Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerbefreiung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.6 Rechtsverordnung mit Durchführungsvorschriften zur 6. EG-Richtlinie/MwStSystRL

Rz. 481 Der Rat hatte am 17.10.2005 die Verordnung (EG) Nr. 1777/2005 verabschiedet.[1] Durch die Verordnung waren erstmals Durchführungsvorschriften zur 6. EG-Richtlinie aufgrund der neuen Rechtsgrundlage in Art. 29a der 6. EG-Richtlinie [2] erlassen worden, die ab 1.7.2006 galten und rechtlich bindend waren. Rz. 482 Die Verordnung (EG) Nr. 1777/2005 ist durch die vom Rat am ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.14.1 Kleinunternehmen (Rechtslage bis 31.12.2024)

Rz. 340 Art. 281 bis 294 MwStSystRL sehen für Kleinunternehmer – je nach der Ausgangslage in den einzelnen Mitgliedstaaten – verschiedene Sonderregelungen in Form eines vereinfachten Besteuerungsverfahrens (Pauschalregelung), einer Steuerbefreiung einer degressiven Steuerermäßigung (Steuerabzugsbetrag) vor. Es ist den Mitgliedstaaten überlassen, ob und inwieweit sie die Sonderre...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.29 Legislativpaket zu den sog. Quick Fixes

Rz. 705 Der Rat hat am 4.12.2018 das Legislativpaket zu den sog. Quick Fixes angenommen. Hierbei handelt es sich im Einzelnen um die RL 2018/1910[1] VO 2018/1909[2] sowie um die DVO 2018/1912.[3] Rz. 706 Die von einigen MS geforderte Steuerbefreiung für Leistungen selbstständiger Personenzusammenschlüsse in der Finanz- und Versicherungsbranche (analog zu Art. 132 Abs. 1 Buchst. ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.37 Richtlinie 2019/2235 – GSVP-Streitkräfte

Rz. 731 Mit der vom Rat am 16.12.2019 verabschiedeten RL 2019/2235[1] wurde eine der bisherigen Steuerbefreiung der Umsätze an Streitkräfte der NATO-Vertragspartner für Zwecke der gemeinsamen Verteidigungsanstrengung (und deren Einfuhren)[2] vergleichbare Steuerbefreiung geschaffen für den Fall, dass die Streitkräfte eines EU-Mitgliedstaats an Maßnahmen im Rahmen der Gemeins...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Die Umsatzsteuerharmonisierung mit dem Ziel eines einheitlichen Binnenmarkts

Rz. 435 Hinweis: In diesem Abschnitt 3 werden im Vergleich zu den Vorgängerversionen dieser Kommentierung nur noch die wichtigsten Rechtsakte erläutert. Mit der Errichtung eines einheitlichen Binnenmarkts der EGen, das Gebiet der Mitgliedstaaten ist seit dem 1.1.1993 ein weitgehend vereinheitlichter Wirtschaftsraum, ergaben sich die bis dahin weitreichendsten Änderungen im Be...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1.2 Änderungen bei den unbefristeten Regelungen der 6. EG-Richtlinie

Rz. 445 Die durch die Binnenmarkt-Richtlinie insoweit vorgenommenen Änderungen folgten im Wesentlichen aus der Errichtung des gemeinsamen Binnenmarkts bzw. den damit entfallenen Grenzkontrollen und dem Wegfall des Einfuhr- und Ausfuhrbegriffs im Warenverkehr zwischen den Mitgliedstaaten. Im Einzelnen ist auf folgende Regelungen besonders hinzuweisen: Rz. 446 Die Territorialit...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.6.1 Richtlinie 74/651/EWG – Kleinsenderichtlinie (Gemeinschaft)

Rz. 430 Mit der Richtlinie des Rates v. 19.12.1974 über Steuerbefreiungen bei der Einfuhr von Waren in Kleinsendungen nicht kommerzieller Art innerhalb der Gemeinschaft[1] wurde festgelegt, in welchen Grenzen und unter welchen Voraussetzungen derartige Sendungen von der MwSt und anderen Verbrauchsteuern befreit werden können. Die Richtlinie war mehrfach geändert worden, zule...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.6.2 Richtlinie 78/1035/EWG – Kleinsenderichtlinie (Drittländer)

