Fachbeiträge & Kommentare zu Sondereigentum

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Förderung energetischer Maß... / 6. Bescheinigung einer Wohnungseigentümergemeinschaft

Bei Eigentumswohnungen können selbstnutzende Eigentümer energetische Sanierungskosten gem. § 35c Abs. 5 EStG nach Rz. 42 (neu) = Rz. 35 (alt) geltend machen für das Sondereigentum: in voller Höhe und für das Gemeinschaftseigentum: anteilig nach der jeweiligen Miteigentumsquote. Beachten Sie: Allerdings verlangt eine Aufteilung für Aufwendungen am Gemeinschaftseigentum aufgrund... mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage Gr... / 2.3.2 Bebaute Grundstücke

Ein bebautes Grundstück[1] ist dagegen ein Grundstück, auf dem sich benutzbare Gebäude befinden. Wichtig für die Bewertung ist die Definition einer Wohnung. Hierbei ist eine Wohnung die Zusammenfassung einer Mehrheit von Räumen, die in ihrer Gesamtheit so beschaffen sind, dass ein selbstständiger Haushalt geführt werden kann. Die Zusammenfassung der Räume muss eine von ander... mehr

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Anfertigung von Fotos: Rech... / 4 Die Entscheidung

Teilweise mit Erfolg! B müsse es nur unterlassen, K zu fotografieren, soweit sich K außerhalb seines Sondereigentums aufhalte. B habe mit den Fotos nach einer Abwägung rechtswidrig das allgemeine Persönlichkeitsrecht der K verletzt. K habe sich nicht auf einem allgemein öffentlich zugänglichen Weg befunden, sondern auf einem Privatgrundstück. Dort müsse niemand damit rechnen... mehr

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Jahresabrechnung: Versteckt... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall hat die Verwaltung namens der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer eine Verbindlichkeit erfüllt, die, das soll hier unterstellt werden, ein Wohnungseigentümer hätte erfüllen müssen. Fraglich ist dann, ob man diese Forderung in die Jahresabrechnung einstellen kann. Ansprüche gegen einen Wohnungseigentümer Hat die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer verseh... mehr

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Bauliche Veränderung: Gesta... / 4 Die Entscheidung

Mit Erfolg! Wenn die Wohnungseigentümer nach § 20 Abs. 1 WEG eine bauliche Veränderung gestatten, die die Möglichkeit eröffne, Räumlichkeiten entgegen einer vereinbarten Zweckbestimmung zu nutzen, führe dies jedenfalls dann nicht zur Anfechtbarkeit des Gestattungsbeschlusses, wenn auch eine nach der Vereinbarung zulässige Nutzung weiterhin möglich sei. So verhalte es sich. Be... mehr

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Umlagebeschluss: Willkür? / 3 Das Problem

Die Tiefgarage der Wohnungseigentumsanlage B (die dortigen Stellplätze stehen im Sondereigentum) wird durch eine Straße erschlossen, die auch vom Durchgangsverkehr genutzt werden kann, zu Gebäuden anderer Gemeinschaften und zu einer U-Bahnstation führt. Nach der Gemeinschaftsordnung haben sich sämtliche Wohnungseigentümer an den Erhaltungskosten dieser Straße zu beteiligen. ... mehr

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Blumenkästen: Anbringung? / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, ob man beschließen kann, wie Blumenkästen aufgehängt werden. Regelung der Verwaltung und Benutzung durch Beschluss: Blumenkästen Soweit die Benutzung des gemeinschaftlichen Eigentums und des Sondereigentums nicht durch Vereinbarung der Wohnungseigentümer geregelt ist, können die Wohnungseigentümer eine ordnungsmäßige Benutzung besc... mehr

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Produkthaftung / 2.4.2 Sachschäden

Ausschließlich der Schaden an einer anderen Sache als dem fehlerhaften Produkt ist ersatzfähig (s. zu Schäden an der Sache selbst Tz. 1.1 und 1.2.).[1] Die geschädigte Sache muss ihrer Art nach gewöhnlich für den privaten Ge- oder Verbrauch bestimmt und hierzu von dem Geschädigten hauptsächlich verwendet worden sein. Ein Computer, den ein Anwalt nur in der Kanzlei nutzt und ... mehr

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Zurückbehaltungsrecht / 4 Veräußerungsbeschränkung

