Fachbeiträge & Kommentare zu Stiftung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 87c Transpa... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz – GKV-WSG) v. 26.3.2007 (BGBl. I S. 378) in das SGB V eingefügt. Sie ist zuletzt aufgrund des Gesetzes zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch – Stiftung Unabhängige Patientenberatung Deutschland – und zur Änderung weiterer...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB VI § 6 Befreiun... / 2.1.1 Einzelfälle – Syndikus-Anwalt, Energieberater, Architekt, Tierarzt, Marketingassistent u. a.

Rz. 13 In der Rechtsprechung haben eine Vielzahl von Einzelfällen besondere Bedeutung erlangt. Bei den sog. Syndikus-Anwälten – also Rechtsanwälten, die im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses bei einem nichtanwaltlichen Arbeitgeber, Verband, einer Berufsständischen Körperschaft oder einer Stiftung beschäftigt sind – ist unterdessen höchstrichterlich geklärt, dass eine Befreiun...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB VI § 5 Versiche... / 2.1.1.3 Sonstige (beamtenähnliche) Beschäftigte (Abs. 1 Satz 1 Nr. 2)

Rz. 28 Der nach Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 rentenversicherungsfreie Personenkreis erfasst alle nicht in einem Beamtenverhältnis im staatsrechtlichen Sinne stehenden Beschäftigten, soweit sie bei einem der genannten Arbeitgeber tätig sind. Zu den Arbeitgebern gemäß Nr. 2 zählen die genannten Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts. Damit scheiden alle solche...mehr

Beitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Fragen und Antworten zu den... / 7. Darf jede steuerbegünstigte Körperschaft (zum Beispiel ein gemeinnütziger Verein oder eine gemeinnützige Stiftung) unabhängig von ihrem eigentlichen Satzungszweck Spenden im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine einwerben?

Alle steuerbegünstigten Körperschaften können Spendenaktionen für die Hilfe der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten durchführen. Seitens der Finanzämter wird es nicht beanstandet, wenn in der Zeit bis zum 31. Dezember 2026 Spenden für diesen nicht in der Satzung genannten Zweck eingeworben, mit einer Zuwendungsbestätigung bestätigt und für diesen Zweck verwendet werden. Di...mehr

Beitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Fragen und Antworten zu den... / 9. Wie sind entgeltliche Tätigkeiten steuerbegünstigter Körperschaften (zum Beispiel gemeinnütziger Vereine oder gemeinnütziger Stiftungen) zu behandeln, die im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine ausgeübt werden?

Unabhängig davon, ob die Körperschaft tatsächlich einen entsprechenden steuerbegünstigten Zweck, wie beispielsweise die Förderung mildtätiger Zwecke in ihre Satzung aufgenommen hat, können entgeltliche Betätigungen zur Bewältigung der humanitären Auswirkungen des Krieges in der Ukraine sowohl ertragsteuerlich als auch umsatzsteuerlich bis zum 31. Dezember 2026 dem steuerbegü...mehr

Beitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Fragen und Antworten zu den... / 8. Dürfen steuerbegünstigte Körperschaften (zum Beispiel gemeinnützige Vereine oder gemeinnützige Stiftungen) außerhalb ihrer Satzungszwecke zur Bewältigung der humanitären Folgen des Krieges in der Ukraine tätig werden (zum Beispiel durch Unterstützung der Kriegsflüchtlinge)?

Alle steuerbegünstigten Körperschaften dürfen sich bis zum 31. Dezember 2026 unabhängig von ihren Satzungszwecken zur Bewältigung der humanitären Folgen des Krieges in der Ukraine engagieren. Dieses Engagement ist keine Gefahr für die eigene Steuerbegünstigung. Das Finanzamt wird aus diesen satzungsfremden Aktivitäten keine negativen Konsequenzen für die Steuerbegünstigung z...mehr

Beitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Fragen und Antworten zu den... / 1. Dürfen steuerbegünstigte Körperschaften (zum Beispiel gemeinnützige Vereine oder gemeinnützige Stiftungen) Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine in ihren Räumlichkeiten unterbringen, ohne dass der Status der Gemeinnützigkeit gefährdet ist?

