Fachbeiträge & Kommentare zu Stille Reserven

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.3 Anteilsveräußerung (§ 8b Abs 2 S 1 KStG)

Tz. 161 Stand: EL 123 – ET: 06/2026 Der Grundfall des § 8b Abs 2 KStG ist die Veräußerung von Anteilen an einer anderen Kö oder Pers-Vereinigung, deren Leistungen bei dem Empfänger zu den Kap-Erträgen iSd § 20 Abs 1 Nrn 1, 2, 9 oder 10 Buchst a EStG gehören. In Tz 32ff ist erläutert, welche Leistungen bei den Empfängern zu Kap-Erträgen der genannten Art führen (s Tz 32 ff). W...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Entgeltliches Ausscheiden

Rn. 54 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Scheidet ein Kommanditist mit negativem Kapitalkonto gem § 167 iVm § 171 Abs 1 HGB nF ohne Ausgleichsverpflichtung aus der KG aus und geht das negative Kapitalkonto entgeltlich auf einen oder alle bisherigen Gesellschafter nach § 738 BGB mit zusätzlicher Abfindung oder an Dritte gegen ein zusätzliches Entgelt, entsteht beim ausscheidenden Ko...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.2.3 Rechtsfolgen

Tz. 50 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Bw-Ansatz Bei der Übertragung (dh im abgebenden und aufnehmenden BV, s Tz 50a) ist bei Vorliegen des Tatbestands des § 6 Abs 5 S 3 EStG (s Tz 47) zwingend der Bw für Zwecke der ESt/KSt im Zeitpunkt der Übertragung des wirtsch Eigentums anzusetzen (s § 6 Abs 5 S 3 iVm S 1 EStG: "Satz 1 gilt entspr, …"). Die Bw-Verknüpfung ist auch für die GewS...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11.1.2.3 Verzicht auf ein Ausgabeaufgeld durch einzelne Gesellschafter

Tz. 1458 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Wird bei einer Kap-Ges eine Kap-Erhöhung gegen Einlage beschlossen und nehmen nicht alle bisherigen AE an der Kap-Erhöhung teil, liegt eine nicht verhältniswahrende Kap-Erhöhung vor. Ein vGA-Problem ergibt sich in diesen Fällen dann, wenn die Einlage der an der Kap-Erhöhung teilnehmenden AE nicht dem Wert der erhaltenen Anteile entspricht; ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3 Rücklage nach §§ 6b, 6c EStG (Bildung und Übertragung)

Tz. 135 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Die Versteuerung des Einbringungsgewinns kann durch gewinnneutralen Abzug des Einbringungsgewinns von den HK oder AK eines anderen begünstigten WG, dem sog Reinvestitions-WG, oder eine gewinnmindernde Rücklage nach § 6b EStG (oder § 6c EStG) hinausgeschoben werden. Dies gilt sowohl für natürliche Pers als Einbringende als auch für Kö und Pe...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.2.35.2 Körperschaft veräußert Wirtschaftsgut an Personengesellschaft

Tz. 1246 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 In diesen Fällen konkurriert das Pers-Ges-Recht mit dem KSt-Recht. Aus Sicht der übertragenden Kö kann hier sowohl eine entgeltliche oder auch eine unentgeltliche Übertragung in Betracht kommen, ohne dass bei ihr eine Vermögensminderung erfolgen muss. Die Kö als MU kann ein WG nämlich auch in ihre Tochter-Pers-Ges einlegen (mit oder ohne G...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3.2.7 Schädliche Gegenleistung iSd § 24 Abs 2 S 2 Nr 2 und S 4 UmwStG – Ermittlung

Tz. 129n Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Übersteigt der gW der sonstigen Gegenleistung bei einer Einbringung gegen Mischentgelt die Grenzen des § 24 Abs 2 S 2 Nr 2 UmwStG, ist der Antrag auf Bw-Fortführung insoweit nicht (mehr) zulässig. Vor Inkrafttreten des § 24 Abs 2 S 2 Nr 2 UmwStG ging die FinVerw hier in jedem Fall von einer Gewinnrealisierung aus; allerdings der Höhe nach ...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Taxable temporary differences (passivische Unterschiedsbeträge)

Tz. 56 Stand: EL 60 – ET: 06/2026 Grundsätzlich erfordert IAS 12 eine passivische latente Steuerabgrenzung in allen Fällen, in denen temporary differences bei ihrer Auflösung in späteren Perioden zu einer höheren Steuerbelastung führen, als aus Sicht der IFRS-Bilanz gerechtfertigt wäre (IAS 12.15). Von diesem Grundsatz sieht IAS 12.15 zwei Ausnahmen (Passivierungsverbote) vor...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.2 Erhöhung des steuerlichen Einlagekto