Teilungserklärungen/Gemeinschaftsordnungen enthalten häufig eine mit § 12 WEG korrespondierende Bestimmung, nach der zur Veräußerung des Sondereigentums die Zustimmung des Verwalters erforderlich ist. Gegenüber dem Anspruch auf Zustimmung kann gegenüber dem – etwa säumigen – betreffenden zustimmungsberechtigten Wohnungseigentümer kein Zurückbehaltungsrecht geltend gemacht we... mehr

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Erhaltungsrücklage / 13 Rechtsprechungsübersicht

ALG II Ist der Arbeitsuchende als Eigentümer einer Eigentumswohnung Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft, sind auf ihn umgelegte und nicht abwendbare Kosten einer Erhaltungsrücklage und eines Kabelanschlusses als Kosten der Unterkunft nach § 22 SGB II zu übernehmen.[1] Anfechtungsklage Die Ablehnung der Bildung einer angemessenen Erhaltungsrücklage entspricht nicht ord... mehr

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Erhaltungsrücklage / 11 Steuerliche Bedeutung

Da die Erhaltungsrücklage Bestandteil des Vermögens der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ist, steht den Wohnungseigentümern kein Anteil an ihr zu. Insoweit stellt die Erhaltungsrücklage keinen Vermögensbestandteil des jeweiligen Wohnungseigentümers dar. Für den Fall des Erwerbs durch Zuschlag in der Zwangsversteigerung hatte der BFH[1] zunächst klargestellt, dass das Meis... mehr

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Erhaltungsrücklage / 1.2.1 Übernahme einer Erstverwaltung

Übernimmt der Verwalter die Erstverwaltung einer neu entstandenen Wohnungseigentümergemeinschaft, hat er die Gemeinschaftsordnung dahingehend zu prüfen, ob Regelungen über die Bildung einer Erhaltungsrücklage vorhanden sind. In aller Regel wird dies der Fall sein. Der Verwalter hat dann nicht mehr für eine Beschlussfassung über die Bildung einer Erhaltungsrücklage zu sorgen,... mehr

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Erhaltungsrücklage / 10.2 Finanzierung einer Maßnahme der baulichen Veränderung

Eine Teilauflösung der Erhaltungsrücklage zur Finanzierung einer Maßnahme der baulichen Veränderung des Gemeinschaftseigentums kommt ausschließlich dann in Betracht, wenn alle Wohnungseigentümer entweder nach § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 WEG oder § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 WEG zur anteiligen Kostentragung verpflichtet sind. Dies ist nach § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 WEG dann der Fall, wen... mehr

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Baumangel / 3.1.1 Sondereigentum

Ansprüche auf Beseitigung von Baumängeln am Sondereigentum stehen ausschließlich dem Sondereigentümer zu. Er allein kann diese Ansprüche geltend machen. Zum Sondereigentum gehören nach § 5 Abs. 1 WEG u. a. die Bestandteile des Gebäudes, die sich innerhalb einer Wohnung oder einer Teileigentumseinheit befinden und nicht zu den tragenden wesentlichen Bestandteilen des Gebäudes... mehr

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Baumangel / 3.2 Baumängel im Rahmen der Erhaltung

Die Durchführung der Erhaltung, also der Instandhaltung und Instandsetzung, nach Maßgabe der Beschlüsse der Wohnungseigentümergemeinschaft obliegt gemäß § 27 Abs. 1 Nr. 1 WEG zwingend dem Verwalter. Er schließt Werkverträge mit Bauhandwerkern nicht im Namen der einzelnen Wohnungseigentümer ab, sondern im Namen der Wohnungseigentümergemeinschaft in ihrer Eigenschaft als recht... mehr

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Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 3 Tauschvertrag (Abs. 5)

Rz. 94 Ein Grundstückstausch liegt vor, wenn sich in einem gegenseitigen Vertrag beide Vertragsparteien verpflichten, jeweils ein Grundstück auf den anderen Vertragspartner zu übereignen. Zivilrechtlich ist der Tausch in § 480 BGB geregelt. Danach finden auf den Tausch die Vorschriften über den Kauf[1] entsprechende Anwendung. Die Tauschpartner sind damit jeweils bezüglich d... mehr

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Baumangel / 3.1 Anfängliche Baumängel

Von anfänglichen Baumängeln spricht man, wenn bereits im Zuge der Errichtung der Eigentumswohnungen Baumängel entstehen. Bei der Veräußerung neu erstellter Eigentumswohnungen schließt in der Regel ein Bauträger mit jedem Erwerber einer Eigentumswohnung oder einer Teileigentumseinheit einen separaten Vertrag. Der Inhalt aller Verträge ist meistens gleich. Berechtigter aus den... mehr

