Fachbeiträge & Kommentare zu Tarifeinheit

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§ 16 Vertragstypen / 6. Arbeitsentgelt/equal pay

Rz. 1831 Mit dem Gesetz zur Änderung des AÜG und anderer Gesetze vom 21.2.2017 wurde der bisher auf verschiedene Normen im AÜG aufgeteilte Grundsatz des Schlechterstellungsverbotes (equal pay oder equal treatment), systematisch in § 8 AÜG zusammengefasst (BGBl I, 258). § 8 Abs. 1 AÜG regelt den Grundsatz der Gleichstellung von Leiharbeitnehmern mit vergleichbaren Stammarbeitn...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / 2. Auslegungsmethoden

Rz. 83 Der genaue Inhalt der Bezugnahmeklausel ist durch Auslegung der Parteiabsprachen nach Maßgabe der §§ 133, 157 BGB zu ermitteln (vgl. LAG Hamm v. 5.6.1998 – 10 Sa 1564/97). Verweisungen auf Tarifverträge einer bestimmten Branche schließen dabei laut einer Entscheidung des LAG Schleswig-Holstein grds. nicht nur Verbandstarifverträge, sondern auch entsprechende firmenbez...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / bb) Bezugnahmeklauseln und Tarifverträge

Rz. 843 Bei den Bezugnahmeklauseln auf Tarifverträge wird wie folgt begrifflich unterschieden: Sofern im Arbeitsvertrag auf einen bestimmten, näher definierten gültigen Tarifvertrag verwiesen wird, und wenn gleichzeitig ein bestimmter Stichtag genannt wird, ist von einer statischen Verweisung auszugehen. Dies hat zur rechtlichen Folge, dass spätere tarifliche Änderungen ohne...mehr

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Arbeitsgerichtliches Urteil... / 1.11 Beweisregelungen im Arbeitsgerichtsprozess

Zum Beweisrecht im Urteilsverfahren ist in § 58 Abs. 1 ArbGG die Regelung enthalten, dass die Beweisaufnahme vor der Kammer erfolgt. § 58 Abs. 2 ArbGG regelt gesondert die Beeidigung von Zeugen und Sachverständigen sowie die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung. Durch das Gesetz zur Tarifeinheit (Tarifeinheitsgesetz) v. 3.7.2015[1] wird in § 58 Abs. 3 ArbGG geregelt, das...mehr

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Gewerkschaft / 5 Tarifautonomie der Gewerkschaften

Unter den von Art. 9 Abs. 3 GG geschützten koalitionsspezifischen Betätigungen kommt der Tarifautonomie die mit Abstand größte Bedeutung zu. Dies zeigt bereits die große Zahl von Verbands- und Haustarifverträgen (Firmentarifverträgen). Die vom Koalitionsgrundrecht umfasste Freiheit zur kollektivvertraglichen Gestaltung beschränkt sich weder auf die Regelung von Arbeitsbeding...mehr

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Gewerkschaft / 1 Begriffsmerkmale einer Gewerkschaft

Auch wenn in zahlreichen verschiedenen Gesetzen Rechte und Pflichten von Gewerkschaften geregelt sind, z. B. im TVG, BetrVG, BPersVG, Landespersonalvertretungsgesetzen, MitbestG, ArbGG oder SGG, ist nach BAG von einem gesetzesübergreifend einheitlichen Gewerkschaftsbegriff auszugehen, der das Erfordernis der Tariffähigkeit mit einschließt.[1] So wie z. B. § 10 Satz 1 Halbsat...mehr

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Arbeitsvertrag und Tarifver... / 3.3 Unklarheitenregel

Die Formulierung einer in einem Formulararbeitsvertrag enthaltenen Bezugnahmeklausel muss eindeutig sein. Dies gilt auch für Vertragsklauseln, die als Bezugnahmeklausel ausgelegt werden könnten. Nach § 305c Abs. 2 BGB gehen Zweifel bei der Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen zulasten des Verwenders. Die sog. Unklarheitenregel beruht auf dem Gedanken, dass es Sache des...mehr

