Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerbefreiung

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Leitfaden 2020 - Anlage ZVE / 4.7 Zeile 7

In dieser Zeile ist der Wert des Betriebsvermögens des veräußerten oder aufgegebenen Betriebs einzutragen. Wert des Betriebsvermögens ist der Buchwert. Gehören zu dem Betriebsvermögen Anteile an Kapitalgesellschaften, muss der Buchwert dieser Anteile aus dem Wert in Zeile 7 ausgeschieden sein, da insoweit Veräußerungs- und Aufgabegewinne nicht steuerpflichtig sind. Der Wert i...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage ZVE / 2.1 Vor Zeile 1

In den Zeilen 1 ff. sind die Einkünfte im steuerlichen Sinne einzutragen. Dazu gehören der Berichtigungsbetrag nach § 1 AStG und der Hinzurechnungsbetrag nach den §§ 7 ff. AStG. In den Zeilen 1 ff. sind daher nicht die Gewinne anzugeben, sondern, soweit nicht anders vermerkt, die aus den Gewinnen entwickelten steuerpflichtigen Einkünfte. Soweit es sich um Einkünfte aus Gewer...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage ZVE / 5.1 Zeile 9

Die Zeilen 9, 10 sind nur von Körperschaften i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 4, 5 KStG und von beschränkt steuerpflichtigen Körperschaften auszufüllen. Bei beschränkter Steuerpflicht wird das Ergebnis der selbstständigen Arbeit erfasst, soweit die selbstständige Arbeit im Inland ausgeübt oder verwertet worden ist oder hierfür im Inland eine Betriebsstätte oder feste Einrichtung unte...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage OT / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

Die Anlage OT ist in Organschaftsfällen vom Organträger auszufüllen. Der Vordruck ist eine Anlage zur Steuererklärung KSt 1 sowie zur Feststellungserklärung nach § 14 Abs. 5 KStG. Da die Eigenschaft, Organträger zu sein, nur von einer inländischen Betriebsstätte der herrschenden Gesellschaft abhängt, können auch eine Körperschaft mit anderen als gewerblichen Einkünften mit i...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die durch das Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften ("JStG 2019")[1] eingeführte Vorschrift (§ 3 Nr. 19 EStG) gilt ab dem Vz 2019 bzw. beim LSt-Abzug für nach dem 31.12.2018 zufließende Bezüge.[2] Durch das Jahressteuergesetz 2020 wurden mit Wirkung ab Vz 2020[3] klarstellend Satz 1 geändert ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 Nr. 60 [Anpassungsgeld]

Rz. 1 Nach § 3 Nr. 60 EStG a. F. sind Leistungen aus öffentlichen Mitteln an Arbeitnehmer des Steinkohlen-, Pechkohlen- und Erzbergbaues, des Braunkohlentiefbaues und der Eisen- und Stahlindustrie anlässlich von Stilllegungs-, Einschränkungs-, Umstellungs- oder Rationalisierungsmaßnahmen steuerfrei. Diese Steuerbefreiung ist weiterhin anzuwenden bis zum Auslaufen der Mittel ...mehr

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ZErb 02/2021, Wirtschaftlic... / I. Verfassungsrechtlicher Hintergrund der Steuerbefreiung

Für das Verständnis der Steuerbefreiungen für das Familienheim ist es zudem hilfreich, ihren verfassungsrechtlichen Hintergrund zu kennen. In Zusammenhang mit dem Vorlagebeschluss des II. Senats zur Privilegierung von Betriebsvermögen (§ 13a, § 13b ErbStG a.F.)[9] regten sich auch Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Steuerbefreiungen für das Familienheim. Der II. Senat d...mehr

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ZErb 02/2021, Wirtschaftlic... / e) Keine bürgerlich-rechtliche Prägung der Steuerbefreiung

Ein abweichendes Auslegungsergebnis kann sich auch nicht aus der bürgerlich-rechtlichen Prägung des Erbschaftsteuerrechts ergeben. Das Diktum, es gebe "keine Erbschaft im wirtschaftlichen Sinn",[73] dass für die steuerbegründenden Tatbestände gilt, kann nicht auf die Steuerbefreiungen übertragen werden.[74] Anders als in § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG findet sich in § 13 Abs. 1 Nr....mehr

