Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerbescheid

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Bruns, Keine Einzelbekanntgabe an PersGes in der Insolvenz bei Widerruf der Empfangsvollmacht (§ 183 AO), DStR 2015, 1953; Uhländer, 100 Jahre Besteuerung von Mitunternehmern, DB 2019, 2373 Abschnitt III. Verwaltungsanweisungen: OFD Ha vom 25.07.1985, NWB DokSt, §§ 170–184 AO, F 2, 1/1986 (Feststellung bei geheimgehaltener Unterbeteiligung); OFD Nbg vom 14.07.1986, NWB DokSt, §§...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 244. Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024) v 02.12.2024, BGBl I 2024, Nr 387

Rn. 264 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Wie immer enthält das JStG 2024 Anpassungen an EU-Recht sowie die Rspr des EuGH, BGH und des BVerfG in Form einer Zitat "Vielzahl thematisch nicht oder nur partiell miteinander verbundener Einzelmaßnahmen …, die überwiegend technischen Charakter haben" (BR-Drs 369/24, 1). Das Gesetz, das noch vor dem Scheitern der Regierungskoalition am 18.10....mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. ABC der gewerblichen Tätigkeit, Abgrenzung insb zu den Katalog- und diesen ähnlichen Berufen des § 18 EStG

Rn. 127a Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Bei den nachfolgend alphabetisch geordneten Einzelfällen aus der Rspr geht es bei der Prüfung der Frage, ob ein Gewerbebetrieb mit GewStPfl (bei Gewerbeertrag über EUR 24 500) und Kammerzugehörigkeit in einer IHK vorliegt – dazu grundsätzlich s Rn 3 –, insb um die Abgrenzung gegenübermehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 203. Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens v 22.07.2016, BGBl I 2016, 1679

Rn. 223 Stand: EL 122 – ET: 06/2017 Das Gesetz schließt an das SteuerbürokratieabbauG v 20.12.2008 (s Rn 185 (Bitz)) an u betrifft schwerpunktmäßig die AO. Das BMF führt dazu online aus, wichtige Aspekte des Gesetzes seien die sachgerechte Weiterentwicklung des steuerlichen Untersuchungsgrundsatzes, die Schaffung gesetzlicher Rahmenbedingungen für eine "vollautomatische" Bearb...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Gewinnerzielungsabsicht als Voraussetzung steuerlich relevanter gewerblicher Einkünfte: Definition, Abgrenzung zur Liebhaberei und steuerliche Funktion

Rn. 123 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Das EStG erfasst allg nur Tätigkeiten zwecks Einkünfteerzielung, nicht aber Tätigkeiten in der steuerlich irrelevanten Privatsphäre (Bereich der allgemeinen Lebensführung und persönlicher Neigungen); die der Privatsphäre zuzuordnenden verlustbringenden Tätigkeiten aus sog "Liebhaberei" sind steuerlich unbeachtliche Einkommensverwendung iSv...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 146. Gesetz zum Einstieg in ein steuerliches Sofortprogramm v 22.12.2005, BGBl I 2005, 3682

Rn. 166 Stand: EL 70 – ET: 05/2006 Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 21.12.2005 drei Gesetzen zugestimmt, mit denen erste Vereinbarungen zum steuerlichen Subventionsabbau aus den Koalitionsverhandlungen von CDU/CSU u SPD zum 01.01.2006 umgesetzt werden. Die Maßnahmen sollen die von der Bundesregierung im Koalitionsvertrag formulierten Konsolidierungsziele erreichen hel...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 31. Die Änderungen des Jahres 1976 (EStÄndG/KStRG/EGAO)

Rn. 35 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 § 10d EStG, der erst durch das EStRG 1974 dergestalt geändert wurde, daß der Gewinn zwar durch Vermögensvergleich, jedoch nicht mehr aufgrund ordnungsmäßiger Buchführung ermittelt sein mußte, wurde durch EStÄndG vom 20.04.1976 (BStBl I 76, 282) erneut und nunmehr viel wesentlicher geändert. Den Verlustabzug können ab dem VZ 1975 alle Steuerpf...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bl) Buchführung/Verfahrensfragen/Umfang des BV