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§ 1 Entwicklung des Rechts ... / II. Erster Referentenentwurf vom 16.11.2015

Rz. 17 Obwohl der Koalitionsvertrag die Marschroute für die stärkere Regulierung des Fremdpersonaleinsatzes recht deutlich vorgab, ließ das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) mit der Vorlage eines Gesetzesentwurfes zunächst auf sich warten. Der Grund war die Umsetzung von als vorrangig eingestuften Gesetzesvorhaben, insbesondere die Wiederherstellung der Tarife...mehr

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Arbeitsgerichtliches Beschl... / 2.3 § 99 ArbGG

Gemäß § 99 ArbGG ist das Verfahren über die Entscheidung, welcher Tarifvertrag im Betrieb anwendbar ist, geregelt. Nach § 99 Abs. 1 ArbGG wird in den Fällen des § 2a Abs. 1 Nr. 6 ArbGG das Verfahren auf Antrag einer Tarifvertragspartei eines kollidierenden Tarifvertrags eingeleitet. Für das Verfahren sind die §§ 80–82 Abs. 1 Satz 1, die §§ 83–84 und 87–96a entsprechend anzuwe...mehr

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Arbeitskampfrecht / 6.4.3.1 Übermaßverbot und Tarifeinheitsgesetz

Das am 10.7.2015 in Kraft getretene Tarifeinheitsgesetz und dessen zentrale Bestimmung § 4a TVG ist bei seiner sehr kontroversen Entstehung als "Streikbremse" beworben worden. Es diente vordergründig nur dem Ziel, dem von der Rechtsprechung langjährig zugrunde gelegten und am 7.7.2012[1] aufgegebenen Grundsatz der Tarifeinheit – in veränderter Form – eine gesetzliche Grundla...mehr

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Sauer, SGB III § 437 Dritte... / 2.3 Angestellte

Rz. 14 Abs. 2 regelt den Übergang der Arbeitsverhältnisse mit den Angestellten auf den Bund. Die Überleitung erfolgt unter den für Beamtinnen und Beamte in Abs. 1 normierten Voraussetzungen (vgl. insbesondere. Anm. 5 bis 8). Rz. 15 Abs. 2 Satz 2 stellt klar, dass die Bundesrepublik Deutschland als neuer Arbeitgeber kraft Gesetzes zugleich in die arbeitsvertraglichen Rechte un...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.6.1 Regelungssperre bei existierendem Tarifvertrag

Rz. 20 Die Regelungssperre greift zunächst ein, wenn der Betrieb im persönlichen, fachlichen und räumlichen Geltungsbereich eines aktuell geltenden Tarifvertrags liegt. Dabei kann es sich sowohl um einen Verbandstarifvertrag als auch um einen Firmentarifvertrag handeln. Hinweis Für die Regelungssperre kommt es nicht darauf an, ob der Arbeitgeber tarifgebunden ist. Maßgeblich ...mehr

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§ 3 Prozessrecht / Literaturtipps

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / Literaturtipps

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / Literaturtipps

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Arbeitskampf / 2.7 Spartenarbeitskampf

Im Jahr 2010 gab es in der Rechtsprechung des BAG eine Abkehr vom Grundsatz der Tarifeinheit.[1] Durch das Tarifeinheitsgesetz vom Juli 2015 wurde das Tarifvertragsgesetz (TVG) geändert, so dass wieder der Grundsatz "Ein Betrieb, ein Tarifvertrag" gilt. Haben mehrere Gewerkschaften unterschiedliche Tarifverträge für ein und dieselbe Beschäftigtengruppe abgeschlossen, findet i...mehr

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Arbeitskampf / 2.6 Erhaltungs- und Notstandsarbeiten

Erhaltungsarbeiten sind diejenigen Arbeiten, die erforderlich sind, um für die Dauer des Arbeitskampfs die sächlichen Betriebsmittel in dem Zustand zu erhalten, in dem sie sich bei Beginn des Arbeitskampfs befunden haben. Hierzu gehören zum einen die Fortsetzung der Produktion (z. B. bei Hochöfen und chemischen Prozessen) und zum anderen auch Maßnahmen, um den endgültigen Ve...mehr

