Fachbeiträge & Kommentare zu Stille Reserven

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Stille Gesellschaft in der ... / 4.2 Abgrenzung zwischen der typischen und der atypischen stillen Gesellschaft im Steuerrecht

Rz. 58 Die Abgrenzung zwischen der typischen und der atypischen stillen Gesellschaft ist im Steuerrecht von großer Tragweite, da sich daraus die Trennlinie zwischen dem steuerrechtlichen Eigen- und Fremdkapital ergibt.[1] Grundsätzlich wird die typische stille Gesellschaft steuerrechtlich dem Fremdkapital und die atypische stille Gesellschaft steuerrechtlich dem Eigenkapital...mehr

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Kompaktübersicht: Steuerges... / Verlustabzug

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 7.1 Begünstigungsfähiges Vermögen

In § 13b Abs. 1 ErbStG wird das begünstigungsfähige Vermögen definiert, für das grundsätzlich eine Verschonung nach § 13a ErbStG und § 13c ErbStG oder im Rahmen einer individuellen Verschonungsbedarfsprüfung nach § 28a ErbStG in Betracht kommt. Die Bestimmung von Vermögensgegenständen zu einer wirtschaftlichen Einheit erfolgt im Rahmen der Bewertung dieser wirtschaftlichen E...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 7 Ergänzende Angaben und zusätzliche Angaben bei Einzelunternehmen

Im 4. und 5. Teil des Vordrucks werden insbesondere ergänzende Angaben zu Rücklagen, stillen Reserven und Ausgleichsposten (Zeilen 99 bis 104) sowie Entnahmen und Einlagen von Einzelunternehmern zwecks Schuldzinsenabzug (Zeilen 106 bis 107) gefordert. Die Eintragungen in den Zeilen 99 bis 104 müssen vor dem Abschluss des ersten Teils des Vordrucks vorgenommen werden, da die sic...mehr

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Geringwertige Wirtschaftsgüter / 1.4 Betragsmäßige Grenze

Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten sowie der Einlagewert dürfen für das einzelne Wirtschaftsgut 800 EUR (für Wirtschaftsgüter, die vor dem 1.1.2018 angeschafft, hergestellt oder in das Betriebsvermögen eingelegt wurden: 410 EUR) nicht übersteigen. Beträgt der maßgebliche Wert genau 800 EUR, kann die Sofortabschreibung noch vorgenommen werden. Hinweis Geplante Erhöhung ...mehr

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Pensionszusage an (beherrsc... / f) Finanzierbarkeit

Verneinung der Finanzierbarkeit: Die Finanzierbarkeit der Zusage ist dann zu verneinen, wenn der Anwartschaftsbarwert nach § 6a Abs. 3 S. 2 Nr. 2 EStG der künftigen Pensionsleistungen am Ende des Wirtschaftsjahres – auch nach Berücksichtigung einer Rückdeckungsversicherung – zu einer Überschuldung im insolvenzrechtlichen Sinne führen würde (stille Reserven einschließlich ein...mehr

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Körperschaftsteuererklärung... / 4.8 Anlage WA – Steuerabzugsbeträge, fortführungsgebundener Verlustvortrag und weitere Angaben

Die Anlage WA dient vor allem der Berücksichtigung von einbehaltenen und damit auf die Steuerschuld anrechenbaren Steuerabzugsbeträgen, den Angaben zu einem schädlichen Beteiligungserwerb, dem Antrag auf einen fortführungsgebundenen Verlustvortrag, der Erklärung von weiteren Angaben, z. B. zu Verträgen mit Gesellschaftern bzw. Anzeigepflichten nach §§ 138, 138a und 138d AO und de...mehr

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Körperschaftsteuererklärung... / 6.5 Steuerbefreiung

Zu der Steuerbefreiung des § 8b Abs. 2 KStG wurde für Inlandsbeteiligungen ab 2004 die sog. 5 %-Pauschale eingeführt.[1] Wird eine Beteiligung mit Gewinn veräußert, ist es fraglich, ob realisierte stille Reserven aus der Zeit vor 2004 ebenfalls hierunter fallen. Es scheint vertretbar, dass die stillen Reserven aufzuteilen sind und nur Wertsteigerungen ab 2004 unter die 5 %ig...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1 Verdoppelung der stillen Reserven durch Einbringung