Rz. 432 Analog zu der Richtlinie über die Eingangsabgabenbefreiung für Kleinsendungen innerhalb der Gemeinschaft wurde mit der Richtlinie des Rates v. 19.12.1978 über die Steuerbefreiungen bei der Einfuhr von Waren in Kleinsendungen nichtkommerzieller Art mit Herkunft aus Drittländern [1] eine Befreiung von USt und Sonderverbrauchsteuern bei der Einfuhr von Kleinsendungen mit...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.15 Übergangsregelungen

Rz. 378 Die Art. 109ff. und 370ff. MwStSystRL ermächtigen die Mitgliedstaaten, für verschiedene Übergangsfristen von den allgemeinen Bestimmungen der Richtlinie abweichende innerstaatliche Regelungen beizubehalten. Diese Übergangsbestimmungen beziehen sich auf abweichende Steuersätze, Steuerbefreiungen, wo die Richtlinie eine Besteuerung vorsieht und Besteuerungen, wo die Ri...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.1.10 Vorschlagspaket zur Vereinfachung des Mehrwertsteuersystems und in Bezug auf die Einführung eines endgültigen Systems der Besteuerung des Binnenmarkthandels

Rz. 1154 Die EU-Kommission hatte am 7.4.2016 eine Mitteilung über einen Aktionsplan im Bereich der MwSt [1] veröffentlicht, in dem sie ihre Arbeitsschwerpunkte im Bereich der MwSt für die kommenden Jahre beschrieb. Kern des Aktionsplans sind Ausführungen, in denen dargelegt wird, wie das gegenwärtige Mehrwertsteuersystem der EU umgestaltet werden kann, um es einfacher, wenige...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.1.3.2 Richtlinienvorschlag der EU-Kommission

Rz. 1116 Die Kommission hatte am 5.5.2003 den Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der 6. EG-Richtlinie in Bezug auf die mehrwertsteuerliche Behandlung von Dienstleistungen im Postsektor vorgelegt[1]; auch liegt ein Änderungsvorschlag v. 8.7.2004 dazu vor (Abschn. 6.1.3.3). Der Richtlinienvorschlag enthält drei zentrale Elemente: Änderungen der Regelungen über...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1.7 Artikel 258 AEUV – Vertragsverletzungsverfahren, initiiert durch die Kommission

Rz. 12 Art. 258 AEUV verschafft der EU-Kommission, die nach Art. 17 Abs. 1 EUV für die Anwendung der Verträge und der von den Organen kraft der Verträge erlassenen Maßnahmen zu sorgen hat, das Recht und die Pflicht, bei Verstößen der Mitgliedstaaten entsprechende Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten. Ist die Kommission der Auffassung, ein Mitgliedstaat verhalte sich nich...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.1.6 Richtlinien- und Verordnungsvorschlag Finanzdienstleistungen

Rz. 1133 Die Begriffsbestimmungen der steuerbefreiten Versicherungs- und Finanzdienstleistungen in Art. 135 MwStSystRL sind veraltet und haben vielfach zu einer unterschiedlichen Auslegung und Anwendung der Steuerbefreiungen durch die Mitgliedstaaten geführt. Die Verwaltungspraxis ist daher in den einzelnen Mitgliedstaaten unterschiedlich, was für die Betroffenen die rechtli...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.39 Richtlinie – Kleinunternehmerregelung

Rz. 736 Mit der Richtlinie (EU) 2020/285[1] die zum 1.1.2025 in nationales Recht umzusetzen ist, wurde die vorherige Sonderregelung für Kleinunternehmen [2] grundlegend reformiert. Gleichzeitig wurde die sog. Zusammenarbeits-Verordnung (EU) Nr. 904/2010 [3] entsprechend angepasst. Nach der vorherigen Sonderregelung für Kleinunternehmen können nur Unternehmen, die in dem Mitglie...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.39.2 Jahresumsatz

