Fachbeiträge & Kommentare zu Todesfall

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§ 15 Familienrecht / (1) Muster: Ausschluss des Zugewinns bei Rechtskraft der Scheidung

Rz. 132 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 15.20: Ausschluss des Zugewinns bei Rechtskraft der Scheidung 1. Für den Fall der Beendigung der Ehe durch Tod eines Ehegatten soll es beim Zugewinnausgleich durch Erbteilserhöhung oder güterrechtliche Lösung verbleiben. 2. Wird jedoch die Ehe auf andere Weise als durch den Tod eines Ehegatten beendet, so findet...mehr

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§ 15 Familienrecht / (4) Muster: Ausschluss des Zugewinns bei Scheitern der Ehe

Rz. 144 Um Auslegungsprobleme und Streit ggf. der – anderweitigen – Erben mit dem überlebenden Partner der gescheiterten Ehe zu vermeiden, ist es sinnvoll, den Begriff der "Beendigung der Ehe" im Ehevertrag auf das Scheitern der Ehe i.S.d. § 1933 BGB auszudehnen. Eine mögliche – zusätzliche – Formulierung wäre die folgende: Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen M...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / b) Klausel

Rz. 4 Neben dem Titel ist für die Vollstreckung noch die Vollstreckungsklausel erforderlich, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist oder sich aus der Natur der Sache die Entbehrlichkeit ergibt. Sie stellt eine amtliche Bescheinigung der Vollstreckbarkeit von Vollstreckungstiteln dar, bescheinigt die Vollstreckungsreife (vorläufige Vollstreckbarkeit oder Rechtskraft) u...mehr

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§ 13 Erbrecht / 1. Anwartschaftsrecht

Rz. 157 Mit dem Tod des Erblassers erwirbt der Nacherbe ein Anwartschaftsrecht, das regelmäßig vererblich und übertragbar ist (§ 2108 Abs. 2 S. 1 BGB). Ein solches Anwartschaftsrecht beinhaltet einen Zustand, der dem Berechtigten schon eine gesicherte Rechtsposition zuerkennt, weil von dem in der Entstehung befindlichen Recht schon so viele Erfordernisse erfüllt sind, dass d...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / 1. Grundsatz: Vererblichkeit

Rz. 206 Gem. § 15 Abs. 1 GmbHG sind Geschäftsanteile vererblich. Beim Tode eines Gesellschafters löst sich die Gesellschaft nicht auf. Vielmehr geht die Mitgliedschaft mit dem Erbfall grundsätzlich so auf die/den Erben über, wie sie beim Erblasser bestand.[880] Insofern unterscheidet sich die GmbH von der Personengesellschaft. Anders als bei dieser[881] ist der GmbH-Anteil f...mehr

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§ 40 Stiftungsrecht / 1. Stiftung & Co. KG

Rz. 134 Bei der an die GmbH & Co. (KG) angelehnten Stiftung & Co. (KG)[159] übernimmt die Stiftung die Rolle der Komplementärin. Über ihre Führungsrolle als Komplementärin der Gesellschaft ist die Stiftung bei der Stiftung & Co. KG in der Lage, nach dem Tod des Stifters eine Art Garantie für die Durchsetzung dessen Willens zu übernehmen. Die Stiftung dient hier, ggf. in Zusa...mehr

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§ 37 Sozialrecht / II. Rechtliche Grundlagen

Rz. 35 Nach § 8 Abs. 1 S. 1 SGB VII sind Arbeitsunfälle Unfälle von Versicherten infolge einer den Versicherungsschutz nach §§ 2, 3 oder 6 SGB VII begründenden Tätigkeit (versicherte Tätigkeit). Unfälle sind zeitlich begrenzte, von außen auf den Körper einwirkende Ereignisse, die zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod führen (§ 8 Abs. 1 S. 2 SGB VII). Ein Arbeitsunfall set...mehr

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§ 41 Strafrecht / f) Verhältnismäßigkeitsgrundsatz (§ 112 Abs. 1 S. 2 StPO)

Rz. 173 Die Untersuchungshaft darf gem. § 112 Abs. 1 S. 2 StPO nicht angeordnet werden, wenn sie zu der Bedeutung der Sache und der zu erwartenden Strafe oder Maßregel der Besserung und Sicherung außer Verhältnis steht. Die Verhältnismäßigkeit ist nach h.M. keine Haftvoraussetzung, die Unverhältnismäßigkeit ist vielmehr ein Haftausschließungsgrund. Gemäß § 120 Abs. 1 S. 1 St...mehr