Tz. 35 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Das stliche Einlagekto erhöht sich insbes um die (von den AE) nicht in das Nenn-Kap geleisteten, auch um die verdeckten Einlagen. Verdeckte Einlagen erhöhen das Einlagekto unabhängig davon, ob sie nach § 8 Abs 3 S 3 KStG bei der Einkommensermittlung abgezogen werden oder ausnahmsweise nach § 8 Abs 3 S 4 KStG einkommenswirksam sind (dazu s Tz ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.6.7 Weitere Alternativen

Tz. 264 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Außerdem sind weitere Möglichkeiten zu prüfen, wie man mit einer Pensionszusage bei einer bevorstehenden Veräußerung der Anteile oder in einer wirtsch Krise der Kap-Ges umgehen kann: Verkauf des Betriebs bzw von Einzel-WG ("asset deal" statt "share deal"): In diesem Fall bleibt in der Kap-Ges nur der Veräußerungserlös aus dem Verkauf des Bet...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Einzubeziehende WG (§ 5a Abs 4 S 1 EStG)

Rn. 140 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Zum Schluss des Wj, das der erstmaligen Anwendung des § 5a Abs 1 S 1 EStG vorangeht (Übergangsjahr), ist für jedes WG, das unmittelbar dem Betrieb von Handelsschiffen im internationalen Verkehr dient, der Unterschiedsbetrag zwischen Buchwert und Teilwert in einem besonderen Verzeichnis aufzunehmen. Es wird sichergestellt, dass die stillen R...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Patt/Rasche, Zur Frage des Sonder-BV bei Vermietungen zwischen Schwester-PersGes, DStR 1995, 401; Rose, Gelungene Klärung des Bilanzkonkurrenz-Problems bei Schwester-PersGes, FR 1995, 763; Schulze zur Wiesche, Die steuerliche Behandlung der Rechtsbeziehungen zwischen Schwestergesellschaften – Erlass vom 28.04.1998, StBp 1998, 314; Ley, Gesellschafterkonten bei Doppelstock- und ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Mindestanforderungen hinsichtlich der rechtlichen und tatsächlichen Stellung

Rn. 108 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Auch s Rn 23e zu (12). Angesprochen ist die Problematik, dass aus Gründen des familiären Machterhalts des früheren Einzelunternehmers (Vater oder Mutter) das Regelstatut des HGB hinsichtlich der Kommanditistenrechte wesentlich unterschritten wird und deshalb die Mitunternehmerstellung nicht anerkannt wird mit der Folge, dass entweder der Au...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Die Typisierung lt herrschender Rspr

Rn. 110 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Trotz aller Kritik hält der BFH an den Grundlagen des Beschlusses v 29.05.1972 (BFH BStBl II 1973, 5; s Rn 109) fest (IV Senat des BFH v 21.09.2000, BStBl II 2001, 299; BFH v 24.07.1986, BStBl II 1987, 54) und beschäftigt sich mit der praktischen Umsetzung. Eine Verfassungsbeschwerde war erfolglos (BVerfG HFR 1979, 388). Die StPfl haben sic...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Voraussetzung "Einlageminderung"

Rn. 37 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Definition: "Soweit ein negatives Kapitalkonto … durch Entnahmen entsteht oder sich erhöht."mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.3.2 Prinzip der Steuervergünstigung und Abgrenzung zur Betriebsveräußerung gem § 16 EStG

Tz. 6 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Die St-Vergünstigung von § 24 UmwStG besteht im Kern darin, dass die dort geregelten Einbringungsvorgänge (ihrer Rechtsnatur nach gewinnrealisierende Veräußerungssachverhalte, s Tz 5) erfolgsneutral (auf Antrag, s § 24 Abs 2 S 2 UmwStG) vorgenommen werden können. Zu einer Gewinnrealisierung im Zeitpunkt der Umstrukturierung von BV in eine Per...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5 Einschränkung der Steuerbefreiung in Höhe der Übertragung einer Rücklage nach § 6b EStG oder ähnlichen Abzügen (§ 8b Abs 2 S 5 KStG)

