Fachbeiträge & Kommentare zu Stiftung

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Neuer Anlauf für die Gesell... / a) Zweck der Erbersatzsteuer

Die Erbersatzsteuer gem. § 1 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG betrifft Familienstiftungen. Alle 30 Jahre unterliegt das gesamte Vermögen der Stiftung – als fiktiver Erbfall – der Erbschaftsteuer. Das Erbschaftsteuerrecht knüpft an einen Vermögensübergang an. Dieser wird bei Familienstiftungen dadurch ausgeschlossen, dass die Stiftung zeitlich unbegrenzt fortbesteht und die Satzung ebenfa... mehr

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Neuer Anlauf für die Gesell... / a) Hilfskonstruktionen

Stiftungsmodelle: In Betracht kommen z.B. Stiftungsmodelle[4], bei denen eine oder mehrere Stiftungen die Unternehmensanteile halten. In Kombination mit einer Vereinbarung zur Förderung des Unternehmenszwecks kann die Bindung des Vermögens erreicht werden. "Veto-Share-Modell": Ein anderes Konzept ist das sog. "Veto-Share-Modell"[5]. Dabei wird die Vermögensbindung dadurch err... mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3.2.4 Feststellung des Anteils am Wert von Wirtschaftsgütern und Schulden in anderen Fällen (§ 151 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 BewG)

Rz. 209 § 151 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 BewG betrifft die gesonderte Feststellung in Fällen, in denen Wirtschaftsgüter, die nicht unter die Nrn. 1–3 fallen, oder Schulden mehreren Personen zustehen.[1] Die gemeinsame Rechtszuständigkeit kann sowohl in Form der Beteiligung an einer rechtsfähigen Personengesellschaft oder Gesamthandsgemeinschaft als auch in Form einer Bruchteilsgemein... mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.4.4 Aufschiebend bedingte Lasten (§ 6 BewG)

Rz. 45 Nach § 6 Abs. 1 BewG werden aufschiebend bedingte Lasten bis zum Bedingungseintritt nicht berücksichtigt. Damit untersagt die Vorschrift den Abzug von Verpflichtungen, die am Bewertungsstichtag zivilrechtlich (noch) nicht entstanden sind.[1] Unter Lasten fallen Verpflichtungen aller Art, also nicht bloß Kapitalschulden, sondern auch wiederkehrende Leistungen wie z. B.... mehr

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Neuer Anlauf für die Gesell... / V. Ausblick

Auch wenn die GmgV bereits seit langem gefordert wird und umfassende Vorschläge aus der Literatur vorliegen, steht der Gesetzgebungsprozess noch am Anfang. Die Absicherung der Vermögensbindung – insbesondere eine praktikable Lösung zur Sicherstellung der Ausschüttungsproblematik – bleibt eine Herausforderung. Eine Ersatzbesteuerung – vergleichbar zur Erbersatzsteuer bei Stift... mehr

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Auswirkungen der Gemeinnütz... / c) Vererbung/Zuwendung an eine noch zu errichtende Stiftung

Steuerfreie Zuwendungen an gemeinnützige Körperschaften können in der Weise erreicht werden, dass der Erblasser per Testament z.B. eine Stiftung als Erbe oder sonst Bedachte einsetzt, die dann noch errichtet werden muss (§ 3 Abs. 2 Nr. 1 ErbStG = Erwerb vom Erblasser). Hierbei ist Einiges zu beachten (Metz, Der praktische Fall der Stiftung von Todes wegen, ZErb 2025, 128). D... mehr

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Auswirkungen der Gemeinnütz... / d) Erbe soll die gemeinnützige Stiftung errichten

Der Erblasser kann durch Testament den Erben oder Vermächtnisnehmer per Auflage verpflichten, eine gemeinnützige Stiftung u. dgl. zu errichten (s. dazu u.a. v. Oertzen/Lindermann, Die vermächtnisweise Stiftungserrichtung von Todes wegen, ZEV 2023, 803). Nach § 3 Abs. 2 Nr. 2 ErbStG gilt der Stiftung vom Erblasser zugewendet auch das, was sie infolge Vollziehung einer vom Erb... mehr