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Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 2.2 Kaufvertrag oder anderes Rechtsgeschäft, das Übereignungsanspruch begründet (Abs. 1 Nr. 1 GrEStG)

Rz. 19 Die zivilrechtlichen Grundlagen des Kaufvertragsrechts ergeben sich aus § 433 BGB, in dieser Vorschrift geregelt werden die (Haupt-)Pflichten von Käufer und Verkäufer. Die Formvorschrift in § 311 b Abs. 1 S. 1 BGB macht die notarielle Beurkundung des Kaufvertrags notwendig. Wesentlich ist die Vereinbarung eines Kaufpreises, auch wenn dieser nur vorläufiger Natur sein ... mehr

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Bauabweichung / 2 Abgrenzung Sondereigentum/Gemeinschaftseigentum

Von Bedeutung sind Abweichungen, die die Abgrenzung des gemeinschaftlichen Eigentums und des Sondereigentums betreffen. Weicht die Bauausführung vom Aufteilungsplan der Gestalt ab, dass die zeichnerische Darstellung in der Örtlichkeit nicht mehr mit der nötigen Sicherheit festzustellen ist, so entsteht insoweit kein Sondereigentum, falls die Abweichung wesentlich ist. Hier f... mehr

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Bauabweichung / 3 Abgrenzung von Sondereigentum

Weicht die Bauausführung vom Aufteilungsplan in der Abgrenzung von Sondereigentum ab, so ist wie folgt zu differenzieren: Wird ein Raum des Sondereigentums teilweise baulich in das andere Sondereigentum einbezogen, so gehört dieser Raumteil nicht zum anderen Sondereigentum. Vielmehr hat der insoweit beeinträchtigte Wohnungseigentümer einen Anspruch auf erstmalige plangerecht... mehr

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Bauabweichung / 1 Innerhalb des Sondereigentums

Unerheblich sind alle Abweichungen innerhalb des Sondereigentumsbereichs, die lediglich die innere Gestaltung dieses Bereichs betreffen. Sind z. B. Räume innerhalb des Sondereigentums anders aufgeteilt oder nicht abgeschlossen, so entsteht Sondereigentum nach Maßgabe des Plans.[1] Dies gilt auch für unerhebliche Änderungen, z. B. Einbau eines im Plan nicht vorgesehenen Kelle... mehr

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Unterlassungsansprüche / 1 Unterlassungsanspruch bei Besorgnis über rechtswidrigen Eingriff

Bereits die Besorgnis eines rechtswidrigen Eingriffs in das Gemeinschaftseigentum kann zu Unterlassungsansprüchen führen. Beantragt beispielsweise ein Wohnungseigentümer bei der Baubehörde die Genehmigung von Baumaßnahmen, die über die Erhaltung des Gemeinschaftseigentums hinausgehen und nicht durch entsprechenden Beschluss nach § 20 Abs. 1 WEG legitimiert sind, ist i. d. R. ... mehr

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Unterlassungsansprüche / 2 Anspruchsinhaber

Unter bestimmten Voraussetzung kann jeder Eigentümer Individualanspruch durchsetzen Der Unterlassungsanspruch nach § 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB i. V. m. § 14 Abs. 2 Nr. 1 WEG kann als Individualanspruch von jedem einzelnen Eigentümer gerichtlich geltend gemacht werden, so er durch das Verhalten bzw. eine zweckbestimmungswidrige Nutzung eines Wohnungseigentümers konkret in seinem ... mehr

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Unterlassungsansprüche / Zusammenfassung

Begriff Das Wohnungseigentum untersteht dem Schutz des § 1004 BGB (Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch). In erster Linie stehen der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer Unterlassungsansprüche zu, wenn Wohnungs- oder Teileigentum von einem Wohnungseigentümer oder dessen Mieter entgegen der Zweckbestimmung gemäß der Teilungserklärung oder der Gemeinschaftsordnung bestimmung... mehr

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Bauabweichung / Zusammenfassung

Begriff Bei einer Bauabweichung ist die tatsächliche Bauausführung bewusst oder unbewusst abweichend von dem zur Begründung des Wohnungseigentums erforderlichen Aufteilungsplan durchgeführt. Die Folgen der Abweichungen sind unterschiedlich, je nachdem, welche Bereiche der Wohnanlage betroffen sind. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung BGH, Urteil v. 16.5.2025, V ZR 270/23... mehr

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Bauabweichung / 5 Zusätzlich gebaute Räume

