Fachbeiträge & Kommentare zu Stille Reserven

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1.2 Sukzessiver Anteilserwerb

Rz. 88 Erfolgt der Erwerb eines TU in einem Schritt, sollten sich der Zeitpunkt des Anteilserwerbs und der für die Kapitalaufrechnung maßgebliche Zeitpunkt, zu dem das Unt TU geworden ist, regelmäßig entsprechen. Anders im Fall des sukzessiven Anteilserwerbs: Das Gesetz stellt dabei auf den Zeitpunkt des Erwerbs der Anteilstranche ab, mit der das MU die Beherrschungsmöglichk...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.5.2 Ansatz des Geschäfts- oder Firmenwerts

Rz. 92 Der Geschäfts- oder Firmenwert (GoF) besteht gem. § 246 Abs. 1 Satz 4 HGB aus dem Unterschiedsbetrag, um den die für die Übernahme eines Unt bewirkte Gegenleistung den Wert der einzelnen VG abzgl. der Schulden des Unt im Zeitpunkt der Übernahme übersteigt. Die Grundlage für die Ermittlung des GoF bildet somit ein Unternehmenserwerb. Der Ansatz eines originären, d. h. ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1 Kapitalkonsolidierung

Rz. 31 Die Bestimmung der Konzernzugangswerte i. R. d. Erstkonsolidierung eines in Fremdwährung bilanzierenden TU erfolgt auf Basis des Devisenkassamittelkurses des Zeitpunkts, zu dem das in Fremdwährung bilanzierende Unt TU geworden ist (DRS 23.38). Rz. 32 Werden beim erworbenen TU stille Reserven und Lasten identifiziert, so sind diese Teile der in Fremdwährung zu führenden...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.4 Abgrenzung latenter Steuern (Nr. 4)

Rz. 10 Während latente Steuern vor Einführung des BilMoG nur bedingt von praktischer Bedeutung waren,[1] hat die Einschränkung der Maßgeblichkeit der Handels- für die Steuerbilanz sowie die Aufgabe der umgekehrten Maßgeblichkeit (§ 5 Abs. 1 Satz 2 EStG a. F.) zusammen mit der grundlegenden Überarbeitung der Bilanzierungsvorschriften für latente Steuern dazu geführt, dass die...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6.1 Grundlagen

Rz. 98 Offene Rücklagen stammen entweder aus einbehaltenen Gewinnen (Gewinnrücklagen) oder aus Einlagen von Gesellschaftern oder Dritten (Kapitalrücklagen). Als eigenständiger Abschlussposten existieren offene Rücklagen nur bei den KapG (§ 266 Abs. 3 II. und III. HGB) und Genossenschaften (§ 336 Abs. 2 HGB) sowie – unabhängig von der Rechtsform – bei Kreditinstituten (§ 340a...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 8.1 Abschreibungen nach § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB auf den niedrigeren beizulegenden Wert

Rz. 81 Gem. § 253 Abs. 3 Satz 5 i. V. m. § 298 Abs. 1 HGB ist der Equity-Wertansatz zu jedem Konzernabschlussstichtag auf seine Werthaltigkeit zu überprüfen und bei voraussichtlich dauernder Wertminderung auf den niedrigeren beizulegenden Wert abzuschreiben (DRS 26.57). Die Notwendigkeit einer Abschreibung der Beteiligung im Konzernabschluss des MU bei gleichzeitigem Ausbleib...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 8.1 Veränderung des Kapitalanteils ohne Änderung des Status als Tochterunternehmen

Rz. 188 Kapitalerhöhungen beim TU sind für den Fall, dass alle Gesellschafter in gleicher Höhe beteiligt sind und es somit nicht zu einer Verschiebung der Eigentumsverhältnisse kommt, für die Kapitalkonsolidierung unerheblich (DRS 23.166). Es ist lediglich darauf zu achten, dass der Buchwert der Beteiligung am TU in der Bilanz des MU in gleicher Höhe steigt wie das anteilig...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3.3 Fortführung der Regelungen des § 312 HGB a. F. für Erwerbe von assoziierten Unternehmen vor Anwendung des BilMoG