Rz. 742 Der Jahresumsatz im Mitgliedstaat ist nach Art. 280a Nr. 1 MwStSystRL der jährliche Gesamtbetrag der Lieferungen von Gegenständen und Dienstleistungen ohne MwSt eines Unternehmers in diesem Mitgliedstaat in einem Kalenderjahr. Der Jahresumsatz in der Union ist nach Art. 280a Nr. 2 MwStSystRL der jährliche Gesamtbetrag der Lieferungen von Gegenständen und Dienstleistu...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.6 Richtlinie 95/7/EG – 2. Vereinfachungs-Richtlinie

Rz. 462 Mit der Richtlinie 95/7/EG[1] wurden mWv 1.1.1996 weitere Vereinfachungen bei den Binnenmarktvorschriften der 6. EG-Richtlinie, Neuregelungen bei der Steuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen im Reiseverkehr und insbesondere eine Steuerlagerregelung aufgenommen.[2]mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.28.4 Zugang zu den durch die MS in ihren elektronischen Systemen (MIAS) gespeicherten Daten (Art. 21 VO 904/2010)

Rz. 697 Durch Art. 21 Abs. 1a VO 904/2010 soll sichergestellt werden, dass die mit der Prüfung der Steuerbefreiung für bestimmte Einfuhren im Zollverfahren 42 beauftragten (Zoll-)Beamten eines MS Zugriff auf dessen MIAS-Daten für Zwecke des Bestätigungsverfahrens erhalten.mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.6.1 Lieferung von Gegenständen

Rz. 141 Art. 32 Unterabs. 1 MwStSystRL enthält den Grundsatz, dass der Ort der Lieferung sich danach bestimmt, wo der Gegenstand sich zum Zeitpunkt des Beginns der Versendung oder Beförderung an den Abnehmer befindet. Die Beförderung oder Versendung kann auch von einem beauftragten Dritten durchgeführt werden. Dieser kann z. B. ein Dienstleister (z. B. Lohnveredelungsunterne...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.39.5 Sonstige Änderungen der MwStSystRL

Rz. 749 In den Art. 292a – 292d MwStSystRL sind Vereinfachungen hinsichtlich der Erklärungspflichten von Kleinunternehmern geregelt. Eine Reihe von Vorschriften, die vorher einen Verweis auf die Kleinunternehmerregelung a. F. enthielten, wurden entsprechend redaktionell angepasst (z. B. Nichtanwendung der Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen für Kleinuntern...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.4 Aktionsplan der EU-Kommission zu MwSt-Reformen bis 2023

Rz. 1170 Am 15.7.2020 hat die EU-Kommission dem Rat einen "Aktionsplan für eine faire und einfache Besteuerung zur Unterstützung der Aufbaustrategie" vorgelegt.[1] Der Aktionsplan enthält eine Reihe von Mehrwertsteuermaßnahmen, darunter: Einzige Mehrwertsteuerregistrierung eines Unternehmers in der EU, mit der überall in der Union Dienstleistungen erbracht und/oder Waren verk...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.9 Besteuerung von sog. Bordvorratsumsätzen

Rz. 1009 Nach Art. 150 Abs. 1 MwStSystRL unterbreitet die Kommission dem Rat – falls erforderlich – so rasch wie möglich Vorschläge zur Harmonisierung des Anwendungsbereichs und zur Durchführung der Steuerbefreiungen nach Art. 148 MwStSystRL (Lieferungen von Gegenständen und bestimmte Dienstleistungen zur Versorgung von Seeschiffen und Luftfahrzeugen). Die Kommission hat bis...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Die 6. EWG-Richtlinie (ab 1.1.2007: MwStSystRL)