Werden Räumlichkeiten errichtet, die im Aufteilungsplan nicht vorgesehen waren, entsteht Gemeinschaftseigentum.[1] Wird das ganze Gebäude abweichend vom Aufteilungsplan an anderer Stelle auf dem Grundstück, im Übrigen aber gemäß Plan errichtet, dann steht dies der Entstehung von Wohnungseigentum nicht entgegen, wenn Gemeinschaftseigentum und Sondereigentum zweifelsfrei gegen... mehr

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Entziehung des Wohnungseige... / Zusammenfassung

Begriff Bei der Entziehung des Wohnungseigentums handelt es sich um den schwersten aller möglichen Eingriffe in das Eigentum. Voraussetzung ist, dass sich ein Wohnungseigentümer einer so schweren Pflichtverletzung der ihm gegenüber den anderen Wohnungseigentümern bestehenden Verpflichtungen schuldig gemacht hat, dass diesen die Fortsetzung der Gemeinschaft mit dem störenden ... mehr

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Entziehung des Wohnungseige... / 9 Unterbliebene Veräußerung

Aufgrund bestandskräftigen Eigentümerbeschlusses ist der betroffene Wohnungseigentümer verpflichtet, seine Wohnung zu verkaufen. Klageerhebung Unterbleibt die Veräußerung, kann er nach entsprechender Klageerhebung zur Veräußerung der Eigentumswohnung verurteilt werden. Da die Ausübung des Entziehungsrechts gemäß § 17 Abs. 1 WEG der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zusteht, ... mehr

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Entziehung des Wohnungseige... / 2 Grundsätze

Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ist rechtlich unauflösbar. Als Korrektiv muss also ein Mittel gefunden werden, um untragbare Zustände, die von einem Wohnungseigentümer ausgehen, beenden zu können. Als sog. ultima ratio – als letztes und äußerstes Mittel – steht der Gemeinschaft die Entziehung des Wohnungseigentums eines ihrer Mitglieder zur Verfügung. Die Entziehung ... mehr

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Teilungserklärung und Gemei... /   Sondereigentum

Können Sie bitte kurz die Formulierung erklären: "zum Inhalt des Sondereigentums machen"? Nach § 5 Abs. 4 Satz 1 WEG können Vereinbarungen über das Verhältnis der Wohnungseigentümer untereinander und Beschlüsse aufgrund einer solchen Vereinbarung zum Inhalt des Sondereigentums gemacht werden. In diesem Fall hat das Eigentum einen besonderen Inhalt, beispielsweise den Inhalt... mehr

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Haftungsfragen im Wohnungse... /   Sondereigentum ("durchschlagender" Schaden)

Vom gemeinschaftlichen Eigentum geht ein Schaden aus und schädigt auch ein Sondereigentum. Die GdWE trifft kein Verschulden. In vielen Wohnungseigentumsanlagen werden die Schäden im Sondereigentum des Betroffenen dennoch auf Kosten der GdWE ersetzt, jedoch ohne expliziten Beschluss, was aus meiner Sicht problematisch ist. Ist ein Dauerbeschluss hierzu möglich? Ohne Beschlus... mehr

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Teilungserklärung und Gemei... /   Aufteilung eines Sondereigentums in 3 Einheiten

Ein Wohnungseigentümer möchte das Sondereigentum seines Teileigentums in drei Wohnungen umbauen. Kann die Änderung der Teilungserklärung und die Gestattung des Umbaus mit einfacher Mehrheit beschlossen werden? Der eigentliche Umbau wäre eine bauliche Veränderung, die nach §§ 13 Abs. 2, 20 Abs. 1 WEG mit einfacher Mehrheit beschlossen werden kann oder sogar keiner Gestattung... mehr

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Rauchwarnmelder (FAQs) /   Betreten eines Sondereigentums

Angenommen, die Wohnungseigentümer beschließen, Rauchwarnmelder anzumieten und zu warten. Muss in diesem Fall ein Wohnungseigentümer es sich gefallen lassen, dass die Verwaltung bzw. Handwerker den räumlichen Bereich seines Sondereigentums betreten? Ja. Dies folgt aus § 14 Abs. 1 Nr. 2 WEG. Jeder Wohnungseigentümer ist danach gegenüber der GdWE in diesem Fall verpflichtet, ... mehr

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Teilungserklärung und Gemei... /   Umwandlung: SE-Keller wird GE-Keller