Rz. 23 Ebenso wie für die KapKons sieht der Gesetzgeber eine ggf. parallele Behandlung der Kapitalanteilsmethode nach § 312 Abs. 1 Nr. 2 HGB a. F. sowie der aktuell nur noch gültigen Buchwertmethode (▪▪▪§ 312 Rz 24) vor, soweit für Altfälle vor Anwendung des BilMoG Erwerbe von assoziierten Unt stattfanden, die nach der Kapitalanteilsmethode dargestellt wurden und seit dem Gj...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.30 Sondervermögen (Nr. 26)

Rz. 156 Auf Basis des Kapitalanlagegesetzbuches sind Angaben zum Sondervermögen (Investmentanteile) und zu Anlageaktien an Investmentvermögen notwendig. Konkret sind nur solche KapG zu Angaben verpflichtet, die jeweils mehr als 10 % der Anteile oder Anlageaktien an inländischen Sondervermögen i. S. v. § 1 Abs. 10 KAGB, Anlageaktien an inländischen Investment-AG i. S. v. §§ 1...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6.4 Anwendungsbeispiel bei Einbeziehung einer 100-%-Tochter

Rz. 140 Mit den BeispielUnt M-GmbH und T-GmbH soll die Vorgehensweise der Neubewertungsmethode bei der erstmaligen Konsolidierung (Kons) von 100 %igen TU dargestellt werden.[1] Das MU M-GmbH erwirbt Ende t0 100 % der Anteile an der T-GmbH zu einem Preis von 6,0 Mio. EUR. Es wird vereinbart, dass das Jahresergebnis des gesamten Gj in der T-GmbH verbleiben soll, d. h. thesauri...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5.1.5 Kapitalmaßnahmen

Rz. 50 Gem. § 312 Abs. 4 Satz 1 1. Hs. HGB ist die Regelung auf alle Eigenkapitalveränderungen des assoziierten Unt und nicht nur auf dessen Jahresüberschuss/-fehlbetrag anzuwenden. Die Regelung gilt insbes. auch für Kapitalerhöhungen und -herabsetzungen. Hierbei ist zwischen verhältniswahrenden und nicht-verhältniswahrenden Kapitalmaßnahmen zu unterscheiden. Bei verhältnis...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.2.3 Sachanlagen

Rz. 246 Zum Begriff der Sachanlagen vgl. § 266 Rz 37. Unbebaute Grundstücke unterliegen keiner planmäßigen Abschreibung. Um eine Überbewertung zu vermeiden, ist bei ihrer Bewertung der ggf. bestehenden Notwendigkeit von außerplanmäßigen Abschreibungen ein besonderes Augenmerk zu widmen. Der beizulegende Wert eines Grundstücks kann bspw. abgeleitet werden aus beobachteten Markt...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.1.2 Passiver Unterschiedsbetrag

Rz. 115 Ein passiver Unterschiedsbetrag bedeutet, dass der Beteiligungsbuchwert den Wert des anteiligen EK unterschreitet.[1] Die Gründe hierfür sind – ebenfalls unter der Annahme, dass die stillen Lasten i. R. d. Neubewertung komplett berücksichtigt wurden – ein konsolidierungstechnischer Unterschiedsbetrag, "badwill" oder "lucky buy".[2] In den letzten beiden Fällen war ei...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3.3.2.2 Steuerrechtlich motivierte Abschreibungen

Rz. 61 § 281 HGB i. d. F. vor BilMoG befasste sich mit Ausweis- und Erläuterungsbestimmungen in Bezug auf die steuerrechtlich motivierten Abschreibungen i. S. v. § 254 HGB i. d. F. vor BilMoG i. V. m. § 279 HGB i. d. F. vor BilMoG.[1] Demnach konnten steuerliche Mehrabschreibungen vorgenommen werden, die gem. § 281 Abs. 1 Satz 1 HGB i. d. F. vor BilMoG in Form von Wertberich...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2 Anhangangabepflichten bei Streckung der Bewertungsanpassung bei Pensionsrückstellungen (Abs. 2)

