Fachbeiträge & Kommentare zu Stiftung

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.2 Spendenabzug

Tz. 67 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Ein Stifter kann bei Errichtung einer Stiftung im Hinblick auf das zugewendete Vermögen von der Möglichkeit des Spendenabzuges gemäß § 10b EStG bzw. § 9 Abs. 1 Nr. 2 KStG profitieren. Voraussetzung ist, dass es sich um eine Stiftung handelt, die gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG steuerbefreit ist. Die Möglichkeit, Spenden als Sonderausgaben abzuzie...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Transparenzregister

Tz. 54 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Das Transparenzregister dient der Bekämpfung von Geldwäsche sowie der Verhinderung von Terrorismusfinanzierung und wird elektronisch von der Bundesanzeiger Verlag GmbH geführt Seit dem 1.10.2017 müssen wirtschaftlich Berechtigte im Sinne des § 3 GwG von rechtsfähigen Stiftungen in das Transparenzregister eintragen werden, vgl. §§ 20 Abs. 1, 1...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Stiftungsbegriff

Tz. 1 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Eine Stiftung ist ein selbstständiger, nicht auf einem Personenverband beruhender Rechtsträger, welcher die in einem Stiftungsgeschäft festgelegten Zwecke mit Hilfe eines dieser Zwecke gewidmeten Vermögens dauerhaft verfolgt (BVerwG 12.02.1998, 3 C 55/96, NJW 1998, 2545, 2546). Es handelt sich um eine verselbstständigte Vermögensmasse ohne Ge...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.2.1 Stiftungsgeschäft unter Lebenden

Tz. 16 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Bei dem Stiftungsgeschäft unter Lebenden handelt es sich um eine einseitige nicht empfangsbedürftige Willenserklärung, auf die die allgemeinen Regelungen über Rechtsgeschäfte anwendbar sind. Stifter können neben natürlichen auch juristische Personen oder Personengesellschaften sein. Das Stiftungsgeschäft bedarf nach § 81 Abs. 3 BGB der Schrift...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / V. Stiftungsaufsicht

Tz. 58 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Rechtsfähige Stiftungen des bürgerlichen Rechts unterliegen der Aufsicht der Stiftungsbehörde. Dies liegt daran, dass die Existenz der Stiftung im Vergleich zu anderen juristischen Personen nicht von Mitgliedern abhängig ist und es daher ein Kontrolldefizit gibt. Die örtliche Zuständigkeit bestimmt sich nach dem Bezirk, in der die Stiftung i...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.1 Ertragssteuern

Tz. 64 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Überträgt der aufgrund des Stiftungsgeschäfts Privatvermögen (z. B. Barvermögen, Wertpapiere oder Grundstücke) auf die Stiftung, ist dies grundsätzlich nicht ertragssteuerpflichtig. Dies gilt auch bei der Übertragung von wesentlichen Beteiligungen an Kapitalgesellschaften im Sinne von § 17 EStG. Tz. 65 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Besonderheite...mehr

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ZErb 02/2024, Aufwendungen ... / 3. Steuerrechtliche Analyse

Gem. § 10 Nr. 1 S. 1 KStG sind Aufwendungen für die Erfüllung von Zwecken des Steuerpflichtigen, die durch Stiftungsgeschäft, Satzung oder sonstige Verfassung vorgeschrieben sind, nichtabziehbare Betriebsausgaben. Dies bedeutet, dass diese Aufwendungen außerbilanziell bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens der Körperschaft wieder hinzuzurechnen sind, soweit sie d...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.7.5 Abweichungen durch den Stifter im Stiftungsgeschäft

Tz. 39 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 § 85 Abs. 4 BGB sieht vor, dass der Stifter abweichend von den Regelungen in § 85 Abs. 1 bis 3 BGB im Stiftungsgeschäft abweichende Regelungen treffen kann. Danach kann der Stifter im Stiftungsgeschäft Satzungsänderungen nach § 85 Abs. 1 bis 3 BGB ausschließen oder beschränken. Satzungsänderungen durch Organe der Stiftung können Stifter im St...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Ausgestaltung

2.1 Begriff Tz. 14 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 In § 80 BGB ist zusammenfassend die Ausgestaltung und Entstehung der Stiftung geregelt. Grundlegende Änderungen zum bisherigen Verständnis der Stiftung haben sich nicht ergeben. Eine Stiftung ist eine mit einem Vermögen zur dauernden und nachhaltigen Erfüllung eines vom Stifter vorgegeben Zwecks ausgestattete, mitgliederlose jurist...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.6 Stiftungsorgane