Da bis zum 31. Dezember 2026 die Verwendung von Mitteln zur Unterstützung von im Krieg in der Ukraine Geschädigten ohne Änderung der Satzung möglich ist, können Mittel auch verwendet werden, um Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine unentgeltlich in den Räumlichkeiten des Vereins unterzubringen. Damit werden regelmäßig mildtätige Zwecke nach § 53 Abgabenordnung verwirklicht. Wenn ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Fragen und Antworten zu den... / 1. Wie werden Spenden steuerlich berücksichtigt? Ändert sich wegen des Krieges in der Ukraine etwas an Abläufen, Verfahren und Nachweisen?

Spenden sind freiwillige und unentgeltliche Sach- oder Geldleistungen, die ohne Gegenleistung zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke erbracht werden. Sie müssen außerdem an einen steuerbegünstigten Empfänger geleistet werden. Bei diesem handelt es sich regelmäßig um eine steuerbegünstigte Körperschaft (zum Beispiel einen gemeinnützigen Verein oder eine gemeinnützige Stiftun...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Spendenabzug bei Zuwendungen an eine Schweizer Stiftung

Zusammenfassung Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass Spenden an eine in der Schweiz ansässige Stiftung in Deutschland grundsätzlich nicht als Sonderausgaben abziehbar sind. Der Grund: Die Schweiz gehört weder zur Europäischen Union (EU) noch zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), und die Nachweise für die steuerliche Anerkennung wurden im Streitfall nicht erbracht...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 3 Nr. 73 [Prämienzahlungen der Stiftung Deutsche Sporthilfe]

1 Allgemeines Rz. 1 MWv 1.1.2026 wurde mit dem Steueränderungsgesetz 2025[1] § 3 Nr. 73 EStG neu in das Einkommensteuergesetz eingeführt. Gem. § 3 Nr. 73 EStG werden Medaillenprämien und bestimmte Förderleistungen der Stiftung Deutsche Sporthilfe für Athleten der Olympischen und Paralympischen Spiele steuerfrei gestellt. Ziel ist es, den Athletinnen und Athleten sowohl finanz...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Spendenabzug bei Zuwendunge... / Hintergrund

Der Kläger war alleiniger Gesamtrechtsnachfolger einer verstorbenen natürlichen Person. Diese hatte im Streitjahr an eine in der Schweiz ansässige Stiftung Geld gespendet. Zweck der Stiftung war die Unterstützung von Kindern und jungen Erwachsenen. Das Finanzamt lehnte eine Berücksichtigung der Spende als Sonderausgabe im Streitjahr ab und begründete dies damit, dass zwar ein...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Spendenabzug bei Zuwendunge... / Zusammenfassung

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass Spenden an eine in der Schweiz ansässige Stiftung in Deutschland grundsätzlich nicht als Sonderausgaben abziehbar sind. Der Grund: Die Schweiz gehört weder zur Europäischen Union (EU) noch zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), und die Nachweise für die steuerliche Anerkennung wurden im Streitfall nicht erbracht.mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Spendenabzug bei Zuwendunge... / Entscheidung

Der BFH bestätigte die Entscheidung des Finanzamts. Nach deutschem können Spenden nur dann abgezogen werden, wenn sie an bestimmte Empfänger gehen. Dazu zählen: Öffentliche Einrichtungen oder juristische Personen des öffentlichen Rechts in der EU oder im EWR, Steuerbefreite Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen nach deutschem Recht, Entsprechende Organisati...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 2 Begünstigte Prämienzahlungen