Rz. 42 Art. 67 Abs. 2 EGHGB sieht eine Anhang- respektive Konzernanhangangabepflicht für in der Bilanz nicht ausgewiesene Rückstellungen für laufende Pensionen, Anwartschaften auf Pensionen und ähnliche Verpflichtungen vor, sofern Art. 67 Abs. 1 EGHGB zur Anwendung kommt. Dies betrifft durch die Forderung nach nicht ausgewiesenen Beträgen nur die Variante nach Abs. 1 Satz 1 ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1.3.1 Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken (Abs. 2 A. II. 1.)

Rz. 38 Unter diesem Posten wird das gesamte Grundvermögen des Unt ausgewiesen, sofern es dem dauernden Geschäftsbetrieb dienen soll. Auch im Falle der gewerblichen Grundstücksvermietung zählen Grundstücke zum AV.[1] Der Gesetzgeber schreibt keinen gesonderten Ausweis in Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten vor. Dieser undifferenzierte Ausweis wird in der Literat...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.3 Anforderung, Form und Umfang

Rz. 9 Der Anhang hat unter Beachtung der GoB ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zu vermitteln.[1] Der Anhang muss vollständig und die Angaben müssen wahr sein, jedoch sind für Ersteres Ausnahmen zu beachten bzgl. Wesentlichkeit, Schutzklauseln (§ 286 Abs. 1 HGB) und größenabhängiger Erleichterungen (z. B. § 288 HGB...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.2.3 Negatives Kapitalkonto

Rz. 20 Negative Kapitalkonten können mit Bezug auf den jeweiligen Gesellschafter aufgrund von Verlustverrechnungen oder Überentnahmen entstehen. Eine Saldierung negativer Kapitalkonten einzelner Gesellschafter mit positiven Kapitalkonten anderer Gesellschafter ist wegen des Saldierungsverbots des § 246 Abs. 2 HGB unzulässig. Das gilt auch innerhalb derselben Gesellschaftergru...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.3 Rücklagen (Abs. 2 Satz 1 II.)

Rz. 29 Aufgrund gesellschaftsrechtlicher Vereinbarungen können gem. § 264c Abs. 2 Satz 8 HGB auch im Personengesellschaftsrecht Rücklagen gebildet werden. Diese sind innerhalb des Eigenkapitals gesondert auszuweisen. Der Regelfall (ohne zusätzliche gesellschaftsvertragliche Vereinbarungen) sieht keine Rücklagenbildung vor, da Gewinne der Personenhandelsgesellschaft direkt den...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.6 Steuerliche Verlustvorträge

Rz. 20 Die Vorschrift des § 306 HGB verlangt, dass auf durch Konsolidierungsmaßnahmen bedingte temporäre Differenzen zwischen den steuerlichen und handelsrechtlichen Wertansätzen von VG, Schulden und RAP aktive bzw. passive latente Steuern zu bilden sind. Im Gegensatz zu § 274 HGB wird nicht nur auf ein Ansatzwahlrecht eines "Aktivüberhangs", sondern auch auf einen fünfjähr...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.28 Berechnung von Pensionsrückstellungen (Nr. 24)

Rz. 153 Aufgrund der Komplexität der Berechnung der Pensionsverpflichtungen werden mit Nr. 24 ausdrücklich Angaben bzgl. der zur Bewertung der Pensionsrückstellungen angewandten versicherungsmathematischen Berechnungsverfahren und den grundlegenden Annahmen, insbes. den Zinssatz und den erwarteten Lohn- und Gehaltssteigerungen, sowie die zugrunde gelegten biometrischen Annah...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5 Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bilds der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (Abs. 2 Satz 2 und 3)

Rz. 84 Identisch mit dem Wortlaut der Vorschrift zum Jahresabschluss (§ 264 Abs. 2 HGB) besteht für den Konzernabschluss eine eigenständige Generalnorm: Nach § 297 Abs. 2 Satz 2 HGB hat der Konzernabschluss unter Beachtung der GoB ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns zu vermitteln. Durch die Generalnorm ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.11 Angaben zu derivativen Finanzinstrumenten (Abs. 1 Nr. 11)