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ZErb 02/2021, Wirtschaftliche Betrachtung der Steuerbefreiung für Familienheime (Teil 2)

Einführung Das Erbschaftsteuergesetz nennt in § 13 Abs. 1 Nr. 4a-4c ErbStG drei Steuerbefreiungen für Familienheime. Die Steuerbefreiung bei Übertragung zu Lebzeiten (§ 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG) wurde 1996 als Reaktion auf die geänderte Rechtsprechung des BFH zur Steuerbarkeit unbenannter Zuwendungen[2] in das Erbschaftsteuergesetz eingefügt.[3] Zweck des § 13 Abs. 1 Nr. 4a Er...mehr

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ZErb 02/2021, Wirtschaftlic... / bb) Anwartschaftsrecht

Das Anwartschaftsrecht wiederum ist nicht bloß ein beschränktes Nutzungsrecht, sondern zivilrechtlich ein originäres und dem Vollrecht wesensgleiches Recht.[68] Das Anwartschaftsrecht ist verkehrsfähig und vererblich.[69] Es kann seinem Inhaber durch beeinträchtigende Verfügungen des Eigentümers nicht mehr entzogen werden.[70] Mit der Eintragung in das Grundbuch erstarkt das...mehr

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ZErb 02/2021, Wirtschaftlic... / 5

Auf einen Blick Die stellenweise bürgerlich-rechtliche Prägung des Erbschaftsteuerrechts darf nicht zum Anlass genommen werden, das gesamte Erbschaftsteuergesetz zivilrechtsakzessorisch auszulegen. Dies wäre mit dem Grundsatz der Relativität der Rechtsbegriffe unvereinbar. Gerade Steuerbefreiungen wie die des § 13 ErbStG verfolgen steuerspezifische Sozial- und Lenkungszwecke...mehr

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ZErb 02/2021, Wirtschaftlic... / Einführung

Das Erbschaftsteuergesetz nennt in § 13 Abs. 1 Nr. 4a-4c ErbStG drei Steuerbefreiungen für Familienheime. Die Steuerbefreiung bei Übertragung zu Lebzeiten (§ 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG) wurde 1996 als Reaktion auf die geänderte Rechtsprechung des BFH zur Steuerbarkeit unbenannter Zuwendungen[2] in das Erbschaftsteuergesetz eingefügt.[3] Zweck des § 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG ist e...mehr

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ZErb 02/2021, Wirtschaftlic... / 1

Die Steuerbefreiung für Familienheime (§ 13 Abs. 1 Nr. 4a-4c ErbStG) ist aufgrund hoher Immobilienpreise von erheblicher Bedeutung für die steuerrechtliche Praxis. Die einzelnen Tatbestandsmerkmale der Steuerbefreiung sind regelmäßig Gegenstand finanzgerichtlicher Verfahren. In dem im Januar erschienen ersten Teil dieser Aufsatzreihe wurde herausgearbeitet, dass das Erbschaf...mehr

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ZErb 02/2021, Wirtschaftlic... / 1. Der Begriff "Eigentum" in § 13 Abs. 1 Nr. 4b, c ErbStG

Im zivilrechtlichen Sinn bedeutet Eigentum das umfassendste Herrschafts- und Nutzungsrecht einer Person über eine Sache (vgl. § 903 BGB).[17] Es existieren jedoch auch andere Rechtspositionen, wie beispielsweise persönliche Dienstbarkeiten oder das Anwartschaftsrecht, die ihren Inhabern eine ähnliche wirtschaftliche Stellung wie dem zivilrechtlichen Eigentümer verschaffen. De...mehr

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ZErb 02/2021, Wirtschaftlic... / f) Verfassungskonforme Auslegung