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§ 18 Grundstücksrecht / XIII. Sicherung des Rückübereignungsanspruchs

Rz. 62 Ohne eine entsprechende grundbuchliche Sicherung des Rückübereignungsanspruchs ist dieser, insbesondere für Fälle der Zwangsvollstreckung Dritter, möglicherweise nicht werthaltig. Es ist also sinnvoll und notwendig, diesen unbedingten oder bedingten Rückübereignungsanspruch durch eine Vormerkung zugunsten des Schenkenden zu sichern. Regelmäßig bietet es sich an, für d...mehr

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§ 40 Stiftungsrecht / 2. Regelungen im BGB

Rz. 23 Der Bundesgesetzgeber wirkt nicht nur über das BGB, sondern auch maßgeblich über das Steuerrecht auf Stiftungen ein. In den Ländern finden sich zudem jeweils Landesstiftungsgesetze, die inzwischen für das materielle Stiftungsrecht eine eher untergeordnete Rolle spielen, da dessen Schwerpunkt aufgrund der Reformen der Jahre 2002 und 2023 in die §§ 80 ff. BGB verlagert ...mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / 5. Anmerkungen zum Muster

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§ 40 Stiftungsrecht / 4. Stiftungen im Erbfall

Rz. 143 Es gab und gibt kein Sondererbrecht für Stiftungen.[165] Eine im Zeitpunkt des Todes des Stifters noch nicht errichtete rechtsfähige Stiftung kann, obwohl sie erst noch in Zukunft entsteht, aufgrund der gesetzlichen Fiktion in § 80 Abs. 2 S. 2 BGB letztwillig bedacht werden. Unselbstständige Stiftungen können nur wirtschaftlich Erben sein. Rechtlich ist ihr Träger der...mehr

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§ 20 Handelsvertreterrecht / 8. Beendigung

Rz. 46 Die Beendigung des Handelsvertretervertrages kann aufgrund Zeitablaufs, Anfechtung, Aufhebungsvertrages sowie des Todes einer Vertragspartei erfolgen. Probleme ergeben sich bei der Kündigung des Vertrages. Eine Teilkündigung des Vertrages ist nicht möglich.[153] Als zulässig erachtet wird hingegen eine Änderungskündigung. Das geänderte Angebot kann auch konkludent ang...mehr

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§ 22 Internationales Privat... / 1. Anknüpfung nach Art. 11 EGBGB u. Art. 11 Rom I-VO sowie Substitution

Rz. 133 Die Abgrenzung von Form- gegenüber Inhaltserfordernissen erfolgt nach dem Zweck der jeweiligen Regelung (Qualifikation).[295] Sofern keine spezielleren Kollisionsregeln bestehen,[296] werden Formerfordernisse für Rechtsgeschäfte selbstständig durch Art. 11 Abs. 1 EGBGB bzw. Art. 11 Rom I-VO bestimmt (Formstatut). Danach gilt das Ortsrecht und alternativ das Geschäfts...mehr

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§ 40 Stiftungsrecht / 5. Großer Gestaltungsspielraum in der Praxis

Rz. 56 Da Bundes- und Landesgesetzgeber von ihrer Befugnis, die Satzung privatrechtlicher Stiftungen zu regeln, nur in begrenztem Umfange Gebrauch gemacht haben, ergeben sich die stiftungsrechtlichen Regelungen für die einzelne Stiftung aus dem Stiftungsgeschäft und insbesondere aus ihrer Stiftungssatzung (vgl. § 83 Abs. 1 BGB). Unter Beachtung des BGB und des für die betref...mehr

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§ 15 Familienrecht / 1. Rechtliche Grundlagen

Rz. 744 Das LPartG spricht in § 15 LPartG nur von Aufhebung der Lebenspartnerschaft, ohne – wie im Eherecht – zwischen Aufhebung und Ehescheidung zu unterscheiden. Seit dem 1.1.2005 sieht das Gesetz allerdings in § 15 Abs. 2 LPartG auch die Möglichkeit der Aufhebung wegen eines Willensmangels unter Verweis auf § 1314 Abs. 2 Nr. 1–4 BGB vor. Die eingetragene Lebenspartnerschaf...mehr

