Fachbeiträge & Kommentare zu Stiftung

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Arbeitszeitmodelle, allgeme... / 10.11.7.1 Ausnahmen vom Insolvenzschutz

Die Insolvenzschutzregelungen finden keine Anwendung gegenüber dem Bund, den Ländern, Gemeinden, Körperschaften, Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts – einschließlich der Kirchen und öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaften –, über deren Vermögen die Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht zulässig ist, sowie solchen juristischen Personen des öffentlichen R...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 2.1.2.1 Kreis der als Organträger geeigneten Körperschaften

Rz. 77 Als Organträger geeignet sind alle in § 1 KStG aufgeführten Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen; diese Rechtsträger werden im Folgenden aus Vereinfachungsgründen als "Körperschaften" bezeichnet. Neben Kapitalgesellschaften, Genossenschaften und Versicherungs- und Pensionsfondsvereinen auf Gegenseitigkeit sind dies insbes. Vereine, Anstalten, Stif...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 8 Nichtabzugsfähige Stiftungslasten (§ 10 Abs. 7 ErbStG)

Rz. 280 Bei der Erbersatzsteuer sind Leistungen an die nach der Stiftungsurkunde oder nach der Vereinssatzung Berechtigten nicht abzugsfähig (§ 10 Abs. 7 ErbStG). Dieses Abzugsverbot ist angeordnet, weil Bezüge der Berechtigten aus dem Ertrag der Stiftung nicht steuerpflichtig sind. Rz. 281–289 einstweilen freimehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.8 Ersatzerbschaftsteuer (§ 10 Abs. 1 S. 7 ErbStG)

Rz. 58 Bei der Ersatzerbschaftsteuer tritt an die Stelle des Vermögensanfalls das Vermögen der Stiftung oder des Vereins.[1] Maßgebend ist das Reinvermögen am jeweiligen Stichtag.[2] Ein tatsächlicher Erwerb findet bei der Ersatzerbschaftsteuer nicht statt; vielmehr fingiert § 15 Abs. 2 S. 3 ErbStG einen Übergang des Vermögens auf 2 Personen der Steuerklasse I. Die Bewertung...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.7 Abrundung (§ 10 Abs. 1 S. 6 ErbStG)

Rz. 54 Der sich als steuerpflichtiger Erwerb ergebende Betrag ist auf volle 100 EUR nach unten abzurunden, § 10 Abs. 1 S. 6 ErbStG; ergeben sich bei der Ermittlung des steuerpflichtigen Erwerbs EUR-Beträge mit Nachkommastelle, sind sie jeweils in der für den Stpfl. günstigen Weise auf volle EUR-Beträge auf- bzw. abzurunden.[1] Die Regelung entstammt einer Zeit vor dem fläche...mehr

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Erbschaftsteuer: Steuerbefr... / 19 Zuwendungen an Religionsgesellschaften und Körperschaften, die kirchlichen, gemeinnützigen oder auch mildtätigen Zwecken dienen (§ 13 Abs. 1 Nr. 16 ErbStG)

Die Vorschrift sieht Steuerbefreiungen für folgende Zuwendungen vor: Zuwendungen an inländische Religionsgesellschaften des öffentlichen Rechts.[1] Hierunter fallen z. B. die katholische wie auch die evangelische Kirche, des Weiteren auch Zuwendungen an inländische jüdische Kirchengemeinden. Zuwendungen an inländische Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, ...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.3 Betriebsvermögen (§ 13b Abs. 1 Nr. 2 ErbStG)

Rz. 71 Ausgewählte Hinweise auf weiterführende Literatur: Abendschein, Tim, Die Einheitlichkeit der mitunternehmerischen Beteiligung an einer gewerblichen Personengesellschaft im Rahmen ausgewählter einkommen- sowie erbschaft- und schenkungsteuerrechtlicher Problemstellungen, Berlin 2021; Bodden, Atypische Unterbeteiligung am Mitunternehmeranteil mit Sonderbetriebsvermögen, ...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 7.2.1.2.1 Betriebsaufspaltungen (§ 13b Abs. 4 Nr. 1 S. 2 Buchst. a Fall 1 ErbStG)