Tz. 29 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Die Einbringungstatbestände des § 20 Abs 1 und § 21 Abs 1 S 2 UmwStG erfordern, dass im Gegenzug für die Vermögensübertragung an den Einbringenden neue Anteile an der Übernehmerin ausgegeben werden. Die Systematik des Sechsten Teils des UmwStG führt im Zeitpunkt der Einbringung dazu, dass die stillen Reserven des Einbringungsgegenstands (zun...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4 Zwischenwertansatz (teilweise Aufdeckung stiller Reserven)

Tz. 205 Stand: EL 83 – ET: 04/2015 Der Zwischenwertansatz weicht von der Regelbewertung des § 20 Abs 2 S 1 UmwStG ab und ist daher nur bei einem (wirksamen) Antrag auf Minderbewertung zulässig (s § 20 Abs 2 S 2 UmwStG). Bei einem Zwischenwertansatz werden die vorhandenen stillen Reserven des eingebrachten Vermögens nämlich tw aufgedeckt. Diese Bewertung liegt innerhalb einer ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.6.2.2 Aufdeckung stiller Reserven durch Entnahmen nach dem rückbezogenen Übertragungsstichtag

Tz. 218a Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Es stellt sich die Frage, welche Auswirkungen solche BV-Zuführungen oder BV-Abgänge bei der eingebrachten Sachgesamtheit für die Anwendung des § 20 Abs 2 S 2 Nr 2 UmwStG haben, die zwar nach dem rückbezogenen stlichen Einbringungsstichtag tats erfolgt sind, aber gleichwohl noch der Sphäre des einbringenden Rechtsträgers zugerechnet werden. ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.5.3.2 Altanteile sind einbringungsgeborene Anteile alten Rechts

Tz. 150 Stand: EL 74 – ET: 04/2012 Hat der Einbringende einbringungsgeborene Anteile iSd § 21 Abs 1 UmwStG aF oder iSd § 20 Abs 3 S 4 UmwStG iVm § 21 UmwStG aF verkörpern diese insoweit die stillen Reserven des Sacheinlagegegenstands. Wird später bei der übernehmenden Gesellschaft eine Kap-Erhöhung gegen Bareinlage beschlossen, gehen stille Reserven von diesen speziell stvers...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.6.2.1 Einbringung von Vermögen mit negativem Kapital

Tz. 216 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Übersteigen zum stlichen Übertragungsstichtag die Passivposten des eingebrachten BV die Aktivposten (negatives Kap), hat die Übernehmerin das BV mind mit 0 EUR anzusetzen (s § 20 Abs 2 S 2 Nr 2 UmwStG: "soweit die Passivposten die Aktivposten nicht übersteigen"). Die Möglichkeit einer Minderbewertung unterhalb des gW ist bei Vorhandensein vo...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4 Einschränkungen der Steuerneutralität der Einbringung

Tz. 23 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Die Möglichkeit, Einbringungsvorgänge st-neutral oder st-begünstigt vornehmen zu können, soll (nur) einen St-Aufschub gewähren; die St-Vergünstigung steht nämlich unter dem Vorbehalt, dass die Einbringung mit keinem endgültigen Besteuerungsverzicht verbunden ist (s Urt des BFH v 30.05.2018, BStBl II 2019, 136 unter Rn 26 zu einer vergleichba...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.2.7.2 Begriff und Merkmale der wesentlichen Betriebsgrundlage

Tz. 41 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Die Wesentlichkeit eines (materiellen oder immateriellen) WG richtet sich zum einen danach, ob es in dem Unternehmen tats eingesetzt wird, aufgr seiner Funktion im Betriebsablauf zur Erreichung des Unternehmenszwecks erforderlich und auch von einem besonderen Gewicht für die Führung des Betriebs ist oder dem Betrieb das Gepräge gibt (sog fun...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.1 Einbringung von nichtqualifizierten Sachgesamtheiten (Einzelwirtschaftsgütern) gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten

Tz. 12a Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Wird BV in eine Kap-Ges/Gen eingebracht und liegen die Voraussetzungen für eine Sacheinlage iSd § 20 Abs 1 UmwStG nicht vor, gelten für den Einbringenden und die aufnehmende (erwerbende) Kap-Ges die allg Grundsätze. Denn die Sonderregelungen des § 20 Abs 2 bis 9 UmwStG sowie der §§ 22 und 23 UmwStG sind nur anzuwenden, wenn sämtliche Tatbes...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.6.6.4 Rückwirkende Neuregelung des § 50i EStG ab erstmaliger Anwendung (§ 50i EStG idF BEPS-UmsetzungsG)

Tz. 227e Stand: EL 90 – ET: 06/2017 Durch das BEPS-UmsetzungsG ist § 50i Abs 1 und 2 EStG neu gefasst worden. Die überschießende Wirkung der Vorschrift ist durch Rücknahme der erfassten Fälle und Einschränkung der Rechtsfolgen beseitigt worden. Auch die grds Kritik an dem Billigkeitserlass der Fin-Verw (s Tz 227d) wird durch den Gesetzgeber aufgegriffen; "aus Gründen der Rech...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1 Umfang, Grundsätze und Gegenstand der Bewertung

Tz. 190 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Das iRd Sacheinlage iSd § 20 Abs 1 UmwStG eingebrachte BV ist mit dem gW als Grundbewertungsmaßstab in der St-Bil der übernehmenden Gesellschaft anzusetzen (s § 20 Abs 2 S 1 UmwStG). Dies entspr der allg Behandlung der Einbringung als tauschähnlicher Veräußerungsvorgang und somit Realisierungsakt (s Vor §§ 20–23 UmwStG Tz 52ff). Nur als Ausn...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.5.3.3 Altanteile stammen nicht aus einer Sacheinlage – Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage

Tz. 151 Stand: EL 74 – ET: 04/2012 Wird bei einer Kap-Ges, die durch Bargründung oder Sachgründung außerhalb des Anwendungsbereichs des § 20 UmwStG entstanden ist, eine Kap-Erhöhung gegen Einbringung eines (Teil-)Betriebs oder MU-Anteils iSd § 20 Abs 1 UmwStG zu Bw oder Zwischenwerten beschlossen, gehen stille Reserven von den jungen Anteilen auf die Altanteile über, wenn die...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1.2 Folgewirkungen auf vorangegangenen Betriebsvermögenstransfer und andere Vorgänge

Tz. 242 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Einbringung als schädlicher Vorgang für andere St-Vergünstigungen Die Einbringung von BV in eine Kap-Ges gem § 20 UmwStG kann rückblickend zu einer stlichen Neubeurteilung verwirklichter Sachverhalte beim Einbringenden führen. Angesprochen sind hier Übertragungs- oder Umstrukturierungsvorgänge im eingebrachten BV, die der Sacheinlage vorange...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.5.3.6 Übergang von Anschaffungskosten bei Kapitalerhöhung

Tz. 153a Stand: EL 74 – ET: 04/2012 Es stellt sich die Frage, ob im Fall der Kap-Erhöhung mit Einlagen unter dem Wert der Altanteile nicht nur stille Reserven von den Altanteilen abgespalten werden, sondern auch AK von den entreicherten Altanteilen zunächst auf das Bezugsrecht und sodann auf die jungen Anteile übergehen. Dies wird von der hA – sowohl für GmbH-Anteile als auch...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.5.3.4 Unentgeltliche Bezugsrechtsausübung

Tz. 152 Stand: EL 74 – ET: 04/2012 Verzichtet der AE von einbringungsgeborenen Anteilen iSd § 21 UmwStG aF (iVm § 20 Abs 3 S 4 UmwStG) zugunsten eines Angehörigen darauf, neue Anteile zu übernehmen, oder überträgt der AE ein entstandenes Bezugsrecht unentgeltlich auf den nahen Angehörigen, ist kein Realisationstatbestand gegeben. Bei dieser Sachlage ist weder § 21 Abs 1 S 1 U...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.7 Kein Bewertungswahlrecht bei erstmaliger Verstrickung von Betriebsvermögen