Rz. 2 Steuerfrei sind Prämien, die von der Stiftung Deutsche Sporthilfe für Medaillengewinne und weitere Platzierungen bei Olympischen oder Paralympischen Spielen gewährt werden.[1]mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 MWv 1.1.2026 wurde mit dem Steueränderungsgesetz 2025[1] § 3 Nr. 73 EStG neu in das Einkommensteuergesetz eingeführt. Gem. § 3 Nr. 73 EStG werden Medaillenprämien und bestimmte Förderleistungen der Stiftung Deutsche Sporthilfe für Athleten der Olympischen und Paralympischen Spiele steuerfrei gestellt. Ziel ist es, den Athletinnen und Athleten sowohl finanzielle Unterst...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Ärztliche Untersuchung / 1 Allgemeines

Sowohl im Rahmen der Einstellung als auch während des bestehenden Arbeitsverhältnisses haben Arbeitgeber ein Interesse an Informationen zur Arbeits- und Leistungsfähigkeit eines Beschäftigten und in diesem Zusammenhang auch an der Anordnung ärztlicher Untersuchungen. Dem Interesse des Arbeitgebers stehen grundrechtlich geschützte Interessen der Beschäftigten gegenüber. So we...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.24 Global Legal Entity Identifier Stiftung (§ 5 Abs. 1 Nr. 24 KStG)

Rz. 300 Die Global Legal Entity Identifier Stiftung wurde 2014 auf Initiative der Regierungschefs der 20 führenden Industrienationen (G 20) gegründet und hat ihren Sitz in der Schweiz. Ihr Zweck ist, eine weltweit nutzbare, öffentlich und kostenlos zugängliche Datenbank aufzubauen, zu unterhalten und fortzuentwickeln, die der Identifikation von Rechtspersonen mittels eines w...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 4.1 Allgemeines

Rz. 330 Während § 5 Abs. 1 KStG die Befreiung von der KSt für bestimmte Tatbestände regelt, schränkt § 5 Abs. 2 KStG diese Steuerbefreiung bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen wieder ein. Der Gesetzgeber will sicherstellen, dass die Steuerbelastung bei bestimmten Tatbeständen trotz der grundsätzlichen Steuerfreiheit bestehen bleibt. Dies sind die Fälle, in denen die Steu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.4.3.2 Rechtsfähigkeit

Rz. 41 Allgemeine Voraussetzung für die Steuerfreiheit der Kassen ist ihre Rechtsfähigkeit. Das ergibt sich aus dem Wortlaut des § 5 Abs. 1 Nr. 3 KStG; auch die §§ 1–3 KStDV wiederholen die Bedingung der Rechtsfähigkeit. Die rechtliche Verselbstständigung soll – bei aller wirtschaftlichen Verbundenheit – die Einflussnahme der Trägerunternehmen auf die Kassen einschränken. D...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 4.3 Ausschluss der Steuerbefreiungen bei beschränkt Stpfl. (§ 5 Abs. 2 Nr. 2 KStG)

Rz. 352 Da die Steuerbefreiungen des § 5 Abs. 1 KStG ihren Grund darin haben, dass die begünstigten Tätigkeiten auch im öffentlichen Interesse liegen, gelten sie nicht für beschränkt Stpfl. im Inland. Es besteht kein Interesse, ausl. Körperschaften, die im Inland weder Sitz noch Geschäftsleitung haben, zu fördern, auch wenn sie eine begünstigte Tätigkeit ausüben. Dieser Auss...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.4.3.5.1 Vermögens- und Einkünftebindung während des Bestehens der Kasse

Rz. 84 Die Steuerfreiheit der Pensions-, Sterbe- und Krankenkassen sowie der Unterstützungskassen setzt nach § 5 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. c KStG voraus, dass die ausschließliche und unmittelbare Verwendung des Vermögens und der Einkünfte der Kasse für die begünstigten Zwecke dauernd gesichert ist. Diese Vermögens- und Einkünftebindung muss durch die Satzung und die tatsächliche ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 4.2 Ausschluss der Steuerbefreiungen für steuerabzugspflichtige Einkünfte (§ 5 Abs. 2 Nr. 1 KStG)