2.6.1 Vorstand Tz. 30 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 § 84 BGB sieht als Organ der Stiftung ausschließlich den Vorstand vor, dieser ist notwendiges Organ. Der Vorstand ist Geschäftsführungs- und Vertretungsorgan der Stiftung, er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters (§ 84 Abs. 2 BGB). Nähere Einzelheiten zu der Art der Bestellung und Abberufung des Vorstands sowie den einze...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Besteuerung des Stifters

2.1 Ertragssteuern Tz. 64 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Überträgt der aufgrund des Stiftungsgeschäfts Privatvermögen (z. B. Barvermögen, Wertpapiere oder Grundstücke) auf die Stiftung, ist dies grundsätzlich nicht ertragssteuerpflichtig. Dies gilt auch bei der Übertragung von wesentlichen Beteiligungen an Kapitalgesellschaften im Sinne von § 17 EStG. Tz. 65 Stand: EL 135 – ET: 02...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Einführung, Zweck und Anwendungsbereich

Tz. 13 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Das Gesetz zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts wurde am 22.07.2021 verkündet (BGBl I 2021, 2947ff.) und ist am 01.07.2023 in Kraft getreten. Die Regelungen zum neu eingeführten Stiftungsregister finden ab dem 01.01.2026 Anwendung. Durch die Neuregelung wird das Stiftungszivilrecht, das bislang im BGB und in den einzelnen Landesstiftung...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.7.2 Besonderheiten

Tz. 9 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Je nach Bundesland werden die kommunalen Stiftungen in die kommunale Verwaltung eingebunden und entsprechend nach dem jeweiligen Gemeinderecht verwaltet. Danach ist die gewählte Kommunalvertretung für Satzungsänderungen sowie Umwandlungen und der Bürgermeister für die Leitung der laufenden Verwaltung zuständig (vgl. Weitemeyer, in: MüKo BGB, ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Anforderungen an die Anmeldung

Tz. 51 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Die Anmeldung erfolgt gem. § 3 Abs. 1 StiftRG auf Antrag durch die vertretungsberechtigten Mitglieder des Vorstandes. Nach § 3 Abs. 2 StiftRG ist die Anmeldung im Sinne des § 129 BGB öffentlich zu beglaubigen. Sie kann bei Beglaubigung durch einen Notar auch durch diesen eingereicht werden, vgl. § 3 Abs. 3 StiftRG. Dabei ist zu beachten, dass ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.6.2 Haftung des Vorstands

Tz. 31 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Gemäß § 84a Abs. 1 BGB sind auf die Tätigkeit des Vorstandes die Regelungen der §§ 664 bis 670 BGB (Anhang 12a) entsprechend anwendbar. In § 84a Abs. 2 BGB ist geregelt, dass die Mitglieder des Vorstands bei der Führung der Geschäfte die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsführers anzuwenden haben. Eine Haftung der Vorstandsmitglieder ergibt...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Vertrauensschutz des Stiftungsregisters

Tz. 49 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 § 82d BGB regelt den Vertrauensschutz durch das Stiftungsregister. Entsprechend § 15 HGB kommt dem Register negative Publizitätswirkung zu. Nach Abs. 1 kann eine in das Stiftungsregister einzutragende Tatsache einem Dritten im Geschäftsverkehr nur entgegengesetzt werden, wenn diese Tatsache im Stiftungsregister eingetragen oder dem Dritten b...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Aufgabe, Funktion und Aufsichtsmittel

Tz. 59 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Die Stiftungsaufsicht überwacht als Rechtsaufsicht neben der Erfüllung des Stifterwillens auch das satzungsmäßige Handeln der Stiftung und achtet auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben. Zur Erfüllung dieser Aufgaben steht der Stiftungsaufsicht Unterrichtungs- und Prüfungsrechte zur Verfügung. Dies können je nach Landesstiftungsgesetz fo...mehr

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ZErb 02/2024, Aufwendungen ... / 2. Unbeschränkt steuerpflichtige Kapitalgesellschaft als Stifterin und Abzugsverbot nach § 10 Nr. 1 KStG (Fallbeispiel)

