Fachbeiträge & Kommentare zu Stiftung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum (vor 1996 nur auszugsweise):

Glade, Besondere Bilanzierungsfragen bei der Betriebsaufspaltung, GmbHR 1981, 268; Weber-Grellet, Konsequenzen von Vetorecht u Stimmrechtsausschluß bei den personellen Voraussetzungen einer Betriebsaufspaltung, DStR 1984, 618; Sack, Betriebsaufspaltungen in steuerlicher Sicht – eine Zusammenfassung steuerlicher Motive –, GmbH-Rdsch 1986, 352; Lemm, Das ertragsteuerliche Schicks...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Ladwig/Motte, Die Gesellschaft auf Aktien – eine Alternative für börsenwillige mittelständische Unternehmen?, DStR 1996, 800, 842; Hennerkes/Lorz, Roma Locuta Causa Finita: Die GmbH & Co KGaA ist zulässig – Zugleich Besprechung des BGH-Beschlusses v 24.02.1997, DB 1997, 1388; Niedner/Kusterer, Die atypisch ausgestaltete Familien-KGaA aus der Sicht des Kommanditaktionärs, DB 19...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr

Verwaltungsanweisungen: BMF vom 26.03.2004, BStBl I 2004, 434 Tz 4 (Private Vermögensverwaltung und gewerblicher Grundstückshandel: Abgrenzung; Beteiligung am allg wirtschaftlichen Verkehr); BMF vom 01.04.2009, BStBl I 2009, 515 Tz 2 (Abgrenzung von vermögensverwaltender und gewerblicher Tätigkeit, Ein-Objekt-Gesellschaften; Zuordnung der Einkünfte); H 15.4 EStH 2022. Rn. 127 St...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 315a Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Es bestanden bis zum Abschluss des Revisionsverfahren I R 72/16 zu FG Köln v 31.8.2016, 10 K 3550/14, EFG 2016, 1997 betreffend einen Outboundfall Zweifel, ob die Betriebsaufspaltungsgrundsätze auch bei grenzüberschreitenden Sachverhalten Anwendung finden, obwohl es das "Rechtsinstitut" der Betriebsaufspaltung bis dahin schon seit rd 75 Ja...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Steuerliche Bedeutung der Abgrenzung privater Grundstücksveräußerungen mit StPfl nach § 22 Nr 2 EStG iVm § 23 Abs 1 Nr 1 EStG von gewerblichen Grundstücksveräußerungen mit StPfl nach § 15 Abs 2 EStG zzgl GewSt; Abgrenzungstypologie

Rn. 131a Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Das StEntlG 1999/2000/2002führte durch Änderung des § 23 EStG – als Gegenfinanzierungsmaßnahme – eine Ausdehnung der steuerlichen Erfassung privater Veräußerungsgewinne im Bereich privater Grundstücksverkäufe ein (auch s vor § 1 Rn 129 (Bitz)): zum einen durch eine Verlängerung der steuerschädlichen (Spekulations-)Frist auf 10 Jahre, zum a...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Gesellschaftsrecht

Rn. 116 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Die KGaA ist eine juristische Person, bei der mindestens ein Gesellschafter den Gesellschaftsgläubigern unbeschränkt haftet (Komplementär oder persönlich haftender Gesellschafter) und die übrigen an dem in Aktien zerlegten Grundkapital beteiligt sind, ohne persönlich für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft zu haften (Kommanditaktionäre): §...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Steuerliche Rechtsgrundlage

Rn. 303 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Die "Betriebsaufspaltung" ist ein auf Richterrecht (s zB RFH RStBl 1945, 34; zur historischen Entwicklung der Rspr und deren Begründung ausführlich s Wacker, FR 2021, 544 zu III.) beruhendes "Rechtsinstitut" des Ertragsteuerrechts zur Abwehr einer Schmälerung des inländischen Steueraufkommens durch ESt- und GewSt-Vermeidung (so zB BFH vom 2...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Pollmann, Die wesentliche Betriebsgrundlage iRd Betriebsaufspaltung, DB 1988, 723; Jestädt, Sachliche Verflechtung bei Betriebsaufspaltung, DStR 1990, 223; Söffing, Die sachliche Verflechtung iRd Betriebsaufspaltung, DStR 1990, 503; Pollmann, Sachliche Verflechtung bei Betriebsaufspaltung, NWB 1991, F 3 7935; Binz/Sorg, Die "wesentliche Betriebsgrundlage" im Ertragsteuerrecht, D...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 114. Gesetz zur Senkung der Steuersätze und zur Reform der Unternehmensbesteuerung (StSenkG) v 23.10.2000, BGBl I 2000, 1433