Der II. Senat des BFH hatte in der Vergangenheit angesichts der Rechtsprechung zur Verschonung von Betriebsvermögen "erhebliche Zweifel" an der Verfassungsmäßigkeit der Steuerbefreiung für Familienheime geäußert.[76] Die Steuerbefreiung führt zu einer Ungleichbehandlung zwischen Erwerbern von Familienheimen und Erwerbern anderer Vermögensgegenstände.[77] Keine Bedenken an de...mehr

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ZErb 02/2021, Wirtschaftlic... / 2. Der Begriff "Grundstück"

Die herrschende Meinung legt den Begriff "Grundstück" zivilrechtsakzessorisch als Grundstück im Sinne des Grundbuchs aus.[84] Betrachtet man Wortlaut und Telos der Norm, so kommen Zweifel an dieser Deutung auf. Das allgemeine Sprachverständnis lässt auch andere Deutungen als die zivilrechtliche zu. Zumindest Laien würden ein Haus mit Garten unabhängig von der grundbuchrechtl...mehr

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ZErb 02/2021, Wirtschaftlic... / aa) Schutz des gemeinsamen familiären Lebensraums

Die Steuerbefreiung für Familienheime dient zwei Zielen: "dem Schutz des gemeinsamen familiären Lebensraums [und] dem Ziel der Lenkung in Grundvermögen schon zu Zeiten des Erblassers".[52] Das "Familiengebrauchsvermögen [soll] krisenfest […] erhalten" werden.[53] Mit dem gemeinsamen familiären Lebensraum, der auch in Art. 6 Abs. 1 GG geschützt ist, ist die tatsächlich-wirtsc...mehr

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ZErb 02/2021, Wirtschaftlic... / aa) Wohnungsrecht

Das zweite Ziel der Steuerbefreiung ist die "Lenkung in das Grundvermögen".[60] Bürger sollen einen Anreiz erhalten, statt zur Miete zu wohnen, ein umfassendes, originäres Recht an ihrer Wohnung mit Ausschließungsbefugnis zu erwerben.[61] Wenn Familien ein solches Recht an ihrer Wohnung haben, diene das dazu, das Familienwohnheim "krisenfest" zu erhalten.[62] Vor diesem Hint...mehr

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ZErb 02/2021, Wirtschaftlic... / 2. Der Begriff "Grundstück" in § 13 Abs. 1 Nr. 4b, 4c ErbStG

In letzter Zeit gewinnt die Auslegung des Begriffs "Grundstück" in § 13 Abs. 1 Nr. 4b, 4c ErbStG zunehmend an Relevanz. 2018 kam es diesbezüglich zu gleich zwei Finanzgerichtsentscheidungen.[28] Im Zivilrecht wird unter dem Begriff "Grundstück" ein räumlich abgegrenzter Teil der Erdoberfläche, der im Grundbuch unter einer besonderen Nummer eingetragen ist, verstanden.[29] Be...mehr

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ZErb 02/2021, Wirtschaftlic... / b) Systematik

Neben dem Wortlaut stützt der II. Senat seine zivilrechtsakzessorische Auslegung auch auf die Normsystematik. Aus dem Zusammenhang zwischen der Steuerbefreiung in Satz 1 und dem Wegfall der Befreiung in den Sätzen 2 und 3 bei Weiterübertragung des begünstigten Vermögens wird geschlossen, dass "Eigentum" zivilrechtlich zu verstehen sei.[49] Dieses Argument überzeugt nicht völ...mehr

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ZErb 02/2021, Wirtschaftlic... / II. Die Auslegung der zivilrechtlichen Tatbestandsmerkmale

Die Legaldefinition des Familienheims umfasst zwei Begriffe, die zivilrechtlich vorgeprägt sind: Eigentum und Grundstück. Die Begriffe Eigentum und Grundstück werden für beide Steuerbefreiungen identisch ausgelegt.[16] Dem Rechtsanwender stellt sich die Frage, ob diese Begriffe ihren zivilrechtlichen Bedeutungsgehalt im Rahmen des § 13 ErbStG behalten oder ob sie wirtschaftl...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage FE-K 4 / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

