Fachbeiträge & Kommentare zu Stille Reserven

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.7 Kein Bewertungswahlrecht bei erstmaliger Verstrickung von Betriebsvermögen

Tz. 228 Stand: EL 92 – ET: 03/2018 Erhält als Folge der Einbringung iSd § 20 Abs 1 UmwStG die B-Rep für ein WG (erstmals) ein Recht auf Besteuerung mit KSt bei der übernehmenden Gesellschaft, das vorher im Inl nicht stverstrickt war, hat die übernehmende Gesellschaft insoweit den gW zum Zeitpunkt der Einbringung in der St-Bil anzusetzen. Dies gilt unabhängig davon, ob das ein...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.6.5 Verlust des Besteuerungsrechts für die Sacheinlage (§ 20 Abs 2 S 2 Nr 3 UmwStG)

Tz. 226 Stand: EL 90 – ET: 06/2017 Wird durch die Einbringung von BV in die übernehmende Gesellschaft das inl Besteuerungsrecht für die stillen Reserven einzelner WG der Sacheinlage "geschmälert", ist insoweit als diese WG betroffen sind, eine Minderbewertung unterhalb des gW ausgeschlossen (s § 20 Abs 2 S 2 Nr 3 UmwStG; inwieweit dieser Sachverhalt auch unter § 20 Abs 2 S 2 ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.9.3 Einbringung durch eine gewerbliche Mitunternehmerschaft

Tz. 289 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Betriebseinbringung Der Gewinn aus der Einbringung des Betriebs der MU-Schaft nach § 20 Abs 1 UmwStG (Betriebsveräußerung durch tauschähnlichen Vorgang, s Vor §§ 20–23 UmwStG Tz 52ff) gehört grds nicht zum Gewerbeertrag der MU-Schaft gem § 7 S 1 GewStG (Ausnahmen: verschmelzungsgeborener Betrieb oder Betrieb eines gew Grundstückshandels, s T...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.5.3.1 Grundsätze der Infektionstheorie

Tz. 149 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Sind in einer Sacheinlage einbringungsgeborene Anteile alten Rechts enthalten, sind die erworbenen (Geschäfts-)Anteile stlich kraft ges Fiktion (s § 20 Abs 3 S 4 UmwStG) tw (weiterhin) als einbringungsgeborene Anteile "alten Rechts" und tw als erhaltene Anteile "neuen Rechts" iSd § 22 Abs 1 UmwStG zu behandeln (s Tz 146ff). Erfolgt die Sache...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.1 Hintergrund des Merkmals/Allgemeines

Tz. 64 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Das Merkmal beschäftigt sich mit der Vermögensebene der Kö und ihren Veränderungen. Eine vGA kann nach ständiger Rspr des BFH nur vorliegen, wenn das Vermögen der Kö ohne die Vornahme der fraglichen Handlung bzw bei Vornahme einer unterlassenen Handlung höher gewesen wäre als es nun tats ist; grundlegend s Urt des BFH v 22.02.1989, BStBl II 1...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.3.3.3 Einbringende Personen iSd § 1 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst b UmwStG

Tz. 13 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Rechnet ein Rechtsträger nicht zu den von § 1 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst a UmwStG erfassten Pers (weil entweder die Rechtsform einer Gesellschaft iSd Art 54 AEUV/Art 34 EWR-Abkommen nicht vorliegt oder die Ansässigkeitserfordernisse in dem EWR nicht vorliegen, s Tz 12), kann dennoch eine Einbringung unter Anwendung von § 20 UmwStG möglich sein. §...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.5.3.1 Grundsätze der Infektionstheorie

Tz. 149 Stand: EL 74 – ET: 04/2012 Sind in einer Sacheinlage einbringungsgeborene Anteile alten Rechts enthalten, sind die erworbenen (Geschäfts-)Anteile stlich kraft ges Fiktion (s § 20 Abs 3 S 4 UmwStG) tw (weiterhin) als einbringungsgeborene Anteile "alten Rechts" und tw als erhaltene Anteile "neuen Rechts" iSd § 22 Abs 1 UmwStG zu behandeln (s Tz 146ff). Erfolgt die Sachei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.2.10 Sonderproblem Betriebsaufspaltung