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§ 13 Erbrecht / 3. Muster: Gesamthandklage

Rz. 88 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 13.9: Gesamthandklage An das Landgericht _________________________ Klage des _________________________ – Kläger – Prozessbevollmächtigter: _________________________ gegen _________________________ und _________________________ – in Erbengemeinschaft nach dem Tod des am _________________________ in ______________________...mehr

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§ 13 Erbrecht / 5. Muster: Herausgabeklage

Rz. 90 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 13.10: Herausgabeklage An das Landgericht _________________________ Klage des _________________________ – Kläger – Prozessbevollmächtigter: _________________________ gegen _________________________ und _________________________ – in Erbengemeinschaft nach dem Tod des am _________________________ in _____________________...mehr

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§ 47 Urheberrecht / II. Rechtliche Grundlagen

Rz. 2 Das Urheberrechtsgesetz (UrhG) schützt Werke der Literatur, Wissenschaft und Kunst, wobei als "Werke" im Sinne des Urheberrechtsgesetzes nach der Legaldefinition des § 2 Abs. 2 UrhG nur "persönliche geistige Schöpfungen" angesehen werden. § 2 Abs. 1 UrhG enthält einen nicht abschließenden Katalog schutzfähiger Leistungen, der durch die im 2. Abschnitt des UrhG abschlie...mehr

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§ 40 Stiftungsrecht / C. Checkliste: Beratung bei einem Stiftungsprojekt

Rz. 151 Die Beratung in einem Stiftungsprojekt lässt sich wegen der Vielfalt der möglichen Ansätze kaum standardisieren. Eine Standardberatung ist regelmäßig auch weder angemessen, noch wird sie in diesem Bereich von Mandanten geschätzt. Sind die potentiellen Stifter natürliche Personen, befassen sie sich bei einem Stiftungsprojekt immer auch mit ihrem Tod und der Zeit nach ...mehr

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§ 13 Erbrecht / e) Auskunft über Schenkungen an Dritte

Rz. 185 Der Vorerbe muss Auskunft über Schenkungen an Dritte erteilen, damit der Nacherbe entsprechende Herausgabe- oder Bereicherungsansprüche geltend machen kann. Schließlich könnte zugunsten des Beschenkten die Vorschrift des § 2113 Abs. 3 BGB streiten, die einen Gutglaubensschutz gibt. Rz. 186 Die Durchsetzung eines derartigen Herausgabe- oder Bereicherungsanspruchs gegen...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Rauchen / 4 Wie wirkt sich das Rauchverhalten der Mitarbeiter aus?

Die Gesamtkosten des Rauchens für die Gesellschaft sind schwer zu beziffern und nur beschränkt aussagefähig, weil Kosten und Einnahmen an unterschiedlichen Stellen im System anfallen. Erkennbar ist, dass die durch Rauchen verursachten Krankheitskosten (inklusive Arbeitsausfall, Frühverrentung usw.) deutlich über den Einnahmen durch die Tabaksteuer liegen. Schwer bezifferbar ...mehr

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§ 40 Stiftungsrecht / III. Muster: Satzung einer gemeinnützigen Stiftung

Rz. 158 Siehe Rdn 84 ff. Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 40.3: Satzung einer gemeinnützigen Stiftung Satzung der Stiftung _________________________, gemeinnützige Stiftung für _________________________, mit Sitz in _________________________ Präambel _________________________ § 1 Name, Sitz, Rechtsform, Geschäftsjahr (1) Die Stiftung führt den Namen: Stiftun...mehr

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§ 36 Schiedsgerichtsbarkeit / I. Voraussetzungen, Inhalt, Form und Wirkungen

Rz. 51 Der Schiedsrichtervertrag ist der privatrechtliche Vertrag zwischen den Parteien des Schiedsverfahrens einerseits und den Schiedsrichtern andererseits, gleichgültig wer den jeweiligen Schiedsrichter ernannt hat, da dieser für beide Parteien tätig wird.[47] Der Vertrag kommt auf Seiten des Schiedsrichters durch die Annahme seines Amtes zustande und auf Seiten der Parte...mehr