Rz. 333 Bezieht eine steuerbefreite Körperschaft i. S. d. § 1 KStG Einkünfte, die dem Steuerabzug unterliegen, wird die Steuerbefreiung eingeschränkt. Die Einkünfte sind insoweit steuerpflichtig, die Belastung der Einkünfte mit der Abzugsteuer[1] bleibt erhalten (partielle Steuerpflicht).[2] Die Abzugsteuer, die eine Steuer des Anteilseigners, nicht der leistenden Körperscha...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Flexible Arbeitszeit (Wertg... / 6.5 Ausschluss der Insolvenzschutzregelungen

Die Vorschriften über die Insolvenzsicherung werden gegenüber dem Bund, den Ländern und Gemeinden, Anstalten, Stiftungen und Körperschaften des öffentlichen Rechts, über deren Vermögen keine Eröffnung des Insolvenzverfahrens zulässig ist, nicht angewendet. Dies gilt auch für juristische Personen des öffentlichen Rechts, bei denen die Zahlungsfähigkeit durch den Bund, ein Land oder ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.4.3.3.2 Trägerunternehmen

Rz. 47 Trägerunternehmen ist das Unternehmen, das die Kasse zur Durchführung der betrieblichen Altersversorgung seiner Zugehörigen errichtet hat, das diesen Zugehörigen aus betrieblichen Gründen Versorgungszusagen erteilt oder in Aussicht stellt, das die Kasse ganz oder teilweise finanziert und damit seine Verpflichtungen aus der betrieblichen Versorgungszusage gegenüber den...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.10 Gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Körperschaften (§ 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG)

Rz. 189 Die Steuerbefreiung nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG erfasst alle Rechtsformen, die KSt-Subjekte sind. Die Vorschrift verweist für die Voraussetzungen der Steuerbefreiung auf die §§ 51–68 AO.[1] Nach § 51 Abs. 1 S. 2 AO können alle Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen i. S. d. KStG begünstigt sein. Erfasst werden damit alle Rechtsformen, die § 1 Abs. 1...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Internationales Steuerrecht... / 2.3 Verstrickung in Fällen von Anrechnungsbetriebsstätten oder Nicht-DBA-Fällen

Als weiteren Tatbestand kennt die Verstrickungsbesteuerung ab 2022 auch den Fall der Verstärkung des inländischen Besteuerungsrechts. Anlass ist die Vorgabe des Art. 5 Abs. 5 der ATAD-RL.[1] Fallgruppen sind Anrechnungsbetriebsstätten und Nicht-DBA-Fälle, weil hier die bisherige Beschränkung einer uneingeschränkten Besteuerung durch die Anrechnungsverpflichtung nach DBA bzw....mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Keine Ersatzerbschaftsteuer... / 2. Das Urteil des BFH

Die von der Stiftung gegen das Urteil des Nds. FG beim BFH eingelegte Revision war erfolgreich. Der BFH lehnte eine Ersatzerbschaftsteuerpflicht der Stiftung nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG mit der Begründung ab, dass sie als nicht rechtsfähige Stiftung keine Familienstiftung i.S.v. § 1 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG sei (BFH v. 4.6.2025 – II R 30/22, DStR 2025, 2601 Rz. 11 = ErbStB 2025,...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Keine Ersatzerbschaftsteuer... / 2. Grundsätzliche Anknüpfung des Stiftungsstatuts an den Verwaltungssitz

Geht man mit dem BFH davon aus, dass bei der Beurteilung der Rechtsfähigkeit einer Stiftung in Zusammenhang mit der Anwendung des ErbStG grundsätzlich das Internationale Privatrecht anzuwenden ist, dann stellt sich die Frage, wie das für die Stiftung maßgebliche Recht zu bestimmen ist. Zutreffend weist der BFH in seinem Urteil darauf hin, dass bei nach ausländischem Recht er...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Keine Ersatzerbschaftsteuer... / 1. Grundsätzliche Maßgeblichkeit des Internationalen Privatrechts