Tz. 69 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Besitzunternehmen als Einbringungsgegenstand iSd § 20 Abs 1 UmwStG Überlässt eine natürliche Pers entgeltlich oder unentgeltlich eine wes Betriebsgrundlage an eine Kap-Ges, in der die natürliche Pers ihren geschäftlichen Betätigungswillen bestimmen kann, liegt eine gew qualifizierte Nutzungsüberlassung iRd Betriebsaufspaltung vor (s Wacker, i...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4 Die Anteile an der Übernehmerin treten an die Stelle der Anteile an der Übertragerin (§ 13 Abs 2 S 2 UmwStG)

Tz. 55 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Während für den Fall des § 13 Abs 1 UmwStG das frühere Konzept der Veräußerungs- und Anschaffungsfiktion weiter gilt (s Tz 21 ff), ist durch das SEStEG in § 13 Abs 2 S 2 UmwStG erstmals klar und umfassend die sog Infizierungs- oder Fußstapfentheorie ins Ges geschrieben worden. Wird ein Antrag nach § 13 Abs 2 S 1 UmwStG gestellt und werden di...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.12.1.1 Bewertung der Sachspenden (§ 9 Abs 2 S 3 KStG)

Tz. 192 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Der Wert der Zuwendung (=Sachspende) ist gem § 9 Abs 2 S 3 KStG nach § 6 Abs 1 Nr 4 S 1 und 4 EStG zu ermitteln. Die Vorschrift kann bei Kö nicht unmittelbar, sondern nur entspr angewendet werden, da bei Kö Entnahmen idR nicht denkbar sind (s Tz 91ff). Zur Bewertung von Sachspenden gilt nach der genannten Vorschrift folgendes: Nach § 6 Abs 1...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.2.8.4 Gestaltungsmissbrauch (§ 42 AO)

Fraglich ist, ob bei der "Auslagerung" von wes WG in Verbindung mit einer Einbringung § 42 AO der St-Vergünstigung nach § 20 UmwStG entgegenstehen kann (nach Verw-Auff zu § 20 UmwStG aF sollte die Anwendung eines Gestaltungsmissbrauchs geprüft werden, s Schr des BMF v 25.03.1998, BStBl I 1998, 268 Rn 20.09; der UmwSt-Erl 2011 enthält eine solche Aussage nicht mehr). Zur grun...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.6.1 Materiell-rechtliche Einschränkungen des Antrags auf Minderbewertung

Tz. 215 Stand: EL 90 – ET: 06/2017 Das Wahlrecht des § 20 Abs 2 S 2 UmwStG auf antragsgem Bewertung der übernommen WG unterhalb des gW unterliegt bei gewissen Sachverhalten ges Einschränkungen (s § 20 Abs 2 S 2 Nr 1 bis 4 und S 4 UmwStG). Diese Vorbehalte beim Bewertungsansatz ergeben sich einerseits aus der Grundsystematik der §§ 20ff UmwStG ; nämlich die Einbringung selbst n...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.6.1 Erfordernis der Ausgabe neuer Anteile

Tz. 170 Stand: EL 79 – ET: 12/2013 Gegenleistung für die eingebrachten WG muss die Gewährung "neuer" (Geschäfts-)Anteile an der aufnehmenden Kap-Ges oder Genossenschaft sein (s § 20 Abs 1 UmwStG; ständige Rspr zB s Urt des BFH v 18.12.1990, BStBl II 1991, 512 unter 4.a); v 13.12.2005, BFH/NV 2006, 1094 unter II.2.b)bb) und vom 07.04.2010, BStBl II 2010, 1094 unter II. 2. b) b...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.1 Fiktiver Vermögensübergang und Zuordnung des Einkommens

Tz. 319 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Das Einkommen und Vermögen des Einbringenden und der aufnehmenden Kap-Ges/Gen sind so zu ermitteln, als ob der Sacheinlagegegenstand mit dem gewählten stlichen Übertragungsstichtag auf die Übernehmerin übergegangen wäre (s § 20 Abs 5 S 1 UmwStG). Als Folge der Rückwirkung wird das im Wege des § 20 Abs 1 oder § 25 S 1 UmwStG übertragene BV –...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.6.3.2.5 Rechtsfolgen der Einbringung mit sonstigen Gegenleistungen