Rz. 79 Die Art und der Umfang von Angaben zu derivativen Finanzinstrumenten (identisch mit § 285 Abs. 1 Nr. 19 HGB) verpflichten zu einer umfassenden Berichterstattung hinsichtlich schwebender Geschäfte und den damit verbundenen Risiken. Der Berichtsumfang bezieht sich auf das MU sowie alle einbezogenen TU und soll somit eine Gesamtbeurteilung ermöglichen. Dabei ist es unerh...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6.2.2 Ausgabe von Anteilen (Abs. 2 Nr. 1)

Rz. 118 § 272 Abs. 2 Nr. 1 HGB schreibt vor, dass der Betrag – das Aufgeld oder Agio –, der bei der Ausgabe von Anteilen über den Nennbetrag oder, falls ein solcher nicht vorhanden ist, über den rechnerischen Wert hinaus erzielt wird, als Kapitalrücklage auszuweisen ist. Bei der AG, der SE oder der KGaA kann ein als Kapitalrücklage nach § 272 Abs. 2 Nr. 1 HGB auszuweisender ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / aa) Überblick

Rz. 637 [Autor/Stand] Primäre Rechtsfolge. Bei erfolgreicher vollständiger oder teilweiser Erfüllung der Voraussetzungen der Rückkehrregelung gem. § 6 Abs. 3 Satz 1 ergibt sich als primäre Rechtsfolge das vollständige oder anteilige "Entfallen des Steueranspruchs i.S.d. Absatz 1" (dazu Rz. 639 ff.). Hinzukommen aber weitere mittelbare Rechtsfolgen, die bei der Zuzugsplanung ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / b) Ermittlung des Veräußerungsgewinns bzw. Vermögenszuwachses

Rz. 506 [Autor/Stand] Ermittlung des Veräußerungsgewinns (Vermögenszuwachs). Bei Verwirklichung eines Wegzugsteuertatbestands i.S.v. § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 sind hinsichtlich der fiktiven Veräußerung der Anteile auf den Gewinnrealisierungszeitpunkt i.S.v. § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 bis 3 die für Besteuerungszwecke maßgeblichen (steuerpflichtigen) Einkünfte zu ermitteln. §...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (4) Rechtsfolgen

Rz. 69 [Autor/Stand] Allgemeine Rechtsfolgen, verfassungsrechtliche und europarechtliche Bedenken. § 4 Abs. 1 Satz 3 EStG führt zur Annahme einer (fiktiven) Entnahme zum gemeinen Wert (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 1 Halbs. 2 EStG), d.h. der Aufdeckung sämtlicher stiller Reserven oder Lasten in den betroffenen Kapitalgesellschaftsbeteiligungen. Die Besteuerung kann unter den weitere...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / a) Wegzugsbesteuerung im Verhältnis zu EU-/EWR-Staaten

Rz. 161 [Autor/Stand] Grundfreiheiten und deren Beschränkung in EU-/EWR-Fällen. Der EuGH hat zur Wegzugsbesteuerung im Zusammenhang mit dem Wegzug natürlicher Personen im EU-/EWR-Raum in seinen Entscheidungen in den Rechtssachen de Las teyrie du Saillant [2] und N [3] die Niederlassungsfreiheit (Art. 49 Abs. 1 AEUV) und in seiner Entscheidung in der Rechtssache Kommission/Port...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / b) Wegzugsbesteuerung und Freiheitsgrundrechte

Rz. 148 [Autor/Stand] § 6 und Ausreisefreiheit (Art. 2 GG). Über Art. 2 GG wird die Ausreisefreiheit als Ausprägung der allgemeinen Handlungsfreiheit[2] verfassungsrechtlich auch gegenüber steuerrechtlichen Hemmnissen geschützt.[3] Art. 2 GG ist Jedermann-Grund recht, also nicht auf deutsche Staatsangehörige beschränkt. Die Ausreisefreiheit kann grds. auch durch steuerliche ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / Literaturverzeichnis