Rn. 134 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Nach der Verabschiedung des StEntlG 1999/2000/2002 im April 1999 und dem Reparaturgesetz, dem StBereinG 1999 im Dezember 1999, ist es der Bundesregierung gelungen, das StSenkG rechtzeitig vor Inkrafttreten im Jahr 2001 zu verabschieden. Nachdem bereits im Frühjahr 1999 mit den Brühler Empfehlungen das Konzept der geplanten Unternehmenssteuer...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 179. Gesetz zur Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften v 08.04.2010, BGBl I 2010, 386

Rn. 199 Stand: EL 89 – ET: 11/2010 Das Bundeskabinett hat am 16.11.2009 den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften beschlossen. Mit dem Gesetz sollen dringend erforderliche Anpassungen des deutschen Steuerrechts an europarechtliche Vorgaben durchgeführt werden. Im Einzelnen die Änderungen des EStG gem Art 1: (1...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cab) Zivilrechtliche und steuerliche Funktion(en) der GmbH & Co KG und steuerliche Wertung

Rn. 41b Stand: EL 163 – ET: 02/2023 Zivilrechtliche Funktion(en) der GmbH & Co KG Zivilrechtlich liegt der Anreiz zur Gründung einer GmbH & Co KG im Vergleich zur reinen GmbH oder zur reinen KG ganz allgemein vor allem darin, dass die Gesellschafter, die die Geschäftsführung und Vertretung ausüben, nicht unbeschränkt persönlich haften, dass die Geschäftsführung auch gesellschaft...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / caa) Erscheinungsformen

Rn. 41a Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Bzgl des Beteiligungsverhältnisses an KG und GmbH sind folgende Erscheinungsformen möglich (s Wacker in Schmidt, § 15 EStG Rz 700, 42. Aufl):mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 158. Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements v 10.10.2007, BGBl I 2007, 2332

Rn. 178 Stand: EL 79 – ET: 05/2008 Das BMF hat den Referentenentwurf für ein "Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements" vom 15.12.2006 (IV A 3 – S 1910 – 253/06) veröffentlicht, der Bundestag hat diesen mit im Weiteren zwei Änderungen am 06.07.2007 verabschiedet betrmehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 10.17 Ist die Absage oder Verschiebung der Mitgliederversammlung dem zuständigen Finanzamt zu melden?

Aufgrund der Einschränkungen infolge der COVID-19-Pandemie ist es in den Jahren 2020, 2021 und 2022 vielen gemeinnützigen Körperschaften nicht möglich gewesen, bspw. eine Mitgliederversammlung als Präsenzveranstaltung durchzuführen. Dies ist gemeinnützigkeitsrechtlich unschädlich. Zur Lösung der daraus folgenden zivilrechtlichen Probleme sind in § 5 des Gesetzes über Maßnahm...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. ABC der gewerblichen Tätigkeit, Abgrenzung insb zu den Katalog- u diesen ähnlichen Berufen des § 18 EStG

Rn. 127a Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Bei den nachfolgend alphabetisch geordneten Einzelfällen aus der Rspr geht es bei der Prüfung der Frage, ob ein Gewerbebetrieb mit GewStPfl (bei Gewerbeertrag über EUR 24 500) und Kammerzugehörigkeit in einer IHK vorliegt, insbesondere um die Abgrenzung gegenübermehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Wank, Die neue Selbstständigkeit, DB 1992, 90; Kunz, Freie-Mitarbeiter-Verträge als Alternative zur Festanstellung?, DB 1992, 326; Hartmann/Christians, Steuerliche Abgrenzung zwischen freiem Beruf, nichtselbstständiger Arbeit und gewerblicher Tätigkeit, DB 1984, 1365; Felix, Hauptberufliche Mitgliederwerber als Gewerbetreibende oder Nichtselbstständige?, DStR 1993, 1500; Eckert,...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Die Definition des Mitunternehmerbegriffs