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Auswirkungen der Gemeinnütz... / e) Nicht rechtsfähige Stiftung

Der potentielle Erblasser kann Vermögen an Erben, sonst Bedachte oder Dritte mit der Maßgabe zuwenden, bestimmtes Vermögen zu einem von ihm zu bestimmenden gemeinnützigen Zweck zu nutzen/zu verwalten (ebenso ein Schenker durch Schenkung unter Auflage), z.B. Immobilien, Bargeld, Wertpapiere, Fahrzeuge. Dies kann auch im Wege der Errichtung einer unselbständigen Stiftung erfol... mehr

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Auswirkungen der Gemeinnütz... / b) Zuwendung an schon vorhandene Körperschaft/Stiftung

Bei geplanten Zuwendungen an schon bestehende Körperschaften/Stiftungen ist die Steuerfreiheit gem. § 13 Abs. 1 Nr. 16 ErbStG relativ sicher zu erreichen, etwa durch lebzeitige Zuwendungen oder durch Testament an gemeinnützige Vereine, Stiftungen, die etwa der Erblasser schon zu seinem Lebzeiten errichtet hat u. dgl. Fällt einem nichtrechtsfähigen Verein durch Erbanfall Verm... mehr

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Auswirkungen der Gemeinnütz... / bb) Politische Betätigung gemeinnütziger Vereine/Stiftungen

Beabsichtigte "politische Betätigungen" können insb. i.R.d. Förderung der Religion, Erziehung, Volks- und Berufsbildung, Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens oder Förderung des demokratischen Staatswesens verwirklicht werden. Insoweit ist die Errichtung eines Vereins oder einer Stiftung mit etwa... mehr

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Auswirkungen der Gemeinnütz... / 3. Erbschaft-/Schenkungsteuerbefreiung bei Weitergabe an gemeinnützige Institutionen

Beschenkte, Erben oder sonst unentgeltlich Bedachte (z.B. Vermächtnisnehmer) können innerhalb von zwei Jahren nach einem steuerbaren Erwerb (z.B. nach dem Todestag) das erworbene Vermögen bzw. die erworbenen Vermögensgegenstände u.a. mit steuerbefreiender Wirkung an inländische steuerbegünstigte Körperschaften/Stiftungen weitergeben (sog. Nachlassspende). In verschiedenen Fä... mehr

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Auswirkungen der Gemeinnütz... / aa) Erfüllung von steuerbegünstigten Zwecken im Ausland

Zuwendungen an ausländische Institutionen/Stiftungen können steuerfrei bleiben (§ 13 Abs. 1 Nr. 16 lit. c ErbStG). Dafür müssten die ausländischen Institutionen nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG i.V.m. § 5 Abs. 2 Nr. 2 Halbs. 2 KStG steuerbefreit sein, wenn sie inländische Einkünfte erzielen würden, und der Staat, in dem der Zuwendungsempfänger belegen ist, Amtshilfe und Unterstütz... mehr

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Auswirkungen der Gemeinnütz... / II. Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht

Im Erbschaft-/Schenkungsteuerrecht sind Vorschriften zur Befreiung von steuerbegünstigten Erwerben vor allem in § 13 Nr. 16 und 17 ErbStG und ergänzend in § 29 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG angesiedelt (s. dazu Erbschaftsteuerkommentare z.B. v. Oertzen/Loose/Stalleiken, ErbStG3); Troll/Gebel/Jülicher/Gottschalk, ErbStG). Dazu kommen spezielle Befreiungen in § 13 ErbStG, z.B. für den E... mehr

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ESRS E1: Detailbetrachtung ... / 4 Scope-Betrachtungen im ESRS E1-6 – Einordnung, Einflussmöglichkeiten und Fokus des Einkaufs (ESRS Set 1)

Der Teilstandard ESRS E1-6 verpflichtet Unternehmen zur vollständigen Offenlegung ihrer Treibhausgasemissionen in Scope 1, Scope 2 und Scope 3, wie es durch das international anerkannte Greenhouse Gas Protocol definiert ist (siehe Abb. 2). Diese dreistufige Kategorisierung ist zentral für die standardisierte Klimabilanzierung und bildet die Grundlage zur Bewertung klimabezog... mehr

