson (Arbeitnehmer) einem anderen (Arbeitgeber) gegenüber verpflichtet ist, in persönlicher Abhängigkeit Dienste zu leisten".[1] Der Mitarbeiter muss als "Arbeitnehmer", d. h. als An...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Beschäftigungszeit / 2.2.2.2 "Wechsel" zwischen vom TVöD erfassten Arbeitgebern

Die Zeiten bei dem anderen TVöD-Arbeitgeber werden beim neuen Arbeitgeber als Beschäftigungszeit anerkannt, wenn der Beschäftigte zwischen TVöD-Arbeitgebern "wechselt". Auch wenn der Tarifwortlaut – im Gegensatz zu dem bis 30.9.2005 gültigen Tarifrecht BAT – nicht mehr die Formulierung "unmittelbarer Anschluss der Beschäftigungsverhältnisse" enthält, muss sich das neue Arbei...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Beschäftigungszeit / 6 Festsetzung, Berichtigung, prozessuale Geltendmachung

Teilt der Arbeitgeber dem Mitarbeiter die Beschäftigungszeit mit, so wird dadurch regelmäßig die Beschäftigungszeit festgehalten, die sich durch Anwendung der Tarifvorschrift auf den konkreten Einzelfall ergibt. Die Mitteilung des Arbeitgebers hat lediglich deklaratorischen Charakter. Ansprüche, die sich an der Beschäftigungszeit orientieren, kann der Arbeitnehmer nur auf die...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Beschäftigungszeit / 3.3 Kündigungsfristen, sog. Unkündbarkeit

Mit zunehmender Beschäftigungszeit verlängern sich die Kündigungsfristen für die ordentliche Kündigung (§ 34 Abs. 1 TVöD). Die Kündigungsfrist beträgt bei einem unbefristeten Arbeitsvertrag bis zum Ende des 6. Monats 2 Wochen zum Monatsschluss. Danach beträgt die Kündigungsfrist bei einer Beschäftigungszeitmehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Überblick über die Besonder... / 2 Gemeinsamkeiten und Unterschiede zur Entgeltordnung TV-L

2.1 Gemeinsamkeiten Die Entgeltordnung des TV-H lehnt sich an die Entgeltordnung des TV-L und deren Systematik an, sodass die für die Entgeltordnung des TV-L geltenden Ausführungen aus dem Haufe Handbuch TV-L auf die Entgeltordnung des TV-H weitgehend übertragen werden können. 2.2 Redaktionelle Unterschiede Hierbei ist allerdings zu beachten, dass sich die Entgeltordnung des TV...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Überblick über die Besonder... / 2.3.3 Beschäftigte in der Informations- und Kommunikationstechnik – Teil II, 11. Abschnitt

Im Rahmen der Tarifrunde 2019 haben sich die Tarifvertragsparteien mit Wirkung zum 1. Januar 2020 auf eine Überarbeitung des Abschnitts 11 der Entgeltordnung verständigt. Die bis zum 31. Dezember 2019 geltenden Unterabschnitte 1 bis 5 wurden aufgehoben und durch einen neuen Abschnitt 11 ohne Unterabschnitte ersetzt. Der Abschnitt 11 lautet: "Beschäftigte in der Informations-...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Überblick über die Besonder... / 2.2 Redaktionelle Unterschiede

Hierbei ist allerdings zu beachten, dass sich die Entgeltordnung des TV-H in redaktioneller Hinsicht insofern von der Entgeltordnung des TV-L unterscheidet, als sie an die hessischen Gegebenheiten angepasst wurde. So enthält die Entgeltordnung des TV-H deutlich weniger Eingruppierungsmerkmale (z. B. im Teil IV – Beschäftigte im Pflegedienst). Für das Land Hessen nicht relevan...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Überblick über die Besonder... / 2.1 Gemeinsamkeiten

Die Entgeltordnung des TV-H lehnt sich an die Entgeltordnung des TV-L und deren Systematik an, sodass die für die Entgeltordnung des TV-L geltenden Ausführungen aus dem Haufe Handbuch TV-L auf die Entgeltordnung des TV-H weitgehend übertragen werden können.mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Überblick über die Besonder... / 2.3 Inhaltliche Unterschiede

Inhaltlich weicht die Entgeltordnung des TV-H in allen Teilen von der Entgeltordnung des TV-L ab. Im Teil I: Entgeltgruppe 16 Im Teil II handelt es sich um folgende Abschnitte: 2.2 Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte 6. Beschäftigte in der Forschung 7. Technische Beschäftigte im Forstdienst 11. Beschäftigte in der Informations-und Kommunikationstechnik 12.1 Beschäftigte...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Überblick über die Besonder... / 2.3.5 Beschäftigte der Polizei – Beschäftigte der Wachpolizei – Teil II, 18.2 Abschnitt