Rz. 49 Nachdem durch die 1. und 2. EWG-Richtlinie die Mitgliedstaaten zur Einführung der MwSt unter Beachtung gemeinschaftlich festgelegter Grundstrukturen verpflichtet waren, sah die Sechste Richtlinie des Rates v. 17.5.1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die USt[1] eine umfassende Angleichung der nationalen Rechts- und Verwaltungsvorschr...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.13.1 Verpflichtungen im inneren Anwendungsbereich

Rz. 320 Art. 213 bis 273 MwStSystRL enthalten eine ansatzweise Harmonisierung des Verfahrensrechts zur USt. Die Vorschriften regeln im Wesentlichen die Anzeige der Aufnahme, des Wechsels und der Beendigung der unternehmerischen Tätigkeit, die Zuteilung von MwSt-Identifikationsnummern, die Erteilung von Rechnungen mit spezifischen Angaben, die elektronische Übermittlung von R...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.27.4.1 Richtlinie 2019/1995

Rz. 679 Die RL (EU) 2019/1995[1] stellt eine Ergänzung zu dem sog. Digitalpaket zur Modernisierung der Mehrwertbesteuerung des grenzüberschreitenden Onlinehandels in Form der RL Richtlinie (EU) 2017/2455[2] dar. Der inhaltliche Schwerpunkt liegt auf der Klärung rechtlicher Fragen, die sich im Zusammenhang mit dem Einbezug elektronischer Plattformen in die mehrwertsteuerliche...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.16 Nationale Sondermaßnahmen

Rz. 384 Gemäß Art. 395 MwStSystRL kann der Rat auf Vorschlag der Kommission einstimmig jeden Mitgliedstaat ermächtigen, von der Richtlinie abweichende Sondermaßnahmen einzuführen, um die Steuererhebung zu vereinfachen oder Steuerhinterziehungen oder -umgehungen zu verhüten. Rz. 385 Nach Art. 394 MwStSystRL können die Mitgliedstaaten alte Sondermaßnahmen, die sie bei Inkrafttr...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6 Endgültiges Mehrwertsteuersystem nach dem Ursprungslandprinzip

Rz. 1016 Die seit dem 1.1.1993 geltende Übergangsregelung für die Umsatzbesteuerung im europäischen Binnenmarkt soll nach Art. 402 MwStSystRL durch eine endgültige Regelung für die Besteuerung des Handelsverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten abgelöst werden, die von dem Grundsatz ausgeht, dass die gelieferten Gegenstände und die erbrachten Dienstleistungen im Ursprungsmitgli...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.1.7 Richtlinienvorschlag Anwendungsbereich ermäßigter Steuersätze

Rz. 1139 Die EU-Kommission hat am 18.1.2018 einen neuen Richtlinienvorschlag zur Modernisierung der ermäßigten Mehrwertsteuersätze vorgelegt.[1] Danach sollen die EU-Mitgliedstaaten zwar weiterhin nur 2 ermäßigte Steuersätze anwenden können, die mindestens 5 % betragen müssen.[2] Darüber hinaus würde das Unionsrecht den Mitgliedstaaten, aber auch die Einführung eines supererm...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.14.3 Landwirtschaftliche Erzeuger

Rz. 346 Art. 295ff. MwStSystRL ermöglichen eine umsatzsteuerliche Pauschalregelung für Landwirte, bei denen die Anwendung der Regelbesteuerung auf Schwierigkeiten stoßen würde, zum Ausgleich der Vorsteuerbelastung auf die vom Pauschallandwirt bezogenen Gegenstände und Dienstleistungen (die langfristige Verpachtung eines landwirtschaftlichen (Teil-)Betriebs fällt nicht unter ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.16.1 Klarstellungen und Ergänzungen zu den vom Rat 2003 angenommenen Regelungen über die Lieferungen von Gas und Elektrizität