Schrifttum: IDW RS IFA 3 vom 20.01.2023, Ausweis von Immobilien des AV und UV in der HB sowie der zugehörigen Aufwendungen und Erträge in der GuV, IDW Life 4/2023, 414; Riepolt, Bilanzierung von Immobilien bei einem Grundstückshändler, BBK 20/2023, 906; Zwirner/Schöffel, Immobilienwirtschaftlicher Fachausschuss (IFA) des IDW verabschiedet IDW RS IFA 3, StuB 2023, 441. Verwaltun...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 226. Drittes Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Drittes Corona-Steuerhilfegesetz) v 10.03.2021, BGBl I 2021, 330

Rn. 246 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 § 10d Abs 1 S 1 EStG, § 52 Abs 18b EStG: Erneut wurden hiermit nach Zustimmung des Bundestags in 2./3. Lesung am 26.02.2021 und des Bundesrats am 05.03.2021 die Höchstbetragsgrenzen zum Verlustrücktrag angehoben (im Einzelnen auch s Schiffers, DStZ 2021, 280; s Rn 240 (Bitz): Durch das 2. Corona-Steuerhilfegesetz wurden in § 10d Abs 1 S 1 ES...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 127. Gesetz zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Steueränderungsgesetz 2001 – StÄndG 2001) v 20.12.2001, BGBl I 2001, 3794

Rn. 147 Stand: EL 51 – ET: 05/2002 Das Gesetz dient iw der redaktionellen inhaltlichen Bereinigung, der Beseitigung nicht praktikabler Vorschriften sowie einer Anpassung an die Rspr des BFH und an das Recht der EU. Der Schwerpunkt des Gesetzes liegt im Bereich der USt (Einführung der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers nach § 13b UStG). Neben redaktionellen Änderunge...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Beginn des gewerblichen Grundstückshandels/Einlagezeitpunkt

Rn. 131b Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Einkommensteuer Als Beginn des gewerblichen Grundstückshandels – bedeutsam für den Zeitpunkt der Einlage gemäß § 6 Abs 1 Nr 5 EStG mit dem Teilwert bzw bei Strukturänderung aus LuF nach § 6 Abs 5 S 1 EStG mit dem Buchwert in das BV des StPfl ist nach BMF BStBl I 2004, 434 Tz 31 der Zeitpunkt anzusehen, in dem der StPfl mit Tätigkeiten begi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 95. Gesetz zur einkommensteuerlichen Entlastung von Grenzpendlern und anderen beschränkt steuerpflichtigen natürlichen Personen und zur Änderung anderer gesetzlicher Vorschriften (Grenzpendlergesetz) vom 24.06.1994, BGBl I 94, 1395

Rn. 115 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Hierzu vorab Hinweis auf das Schreiben des BMF vom 30.06.1994, BStBl I 94, 439, betreffend Verlängerung der Frist für die Inanspruchnahme der degressiven AfA nach § 7 Abs 5 Nr 1 Satz 2 EStG um ein Jahr sowie die Kommentierung im Fachschrifttum, nämlich Gierlich, DB 1994, 1257; Kaefer, BB 1994, 1331; Förster, DStR 1994, 1297, mit einer inform...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 190. Gesetz zur Umsetzung der Amtshilferichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz – AmtshilfeRLUmsG) v 26.06.2013, BGBl I 2013, 1809

Rn. 210 Stand: EL 102 – ET: 11/2013 Vorab s Rn 206 wegen des als Vorläufer gescheiterten JStG 2013. Der Deutsche Bundestag hat am 06.06.2013 die Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses (BT-Drucks 17/13 722) angenommen (BR-Drucks 477/13). Zum vorhergehenden langwierigen u konfusen Gesetzgebungsverfahren im Einzelnen s Ortmann-Babel/Bolik/Griesfeller, DB 2013, 1319. Dam...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 162. Jahressteuergesetz 2009 (JStG 2009) v 19.12.2008, BGBl I 2008, 2794: Artikel 1 u 2, Änderungen des EStG u der EStDV