Tz. 201 Stand: EL 123 – ET: 06/2026 Nach § 8b Abs 2 S 5 KStG, der durch das SEStEG eingefügt wurde, gilt die StBefreiung nach § 8b Abs 2 S 1 oder 3 KStG nicht, soweit der niedrigere Bw auf die Übertragung einer Rücklage nach § 6b EStG oder ähnliche Abzüge (zB nach § 30 BergbauRatG) zurückzuführen ist. Bei den Rücklagen nach § 6b EStG muss es sich – wie bei den Tw-Abschr auch ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5.8 Hinzutritt einer Kapitalgesellschaft in eine KG als Komplementärin

Tz. 78 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Tritt eine Kap-Ges als Kpl einer Pers-Ges bei und leistet sie eine Einlage in das Gesellschaftsvermögen, ist ein Fall des § 24 UmwStG gegeben. In diesem Fall bringen die Altgesellschafter ihre Beteiligung in die erweiterte Gesellschaft ein (s Tz 24). Erfolgt die Beteiligung der Kap-Ges an einer bestehenden Pers-Ges ohne Einlage einer Geld- od...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 8. Umwandlung einer GmbH in eine GmbH & Co KG

Rn. 66 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Bei formwechselnder Umwandlung rückwirkend nach § 14 S 3 UmwStG auf einen Stichtag der Übertragungsbilanz in Jahr 1 lt Beschluss in Jahr 2 und rückwirkender Kapitalerhöhung bei der KG lt Beschlussfassung über die Umwandlung gelten lt BFH v 03.02.2010, IV R 61/07, BStBl II 2010, 942 folgende Orientierungssätze:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Knobbe-Keuk, Die Anteile der Kommanditisten einer GmbH & Co KG an der Komplementär-GmbH, in FS von Wallis, 1985, 373; Schulze zur Wiesche, Zur wesentlichen Betriebsgrundlage eines Mitunternehmeranteils – Problemstellungen bei der Beteiligung an einer Komplementär-GmbH, DB 2010, 638; Prinz, Neuakzentuierung der BFH-Rspr zur Sonder-BV-Eigenschaft von KapGes-Anteilen und Mitunter...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cb) Steuerliche Aspekte

Rn. 53a Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Die wesentlichen steuerlichen Voraussetzungen und Auswirkungen bei der atypischen stillen Unterbeteiligung sind allg analog zur Rechtslage bei der atypisch stillen (Haupt-)Beteiligung: s Rn 51a iVm s Rn 23 und insb s Rn 23e zu (7)–(9). Bei entgeltlicher Begründung eines Unterbeteiligungsverhältnisses für fremde Rechnung (danach – s nachfolge...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Ruhen des Betriebes

Rn. 4 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Ein Gewerbebetrieb kann – vorübergehend, ohne zeitliche Grenze – ruhen, ua bei Saisonbetrieben oder bei Verbüßung einer Freiheitsstrafe (s Rn 143 ) und bei Betriebsverpachtung im Ganzen (s Rn 141 ff) oder Betriebsverpachtung an verschiedene Nutzer oder Teilnichtverpachtung (s Rn 143 Betriebsunterbrechung ieS). Der ruhende Gewerbebetrieb erziel...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Grundsätzliches

Rn. 202 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Für die Anwendung des § 15a EStG ist der nach § 4 Abs 1 EStG und § 5 EStG ermittelte Gewinn zugrunde zu legen. Dh, dass § 15a EStG in seiner Gesamtheit zur Anwendung gelangt, sich aber aus der StB (Gesamthands- und Ergänzungsbilanzen) ableitet. Damit sind zwei getrennt voneinander laufende Systeme zu berücksichtigen, die lediglich eine Berüh...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Hoffmann, Sanierungsmaßnahmen von Pers-Ges zu Gunsten ihrer Tochter-Kap-Ges als Privatentnahme?, DB 1998, 1731; Wassermeyer, VGA bei einer GmbH & Co KG, GmbHR 1999, 18; Lieber/Stifter, Die atypisch stille Gesellschaft als Alt zur Ausgliederung (FR 2003, 831); Mahlow, Die KGaA und das Vorliegen einer vGA (DB 2003, 1540); Rogall, VgA an Mitunternehmerschaften und Mitunternehmer (F...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.2.1 Bonität des Schuldners

Tz. 234 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Die Wiederbeschaffungskosten sind unter Einbeziehung der konkreten Bonität der Schuldnerin (also der Kap-Ges, die die Pensionszusage erteilt hat) zu ermitteln. Fraglich ist allerdings, wie dies konkret in die Bewertung des Anspruchs eingehen soll. Dabei kann es uE nicht darum gehen, ob die Verpflichtung sofort mit ihrem Barwert in einem Ein...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1.4 Bewertung eines Forderungsverzichts