Tz. 224q Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Übersteigt der gW der sonstigen Gegenleistung nicht die Grenze von 500 000 EUR, wenn und soweit auch ein enstpr Buch-Kap gegeben ist (s § 20 Abs 2 S 2 Nr 4 Buchst b) UmwStG), oder übersteigt bei höheren Gegenleistungen deren Wert nicht die relative 25 %-Grenze des Bw de...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.2 Abgrenzungsfragen

Tz. 107 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Zur Abgrenzung von Genussrechten ggü stillen Gesellschaften s Urt des BFH v 08.04.2008 (BStBl II 2008, 852). Eine stille Gesellschaft erfordert danach einen gemeinsamen Zweck, der bei einem Genussrecht regelmäßig nicht gegeben ist. Ein gemeinsamer Zweck geht über eine bloße Kap-Hingabe hinaus. Auch stille Gesellschaften können jedoch höchst...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.1.2 Steuerlich motivierte Einbringungen und Grenzen der Steuergestaltung

Tz. 45 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Die Einbringung nach § 20 Abs 1 UmwStG oder der qualifizierte Anteilstausch (s § 21 Abs 1 S 2 UmwStG) werden vielfach als Vorbereitungsmaßnahme oder Zwischenschritt einer mehrstufigen Umstrukturierungsmaßnahme (Kettenumwandlung) genutzt. Durch st-neutrales "Umhängen" von Anteilen an Kap-Ges, durch Neuorganisation von Unternehmensbereichen od...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.3 Einbringung als schenkungsteuerpflichtiger Zuwendungstatbestand

Tz. Rz 49c Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Die Einbringung von BV iSd §§ 20 Abs 1, 25 S 1 UmwStG oder der Anteilstausch iSd § 21 Abs 1 UmwStG erfolgt im Wege eines vollentgeltlichen tauschähnlichen Geschäfts (s Tz 52, 55), so dass in Bezug auf Einbringender und Übernehmerin sich eine SchenkSt-Problematik nicht stellt. Wird iRe Sacheinlage gem § 20 Abs 1 UmwStG BV in eine Kap-Ges ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3.3 Bilanzierung der erhaltenen Anteile

Tz. 299a Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Für die Frage, ob die erhaltenen Anteile zum PV oder BV des Einbringenden gehören, gelten die allg Grundsätze. Die aus der Einbringung erhaltenen (neuen) Anteile an der Übernehmerin werden zB originär im BV erworben, wenn Einbringende eine Kap-Ges ist, oder wenn eine Pers-Ges einen Teilbetrieb ausgliedert. Bringt hingegen eine Pers-Ges ihr...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.2.4 Bargründung oder -Kapitalerhöhung mit Sacheinlageagio

Tz. 159 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Eine Sacheinlage iSd § 20 Abs 1 UmwStG kann im Zusammenhang mit der Ausgabe neuer Anteile auch dann gegeben sein, wenn die Anteile bei Gründung der Übernehmerin oder bei Kap-Erhöhung gesellschaftsrechtlich durch eine Bareinlage entstehen. Da die Übertragung des BV der in § 20 Abs 1 UmwStG genannten Sachgesamtheiten ursächlich auf den Erwerb...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2 Buchwertansatz (Untergrenze der Bewertung)

Tz. 194 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Bw iSd § 20 Abs 2 S 2 UmwStG ist nach der Legaldefinition des § 1 Abs 5 Nr 4 UmwStG (die für das gesamte UmwStG gilt) der nach den stlichen Gewinnermittlungsvorschriften für das eingebrachte BV in einer für den stlichen Übertragungsstichtag aufzustellenden St-Bil anzusetzende Wert. Damit sind insbes die Bewertungsvorschriften des § 6 EStG, d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.6.6.3 Sonstige Gegenleistungen bei der Sacheinlage

