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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, ... / 4.2 Zur Ausstellung der Bescheinigung verpflichtete Körperschaften

Torsten Werner, Helmut Krämer
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Tz. 144

Stand: EL 112 – ET: 12/2023

§ 27 Abs 3 S 1 KStG verpflichtet eine Kap-Ges, ihren AE eine Bescheinigung über die Höhe der an sie erbrachten Leistungen, soweit das stliche Einlagekto gemindert wurde, auszustellen. § 27 Abs 7 KStG dehnt diese Verpflichtung auf andere Kö und Pers-Vereinigungen aus (dazu s Tz 250ff).

§ 27 Abs 1 und 7 KStG knüpfen entweder unmittelbar (Abs 1) oder über den Bezug auf die Möglichkeit, Leistungen nach § 20 Abs 1 Nr 1, 9 oder 10 EStG erbringen zu können (Abs 7) und ein stliches Einlagekto haben zu können, an die unbeschr KSt-Pflicht der die Leistung erbringenden Kö an.

Wegen des in § 27 Abs 8 S 8 KStG geregelten Sonderfalls der Ausstellung von St-Besch bei einer Einlagenrückgewähr durch nicht der unbeschr StPflicht im Inl unterliegen (ausl) Kö oder Pers-Vereinigungen s Tz 289, 290.

 

Tz. 145

Stand: EL 112 – ET: 12/2023

Zu den Einnahmen iSd § 20 Abs 1 Nr 1 EStG gehören auch die Leistungen der unbeschr stpfl Realgemeinden und wirtsch Vereine, wenn sie Mitgliedschaftsrechte gewähren, die einer kap-mäßigen Beteiligung gleich stehen, s Urt des BFH v 23.09.1970 (BStBl II 1971, 47).

Wegen der Frage, ob auch Stiftungen ein stliches Einlagekto zu führen haben und sie folglich St-Besch iSd § 27 Abs 3 KStG ausstellen können, s Tz 29 und 252.

Die Verpflichtung zur Ausstellung der St-Besch hängt allein davon ab, ob die Leistungen bei den AE ihrer Art nach Einnahmen iSd § 20 Abs 1 Nr 1 oder 2 EStG sind. Die St-Besch sind deshalb auch dann auszustellen, wenn die Eink aus KapV nach § 20 Abs 8 EStG einer anderen Einkunftsart zuzurechnen sind.

Für die Bestimmung des AE kommt es gem § 20 Abs 5 EStG auf die Verhältnisse im Zeitpunkt des Gewinnverwendungsbeschl an.

 

Tz. 146

Stand: EL 112 – ET: 12/2023

BgA von jur Pers d öff Rechts, die Einnahmen aus KapV iSd § 20 Abs 1 Nr ...

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