Rz. 603 Der Begriff "verbrauchsteuerpflichtige Ware" in Art. 2 Abs. 3 MwStSystRL wurde insoweit geändert, als Elektrizität nicht mehr ausdrücklich von den verbrauchsteuerpflichtigen Waren ausgenommen wurde. Eine Rechtsänderung war damit nicht verbunden. Energieerzeugnisse i. S. d. Richtlinie 2003/96/EG des Rates v. 27.10.2003 zur Restrukturierung der gemeinschaftlichen Rahme...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.3 Vorschlagspaket der EU-Kommission für ein endgültiges MwSt-System im EU-Binnenhandel

Rz. 1159 Die EU-Kommission hat am 25.5.2018 einen Richtlinienvorschlag zur Änderung der MwStSystRL "hinsichtlich der Einführung der detaillierten Maßnahmen zur Durchführung des endgültigen Mehrwertsteuersystems für die Besteuerung des Handels zwischen den Mitgliedstaaten" veröffentlicht[1], die am 1.7.2022 in Kraft treten sollen. Der Vorschlag enthält die detaillierten Regel...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Die 1. EWG-Richtlinie

Rz. 41 Mit der Ersten Richtlinie des Rates v. 11.4.1967 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern[1] wurde das Grundprinzip des heutigen gemeinschaftlichen Mehrwertsteuersystems mit Vorsteuerabzug eingeführt. Wesentliches Ziel war es, das in den meisten Mitgliedstaaten bekannte kumulative Mehrphasensteuersystem durch ein System zu e...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1.5 Artikel 114 AEUV – Angleichung der Rechtsvorschriften

Rz. 10 Nach Art. 114 Abs. 1 AEUV erlassen das Europäische Parlament und der Rat gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren (Art. 289 AEUV) und nach Anhörung des Wirtschafts- und Sozialausschusses die Maßnahmen zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten, welche die Errichtung und das Funktionieren des Binnenmarkts zum Gegenstand haben. Nach...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Die 2. EWG-Richtlinie

Rz. 44 Mit der Zweiten Richtlinie des Rates v. 11.4.1967 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die USt-Struktur und Anwendungsmodalitäten des gemeinsamen Mehrwertsteuersystems[1] wurden die Grundprinzipien eines Mehrwertsteuersystems mit Vorsteuerabzug konkretisiert und bereits die Struktur und die wichtigsten Anwendungsmodalitäten festgelegt. Di...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.18.3 Rechnungsinhalt der ausführlichen Rechnung

Rz. 619 Art. 226 MwStSystRL, der die obligatorischen Rechnungsangaben regelt, erhielt durch die Änderungsrichtlinie zusätzliche bzw. veränderte Rechnungsangaben. Nach Nr. 7a muss durch die Angabe "Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten" ein Hinweis auf die Ist-Versteuerung aufgenommen werden. Das gilt aber nur in den Fällen, in denen das Recht auf Vorsteuerabzug (bei dem U...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.1.2 Freiräume der Mitgliedstaaten

Rz. 60 Die 6. EWG-Richtlinie (ab 1.1.2007: MwStSystRL) überlässt den Mitgliedstaaten in vielen Bereichen noch Gestaltungsfreiheiten, weil die Staaten sich insoweit nicht auf eine vollständige Harmonisierung einigen konnten. Entscheidungsspielräume haben die Mitgliedstaaten insbesondere durch: Sonderregelungen für landwirtschaftliche Erzeuger und Reiseveranstalter[1] die Möglic...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.2 Sachlicher Steueranwendungsbereich

Rz. 61 Besteuert werden alle Lieferungen von Gegenständen und alle Dienstleistungen, die ein Steuerpflichtiger im Inland gegen Entgelt ausführt, und die Einfuhr von Gegenständen. Zwischen einer Dienstleistung und dem erhaltenen Entgelt muss ein unmittelbarer Zusammenhang bestehen.[1] Rz. 62 Steuerbare Umsätze setzen das Vorliegen einer Vereinbarung zwischen Parteien über den ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.29.1 Konsignationslagerregelung