Der Vordruck dient, ebenso wie die Anlagen FE-K 1, FE-K 2, FE-K 3 und FE-OT, nicht als Anlage zur Körperschaftsteuererklärung, sondern als Anlage zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Personengesellschaften. Die Daten werden daher nicht in einen KSt-Vordruck übernommen, sondern in der einheitlichen und gesonderten Gewinnfeststellung der Personengesellschaft vera...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage FE-OT / 1.5 Zeile 6

In dieser Zeile ist das der Organträger-Personengesellschaft zuzurechnende Einkommen der Organgesellschaft einzutragen und auf den S. 2–4 des Vordrucks auf die Gesellschafter zu verteilen. Der Gesamtbetrag ergibt sich aus der gesonderten Feststellung nach § 14 Abs. 5 KStG der Organgesellschaft, der aus Zeile 18 der Anlage OG abgeleitet ist. In diesem Betrag sind Einkünfte, d...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage FE-K 4 / 4.8 Zeilen 22–24

Diese Zeilen sind nur auf den S. 2–4 des Vordrucks enthalten. In ihnen ist für die Prüfung, ob ein auf den 1.1.2020 zurückzubeziehender Erwerb einer Beteiligung von mindestens 10 % vorliegt (Zeile 20), die Veränderung der Beteiligung im Laufe des Kalenderjahrs darzustellen. Einzutragen sind die Erwerbe und Veräußerungen der Beteiligung, jeweils je Gesellschafter, sowie das Da...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage FE-OT / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

Der Vordruck dient, ebenso wie die Anlagen FE-K 1 bis FE-K 4, nicht als Anlage zur Körperschaftsteuererklärung, sondern als Anlage zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Personengesellschaften, die Mitunternehmerschaften sind. Die Daten der Anlage FE-OT werden in der einheitlichen und gesonderten Gewinnfeststellung der Personengesellschaft weiter verarbeitet. Der...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 2.4 Dienst- oder Auftraggeber und Zielsetzung der Tätigkeit

Rz. 24 Die Steuerbefreiung und damit die Gewährung des Freibetrags setzt voraus, dass die Tätigkeit im Dienst oder im Auftrag einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einer unter § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG fallenden Einrichtung ausgeübt wird. Im Dienst wird die Tätigkeit ausgeübt, wenn es sich bei dem nebenberuflich Tätigen um einen Arbeitnehmer der juristischen Per...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 2.2 Nebenberuflichkeit

Rz. 9 Die Steuerbefreiung gilt nur für Einnahmen aus einer nebenberuflichen Tätigkeit. Einnahmen aus einer hauptberuflichen Tätigkeit fallen also nicht unter § 3 Nr. 26 EStG. Der Begriff der nebenberuflichen Tätigkeit setzt aber nicht zwingend die gleichzeitige Ausübung eines Hauptberufs voraus. Da es nicht erforderlich ist, dass der Stpfl. außerhalb der nebenberuflichen Täti...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 3 Nr. 26 EStG stellt Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder aus vergleichbaren nebenberuflichen Tätigkeiten, aus nebenberuflichen künstlerischen Tätigkeiten oder aus der nebenberuflichen Pflege alter, kranker oder Menschen mit Behinderung im Dienst oder im Auftrag einer juristischen Person des öffentlichen Rech...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 2.1 Einnahmen

Rz. 5 Der Begriff der Einnahmen i. S. v. § 3 Nr. 26 EStG entspricht dem in § 8 EStG verwendeten Begriff. Sämtliche dort genannten Einnahmen, d. h. Geld- und Sachbezüge, sind unter den Voraussetzungen des § 3 Nr. 26 EStG steuerfrei. Rz. 6 Die Steuerfreiheit gilt für Einnahmen bis zur Höhe von 2.400 EUR bzw. 3.000 EUR ab Vz 2021. Sie wird für Einnahmen in dieser Höhe insgesamt ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 3 Abzug von Ausgaben (§ 3 Nr. 26 S. 2 EStG)