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Auswirkungen der Gemeinnütz... / 2. Befreiung für Zuwendungen zu gemeinnützigen Zwecken gem. § 13 Abs. 1 Nr. 17 ErbStG

Zuwendungen, die ausschließlich gemeinnützigen, kirchlichen oder mildtätigen Zwecken i.S.d. §§ 51 bis 54 AO gewidmet sind, sofern ihre Verwendung zu diesem Zweck gesichert ist, können steuerfrei bleiben (§ 13 Abs. 1 Nr. 17 ErbStG; BFH v. 16.1.2002 – II R 82/99, BStBl. II 2002, 303 = FR 2002, 797; BFH v. 30.7.2025 – II R 12/24, BStBl. II 2026, 153 = ErbStB 2026, 61 [Hartmann]... mehr

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Auswirkungen der Gemeinnütz... / aa) Anerkennung als steuerbegünstigt/gemeinnützig

Unabdingbar für die steuerfreie Übertragung auf eine gemeinnützige/steuerbegünstigte Institution ist die körperschaftsteuerliche Anerkennung der Empfängerperson nach den Kriterien der §§ 51–68 AO als steuerbegünstigt im Zeitpunkt des Erwerbs. Ob eine Körperschaft steuerbegünstigt ist, entscheidet das FA im Körperschaftsteuerveranlagungsverfahren durch Steuerbescheid bzw. Fre... mehr

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Auswirkungen der Gemeinnütz... / bb) Neuere begünstigte Satzungszwecke

Der Katalog der steuerlich unschädlichen Betätigungen wurde in den letzten Jahren mehrfach erweitert bzw. konkretisiert: Klimaschutz, Heimatkunde, Ortsverschönerung, Beerdigung von Föten, Hilfe für rassistisch Verfolgte und Personen, die aufgrund ihrer geschlechtlichen Identität oder ihrer geschlechtlichen Orientierung diskriminiert werden, Zuwendungen für Personen, deren wirtscha... mehr

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Auswirkungen der Gemeinnütz... / III. Fazit

Das Erbschaft-/Schenkungsteuerrecht bietet im Zusammenhang mit dem Gemeinnützigkeitsrecht vielfältige Möglichkeiten, Vermögen steuerfrei zu übertragen bzw. zu erwerben. Neben den speziellen erbschaftsteuerlichen Frage, z.B. Entstehungszeitpunkt der Erbschaftsteuer, ist für die Praxis bedeutsam, das Gemeinnützigkeitsrecht in seinen vielfältigen Facetten zu beherrschen. Zu Geme... mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
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Frotscher/Geurts, EStG § 3 Nr. 69 [HIV-Hilfegesetz]

Rz. 1 § 3 Nr. 69 EStG stellt die Leistungen der Stiftung "Humanitäre Hilfe für durch Blutprodukte HIV-infizierter Personen" steuerfrei, die an durch Blutprodukte mit HIV-infizierte Personen nach dem HIVHG gezahlt werden. Befreit sind ausschließlich "von der Stiftung" gewährte Leistungen. Nur diese setzt die Leistungen durch Bescheid fest. Befreit sind Leistungen an durch Bl... mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 5.1 Höchstbetrag für Versicherungen i. S. d. § 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG (§ 10 Abs. 3 EStG)

Rz. 262 Nach § 10 Abs. 3 EStG beträgt der Höchstbetrag für Versicherungen i. S. d. § 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG 20.000 EUR, im Fall zusammen veranlagter Ehegatten[1] 40.000 EUR. Siehe auch Rz. 261. Der Höchstbetrag gilt für Beiträge zu den gesetzlichen Rentenversicherungen (Rz. 56ff.), zur landwirtschaftlichen Alterskasse (Rz. 59), berufsständischen Versorgungseinrichtungen (Rz. 60... mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
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Reuber, Die Besteuerung der... / 7. Darf jede steuerbegünstigte Körperschaft (zum Beispiel ein gemeinnütziger Verein oder eine gemeinnützige Stiftung) unabhängig von ihrem eigentlichen Satzungszweck Spenden im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine einwerben?