Rz. 707 Nach dem alten Unions- und nationalen Recht war das Verbringen von Ware durch einen Unternehmer in sein in einem anderen EU-Mitgliedstaat belegenes Konsignationslager bzw. call-off-stock oder Auslieferungslager als ein innergemeinschaftliches Verbringen einzuordnen, das wie eine innergemeinschaftliche Lieferung grundsätzlich steuerfrei ist. Im Bestimmungsmitgliedstaa...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.7.1 Richtlinie 83/181/EWG – Bestimmte endgültige Einfuhren

Rz. 433 Die Richtlinie des Rates v. 28.3.1983 zur Festlegung des Anwendungsbereichs von Art. 14 Abs. 1 Buchst. d der Richtlinie 77/388/EWG hinsichtlich der Mehrwertsteuerbefreiung bestimmter endgültiger Einfuhren von Gegenständen[1] legt den Anwendungsbereich sowie die praktischen Einzelheiten zur Durchführung der MwStSystRL hinsichtlich der Mehrwertsteuerbefreiung bestimmte...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.5.2 Dienstleistungen

Rz. 123 Art. 24ff. MwStSystRL regeln den Begriff der Dienstleistung. Art. 24 Abs. 1 MwStSystRL enthält die Grundsatzdefinition, dass jede Leistung, die keine Lieferung eines Gegenstands ist, als Dienstleistung behandelt wird. Die Leistung kann u. a. auch in der Abtretung eines unkörperlichen Gegenstands, in der Verpflichtung, eine Handlung zu unterlassen, und in der Ausführu...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.14.4 Reisebüros/Reiseveranstalter

Rz. 352 Art. 306ff. MwStSystRL regeln die sog. Margenbesteuerung von Reiseleistungen. Danach wenden die Mitgliedstaaten auf die Leistungen der Reiseveranstalter (die Vorschrift spricht insoweit irreführend von Reisebüros, die i. d. R. nur als Vermittler tätig sind) eine Sonderregelung an, soweit die Veranstalter gegenüber den Reisenden im eigenen Namen auftreten und für die ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.3 Änderung der Rechtslage

Rz. 87 Eine Änderung der Verhältnisse i. S.v. § 15a UStG kann sich auch daraus ergeben, dass Rechtsänderungen nach dem Leistungsbezug eintreten, die sich auf die Beurteilung des Vorsteuerabzugs auswirken. Dies ist insbesondere bei Wegfall oder Einschränkung von Steuerbefreiungen oder bei der Einführung neuer Steuerbefreiungen durch Gesetzesänderung der Fall (Abschn. 15a.2 Ab...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.3 Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens

Rz. 180 Bei einem Wirtschaftsgut des Umlaufvermögens ist der Vorsteuerabzug dann zu berichtigen, wenn die tatsächliche Verwendung (regelmäßig die Veräußerung des Wirtschaftsguts) von der beim Erwerb des Wirtschaftsguts gegebenen Verwendungsabsicht abweicht. Die Berichtigung ist gem. § 15a Abs. 2 S. 2 UStG in dem Besteuerungszeitraum (= Voranmeldungszeitraum) vorzunehmen, in ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.9.3 Lieferung nach § 3 Abs. 1b UStG

Rz. 121 Wie die Veräußerung, ist nach § 15a Abs. 8 S. 1 UStG auch die Lieferung nach § 3 Abs. 1b UStG als Änderung der Verwendungsverhältnisse anzusehen, wenn sie für den Vorsteuerabzug anders zu beurteilen ist als die für den ursprünglichen Vorsteuerabzug maßgebliche Verwendung. Der Begriff "Lieferung i. S. d. § 3 Abs. 1b UStG" umfasst sowohl die "Entnahme" nach § 3 Abs. 1b...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5 Sonstige Leistungen, die nicht an einem Wirtschaftsgut ausgeführt werden (§ 15a Abs. 4 UStG)