Rz. 361 Ausgewählte Hinweise auf weiterführende Literatur: Altendorf, Erbschaftsteuerliche Behandlung von Grundstücken in Fällen der Betriebsaufspaltung, GmbH-StB 2021, 19; Braun, Betriebsaufspaltung im neuen Erbschaftsteuerrecht – Problemhinweise und erste Gestaltungsempfehlungen auf der Praxis, Ubg. 2009, 647; Broemel/Klein, Neue BFH-Rechtsprechung zur Betriebsaufspaltung ...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 7.2.1.5.2 Grundstücke einer Gesellschaft

Rz. 427 Mit der Formulierung "Grundstücke, Grundstücksteile, grundstücksgleichen Rechte und Bauten" hat der Gesetzgeber an den einleitenden Satz der Vorschrift angeknüpft[1], wonach die Überlassung dieser Vermögensgegenstände an Dritte grundsätzlich zu schädlichem Verwaltungsvermögen führt. Rz. 428 Die Grundstücke müssen zum Vermögen einer Gesellschaft "gehören".[2] Maßgebend...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.4.5.2.2 Gesellschafter

Rz. 160 Die Regelung gilt für alle Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft. Der Anwendungsbereich der Poolregelung ist insbesondere nicht auf natürliche Personen beschränkt, die miteinander familiär verbunden sind. Vielmehr werden die Anteile von allen Gesellschaftern zusammengerechnet, die durch eine entsprechende Poolvereinbarung gebunden sind. Dies gilt auch für Anteile,...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsbeauftragte / 2 Pflicht zur Bestellung

Betriebsbeauftragte können im Rahmen der arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften – insbesondere des ArbSchG sowie nach den Verordnungen zum ArbSchG – bestellt werden. Im Bereich des Arbeitsschutzes ist die Bestellung von Beauftragten unter den jeweils genannten Voraussetzungen regelmäßig zwingend vorgeschrieben. Betriebsbeauftragte, die nach dem ArbSchG bzw. aufgrund der zugehö...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.3.1 Überblick

Rz. 72 Zum begünstigungsfähigen Vermögen gehört das "inländische Betriebsvermögen".[1] Die Vorschrift galt seit dem 1.1.2009 inhaltlich zunächst weitgehend unverändert. Rz. 72a Im Zusammenhang mit dem Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts vom 25.6.2021[2] wurde jetzt aber der Verweis auf Beteiligungen an einer Gesellschaft geändert. Danach kommt es nicht mehr...mehr

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Jansen, SGB VI § 6 Befreiun... / 2.1.1 Einzelfälle – Syndikus-Anwalt, Energieberater, Architekt, Tierarzt, Marketingassistent u. a.

Rz. 13 In der Rechtsprechung haben eine Vielzahl von Einzelfällen besondere Bedeutung erlangt. Bei den sog. Syndikus-Anwälten – also Rechtsanwälten, die im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses bei einem nichtanwaltlichen Arbeitgeber, Verband, einer Berufsständischen Körperschaft oder einer Stiftung beschäftigt sind – ist unterdessen höchstrichterlich geklärt, dass eine Befreiun...mehr

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Jansen, SGB VI § 5 Versiche... / 2.3 Sonstige (beamtenähnliche) Beschäftigte (Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 i. V. m. Satz 2)

Rz. 6 Der nach Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 rentenversicherungsfreie Personenkreis erfasst alle nicht in einem Beamtenverhältnis im staatsrechtlichen Sinne stehenden Beschäftigten, soweit sie bei einem der genannten Arbeitgeber tätig sind. Zu den Arbeitgebern gemäß Nr. 2 zählen die genannten Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts. Damit scheiden alle solchen...mehr

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Sauer, SGB III § 22 Verhält... / 2.1 Aktive Arbeitsförderung

Rz. 3 § 22 regelt das Verhältnis von Leistungen der aktiven Arbeitsförderung nach dem SGB III zu anderen vergleichbaren Leistungen. Zum Nachrang der Sozialhilfe vgl. § 2 Abs. 2 SGB XII. Die Vorschrift verfolgt den Zweck, Doppelförderungen und Doppelzahlungen zu vermeiden und zugleich klarzustellen, ob Leistungen nach dem SGB III vorrangig oder nachrangig sind oder neben ande...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 2.1 Zurechnung von Einkünften