Rn. 182 Stand: EL 83 – ET: 05/2009 Die Zustimmung des Bundesrats ist zwar noch am 19.12.2008 erfolgt, so dass eine Veröffentlichung im BGBl noch am 24.12.2008 möglich war, auch gab es laufend Informationen über den Stand des Gesetzgebungsverfahrens, jedoch lassen die erst Ende November 2008 eingefügten zusätzlichen knapp 80 Änderungen der Beratungspraxis nur unzumutbar wenig ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Rödder/Schumacher, Der Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Unternehmenssteuerrechts, DStR 2001, 1637; Crezelius, FR 2002, 805; Weiss/Brühl, Teleologische Reduktion der Sperrfrist des § 6 Abs 5 S 6 EStG? Zugleich Anmerkung zu FG München v 10.07.2019, 7 K 1253/17, DB 2020, 914; Thörmer/Eitrich, Die jüngere BFH-Rspr zur teleologischen Reduktion von § 6 Abs 5 S...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 157. Unternehmensteuerreformgesetz 2008 v 14.08.2007, BGBl I 2007, 1912

Rn. 177 Stand: EL 77 – ET: 12/2007 Historie Hierzu auch s Thiel ua, FR 2007, 729. Mit Beschluss v 02.07.2006 hatte sich die große Koalition auf Eckpunkte einer Unternehmenssteuerreform verständigt. Am 05.02.2007 wurde der Referentenentwurf vorgestellt, der weit über diese Eckpunkte hinausging. Mit Kabinettsbeschluss v 14.03.2007 wurde das Gesetzgebungsverfahren in die Wege geleit...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Unsitte der Nichtanhöru... / c) Kritische Auseinandersetzung mit dem Umfang der Anhörungsmaxime des § 91 Abs. 1 AO

Restriktive Verwaltungsauffassung: Rückenwind bekommen die FÄ und v.a. deren Veranlagungsdienststellen dadurch, dass die Finanzverwaltung insgesamt eine zuweilen immer restriktivere Anhörungspraxis vorgibt. Hierzu widmet sich der Verfasser exemplarisch einer Verfügung der OFD Karlsruhe v. 22.3.2024 – S 0226. § 91 Abs. 1 AO nur für Sachverhalts- und Tatsachenfragen?: Zunächst ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Unsitte der Nichtanhöru... / c) Anhörungsanlässe sowie Art und Weise der Anhörung

Anhörungsanlässe: Geboten ist eine Anhörung v.a. bei (beabsichtigten) belastenden VA (z.B. Steuerbescheide, Steuervorauszahlungsbescheide, Feststellungsbescheide, Steuermessbescheide etc.) und anderen nicht oder nur teilweise begünstigenden VA (z.B. Teilablehnung eines Stundungs- oder Fristverlängerungsantrags). Unbeachtlich ist, ob es sich um einen gebundenen VA (wie z.B. e...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Unsitte der Nichtanhöru... / a) Problemaufriss

Anhörung als Sollvorschrift und Abweichungen zwischen Steuererklärung und Steuerfestsetzung als konkretisierendes Regelbeispiel: Es ist der gesetzlich vorgesehene Regelfall, dass vor Erlass belastender oder nur teilbegünstigender VA angehört werden soll (§ 91 Abs. 1 S. 1 AO). Hierzu führt der Gesetzgeber als konkretisierendes Regelbeispiel der intendierten Ermessensausübung ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Rechtsprechung zum... / a) § 40 Abs. 1 Alt. 2, Abs. 2 FGO: Zulässigkeit einer "Konkurrentenklage"