Alle steuerbegünstigten Körperschaften können Spendenaktionen für die Hilfe der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten durchführen. Seitens der Finanzämter wird es nicht beanstandet, wenn in der Zeit bis zum 31. Dezember 2026 Spenden für diesen nicht in der Satzung genannten Zweck eingeworben, mit einer Zuwendungsbestätigung bestätigt und für diesen Zweck verwendet werden. Di... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ac) Nichtrechtsfähige Vereine, Anstalten, Stiftungen und andere Zweckvermögen des privaten Rechts (§ 1 Abs 1 Nr 5 KStG)

Rn. 732 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Der nichtrechtsfähige Verein unterscheidet sich vom rechtsfähigen Verein, dass dieser weder in das Vereinsregister eingetragen ist noch eine Rechtsfähigkeit durch staatliche Verleihung erlangt hat. Der nichtrechtsfähigen Stiftung fehlt es an der staatlichen Anerkennung iSv § 80 Abs 1 BGB. Der Stifter überträgt im Rahmen einer Schenkung, durc... mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
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Reuber, Die Besteuerung der... / 8. Dürfen steuerbegünstigte Körperschaften (zum Beispiel gemeinnützige Vereine oder gemeinnützige Stiftungen) außerhalb ihrer Satzungszwecke zur Bewältigung der humanitären Folgen des Krieges in der Ukraine tätig werden (zum Beispiel durch Unterstützung der Kriegsflüchtlinge)?

Alle steuerbegünstigten Körperschaften dürfen sich bis zum 31. Dezember 2026 unabhängig von ihren Satzungszwecken zur Bewältigung der humanitären Folgen des Krieges in der Ukraine engagieren. Dieses Engagement ist keine Gefahr für die eigene Steuerbegünstigung. Das Finanzamt wird aus diesen satzungsfremden Aktivitäten keine negativen Konsequenzen für die Steuerbegünstigung z... mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
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Reuber, Die Besteuerung der... / 9. Wie sind entgeltliche Tätigkeiten steuerbegünstigter Körperschaften (zum Beispiel gemeinnütziger Vereine oder gemeinnütziger Stiftungen) zu behandeln, die im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine ausgeübt werden?

Unabhängig davon, ob die Körperschaft tatsächlich einen entsprechenden steuerbegünstigten Zweck, wie beispielsweise die Förderung mildtätiger Zwecke in ihre Satzung aufgenommen hat, können entgeltliche Betätigungen zur Bewältigung der Auswirkungen des Krieges in der Ukraine sowohl ertragsteuerlich als auch umsatzsteuerlich bis zum 31. Dezember 2023 dem steuerbegünstigten Zwe... mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Dürfen steuerbegünstigte Körperschaften (zum Beispiel gemeinnützige Vereine oder gemeinnützige Stiftungen) Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine in ihren Räumlichkeiten unterbringen, ohne dass der Status der Gemeinnützigkeit gefährdet ist?

Da bis zum 31. Dezember 2026 die Verwendung von Mitteln zur Unterstützung von im Krieg in der Ukraine Geschädigten ohne Änderung der Satzung möglich ist, können Mittel auch verwendet werden, um Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine unentgeltlich in den Räumlichkeiten des Vereins unterzubringen. Damit werden regelmäßig mildtätige Zwecke nach § 53 Abgabenordnung verwirklicht. Wenn ... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ab) Vergleichbarkeit mit Gewinnausschüttungen

Rn. 742 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Der Zusatz in § 20 Abs 1 Nr 9 EStG, dass die Leistungen "Gewinnausschüttungen iSd Nr 1 wirtschaftlich vergleichbar" sein müssen, ist erst durch das UntStFG v 20.12.2001 (BGBl I 2001, 3858) eingeführt worden. Die ursprüngliche Fassung durch das StSenkG v 23.10.2000 (BGBl I 2000, 1433) sah diese Einschränkung noch nicht vor. Nach der Gesetzes... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ab) Sonstige juristische Personen des privaten Rechts (§ 1 Abs 1 Nr 4 KStG)