Bemerkenswert an der vorliegenden Entscheidung ist zunächst, dass der für das Erbschaftsteuerrecht zuständige II. Senat des BFH die steuerliche Einordnung eines zugewanderten Rechtsträgers nach Maßgabe des Internationalen Privatrechts beurteilt. Im Hinblick auf das Körperschaftsteuerrecht beurteilt der BFH seit der Venezuela-Entscheidung des RFH (RFH v. 12.2.1930 – VI A 899/...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Keine Ersatzerbschaftsteuer... / [Ohne Titel]

Dr. Rüdiger Werner[*] Das deutsche Internationale Privatrecht knüpft das Statut einer juristischen Person grundsätzlich an den Verwaltungssitz an. Dies gilt grundsätzlich auch für Stiftungen. Verlegt eine ausländische Stiftung ihren Verwaltungssitz ins Inland, dann kann dies grundsätzlich dazu führen, dass die Stiftung aus deutscher Perspektive ihre Rechtsfähigkeit verliert. ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Keine Ersatzerbschaftsteuer... / 3. Ausnahmsweise Anknüpfung des Stiftungsstatuts an das Gründungsrecht

Im Fall des Vorhandenseins entsprechender völkerrechtlicher Verträge kann das Stiftungsstatut ausnahmsweise an das Gründungsrecht anzuknüpfen sein. Dies kann sich insb. aufgrund der unionsrechtlichen Niederlassungsfreiheit nach Art. 49 AEUV ergeben, die gem. Art. 54 AEUV auch juristischen Personen zusteht (BGH v. 19.9.2005 – II ZR 372/03, NJW 2005, 3351 = GmbHStB 2006, 7 [To...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Keine Ersatzerbschaftsteuer... / 1. Sachverhalt und Gang des Verfahrens

In dem zugrunde liegenden Sachverhalt ging es um eine 1959 in der Schweiz nach schweizerischem Recht errichtete Familienstiftung. Stiftungszweck war laut Stiftungssatzung die Bestreitung der Kosten der Erziehung, Ausstattung Unterstützung oder ähnlicher Bedürfnisse der in Art. 5 der Satzung bezeichneten Abkömmlinge und weiterer Nachkommen der Stifterin. Satzungsmäßiger Sitz ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Keine Ersatzerbschaftsteuer... / III. Fazit

Die Frage, ob eine nach schweizerischem Recht gegründete aber im Inland ansässige Familienstiftung rechtsfähig und daher ersatzerbschaftsteuerpflichtig ist, ist grundsätzlich nach den Grundsätzen des Internationalen Privatrechts zu beurteilen. Hiernach ist die Frage der Rechtsfähigkeit der Stiftung nach dem am Ort des Verwaltungssitzes geltenden Recht zu beurteilen. Dies führt...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Einstellung / 5.3 Weitere zusätzliche Pflicht für öffentliche Arbeitgeber zur Einladung zu einem Vorstellungsgespräch (§ 165 SGB IX)

Gemäß § 165 Satz 1 SGB IX melden die Dienststellen der öffentlichen Arbeitgeber den Agenturen für Arbeit frühzeitig nach einer erfolglosen Prüfung zur internen Besetzung des Arbeitsplatzes frei werdende und neu zu besetzende sowie neue Arbeitsplätze. Gemäß § 165 Satz 3 SGB IX werden schwerbehinderte Menschen, die sich um einen solchen Arbeitsplatz beworben haben oder von der...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Einstellung / 2.1 Ausschreibungserfordernis

Nach allgemeinem Arbeitsrecht ist es nicht erforderlich, freie Stellen auszuschreiben und sie damit zur Wahrung der Chancengleichheit oder aus anderen Gründen jedermann zugänglich zu machen (für den Sonderfall des öffentlichen Dienstes aufgrund von Art. 33 GG, s. unten). Vorbehaltlich der Mitwirkungsrechte des Personal- bzw. Betriebsrates ist es daher Angelegenheit des Arbei...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Einstellung / 11.1 Verfassungsrechtlicher Anspruch auf Zugang zu einem öffentlichen Amt