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Arbeitskampf / 3 Arbeitgebermaßnahmen

Ebenso wie seitens der Verfassung (Art. 9 Abs. 3 GG) den Beschäftigten das Recht zum Streik eingeräumt wird, haben auch die Arbeitgeber das Recht, auf einen Streik zu reagieren bzw. selbst als Tarifvertragspartei einen Arbeitskampf einzuleiten, z. B. durch eine Angriffsaussperrung. Für den Arbeitskampf stehen auf Arbeitgeberseite im Wesentlichen die Aussperrung und die suspe...mehr

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Gewerkschaften / 7 Tarifeinheitsgesetz

Jahrzehntelang galt in Deutschland der Grundsatz "Ein Betrieb – ein Tarif". Die ständige Rechtsprechung begründete dies damit, dass ein Nebeneinander mehrerer Tarifverträge in einem Betrieb für den Arbeitgeber unüberwindliche praktische Schwierigkeiten mit sich bringen würde. Im Jahr 2010 gab das Bundesarbeitsgericht den Grundsatz der Tarifeinheit auf, weil es keinen übergeo...mehr

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Kommunikationskosten / 1.1 Übersicht über direkte Kosten

Zu den direkten Kosten zählen in der Regel diese Kostenpositionen: Monatliche Grundgebühren für Festnetz und Mobilfunk Entgelte für Tarifeinheiten im Festnetz und Mobilfunk Kosten für Internetnutzung und Provider Ggf. ergänzend oder alternativ: Kosten für Flatrates (Telefon, Internet, Hinweis: in kleinen Unternehmen und bei Selbstständigen kommen meist Flatrates zum Tragen, bei ...mehr

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Tarifvertrag, Abschluss / 2.1 Gewerkschaften

Tarifverträge können nach § 2 Abs. 1 TVG auf Arbeitnehmerseite nur von Gewerkschaften abgeschlossen werden, der einzelne Arbeitnehmer kann nicht Partei eines Tarifvertrages sein. Definition: Gewerkschaften sind Zusammenschlüsse von Arbeitnehmern und Beamten zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen ihrer Mitglieder. Dieser Zweck wird regelmäßig durch de...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Tarifvertrag / 2 Tarifautonomie

Das Grundgesetz enthält in Art. 9 Abs. 3 GG eine Institutsgarantie des Tarifvertrags. Damit ist den Tarifparteien verfassungsmäßig die Kompetenz verliehen, die Arbeitsbedingungen ihrer Mitglieder im Einzelnen zu regeln und jedenfalls die Arbeitskampfmaßnahmen durchzuführen, die erforderlich sind, um eine funktionierende Tarifautonomie sicherzustellen.[1] Sie sind dabei an Ve...mehr

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Tarifvertrag, Geltungsbereich / 8.2.2 Gesetz zur Tarifeinheit

Um diese Entwicklung einzugrenzen verabschiedete der Deutsche Bundestag am 22.5.2015 das Gesetz zur Tarifeinheit. Seit 10.7.2015 regelt § 4a TVG die Folgen einer Tarifpluralität. In § 4a Abs. 2 TVG ist nunmehr der Ausgangspunkt eine Tarifkollision, die gesetzlich als eine Überschneidung der Geltungsbereiche nicht inhaltsgleicher Tarifverträge verschiedener Gewerkschaften def...mehr

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Tarifvertrag, Geltungsbereich / 8.2.1 Bisherige Rechtsprechung zur Tarifpluralität

Jahrzehntelang ist die Rechtsprechung von dem Grundsatz ausgegangen, dass es in einem Betrieb nur einen Tarifvertrag geben könne (Grundsatz der Tarifeinheit).[1] Hintergrund der Anwendung dieses Grundsatzes war vor allem, dass die Anwendung mehrerer unterschiedlicher Tarifverträge in einem Betrieb zu administrativem Mehraufwand führt. Im Hinblick auf betriebliche Regelungen ...mehr