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§ 22 Internationales Privat... / 7. Kosten einer Rechtswahlklausel in notariellen Urkunden

Rz. 104 Rechtswahlklauseln in notariellen Urkunden begründen unter dem am 1.8.2013 in Kraft getretenen Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) eine gegenüber den Kosten des Hauptgeschäfts eigenständige Kostenpflicht. Gem. § 104 GNotKG beträgt der Geschäftswert bei der Beurkundung einer Rechtswahl, die die allgemeinen oder güterrechtlichen Wirkungen der Ehe betrifft, 30 % des...mehr

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§ 15 Familienrecht / 4. Modifizierung des gesetzlichen Güterstands

Rz. 128 Die mit einer Gütertrennung verbundenen Nachteile und umfassenden Konsequenzen sind häufig unerwünscht. Die Gütertrennung nimmt zwar für sich den – nur scheinbaren – Vorteil der Klarheit und Einfachheit in Anspruch. Gleichzeitig führt er in vielen Fällen zu einer Benachteiligung eines Ehegatten. Namentlich die Kürzung der Erbansprüche durch Wegfall des Zugewinnausgle...mehr

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§ 15 Familienrecht / a) Ausschluss des Zugewinns für den Fall der Scheidung

Rz. 130 Jüngere Eheleute verstehen die Ehe häufig nicht als Institution, mit deren Hilfe man sich gegenseitig zu Vermögen verhilft. Die Ehe trägt für solche Partner keinen Versorgungscharakter. Sind beide berufstätig und wollen es auch bleiben, wünschen sie zwar die Weitergabe ihres Vermögens im Falle funktionierender Ehe bis zum Tod, jedoch keine Teilungspflicht im Falle de...mehr

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§ 40 Stiftungsrecht / II. Muster: Testament zur Errichtung einer rechtsfähigen Stiftung

Rz. 157 Siehe Rdn 49 ff. Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 40.2: Testament zur Errichtung einer rechtsfähigen Stiftung Ich berufe zu meiner alleinigen Erbin die nach meinem Tode nach Maßgabe dieses Testaments zu errichtende rechtsfähige und gemeinnützige _________________________ Stiftung. Diese soll ihren Sitz in Essen haben. Sie soll vom Stifterverband...mehr

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§ 15 Familienrecht / (3) Rechtsfolgen

Rz. 143 Liegen die Voraussetzungen der Scheidung der Ehe des Erblassers zum Zeitpunkt seines Todes vor, führt dies im Falle gesetzlicher Erbfolge automatisch zum Wegfall des gesetzlichen Ehegattenerbrechts, § 1933 BGB. Liegen die Voraussetzungen des § 1933 BGB vor, ist aber die Ehe aus formalen Gründen oder beispielsweise wegen offener Folgesachen wie dem Versorgungsausgleich...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / b) Erbfall/Schenkung/Gewinn nach Beendigung des Insolvenzverfahrens und vor dem Ende der Abtretungsfrist

Rz. 215 Eine nach Beendigung des Insolvenzverfahrens während des Restschuldbefreiungsverfahrens anfallende Erbschaft unterliegt nicht dem Insolvenzbeschlag. Als Rechtsinhaber ist der Schuldner daher vollumfänglich zur Verfügung berechtigt, wenn der Erbfall nach dem Aufhebungsbeschluss eintritt. Der Schuldner ist jedoch, wenn er vor Ablauf der Wohlverhaltensperiode erwirbt, n...mehr

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§ 40 Stiftungsrecht / b) Aktuelles Stiftungssteuerrecht

Rz. 94 Der Gesetzgeber hat im Laufe der Zeit ein modernes Steuerrecht für steuerbegünstigte Stiftungen normiert, das hier zumindest kurz zu skizzieren ist.[110]mehr

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§ 15 Familienrecht / (2) Muster: Ausschluss jeglichen Betriebsvermögens vom Zugewinn

Rz. 153 Die Herausnahme von Betriebsvermögen aus dem Zugewinn kann in den Kernfomulierungen[246] wie folgt vereinbart werden: Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 15.27: Ausschluss jeglichen Betriebsvermögens vom Zugewinn Jegliches Betriebsvermögen eines von uns beiden soll beim Zugewinnausgleich bei Beendigung der Ehe aus anderen Gründen als dem Tod eines...mehr