In dem zu entscheidenden Verfahren begehrt die Klägerin u.a., das beklagte FA zu verurteilen, die im Laufe des Verfahrens beigeladene gemeinnützige GmbH mit dem allgemeinen Umsatzsteuersatz i.H.v. 19 % besteuern. Die Klägerin hatte bereits vor Klageerhebung einen Änderungsantrag bzgl. der Umsatzssteuervoranmeldung der Beigeladenen gestellt und erfolglos ein Rechtsbehelfsverf...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Ruhen des Ansp... / 1.4 Arbeitseinkommen

Der Anspruch auf Krankengeld ruht, soweit und solange beitragspflichtiges Arbeitseinkommen erzielt wird.[1] Das Arbeitseinkommen ist von der Krankenkasse von Amts wegen[2] aufgrund der steuerlich vorgeschriebenen Aufzeichnungen (z. B. § 60 EStG) zu ermitteln.[3] Sie darf sich nicht auf den letzten Steuerbescheid beschränken.mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / ELSTER

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Mindestbesteuerung

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Bekanntgabe

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Bürokratieabbau

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Schwarz/Pahlke, FGO § 45 Sp... / 3.1.2 Gleichzeitigkeit von Sprungklage und Einspruch

Rz. 64 Die Regelung des § 45 Abs. 1 Satz 2 FGO greift nur ein, wenn „von mehreren Berechtigten einer einen außergerichtlichen Rechtsbehelf eingelegt, ein anderer unmittelbar Klage erhoben“ hat. Da die Vorschrift das Ziel verfolgt, divergierende Entscheidungen des FG über die Sprungklage und der Finanzbehörde über den Einspruch zu vermeiden, müssen beide Rechtsbehelfe gegen e...mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 3.13 § 32a KStG (Erlass, Aufhebung oder Änderung von Steuerbescheiden bei verdeckter Gewinnausschüttung oder verdeckter Einlage)

• 2024 Anwendung von § 32a KStG bei fehlender Auswirkung der vGA auf die festgesetzte KSt / § 32a KStG Es stellt sich die Frage, ob § 32a KStG auch dann anwendbar ist, wenn es an einer Auswirkung der vGA auf die festgesetzte KSt fehlt. Im Gegensatz zu in der Literatur vertretenen Auffassungen wird dies von der FinVerw bejaht (FinMin Schleswig-Holstein v. 8.6.2023, VI 313 – S ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung AO/FGO/... / 2.37 § 175 AO (Aufhebung oder Änderung von Steuerbescheiden in sonstigen Fällen)

• 2023 Rückwirkendes Ereignis / Wegfall der Geschäftsgrundlage bei Austauschverträgen / § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AO Rückwirkendes Ereignis i.S.d. § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AO kann auch der Wegfall der Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB) bei Austauschverträgen sein. Dabei sind unter Geschäftsgrundlage nicht zum Vertragsinhalt gehörende, bei Vertragsabschluss aber bestehende gemeinsame...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung AO/FGO/... / 2.38 § 176 AO (Vertrauensschutz bei der Aufhebung und Änderung von Steuerbescheiden

• 2024 Verwaltungsvorschriften/Besonderheiten/§ 176 AO Verwaltungsvorschriften sind zwar gegenüber dem Steuerpflichtigen nicht bindend. Ihnen kommt aber in der Praxis eine erhebliche faktische Bindung zu. So sind z.B. Abweichungen hiervon im Freitextfeld anzugeben. Auch können sich Rechtsansprüche insoweit für den Steuerpflichtigen ergeben nach den Grundsätzen der Selbstbindu...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung AO/FGO/... / 2.34 § 173 AO (Aufhebung oder Änderung von Steuerbescheiden wegen neuer Tatsachen oder Beweismittel)

• 2021 Änderung bei Tatsachen mit gegenläufiger Auswirkung / § 173 Abs. 1 Nr. 2 S. 2 AO Voraussetzung für die Anwendung von § 173 Abs. 1 Nr. 2 S. 2 AO war nach bisheriger Auffassung das Vorhandensein sowohl einer steuererhöhenden als einer steuermindernden Tatsache. Fraglich in diesem Zusammenhang ist, ob das Urteil des BFH v. 10.9.2020, IV R 6/18 dahingehend verstanden werde...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung ErbStG/... / 2.6 § 7 ErbStG (Schenkungen unter Lebenden)