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Tarifvertrag, Geltungsbereich / Zusammenfassung

Der vorliegende Beitrag erläutert, wann, wo und für wen Tarifverträge gelten. Dabei wird im Rahmen des zeitlichen Geltungsbereiches dargelegt, ab wann ein Tarifvertrag Anwendung findet, insbesondere inwiefern ihm Rückwirkung zukommen kann. Bei der Beendigung der Geltung wird auf die Fortgeltung im Rahmen von Betriebsübergängen eingegangen. Der räumliche, betriebliche und fa...mehr

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Maschinenstundensatzrechnun... / Einzel- und Gemeinkosten unterscheiden

Einzelkosten sind Kosten, die Sie einem Produkt oder Auftrag direkt zuordnen können. Dies ist vor allem beim Material und speziellen Werkzeugen, die Sie nur für die Herstellung eines Produktes benötigen oder für bestimmte Transport- und Versicherungskosten (ebenfalls für ein bestimmtes Produkt) der Fall. Wenn Sie z. B. Stühle herstellen, wissen Sie i. d. R., wie viel Materia...mehr

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Gesetzgebungsreport / 2. Tarifeinheit

In Zeiten, in denen Streiks bei Bahn, Flugverkehr und Kindertagesstätten auf der Tagesordnung stehen, hat das mit Wirkung vom 10.7.2015 in Kraft getretene Gesetz zur Tarifeinheit (Tarifeinheitsgesetz) vom 3.7.2015 (BGBl I, S. 1130) besondere Aufmerksamkeit erfahren (zu Einzelheiten Fischinger/Monsch NJW 2015, 2290 ff.; Maaß ZAP F. 17, S. 1183 ff.). Mit dem Gesetz wurde der G...mehr

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ZAP 1/2015, Anwaltsmagazin / Expertenkontroverse zur geplanten Tarifeinheit

Der derzeit vorliegende Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Tarifeinheit (vgl. dazu zuletzt ZAP Anwaltsmagazin 2/2015, S. 52) sollte noch nicht das letzte Wort zu diesem Thema sein. Dafür plädierte die Mehrheit der Sachverständigen Anfang Mai bei einer öffentlichen Anhörung des Bundestagsausschusses für Arbeit und Soziales. Für das Gesetz sprachen sich der Deutsche Gewerk...mehr

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ZAP 17/2015, Das Tarifeinhe... / I. Einleitung

Bis zu der Aufgabe der Rechtsprechung durch das BAG im Jahr 2010 (BAG, Urt. v. 7.7.2010 – 4 AZR 549/08, NZA 2010, 1068) galt über Jahrzehnte im Arbeitsrecht der Grundsatz "ein Betrieb – ein Tarif" (vgl. BAG, Urt. v. 29.3.1957 – 1 AZR 208/55, AP Nr. 4 zu § 4 TVG Tairfkonkurrenz). Mit diesem Prinzip der Tarifeinheit stellte die Rechtsprechung sicher, dass bei Kollisionen zweie...mehr

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ZAP 17/2015, Das Tarifeinhe... / VI. Fazit

Zusammenfassend ist festzuhalten, dass das Tarifeinheitsgesetz Tarifkollisionen nach dem Mehrheitsprinzip auflösen und so die Tarifeinheit im Betrieb herstellen will. Die Funktionsfähigkeit der Tarifautonomie soll gesichert und ausufernde Arbeitskämpfe insbesondere in essentiellen Bereichen vermieden werden. Es bleibt allerdings abzuwarten, ob diese Ziele in der arbeitsrecht...mehr

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Gesetzgebungsreport / Zusammenfassung

In der letzten Ausgabe des Gesetzgebungsreports (ZAP 4/2015, S. 171 ff.) war ein Überblick über die Aktivitäten des Gesetzgebers in den ersten 15 Monaten der 18. Legislaturperiode gegeben worden. Auch im vergangenen Jahr hat die schwarz-rote Bundesregierung wieder fleißig die im Koalitionsvertrag verabredete Agenda abgearbeitet; darunter befinden sich insbesondere die rechts...mehr