Rn. 731 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Als sonstige juristische Personen des privaten Rechts kommen insb in Betracht: der nicht wirtschaftlicher (sog ideeller) Verein, der wirtschaftliche Verein, die Stiftung sowie die rechtsfähige Anstalt. Der nicht wirtschaftliche Verein, geregelt in §§ 21ff BGB, ist nicht auf einen wirtschaftlichen Zweckbetrieb gerichtet und dient insb gemeinnützi... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Entsprechende Besteuerungssubjekte iSv § 20 Abs 1 Nr 9 S 2 EStG

Rn. 755 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Nach dem eindeutigen Wortlaut des § 20 Abs 1 Nr 9 S 1 EStG, der auf die unbeschränkt stpfl Körperschaften iSv § 1 Abs 1 Nr 3–5 EStG verweist, ist die Vorschrift nur auf inländische Rechtssubjekte anzuwenden. Durch das JStG 2010 v 08.12.2010 (BStBl I 2010, 1768) wurden durch Hinzufügung von S 2 auch vergleichbare Rechtssubjekte, die weder im ... mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
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Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Besonderheiten bei steuerverstrickten Wirtschaftsgütern

Tz. 6 Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Bei einem steuerverstrickten Wirtschaftsgut des Privatvermögens erfolgt eine Deckelung des gemeinen Werts auf die (ggf. fortgeführten) Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Wirtschaftsguts (§ 10b Abs. 3 Satz 3 EStG; Anhang 10). D.h. immer, wenn bei einer (gedachten) Veräußerung des Wirtschaftsguts aus dem Privatvermögen ein dabei erzielte... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / aa) Einnahme aus Leistungen

Rn. 741 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Das Merkmal Leistung ist wie in § 22 Nr 3 EStG, also als ein Tun, Dulden oder Unterlassen zu verstehen. Somit fallen alle Arten von Vermögentransfers unter dem Leistungsbegriff, somit sowohl Geldleistungen als auch Sach- und Dienstleistungen und Nutzungsüberlassungen. Dabei muss die Leistung zurückzuführen sein auf das Verhältnis des Leistu... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

McNulty, Verlagerung und Zurechnung von Einkommen nach amerikanischen ESt-Recht, StuW 1978, 234; Pöllath, Stiftung, Trust und andere Formen der Vermögenssicherung, DStJG 10, 159; Bellstedt, Steuerliche Behandlung von US-Trusts, IWB 1995 F 8/2, 809; Wittuhn, Trusts und Eigentum, ZEV 2007, 0419; Wienbracke, Die ertragsteuerliche Behandlung von Trusts nach nationalem und nach DBA-R... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Wachter, Stiftungen, Zivil- und StR in der Praxis 2000; Orth, Stiftungen und Unternehmenssteuerreform, DStR 2001, 325; Schaumburg/Rödder, Unternehmenssteuerreform 2001; Wassermeyer, Anwendung des § 20 Abs 1 Nr 9 EStG auf Auskehrungen von Stiftungen, DStR 2006, 1733; Spanke/Müller, Zahlungen einer Familienstiftung an Destinatäre als Einkünfte aus KapVerm, BB 2011, 932; Orth, Nicht... mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Wie werden Spenden steuerlich berücksichtigt? Ändert sich wegen des Krieges in der Ukraine etwas an Abläufen, Verfahren und Nachweisen?

Spenden sind freiwillige und unentgeltliche Sach- oder Geldleistungen, die ohne Gegenleistung zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke erbracht werden. Sie müssen außerdem an einen steuerbegünstigten Empfänger geleistet werden. Bei diesem handelt es sich regelmäßig um eine steuerbegünstigte Körperschaft (zum Beispiel einen gemeinnützigen Verein oder eine gemeinnützige Stiftun... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 9.1.2 Rahmenvorgaben für das Finanzsystem

Rz. 344 Im Jahr 2012 wurde von der G20 für Maßnahmen gegen den Klimawandel erstmals der Begriff "Climate Finance" geprägt und eine eigene Studiengruppe mit diesem Namen gegründet. Im Oktober 2015 hat das UNEP in einem Bericht erläutert, in welcher Weise das Finanzsystem mit dem Nachhaltigkeitsbemühen in Einklang gebracht werden sollte.[1] Schließlich ist im Jahr 2016 von der... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Weitere Einzelfälle