Rz. 16 § 39 AO gilt nicht unmittelbar für die Zurechnung von Einkünften.[1] Diese sind vielmehr demjenigen zuzurechnen, der den Tatbestand der Einkunftserzielung verwirklicht.[2] Je nach Art des Einkunftstatbestands kann dies allerdings die rechtliche bzw. wirtschaftliche Verfügungsmacht über das zur Erzielung der Einkünfte eingesetzte Wirtschaftsgut voraussetzen. Einkünfte a...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 4.2.1 Vorstadien des rechtlichen Eigentumserwerbs

Rz. 36 Der Erwerb einer Sache oder eines Rechts vollzieht sich häufig nicht in einem Akt, sondern in einem zeitlich gestreckten mehraktigen Vorgang. Bei Grundstücken ergibt sich dies schon aus den für den Rechtserwerb geltenden grundbuchrechtlichen Erfordernissen, deren Erfüllung einen mehr oder minder längeren Zeitraum in Anspruch nimmt. Aber auch Bedingungen oder Genehmigu...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 1.4 Ausschluss des § 39 Abs. 2 AO wegen Anknüpfung des Steuergesetzes an das Bürgerliche Recht

Rz. 7 Die Möglichkeit, Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis im Wege der Vollstreckung durchzusetzen, ist auf das Vermögen des Vollstreckungsschuldners beschränkt. Dessen Umfang richtet sich nicht nach den Zurechnungsregeln des § 39 AO, sondern nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts. Dieses bestimmt insbesondere darüber, welche Rechte Dritter die Veräußerung im Weg...mehr

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Familienstiftungen: Eine ku... / b) Errichtung

Eine Familienstiftung ist i.S.d. §§ 80 ff. BGB eine mitgliederlose verselbständigte Organisation mit eigener Rechtspersönlichkeit, die die vorgegebenen Stiftungszwecke mit dem Stiftungsvermögen dauerhaft (im Grundsatz als Ewigkeitsstiftung) verfolgt. Die Stiftungszwecke werden vom Stifter durch das Stiftungsgeschäft festgelegt, i.R. dessen auch das Stiftungsvermögen und die ...mehr

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Familienstiftungen: Eine ku... / a) Stiftungsgeschäft/Zustiftung

Von Todes wegen kann einer Familienstiftung Vermögen i.R. eines Stiftungsgeschäfts oder i.R. einer Zustiftung übertragen werden. Ein Stiftungsgeschäft von Todes wegen liegt vor, wenn die Errichtung und die damit einhergehende Vermögensübertragung i.R. eines Erbfalls erfolgt, wobei das Vermögen auf eine vom Erblasser angeordnete, inländische und rechtsfähige Stiftung übertrage...mehr

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Familienstiftungen: Eine ku... / a) Begriff

In Deutschland ist eine Familienstiftung eine privatnützige (und privatrechtliche) Stiftung auf die die Vorschriften der §§ 80–87c BGB anzuwenden sind. Privatnützig ist dabei als Abgrenzung zur Gemeinnützigkeit zu verstehen, die nicht auf den Altruismus und damit auf die Allgemeinheit abzielt, sondern den Personenkreis der zur Fördernden stark einschränkt und nur diesen förd...mehr

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Steuerrechtliche Anerkennun... / 5. Abgeltungsteuer

Im Bereich der Abgeltungsteuer spielen nahe Angehörige insoweit eine nicht unbedeutende Rolle, als die Anwendung des Abgeltungsteuersatzes ausgeschlossen ist, wenn Gläubiger und Schuldner einander nahestehende Personen sind, soweit die den Kapitalerträgen entsprechenden Aufwendungen beim Schuldner Betriebsausgaben oder Werbungskosten im Zusammenhang mit Einkünften sind, die ...mehr

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Familienstiftungen: Eine ku... / 3. Erbschaft- und Schenkungsteuer

Es bestehen verschiedene Möglichkeiten Familienstiftungen mit (weiterem) Vermögen auszustatten, welche sich auch in der steuerlichen Betrachtung unterscheiden. Wird eine noch nicht bestehende Familienstiftung errichtet und erstmalig mit Vermögen ausgestattet, so ist dies die sog. Erstausstattung. Die Errichtung und Erstausstattung kann zu Lebzeiten erfolgen als auch von Todes...mehr

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Familienstiftungen: Eine ku... / c) Organisation