Das Institut der Konkurrentenklage gibt es nur im Bereich des öffentlichen Dienstes (Bund, Land, Kommunen, juristische Personen, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts), da es bei dieser Klage um einen Anspruch aus Art. 33 Abs. 2 GG auf Zugang zu einem öffentlichen Amt geht. Art. 33 Abs. 2 Grundgesetz (GG) gewährt jedem Deutschen ein grundrechtsgleiches Recht auf g...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Lagebericht / 3 Aufstellungspflicht des Lageberichts

Gemäß § 264 Abs. 1 HGB sind Kapitalgesellschaften zur Aufstellung eines Lageberichts verpflichtet, ebenso Personengesellschaften in Form von offenen Handelsgesellschaften und Kommanditgesellschaften, bei denen nicht wenigstens eine natürliche Person unmittelbar oder mittelbar ein persönlich haftender Gesellschafter ist.[1] Die nach Publizitätsgesetz rechnungslegungspflichtige...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 02/2026, Freiwillige Zuwendungen Dritter - Zuwendungen aus privater Stiftung

§ 76 Abs. 1 FamFG; §§ 114, 115 Abs. 1 ZPO Leitsatz Freiwillige Zuwendungen Dritter sind Einkommen i.S.v. § 115 Abs. 1 S. 2 ZPO im PKH/VKH-Recht, wenn sie regelmäßig und in nennenswerter Höhe geleistet werden und wenn zu erwarten ist, dass der Dritte seine Zahlungen auch in Zukunft fortsetzen wird. Zuwendungen aus einem Stipendium einer privaten Stiftung gehören auch zum Einkomm...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 02/2026, Freiwillige Zu... / II. Einkommen im Rahmen der Verfahrenskostenhilfe

1. Allgemeines VKH kann gem. § 76 Abs. 1 FamFG, § 114 Abs. 1 S. 1 1. Hs. ZPO – ungeachtet weiterer Voraussetzungen zur Gewährung von VKH wie vorliegender hinreichender Erfolgsaussicht und dass die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung nicht mutwillig erscheint – einer Partei bewilligt werden, wenn sie die Kosten der Prozessführung nach ihren persönlichen und ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 02/2026, Freiwillige Zu... / Leitsatz

Freiwillige Zuwendungen Dritter sind Einkommen i.S.v. § 115 Abs. 1 S. 2 ZPO im PKH/VKH-Recht, wenn sie regelmäßig und in nennenswerter Höhe geleistet werden und wenn zu erwarten ist, dass der Dritte seine Zahlungen auch in Zukunft fortsetzen wird. Zuwendungen aus einem Stipendium einer privaten Stiftung gehören auch zum Einkommen des Berechtigten gem. § 115 Abs. 1 S. 2 ZPO. OL...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 02/2026, Freiwillige Zu... / I. Sachverhalt

Das AG – Familiengericht – hat das von der Kindesmutter bezogene Stipendium einer privaten Stiftung als Einkommen im Rahmen der Verfahrenskostenhilfe (VKH) i.S.v. § 76 Abs. 1 FamFG, § 115 Abs. 1 S. 1 und 2 ZPO berücksichtigt. Die Kindesmutter hat gegen den ihr am 4.8.2025 zugestellten Beschl. des AG – Familiengericht – v. 26.7.2025 sofortige Beschwerde eingelegt. Die eingelegt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 02/2026, Vaterschaftsanf... / Einführung

Denkt[1] man an das Voranschreiten der Reformbemühungen im erheblich reformbedürftigen Abstammungsrecht,[2] ist der Begriff des "Wettlaufs" nicht das Erste, was einem in den Sinn kommt.[3] Zwar ist die Reform seit Jahren gründlich vorbereitet,[4] die Politik schafft es allerdings nicht, den notwendigen politischen Willen zu bilden und in Gesetzesform zu gießen.[5] Die aktuel...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 02/2026, In diesem Heft