Rn. 338 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Die Treuhandtätigkeit ist je nach Inhalt oder Durchführung vermögensverwaltende (BFH BStBl II 1968, 410) oder gewerbliche Tätigkeit (BFH BStBl II 1995, 171; BFH BStBl II 1994, 936; BFH BStBl II 1994, 650; BFH BStBl II 1990, 534; BFH BStBl II 1989, 797; BFH BStBl II 1968, 410). Gewerblichkeit kommt bei einem Umfang wie bei einem Gewerbebetri... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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ZErb 08/2026, Jahrestagung VorsorgeAnwalt e.V. vom 18.-20.6.2026 in Bingen

In diesem Jahr fand die Jahrestagung des VorsorgeAnwalt e.V. vom 18.–20.6.2026 im schönen Bingen statt. Den Auftakt der Tagung bildete der vereinsinterne Workshop "Unglaubliche Möglichkeiten – was können wir als VorsorgeAnwalt e.V. erreichen, was kann ich für den Verein tun und der Verein für mich?". Es wurden die Themenschwerpunkte Gewinnung von Neumitgliedern, Erhöhung der ... mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
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Reuber, Die Besteuerung der... / 6.3.2 Beteiligung an Personengesellschaften

Tz. 36 Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Bereits der Große Senat hat in seinem Beschluss vom 25.06.1984 (BStBl II 1984, 751) entschieden, dass die Beteiligung an einer Personengesellschaft Mitunternehmerinitiative und Mitunternehmerrisiko bedingt und deshalb die Beteiligung an einer Personengesellschaft stets als steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb zu qualifizieren ... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 9.3.2 Berichterstattung und Offenlegung

Rz. 402 Im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU)[1] und mit Unterstützung des "Sustainability Accounting Standards Boards" (SASB)[2] hat die SD-M GmbH in Frankfurt als Anbieter für nichtfinanzielle Nachhaltigkeits-Daten seit 2010 globale Standards für wesentliche Nachhaltigkeitsindikatoren ("Sustainable Development Key Performan... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Ausschüttende Person iSv § 20 Abs 1 Nr 9 EStG

Rn. 729 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Nach § 20 Abs 1 Nr 9 S 1 EStG kommen als ausschüttende Personen Rechtssubjekte iSv § 1 Abs 1 Nr 3–5 KStG, also Versicherungs- und Pensionsfondsvereine auf Gegenseitigkeit (§ 1 Abs 1 Nr 3 KStG), sonstige juristische Personen des privaten Rechts (§ 1 Abs 1 Nr 4 KStG) sowie nichtrechtsfähige Vereine, Anstalten, Stiftungen und andere Zweckvermögen... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum, allgemein:

Musil, Abzugsbeschränkungen bei der AbgSt als steuersystematisches und verfassungsrechtliches Problem, FR 2010, 149; Müller/Spanke, Auswirkungen der AbgSt auf die Errichtung gemeinnütziger Stiftungen, BB 2010, 2324; Lambrecht, Einkünfte aus KapVerm, FR 2012, 1008; Graf/Paukstadt, AbgSt – Praxiserfahrungen, Verbesserungsbedarf und Gestaltungsempfehlungen, FR 2011, 249; Worgulla, ... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Sachlicher Anwendungsbereich

Rn. 1388 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 In sachlicher Hinsicht wird die Übertragung und Aufgabe von Kapitalanlagen im Zusammenhang mit den in § 1 Abs 1 Nr 3–5 KStG genannten Körperschaften (insb Vereine, Stiftungen VVaG; auch s Rn 725 ff) erfasst. mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
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Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Auftraggeber/Arbeitgeber

Tz. 13 Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Der Freibetrag wird nur gewährt, wenn die Tätigkeit im Dienst oder im Auftrag einer der in § 3 Nr. 26a Satz 1 EStG (Anhang 10) genannten Personen zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke erfolgt; dies sind: Juristische Personen des öffentlichen Rechts und gemeinnützige Körperschaften i. S. d. § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG (Anhang 3). Tz. 14 Stand: EL 15... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Rechtsentwicklung