Mit Wirkung vom 1. Juni 2015 verständigten sich die Tarifvertragsparteien auf besondere Tätigkeitsmerkmale für die Beschäftigten der Wachpolizei. Vergleichbare Regelungen finden sich in der Entgeltordnung des TV-L nicht. Die Grundeingruppierung der Beschäftigten der Wachpolizei ist die Entgeltgruppe 8. Bei Vorliegen eines entsprechenden Heraushebungsmerkmals erfolgt die Eing...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Überblick über die Besonder... / 2.3.7 Beschäftigte im Straßenbetriebsdienst und Straßenbau – Teil III, 3.7 Abschnitt, § 50 TV-H

2.3.7.1 Eingruppierung ab 1.8.2023 Mit Wirkung vom 1. August 2023 verständigten sich die Tarifvertragsparteien auf umfassende Veränderungen der Eingruppierung der Beschäftigten im Straßenbetriebsdienst und Straßenbau. Die Neuregelungen sind maßgeschneidert auf die Anforderungen und Verhältnisse bei "Hessen Mobil – Straßen- und Verkehrsmanagement". Von den fast 1.000 Beschäfti...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Überblick über die Besonder... / 2.3.6 Beschäftigte der Polizei – Beschäftigte beim Landespolizeiorchester – Teil II, 18.3 Abschnitt

Musikerinnen und Musiker in der Grundtätigkeit sind in der Entgeltgruppe 8 eingruppiert und bei langjähriger Tätigkeit [1] in der Entgeltgruppe 9a. Die Leiterin oder der Leiter des Landespolizeiorchesters ist in der Entgeltgruppe 11 eingruppiert, deren oder dessen ständige Vertretung in der Entgeltgruppe 10[2].mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Überblick über die Besonder... / 2.3.4 Beschäftigte der Polizei – Beschäftigte in der Schifffahrt – Teil II, 18.1 Abschnitt

Diese Beschäftigtengruppe war bis zum Inkrafttreten der Entgeltordnung des TV-H nach Teil IV Abschnitt D der Anlage 1a zum BAT eingruppiert (Zusätzliche Tätigkeitsmerkmale für den Bereich der TdL/Angestellte im nautischen und schiffsmaschinentechnischen Dienst der Länder). Die Eingruppierungsregelungen wurden auf die aktuell bestehende Situation im Land Hessen zugeschnitten,...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Überblick über die Besonder... / 2.3.1 Teil I: Entgeltgruppe 16

Die Formulierungen der Fallgruppen 1 und 2 der Entgeltgruppe 16 sind den Formulierungen der Fallgruppen 1a und 1b der Vergütungsgruppe I der Vergütungsordnung zum BAT entnommen worden. Aus diesem Grunde kann auf die hierzu ergangene Rechtsprechung zurückgegriffen werden. In der Fallgruppe 1 sind Beschäftigte eingruppiert "deren Tätigkeit deutlich höher zu bewerten ist als ei...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Überblick über die Besonder... / 2.3.7.1 Eingruppierung ab 1.8.2023

Mit Wirkung vom 1. August 2023 verständigten sich die Tarifvertragsparteien auf umfassende Veränderungen der Eingruppierung der Beschäftigten im Straßenbetriebsdienst und Straßenbau. Die Neuregelungen sind maßgeschneidert auf die Anforderungen und Verhältnisse bei "Hessen Mobil – Straßen- und Verkehrsmanagement". Von den fast 1.000 Beschäftigten im Straßenbetriebsdienst von ...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Überblick über die Besonder... / 2.3.2 Technische Beschäftigte im Forstdienst – Teil II, 7. Abschnitt

Das Land Hessen ist für das im Landesbetrieb HessenForst beschäftigte Personal zuständig. Deshalb kann es auf die Bedürfnisse des Landesbetriebs zugeschnittene Regelungen mit den Gewerkschaften vereinbaren, vergleichbar mit einem Haustarifvertrag. Daher wurden sowohl in der Entgeltordnung zum TV-Forst Hessen als auch in der Entgeltordnung zum TV-H für die Beschäftigten des L...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Überblick über die Besonder... / 2.3.7.2 § 50 TV-H (Sonderregelungen für Beschäftigte im Sinne des § 38 Abs. 4 Satz 2 im Unterhaltungs- und Instandsetzungsdienst des Außendienstes der Straßen- und Verkehrsverwaltung)