Tz. 187b Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Zusätzlich zu der für den Tatbestand der Sacheinlage (s § 20 Abs 1 UmwStG) notwendigen Gewährung neuer Anteile können dem Einbringenden als Gegenleistung für die Übertragung der betrieblichen Sachgesamtheit "auch andere WG" (s § 20 Abs 2 S 4 UmwStG aF und s § 20 Abs 3 S 3 UmwStG) zugewendet werden (s Tz 187). Bedeutsam sind derartige Gegenl...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.6.3.1 Sacheinlage mit Zuteilung "anderer Wirtschaftsgüter" bis 31.12.2014 (§ 20 Abs 2 S 4 UmwStG aF)

Tz. 219 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Werden als Gegenleistung für die Sacheinlage an den Einbringenden auch andere WG (zB Darlehensforderungen, stille Beteiligungen, Barabfindungen, Sachwerte, rechtliche Vorteile, eigene Anteile der Übernehmerin, s Tz 187 – 187e; auch von dritter Seite; s Tz 187d) neben den neuen Anteilen gewährt, ist das eingebrachte Vermögen mindestens mit de...mehr

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Der gesetzliche Güterstand ... / 3.4.35.1 Bewertungsmethoden

Rz. 167 Unterschieden wird allgemein zwischen dem Liquidations- bzw. Zerschlagungswert, dem Sach- bzw. Substanzwert nebst dem sogenannten Goodwill und dem Ertragswert. Rz. 168 Unter dem Liquidations- oder Zerschlagungswert versteht man den Wert, der bei einer Veräußerung der einzelnen Vermögensgegenstände eines Betriebes zu erzielen ist. Die bestehenden Verbindlichkeiten und ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3.2.5 Wert der Entnahmen und Einlagen im Rückbezugszeitraum (§ 20 Abs 5 S 3 UmwStG)

Tz. 299 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Die AK der erhaltenen Anteile an der Übernehmerin sind im Fall einer rückwirkenden Einbringung gem § 20 Abs 5 S 3 UmwStG um die Bw der Entnahmen zu mindern und die sich nach § 6 Abs 1 Nr 5 EStG ergebenden Werte der Einlagen zu erhöhen, die der Einbringende bezogen auf das eingebrachte BV noch im Rückbezugszeitraum getätigt hat und die ihm s...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.6 Umwandlung von Personengesellschaften bei Vorhandensein von Sonderbetriebsvermögen

Tz. 164 Stand: EL 83 – ET: 04/2015 Sacheinlage nur unter Einschluss des wesentlichen Sonder-BV Bei der Umwandlung von Pers-Handels-Ges oder einer Partnerschaftsgesellschaft ergeben sich in stlicher Hinsicht Probleme bei der Einbringung iSd § 20 Abs 1 UmwStG, wenn wes Betriebsgrundlagen enthaltenes Sonder-BV vorhanden ist. Die St-Vergünstigung des § 20 UmwStG erfordert, dass au...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.12.1 Erstmalige Anwendung des § 8c Abs 1 S 1 bis 8, Abs 1a KStG idF des Gesetzes zur Vermeidung von USt-Ausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (§ 34 Abs 6 KStG)

Tz. 30 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 § 34 Abs 6 S 1 und 2 KStG idF des Ges zur Vermeidung von USt-Ausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer stlicher Vorschriften regelt die erstmalige Anwendung des § 8c Abs 1 KStG nachdem die Regelung in § 8c Abs 1 S 1 KStG zum quotalen Verlustuntergang aufgehoben wurde. Weiter wird durch die S 3 und 4 des § 34 Abs 6...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.4.1 Regelbewertung mit dem gemeinen Wert

Tz. 77 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Wie bei einem echten Formwechsel erfolgt auch bei dem fiktiven Formwechsel nach § 1a Abs 2 S 2 KStG der Ansatz der übergehenden WG nach § 20 Abs 2 S 1 UmwStG grds mit dem gW. Wegen Einzelheiten s § 25 UmwStG Tz 45. Wegen der Frage, wann der Ansatz von gW sinnvoll sein kann (zB zur Nutzung von sonst untergehenden Verlustvorträgen; zur Nutzung...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.2.3 Gewerbesteuerverstrickung bei Einbringung von nicht gewerblichen Betrieben