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ZAP 17/2015, Das Tarifeinhe... / IV. Bekanntgabepflichten des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber hat insbesondere vor dem Hintergrund des Anhörungsrechts der Minderheitsgewerkschaft die Aufnahme von etwaigen Tarifverhandlungen rechtzeitig und in geeigneter Weise bekannt zu geben. Rechtzeitig ist eine Bekanntgabe, wenn sie unverzüglich nach Aufnahme der Tarifverhandlungen und möglichst vor Abschluss des Tarifvertrags erfolgt. Hinweis: Die Bekanntgabe an di...mehr

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ZAP 17/2015, Das Tarifeinhe... / II. Prinzip "Ein Betrieb – Ein Tarifvertrag"

Mit dem Tarifeinheitsgesetz und den sich daraus ergebenden Konsequenzen müssen sich insbesondere solche Betriebe beschäftigen, in denen Tarifpluralität herrscht bzw. herrschen kann und die Gefahr von Tarifkollisionsstreitigkeiten besteht. Die zentrale Regelung des Tarifeinheitsgesetzes ist der neue § 4a TVG. Er lautet: Zitat § 4a Tarifkollision (1) Zur Sicherung der Schutzfunk...mehr

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ZAP 14/2015, Anwaltsmagazin / Neuregelungen im Juli

Im Juli ist wieder eine Reihe von Neuregelungen in Kraft getreten. Eltern haben für neugeborene Kinder jetzt mehr Wahlfreiheit beim Elterngeld und die Altersbezüge für Rentner steigen deutlich. Für Elektroautos gibt es Vorteile beim Parken und für Schuldner gelten höhere Pfändungsfreigrenzen. Im Einzelnen: Elterngeld Plus Seit dem 1. Juli gibt es das neue Elterngeld Plus. Die ...mehr

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Tarifvertragsrecht / 6.5 Die Konsequenzen: Einerseits Tarifpluralität, andererseits Tarifeinheit und Spezialität

Auf den Fall der Tarifkonkurrenz ist das BAG in seinen Entscheidungen nicht eingegangen. Hier bleibt gar nichts anderes übrig, als nach wie vor vom Grundsatz der Tarifeinheit auszugehen. Allerdings könnte man künftig den Grundsatz der Spezialität durch das sog. Mehrheits- oder Repräsentationsprinzip, wie es in § 7 Abs. 2 AEntG bei der Auswahl unter mehreren Tarifverträgen üb...mehr

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Tarifvertragsrecht / 6.3 Die alte Lösung: Grundsatz der Tarifeinheit und Grundsatz der Spezialität

Aus Gründen der Praktikabilität und der Rechtssicherheit hat das Bundesarbeitsgericht in den vergangenen 50 Jahren sowohl bei Tarifkonkurrenz als auch bei Tarifpluralität den Grundsatz der Tarifeinheit entwickelt und die Fälle entsprechend gelöst. Hiernach war grundsätzlich für alle in diesem Betrieb begründeten Arbeitsverhältnisse nur ein Tarifvertrag anzuwenden. Die alte Lö...mehr

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Tarifvertragsrecht / 6 Tarifkonkurrenz und Tarifpluralität

Aufgabe des Grundsatzes der Tarifeinheit zugunsten der Tarifpluralität. Der Vierte und der Zehnte Senat des Bundesarbeitsgerichtes haben in Beschlüssen vom 27.1.2010[1] und vom 23.6.2010[2] eine wichtige Wende im Tarifvertragsrecht herbeigeführt: Nach 50 Jahren haben sie den Grundsatz der Tarifeinheit zugunsten der Tarifpluralität aufgegeben. Die Konsequenzen aus dieser Rechts...mehr

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ZAP 4/2015, Gesetzgebungsre... / 2. Tarifeinheit