Ackert/Riedel/Riedl/Trost, Der Wegzug einer natürlichen Person nach Gibraltar — Unter besonderer Berücksichtigung der erweitert beschränkten Steuerpflicht i.S.d. § 2 AStG, ISR 2014, 73; Arlt, Die Anknüpfung der Vermögenszuwachsbesteuerung an die Beendigung der unbeschränkten Einkommensteuerpflicht nach § 1 Abs. 1 EStG — Probleme bei "Drittstaatenfällen" durch die Einbeziehun...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / m) Verhältnis zu Art. 7 OECD-MA

Rz. 42 [Autor/Stand] Abkommensrechtliches Besteuerungsrecht auf stille Reserven. Sowohl Art. 7 Abs. 2 OECD-MA 2008 als auch Art. 7 Abs. 2 OECD-MA 2010 gewähren den Vertragsstaaten das Recht, in einem Wirtschaftsgut gebildete stille Reserven im Zeitpunkt der Überführung des Wirtschaftsguts zu besteuern.[2] Dies gilt im Übrigen auch für die Besteuerung von unternehmensinternen...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / a) Allgemeines

Rz. 558 [Autor/Stand] Sinn und Zweck. § 6 besteuert bei Verwirklichung eines Ereignisses i.S.v. § 6 Abs. 1 Satz 1 einen fiktiven Veräußerungsgewinn (Vermögenszuwachs) und greift damit auf nicht realisierte stille Reserven zu. Kommt es später zu einer tatsächlichen Veräußerung der nämlichen Anteile, kann § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG (bei unbeschränkter Steuerpflicht) oder § 49 Abs...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 1. Ziele, Begriff und Bedeutung der Wegzugsbesteuerung

Rz. 21 [Autor/Stand] Zielsetzung der Wegzugsbesteuerung. Das deutsche Ertragsteuerrecht ist verfassungsrechtlich durch das Prinzip einer Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit geprägt. Das dieses konkretisierende Realisationsprinzip gebietet, dass Wertzuwächse im Ausgangspunkt erst bei einer transaktionsbedingten Gewinnrealisierung steuerrechtlich erfasst w...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / I. Entstehungsgeschichte

Rz. 1 [Autor/Stand] Historische Entwicklung vor Einführung des § 6. Bis zur Einführung des § 6 kannte das deutsche Steuerrecht keine gezielte[2] gesetzliche Möglichkeit,[3] bei der Verlegung des Wohnsitzes eines Gesellschafters mit wesentlicher Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft im Zeitpunkt der Wohnsitzverlegung eine Besteuerung der stillen Reserven durchzuführen, auc...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / ee) Weitere Anwendungsbeispiele

Rz. 485 [Autor/Stand] Keine abschließende Aufzählung. Jenseits der bereits angesprochenen Konstellationen (Rz. 444 ff.) verbleiben im Anwendungsbereich des § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 eher seltene Sonderkonstellationen, von denen nachfolgend eine nicht abschließende Auswahl dargestellt werden soll.[2] Rz. 486 [Autor/Stand] Doppelansässigkeit im Nicht-DBA-Staat. Praxis-Beispiel Bei...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / d) § 22 Abs. 1 Satz 6 Nr. 6 UmwStG

Rz. 76 [Autor/Stand] Sperrfristbehaftete Anteile i.S.v. § 22 UmwStG. Mit der Neukonzeptionierung des Umwandlungssteuerrechts durch das SEStEG vom 7.12.2006[2] wurde das zuvor in § 21 UmwStG 1995, § 3 Nr. 40 Satz 3 und 4 EStG a.F. und § 8b Abs. 4 KStG a.F. enthaltene System der in § 21 Abs. 1 Satz 1 UmwStG 1995 legal definierten "einbringungsgeborenen Anteilen" (ausf. Rz. 51 ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / cc) Einbeziehung der Zeiten der unbeschränkten Steuerpflicht i.S.v. § 1 Abs. 1 EStG von Rechtsvorgängern (§ 6 Abs. 2 Satz 2 und 3)