Tz. 228 Stand: EL 92 – ET: 03/2018 Erhält als Folge der Einbringung iSd § 20 Abs 1 UmwStG die B-Rep für ein WG (erstmals) ein Recht auf Besteuerung mit KSt bei der übernehmenden Gesellschaft, das vorher im Inl nicht stverstrickt war, hat die übernehmende Gesellschaft insoweit den gW zum Zeitpunkt der Einbringung in der St-Bil anzusetzen. Dies gilt unabhängig davon, ob das ein...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.6.5 Verlust des Besteuerungsrechts für die Sacheinlage (§ 20 Abs 2 S 2 Nr 3 UmwStG)

Tz. 226 Stand: EL 90 – ET: 06/2017 Wird durch die Einbringung von BV in die übernehmende Gesellschaft das inl Besteuerungsrecht für die stillen Reserven einzelner WG der Sacheinlage "geschmälert", ist insoweit als diese WG betroffen sind, eine Minderbewertung unterhalb des gW ausgeschlossen (s § 20 Abs 2 S 2 Nr 3 UmwStG; inwieweit dieser Sachverhalt auch unter § 20 Abs 2 S 2 ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.9.3 Einbringung durch eine gewerbliche Mitunternehmerschaft

Tz. 289 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Betriebseinbringung Der Gewinn aus der Einbringung des Betriebs der MU-Schaft nach § 20 Abs 1 UmwStG (Betriebsveräußerung durch tauschähnlichen Vorgang, s Vor §§ 20–23 UmwStG Tz 52ff) gehört grds nicht zum Gewerbeertrag der MU-Schaft gem § 7 S 1 GewStG (Ausnahmen: verschmelzungsgeborener Betrieb oder Betrieb eines gew Grundstückshandels, s T...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.5.3.1 Grundsätze der Infektionstheorie

Tz. 149 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Sind in einer Sacheinlage einbringungsgeborene Anteile alten Rechts enthalten, sind die erworbenen (Geschäfts-)Anteile stlich kraft ges Fiktion (s § 20 Abs 3 S 4 UmwStG) tw (weiterhin) als einbringungsgeborene Anteile "alten Rechts" und tw als erhaltene Anteile "neuen Rechts" iSd § 22 Abs 1 UmwStG zu behandeln (s Tz 146ff). Erfolgt die Sache...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.1 Hintergrund des Merkmals/Allgemeines

Tz. 64 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Das Merkmal beschäftigt sich mit der Vermögensebene der Kö und ihren Veränderungen. Eine vGA kann nach ständiger Rspr des BFH nur vorliegen, wenn das Vermögen der Kö ohne die Vornahme der fraglichen Handlung bzw bei Vornahme einer unterlassenen Handlung höher gewesen wäre als es nun tats ist; grundlegend s Urt des BFH v 22.02.1989, BStBl II 1...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.3.3.3 Einbringende Personen iSd § 1 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst b UmwStG

Tz. 13 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Rechnet ein Rechtsträger nicht zu den von § 1 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst a UmwStG erfassten Pers (weil entweder die Rechtsform einer Gesellschaft iSd Art 54 AEUV/Art 34 EWR-Abkommen nicht vorliegt oder die Ansässigkeitserfordernisse in dem EWR nicht vorliegen, s Tz 12), kann dennoch eine Einbringung unter Anwendung von § 20 UmwStG möglich sein. §...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.5.3.1 Grundsätze der Infektionstheorie

Tz. 149 Stand: EL 74 – ET: 04/2012 Sind in einer Sacheinlage einbringungsgeborene Anteile alten Rechts enthalten, sind die erworbenen (Geschäfts-)Anteile stlich kraft ges Fiktion (s § 20 Abs 3 S 4 UmwStG) tw (weiterhin) als einbringungsgeborene Anteile "alten Rechts" und tw als erhaltene Anteile "neuen Rechts" iSd § 22 Abs 1 UmwStG zu behandeln (s Tz 146ff). Erfolgt die Sachei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.2.10 Sonderproblem Betriebsaufspaltung