• 2021 Disquotale Einlage in Personengesellschaften / § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG / § 13a ErbStG / § 13b ErbStG Der BFH hat mit Urteil v. 5.2.2020, II R 9/17 entschieden, dass bei disquotalen Einlagen in eine Personengesellschaft die Mitgesellschafter als Zuwendungsempfänger anzusehen sind. Eine etwaige gesellschaftsrechtliche Veranlassung ist unbeachtlich. Der BFH dürfte dahinge...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung AO/FGO/... / 7.5 § 8 GrEStG (Grundsatz)

• 2021 Vorgefasster Plan zur Bebauung eines Grundstücks / § 8 Abs. 2 Satz 2 GrEStG Nach dem Urteil des BFH v. 16.9.2020, II R 12/18 ist Voraussetzung für die Anwendung von § 8 Abs. 2 S. 2 Alt. 2 GrEStG die kausale Verknüpfung der Änderung des Gesellschafterbestands mit dem Plan zur Bebauung. Es muss ein vorgefasster Plan vorhanden sein, mit dem sich die Gesellschaft über den ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung AO/FGO/... / 2.31 § 162 AO (Schätzung von Besteuerungsgrundlagen)

• 2021 Direktanspruch in der Umsatzsteuer / § 163 AO / § 227 AO Der EuGH hat mit Urteil v. 15.3.2007, C-365/05 entschieden, dass ein aufgrund seiner Unternehmenstätigkeit zum Vorsteuerabzug berechtigter Leistungsempfänger, der eine zu Unrecht geschuldete, aber in einer Rechnung ausgewiesene USt gezahlt hat, insoweit im Wege eines Direktanspruchs einen entsprechenden Rückersta...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung EStG/KS... / 2.25 § 15 EStG (Einkünfte aus Gewerbebetrieb)

• 2021 Nießbrauch am Mitunternehmeranteil / Doppelte Mitunternehmerstellung / § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG Bei einem Nießbrauch an einem Mitunternehmeranteil geht die Rechtsprechung des BFH nicht mehr von der Möglichkeit einer doppelten Mitunternehmerstellung aus. Vielmehr kann am Gesellschaftsanteil einer Personengesellschaft nur eine einzige Mitunternehmerstellung – entweder durc...mehr

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 2.35 § 174 AO (Widerstreitende Steuerfestsetzungen)

• 2021 In die Ehe umgewandelte eingetragene Lebenspartnerschaften ab dem Vz 2020 / § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO Wurde eine Lebenspartnerschaft bis zum 31.12.2019 nach § 20a LPartG in eine Ehe umgewandelt, sind § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und Satz 2 sowie § 233a Abs. 2a AO entsprechend anzuwenden, soweit die Ehegatten bis zum 31.12.2020 den Erlass, die Aufhebung oder Änderung ei...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung EStG/KS... / 2.32 § 20 EStG (Kapitalvermögen)

• 2021 Beschränkung der Verlustverrechnung nach § 20 Abs. 6 Satz 5 und 6 EStG / Verfassungsmäßigkeit / § 20 Abs. 6 EStG Im Rahmen des JStG 2020 wurde die Verlustverrechnungsbeschränkung in § 20 Abs. 6 S 5 und 6 EStG von 10.000 EUR auf 20.000 EUR angehoben. Dies dürfte an der verfassungsrechtlichen Bedenklichkeit von § 20 Abs. 6 Satz 5 und 6 EStG nichts ändern. Es bleibt bei e...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung AO/FGO/... / 2.16 § 91 AO (Anhörung Beteiligter)