"...[2]Bei unentgeltlichem Erwerb von Anteilen ist für die Berechnung der nach Satz 1 maßgebenden Dauer der Steuerpflicht auch die unbeschränkte Steuerpflicht des Rechtsvorgängers oder, sofern der betreffende Anteil nacheinander unentgeltlich übertragen wurde, auch die unbeschränkte Steuerpflicht des jeweiligen Rechtsvorgängers einzubeziehen. [3]Zeiträume, in denen die natür...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / aa) Vorbemerkungen

Rz. 301 [Autor/Stand] Hintergrund. Veräußert eine in Deutschland i.S.v. § 1 Abs. 1 Satz 1 EStG unbeschränkt steuerpflichtige Person Anteile i.S.v. § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG, spielt es keine Rolle, wie lange die natürliche Person in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig war. Insoweit unterfällt ein Veräußerungsgewinn aus einer "echten" Veräußerung ab "Tag 1" des Zuzugs der n...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / b) Tatbestandsverwirklichung trotz Fortbestands deutscher Besteuerungsrechte

Rz. 359 [Autor/Stand] Ausgangsbefund. Die Tatbestände der § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 2 haben bei wortgetreuer Auslegung und Vorstellung des Gesetzgebers[2] überschießende Tendenzen insoweit, als auch Fälle erfasst werden, in denen das deutsche Besteuerungsrecht an den Gewinnen aus der Veräußerung der Anteile weder beschränkt noch ausgeschlossen wird.[3] Für § 6 Abs. 1 a...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 5. Auswirkungen von Veränderungen bei der Ausübung der DEMPE-Funktionen

Rz. 2719 [Autor/Stand] DEMPE-bezogene Implikationen organisatorischer Veränderungen. In der Praxis sind häufig organisatorische Veränderungen in Bezug auf immaterielle Werte zu beobachten, ohne dass sich das zivilrechtliche Eigentum an diesen immateriellen Werten ändern muss. Dies kann z.B. die Implementierung einer konzerneinheitlichen Leitungsfunktion sein, die die Entwick...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / d) Bewusstes "Hineingestalten" in § 6

Rz. 238 [Autor/Stand] Vorteile des § 6 nutzen. In Einzelfällen kann es im Hinblick auf einen geplanten Wegzug vorteilhaft sein, vor dem Wegzug eine bestehende Konstellation in eine "§ 6 AStG-Struktur" umzuwandeln, um beim Wegzug insbesondere von § 6 Abs. 3 (Rückkehrregelung) und der Stundung während der Abwesenheit (§ 6 Abs. 4 Satz 7) profitieren zu können. Angesprochen sind...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / dd) Fiktiv unbeschränkt Steuerpflichtiger bei Entfallen der Steuer nach § 6 Abs. 3 (§ 6 Abs. 2 Satz 4)

"...[4]Entfällt der Steueranspruch nach Absatz 3 in der jeweils geltenden Fassung oder einer bis zum 30. Juni 2021 geltenden Fassung, gelten der Steuerpflichtige sowie dessen unmittelbarer oder mittelbarer Rechtsnachfolger abweichend von den Sätzen 1 bis 3 als unbeschränkt Steuerpflichtige im Sinne des Absatzes 1." Rz. 324 [Autor/Stand] Sinn und Zweck des § 6 Abs. 2 Satz 4. N...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / c) Wegzugsbesteuerung und Gleichheitsrechte (Art. 3 GG)

Rz. 153 [Autor/Stand] Keine Gleichbehandlung vergleichbarer Sachverhalte. Gleichheitsrechtliche Bedenken ergeben sich zunächst daraus, dass § 6 eine Wegzugsbesteuerung speziell nur im Hinblick auf Anteile i.S.v. § 17 EStG vorsieht, nicht aber im Hinblick auf andere Wirtschaftsgüter.[2] Insbesondere stille Reserven in Anteilen i.S.v. § 20 Abs. 2 EStG werden bei Wegzug nicht b...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / a) Überblick