In § 50 TV-H (Sonderregelungen für Beschäftigte im Sinne des § 38 Abs. 4 Satz 2 TV-H im Unterhaltungs- und Instandsetzungsdienst des Außendienstes der Straßen- und Verkehrsverwaltung) findet sich die wesentlichste Neuerung für die o. g. Beschäftigtengruppe. Die Regelungen stehen in Zusammenhang mit den entsprechenden Tätigkeitsmerkmalen für diese Beschäftigtengruppe bei "Hes...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.2.2 Überwachungsrecht, Nr. 2

Zu den wesentlichen Aufgaben der Personalvertretung gehört Nr. 2. Die Personalvertretung hat darüber zu wachen, dass die zugunsten der Beschäftigten geltenden Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge, Dienstvereinbarungen und Verwaltungsanordnungen durchgeführt werden. Sinn und Zweck ist die Sicherheit, dass Beschäftigte dienst- und arbeitsrechtlich nicht in rechtswidriger Weise ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe TV-L Office Premium
Tarifliche Entgeltregelung – Schutzbereich von Art. 12 GG

Leitsatz Tarifliche Entgeltregelungen sind stets ein Kompromiss zwischen den kollidierenden Vorstellungen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern über die Wertigkeit einer bestimmten Tätigkeit. Das Aushandeln von Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen ist jedoch gerade Aufgabe der insoweit sachnahen Tarifvertragsparteien und von Art. 9 Abs. 3 GG geschützt. Der Schutzbereich von Art. 12 Abs. 1 GG ist gegenüber tariflichen Entgeltregelungen daher erst eröffnet, wenn sie den existentiellen Kern der Berufsf...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.4.5.2 Tarifverträge

Auch einschlägige Tarifverträge beanspruchen Vorrang vor den Regelungen, insbesondere geschlossenen Dienstvereinbarungen, der personalvertretungsrechtlichen Parteien. Hintergrund ist unter anderem, dass die Dienststellenparteien, insbesondere die Personalräte den Gewerkschaften durch Überschneidungen in der Regelungskompetenz keine Konkurrenz machen sollen. Einschlägig ist e...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Arbeitsrecht / II. Erläuterungen

Rz. 5 & Zu 1. Zweck der Abmahnung: Die Abmahnung ist eine Reaktion auf einen Verstoß des Arbeitnehmers gegen arbeitsvertragliche Pflichten. Sie soll dem Arbeitnehmer einerseits Gelegenheit geben, sein Verhalten zu verändern, um weitere arbeitsrechtliche Konsequenzen bis hin zur Kündigung zu vermeiden. Andererseits ist sie eine Voraussetzung für eine verhaltensbedingte Kündigu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 30 Kündigungsschutz und K... / f) Außerordentliche Kündigung

Rz. 981 Die Kündigung eines Betriebsratsmitgliedes ist für die Dauer der Mitgliedschaft in dem betriebsverfassungsrechtlichen Gremium als außerordentliche Kündigung zulässig, allerdings dann nur mit Zustimmung des Betriebsrates möglich, § 15 Abs. 1 KSchG, § 103 Abs. 1 BetrVG. Gem. § 103 Abs. 1 BetrVG bedarf die Kündigung eines Betriebsratsmitgliedes stets der vorherigen Zust...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 32 Abwicklung / b) Unterschrift/Vertretungsbefugnis

Rz. 191 Die Schriftform bei der Zeugnisausstellung verlangt den eigenhändig geschriebenen Namen des Unterzeichners unter seiner Erklärung (§ 126 Abs. 1 BGB). Das Zeugnis muss daher die eigenhändige Namens- oder Firmenunterschrift tragen. Der Name des Ausstellers muss mit Tinte oder Kugelschreiber (nicht mit Bleistift!) voll und nicht bloß als Paraphe ausgeschrieben sein. Ein...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 30 Kündigungsschutz und K... / bb) Betriebliche und/oder wirtschaftliche Beeinträchtigungen

Rz. 208 Die prognostizierten Fehlzeiten sind nur dann geeignet, eine krankheitsbedingte Kündigung zu rechtfertigen, wenn sie auch zu einer erheblichen Beeinträchtigung der betrieblichen Interessen führen (BAG v. 23.1.2014 – 2 AZR 582/13, Rn 27). Dabei können neben Betriebsablaufstörungen auch wirtschaftliche Belastungen, etwa durch zu erwartende, einen Zeitraum von mehr als ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 32 Abwicklung / b) Zwischenzeugnis