Tz. 60 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Auch verdeckte Einlagen iRe Forderungsverzichts sind auf Ebene der Empfänger-Kö mit dem Tw zu bewerten. Auf den Nennbetrag kommt es nicht an. Maßgeblich ist der Tw der Forderung im Verzichtszeitpunkt; s Beschl des GrS des BFH v 09.06.1997 (BStBl II 1998, 307); s Urt des BFH v 29.07.1997 (BStBl II 1998, 652); und s Urt des BFH v 16.05.2001 (B...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1.5 ABC der wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe

Tz. 170 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Im nachfolgenden ABC der gemeinnützigen Zwecke werden zur Vereinfachung folgende Abkürzungen verwendet: g = gemeinnützig, G = Gemeinnützigkeit, sb = spendenbegünstigt, Sb = Spendenbegünstigung, ng = nicht gemeinnützig, nsb = nicht spendenbegünstigt. Abfallbeseitigung Abfallbeseitigungsbetrieb ist wG, nsb (s Urt des BFH v 15.12.1993, BStBl II 1...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.4.3.2 Kapitaleinsatz

Tz. 1272 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Die Angemessenheit der Gewinnverteilung wird vor allem vom Verhältnis des Werts der Einlage des stillen Gesellschafters zum Unternehmenswert der GmbH beeinflusst. Die Einlage des stillen Gesellschafters ist dabei stets mit dem Nennwert anzusetzen (s Urt des BFH v 18.06.2015, BStBl II 2015, 935), während bei der GmbH vom realen Unternehmens...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Grundsätze

Rn. 153 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Mit dem StBereinG 1986, BStBl I 1985, 2436 wurde die Rspr gesetzlich kodifiziert in § 15 Abs 3 Nr 1 EStG, auch in Reaktion auf den GrS des BFH, der in einem Nebensatz zum Grundsatzurteil betreffend den Wegfall der Gepräge-Rspr (s Rn 166) die Wirkung der Abfärbung auf die GewSt beschränkt hatte (also insbesondere bei vermögensverwaltenden Pe...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Bagatellgrenzen

Rn. 155 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Die gewerbliche Umqualifizierung gilt v Wortlaut her auch bei verhältnismäßig nur unwesentlicher gewerblicher Betätigung: BFH BStBl II 1995, 171; 1977, 660/61. Der XI. Senat des BFH schloss sich im Urt BFH v 11.08.1999, BStBl II 2000, 229 dieser Beurteilung zwar "grundsätzlich" an, grenzte die Rspr in der Sache aber ein, indem es nunmehr ent...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cb) Beispielsfälle für vom BFH gebilligte Strategien zur Vermeidung einer verdeckten Mitunternehmerstellung mittels einer Ehegatten-GmbH & Co KG

Rn. 24a Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Es handelte sich jeweils um Ehegatten-GmbH & Co KG, bei denen die nichttätigen Familienmitglieder Kommanditisten sind und das aktive "Familienoberhaupt" Geschäftsführer der Komplementär-GmbH und Verpächter und/oder Großgläubiger ohne Gesellschafterstellung in der KG ist und die wie folgt konstruiert waren:mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.4.2 Verluste bei beschränkter Haftung (§ 15a EStG)

Tz. 199 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Im Fall der Einbringung eines MU-Anteils eines Kdst zu Bw in eine andere KG gehen die verrechenbaren Verluste iSd § 15a Abs 4 S 1 EStG in der Pers-Ges, deren Anteile eingebracht werden, nicht verloren. Der Einbringende kann die verrechenbaren Verluste von seinem Gewinnanteil an der aufnehmenden (Ober-)Pers-Ges in Abzug bringen, soweit diese...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.3.1 Einbringung nach § 24 Abs 1 UmwStG als Veräußerungsvorgang

Tz. 5 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 § 24 UmwStG ermöglicht die Änderung der Rechtsform eines Unternehmens in eine Pers-Ges oder die Einbringung eines Teilbetriebs, MU-Anteils oder einer 100%igen Beteiligung an einer Kap-Ges des BV in eine Pers-Ges ohne Belastung mit ESt, KSt oder GewSt. § 24 UmwStG regelt nämlich vorrangig (s Tz 81) einen Unterfall des § 16 Abs 1 EStG und somit...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Die Definition des Mitunternehmerbegriffs