In Zeiten von Streiks bei Bahn und Lufthansa hat der am 11.12.2014 vom Kabinett verabschiedete Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Tarifeinheit (Tarifeinheitsgesetz) (BR-Drucks. 635/14) besondere Aufmerksamkeit erfahren. Mit dem Gesetz soll der Grundsatz der Tarifeinheit, der vom BAG 2010 aufgegeben worden war (BAGE 135, 80 = NZA 2010, 1068), in neuer Form gesetzlich festge...mehr

Lexikonbeitrag aus TVöD Office Professional
Das Tarifeinheitsgesetz / 3.1 Tarifeinheit bei kollidierenden Tarifverträgen

Kern des Tarifeinheitsgesetzes ist die neue Regelung in § 4a Abs. 2 TVG: "Der Arbeitgeber kann nach § 3 an mehrere Tarifverträge unterschiedlicher Gewerkschaften gebunden sein. Soweit sich die Geltungsbereiche nicht inhaltsgleicher Tarifverträge verschiedener Gewerkschaften überschneiden (kollidierende Tarifverträge), sind im Betrieb nur die Rechtsnormen des Tarifvertrags der...mehr

Lexikonbeitrag aus TVöD Office Professional
Das Tarifeinheitsgesetz / 3.2 Tarifeinheit nach der Mehrheit im Betrieb (sog. betriebsbezogenes Mehrheitsprinzip)

Nach der Regelung zur Tarifeinheit in § 4a TVG sind bei Vorliegen einer Tarifkollision im Betrieb nur die Rechtsnormen des Tarifvertrags derjenigen Gewerkschaft anwendbar, die "im Betrieb" innerhalb der Beschäftigten dieses Betriebs die meisten Mitglieder hat. Hinweis Zahl der gewerkschaftlich organisierten Beschäftigten des Betriebs entscheidend Besteht eine Tarifkollision nu...mehr

Lexikonbeitrag aus TVöD Office Professional
Das Tarifeinheitsgesetz / 5 Bereits anhängige Gerichtsverfahren, weitere Entwicklung

Das Gesetz zur Tarifeinheit hat bereits im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens massive Kritik erfahren. Namhafte Rechtswissenschaftler haben erhebliche Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes geäußert.[1] Mehrere berufsspezifische Gewerkschaften – insbesondere der Marburger Bund, die dbb tarifunion, die Pilotengewerkschaft Vereinigung Cockpit (VC) sowie der Deutsc...mehr

Lexikonbeitrag aus TVöD Office Professional
Das Tarifeinheitsgesetz / Zusammenfassung

Überblick Der Bundestag verabschiedete am 22.5.2015 mit großer Mehrheit das "Gesetz zur Tarifeinheit (Tarifeinheitsgesetz)".[1] Der Bundesrat hat das nicht zustimmungspflichtige Gesetz am 12.6.2015 passieren lassen. Nachdem Bundespräsident Joachim Gauck das – rechtlich umstrittene – Tarifeinheitsgesetz unterzeichnet hat, wurde das Gesetz im Bundesgesetzblatt vom 9.7.2015 ver...mehr

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ZAP 2/2015, Anwaltsmagazin / Bedenken gegen geplantes Tarifeinheitsgesetz

Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hat erhebliche Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit des geplanten Tarifeinheitsgesetzes. Das ergibt sich aus ihrer Stellungnahme zum Referentenentwurf von Arbeitsministerin Andrea Nahles. Die Kammer weist insbesondere darauf hin, dass das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 7. Juli 2010 (4 AZR 549/08) unter Bezug auf die Vor...mehr

Lexikonbeitrag aus TVöD Office Professional
Das Tarifeinheitsgesetz / 3.5 Rechtsstreitigkeiten über den anzuwendenden Tarifvertrag

Streitigkeiten über den nach dem Grundsatz der Tarifeinheit im Betrieb anzuwendenden Tarifvertrag werden durch die Arbeitsgerichte im Beschlussverfahren entschieden (§ 2a Abs. 1 Nr. 6 ArbGG in der Fassung des Art. 2 Nr. 1 Tarifeinheitsgesetz). Das Beschlussverfahren wird auf Antrag einer Tarifvertragspartei – also der Gewerkschaft oder eines Arbeitgeberverbands bzw. eines Ar...mehr