Rn. 23 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Mitunternehmer des gewerblichen (s Rn 14, 123) oder gewerblich geprägten (s Rn 169 ff) Betriebs (s GrS BFH BStBl II 1993, 616/21) einer Personengemeinschaft iSd § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG können sein natürliche Personen (auch minderjährig: s Rn 107–108), juristische Personen (unbeschränkt oder beschränkt stpfl) KapGes (unbeschränkt oder beschränk...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Steuersubjekt

Rn. 1 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 § 2 SolZG regelt, wer persönlich stpfl ist, bestimmt also das Steuersubjekt des SolzG. Die subjektive Steuerpflicht des SolZ entspricht derjenigen des EStG und KStG und umfasst sowohl unbeschränkt wie beschränkt ESPfl und KStPf (Lindberg in Brandis/Heuermann, § 2 SolzG Rz 1 aE (Mai 2020); Kratzsch in Frotscher/Geurts, § 2 SolZG Rz 1 (Juni 2018...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 210. Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet u zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften – UStAVermG – (informell JStG 2018) v 11.12.2018, BGBl I 2018, 2338

Rn. 230 Stand: EL 135 – ET: 04/2019 Das Gesetz reagiert auf Anhaltspunkte dafür, dass es beim Handel mit Waren über das Internet unter Nutzung von elektronischen Marktplätzen verstärkt zu USt-Hinterziehungen gekommen ist, insb beim Handel mit Waren aus Drittländern. Betreiber von Internet-Marktplätzen haften nunmehr für Händler. Darüber hinaus enthält es zahlreiche Regelungen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Mitbestimmung des Betr... / G. Beteiligung des Personalrats nach §§ 85, 86 BPersVG

Rz. 240 Wie einleitend bereits erwähnt, findet das BetrVG nach § 130 BetrVG keine Anwendung auf Verwaltungen und Betriebe des Bundes, der Länder, der Gemeinden und sonstiger Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts. Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes gilt also nicht das BetrVG, sondern ausschließlich das BPersVG bzw. au...mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / 1. Betriebsbegriff

Rz. 25 Nach §§ 1, 23 Abs. 1 S. 1 KSchG gilt der allgemeine Kündigungsschutz für Betriebe und Verwaltungen des privaten und des öffentlichen Rechts. Er ist nach dem Wortlaut betriebs- und nicht unternehmensbezogen. Betrieb ist die organisatorische Einheit, innerhalb derer der Arbeitgeber mit seinen Arbeitnehmern durch Einsatz technischer und immaterieller Mittel bestimmte arb...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Mitbestimmung des Betr... / I. Geltungs- und Anwendungsbereich, Abgrenzungen

Rz. 3 Die Durchführung des Beteiligungsverfahrens nach § 102 BetrVG im Geltungsbereich des BetrVG ist immer dann erforderlich, wenn der Ausspruch einer arbeitgeberseitigen Kündigung beabsichtigt ist, diese Kündigung gegenüber einem Arbeitnehmer i.S.v. § 5 Abs. 1 BetrVG erfolgen soll und in dem betroffenen Betrieb des Unternehmens ein funktionsfähiger Betriebsrat zum Zeitpunk...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Transfersozialpläne: Heraus... / 13 Die Zukunft des Beschäftigtentransfers

Der in der Vergangenheit fehlenden Transparenz und Vergleichbarkeit, insbesondere hinsichtlich einheitlicher (Mindest-)Qualitätsstandards konnte mit den angesprochenen gesetzlichen Neuregelungen mit Einführung der Trägerzertifizierung zumindest formal Abhilfe geschaffen werden. Über den Wert von derlei Zertifizierungen kann man natürlich vortrefflich Streiten, sie bietet abe...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3.2.4 Feststellung des Anteils am Wert von Wirtschaftsgütern und Schulden in anderen Fällen (§ 151 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 BewG)

Rz. 209 § 151 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 BewG betrifft die gesonderte Feststellung in Fällen, in denen Wirtschaftsgüter, die nicht unter die Nrn. 1–3 fallen, oder Schulden mehreren Personen zustehen.[1] Die gemeinsame Rechtszuständigkeit kann sowohl in in Form der Beteiligung an einer rechtsfähigen Personengesellschaft oder Gesamthandsgemeinschaft als auch in Form einer Bruchteilsgem...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.4.4 Aufschiebend bedingte Lasten (§ 6 BewG)

