Fachbeiträge & Kommentare zu Todesfall

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / III. Zuwendung

Rz. 42 Die Zuwendung kann sowohl in einem Vermächtnis als auch in einer Erbeinsetzung liegen. Ist von einer Erbeinsetzung auszugehen, so handelt es sich notwendigerweise um eine Einsetzung zum Nacherben, wenn die Bedingung beim Erbfall noch nicht eingetreten ist.[86] Die Vorschrift des § 2074 BGB führt dazu, dass die Nacherbschaft, die nicht durch den Tod des Vorerben beding... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 1. Entgeltliche Verträge

Rz. 2 § 2301 BGB setzt ein Schenkungsversprechen oder – diesem gleichgestellt – ein selbstständiges Schuldversprechen bzw. Schuldanerkenntnis voraus; die Vorschrift ist daher auf entgeltliche Verträge nicht anwendbar,[2] so z.B. wenn der Schenker dem Beschenkten für seine geleisteten Dienste nach seinem Tod Geld verspricht. In diesem und in anderen vergleichbaren Fällen wird... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / IV. Form und Frist

Rz. 7 Die Form des Rücktritts richtet sich nach §§ 2296, 2297 BGB; die Rücktrittserklärung bedarf der notariellen Beurkundung, § 2296 Abs. 2 BGB. Eine Rücktrittsfrist ist im Gesetz nicht vorgesehen; eine solche kann jedoch im Erbvertrag vereinbart werden.[10] Im Übrigen gilt, dass das Rücktrittsrecht bei einem zweiseitigen Erbvertrag mit dem Tod des Vertragspartners erlischt... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / A. Gutglaubensschutz

Rz. 1 Wird der Eintritt der Nacherbfolge durch den Erblasser an andere Bedingungen als den Tod des Vorerben geknüpft, insbesondere die Geburt des Nacherben, vgl. § 2101 Abs. 1 BGB, oder Eheschließung, so erfährt der Vorerbe hiervon regelmäßig nicht sogleich. Das Gesetz gewährt ihm in S. 1 unter der Bedingung solcher Nichtkenntnis ein verlängertes Verwaltungsrecht; dem gutglä... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Waisenrente / 2 Unfallversicherung

Bei Tod durch Arbeitsunfall oder einer zum Tode führenden Berufskrankheit steht den Kindern des Versicherten vom Todestag an Waisenrente zu. Der anspruchsberechtigte Personenkreis ist mit dem der Rentenversicherung identisch. Die Waisenrente wird bis zum 18. Lebensjahr gezahlt, darüber hinaus bis grundsätzlich längstens zum 27. Lebensjahr bei Schul- oder Berufsausbildung. Die ... mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / cc) Kündigungsschutz nach dem BEEG

Rz. 521 Der mutterschutzrechtliche Kündigungsschutz wird durch den Kündigungsschutz während der Elternzeit [931] gem. § 18 BEEG ergänzt. Der Sonderkündigungsschutz beginnt mit dem Tag der Geltendmachung der Elternzeit und endet mit Ablauf der Elternzeit. Der Arbeitgeber darf die Kündigung erst nach Ablauf der Elternzeit aussprechen, dh, sie darf erst dann zugehen. Eine Kündig... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / c) Vor- und Nacherbschaft

Rz. 47 Besondere Beachtung verdient das der Vor- und Nacherbschaft unterliegende Vermögen. War der Erbe zum Vorerben berufen und tritt der Nacherbfall mit seinem Ableben ein, geht das der Vor- und Nacherbschaft unterliegende Vermögen mit seinem Tod auf den Nacherben über.[232] In der Hand des Erblassers bildet(e) es eine Art Sondervermögen, das zwar zu seinen Lebzeiten zusta... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 1. Notarielle Erklärung

Rz. 4 Durch die Verweisung auf § 2296 BGB kann der Widerruf nur durch notariell beurkundete Erklärung vorgenommen werden. Nach § 10 Abs. 4 LPartG gilt die Vorschrift für gemeinschaftliche Testamente bei eingetragenen Lebenspartnerschaften entsprechend. Für den widerrufenden Ehegatten ist Testierfähigkeit zu fordern,[11] da auch der Widerruf eine Verfügung von Todes wegen dar... mehr