Tz. 39 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Wird ein l + f (Teil-)Betrieb oder ein freiberuflicher (Teil-)Betrieb zu Bw (oder Zwischenwerten) in eine Kap-Ges oder Gen unter den Voraussetzungen des § 20 Abs 1 UmwStG eingebracht, werden bei der übernehmenden Gesellschaft stille Reserven des übertragenen BV (erstmals) der GewSt unterworfen, die in dem bisherigen "Nicht-Gewerbebetrieb" ke...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3 Gemeiner Wert (Regelbewertung und Bewertungsobergrenze)

Tz. 199 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Der Bewertungsrahmen ist hinsichtlich der Obergrenze (s § 20 Abs 2 S 2 UmwStG: "... höchstens jedoch mit dem Wert iSd S 1 ...") gegenüber der bisherigen Rechtslage geändert. Statt des Tw ist nunmehr der gW (im Wirtschaftsleben auch: Verkehrswert oder Marktwert) gem § 20 Abs 2 S 1 UmwStG als Höchstbewertung maßgebend (dazu s Vor §§ 20–23 UmwS...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.2.7.6 Beteiligungen an Kapitalgesellschaften

Tz. 60 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Kap-Beteiligung als notwendiges BV Die Beteiligung an einer Kap-Ges ist notwendiges BV eines Einzel-Gew, wenn sie entweder dazu bestimmt ist, die gew (branchengleiche) Tätigkeit des Betriebsinhabers entsch zu fördern (zB s Urt des BFH v 12.06.2019, BStBl II 2019, 518 unter Rn 33 mwNachw) oder die Beteiligung dazu dient, den Absatz von Produkten...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.4 Das Grundprinzip der zweistufigen Gewinnermittlung

Tz. 9 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Mit der aktuellen Definition der vGA will der BFH vor allem das Grundprinzip der zweistufigen Gewinnermittlung manifestieren und verdeutlichen. Kap-Ges haben keine Privatsphäre (anders als zB ein Verein; dazu s Urt des BFH v 15.01.2015, BStBl II 2015, 713); in der 1. Stufe der Gewinnermittlung einer Kap-Ges sind deshalb alle Vorgänge betriebli...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.2.2.2 Rechtsfolgen der Betriebseinbringung mit Anteilen an Kapitalgesellschaften oder Genossenschaften

Tz. 32 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Wird ein Betrieb mit dazugehörigen Anteilen an einer Kap-Ges/Gen durch eine bestimmte Umwandlungsmaßnahme oder in einem sachlichen und zeitlichen Zusammenhang mit der Übertragung der einzelnen WG des BV des Betriebs eingebracht, liegt insges ein einheitlicher (Betriebs-)Einbringungsvorgang nach § 20 Abs 1 UmwStG vor (s Tz 30–31a). Diese Beur...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.4.3 Im Rückbezugszeitraum ausgeschiedene Mitunternehmer

Tz. 350 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Die Rückwirkung des § 20 Abs 5 S 1 UmwStG bezieht sich im Fall der Einbringung des Betriebs einer Pers-Ges oder von MU-Anteilen nicht auf solche MU, die ihre Beteiligung im Rückwirkungszeitraum (s Tz 313) übertragen haben (gleich aus welchem Grund und zu welchen Konditionen) und demzufolge an der Einbringung iSd § 20 Abs 1 UmwStG nicht betei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.10.2 Ausschluss der Verrechnung von Verlustvorträgen mit einem Einbringungsgewinn bei rückbezogener Einbringung (§ 20 Abs 6 S 4 iVm § 2 Abs 4 S 1 UmwStG)

Tz. 292b Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Entspr Anwendung von § 2 Abs 4 S 1 UmwStG in Einbringungsfällen Bei der gebotenen analogen Anwendung des § 2 Abs 4 S 1 UmwStG, der die Sphäre des übertragenden Rechtsträgers betr, in den Sacheinlagefällen des § 20 UmwStG ist der Begriff des Übertragungsgewinns durch "Einbringungsgewinn" und der Begriff des übertragenden Rechtsträgers durch ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.4.1.3.1 Ergänzungsbilanz beim Erwerb eines bestehenden Anteils

Tz. 60a Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Für die Fälle, in denen der phG beim entgeltlichen Erwerb einer bereits bestehenden Vermögenseinlage iSd § 281 Abs 2 AktG (zB von einem ausscheidenden phG) bzgl des von ihm entrichteten Mehrpreises eine Erg-Bil bilden wollte, um diesen Mehraufwand, der sich in der erworbenen Vermögenseinlage nicht widerspiegelt, durch Abschr stlich geltend ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.8 Mitunternehmerschaft?