Rz. 30 Für die den Höchstbetrag übersteigenden Einnahmen gilt die Steuerfreiheit des § 3 Nr. 26 S. 1 EStG hingegen nicht, sodass die Nebentätigkeiten insoweit zu stpfl. Einnahmen führen können. Ist dies der Fall, so wären die für die Nebentätigkeiten getätigten Aufwendungen nach dem Grundsatz des § 3c Abs. 1 EStG an sich anteilig im Verhältnis der stpfl. zu den steuerfreien ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 3 Ausschluss der Steuerfreiheit (§ 3 Nr. 26a S. 2 EStG)

Rz. 5 § 3 Nr. 26a S. 2 EStG schließt die Steuerbefreiung für solche Fälle aus, in denen für die Einnahmen aus einer begünstigten Tätigkeit i. S. d. § 3 Nr. 26a S. 1 EStG ganz oder teilweise eine Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 12 EStG, nach § 3 Nr. 26 EStG oder nach § 3 Nr. 26b EStG gewährt wird. Ist für eine Tätigkeit ein nach § 3 Nr. 12 EStG steuerfreier Aufwendungsersatz gez...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 2.3.1 Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer und Vergleichbare

Rz. 13 Die steuerfreien Einnahmen können zunächst als Übungsleiter, als Ausbilder, als Erzieher, als Betreuer oder aufgrund vergleichbarer Tätigkeiten erzielt worden sein. Dieser Katalog der von § 3 Nr. 26 EStG begünstigten Tätigkeiten ist in seinen wesentlichen Zügen auf den pädagogischen Dienst am Menschen ausgerichtet. Das bedeutet, dass die Tätigkeit der Unterrichtung, A...mehr

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Kraftfahrzeugsteuer: Steuer... / 3.3 Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge – § 3d KraftStG

Im Rahmen der Reform der Kraftfahrzeugsteuer hat der Gesetzgeber durch Art. 1 Nr. 1 Buchst. a des Siebten Gesetzes zur Änderung des KraftStG [1] die Förderung des Haltens von Elektrofahrzeugen weiter ausgebaut. Die bisherige Vergünstigung war auf solche Elektrofahrzeuge beschränkt, die bis 31.12.2020 erstmalig zugelassen wurden. Mit der Neuregelung kommt die Befreiung von der...mehr

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Kraftfahrzeugsteuer: Steuer... / 3 Befristete Steuerbefreiung für Fahrzeuge mit besonderer technischer Ausstattung

3.1 Allgemeines Die Steuerbefreiungen nach §§ 3b und 3c KraftStG [1] kommen nur für Pkw, die Steuerbefreiung nach 3d KraftStG kommt seit der Neufassung der Vorschrift durch Art 2 Nr. 2 des VerkehrStÄndG[2] für alle Elektrofahrzeuge i. S. d. KraftStG in Betracht. Pkw sind Fahrzeuge, die als solche von den Zulassungsbehörden eingestuft sind. Bei der von den Verkehrsbehörden nach...mehr

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Kraftfahrzeugsteuer: Steuer... / 2.2 Steuerbefreiung nach § 3a Abs. 1 KraftStG

Das Halten von Kraftfahrzeugen ist auf Antrag zu 100 % von der Kraftfahrzeugsteuer befreit, solange die Fahrzeuge für schwerbehinderte Personen zugelassen sind, die durch einen Ausweis i. S. d. SGB IX oder des Art. 3 des Gesetzes über die unentgeltliche Beförderung Schwerbehinderter im öffentlichen Personenverkehr mit einem Ausweis nach dem SGB IX mit dem Merkzeichen "H" (hi...mehr

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Kraftfahrzeugsteuer: Steuer... / 1 Ausnahmen von der Besteuerung

§ 3 KraftStG [1] enthält unter der Überschrift "Ausnahmen von der Besteuerung" eine enumerative Aufzählung von Fahrzeugen, deren Halten (§ 1 Abs. Nrn 1 und 2 KraftStG) von der Kraftfahrzeugsteuer befreit ist. Auch eine widerrechtliche Benutzung i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 3 KraftStG der im § 3 KraftStG aufgelisteten Fahrzeuge führt nach § 2 Abs. 5 KraftStG nicht zu einer Steuerpf...mehr