Ein Wohnungseigentümer stellt seinen Kellerraum der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer für die Errichtung einer neuen Zentralheizung zur Verfügung. Wie kann man diesen Raum als Gemeinschaftsraum dauerhaft und rechtlich sichern? Sachenrechtlich wäre es möglich, das Sondereigentum an dem Raum in gemeinschaftliches Eigentum zu überführen. Dazu müssten sämtliche Wohnungseigent... mehr

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Haftungsfragen im Wohnungse... /   Mehrfachparker

Haftet die GdWE für Mehrfachparker, die im Sondereigentum stehen und nicht instandgesetzt werden? Oder haftet der einzelne Sondereigentümer, wenn einem Dritten durch einen Defekt an einem Mehrfachparker Schaden entsteht? Und darf die Anlage stillgelegt werden, weil zu viele Mängel bestehen? Die GdWE haftet nicht, wenn ein Wohnungseigentümer im Bereich des Sondereigentums se... mehr

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Gebrauch und Nutzung, Sonde... /   Baumfällung

Bedarf es eines Beschlusses für das Fällen eines Baumes im Sondereigentum (Garten), im Sondernutzungsrecht (Garten)? Steht eine Fläche im Sondereigentum, steht auch der Baum im Sondereigentum. Die Entscheidung, den Baum zu fällen, kann dann nicht beschlossen werden. Diese Entscheidung trifft der Wohnungseigentümer als Sondereigentümer. Steht eine Fläche hingegen im gemeinschaf... mehr

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Haftungsfragen im Wohnungse... / Zusammenfassung

Überblick Das Haftungssystem im Wohnungseigentumsrecht umfasst im Wesentlichen drei Hauptakteure: die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE), den einzelnen Wohnungseigentümer und den Verwalter. Die Gemeinschaft haftet für Schäden, die aus der Verwaltung des Gemeinschaftseigentums resultieren, beispielsweise bei mangelhafter Erhaltung oder Verletzung von Verkehrssicherung... mehr

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Teilungserklärung und Gemei... /   Wesentliche Gebäudebestandteile

Wenn in einer Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung wesentliche Gebäudebestandteile aufgelistet sind und es heißt, diese seien "sondereigentumsfähig": Ist diese Liste in diesen Aspekten zu verwenden und nicht automatisch nichtig oder verstehe ich das falsch? Ja, Sie verstehen das falsch. Es ist weder eine Vereinbarung noch ein Beschluss möglich, einen wesentlichen Gebäudeb... mehr

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Teilungserklärung und Gemei... /   Teilungserklärung (Auslegung)

In einer Teilungserklärung (1970) werden in § 2 die Fenster dem Sondereigentum zugeordnet. Diese Zuordnung ist vermutlich nichtig. In einem weiteren § 6 wird den Eigentümern die Pflicht zur Instandhaltung des in § 2 genannten Sondereigentums, also auch der Fenster, auferlegt. Ein Anstrich der Fenster durch die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE) ist nicht festgeschr... mehr

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Haftungsfragen im Wohnungse... /   Baugenehmigung

Wer haftet, wenn ein Wohnungseigentümer den Dachspitz zu Wohnraum ausbaut und bei der Baubehörde keine Genehmigung einholt (Brandschutz)? Muss die GdWE eine Unterlassungsklage einreichen? Die Antwort auf die Frage ist danach zu beantworten, wer Eigentümer des Dachspitzes ist. Ist dieser gemeinschaftliches Eigentum, muss sich die GdWE kümmern und gegebenenfalls Unterlassung ... mehr

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Teilungserklärung und Gemei... /   Aufhebung von Wohnungseigentum

In einer Wohnungseigentumsanlage gibt es ein Vorder- und ein Hinterhaus. Beide Häuser stehen jeweils im Sondereigentum. Das Sondereigentum am Hinterhaus wurde in einem Zwangsversteigerungsverfahren durch einen neuen Eigentümer erworben. Der Eigentümer möchte sich von der Gemeinschaft trennen und reicht dementsprechend einen Antrag auf Änderung der Teilungserklärung ein. Wo... mehr

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Haftungsfragen im Wohnungse... /   Dienstleister verursacht Schaden

Beim Austausch des Heizkostenverteilers geht in einem Sondereigentum ein Heizkörper kaputt. Der Messdienstleister behauptet, der Heizkörper sei in schlechtem Zustand gewesen, er hafte daher nicht für den entstandenen Schaden. Heißt das, die Gemeinschaft haftet gegenüber dem geschädigten Eigentümer, der behauptet, dass sein Heizkörper in einwandfreiem Zustand war? Für Regre... mehr