Die unbeschränkt steuerpflichtige A-GmbH mit Sitz und Geschäftsleitung in Deutschland möchte als Stifterin eine inländische rechtsfähige und privatnützige Stiftung errichten (§ 80 BGB, § 1 Abs. 1 Nr. 4 KStG). Sitz und Geschäftsleitung der Stiftung befinden sich kumulativ im Inland. Aufgabe der Stiftung soll der Erhalt von Kapital und seine verzinsliche Anlage sein. Die Erträ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / III. Stiftungsregister

Tz. 48 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Ab dem 01.01.2026 tritt das Stiftungsregistergesetz in Kraft. Zentrale Regelung hierfür ist der neu eingeführte § 82b Abs. 1 BGB. Er normiert, dass für Stiftungen ein Stiftungsregister geführt wird und verweist für nähere Regelungen auf das Stiftungsregistergesetz. Damit soll Transparenz im Stiftungswesen und Vertrauensschutz im Rechtsverkeh...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.7 Satzungsänderungen

Tz. 34 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Die Möglichkeit von Satzungsänderungen ist für Stiftungen, die im Grundsatz auf unbestimmte Zeit errichtet werden, von großer Bedeutung, um Anpassungen an sich ändernde, tatsächliche oder rechtliche Umstände vorzunehmen. Das BGB enthielt bisher keine ausdrücklichen Regelungen zu Satzungsänderungen. Nur die Änderung des Stiftungszwecks war in ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.6.3 Weitere Organe

Tz. 33 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 § 84 Abs. 4 BGB regelt, dass in der Satzung neben dem Vorstand weitere Organe vorgesehen werden können. In diesem Fall müssen in der Satzung die Bildung, die Aufgaben und die Befugnisse des Organs enthalten sein. In der Praxis haben viele Stiftungen neben dem Vorstand ein weiteres Organ, dies kann zum Beispiel ein Stiftungsrat, ein Beirat ode...mehr

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ZErb 02/2024, Aufwendungen ... / 1. Einführung und Problemstellung

Die Literatur geht einheitlich davon aus, dass das Abzugsverbot nach § 10 Nr. 1 S. 1 KStG für Aufwendungen durch Stiftungsgeschäft[2] oder Satzung bei Kapitalgesellschaften grundsätzlich nicht anwendbar ist, weil der Zweck von Kapitalgesellschaften regelmäßig auf die Erzielung von Gewinnen gerichtet sei und daher Aufwendungen i.S.d. § 10 Nr. 1 S. 1 KStG regelmäßig nicht vork...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 5. Verfahrensregelungen

Tz. 52 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 In §§ 10 bis 14 StiftRG ist das Verfahren bei Eintragungen und Löschung sowie die Festsetzung von Zwangsgeldern geregelt. Die Stiftungsbehörde hat gemäß § 10 Abs. 1 S. 1 StiftRG gegenüber der Registerbehörde eine Mitwirkungspflicht. Bei bereits bestehenden Stiftungen trifft die Landesstiftungsbehörde eine Mitteilungspflicht gem. § 20 Abs. 3 S...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.7.2 Umwandlung in Verbrauchsstiftung

Tz. 36 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Liegen die Voraussetzungen gemäß § 85 Abs. 1 Satz BGB vor, ist es auch möglich, dass eine Ewigkeitsstiftung durch Satzungsänderung in eine Verbrauchsstiftung umgestaltet wird. Auch bei einer Verbrauchsstiftung muss jedoch die dauernde Zweckerfüllung gesichert sein. Im Hinblick auf die Regelung gemäß § 82 Abs. 1 BGB, dass ein Mindestzeitraum v...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.7.4 Sonstige Satzungsänderungen

Tz. 38 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Sonstige Änderungen der Stiftungssatzung sind gemäß § 85 Abs. 3 BGB zulässig, wenn sie der Erfüllung des Stiftungszwecks dienen. Als Beispiele hierfür sind in der Gesetzesbegründung klarstellende Ergänzungen um Tatbestände aus dem gesetzlichen Katalog der gemeinnützigen Zwecke in § 52 Abs. 2 AO (Anhang 1b) genannt sowie die Einführung der Be...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Rechtsschutz