Tz. 69 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Besitzunternehmen als Einbringungsgegenstand iSd § 20 Abs 1 UmwStG Überlässt eine natürliche Pers entgeltlich oder unentgeltlich eine wes Betriebsgrundlage an eine Kap-Ges, in der die natürliche Pers ihren geschäftlichen Betätigungswillen bestimmen kann, liegt eine gew qualifizierte Nutzungsüberlassung iRd Betriebsaufspaltung vor (s Wacker, i...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4 Die Anteile an der Übernehmerin treten an die Stelle der Anteile an der Übertragerin (§ 13 Abs 2 S 2 UmwStG)

Tz. 55 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Während für den Fall des § 13 Abs 1 UmwStG das frühere Konzept der Veräußerungs- und Anschaffungsfiktion weiter gilt (s Tz 21 ff), ist durch das SEStEG in § 13 Abs 2 S 2 UmwStG erstmals klar und umfassend die sog Infizierungs- oder Fußstapfentheorie ins Ges geschrieben worden. Wird ein Antrag nach § 13 Abs 2 S 1 UmwStG gestellt und werden di...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.6.1 Erfordernis der Ausgabe neuer Anteile

Tz. 170 Stand: EL 79 – ET: 12/2013 Gegenleistung für die eingebrachten WG muss die Gewährung "neuer" (Geschäfts-)Anteile an der aufnehmenden Kap-Ges oder Genossenschaft sein (s § 20 Abs 1 UmwStG; ständige Rspr zB s Urt des BFH v 18.12.1990, BStBl II 1991, 512 unter 4.a); v 13.12.2005, BFH/NV 2006, 1094 unter II.2.b)bb) und vom 07.04.2010, BStBl II 2010, 1094 unter II. 2. b) b...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.12.1.1 Bewertung der Sachspenden (§ 9 Abs 2 S 3 KStG)

Tz. 192 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Der Wert der Zuwendung (=Sachspende) ist gem § 9 Abs 2 S 3 KStG nach § 6 Abs 1 Nr 4 S 1 und 4 EStG zu ermitteln. Die Vorschrift kann bei Kö nicht unmittelbar, sondern nur entspr angewendet werden, da bei Kö Entnahmen idR nicht denkbar sind (s Tz 91ff). Zur Bewertung von Sachspenden gilt nach der genannten Vorschrift folgendes: Nach § 6 Abs 1...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.2.8.4 Gestaltungsmissbrauch (§ 42 AO)

Fraglich ist, ob bei der "Auslagerung" von wes WG in Verbindung mit einer Einbringung § 42 AO der St-Vergünstigung nach § 20 UmwStG entgegenstehen kann (nach Verw-Auff zu § 20 UmwStG aF sollte die Anwendung eines Gestaltungsmissbrauchs geprüft werden, s Schr des BMF v 25.03.1998, BStBl I 1998, 268 Rn 20.09; der UmwSt-Erl 2011 enthält eine solche Aussage nicht mehr). Zur grun...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.6.1 Materiell-rechtliche Einschränkungen des Antrags auf Minderbewertung

Tz. 215 Stand: EL 90 – ET: 06/2017 Das Wahlrecht des § 20 Abs 2 S 2 UmwStG auf antragsgem Bewertung der übernommen WG unterhalb des gW unterliegt bei gewissen Sachverhalten ges Einschränkungen (s § 20 Abs 2 S 2 Nr 1 bis 4 und S 4 UmwStG). Diese Vorbehalte beim Bewertungsansatz ergeben sich einerseits aus der Grundsystematik der §§ 20ff UmwStG ; nämlich die Einbringung selbst n...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.1 Fiktiver Vermögensübergang und Zuordnung des Einkommens

Tz. 319 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Das Einkommen und Vermögen des Einbringenden und der aufnehmenden Kap-Ges/Gen sind so zu ermitteln, als ob der Sacheinlagegegenstand mit dem gewählten stlichen Übertragungsstichtag auf die Übernehmerin übergegangen wäre (s § 20 Abs 5 S 1 UmwStG). Als Folge der Rückwirkung wird das im Wege des § 20 Abs 1 oder § 25 S 1 UmwStG übertragene BV –...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.6.3.2.5 Rechtsfolgen der Einbringung mit sonstigen Gegenleistungen