Rn. 23 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 Mitunternehmer des gewerblichen (s Rn 14, 123) oder gewerblich geprägten (s Rn 169 ff) Betriebs (s GrS BFH BStBl II 1993, 616/21) einer Personengemeinschaft iSd § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG können sein natürliche Personen (auch minderjährig: s Rn 107–108), juristische Personen (unbeschränkt oder beschränkt stpfl) KapGes (unbeschränkt oder beschrän...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.2.3.1 Umwandlung einer Kapital- auf eine Kapitalgesellschaft

Tz. 1549 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 VGA der übertragenden Kö, für die ein passiver Korrekturposten zu bilden ist (also für vGA an Gesellschafter, die im Rückwirkungszeitraum ausgeschieden sind), gelten für Zwecke der Anwendung des § 27 KStG spätestens im Zeitpunkt der zivilrechtlichen Wirksamkeit der Umwandlung als abgeflossen. Diese Leistungen sind in der gesonderten Festst...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Prüfungsschritte zur Feststellung des Vorliegens einer Gewinnerzielungsabsicht trotz vorübergehender Verluste

Rn. 123a Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Die Prüfung, ob trotz nachhaltiger Verluste (nur dann ist eine solche Prüfung in der Praxis überhaupt erforderlich: s BFH v 16.03.2012, BFH/NV 2012, 950 Rz 17) auf die Gesamtlebensdauer des Betriebes eine Gewinnerzielungsabsicht und damit eine steuerlich relevante gewerbliche Tätigkeit vorliegt, ist (s BVerfG v 30.09.1998, 2 BvR 1818/91, D...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Ley, Nutzung der Gewerbeverluste im Zusammenhang mit PersGes, KÖSDI 2013, 18 366; Neu/Hamacher, Beendigung einer PersGes: (Keine) Betriebsaufgabe iSv § 7 S 2 GewStG?, FR 2013, 843; Uphues, Mitunternehmerschaft und sachliche Gewerbesteuerpflicht für eine juristische Sekunde; GStB 2024, 78 (auch dazu s Rn 23e zu (11)). Rn. 20 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Zu Beginn und Ende eines g...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Rechtsgrundlagen allgemein

Rn. 109 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Der GrS hat in seinem Beschluss BFH v 29.05.1972, GrS 4/71, BStBl II 1973, 5 eingehend zur steuerlichen Anerkennung der Gewinnverteilung bei Aufnahme nicht oder nur in nachgeordneter Funktion (BFH BFH/NV 1986, 327) mitarbeitender Familienangehöriger (Kinder oder Ehegatten) in das Unternehmen des Schenkers durch Schenkung eines KG-Anteils S...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.5.1 Einkunftsart und Verfahren

Tz. 141 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Der durch die Einbringung iSd § 24 Abs 1 UmwStG entstandene Veräußerungsgewinn gehört der Einkunftsart an, nach der auch das eingebrachte Vermögen (Eink aus L + F, Gew oder selbständiger Arbeit) besteuert worden ist. IRd einheitlichen und gesonderten Feststellung des Gewinns der aufnehmenden Pers-Ges ist der Einbringungsgewinn nicht zu erfas...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Die frühere "Gepräge-Rspr"

Rn. 165 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Nach der vom IV. Senat des BFH 1966 initiierten sog "Gepräge-Rspr" (BFH BStBl III 1966, 171; bestätigt durch BFH BStBl II 1972, 799; 1976, 480; 1977, 776) begründete eine nur vermögensverwaltende (oder luf) Betätigung einer GmbH & Co KG, an der als einzige Komplementärin eine kraft Rechtsform (§ 8 Abs 2 KStG) gewerbliche GmbH beteiligt war,...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Kürzung nach § 9 Nr 3 GewStG

Rn. 284 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 In den Urt BFH v 06.07.2005, VIII R 72/02, BFH/NV 2006, 363; BFH v 13.12.2007, BStBl II 2008, 253 und BFH 26.06.2014, BStBl 2015, 300 verneint der BFH weitere Kürzungen und Hinzurechnungen. Nach § 7 S 3 GewStG gilt der nach § 5a EStG ermittelte Gewinn als Gewerbeertrag iSd § 7 S 1 GewStG. Die Weitervercharterung von Handelsschiffen führt bei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Verschmelzung von KG