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Unfallversicherung: Freiwil... / 8.3.1 Geldleistungen

Freiwillig Versicherte erhalten z. B. nach einem Arbeitsunfall Verletztengeld sowie Voll- und Teilrente. Hinterbliebene erhalten bei Tod des Versicherten Rente. Alleiniger Maßstab für die Höhe dieser Geldleistungen ist die frei gewählte Versicherungssumme (Ausnahme: freiwillige Versicherung der Ehrenamtsträger). Die folgende Tabelle zeigt die unterschiedlichen Leistungshöhen... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / I. Erbfall

Rz. 2 Nach § 2176 BGB fällt das Vermächtnis i.d.R. mit dem Erbfall oder dem Tod des Erblassers an. Es kommt auch nicht darauf an, dass der Bedachte das Vermächtnis angenommen hat (Prinzip des Vonselbsterwerbs). Nach § 2160 BGB kann das Vermächtnis mit dem Tod des Erblassers nur dann anfallen, wenn der Bedachte zur Zeit des Erbfalls noch lebt oder für den Fall dessen Vorverst... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / A. Allgemeines/Normzweck

Rz. 1 Grundsätzlich wird das Vermächtnis mit seiner Entstehung, in der Regel also dem Erbfall, fällig (§ 271 Abs. 1 BGB). Aus § 2181 BGB ergibt sich, dass in Abweichung davon der Erblasser den Eintritt der Fälligkeit auch in das freie Belieben des Beschwerten stellen kann. In diesem Fall soll die Fälligkeit im Zweifel hinausgeschoben sein bis zum Tod des Beschwerten. Hat der... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Erbfall

Der Erbanteil fließt den Miterben zu, sobald die Erbengemeinschaft Verfügungsmacht erlangt, dh idR mit Eintritt des Erbfalls, FG Hamburg v 01.10.2009, 6 K 45/07, EFG 2010, 425; Martini in Brandis/Heuermann, § 11 EStG Rz 110 "Erbfall" (08/2023). Dies gilt auch dann, wenn eine Testamentsvollstreckung angeordnet ist, BFH v 24.01.1996, X R 14/94, BStBl II 1996, 287. Zuwendungen i... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / d) Quotenberechnung bei Wahl-Zugewinngemeinschaft

Rz. 40 Auch eine etwaige Wahl-Zugewinngemeinschaft (§ 1519 S. 1 BGB) endet durch den Tod eines der Ehegatten (Art. 7 WahlZugAbk). Hierdurch entstehen allerdings keine Ansprüche nach § 1371 Abs. 1 BGB; ebenso wenig ergibt sich aus anderen Normen eine Erhöhung des gesetzlichen Erbteils des überlebenden Ehegatten.[175] Mithin ergeben sich für die Quotenberechnung (sowohl der Erb... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 2. Fertigung der Niederschrift

Rz. 15 Über diese Erklärung ist anschließend vom Bürgermeister zwingend eine Niederschrift zu fertigen. Die Niederschrift ist Ausdruck und Verkörperung des letzten Willens des Erblassers. Sie muss beim Tod des Erblassers grundsätzlich abgeschlossen worden sein.[17] Folgende Vorschriften aus dem BeurkG sind nach Abs. 1 S. 4 Hs. 1 im Hinblick auf die Niederschrift zu beachten:... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / B. Zukünftige Erben

Rz. 5 Hat der Erblasser eine noch nicht erzeugte natürliche Person oder eine noch nicht entstandene juristische Person als Erben eingesetzt, so liegt gem. § 2101 BGB im Zweifel eine Nacherbeinsetzung vor. Nach Abs. 2 fällt die Erbschaft dem Nacherben in diesem Fall mit seiner Geburt bzw. Entstehung an. Dieser Zeitpunkt ist zwingend; eine Rückbeziehung des Erbschaftsanfalls a... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / II. Inhalt des Erbrechts

Rz. 12 Wie jeder andere Erbe auch wird der Staat Gesamtrechtsnachfolger. Es handelt sich nicht um ein hoheitliches Aneignungs- bzw. Okkupationsrecht des Staates.[17] Als Gesamtrechtsnachfolger tritt er in alle vererblichen Rechte und Pflichten des Erblassers ein. Hierunter fallen auch Urheberrechte, Patentrechte, Verlagsrechte, Rechte an Geschmacks- und Gebrauchsmustern sowi... mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
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Vollstationäre Pflege / 6 Anteilige Leistungsbeträge