Tz. 60 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Die Maßnahmen der Stiftungsaufsicht sind Verwaltungsakte, gegen die Widerspruch (§ 68 VwGO), Anfechtungsklage sowie die Verpflichtungsklage (§ 42 VwGO) zulässig sind. Vertreten durch die Stiftungsorgane ist die Stiftung selbst gem. § 42 Abs. 2 VwGO klagebefugt. Bei der Abberufung von Stiftungsorgangen ist das einzelne Organmitglied, soweit e...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / I. Grundlagen

1. Stiftungsbegriff Tz. 1 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Eine Stiftung ist ein selbstständiger, nicht auf einem Personenverband beruhender Rechtsträger, welcher die in einem Stiftungsgeschäft festgelegten Zwecke mit Hilfe eines dieser Zwecke gewidmeten Vermögens dauerhaft verfolgt (BVerwG 12.02.1998, 3 C 55/96, NJW 1998, 2545, 2546). Es handelt sich um eine verselbstständigte Ver...mehr

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ZErb 02/2024, Aufwendungen ... / 1

Der vorliegende Beitrag untersucht, ob bei einer Kapitalgesellschaft als Stifterin das Abzugsverbot des § 10 Nr. 1 S. 1 KStG eingreift. So kann eine Kapitalgesellschafterin als Stifterin eine rechtsfähige privatnützige Stiftung errichten und durch Stiftungsgeschäft verpflichtet sein, das gewidmete Vermögen aus ihrem Vermögen unwiderruflich auf die Stiftung zu übertragen (§ 8...mehr

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ZErb 02/2024, Aufwendungen ... / 6

Auf einen Blick Das Abzugsverbot des § 10 Nr. 1 S. 1 KStG hat auch bei einer unbeschränkt steuerpflichtigen Kapitalgesellschaft einen relevanten Anwendungsbereich. Hierbei handelt es sich um den Fall, dass eine unbeschränkt steuerpflichtige Kapitalgesellschaft als Stifterin im Rahmen eines Stiftungsgeschäfts Vermögen auf eine privatnützige rechtsfähige Stiftung überträgt und...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 6. Einsichtsrechte

Tz. 53 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Nach § 15 StiftRG ist die Einsichtnahme in das Register selbst sowie den eingereichten Dokumenten jedermann gestattet. Bei berechtigtem Interesse kann die Einsicht in die Dokumente beschränkt oder ausgeschlossen werden. Ist dies gewünscht, so muss der betroffene Stifter sein schutzwürdiges Interesse darlegen und entsprechend tätig werden. Die...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ab) Sonstige juristische Personen des privaten Rechts (§ 1 Abs 1 Nr 4 KStG)

Rn. 731 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Als sonstige juristische Personen des privaten Rechts kommen insbesondere in Betracht: der nicht wirtschaftlicher (sogenannte ideeller) Verein, der wirtschaftliche Verein, die Stiftung sowie die rechtsfähige Anstalt. Der nicht wirtschaftliche Verein, geregelt in §§ 21ff BGB, ist nicht auf einen wirtschaftlichen Zweckbetrieb gerichtet und dient i...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / aa) Einnahme aus Leistungen

Rn. 741 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Das Merkmal Leistung ist wie in § 22 Nr 3 EStG, also als ein Tun, Dulden oder Unterlassen zu verstehen. Somit fallen alle Arten von Vermögentransfers unter dem Leistungsbegriff, somit sowohl Geldleistungen als auch Sach- und Dienstleistungen und Nutzungsüberlassungen. Dabei muss die Leistung zurückzuführen sein auf das Verhältnis des Leistu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

McNulty, Verlagerung und Zurechnung von Einkommen nach amerikanischen ESt-Recht, StuW 1978, 234; Pöllath, Stiftung, Trust und andere Formen der Vermögenssicherung, DStJG 10, 159; Bellstedt, Steuerliche Behandlung von US-Trusts, IWB 1995 F 8/2, 809; Wittuhn, Trusts und Eigentum, ZEV 2007, 0419; Wienbracke, Die ertragsteuerliche Behandlung von Trusts nach nationalem und nach DBA-R...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Wachter, Stiftungen, Zivil- und StR in der Praxis 2000; Orth, Stiftungen und Unternehmenssteuerreform, DStR 2001, 325; Schaumburg/Rödder, Unternehmenssteuerreform 2001; Wassermeyer, Anwendung des § 20 Abs 1 Nr 9 EStG auf Auskehrungen von Stiftungen, DStR 2006, 1733; Spanke/Müller, Zahlungen einer Familienstiftung an Destinatäre als Einkünfte aus KapVerm, BB 2011, 932; Orth, Nicht...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Entsprechende Besteuerungssubjekte iSv § 20 Abs 1 Nr 9 S 2 EStG