• 2021 Auskunftsersuchen gegenüber Dritten / § 93 Abs. 1 S. 3 AO Steht nicht fest, dass der Stpfl. nicht mitwirken wird, darf die FinVerw eine Auskunft bei Dritten ohne einen entsprechenden Versuch beim Stpfl. nur einholen, wenn die Erfolglosigkeit seiner Mitwirkung anzunehmen ist. Darauf kann die FinVerw aufgrund des bisherigen Verhaltens des Stpfl. bei konkret nachweisbaren...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung AO/FGO/... / 2.29 § 153 AO (Berichtigung von Erklärungen)

• 2022 Überprüfung von eDaten / § 153 AO Aus dem Urteil des BFH v. 8.9.2021, X R 5/21 ergibt sich, dass auf die Richtigkeit der eDaten nicht vertraut werden kann. Der Stpfl. hat die eDaten auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Sie gelten als eigene von ihm gemachte Angaben. Es kann sich empfehlen, im Freitextfeld insoweit Zweifel oder Prüfbitten zu äußern. Auch ein Einspruch od...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung AO/FGO/... / 2.46 § 237 AO (Zinsen bei Aussetzung der Vollziehung)

• 2022 Verfassungsmäßigkeit der Höhe der Aussetzungszinsen / § 237 AO Das BVerfG hat entschieden, dass die Verzinsung nach § 233a AO für Verzinsungszeiträume ab dem 1.1.2014 der Höhe nach verfassungswidrig ist und dem Gesetzgeber aufgegeben, für ab in das Jahr 2019 fallende Verzinsungszeiträume bis zum 31.7.2022 eine verfassungsgemäße Neuregelung zu schaffen. Begründet hat da...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung EStG/KS... / 2.33 § 21 EStG (Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung)

• 2021 Kaufpreisaufteilung / BMF-Arbeitshilfe / § 21 EStG Vor dem Hintergrund der AfA sollte beim Kauf eines bebauten Grundstücks eine Vereinbarung über die Kaufpreisaufteilung erfolgen. Vorzunehmen ist diese im Notarvertrag. Dieser ist grundsätzlich zu folgen, sofern sie nicht zum Schein erfolgte, keinen Gestaltungsmissbrauch darstellt und plausibel ist. In diesem Zusammenha...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung AO/FGO/... / 7.1 § 1 GrEStG (Erwerbsvorgänge)

• 2021 Der Gesellschaft gehörende Grundstücke bei Gesellschafterwechseln / § 1 Abs. 2a GrEStG / § 1 Abs. 3 GrEStG / § 1 Abs. 3a GrEStG Grundstücke gehören einer Gesellschaft bei Gesellschafterwechseln i.S.v. § 1 Abs. 2a, 3 oder 3a GrEStG, wenn der Gesellschaft im Zeitpunkt des tatsächlichen Entstehens der Steuerschuld das jeweilige Grundstück aufgrund eines unter § 1 Abs. 1, ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Außenprüfung: Neuerungen im... / 5 Ablaufhemmung für die Festsetzungsfrist/Verjährung

Schon die bisherige Fassung der AO sah für Fälle der Außenprüfung eine Ablaufhemmung für die Festsetzungsfrist vor.[1] Diese gilt weiterhin, wurde allerdings modifiziert. Folgende Voraussetzungen und Folgen gelten wie bisher:[2] Das Ende der Festsetzungsfrist wird wie bisher verschoben, wenn vor dem Ende der (regulären) Festsetzungsfrist[3] mit einer Außenprüfung begonnen oder...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 3 Grunderwerbsteuer und Billigkeitsmaßnahmen

Rz. 7 Ansprüche aus einem Steuerschuldverhältnis können nach § 227 AO ganz oder teilweise erlassen werden, wenn deren Einziehung nach Lage des einzelnen Falles unbillig wäre. Die unbillige Härte kann in der Sache selbst liegen, aber auch in den persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnissen der Steuerpflichtigen begründet sein. Dementsprechend können im Rahmen des Festsetz...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Liebhaberei / 1.3 Beginn und Ende der Liebhaberei