Tz. 224q Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Übersteigt der gW der sonstigen Gegenleistung nicht die Grenze von 500 000 EUR, wenn und soweit auch ein enstpr Buch-Kap gegeben ist (s § 20 Abs 2 S 2 Nr 4 Buchst b) UmwStG), oder übersteigt bei höheren Gegenleistungen deren Wert nicht die relative 25 %-Grenze des Bw de...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.2 Abgrenzungsfragen

Tz. 107 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Zur Abgrenzung von Genussrechten ggü stillen Gesellschaften s Urt des BFH v 08.04.2008 (BStBl II 2008, 852). Eine stille Gesellschaft erfordert danach einen gemeinsamen Zweck, der bei einem Genussrecht regelmäßig nicht gegeben ist. Ein gemeinsamer Zweck geht über eine bloße Kap-Hingabe hinaus. Auch stille Gesellschaften können jedoch höchst...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.3 Einbringung als schenkungsteuerpflichtiger Zuwendungstatbestand

Tz. Rz 49c Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Die Einbringung von BV iSd §§ 20 Abs 1, 25 S 1 UmwStG oder der Anteilstausch iSd § 21 Abs 1 UmwStG erfolgt im Wege eines vollentgeltlichen tauschähnlichen Geschäfts (s Tz 52, 55), so dass in Bezug auf Einbringender und Übernehmerin sich eine SchenkSt-Problematik nicht stellt. Wird iRe Sacheinlage gem § 20 Abs 1 UmwStG BV in eine Kap-Ges ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.1.2 Steuerlich motivierte Einbringungen und Grenzen der Steuergestaltung

Tz. 45 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Die Einbringung nach § 20 Abs 1 UmwStG oder der qualifizierte Anteilstausch (s § 21 Abs 1 S 2 UmwStG) werden vielfach als Vorbereitungsmaßnahme oder Zwischenschritt einer mehrstufigen Umstrukturierungsmaßnahme (Kettenumwandlung) genutzt. Durch st-neutrales "Umhängen" von Anteilen an Kap-Ges, durch Neuorganisation von Unternehmensbereichen od...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3.3 Bilanzierung der erhaltenen Anteile

Tz. 299a Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Für die Frage, ob die erhaltenen Anteile zum PV oder BV des Einbringenden gehören, gelten die allg Grundsätze. Die aus der Einbringung erhaltenen (neuen) Anteile an der Übernehmerin werden zB originär im BV erworben, wenn Einbringende eine Kap-Ges ist, oder wenn eine Pers-Ges einen Teilbetrieb ausgliedert. Bringt hingegen eine Pers-Ges ihr...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2 Buchwertansatz (Untergrenze der Bewertung)

Tz. 194 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Bw iSd § 20 Abs 2 S 2 UmwStG ist nach der Legaldefinition des § 1 Abs 5 Nr 4 UmwStG (die für das gesamte UmwStG gilt) der nach den stlichen Gewinnermittlungsvorschriften für das eingebrachte BV in einer für den stlichen Übertragungsstichtag aufzustellenden St-Bil anzusetzende Wert. Damit sind insbes die Bewertungsvorschriften des § 6 EStG, d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.2.4 Bargründung oder -Kapitalerhöhung mit Sacheinlageagio

Tz. 159 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Eine Sacheinlage iSd § 20 Abs 1 UmwStG kann im Zusammenhang mit der Ausgabe neuer Anteile auch dann gegeben sein, wenn die Anteile bei Gründung der Übernehmerin oder bei Kap-Erhöhung gesellschaftsrechtlich durch eine Bareinlage entstehen. Da die Übertragung des BV der in § 20 Abs 1 UmwStG genannten Sachgesamtheiten ursächlich auf den Erwerb...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.6.6.3 Sonstige Gegenleistungen bei der Sacheinlage