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Kraftfahrzeugsteuer: Steuer... / 3.1 Allgemeines

Die Steuerbefreiungen nach §§ 3b und 3c KraftStG [1] kommen nur für Pkw, die Steuerbefreiung nach 3d KraftStG kommt seit der Neufassung der Vorschrift durch Art 2 Nr. 2 des VerkehrStÄndG[2] für alle Elektrofahrzeuge i. S. d. KraftStG in Betracht. Pkw sind Fahrzeuge, die als solche von den Zulassungsbehörden eingestuft sind. Bei der von den Verkehrsbehörden nach § 3 Abs. 1 S. ...mehr

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Kraftfahrzeugsteuer: Steuer... / 3.2 Schadstoffreduzierte Pkw mit Selbstzündungsmotor – § 3b KraftStG

Begünstigt sind Pkw, die durch Selbstzündungsmotor angetrieben werden. Zu den Selbstzündungsmotoren gehören Diesel-, Vielstoff- oder Elsbettmotoren. Voraussetzung für eine Steuerbefreiung ist die Erfüllung der Schadstoffklasse Euro 6; maßgebend ist die Feststellung der Zulassungsbehörde – Zulassungsbescheinigung Teil I[1] als Grundlagenbescheid i. S. d. § 171 Abs. 101 AO. Di...mehr

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Kraftfahrzeugsteuer: Steuer... / 3.4 Geltendmachung der Kraftfahrzeugsteuervergünstigung

Das Verfahren zur Inanspruchnahme einer Kraftfahrzeugsteuervergünstigung richtet sich nach § 7 KraftStDV. Nach § 7 Abs. 1 KraftStDV hat der Fahrzeughalter in Fällen, in denen er beabsichtigt seinen Anspruch auf Kraftfahrzeugsteuerbefreiung, auf Kraftfahrzeugsteuerermäßigung oder auf Nichterhebung der Kraftfahrzeugsteuer für einen Kraftfahrzeuganhänger – vgl. § 10 Abs. 1 Kraf...mehr

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Kraftfahrzeugsteuer: Steuerbefreiungen

Zusammenfassung Überblick Die Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer sowie sonstiger auf motorisierte Verkehrsmittel bezogene Verkehrssteuern liegt seit dem 1.7.2009 beim Bundesministerium der Finanzen. Seit dem 1.7.2014 haben die örtlichen Behörden der Zollverwaltung die Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer übernommen. Die örtlichen Hauptzollämter sind seit diesem Zeitpunkt die fü...mehr

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Kraftfahrzeugsteuer: Steuer... / Zusammenfassung

Überblick Die Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer sowie sonstiger auf motorisierte Verkehrsmittel bezogene Verkehrssteuern liegt seit dem 1.7.2009 beim Bundesministerium der Finanzen. Seit dem 1.7.2014 haben die örtlichen Behörden der Zollverwaltung die Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer übernommen. Die örtlichen Hauptzollämter sind seit diesem Zeitpunkt die für die Ausübung ...mehr

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Kraftfahrzeugsteuer: Steuer... / 3.5 Sonderregelung für besonders emissionsreduzierte Personenkraftwagen

Im Rahmen der Kraftfahrzeugsteuerreform 2020 hat der Gesetzgeber durch Art. 4 Nr. 5 des Siebten Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes eine neue Begünstigungsvorschrift in Form einer "Nichterhebung der Kraftfahrzeugsteuer"geschaffen. Die Vorschrift des neuen § 10b KraftStG "Sonderregelung für besonders emissionsreduzierte Personenkraftwagen" entspricht damit i...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2020 / 2.1 Begriffsbestimmung und Abgrenzung

Der Gewerbesteuer unterliegt jeder stehende Gewerbebetrieb, soweit er im Inland betrieben wird. Maßgebend für den Begriff der im Inland betriebenen Betriebsstätte (§ 2 Abs. 1 Satz 3 GewStG) ist das innerstaatliche Recht[1] und damit § 12 AO. Die Gewerbesteuer knüpft insoweit an die einkommensteuerliche Definition der gewerblichen Tätigkeit an, d. h. gewerbesteuerpflichtiger...mehr