Rz. 60 Nach § 15a Abs. 4 UStG i. d. ab 1.1.2005 geltenden Fassung, der ebenfalls auf Art. 20 Abs. 1 Buchst. b der 6. EG-Richtlinie (jetzt Art. 185 MwStSystRL) beruht, kommt auch für sonstige Leistungen, die nicht in einen Gegenstand eingehen oder an diesem ausgeführt werden, die also nicht unter § 15a Abs. 3 UStG fallen, eine Vorsteuerberichtigung nach Maßgabe von § 15a Abs....mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4.3 Vorsteuerberichtigung bei sonstigen Leistungen an einem Wirtschaftsgut (§ 15a Abs. 3 S. 1 2. Alt. UStG)

Rz. 47 Nach § 15a Abs. 3 S. 1 2. Alt. UStG ist bei einer Änderung der Verwendungsverhältnisse nach Maßgabe von § 15a Abs. 1 oder Abs. 2 UStG eine Vorsteuerberichtigung auch dann vorzunehmen, wenn an einem Wirtschaftsgut eine sonstige Leistung ausgeführt wird. Unter die Berichtigungspflicht nach § 15a Abs. 3 S. 1 2. Alt. UStG ­fallen nach Verwaltungsmeinung nur solche sonstig...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.4 Berichtigung nach § 17 UStG sowie nach AO-Vorschriften

Rz. 19 § 17 Abs. 1 S. 2 UStG regelt ebenso wie § 15a UStG die "Berichtigung" des Vorsteuerabzugs. Gemeinsam ist beiden Vorschriften, dass sie einen Vorsteuerabzug korrigieren, der im Zeitpunkt seiner Vornahme zu Recht erfolgte und nur im Nachhinein an geänderte Verhältnisse angepasst wird. Sie sind beide Spezialvorschriften gegenüber § 175 Abs. 1 Nr. 2 AO, der diese Fälle so...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs bei Leistungen eines Istversteuerers an einen anderen Istversteuerer

Sachverhalt Bei dem Vorabentscheidungsersuchen des FG Hamburg[1] ging es um den Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs bei Leistungen durch einen Istversteuerer. Das FG hatte dem EuGH folgende Fragen gestellt: Steht Art. 167 MwStSystRL einer nationalen Regelung entgegen, nach der das Recht zum Vorsteuerabzug auch dann bereits im Zeitpunkt der Ausführung des Umsatzes entsteht, wenn de...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Elektromobilität / 2.1 Steuerbefreiung des vom Arbeitgeber unentgeltlich oder verbilligt gestellten Ladestroms

a) Elektrofahrzeug oder Hybridelektrofahrzeug im Sinne des § 6 Absatz 1 Nummer 4 Satz 2 zweiter Halbsatz EStG Rz. 6 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Elektrofahrzeug ist ein Kraftfahrzeug, das ausschließlich durch einen Elektromotor angetrieben wird, der ganz oder überwiegend aus mechanischen oder elektrochemischen Energiespeichern (z. B. Schwungrad mit Generator oder Batterie) oder...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Elektromobilität / 2.2 Steuerbefreiung der zeitweisen unentgeltlichen oder verbilligten Überlassung einer betrieblichen Ladevorrichtung an den Arbeitnehmer

Rz. 18 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Steuerbefreit sind vom Arbeitgeber gewährte Vorteile für die zur privaten Nutzung zeitweise überlassene betriebliche Ladevorrichtung für Elektrofahrzeuge oder Hybridelektrofahrzeuge, nicht jedoch deren Übereignung (vgl. Rdnr. 27). Rz. 19 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Der von dieser betrieblichen Ladevorrichtung für Elektrofahrzeuge oder Hybridel...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Elektromobilität / 2. Steuerbefreiung nach § 3 Nummer 46 EStG

Rz. 5 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Die Steuerbefreiung nach § 3 Nummer 46 EStG gilt für zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn vom Arbeitgeber gewährte Vorteile für das elektrische Aufladen eines Elektrofahrzeugs oder Hybridelektrofahrzeugs im Sinne des § 6 Absatz 1 Nummer 4 Satz 2 zweiter Halbsatz EStG an einer ortsfesten betrieblichen Einrichtung des Arbeitgebers od...mehr