Pflegebedürftige haben bei Einzug, Auszug oder bei Tod grundsätzlich Anspruch auf den Pauschbetrag. Die Zahlungspflicht des Pflegebedürftigen und der Pflegekasse endet mit dem Auszug bzw. mit dem Tod des Pflegebedürftigen. Praxis-Beispiel Vollstationäre Pflegeleistung im Sterbemonat Ein Pflegebedürftiger (Pflegegrad 4) verstirbt am 20.8. Das kalendertägliche Heimentgelt beträg... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 5. Gemeinschaftliches Testament und Erbvertrag

Rz. 96 Verfügungen in einem gemeinschaftlichen Testament oder Erbvertrag sind ebenfalls der ergänzenden Auslegung zugänglich. Handelt es sich um die ergänzende Auslegung einer wechselbezüglichen Verfügung nach dem Tod des Längstlebenden, kommt es auf den hypothetischen Willen des zweiten Ehegatten an, da nur dessen Schlussverfügung Wirksamkeit erlangen kann. Allerdings ist h... mehr

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ZErb 01/2026, Gestaltungen ... / b) Doppelt bedingtes Herausgabevermächtnis

Nach dem Wegfall der Nacherbfolge greift eine zweite Schutzebene: ein doppelt bedingtes Herausgabevermächtnis. Dieses wird für den Fall vorgesehen, dass zwar der leibliche Elternteil von jeglichen erbrechtlichen Ansprüchen ausgeschlossen ist (erste Bedingung) und aber nach dem Tod des Kindes Vermögensgegenstände aus dem Nachlass des Erblassers auf Personen übergehen könnten,... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / II. Einleitung des Verfahrens

Rz. 145 Das Verfahren ist seitens des Nachlassgerichts von Amts wegen einzuleiten.[415] Gestellte Anträge sind als Anregung zur Einleitung des Verfahrens (§ 24 Abs. 1 FamFG) auszulegen.[416] Wird dem Nachlassgericht der Tod einer Person durch Anzeige des Standesbeamten oder sonst zuverlässig bekannt, so hat das Nachlassgericht zu prüfen, ob Anlass für eine Sicherung des Nach... mehr

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Sterbevierteljahr (Rente) / 1.1.2 Vorschuss auf Witwen-/Witwerrente

Hat der verstorbene Versicherte bis zum Tod eine Rente bezogen, gilt ein beim Renten Service der Deutschen Post AG gestellter Antrag auf Zahlung eines Vorschusses für das Sterbevierteljahr als Antrag auf Leistung einer Witwen-/Witwerrente.[1] Der Vorschuss beträgt das 3-fache der von der verstorbenen Person zuletzt bezogenen Monatsrente und wird auf die Rentenansprüche der W... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / Gesetzestext

Eine Anordnung des Erblassers, durch die er verbietet, das Testament alsbald nach seinem Tode zu eröffnen, ist nichtig. mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / I. Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift setzt voraus, dass ein vorrangiger Abkömmling (§ 1924 Abs. 2 BGB) "vor oder nach dem Erbfalle" weggefallen ist, also bei Tod vor dem Erbfall (§ 1924 Abs. 2 BGB), bei Enterbung (§ 1938 BGB), es sei denn, die Verfügung ergäbe, der gesamte Stamm solle enterbt sein,[1] bei Ausschlagung (§ 1953 BGB), Erbunwürdigkeit (§ 2344 BGB) oder Erbverzicht (§ 2346 BGB).... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / b) Schmerzensgeld/Anspruch auf Hinterbliebenengeld

Rz. 34 Aufgrund der Aufhebung des § 847 Abs. 1 S. 2 BGB aF[112] sind Schmerzensgeldansprüche in vollem Umfang vererblich, und zwar auch dann, wenn der verletzte Erblasser zu Lebzeiten nicht den Willen begründet haben sollte, Schmerzensgeld zu fordern.[113] Ist der Erblasser kurz nach dem Unfall verstorben, ohne das Bewusstsein wiederzuerlangen, dann besteht kein Anspruch auf... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 3. Abs. 1 Nr. 1 3. Fall (Herbeiführung der Testierunfähigkeit)