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§ 13 Erbrecht / 1. Klage auf Auskunft über den Vermächtnisgegenstand

Rz. 223 Dem Vermächtnisnehmer selbst steht grundsätzlich kein Auskunftsanspruch gegenüber dem Erben zu, sofern er nicht auch Pflichtteilsberechtigter ist – was ihm ein Auskunftsrecht nach § 2314 BGB eröffnen würde – oder ihm ein Auskunftsanspruch mit vermacht worden ist. Die zuletzt genannte Alternative ist außerordentlich empfehlenswert im Rahmen der Gestaltung, um den Verm...mehr

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§ 15 Familienrecht / c) Checkliste: Unterhalt wegen Kindesbetreuung

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§ 13 Erbrecht / 8. Muster: Antrag auf Beschränkung der Haftung gem. § 780 ZPO

Rz. 93 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 13.12: Antrag auf Beschränkung der Haftung gem. § 780 ZPO Wir beantragen, die Klage abzuweisen, hilfsweise dem Beklagten im Urteil gem. § 780 ZPO vorzubehalten, sich auf die Beschränkungen seiner Haftung sowohl für die Hauptforderung als auch für die Nebenforderungen und die Kosten auf den Bestand des Nachlasses ...mehr

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§ 32 Personengesellschaften / 4. Rechtsnachfolge

Rz. 77 Da es sich bei der stillen Gesellschaft um eine Personengesellschaft handelt, bedarf es für die Übertragung der Beteiligung einer ausdrücklichen Zulassung im Vertrag (vgl. § 8 Abs. 1).[145] § 8 Abs. 3 (Fortsetzung mit den Erben) entspricht dem Gesetz (§ 234 Abs. 2 HGB [146]); ansonsten weitestgehende Gestaltungsfreiheit.[147] Handelt es sich um ein Einzelunternehmen ode...mehr

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§ 13 Erbrecht / 1. Muster: Stufenklage des Alleinerben gegen den Erbschaftsbesitzer/sonstigen Besitzer

Rz. 44 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 13.3: Stufenklage des Alleinerben gegen den Erbschaftsbesitzer/sonstigen Besitzer An das Landgericht _________________________ Klage des _________________________ – Kläger – Prozessbevollmächtigter: _________________________ gegen _________________________ – Beklagter – Prozessbevollmächtigter: _________________________ we...mehr

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§ 13 Erbrecht / II. Örtliche Zuständigkeit

Rz. 305 Die Frage der örtlichen Zuständigkeit richtet sich zunächst nach § 27 Abs. 1 ZPO, sodass grundsätzlich das Gericht zuständig ist, in dem der Erblasser im Zeitpunkt des Todes seinen allgemeinen Gerichtsstand hatte. Wenn das Gesetz hier von "Wohnsitz" spricht, wird nicht näher ausgeführt, was darunter zu verstehen ist. Im Allgemeinen ist das der Ort, an dem der Erblass...mehr

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§ 15 Familienrecht / aa) Gütertrennung

Rz. 120 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 15.14: Vereinbarung Gütertrennung § _________________________ Ehevertragliche Vereinbarungen Ehevertraglich vereinbaren wir Folgendes: 1. Als Güterstand für unsere Ehe soll die Gütertrennung nach Maßgabe des Bürgerlichen Gesetzbuches gelten. Uns ist bekannt, dass durch die Vereinbarung der Gütertrennungmehr

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§ 40 Stiftungsrecht / I. Weg

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§ 13 Erbrecht / 1. Feststellungsklage des Erblassers selbst

Rz. 4 Wenn der Erblasser selbst festgestellt haben möchte, dass seine letztwillige Verfügung wirksam ist, ist eine Feststellungsklage zulässig, wenn auch das Feststellungsinteresse vorliegt: Das Vorliegen eines Feststellungsinteresses wird insbesondere in den Fällen geprüft, in denen ein Erblasser eine bereits getroffene letztwillige Verfügung gewissermaßen umstoßen will und ...mehr

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§ 5 Arzthaftungsrecht / (2) Einsichtsrecht der Erben

Rz. 67 Grundsätzlich haben die Erben eines verstorbenen Patienten ein Einsichtsrecht in die diesen betreffenden Behandlungsunterlagen (§ 630g Abs. 3 BGB), sofern nicht erkennbar der Wille des Verstorbenen entgegensteht,[228] so z.B. wenn nächste Angehörige eines Verstorbenen einen möglichen Behandlungsfehler aufdecken wollen. Ansonsten gilt die Schweigepflicht über den Tod h...mehr

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§ 40 Stiftungsrecht / III. Entwicklung eines spezifischen Stiftungsmodells

Rz. 154 (selbstständige gemeinnützige Stiftung, unselbstständige Stiftung, Familienstiftung, Zustiftungen, Spenden etc.)mehr

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§ 13 Erbrecht / 8. Auskunftsanspruch des Alleinerben gegen einen Pflichtteilsberechtigten?