Rz. 51 Das Zwischenerzeugnis ist eine (Zwischen-) Beurteilung bei fortbestehendem Arbeitsverhältnis. Das Gesetz regelt nur den Anspruch auf Erteilung eines Schlusszeugnisses und erwähnt das Zwischenzeugnis nicht. Auch Tarifverträge regeln die Voraussetzungen für die Erteilung eines Zwischenzeugnisses nicht einheitlich. So ist nach § 35 Abs. 2 TVöD (§ 61 Abs. 2 BAT) ein Anges...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Rechte und Pflichten d... / 91. Schmiergeld

Rz. 1475 Als Schmiergeld (Oberbegriff: Vorteilsannahme) können in dem hier vorliegenden Zusammenhang alle solchen Vorteile bezeichnet werden, die ein Arbeitnehmer als Gegenleistung dafür erhält oder fordert, dass er einen Dritten bei dem Bezug von Waren oder Leistungen sonstiger Art in unlauterer Weise bevorzugt. Eine entsprechende Definition, wenn auch in wettbewerbsrechtli...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 30 Kündigungsschutz und K... / 12. Außerdienstliches Verhalten

Rz. 474 Außerdienstliches Verhalten, welches keine Auswirkungen auf die vertraglichen Beziehungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber hat, ist grds. kündigungsrechtlich irrelevant (v. Hoyningen/Huene-Linck, § 1 KSchG Rn 588; ErfK/Müller-Glöge, § 626 BGB Rn 82). Hierzu zählen auch besondere sexuelle Neigungen und Veranlagungen (BAG v. 23.6.1994, AP Nr. 9 zu § 242 BGB Kündig...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 32 Abwicklung / 10. Zeugnisvergabegrund

Rz. 178 Nach § 630 BGB kann der Arbeitnehmer bei Beendigung eines Dienstverhältnisses ein "Zeugnis" verlangen. In der betrieblichen Praxis wird jedoch oft der Wunsch nach Erteilung eines Zwischenzeugnisses geäußert. Nicht selten benötigt ein Arbeitnehmer ein Zeugnis, ohne dass an eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses gedacht ist. Das Gesetz selbst regelt nur den Anspruch ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Rechte und Pflichten d... / ee) Erlöschen des Urlaubsanspruchs

Rz. 1708 Der Urlaubsanspruch erlischt durch Gewährung von bezahlter Freizeit (§ 7 Abs. 2 BUrlG) oder zulässiger Urlaubsabgeltung (§ 7 Abs. 4 BUrlG); er verfällt, wenn er nicht im laufenden Kalenderjahr genommen wird (§ 7 Abs. 3 S. 1 BUrlG) oder, falls ein Grund zur Übertragung besteht, wenn er nicht bis spätestens zum 31.03. des Folgejahres genommen wird (BAG v. 26.6.1969, A...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 3.4 Abweichung nach Abs. 2 Nr. 4

Rz. 49 Dieselben Anpassungen, wie sie auch für Betriebe, die der Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen dienen, zugelassen sind, können nach § 7 Abs. 2 Nr. 4 durch Tarifvertrag oder aufgrund eines Tarifvertrags durch Betriebs- oder Dienstvereinbarung in Verwaltungen und Betrieben des Bundes, der Länder, der Gemeinden und sonstigen Körperschaften, Anstalten und Stiftun...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kündigung / 7.9 Sonderfall Verfassungstreue

Beschäftigte im öffentlichen Dienst sind verpflichtet, sich durch ihr gesamtes Verhalten zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung zu bekennen. Sie unterliegen damit einer besonderen politischen Loyalitätspflicht[1]. Das Landesarbeitsgericht Hamburg[2] hat die Verfassungstreue eines Polizisten im Rahmen einer personenbedingten Kündigung geprüft. Ein Polizist, der sich d...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kündigung / 7.1 Alkohol- und Drogensucht

Bei Trunk- oder Drogensucht handelt es sich um eine Krankheit. Es gelten daher die Grundsätze der krankheitsbedingten Kündigung (vgl. unter 7.6). Diese Suchterkrankung als solche ist kein Kündigungsgrund, sondern die daraus entstehenden Folgen für das Arbeitsverhältnis wie z. B. Fehlzeiten, fehlende Einsetzbarkeit unter den konkreten betrieblichen Bedingungen (alkoholkranker...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kündigung / 11.7.1 Tarifliche Unkündbarkeit

Für den öffentlichen Dienst (§ 34 Abs. 2 TVöD Tarifgebiet West) ist dieser Bereich immer noch einer der wichtigsten Anwendungsfälle der sozialen Auslauffrist. Dabei wiederum wird dem Bereich der personenbedingten, krankheitsbedingten Kündigung die größte Relevanz zukommen. Bejaht vom LAG Rheinland-Pfalz für den Fall einer Alkoholkrankheit (ordentlich unkündbar + 70 MdE).[1] Nu...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kündigung / 6.6.5 Praxisfragen