Rz. 13 Der Täter muss den Erblasser in einen dauerhaften Zustand versetzt haben, in dem diesem ein Testieren aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen bis zu seinem Tode nicht möglich war. In Betracht kommen vor allem Siechtum, Geisteskrankheit oder körperliche Verstümmelung. Es muss auf den Körper eingewirkt werden, denn "räumliche Beschränkungen" des Erblassers genügen ni... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / II. Weitere Antragsberechtigte

Rz. 5 Antragsberechtigt sind des Weiteren der Erbschaftskäufer (§ 2383 BGB) anstelle des Erben;[14] und neben ihm der Erbe wie ein Nachlassgläubiger in den entsprechenden Fällen des § 330 Abs. 2 InsO;[15] der Nacherbe (§ 2144 Abs. 1 BGB),[16] der Erbeserbe,[17] der verwaltende Testamentsvollstrecker (vgl. auch § 317 Abs. 1 InsO);[18] und der Ehegatte, der Erbe ist, sowie der... mehr

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Rentensplitting / 3.3 Auswirkung auf die Rente

Ist das Rentensplitting durchgeführt, werden die im Rahmen des Einzelsplittings übertragenen Entgeltpunkte als Zuschlag bzw. Abschlag an Entgeltpunkten berücksichtigt. Durch einen Splittingzuwachs erhält der dadurch Begünstigte i. d. R. entsprechend erhöhte Renten aus seinem Versicherungsstamm, d. h. beispielsweise eine höhere Altersrente, Erwerbsminderungsrente oder Waisenre... mehr

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ZErb 01/2026, Vorabentschei... / 1 Gründe

Das Vorabentscheidungsersuchen betrifft die Auslegung von Art. 40 des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum vom 2.5.1992 (ABl 1994, L 1, S. 3) in der durch das Übereinkommen über die Beteiligung der Republik Bulgarien und Rumäniens am Europäischen Wirtschaftsraum (ABl 2007, L 221, S. 15) geänderten Fassung (im Folgenden: EWR-Abkommen). Es ergeht im Rahmen eines Rech... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / II. Familienerbrecht und gesetzliche Erbfolge

Rz. 6 Bei der gesetzlichen Erbfolge, die grundsätzlich gegenüber der gewillkürten Erbfolge subsidiär ist, gilt der Grundsatz der Verwandtenerbfolge. Die gesetzliche Erbfolge tritt ein, wenn keine wirksame Verfügung von Todes wegen vorliegt oder der abschließend als Erbe in einer letztwilligen Verfügung Eingesetzte in Folge von Ausschlagung oder Erbunwürdigkeitserklärung entf... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 2. Gemeinschaftliches Testament

Rz. 7 Auch das gemeinschaftliche Testament von Ehegatten (§ 2265 BGB) und eingetragenen Lebenspartnern (§ 10 Abs. 4 LPartG) zählt zu den Testamenten. Es stellt jedoch eine Zwischenform dar. Das gemeinschaftliche Testament kann einseitige Verfügungen beider Ehegatten enthalten, aber auch wechselbezügliche (§ 2270 BGB). Die wechselbezüglichen Verfügungen können nach dem Tod de... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 3. Begriff "Erbe"

Rz. 4 Erbe ist, wen der Erblasser durch Verfügung von Todes wegen zur Erbfolge berufen hat oder wer kraft Gesetzes zum gesetzlichen Erben berufen ist. Erbschaftskäufer (§ 2371 BGB) und Erbteilskäufer (§ 2033 BGB) werden durch entsprechende Übertragung der Rechtsposition nicht Erben und können daher auch keinen auf sie lautenden Erbschein beantragen.[4] Der kraft Gesetzes ode... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 4. Veränderungen

Rz. 15 Im Wege der ergänzenden Auslegung (mutmaßlicher Wille) können aber auch spätere, nicht vorbedachte Erwerbe und anderweitige nicht vorbedachte Veränderungen Berücksichtigung finden ("ungewollte Regelungslücke"), die ggf. auch Anlass für eine Anfechtung nach § 2078 Abs. 2 Alt. 1 BGB sind[33] (siehe auch Rdn 25 f.). Rz. 16 Eine ungewollte Regelungslücke bzw. planwidrige U... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 5. Stille Gesellschaften