Rn. 755 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Nach dem eindeutigen Wortlaut des § 20 Abs 1 Nr 9 S 1 EStG, der auf die unbeschränkt stpfl Körperschaften iSv § 1 Abs 1 Nr 3–5 EStG verweist, ist die Vorschrift nur auf inländische Rechtssubjekte anzuwenden. Durch das JStG 2010 vom 08.12.2010 (BStBl I 2010, 1768) wurden durch Hinzufügung von S 2 auch vergleichbare Rechtssubjekte, die weder i...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Besonderheiten bei steuerverstrickten Wirtschaftsgütern

Tz. 6 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Bei einem steuerverstrickten Wirtschaftsgut des Privatvermögens erfolgt eine Deckelung des gemeinen Werts auf die (ggf. fortgeführten) Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Wirtschaftsguts (§ 10b Abs. 3 Satz 3 EStG; Anhang 10). D.h. wenn bei einer (gedachten) Veräußerung des Wirtschaftsguts aus dem Privatvermögen ein dabei erzielter Veräu...mehr

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ZErb 02/2024, Aufwendungen ... / 4. Fazit und Implikationen

Auch bei unbeschränkt steuerpflichtigen Kapitalgesellschaften gibt es einen relevanten Anwendungsbereich für das Abzugsverbot des § 10 Nr. 1 S. 1 KStG. Hierbei handelt es sich um den Fall, dass eine solche Kapitalgesellschaft als Stifterin im Rahmen eines Stiftungsgeschäfts Vermögen auf eine privatnützige rechtsfähige Stiftung überträgt und durch diesen Vermögensabgang Aufwe...mehr

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ZErb 02/2024, Des Kaisers a... / 3. Translation von Recht im deutsch-französischen Sprachengeflecht

Dass es im deutsch-französischen Sprachengeflecht[9] auch zu Anpassungen des ursprünglichen Rechts gekommen ist, wird mit dem Begriff der traditionellen Rezeption[10] nicht mehr gänzlich erfasst. Daher wäre es ratsam gewesen, von Translation zu entsprechen, wofür sich Elsass-Lothringen vorzüglich als Forschungsgebiet ausweist. Dies haben wir bereits dargelegt und begründet i...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Systematik und Regelungsfunktion

Rn. 276 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Der rechtsdogmatische Gehalt des Einlagebegriffs erschließt sich wie der des Entnahmebegriffs (s Rn 200) aus dem dualen Einkünfteermittlungsprinzip des EStG. Einlagen sind Bestandteil des Vermögensvergleichs nach § 4 Abs 1 S 1 EStG dar (s Rn 5). Sie führen zwar zu einer Erhöhung des BV, dürfen sich aber auf den Gewinn nicht auswirken, da di...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Ausschüttende Person iSv § 20 Abs 1 Nr 9 EStG

Rn. 729 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Nach § 20 Abs 1 Nr 9 S 1 EStG kommen als ausschüttende Personen Rechtssubjekte iSv § 1 Abs 1 Nr 3–5 KStG, also Versicherungs- und Pensionsfondsvereine auf Gegenseitigkeit (§ 1 Abs 1 Nr 3 KStG), sonstige juristische Personen des privaten Rechts (§ 1 Abs 1 Nr 4 KStG) sowie nichtrechtsfähige Vereine, Anstalten, Stiftungen und andere Zweckvermögen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Sachlicher Anwendungsbereich

Rn. 1388 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 In sachlicher Hinsicht wird die Übertragung und Aufgabe von Kapitalanlagen im Zusammenhang mit den in § 1 Abs 1 Nr 3–5 KStG genannten Körperschaften (insbesondere Vereine, Stiftungen VVaG; auch s Rn 725ff) erfasst.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum, allgemein:

Musil, Abzugsbeschränkungen bei der AbgSt als steuersystematisches und verfassungsrechtliches Problem, FR 2010, 149; Müller/Spanke, Auswirkungen der AbgSt auf die Errichtung gemeinnütziger Stiftungen, BB 2010, 2324; Lambrecht, Einkünfte aus KapVerm, FR 2012, 1008; Graf/Paukstadt, AbgSt – Praxiserfahrungen, Verbesserungsbedarf und Gestaltungsempfehlungen, FR 2011, 249; Worgulla, ...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 10.2.6 Einzug der Insolvenzgeldumlage