Gemäß § 84 Abs. 1 Satz 1 BGB ist der Stiftungsvorstand das einzige zwingende Organ einer Familienstiftung. Weitere Organe wie u.a. ein Beirat oder Kuratorium können, sofern durch die Satzung vorgesehen, errichtet werden. Die Stiftung wird durch den Vorstand vertreten. Das Ausmaß der Vertretung kann jedoch gem. § 84 Abs. 3 BGB zwar, z.B. durch eine Zustimmungserfordernis ande...mehr

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Familienstiftungen: Eine ku... / b) Verschonung von Unternehmensvermögen: Grundlagen

Unabhängig davon, ob es sich um ein Stiftungsgeschäft oder um eine Zustiftung handelt, wird der steuerpflichtige Erwerb in § 10 ErbStG geregelt. Nach § 10 Abs. 1 Satz 2 ErbStG gilt als steuerpflichtiger Erwerb die Bereicherung der Stiftung, soweit diese nicht steuerfrei ist. Für Stiftungslösungen i.R.d. Unternehmensnachfolge sind daher die §§ 13a, 13b, 13c und 28a ErbStG maß...mehr

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Familienstiftungen: Eine ku... / [Ohne Titel]

Dipl.-Kfm. (FH) Wilhelm Kollenbroich, StB, StiftM (FS) / Akram Juja, StB, FB UNF (DStV. e.V.), Master of Science[*] Familienstiftungen sind i.R.d. Unternehmens- und Vermögensnachfolge ein mögliches Instrument der Lösung. Insbesondere die inländische Familienstiftung rückt in den Fokus, da diese ein nachhaltiges Modell darstellt, mit dem sich bei einer frühzeitigen Planung lan...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1 Allgemeines

Rz. 63 Bemessungsgrundlage für die einheitliche sonstige Leistung des Reiseunternehmers ist nach § 25 Abs. 3 S. 1 UStG – abweichend von den Grundsätzen des § 10 UStG – lediglich die Differenz (Marge) zwischen dem vom Leistungsempfänger (Reisenden) zu zahlenden Betrag[1] und dem Betrag, den der Unternehmer für die in Anspruch genommenen Reisevorleistungen aufwendet. Diese Red...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.8 Kirchliche Stiftung

2.8.1 Begriff Tz. 10 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Kirchliche Stiftungen sind solche Stiftungen, die eine besondere organisatorische Bindung zu einer Kirche aufweisen und dabei ausschließlich oder überwiegend kirchliche Aufgaben fördern. Zu beachten ist, dass es an einer einheitlichen Definition der kirchlichen Stiftung fehlt. Durch die Reform des Stiftungsrechts zum 01.07.2023 (...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.5 Unternehmensverbundene Stiftung

Tz. 6 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Unternehmensverbundene Stiftungen sind Stiftungen, die selbst ein Unternehmen betreiben (Unternehmensträgerstiftungen) oder deren Vermögen aus der Mehrheit der Anteile eines Unternehmens (Beteiligungsträgerstiftungen) besteht. Die Einstufung der Stiftung als unternehmensverbundene Stiftung wird entsprechend anhand der Art des Vermögens vorgen...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.9 Auflösung der Stiftung

Tz. 45 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 § 87 BGB enthält die Regelung, dass der Vorstand die Stiftung auflösen soll, wenn die Stiftung ihren Zweck endgültig nicht mehr dauernd und nachhaltig erfüllen kann. Dies ist nach der gesetzlichen Regelung dann der Fall, wenn die Stiftung durch eine Satzungsänderung zwar umgestaltet werden kann, sie ihren Zweck dadurch aber weder dauernd und...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.8.2 Rechtsstellung der kirchlichen Stiftung

Eine kirchliche Stiftung kann unterschiedliche Rechtsstellungen haben, da sie rechtsfähig oder auch nicht rechtsfähig und privatrechtlich oder öffentlich-rechtlich sein kann. Zur Abgrenzung der unterschiedlichen Erscheinungsformen kommt es auf die Errichtung und den Stiftungszweck an. Nach dem Kirchenrecht können die Kirchen selbst den Rechtsstatus einer ihr zugeordneten Stif...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.9 Unselbständige Stiftung