Rz. 45 Nach § 6 Abs. 1 BewG werden aufschiebend bedingte Lasten bis zum Bedingungseintritt nicht berücksichtigt. Unter Lasten fallen Verpflichtungen aller Art, also nicht bloß Kapitalschulden, sondern auch wiederkehrende Leistungen wie z. B. Rentenverpflichtungen.[1] Auch Sach- und Dienstleistungspflichten sind Lasten i. S. d. § 6 BewG. Von den aufschiebend bedingten Lasten ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.9.4.1 Abgrenzung bei Zuschüssen außerhalb der Landwirtschaft bzw. über diese hinaus

Rz. 192 ABS-Gesellschaften: Gesellschaften, die zur Arbeitsförderung, Beschaffung und Strukturentwicklung meist in der Rechtsform einer GmbH betrieben werden, erhalten für ihre Leistungen z. B. gegenüber Grundstückseigentümern, aber auch für Projekte im Umweltschutz oder Altlastensanierung Entgelte, die voll zu versteuern sind. Zuschüsse und andere Ersatzleistungen, die die ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 75 Anerken... / 2.1.1 Anerkennungsfähiger Personenkreis

Rz. 5 Anerkannt werden können nur juristische Personen und Personenvereinigungen. Einzelpersonen sind von der Anerkennung ausgeschlossen (siehe BT-Drs. 12/2866 S. 33). Träger der freien Hilfe sind demnach alle Rechtssubjekte, die Leistungen der Jugendhilfe erbringen, soweit sie nicht Träger der öffentlichen Jugendhilfe sind oder sonst als öffentliche Körperschaften Aufgaben ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 28e Zahlun... / 2.1.2 Arbeitgeber

Rz. 13 Der Rechtsbegriff des Arbeitgebers wird in den einzelnen Rechtsbereichen in Nuancen unterschiedlich definiert (ausführlich zu den Unterschieden des arbeitsrechtlichen und des sozialrechtlichen Arbeitgeberbegriffs vgl. Wickel, Zeitschrift für das Juristische Studium – www.zjs-online.com, 2/2016, 189, 190 f.). Maßgebend für das Verständnis dieses Begriffs i. S. d. § 28e...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 75 Anerken... / 1.1 Regelungsgegenstand

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1 § 75 des Gesetzes zur Neuordnung des Kinder- und Jugendhilferechts (Kinder- und Jugendhilfegesetz – KJHG) v. 26.6.1990 (BGBl. I S. 1163) eingeführt worden und am 1.1.1991 in Kraft getreten. Durch Art. 1 Nr. 37 des Ersten Gesetzes zur Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch v. 16.2.1993 (BGBl. I S. 239) wurde mit Wirkung zum 1.4.1993 Ab...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bewertung lohn- und einkomm... / 6.3 Begünstigte Versorgungsbezüge

Versorgungsbezüge[1] sind Bezüge und Vorteile aus früheren Dienstleistungen, die im öffentlichen Dienst als Ruhegehalt, Witwen- oder Waisengeld, Unterhaltsbeitrag oder als gleichartiger Bezug aufgrund beamtenrechtlicher oder entsprechender gesetzlicher Vorschriften gezahlt werden; außerdem entsprechende Bezüge, die nach beamtenrechtlichen Grundsätzen von Körperschaften, Ansta...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beamte / 2.2 Rentenversicherungsfreie beamtenähnliche Personen

Zu den rentenversicherungsfreien beamtenähnlichen Personen gehören sonstige Beschäftigte von Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts, deren Verbänden einschließlich der Spitzenverbände oder ihrer Arbeitsgemeinschaften. Voraussetzung für die Rentenversicherungsfreiheit ist zunächst, dass diesen Personen entsprechend beamtenrechtlicher Vorschriften od...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beschäftigte Beamte und Pen... / 2.3.2 Lohnsteuerabzugsmerkmale

Auch die Versorgungsbezüge werden nach den ELStAM versteuert. Diese Lohnsteuerabzugsmerkmale bestimmen die Höhe der einzubehaltenden Lohnsteuer. Bis zum Kalenderjahr 2057 sind Versorgungsbezüge durch 2 Abzugsbeträge steuerlich begünstigt: dem Versorgungsfreibetrag und dem Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag.[1] Beide Abzüge hat bereits der Arbeitgeber zu berücksichtigen und v...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beamte / 2.1 Kranken-, pflege- und arbeitslosenversicherungsfreie beamtenähnliche Personen