Im Aufsatzteil vollendet Burhoff seine Beitragsreihe zu dem Umfang der Angelegenheit in Straf- und Bußgeldsachen und befasst sich mit verschiedenen und besonderen Angelegenheiten (S. 49). Lissner (S. 56) betrachtet kritisch die Entwicklungen im Rahmen der Beratungshilfe unter dem Gesichtspunkt des Zugangs zum Recht. Nach wie vor ein Dauerthema ist die Gebührenbemessung in stra...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 02/2026, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Kostentabelle für Notare – Bäuerle Tabelle – 36. Aufl. 2025 Nomos, ISBN 978-3-7560-0827-8, 34,90 EUR Die Bäuerle-Tabelle gehört auch in ihrer 36. Au...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Deutsche Auslandsbedienstete

Rn. 109 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Die erweiterte unbeschränkte StPfl betrifft nur Auslandsbedienstete, die die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen. Das Vorliegen richtet sich nach dem StaatsangehörigkeitsG v 22.07.1913 (RGBl 1913, 583). § 3 StAG sieht sechs Möglichkeiten für den Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft vor: die Geburt (§ 4 StAG), eine Erklärung (§ 5 StAG), die ...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 10.2.6 Einzug der Insolvenzgeldumlage

Tz. 83 Stand: EL 147 – ET: 02/2026 Nach dem Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz (UVMG) wurde diese Umlage letztmalig 2009 für 2008 durchgeführt. Der Einzug der Insolvenzgeldumlage für Entgeltabrechnungszeiträume 2009 wurde den Einzugsstellen (Krankenkassen/Minijob-Zentrale) übertragen. Die Zahlung erfolgt parallel zum Verfahren beim Gesamtsozialversicherungsbeitrag monatl...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Körperschaften

Rn. 20 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Die in § 1 Abs 1 KStG und § 2 KStG aufgeführten Körperschaften, Personenvereinigungen, Vermögensmassen (KapGes, Genossenschaften, Versicherungs- und Pensionsfondsvereine auf Gegenseitigkeit, sonstige juristische Personen des privaten Rechts (zB eV), Vereine ohne Rechtspersönlichkeit, nicht rechtsfähige Anstalten, Stiftungen und andere Zweckv...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 02/2026, Freiwillige Zu... / III. Bedeutung für die Praxis

Der Entscheidung des OLG ist zuzustimmen. Diese reiht sich auch in die st. Rspr. des BGH (Beschl. v. 10.10.2024 – V ZB 55/23; Beschl. v. 27.11.2018 – X ZA 1/17, Beschl. v. 27.11.2007 – VI ZB 81/06) und auch weiterer aktueller höchstrichterlicher Rspr. (z.B. BFH, Beschl. v. 15.5.2024 – IX S 23/23 (PKH), AGS 2024, 426) ein. Gem. § 115 Abs. 1 S. 2 ZPO zählen zum Einkommen alle f...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Ehrenamtliche Tätigkeit

Stand: EL 147 – ET: 02/2026 Das Vereinsleben in Deutschland wäre ohne den Einsatz von ehrenamtlich tätigen Personen gar nicht vorstellbar. Neben den vielen ehrenamtlichen Helfern üben auch die Präsidiums-/Vorstandsmitglieder von gemeinnützigen, mildtätigen und kirchlichen Zwecken dienenden Körperschaften ihre Tätigkeit im Regelfall ehrenamtlich aus. Erhalten die ehrenamtlich ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / a) Haftende Personen

Rz. 155 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Ein gesetzlicher Vertreter, ein Vermögensverwalter oder ein Verfügungsberechtigter (§§ 34, 35 AO) hat die steuerlichen Pflichten der von ihm Vertretenen zu erfüllen. Diese öffentlich-rechtlichen Pflichten können durch Vereinbarungen zwischen Vertreter und Vertretenem nicht beeinflusst werden (BFH 96, 39 = BStBl 1969 II, 539). Der Vertreter ...mehr