Lexikonbeitrag aus TVöD Office Professional
Das Tarifeinheitsgesetz / 4 Keine Geltung des Tarifeinheitsgesetzes für bestehende Tarifverträge

Wichtig Keine Anwendung des Tarifeinheitsgesetzes auf bestehende Tarifverträge Die Regelungen zur Tarifeinheit in § 4a TVG finden keine Anwendung auf Tarifverträge, die am 10.7.2015 gelten (§ 13 Abs. 3 TVG in der Fassung des Art. 1 Nr. 3 Tarifeinheitsgesetz). Der Grundsatz der Tarifeinheit kommt also nicht zur Anwendung hinsichtlich der Tarifnormen, die im Zeitpunkt des Inkraf...mehr

Lexikonbeitrag aus TVöD Office Professional
Tarifeinheitsgesetz weitgeh... / 1.1 Gegenstand des Verfahrens: das Tarifeinheitsgesetz

Gegenstand des Verfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) war das Gesetz zur Tarifeinheit vom 3.7.2015 (Tarifeinheitsgesetz, BGBl I S. 1130). Nachdem das BAG im Jahr 2010 seine Rechtsprechung zur Tarifeinheit aufgab, griff der Gesetzgeber die Diskussion auf und schuf eine gesetzliche Regelung mit dem Ziel, "den Koalitions- und Tarifpluralismus in geordnete Bahnen z...mehr

Lexikonbeitrag aus TVöD Office Professional
Das Tarifeinheitsgesetz / 3.6 Auswirkungen auf das Arbeitskampfrecht

Das Tarifeinheitsgesetz enthält keine Regelungen zum Arbeitskampfrecht. "Über die Verhältnismäßigkeit von Arbeitskämpfen, mit denen ein kollidierender Tarifvertrag erwirkt werden soll, wird allerdings im Einzelfall im Sinne des Prinzips der Tarifeinheit zu entscheiden sein. Der Arbeitskampf ist Mittel zur Sicherung der Tarifautonomie. Der Arbeitskampf dient nicht der Sicherun...mehr

Lexikonbeitrag aus TVöD Office Professional
Das Tarifeinheitsgesetz / 2 Das Ziel des Tarifeinheitsgesetzes

Nach Auffassung der Bundesregierung beeinträchtigt die Kollision verschiedener Tarifverträge die Funktionsfähigkeit der Tarifautonomie. Tarifkollisionen bergen die Gefahr, dass die Koalitionen ihrer durch Art. 9 Abs. 3 GG überantworteten Aufgabe der Ordnung und Befriedung des Arbeitslebens nicht mehr gerecht werden können. Eine Entsolidarisierung der Belegschaften soll vermi...mehr

Lexikonbeitrag aus TVöD Office Professional
Das Tarifeinheitsgesetz / 3.3 Pflicht zur Bekanntmachung des anwendbaren Tarifvertrags

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die im Betrieb anwendbaren Tarifverträge im Betrieb bekannt zu machen (§ 8 TVG in der Fassung des Art. 1 Nr. 2 Tarifeinheitsgesetz). Gleiches gilt für rechtskräftige Beschlüsse des Arbeitsgerichts nach § 99 ArbGG über den nach dem Grundsatz der Tarifeinheit anwendbaren Tarifvertrag.mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausgliederung, Privatisieru... / 2.3.1 Zulässigkeit und Wirkungen des Haus-/Firmentarifvertrages

Nach der Rechtsprechung des BAG ist im Falle des Abschlusses eines Firmentarifvertrages letzerer der speziellere gegenüber dem Flächentarifvertrag BAT[1] . Die gemeinsame Tarifzuständigkeit des einzelnen Arbeitgebers mit der Gewerkschaft für den Firmentarifvertrag hat einen stärkeren Bezug zu den Arbeitsverhältnissen und den betrieblichen Rechtsverhältnissen als die gemeinsa...mehr