Rn. 726 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Durch das StSenkG v 23.10.2000 (BGBl 2000, 1433) wurde die KSt auf eine nicht von der KSt befreite Körperschaft iSv § 1 Abs 1 Nr 3–5 KStG (Versicherungs- und Pensionsfondsvereine auf Gegenseitigkeit, sonstige juristische Personen des privaten Rechts sowie nichtrechtsfähige Vereine, Anstalten, Stiftungen und andere Zweckvermögen des privaten... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rn. 725 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 § 20 Abs 1 Nr 9 EStG ist zum einen subsidiär gegenüber § 20 Abs 1 Nr 1 EStG . § 20 Abs 1 Nr 9 EStG steht in Konkurrenz zu § 22 Nr 1 S 2 EStG . Hiernach sind stpfl wiederkehrende Bezüge solche, die von einer Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse außerhalb der Erfüllung steuerbegünstigter Zwecke iSd §§ 52–54 AO gewährt werden und... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Überblick über Investmentfonds

Rn. 470 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Investmentfonds sind ein zentrales Instrument zur Geldanlage, das es Anlegern ermöglicht, ihr Kapital gemeinschaftlich in verschiedene Anlageklassen wie Aktien, Anleihen oder Immobilien zu investieren. Im Wesentlichen unterscheidet man drei Hauptarten von Investmentfonds: offene (Publikums-) Investmentfonds, Spezialinvestmentfonds und gesc... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 10.1 Wechsel der Rechtsform

Rz. 187 Die Offenlegungspflichten gelten nur für KapG und KapCoGes. Folglich unterliegen klassische Personengesellschaften und Einzelunternehmer nicht der Offenlegungspflicht gem. § 325 HGB. Für sie gelten allenfalls die Regelungen des § 9 PublG. Hiermit sind insbes. die folgenden Vorteile verbunden: Rz. 188 Die Offenlegungspflicht gilt nur, wenn nach Maßgabe des § 1 Abs. 1 P... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 6.2 Typische Objekte und Nutzungskonstellationen

Rz. 79 Typische Anwendungsfälle sind leerstehende oder nur aus Liebhaberei betriebene Schlösser, Herrenhäuser, Kirchengebäude, historische Parkanlagen, technische Denkmale, private Archive und Bibliotheken sowie Kunst- oder wissenschaftliche Sammlungen. Entscheidend ist nicht eine fehlende tatsächliche Nutzung, sondern dass keine Einkunftsquelle und bei Gebäuden keine eigene... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 1.4 Geltungsbereich und Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 8 Abzugsberechtigt ist grundsätzlich der natürliche Stpfl., dem die Aufwendungen als zivilrechtlichem oder wirtschaftlichem Eigentümer entstehen. Auch beschränkt Stpfl. können die Vorschrift für inländische Kulturgüter nutzen. Über § 8 Abs. 1 KStG kommt eine Anwendung insbesondere bei Stiftungen und anderen Körperschaften mit außerbetrieblichem Bereich in Betracht. Bei K... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.1 Regelungsinhalt und Abzugsberechtigung

Rz. 14 Abs. 1 enthält den Grundtatbestand und die Rechtsfolge der Begünstigung. Er verlangt Aufwendungen für Herstellungs- oder Erhaltungsmaßnahmen an einem eigenen Kulturgut im Inland, das zu einer der in Satz 2 abschließend bezeichneten Gruppen gehört. Die Aufwendungen müssen nach den Bestimmungen der Denkmal- oder Archivpflege erforderlich und mit der zuständigen Stelle a... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 335b HGB wurde durch das KapCoRiLiG[1] eingeführt. Nach § 335b HGB gelten die Strafvorschriften der §§ 331–333a HGB, die Bußgeldvorschriften des § 334 HGB und die Ordnungsgeldvorschriften des § 335 HGB, die nach dem Wortlaut dieser Vorschriften nur für KapG gelten, auch für oHG und KG i. S. d. § 264a HGB. Dies bedeutet, dass Personenhandelsgesellschaften, Stiftungen ... mehr