Rz. 63 Gem. § 234 Abs. 2 HGB kommt es durch den Tod eines stillen Gesellschafters nicht zur Auflösung der stillen Gesellschaft. Die Beteiligung kann daher vom Testamentsvollstrecker als Nachlassbestandteil verwaltet werden, sofern der Geschäftsinhaber zustimmt.[108] Wird hingegen durch den Tod des Geschäftsinhabers die stille Gesellschaft aufgelöst, hat der Testamentsvollstr... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / A. Allgemeines

Rz. 1 Neben dem Testament bildet der Erbvertrag die zweite Art der Verfügung von Todes wegen. Das Testament ist jederzeit frei widerruflich, während der Erbvertrag die Vertragsparteien grundsätzlich bindet. Das gemeinschaftliche Testament unter Ehegatten fällt nicht unter die Vorschrift des § 1941 BGB. Es handelt sich hierbei um eine Zwischenform zwischen Einzeltestament und... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / I. Anfechtungsrecht Dritter

Rz. 2 Das Anfechtungsrecht des Dritten entsteht erst mit dem Tod des Erblassers, wenn die Aufhebung dem Dritten unmittelbar zustattenkommen würde, § 2080 BGB. Die Anfechtungserklärung ist formlos wirksam. Anfechtungsgegner ist bei Erbeinsetzung und Auflagen das Nachlassgericht (§ 2081 Abs. 1 u. 3 BGB), bei Vermächtnissen der Bedachte, § 143 BGB.[2] Das Anfechtungsrecht beste... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 1. Bindungswirkung

Rz. 32 Die zweite Wirkung der Wechselbezüglichkeit ist die nach dem Tod eines der Ehegatten eintretende Bindungswirkung (§ 2271 Abs. 2 S. 1 BGB). Der Überlebende ist nunmehr an seine wechselbezüglichen Verfügungen gebunden und kann nicht mehr abweichend testieren, nachdem er das ihm Zugewendete angenommen hat (§ 2271 Abs. 2 BGB). Mit dieser Rechtsfolge trägt das Gesetz dem U... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / C. Rolle des Vertragspartners

Rz. 3 Die Rolle des Vertragspartners besteht darin, die letztwilligen Verfügungen des Erblassers in vertraglich bindender Form anzunehmen. Eine Verfügung von Todes wegen braucht er nicht zu errichten. In den Fällen, in denen auch der Vertragspartner Verfügungen von Todes wegen errichtet, handelt es sich um einen zweiseitigen oder gemeinschaftlichen Erbvertrag (§ 2298 BGB). G... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / IV. Fortgesetztes Tun oder Unterlassen

Rz. 6 Weiter setzt § 2075 BGB voraus, dass der Bedachte während eines Zeitraums von unbestimmter Dauer etwas unterlässt oder fortgesetzt tut. Handelt es sich um einmalige Handlungen, ist § 2075 BGB nicht anwendbar. Rz. 7 Unter § 2075 BGB fallen die Verwirkungsklauseln [9] (siehe hierzu Rdn 14 ff.) sowie die Wiederverheiratungsklauseln,[10] die zulässige Anordnung der Beibehalt... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / B. Ähnliche Verträge

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Witwen-/Witwerrente / 2 Unfallversicherung

Witwen-/Witwerrente wird in der Unfallversicherung bei Tod oder Verschollenheit eines Versicherten infolge eines Arbeitsunfalls gewährt. 2.1 Höhe der Rente Die Witwen-/Witwerrente wird ohne Vorliegen weiterer besonderer Voraussetzungen in Höhe von 30 % des Jahresarbeitsverdienstes der verstorbenen Person gezahlt. Sie erhöht sich auf 40 %, wenn Witwen/der Witwer bzw. überlebend... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / d) Aufschiebende und auflösende Bedingung

Rz. 11 Tritt die Wirkung mit dem Eintritt eines ungewissen Ereignisses ein, sprechen wir von einer aufschiebenden Bedingung; endet die Wirkung hingegen mit dem Eintritt des Ereignisses, sprechen wir von einer auflösenden Bedingung. In beiden Fällen handelt es sich um echte Bedingungen. mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 1. Zulässigkeit von Potestativbedingungen