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Gebrauch und Nutzung, Sonde... /   Lärm

In einem Gebäude mit Wohn- und Gewerbenutzung spielt ein Friseursalon tagsüber laute Musik ab. 2 Eigentümer fühlen sich gestört, da sie täglich im Homeoffice arbeiten. Nachdem die Beschwerden ignoriert werden, stellt sich die Frage, wie nun (als Verwalter oder Eigentümer) vorzugehen ist. Zunächst muss die Verwaltung klären, ob es in der entsprechenden Anlage Gebrauchs- und/... mehr

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Gebrauch und Nutzung, Sonde... /   Gästeparkplatz

Darf die Verwaltung Mietern und Wohnungseigentümern die Nutzung eines als "Gästeparkplatz" ausgewiesenen Parkplatzes verbieten oder bedarf es eines Beschlusses? Für die Beantwortung der Frage ist zu klären, in wessen Eigentum der Stellplatz steht und ob es für diesen eine Gebrauchsbestimmung gibt. Steht der Stellplatz im gemeinschaftlichen Eigentum und haben die Wohnungseige... mehr

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Teilungserklärung und Gemei... /   Teilungserklärung (Änderung)

In einer Wohnungseigentumsanlage wurde vor 40 Jahren ein Anbau veräußert, in dem sich auch Sondereigentum befand. Durch die Veräußerung haben sich die Flächenverhältnisse verändert. Der Umstand ist allen Wohnungseigentümern bekannt. Sie haben bereits einen von § 16 Abs. 2 Satz 1 WEG abweichenden Umlageschlüssel beschlossen. Das Verhältnis der Miteigentumsanteile zueinander... mehr

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Rauchwarnmelder (FAQs) /   Eigentumszuordnung

In einer Wohnungseigentumsanlage hat der Bauträger vor Übergabe der Wohnungen die Rauchwarnmelder installiert. In wessen Eigentum stehen die Rauchwarnmelder? Der BGH[1] hat die Antwort offengelassen. Ich tippe darauf, dass er, sollte er mit der Frage nochmals befasst werden, die Rauchwarnmelder als wesentliche Bestandteile im Sinne von § 94 Abs. 2 BGB ansehen wird. Gehören... mehr

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Gebrauch und Nutzung, Sonde... /   Betreten eines Sondernutzungsrechts

Der Eigentümer einer Erdgeschoss-Wohnung besitzt das Sondernutzungsrecht an einer Gartenfläche. Der Eigentümer des 1. Obergeschosses möchte den Belag seines Balkons erneuern und verlangt Zugang zum Garten des Erdgeschosses. Muss der Eigentümer der Gartenfläche den Zugang gewähren bzw. kann der andere Eigentümer den Zugang verlangen? Die Antwort hängt von der Frage ab, wer E... mehr

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Rauchwarnmelder (FAQs) /   Anmietung durch GdWE

In einer Wohnungseigentumsanlage wird die Miete von Rauchwarnmeldern und deren Wartung (fernablesbar) beschlossen. Ein Wohnungseigentümer weigert sich, dass diese Beschlüsse im Bereich seines Sondereigentums umgesetzt werden. Was ist zu tun? Der Wohnungseigentümer ist abzumahnen, dass er sich an die Beschlüsse der Wohnungseigentümer zu halten hat. Gewährt er nicht freiwilli... mehr

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Gebrauch und Nutzung, Sonde... /   Hundehaltung

In der Gemeinschaftsordnung steht, dass der Verwalter die Hundehaltung ggf. zu genehmigen hat. Diese wurde erteilt. Im Nachgang gibt es nunmehr Probleme mit dem Tier. Angeblich kann die GdWE die Genehmigung nicht aufheben, ist das korrekt? Wie wäre das konkrete Vorgehen? Nein, das ist nicht korrekt. Die Gemeinschaftsordnung ist voraussichtlich so zu verstehen, dass die Wohn... mehr

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Teilungserklärung und Gemei... /   Gemeinschaftsordnung/ Hausordnung

Ist die Gemeinschaftsordnung mit der Hausordnung vergleichbar? Nein. Unter dem Begriff der Gemeinschaftsordnung versteht man die Vereinbarungen der Wohnungseigentümer, die zum Inhalt des Sondereigentums gemacht worden sind. Bei der Hausordnung handelt es sich hingegen in der Regel um Gebrauchsbeschlüsse und Verwaltungsbeschlüsse. mehr