Eine Tätigkeit kann von Anfang an Liebhaberei im steuerlichen Sinne sein. Liegt eine Gewinnerzielungsabsicht erst später vor oder entfällt sie zu einem späteren Zeitpunkt, ist erst dann eine einkommensteuerrechtlich relevante Tätigkeit zu bejahen oder zu verneinen. Danach können auch nur einzelne Verlustphasen zur Liebhaberei führen, wenn der Steuerpflichtige in diesem Zeitr...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Geschäftsjahr/Wirtschaftsjahr / 4.3.2 Zustimmung der Finanzbehörde

Rz. 82 Bei Gewerbetreibenden, die im Handelsregister eingetragen sind, ist die Umstellung des Wirtschaftsjahres auf einen vom Kalenderjahr abweichenden Zeitraum nur dann wirksam, wenn sie im Einvernehmen mit dem Finanzamt erfolgt (§ 4a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 Satz 2 EStG, § 8b Satz 2 Nr. 2 Satz 2 EStDV und § 7 Abs. 4 Satz 3 KStG). Dies trifft auch bei der Umstellung eines vom Ka...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 03/2026, Nebengüterrecht... / 1.2.4 Das Nebengüterrecht in der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH, Urt. v. 4.6.2025 – II R 18/23)

Sie[88] divergiert erheblich von derjenigen des Bundesgerichtshofs und darf nicht dazu verleiten, sie ungeprüft zur Begründung oder Abwehr familienrechtlicher nebengüterrechtlicher Ansprüche zu übernehmen. Dies betrifft vor allem den Begriff der Schenkung. Nach § 7 Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) gilt als Schenkung unter Lebenden jede freigebige Zuwendung,...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 03/2026, Einkommensermit... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Der Antragsgegner wendet sich mit seiner Beschwerde gegen die Entscheidung in der Folgesache "nachehelicher Unterhalt" in dem am 15.3.2024 verkündeten Scheidungsverbundbeschluss, mit dem er verpflichtet wurde, ab Rechtskraft der Scheidung an die Antragstellerin monatlich im Voraus Ehegattenunterhalt in Höhe von 1.826 EUR/Monat, davon Krankheitsvorsorgeunterhal...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Abgrenzung von Anschaffungs... / 5.10 Nachträgliches Über- oder Unterschreiten der 15 %-Grenze

Rückwirkendes Ereignis Das nachträgliche Über- oder Unterschreiten der 15 %-Grenze stellt ein rückwirkendes Ereignis im Sinne des § 175 Abs. 1 Nr. 2 AO dar. Das bedeutet: Wird die 15 %-Grenze erst im zweiten oder dritten Jahr überschritten, sind die Steuerbescheide der Vorjahre zu ändern. Ebenso ist eine Korrektur erforderlich, wenn die Grenze aufgrund späterer Erstattungen w...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 7.2 Pflicht zur AfA

Rz. 233 Liegen die Voraussetzungen des § 7 EStG vor, muss nach dem eindeutigen Wortlaut der gesetzlichen Regelung die AfA vorgenommen werden.[1] Insoweit besteht eine Pflicht zur abschnittsbezogenen Vornahme. Dies gilt auch in Verlustjahren. Bestehen AfA-Wahlrechte, kann die Wahl der AfA-Methode nur bis zur Bestandskraft des Steuerbescheids für den Vz, in dem die AfA für das...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Internationales Steuerrecht... / 5.4.2 Keine Umsetzung der Richtlinie bzgl. Abrechnungsunternehmen

Die Vorgaben des Art. 7 Abs. 2 Satz 1 Buchst. a), vi) ATAD, wonach Einkünfte von sog. Abrechnungsunternehmen aus dem Verkauf von Waren und der Erbringung von Dienstleistungen passiv sind, die von verbundenen Unternehmen erworben oder an diese verkauft werden und keinen oder nur einen geringen wirtschaftlichen Mehrwert bringen, setzt der deutsche Gesetzgeber nicht ausdrücklic...mehr