Rz. 45 [Autor/Stand] Gesetzliche Normenvielfalt bei der Wegzugsbesteuerung. Obwohl § 6 AStG häufig als ausschließlich im Rahmen der Wegzugsbesteuerung (zum Begriff s. Rz. 23) relevanter Tatbestand wahrgenommen wird, ist er nur einer von mehreren wegzugsteuerrelevanten Tatbeständen. Bei Anteilen an Kapitalgesellschaften, die im steuerlichen Privatvermögen gehalten werden und ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / c) Maßnahmen im Rahmen der (vorweggenommenen) Erbfolge

Rz. 232 [Autor/Stand] Allgemeine Überlegungen. Die Vielfalt der wegzugsteuerrelevanten Fragestellungen im Zusammenhang mit Schenkungen oder den zivilrechtlichen Varianten des Vermögensübergangs bei Ableben des Anteilsinhabers machen eine sorgfältige Planung erforderlich.[2] Dies auch vor dem Hintergrund, dass es in Extremfällen zu kumulierten Steuerbelastungen auf die stille...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / c) § 6 und (potentieller) Abkommensverstoß

Rz. 129 [Autor/Stand] § 6 und Veräußerungsgewinnartikel. Obwohl die Wegzugsbesteuerung nicht durch eine tatsächliche "Veräußerung" ausgelöst wird, fällt sie in den Anwendungs bereich des Art. 13 OECD-MA,[2] nicht des Art. 21 OECD-MA.[3] Dies gilt für § 6 a.F. [4] wie § 6 n.F. gleichermaßen[5] und entspricht der Ansicht der OECD in Art. 13 Rz. 9 OECD-MK sowie dem Verständnis d...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / V. Ausgleichsposten nach § 4g EStG (§ 1 Abs. 5 Satz 6)

"[6]Die Möglichkeit, einen Ausgleichsposten nach § 4g des Einkommensteuergesetzes zu bilden, wird nicht eingeschränkt." Rz. 2888 [Autor/Stand] Verhältnis zur sog. Entstrickungsbesteuerung. § 1 Abs. 5 Satz 6 nimmt auf den Ausgleichsposten nach § 4g EStG Bezug. Die Vorschrift des § 4g EStG wurde mit dem SEStEG v. 7.12.2006[2] eingefügt, um unionsrechtlichen Bedenken im Hinblick...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (2) Anteilsveräußerung (§ 6 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 Var. 1)

Rz. 611 [Autor/Stand] Originäre Veräußerung i.S.d. § 17 EStG. Der Begriff der "Veräußerung" ist primär wie in § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG zu verstehen. Ob es sich um eine "Veräußerung" der Anteile handelt, ist nach den zu § 17 EStG entwickelten Kriterien zu beurteilen. "Veräußerung" ist die Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums an Anteilen von einer Person auf eine andere g...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 2. Anspruch auf Gewinn oder Liquidationserlös gem. § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b

1. b) gegenüber dem Steuerpflichtigen oder der Steuerpflichtige gegenüber dieser Person Anspruch auf mindestens ein Viertel des Gewinns oder des Liquidationserlöses hat; oder ... Rz. 521.1 [Autor/Stand] Anspruch auf Gewinn oder Liquidationserlös. Nach dem durch das ATADUmsG[2] neu eingefügten § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b wird ein Nahestehen begründet, wenn die Person gege...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / H. Überschussverteilung gem VI.

Rn 16 Gegenstand der Verteilung ist das Aktivvermögen der GbR, das nach Berichtigung der Gesellschaftsverbindlichkeiten ggü Dritten, Hinterlegung für betagte oder str Verbindlichkeiten und Ausgleich von Gesellschafterforderungen sowie Rückerstattung der Einlagen iRd Schlussabrechnung verbleibt. Zum Aktivvermögen zählen auch Sozialansprüche gg Gesellschafter, wie zB Schadense...mehr