Tz. 147 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Ist der Genussrechtsinhaber gleichzeitig MU der Emittentin des Genussrechts, stellen die Genussrechtsvergütungen Gewinnanteile iSv § 15 Abs 1 Nr 2, 2. Hs EStG dar. Die Vergütungen sind dann unabhängig von § 8 Abs 3 S 2, 2. Alt KStG nicht als BA abzugsfähig. Diese Rechtsfolge kann sich zB auch dadurch ergeben, dass eine Kap-Ges, die eine Gen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.6.4 Einbringung in steuerbefreite Übernehmerin oder Organgesellschaft (§ 20 Abs 2 S 2 Nr 1 UmwStG)

Tz. 225 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Eine Minderbewertung unterhalb des gW ist ausgeschlossen, wenn und soweit das eingebrachte BV bei der übernehmenden Gesellschaft nicht der Besteuerung mit KSt unterliegt (s § 20 Abs 2 S 2 Nr 1 UmwStG; eine Beschränkung des inl Besteuerungsrechts bei der GewSt ist unbeachtlich, s UmwSt-Erl 2011 Rn 20.19 iVm 03.17). Dadurch soll nach dem Wille...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Orth, Umwandlungskosten – Bilanzielle und stliche Behandlung, GmbHR 1998, 511; Patt, GewSt als Veräußerungskosten, EStB 2002, 285; Mühle, Stliche Behandlung von Umwandlungskosten bei Unternehmenstransaktionen, DStZ 2006, 63; Stimpel, Behandlung von Umwandlungskosten bei Verschmelzungen und Spaltungen bei Kap-Ges, GmbHR 2012, 199; Schmitz, Bilanzierung von GrESt bei Umstrukturier...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Streck/Schwedhelm, Fälle vGA bei Umwandlungsvorgängen, BB 1988, 1639; Oppermann, Verschleierte Sachgründung und § 20 UmwStG, DB 1989, 753; Elschen/Trompeter, Der Zwischenwertansatz – Das verkannte Optimum bei der Einbringung in eine Kap-Ges, DB 1990, 2533; Diers, Wertansätze bei Unternehmenseinbringung in GmbH in ihren Folgewirkungen; GmbHR 1994, 683; Hollatz, Bw-Fortführung bei...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage Ver... / 2 Anfangsbestand

Vor Zeilen 11-18 In den Zeilen 11 bis 18 wird der Anfangsbestand der Verluste ermittelt. Dieser ist Ausgangspunkt für die Ermittlung des verbleibenden Verlustvortrags. Vom Anfangsbestand ausgehend, sind in dem Vordruck die Geschäftsvorfälle des Wirtschaftsjahres zu erfassen, die Auswirkungen auf den verbleibenden Verlustvortrag am Ende des VZ haben. Zeile 11 In dieser Zeile ist...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage Ver... / 6 Fortführungsgebundener Verlustvortrag nach § 8d KStG

Vor Zeilen 29–37 In den Zeilen 29–37 wird der fortführungsgebundene Verlustvortrag gem. § 8d KStG ermittelt. Dieser ist gem. § 8d Abs. 1 Satz 7 KStG gesondert festzustellen. Ein fortführungsgebundener Verlustvortrag entsteht, wenn der Steuerpflichtige im Falle eines schädlichen Anteilseignerwechsels gem. § 8c KStG einen Antrag stellt und die Voraussetzungen des § 8d KStG vorli...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage Zin... / 4 Fortführungsgebundener Zinsvortrag nach § 8d i. V. m. § 8a KStG

Vor Zeilen 28–36 In den Zeilen 28–36 wird der fortführungsgebundene Zinsvortrag gem. § 8d i. V. m. § 8a KStG ermittelt. Dieser ist gem. § 8d Abs. 1 Satz 7 KStG gesondert festzustellen. Ein fortführungsgebundener Zinsvortrag entsteht, wenn der Steuerpflichtige im Falle eines schädlichen Anteilseignerwechsels gem. § 8c KStG einen Antrag stellt und die Voraussetzungen des § 8d KS...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage AEV / 2.2 Anfangsbestand