Tz. 187b Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Zusätzlich zu der für den Tatbestand der Sacheinlage (s § 20 Abs 1 UmwStG) notwendigen Gewährung neuer Anteile können dem Einbringenden als Gegenleistung für die Übertragung der betrieblichen Sachgesamtheit "auch andere WG" (s § 20 Abs 2 S 4 UmwStG aF und s § 20 Abs 3 S 3 UmwStG) zugewendet werden (s Tz 187). Bedeutsam sind derartige Gegenl...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.6.3.1 Sacheinlage mit Zuteilung "anderer Wirtschaftsgüter" bis 31.12.2014 (§ 20 Abs 2 S 4 UmwStG aF)

Tz. 219 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Werden als Gegenleistung für die Sacheinlage an den Einbringenden auch andere WG (zB Darlehensforderungen, stille Beteiligungen, Barabfindungen, Sachwerte, rechtliche Vorteile, eigene Anteile der Übernehmerin, s Tz 187 – 187e; auch von dritter Seite; s Tz 187d) neben den neuen Anteilen gewährt, ist das eingebrachte Vermögen mindestens mit de...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.6 Umwandlung von Personengesellschaften bei Vorhandensein von Sonderbetriebsvermögen

Tz. 164 Stand: EL 83 – ET: 04/2015 Sacheinlage nur unter Einschluss des wesentlichen Sonder-BV Bei der Umwandlung von Pers-Handels-Ges oder einer Partnerschaftsgesellschaft ergeben sich in stlicher Hinsicht Probleme bei der Einbringung iSd § 20 Abs 1 UmwStG, wenn wes Betriebsgrundlagen enthaltenes Sonder-BV vorhanden ist. Die St-Vergünstigung des § 20 UmwStG erfordert, dass au...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3.2.5 Wert der Entnahmen und Einlagen im Rückbezugszeitraum (§ 20 Abs 5 S 3 UmwStG)

Tz. 299 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Die AK der erhaltenen Anteile an der Übernehmerin sind im Fall einer rückwirkenden Einbringung gem § 20 Abs 5 S 3 UmwStG um die Bw der Entnahmen zu mindern und die sich nach § 6 Abs 1 Nr 5 EStG ergebenden Werte der Einlagen zu erhöhen, die der Einbringende bezogen auf das eingebrachte BV noch im Rückbezugszeitraum getätigt hat und die ihm s...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.12.1 Erstmalige Anwendung des § 8c Abs 1 S 1 bis 8, Abs 1a KStG idF des Gesetzes zur Vermeidung von USt-Ausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (§ 34 Abs 6 KStG)

Tz. 30 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 § 34 Abs 6 S 1 und 2 KStG idF des Ges zur Vermeidung von USt-Ausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer stlicher Vorschriften regelt die erstmalige Anwendung des § 8c Abs 1 KStG nachdem die Regelung in § 8c Abs 1 S 1 KStG zum quotalen Verlustuntergang aufgehoben wurde. Weiter wird durch die S 3 und 4 des § 34 Abs 6...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.4.1 Regelbewertung mit dem gemeinen Wert

Tz. 77 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Wie bei einem echten Formwechsel erfolgt auch bei dem fiktiven Formwechsel nach § 1a Abs 2 S 2 KStG der Ansatz der übergehenden WG nach § 20 Abs 2 S 1 UmwStG grds mit dem gW. Wegen Einzelheiten s § 25 UmwStG Tz 45. Wegen der Frage, wann der Ansatz von gW sinnvoll sein kann (zB zur Nutzung von sonst untergehenden Verlustvorträgen; zur Nutzung...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.2.3 Gewerbesteuerverstrickung bei Einbringung von nicht gewerblichen Betrieben

Tz. 39 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Wird ein l + f (Teil-)Betrieb oder ein freiberuflicher (Teil-)Betrieb zu Bw (oder Zwischenwerten) in eine Kap-Ges oder Gen unter den Voraussetzungen des § 20 Abs 1 UmwStG eingebracht, werden bei der übernehmenden Gesellschaft stille Reserven des übertragenen BV (erstmals) der GewSt unterworfen, die in dem bisherigen "Nicht-Gewerbebetrieb" ke...mehr