In der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung sind dies sonstige Beschäftigte des Bundes, eines Landes, eines Gemeindeverbands, einer Gemeinde, von öffentlich-rechtlichen Körperschaften, Anstalten, Stiftungen oder Verbänden öffentlich-rechtlicher Körperschaften oder deren Spitzenverbänden, Geistliche der als öffentlich-rechtliche Körperschaften anerkannten Religionsg...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Demografischer Wandel im Un... / 4.2 Analysephase

In der Analysephase werden die Altersstrukturdaten im Betrieb erhoben. In einer grafischen Darstellung kann die globale Altersstruktur über das Gesamtunternehmen und die Entwicklung der Altersstruktur der Belegschaft in den nächsten Jahren erkannt werden. Abb. 2: Beispiel einer globalen Altersstruktur der Belegschaft eines Unternehmens im Jahr 2009 (Quadrate) und Entwicklung ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Unternehmenspflichten beim ... / 5.3 In rechtsfähigen Stiftungen und vergleichbaren Rechtsgestaltungen

Bei rechtsfähigen Stiftungen und Rechtsgestaltungen, mit denen treuhänderisch Vermögen verwaltet oder verteilt oder die Verwaltung oder Verteilung durch Dritte beauftragt wird, oder bei vergleichbaren Rechtsformen zählt zu den wirtschaftlich Berechtigten jede natürliche Person oder Gruppe natürlicher Personen (§ 19 Abs. 3 Nr. 2, § 3 Abs. 3 GwG): die als Treugeber (Settlor), V...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Unternehmenspflichten beim ... / 7.3 Stiftungen

Bei Stiftungen trifft die Pflicht die Personen mach § 3 Abs. 3 GwG (siehe Aufzählung unter 4.3.), sofern sie entweder selbst wirtschaftlich Berechtigte sind oder von einem wirtschaftlich Berechtigten unmittelbar kontrolliert werden (§ 20 Abs. 3 Satz 4 GwG).mehr

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Unternehmenspflichten beim ... / 7.4 Trusts

Auch Verwalter von Trusts (Trustees) treffen Einholungs-, Aufbewahrungs-, Aktualisierungs- und Meldepflichten. Sie sind an anderer Stelle geregelt (§ 21 GwG), decken sich aber im Wesentlichen mit den Pflichten der juristischen Personen des Privatrechts und den eingetragenen Personengesellschaften. Der Trust ist gegenüber dem Transparenzregister eindeutig zu bezeichnen. Anzuge...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Unternehmenspflichten beim ... / 4.3 Bestimmte vergleichbare Rechtsgestaltungen

Als mitteilungspflichtige vergleichbare Rechtsgestaltungen zählt das Gesetz abschließend auf: Verwalter von Trusts (=Trustees; nach ausländischem Recht begründet) mit Wohnsitz oder Sitz in Deutschland Trustees, die außerhalb der Europäischen Union ihren Wohnsitz oder Sitz haben, wenn sie für den Trust eine Geschäftsbeziehung mit einem Vertragspartner mit Sitz in Deutschland au...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Unternehmenspflichten beim ... / 4.1 Juristische Personen des Privatrechts

Juristische Personen des Privatrechts sind gegenüber dem Transparenzregister mitteilungspflichtig, somit v.a.: Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) Unternehmergesellschaften, haftungsbeschränkt (UG) Aktiengesellschaften (AG) Europäische Gesellschaften (SE) Kommanditgesellschaften auf Aktien (KGaA) rechtsfähige Stiftungen eingetragene Vereine (e. V.) eingetragene Genossensc...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Unternehmenspflichten beim ... / 6.1.1 Art und Umfang des wirtschaftlichen Interesses

Die Erklärungen zu Art und Umfang des wirtschaftlichen Interesses sollen offen legen, woraus die überlegene Stellung folgt, die eine Person als wirtschaftlich Berechtigten qualifiziert (§ 19 Abs. 3 Nr. 1 GwG). Bei Vereinigungen nach § 20 GwG ist insbesondere anzugeben, ob die wirtschaftliche Berechtigung zurückzuführen ist auf die Beteiligung an der Vereinigung selbst, insbeso...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitszeit / 2.7.1.4 Wertguthaben