Tz. 83 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Nach dem Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz (UVMG) wurde diese Umlage letztmalig 2009 für 2008 durchgeführt. Der Einzug der Insolvenzgeldumlage für Entgeltabrechnungszeiträume 2009 wurde den Einzugsstellen (Krankenkassen/Minijob-Zentrale) übertragen. Die Zahlung erfolgt parallel zum Verfahren beim Gesamtsozialversicherungsbeitrag monatl...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Rechtsentwicklung

Rn. 726 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Durch das StSenkG v 23.10.2000 (BGBl 2000, 1433) wurde die KSt auf eine nicht von der KSt befreite Körperschaft iSv § 1 Abs 1 Nr 3–5 KStG (Versicherungs- und Pensionsfondsvereine auf Gegenseitigkeit, sonstige juristische Personen des privaten Rechts sowie nichtrechtsfähige Vereine, Anstalten, Stiftungen und andere Zweckvermögen des privaten...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rn. 725 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 § 20 Abs 1 Nr 9 EStG ist zum einen subsidiär gegenüber § 20 Abs 1 Nr 1 EStG . § 20 Abs 1 Nr 9 EStG steht in Konkurrenz zu § 22 Nr 1 S 2 EStG . Hiernach sind stpfl wiederkehrende Bezüge solche, die von einer Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse außerhalb der Erfüllung steuerbegünstigter Zwecke iSd §§ 52–54 AO gewährt werden und...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Persönlicher Anwendungsbereich

Rn. 300c Stand: EL 140 – ET: 12/2019 § 5 Abs 1 EStG gilt unmittelbar nur für Gewerbetreibende, die entweder gesetzlich zur Buchführung und Abschlusserstellung verpflichtet sind oder ohne eine solche Verpflichtung freiwillig Bücher führen und Abschlüsse erstellen. Gewerbetreibende sind StPfl, die Einkünfte aus Gewerbebetrieb iSd § 15 EStG erzielen, dh Einzelgewerbetreibende iSd...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / Schrifttum

Adam (Hrsg.), Praxishandbuch IPSAS, Berlin 2016; Adam/Heiling, Das Vorsichtsprinzip in der öffentlichen Rechnungslegung, Sind die IPSAS ein "unvorsichtiges" Rechnungslegungssystem?, in: WPg, 2020, S. 1190–1197; Adam/Heiling/Müller-Marqués Berger/Stertz; Die Bilanzierung von Finanzinstrumenten nach International Public Sector Accounting Standards (IPSAS) – Theoretische Grundlage...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Eigentümer des Kulturgutes (§ 10g Abs 1 S 1 EStG)

Rn. 27 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Es muss sich um ein eigenes Kulturgut des StPfl handeln. Dieser muss somit bürgerlich-rechtlicher oder wirtschaftlicher Eigentümer iSv § 39 Abs 2 Nr 1 AO sein. Der Sonderausgabenabzug ist in persönlicher Hinsicht nicht beschränkt. Er kann sowohl von unbeschränkt als auch von beschränkt StPfl (Umkehrschluss aus § 50 Abs 1 S 4 EStG) in Anspruc...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Gewerbesteuersubjekte

Tz. 2 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Nach § 2 Abs. 1 Satz 1 GewStG (Anhang 7) unterliegt jeder stehende Gewerbebetrieb, soweit er im Inland betrieben wird, der Gewerbesteuer (Gewerbebetrieb kraft Tätigkeit). Die Tätigkeiten von Kapitalgesellschaften und Genossenschaften gelten stets und in vollem Umfang als Gewerbebetrieb (§ 2 Abs. 2 GewStG, Anhang 7; Gewerbebetrieb kraft Rechtsf...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2023 / 4.6 Spenden und Mitgliedsbeiträge (Zeilen 92-99)

Bei Einzelunternehmern und bei Personengesellschaften beeinflussen Spenden (anders als bei Kapitalgesellschaften) nicht den Gewinn. Sie sind bei der Einkommensteuer der Gesellschafter abzugsfähig. Da Spenden auch bei der Gewerbesteuer abzugsfähig sind, werden sie nach § 9 Nr. 5 GewStG abgezogen, soweit sie aus den Mitteln des Gewerbebetriebs geleistet werden und den Gewinn n...mehr