Tz. 12 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Unter einer unselbstständigen Stiftung versteht man die Zuwendung von Vermögen durch den Stifter an eine natürliche Person oder einen anderen mit Rechtsfähigkeit ausgestatteten Stiftungsträger (juristische Person, Personenhandelsgesellschaft, Gesellschaft bürgerlichen Rechts) mit der Maßgabe, die übertragenen Werte wirtschaftlich getrennt vo...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Besteuerung der Stiftung

1.1 Erbschaft-/Schenkungsteuer Tz. 61 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Gründet ein Stifter eine Stiftung und wendet dieser als Ausstattung die im Stiftungsgeschäft vorgesehenen Mittel zu, handelt es sich um eine unentgeltliche Übertragung von Vermögen, d. h. es liegt eine Schenkung vor, § 7 Abs, 1 Nr. 8 ErbStG. Dies gilt entsprechend für Zustiftungen. Die Schenkung unterliegt bei de...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.3 Zeitdauer der Stiftung

Tz. 18 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Vom Grundsatz sind Stiftungen gemäß § 80 Abs. 1 Satz 2 BGB auf unbestimmte Zeit zu errichten (Ewigkeitsstiftung). Davon abweichend ist vorgesehen, dass eine Stiftung aber auch auf bestimmte Zeit errichtet werden kann, innerhalb derer ihr gesamtes Vermögen zur Erfüllung ihres Zweckes zu verbrauchen ist (Verbrauchsstiftung). Tz. 19 Stand: EL 135...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / II. Stiftung bürgerlichen Rechts

1. Einführung, Zweck und Anwendungsbereich Tz. 13 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Das Gesetz zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts wurde am 22.07.2021 verkündet (BGBl I 2021, 2947ff.) und ist am 01.07.2023 in Kraft getreten. Die Regelungen zum neu eingeführten Stiftungsregister finden ab dem 01.01.2026 Anwendung. Durch die Neuregelung wird das Stiftungszivilrecht, das bislang ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.2.2 Stiftung von Todes wegen

Tz. 17 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Eine Stiftung kann auch von Todes wegen errichtet werden. In diesem Fall muss das Stiftungsgeschäft gemäß § 81 Abs. 3 BGB den Formen der Verfügung von Todes wegen entsprechen, d. h. das Stiftungsgeschäft muss in einem eigenhändigen oder notariell beurkundeten Testament bzw. einem Erbvertrag enthalten sein. Aus Gründen der Rechtssicherheit so...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / VI. Steuerliche Gesichtspunkte bei Errichtung einer steuerbegünstigten Stiftung

1. Besteuerung der Stiftung 1.1 Erbschaft-/Schenkungsteuer Tz. 61 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Gründet ein Stifter eine Stiftung und wendet dieser als Ausstattung die im Stiftungsgeschäft vorgesehenen Mittel zu, handelt es sich um eine unentgeltliche Übertragung von Vermögen, d. h. es liegt eine Schenkung vor, § 7 Abs, 1 Nr. 8 ErbStG. Dies gilt entsprechend für Zustiftungen. Die ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Erscheinungsformen der Stiftung

2.1 Einführung/Rechtsfähige Stiftungen Tz. 2 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Rechtsfähige Stiftungen sind Stiftungen, die gemäß § 80 Abs. 2 BGB von der jeweiligen zuständigen Landesbehörde als solche anerkannt wurden. Sie können damit als juristische Person am Rechtsverkehr teilnehmen und sind selbst Träger von Rechten und Pflichten. 2.2 Gemeinnützige Stiftungen Tz. 3 Stand: EL 135 ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.8 Zulegung und Zusammenlegung von Stiftungen

Tz. 41 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Die Zulegung und Zusammenlegung von Stiftungen waren bisher im BGB nicht geregelt. Bislang enthielten lediglich einzelne Landestiftungsgesetze Bestimmungen darüber, unter welchen Voraussetzungen eine Zulegung bzw. Zusammenlegung zulässig ist. § 86 bis § 86i BGB enthalten nunmehr ausführliche Regelungen, unter welchen Voraussetzungen eine Zule...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.6 Öffentlich-rechtliche Stiftungen

Tz. 7 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Kennzeichnend für eine öffentlich-rechtliche Stiftung ist, dass der Stifter (regelmäßig) nicht eine Privatperson, sondern eine Person des öffentlichen Rechts ist. Dies kann der Bund selbst, das einzelne Bundesland, eine Kommune oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts sein. Öffentlich-rechtliche Stiftungen werden in das staatliche...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.2 Gemeinnützige Stiftungen