Rz. 16 Der Erblasser kann seine Verfügung von Todes wegen auch von Umständen abhängig machen, deren Eintritt bzw. Nichteintritt vom Willen des Bedachten abhängig sind. Bei derartigen Bedingungen handelt es sich um Potestativbedingungen (Gegenwartsbedingung).[33] Solche Bedingungen sind grundsätzlich zulässig, was auch durch die Regelung des § 2075 BGB deutlich wird. Die Gren... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 1. Ärztliche Schweigepflicht

Rz. 39 Bei Zweifeln an der Testierfähigkeit, insbesondere aber bei Krankenhaustestamenten, ist das Gespräch mit dem behandelnden Arzt zu suchen. Denn eine Entscheidung setzt grundsätzlich die sorgfältige Ermittlung des medizinischen Befundes voraus. Dem steht jedoch die auf Art. 12 Abs. 1, Art. 1 Abs. 1 GG, § 203 Abs. 1 Nr. 1 StGB, § 53 Abs. 1 Nr. 3 StVO beruhende ärztliche ... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / A. Allgemeines

Rz. 1 Die Regelung des § 1961 BGB steht in einem engen Zusammenhang mit der Bestimmung des § 1958 BGB. Danach kann ein Anspruch, der sich gegen den Nachlass richtet, vor der Annahme der Erbschaft nicht gegen den Erben gerichtlich geltend gemacht werden. Eine Klage des Nachlassgläubigers gegen den Erben vor dem Zeitpunkt der Erbschaftsannahme wäre deshalb mangels passiver Pro... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / B. Freies Verfügungsrecht

Rz. 3 Eine Gesamtbefreiung ist nach Abs. 2 auch dann anzunehmen, wenn der Erblasser die Befugnis des Vorerben zur freien Verfügung über die Erbschaft angeordnet hat. Dies gilt jedoch nur "im Zweifel"; Abs. 2 enthält demgemäß bereits nach dem Wortlaut eine widerlegbare Auslegungsregel.[6] Maßgebend ist jeweils der durch Auslegung zu ermittelnde Erblasserwille. Der Begriff "Ve... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / Gesetzestext

Der Erblasser kann durch Verfügung von Todes wegen die Pflichtteilslast im Verhältnis der Erben zueinander einzelnen Erben auferlegen und von den Vorschriften des § 2318 Abs. 1 und der §§ 2320 bis 2323 abweichende Anordnungen treffen. mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / II. Wegfall eines Bedachten

Rz. 4 Der Wegfall eines Bedachten kann "vor oder nach dem Erbfall" erfolgen. Der Wegfall des Vermächtnisnehmers vor dem Erbfall ist insbesondere bei Verzicht (§ 2352 BGB), Tod (§ 2160 BGB) oder Totgeburt der Leibesfrucht gegeben. Auch der Eintritt einer auflösenden Bedingung vor dem Erbfall kann zum Wegfall des Bedachten führen.[1] § 2160 BGB wird insoweit durch § 2158 BGB v... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / Literaturtipps

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Ende der Beschäftigung: Loh... / 1 Abmeldung beim Bundeszentralamt für Steuern

Scheidet ein Arbeitnehmer aus dem Dienstverhältnis aus, muss der sog. ELStAM-Datenbank beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), das die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) bereitstellt, der Tag der Beendigung des Dienstverhältnisses unverzüglich und auf elektronischem Wege mitgeteilt werden. Dies gilt auch dann, wenn das Finanzamt den Arbeitgeberabruf vorüberge... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / I. Personenbezogenes Ereignis

Rz. 3 Gem. Abs. 1 S. 2 Nr. 1 bleibt die Nacherbeinsetzung wirksam, wenn der Nacherbfall an ein Ereignis in der Person des Vor- oder Nacherben geknüpft ist und derjenige, in dessen Person das Ereignis eintreten soll, zur Zeit des Erbfalls lebt oder – was sich zwar nicht aus dem Wortlaut der Vorschrift ergibt, von der ganz h.M.[6] aber als ausreichend angesehen wird – zumindes... mehr