Zeile 4 Hier sind die negativen Einkünfte der Jahre 1992 bis 2022 anzugeben, die weder im Verlustentstehungsjahr noch in einem späteren (Vortrags-)Jahr mit positiven Einkünften derselben Art und aus demselben Staat verrechnet worden sind. Der entsprechende Betrag ergibt sich aus Zeile 16 der Anlage AEV des Vorjahres. Die zum Schluss des VZ 2022 noch nicht verrechneten Verlust...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage Zin... / 3 Abziehbare Zinsen und Zinsvortrag (§ 4h EStG i. V. m. § 8 Abs. 1, § 8a KStG)

In den Zeilen 5–38 werden die Höhe der im laufenden Wirtschaftsjahr abzugsfähigen Zinsen und der Zinsvortrag ermittelt. Bei einer Organschaft hat nur der Organträger, wenn er nicht zugleich Organgesellschaft ist, die Anlage Zinsschranke auszufüllen. Da alle Gesellschaften des Organkreises als "ein" Betrieb gelten (§ 15 Satz 1 Nr. 3 KStG) und die Auswirkungen der Zinsschranke ...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage AEV / 6 Fortführungsgebundener Verlustvortrag nach § 8d KStG

Zeile 17 In diese Zeile ist der fortführungsgebundene (ausländische) Verlustvortrag aus dem Vorjahr einzutragen. Er ist der Veranlagung 2022 zu entnehmen. Dieser Betrag ist der Ausgangspunkt für die Entwicklung des Gesamtbetrags am Ende des VZ 2023 an fortführungsgebundenen ausländischen Verlustvorträgen. Zeile 18 In Zeile 18 ist der Betrag aus Zeile 17 (fortführungsgebundener ...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage Ver... / 7 Verlust aus dem Beitrittsgebiet i. S. d. § 57 Abs. 4 EStG

Vor Zeilen 38–43 In diesen Zeilen ist anzugeben, welcher Teil des in Zeile 11 bzw. Zeile 14a ausgewiesenen verbleibenden Verlustvortrags zum 31.12.2023 auf 1990 entstandene Verluste im Beitrittsgebiet entfällt. Der Betrag ist folgendermaßen zu entwickeln: Betrag der Verlustvorträge in Zeile 11 bzw. 14a, die auf in 1990 entstandene Verluste im Beitrittsgebiet entfallen (Zeile 3...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage AEV / 5 Endbestand

Zeile 16 In dieser Zeile ist ein Eintrag vorzunehmen, wenn sich bei der Verrechnung der positiven Einkünfte 2023 (Zeile 14) mit negativen Einkünften 2023 aus demselben Staat und derselben Art (Zeile 11) ein negativer Betrag ergibt. Das ist der Fall, wenn die negativen Einkünfte die positiven Einkünfte aus demselben Staat und derselben Art übersteigen. Es liegen dann insgesamt...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage WA / 5 Angaben zum schädlichen Beteiligungserwerb nach § 8c KStG

Vor Zeilen 11a–11g In den Zeilen 11a–11g sind Angaben zu einem im VZ 2023 erfolgten schädlichen Beteiligungserwerb nach § 8c KStG zu machen, der zum Fortfall der Verlustvorträge und auch des laufenden Verlustes führt. In der Anlage Verluste sind hierzu keine Angaben zu machen. Zeile 11a In dieser Zeile ist durch Eintragung einer Schlüsselzahl anzugeben, ob im VZ 2023 ein nach §...mehr

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Leitfaden 2023 - Vordruck G... / 17 Verlustabzugsbeschränkungen im laufenden Erhebungszeitraum

Vor Zeilen 123–126 Die Zeilen 123–126 sind im Zusammenhang mit den Zeilen 129 ff. zu sehen. Die Zeilen 129 ff. enthalten die Entwicklung des vortragsfähigen Gewerbeverlusts. Der Verlustvortrag einer Körperschaft kann unabziehbar werden, wenn im Erhebungszeitraum 2023 ein nach § 8c KStG schädlicher Beteiligungserwerb erfolgt. Der Verlustvortrag kann auch gemindert werden, wenn...mehr