Tz. 3 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Gemeinnützige Stiftungen sind Stiftungen, die einen steuerbegünstigten Zweck i. S. d. § 52 Abs. 2 AO verfolgen und dadurch nach §§ 51ff. AO steuerbegünstigt sind.mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.1 Einführung/Rechtsfähige Stiftungen

Tz. 2 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Rechtsfähige Stiftungen sind Stiftungen, die gemäß § 80 Abs. 2 BGB von der jeweiligen zuständigen Landesbehörde als solche anerkannt wurden. Sie können damit als juristische Person am Rechtsverkehr teilnehmen und sind selbst Träger von Rechten und Pflichten.mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.8.2 Verfahren der Zu- bzw. Zusammenlegung

Tz. 43 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Eine Zulegung/Zusammenlegung erfolgt primär durch Abschluss eines Vertrages zwischen den beteiligten Stiftungen. Der Zulegungsvertrag wird zwischen einer übertragenden und der übernehmenden Stiftung geschlossen, ein Zusammenlegungsvertrag zwischen mehreren übertragenden Stiftungen. Stifter der im Wege der Zusammenlegung neu entstehenden Stif...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.8.1 Voraussetzungen

Tz. 42 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Die Voraussetzungen für die Zulegung bzw. Zusammenlegung erfolgt nach den gleichen Tatbestandsvoraussetzungen. Erforderlich ist, dass sich die Verhältnisse nach Errichtung der übertragenden Stiftungen wesentlich verändert haben und eine Satzungsänderung nach § 85 Abs. 2 bis 4 BGB nicht ausreichend ist, um die übertragenden Stiftungen an die v...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1.1 Erbschaft-/Schenkungsteuer

Tz. 61 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Gründet ein Stifter eine Stiftung und wendet dieser als Ausstattung die im Stiftungsgeschäft vorgesehenen Mittel zu, handelt es sich um eine unentgeltliche Übertragung von Vermögen, d. h. es liegt eine Schenkung vor, § 7 Abs, 1 Nr. 8 ErbStG. Dies gilt entsprechend für Zustiftungen. Die Schenkung unterliegt bei der Stiftung grundsätzlich der E...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.1 Begriff

Tz. 14 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 In § 80 BGB ist zusammenfassend die Ausgestaltung und Entstehung der Stiftung geregelt. Grundlegende Änderungen zum bisherigen Verständnis der Stiftung haben sich nicht ergeben. Eine Stiftung ist eine mit einem Vermögen zur dauernden und nachhaltigen Erfüllung eines vom Stifter vorgegeben Zwecks ausgestattete, mitgliederlose juristische Perso...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.2 Stiftungsgeschäft

Tz. 15 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Im Stiftungsgeschäft muss der Stifter gemäß § 81 Abs. 1 BGB der Stiftung eine Satzung geben, die Mindestbestimmungen enthalten muss über den Zweck der Stiftung, den Namen der Stiftung, den Sitz der Stiftung, die Bildung des Vorstands der Stiftung sowie zur Erfüllung des von ihm vorgegebenen Stiftungszwecks ein Vermögen widmen, das der Stiftung zu ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.7.1 Begriff und Rechtsstellung

Tz. 8 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Eine Stiftung wird als kommunale Stiftung bezeichnet, wenn sie ihren Tätigkeitsbereich auf die Erfüllung von überwiegend öffentlicher Zwecke innerhalb einer kommunalen Gebietskörperschaft richtet. Sie wird grundsätzlich von einer kommunalen Körperschaft verwaltet. Der Begriff der Kommunalstiftung ist nicht bundesweit einheitlich geregelt, so ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.8.1 Begriff

Tz. 10 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Kirchliche Stiftungen sind solche Stiftungen, die eine besondere organisatorische Bindung zu einer Kirche aufweisen und dabei ausschließlich oder überwiegend kirchliche Aufgaben fördern. Zu beachten ist, dass es an einer einheitlichen Definition der kirchlichen Stiftung fehlt. Durch die Reform des Stiftungsrechts zum 01.07.2023 (vgl. II.) wur...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Inhalt des Registers

Tz. 50 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 § 2 StiftRG regelt den Inhalt des Registers. Danach sind folgende Angaben einzutragen:mehr