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Kraftfahrzeugsteuer: Steuer... / 2 Vergünstigung für Schwerbehinderte

2.1 Allgemeines Das Kraftfahrzeugsteuergesetz sieht nach § 3a KraftStG folgende Arten von Begünstigungen vor: Steuerbefreiung nach § 3a Abs. 1 KraftStG; Steuerermäßigung um 50 % nach § 3a Abs. 2 KraftStG; besitzstandswahrende Regelung für bestimmte Behinderte nach § 17 KraftStG, denen zum Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des KraftStG v. 22.7.1978[1] die Kraftfahrzeugsteue...mehr

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Kraftfahrzeugsteuer: Steuer... / 2.1 Allgemeines

Das Kraftfahrzeugsteuergesetz sieht nach § 3a KraftStG folgende Arten von Begünstigungen vor: Steuerbefreiung nach § 3a Abs. 1 KraftStG; Steuerermäßigung um 50 % nach § 3a Abs. 2 KraftStG; besitzstandswahrende Regelung für bestimmte Behinderte nach § 17 KraftStG, denen zum Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des KraftStG v. 22.7.1978[1] die Kraftfahrzeugsteuer erlassen war....mehr

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Kraftfahrzeugsteuer: Steuer... / 2.3 Steuerermäßigung um 50 % nach § 3a Abs. 2 KraftStG

Schwerbehinderte, die durch einen Ausweis i. S. d. SGB IX oder des Art. 3 des Gesetzes über die unentgeltliche Beförderung Schwerbehinderter im öffentlichen Personenverkehr mit orangefarbenem Flächenaufdruck nachweisen können (Merkzeichen "G" oder "Gl"), dass sie infolge ihrer Behinderung in ihrer Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt oder gehörlos si...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2020 / Zusammenfassung

Überblick Die Gewerbesteuer ist als fester Bestandteil der Finanzierung kommunaler Haushalte aus unserem Besteuerungssystem nicht mehr wegzudenken. Der folgende Beitrag gibt auf der Basis der aktuellen Gesetzes- und Rechtsprechungslage einen Überblick über die wesentlichen Punkte, die bei der Erstellung der Gewerbesteuererklärung 2020 zu beachten sind. Zu beachtende gesetzlich...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2020 / 3.1 Betriebsaufspaltung

Eine Betriebsaufspaltung liegt vor, wenn zwischen dem Besitz- und dem Betriebsunternehmen sowohl eine personelle als auch eine sachliche Verflechtung besteht. Sachliche Verflechtung setzt voraus, dass das Besitzunternehmen dem Betriebsunternehmen Wirtschaftsgüter zur Nutzung überlässt, die für das Betriebsunternehmen wesentliche Betriebsgrundlagen darstellen. Dies werden i. d...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, UStG § 4 Nr. 4c [Steuerbefreiung der ruhenden Lieferung über einen Online-Marktplatz]

1 Allgemeines 1.1 Vorbemerkung, Zweck und Bedeutung der Vorschrift Rz. 1 § 4 Nr. 4c UStG regelt die Steuerbefreiung der Lieferung von Gegenständen an einen Unternehmer für sein Unternehmen, die dieser nach § 3 Abs. 3a S. 1 UStG im Gemeinschaftsgebiet weiterliefert. Somit handelt es sich um die Steuerbefreiung der ruhenden Lieferung, die ein liefernder Unternehmer (Online-Versa...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Anwendungsbereich der Steuerbefreiung

Rz. 6 Steuerfrei nach der Vorschrift ist einzig die Lieferung von Gegenständen an einen Unternehmer für sein Unternehmen, die dieser nach § 3 Abs. 3a S. 1 UStG im Gemeinschaftsgebiet weiterliefert. Somit bezieht sich die Befreiung nur auf Warenlieferungen, nicht auf sonstige Leistungen. Rz. 7 Die Lieferung muss erfolgen an einen Unternehmer für sein Unternehmen, die dieser nach...mehr