Rz. 256 Von Gesetzes wegen ist ein Auskunftsanspruch eines Alleinerben gegen einen Pflichtteilsberechtigten nicht vorgesehen. Ein solcher Anspruch ergibt sich auch nicht durch Analogien.[153] Im entschiedenen Fall des OLG München stritten Brüder um Vermächtnis-, Pflichtteils- und Auskunftsansprüche nach dem Tod der gemeinsamen Mutter. Der beklagte Bruder war testamentarische...mehr

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§ 13 Erbrecht / VII. Örtliche Zuständigkeit

Rz. 132 Zuständig ist neben dem allgemeinen Gerichtsstand des Beklagten hier das Gericht des besonderen Gerichtsstandes gemäß § 27 ZPO. Demzufolge kann eine solche Erbteilungsklage vor dem Gericht erhoben werden, bei dem der Erblasser zuletzt gewohnt hat (§ 13 ZPO). Hatte er im Zeitpunkt seines Todes keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, ist der letzte inländische Wohn...mehr

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§ 37 Sozialrecht / III. Muster: Revisionsschrift

Rz. 36 Der Text stammt weitgehend aus BSG v. 21.3.2024 – B 2 U 14/21 R. Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 37.11: Revisionsschrift An das Bundessozialgericht _________________________ In dem Revisionsverfahren _________________________ gegen BG Az. _________________________ beantragen wir, das Urteil das Landessozialgerichts vom _________________________ und das...mehr

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§ 13 Erbrecht / 12. Muster: Klage des Nacherben auf Feststellung der Unwirksamkeit einer Grundstücksübertragung wegen Verstoßes gegen § 2113 Abs. 2 BGB

Rz. 200 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 13.27: Klage des Nacherben auf Feststellung der Unwirksamkeit einer Grundstücksübertragung wegen Verstoßes gegen § 2113 Abs. 2 BGB An das Landgericht _________________________ Klage der _________________________ – Klägerin– Prozessbevollmächtigter: _________________________ gegen den _________________________ – Beklagte...mehr

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§ 18 Grundstücksrecht / IX. Nießbrauch bei Eltern

Rz. 58 Eine häufig vorgesehene Gestaltung bei der Übertragung von Immobilien von Eltern auf Kinder sieht vor, dass der Übergeber – wenn er Alleineigentümer ist – den Vorbehalt eines Nießbrauchs zu eigenen Gunsten und gleichzeitig zugunsten seines Ehegatten wünscht. Der Ehegatte, dem nach dieser Konstruktion ausschließlich ein Nießbrauchsrecht zugewandt wird, ist Zuwendungsnie...mehr

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§ 22 Internationales Privat... / bb) Zeitlicher Anwendungsbereich

Rz. 110 Sachverhalte mit Bezügen zu einer Zeit vor dem 1.9.1986 (Datum des Inkrafttretens der großen IPR-Reform) sind daraufhin zu prüfen, ob das neue oder das "alte IPR"[244] zur Anwendung kommt (intertemporales Privatrecht). Für abgeschlossene Vorgänge (Heirat, Tod, Geburt) vor dem 1.9.1986 gilt altes Recht weiter (Art. 220 Abs. 1 EGBGB).[245] Die Rom II-VO gilt für Schade...mehr

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§ 43 Umwandlungsrecht / IV. Muster: Ausgliederungsbeschluss

Rz. 28 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 43.7: Ausgliederungsbeschluss UVZ-Nr.: _________________________/_________________________ Verhandelt zu _________________________ am _________________________ Vor mir, dem unterzeichnenden Notar _________________________ mit Amtssitz in _________________________ erscheint heute: _________________________, geb. am _...mehr