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ZAP 1/2015, Anwaltsmagazin / Expertenkontroverse zur geplanten Tarifeinheit

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Der derzeit vorliegende Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Tarifeinheit (vgl. dazu zuletzt ZAP Anwaltsmagazin 2/2015, S. 52) sollte noch nicht das letzte Wort zu diesem Thema sein. Dafür plädierte die Mehrheit der Sachverständigen Anfang Mai bei einer öffentlichen Anhörung des Bundestagsausschusses für Arbeit und Soziales.

Für das Gesetz sprachen sich der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) und die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) aus. DGB-Chef Reiner Hoffmann bezeichnete den Entwurf als "Chance, die Kooperation der Gewerkschaften zu stärken". Ohne eine gesetzlich fixierte Tarifeinheit sei zu befürchten, dass sich die Tariflandschaft durch den wirtschaftlichen Strukturwandel, insbesondere das Outsourcing bestimmter Arbeitsbereiche, weiter zersplittere, begründete Hoffmann die Haltung des DGB. Reinhard Göhner von der BDA argumentierte ähnlich: Das Gesetz sei notwendig, denn Tarifkollisionen stellten viele Betriebe vor große praktische Probleme und müssten deshalb "aufgelöst" werden.

Für das Tarifeinheitsgesetz sprach sich auch Hans-Jürgen Papier, der ehemalige Präsident des BVerfG, aus: Der Gesetzgeber habe die Pflicht, die durch das Grundgesetz garantierte Koalitionsfreiheit gesetzgeberisch auszugestalten, da die Tarifautonomie ein normgeprägtes und zweckgebundenes Grundrecht sei. Der Gesetzesentwurf zur Auflösung von Tarifkollisionen sei kein Eingriff in die Koalitionsfreiheit im "engeren verfassungsrechtlichen Sinne", sondern eine Ausgestaltung des Tarifvertragssystems, sagte Papier.

Zu einem durchwachsenen Urteil kam Gregor Thüsing, Direktor des Instituts für Arbeitsrecht und Recht der sozialen Sicherheit der Universität Bonn. Er sprach sich zwar grundsätzlich für das Ziel aus, die Zersplitterung der Tariflandschaft aufhalten zu wollen. Jedoch...

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