Rn. 62a Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Nach dem Wortlaut des § 15a Abs 2 EStG ist ein verrechenbarer Verlust vom weiteren Bestehen, der Nämlichkeit des Anteils, abhängig. Gem § 24 Abs 3 UmwStG liegt bei der Verschmelzung von KG eine Veräußerung des Kommanditanteils durch den einbringenden Kommanditisten vor. Bei Buchwertfortführung auf Antrag (idF des SEStEG) entsteht jedoch kei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.2.2 Bedeutung einer abgeschlossenen Rückdeckungsversicherung

Tz. 235 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Von einer Werthaltigkeit des Pensionsanspruchs ist idR zumindest dann auszugehen, wenn die Pensionszusage rückgedeckt und der Rückdeckungsanspruch ggf auch noch an den Ges-GF verpfändet ist. Die Kap-Ges hat in diesem Fall selbst in einer schwierigen wirtsch Situation keinen Zugriff auf die sich aus der Rückdeckung ergebenden Ansprüche; auch...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Übersicht über die Regelung

Rn. 4 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 § 5a EStG ist eine Subventionsvorschrift, die in den Mantel einer Gewinnermittlungsvorschrift eigener Art, vergleichbar § 13a EStG, gekleidet worden ist. § 5a Abs 1 EStG gesteht auf unwiderruflichen Antrag Gewerbebetrieben mit Geschäftsleitung im Inland zu, den Gewinn nach der im Betrieb geführten Tonnage für Handelsschiffe im internationalen ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.3.2 Einbringung von Anteilen an einer Körperschaft

Tz. 244 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Gegenstand der "schädlichen" Veräußerung oder gleichgestellten Vorgangs (s Tz 249 ff) gem § 24 Abs 5 UmwStG müssen iRe Sacheinlage eingebrachte "Anteile an einer Kö, Pers-Vereinigung oder Vermögensmasse" sein. Von der St-Befreiung gem § 8b Abs 2 KStG sind jedoch nur die Anteile "an einer Kö oder Pers-Vereinigung, deren Leistungen beim Empfä...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Frühere Rechtslage bis zum StÄndG 1992/Steuerspareffekte

Rn. 111a Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Gesellschaftsrechtlich können Gesellschafter einer PersGes natürliche Personen, aber auch zB wiederum PersGes selbst sein. Die beteiligte PersGes wird dann als Obergesellschaft (OG), die andere PersGes als Untergesellschaft (UG) bezeichnet. Wegen der grundsätzlichen Beteiligungsfähigkeit einer PersGes auch einer gewerblichen GbR, an einer ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.2 Auswirkungen der nachträglichen Gewinnbesteuerung für die übernehmende Personengesellschaft

Tz. 261 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Da die Rechtsfolgen des § 24 Abs 5 UmwStG nur eingebrachte Beteiligungen an Kö, Personenvereinigungen und Vermögensmassen betr, bleibt der Ansatz der übrigen WG eines Einbringungsgegenstands ohne Änderung. Dies gilt insbes für die antragsgem Bewertungsmethode einer Bw-Fortführung oder eines Zwischenwertansatzes für die Einbringung, die dara...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.1 Ermittlung

Tz. 130 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Der Wert, mit dem das eingebrachte BV in der Gesamthandsbil der aufnehmenden Pers-Ges einschl der positiven und negativen Erg-Bil der Gesellschafter und ggf deren Sonderbil (im Fall der Einbringung von BV in das Sonder-BV der Übernehmerin) angesetzt worden ist, wird gem § 24 Abs 3 S 1 UmwStG als Veräußerungspreis für den Einbringenden fingi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bf) Die Verteilung steuerlicher Mehr-/Minderergebnisse gegenüber der HB

Rn. 70 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Die zivilrechtlich vereinbarte Gewinnverteilungsabrede kann sich nur auf das HB-Ergebnis beziehen (BFH BStBl II 1990, 965), sie ist jedoch mangels besonderer steuerlicher Vorschriften im Zweifel auch auf steuerliche Mehr- oder Minderergebnisse gegenüber der HB anzuwenden (gemäß OFD Ffm, DB 1996, 605 auch für atypisch stille Gesellschaften; B...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.7.3 Einbringung durch eine Personengesellschaft

Tz. 157 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Der Gewinn/Verlust aus der Einbringung des (Teil-)Betriebs einer Pers-Ges nach § 24 Abs 1 UmwStG (Betriebsveräußerung durch tauschähnlichen Vorgang, s Tz 5) gehört grds nicht zum Gewerbeertrag der MU-Schaft gem § 7 S 1 GewStG . Dies folgt aus dem Objekt-St-Charakter der GewSt, der – wie auch bei natürlichen Pers – nur der Gewinn aus dem lfd ...mehr