Das Wertguthaben umfasst seit dem 1.1.2009 neben dem Arbeitsentgelt aus einer Beschäftigung auch die auf diese Arbeitsentgelte entfallenden Arbeitgeberbeitragsanteile am Gesamtsozialversicherungsbeitrag (§ 7d Abs. 1 SGB IV). Auch Arbeitsentgelte oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze können in das Wertguthaben eingestellt werden. Für diese sind ebenfalls die Arbeitgeberanteil...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.1 Organvertreter von juristischen Personen

Rz. 5 Die Vorschriften des KSchG über den allgemeinen Kündigungsschutz gelten nicht für unmittelbare Organvertreter einer juristischen Person. Dies sind die Mitglieder von Organen, die zur gesetzlichen Vertretung der juristischen Person berufen sind. § 14 Abs. 1 Nr. 1 KSchG knüpft allein an die organschaftliche Stellung an und erfasst ohne Unterschied alle organschaftlichen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kontenrahmen / 3 Gebräuchliche Kontenrahmen

In der Praxis sind unterschiedliche Kontenrahmen gebräuchlich. Im Einzelnen unterscheidet man: den Groß- und Außenhandelskontenrahmen (BGA) und den Industriekontenrahmen (IKR), die DATEV-Kontenrahmen als Standard- und Branchenkontenrahmen sowie Einzelhandelskontenrahmen (EKR), Handwerks-Kontenrahmen. Daneben gibt es zahlreiche branchenspezifische Kontenrahmen wie z. B. für das Bau...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Neue, geänderte und neu gef... / 9.2 Bundesrecht

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Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Neue, geänderte und neu gef... / 29.2 Bundesrecht

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Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 76 Einschrä... / 2.1.1 Besonders schutzwürdige Sozialdaten

Rz. 10 Als besonders schutzwürdig sind vom Gesetzgeber alle Daten eingestuft worden, die von einem Arzt oder einer Ärztin oder einer anderen in § 203 Abs. 1 und 4 StGB genannten Person zugänglich gemacht worden sind. Achtung Durch Art. 10 des Gesetzes zur Neuregelung des Schutzes von Geheimnissen bei der Mitwirkung Dritter an der Berufsausübung schweigepflichtiger Personen v....mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 13 Stiftungen

Die nachfolgenden Begünstigungen kommen auch für Familienstiftungen und Familienvereine gem. § 1 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG zur Anwendung:[1] Verschonungsabschlag nach § 13a Abs. 1 ErbStG oder nach § 13a Abs. 10 ErbStG oder nach § 13c ErbStG sowie der Abzugsbetrag nach § 13a Abs. 2 ErbStG und der Vorwegabschlag nach § 13a Abs. 9 ErbStG sowie der Verschonungsbedarfsprüfung nach § 28a Er...mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 2.1 Allgemeines zu den begünstigten Erwerben

Die begünstigten Erwerbe sind in R E 13b.1 ErbStR 2019 (für begünstigte Erwerbe von Todes wegen) und in R E 13b.2 ErbStR 2019 (für begünstigte Erwerbe durch Schenkung unter Lebenden) aufgeführt. Weiteres dazu findet sich in den H E 13b.1 ErbStH 2019 und in den H E 13b.2 ErbStH 2019.[1] Darüber hinaus gilt es bei Erwerben im Zusammenhang mit Zuwendungen im Verhältnis zu Kapita...mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 3 Begünstigte Erwerber

Sowohl natürliche Personen als auch juristische Personen zählen zum begünstigten Erwerberkreis. Darüber hinaus finden die Vergünstigungen des § 13a ErbStG Anwendung für Ausländer und für Inländer. Bei einer Kapitalgesellschaft muss noch die folgende Besonderheit beachtet werden: Nach § 7 Abs. 8 ErbStG gilt auch die Werterhöhung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft, die e...mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 4.7.2 Abschmelzender Verschonungsabschlag

a) Überblick § 13c ErbStG sieht einen Verschonungsabschlag bei Großerwerben vor. Hierzu muss der Erwerber einen Antrag stellen. Für die Antragstellung gilt, dass keine bestimmte Form für ihn vorgesehen ist. Anzuraten sei es aber, die Schriftform zu wählen.[1] Den Antrag darf ein Testamentsvollstrecker oder ein Nachlassverwalter nicht stellen.[2] Überschreitet der Erwerb von beg...mehr