Auch, aber nicht nur im Zusammenhang mit Ausfallzeiten durch Krankheit stellt sich die Frage, ob eine Verlängerung der Probezeit möglich ist. Maßgebliche Vorschrift ist hier § 1 Abs. 1 KSchG, der die Wartezeit regelt. Die Wartefrist beträgt 6 Monate. Die (längste) Probezeit nach § 622 Abs. 3 BGB beträgt ebenfalls 6 Monate. Im Bereich TVöD/TV-L ergibt sich aus dem Tarifvertrag...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kündigung / 8.5 Einzelfälle

Abwerbung Eine Abwerbung von anderen Arbeitnehmern stellt nur dann einen Kündigungsgrund dar, wenn sie unter Verletzung sonstiger Vertragspflichten erfolgt ist, z. B. im Rahmen von unerlaubter Konkurrenztätigkeit des Arbeitnehmers.[1] Abkehrwille Eine anderweitige Bewerbung rechtfertigt keine verhaltensbedingte Kündigung. Allerdings kommt eine betriebsbedingte Kündigung ausnahm...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 4.5 Redaktionelle Änderungen

Im TVöD-VKA verfolgt die neue Entgeltordnung – wie zuvor schon im TV-L und im Bund – zunächst einmal einen redaktionellen Ansatz. Die Tätigkeitsmerkmale sind sprachlich/redaktionell vereinheitlicht und aktualisiert worden. Die bisherigen Tätigkeitsmerkmale wurden sprachlich überarbeitet, z. B. "Beschäftigte" statt "Arbeiter" und "Angestellte", "Entgeltgruppe" anstatt "Vergütu...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 17.2.9 Tätigkeit in Ambulanzen, Blutzentralen und Dialyseeinheiten

Nach der Vorbemerkung Nr. 6 zu Teil B Abschn. XI Ziffer 1 Entgeltordnung VKA gehört zu der entsprechenden Tätigkeit von Pflegehelfern bzw. von Pflegern auch die Tätigkeit in Ambulanzen, Blutzentralen und Dialyseeinheiten, soweit es sich nicht überwiegend um eine Verwaltungs- oder Empfangstätigkeit handelt. Die Regelung bezieht sich darauf, dass in den benannten Bereichen das Vor...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 1 Einleitung

Vorbemerkung Nachfolgend wird hinsichtlich der Berufs- und Tätigkeitsbezeichnungen die männliche Form verwendet. Dies geschieht ausschließlich aus Gründen der besseren Lesbarkeit und Transparenz. Eine Diskriminierung ist hiermit weder verbunden noch beabsichtigt. Am 1.1.2017 ist die Entgeltordnung im Bereich der VKA in Kraft getreten. Sie löste die Eingruppierungsregelungen de...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 14.1.2 Entgeltgruppen 5 bis 9b

Entgeltgruppe 5 Das Tätigkeitsmerkmal der Entgeltgruppe 5 wurde inhaltlich unverändert aus der Vergütungsgruppe VII übernommen. Die Beschäftigten der Vergütungsgruppe VII sind auch bisher nach Anlage 1 und 3 TVÜ-VKA der Entgeltgruppe 5 zugeordnet. Entgeltgruppe 6 Entgeltgruppe 6 beinhaltet die Tätigkeitsmerkmale der Vergütungsgruppe VIb Fallgruppen 1 und 3. Die Beschäftigten de...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 12.4.2 Entgeltgruppe 9c

Entgeltgruppe 9c Beschäftigte, deren Tätigkeit sich dadurch aus der Entgeltgruppe 9b heraushebt, dass sie besonders verantwortungsvoll ist. Die bei Einführung des TVöD wie auch des TV-L geschaffene Entgeltgruppe 9 war von Anfang an missglückt. Zu viele Wertebenen flossen in diese neue Entgeltgruppe ein, deren unterschiedlicher Bedeutung und Wertigkeit die Ausdifferenzierung nu...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 7 Übersicht über Aufbau und Struktur der neuen Entgeltordnung

Schematische Übersicht Wie im TV-L und anders als beim Bund wird die neue Entgeltordnung nicht als eigenständiger Tarifvertrag, sondern als Anlage 1 zum TVöD konzipiert. Die Entgeltordnung gliedert sich in 4 Bereiche: Grundsätzliche Eingruppierungsregelungen (Vorbemerkungen) Teil A. Allgemeiner Teil Teil B. Besonderer Teil Anhang. Regelungskompetenzen Die Grundsätzlichen Eingruppie...mehr