Fachbeiträge & Kommentare zu Sondereigentum

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Teilungserklärung und Gemei... /   Mehrhausanlage

Die Wohnungseigentümer können hinsichtlich der Verwaltung einer Mehrhausanlage Vereinbarungen in der Gemeinschaftsordnung treffen. Sind Änderungen nur über Vereinbarung möglich? Bedarf es einer notariellen Beurkundung? Vereinbarungen können geändert werden. Ihre Änderung kann beschlossen werden, wenn es eine gesetzliche oder vereinbarte Öffnungsklausel gibt. Fehlt es daran,... mehr

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Rauchwarnmelder (FAQs) /   Wartung

Wie geht man mit den Bewohnern um, die die Wartungen nicht ausführen lassen und nie da sind? Der Wohnungseigentümer (oder Nutzer) ist abzumahnen, dass er sich an die Beschlüsse der Wohnungseigentümer zu halten hat. Gewährt er nicht freiwillig Zugang zum Bereich des Sondereigentums, ist er auf Duldung des Zugangs zu verklagen. Diese Entscheidung dürfte in der Regel § 27 Abs.... mehr

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FoVo 12/2025, Haftung des V... / 2 II. Die Entscheidung

AG sieht Rechtsschutzbedürfnis: unmittelbarer und mittelbarer Störer Die Klage ist – mit ihrem Haupt- und Hilfsantrag – zulässig. Der Klägerin fehlt nicht das Rechtsschutzbedürfnis für ihre gegen die Beklagten gerichtete Klage, weil sie bereits einen gerichtlichen (Unterlassungs-)Titel gegen die Mieterin, gegen deren behauptete Störungen sie sich wendet, erwirkt hat. Insoweit... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Eigentumswohnungen (§ 7 Abs 5b EStG Fall 2 (idF Art 1 Nr 2 Buchst c Wachstumschancengesetz v 27.03.2024, BGBl I 2024 Nr 108)

Rn. 474 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Eine Eigentumswohnung ist eine Wohnung, an der Wohnungseigentum nach den Vorschriften des 1. Teils des WEG begründet ist (§ 1 Abs 1 WEG). Wohnungseigentum ist das Sondereigentum an einer Wohnung in Verbindung mit dem Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum, zu dem es gehört (§ 1 Abs 2 WEG). Das gemeinschaftliche Eigentum umfas... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Im Teileigentum stehende Räume (§ 7 Abs 5b EStG Fall 3 (idF Art 1 Nr 2 Buchst c Wachstumschancengesetz v 27.03.2024, BGBl I 2024 Nr 108)

Rn. 477 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Teileigentum ist das Sondereigentum an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen eines Gebäudes in Verbindung mit dem Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum, zu dem es gehört (§ 1 Abs 3 WEG). Das Teileigentum unterscheidet sich also nur durch die Art der Nutzung vom Wohnungseigentum und wird daher dem Wohnungseigentum gleichgeste... mehr

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Verwaltungsbeirat (FAQs) /   Ausscheiden eines Beirats als Wohnungseigentümer

Was passiert, wenn ein Beiratsmitglied sein Sondereigentum verkauft? Die Mitgliedschaft im Verwaltungsbeirat endet mit erfolgter Eigentumsumschreibung im Grundbuch. Den Wohnungseigentümern steht es dann frei, einen weiteren Eigentümer aus ihren Reihen zum Beirat zu bestellen oder auch hiervon abzusehen. mehr

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Hausgeld und Hausgeldverzug... /   Versorgungssperre

Benötigt der Verwalter in jedem Fall einen Beschluss für eine Versorgungssperre, auch wenn der Eigentümer als vermutlicher Erbe nicht im Grundbuch eingetragen ist? Nach wohl herrschender Meinung bedarf es eines Beschlusses, da die Entscheidung nicht unerheblich ist. Zu § 27 Abs. 1 Satz 1 WEG gibt es aber noch keine Rechtsprechung. Ist eine Versorgungssperre auch bei vermie... mehr

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Hausgeld und Hausgeldverzug... /   Sicherungshypothek

Ist für die Eintragung einer Sicherungshypothek ein Beschluss erforderlich? Nein, Sie können nach § 9b Abs. 1 Satz 1 WEG handeln. Ob Sie so vorgehen dürfen, bestimmen die Wohnungseigentümer und § 27 WEG. Danach dürfen Sie häufig die Zwangsvollstreckung betreiben. Ich rate aber zu einem klarstellenden Beschluss nach § 27 Abs. 2 WEG. Könnte eine Sicherungshypothek auch auf d... mehr

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Hausgeld und Hausgeldverzug... /   Insolvenz eines Wohnungseigentümers

Über das Vermögen eines Wohnungseigentümers ist das Insolvenzverfahren eröffnet. Er schuldet der GdWE Hausgeld. Sollte die GdWE gegen den Wohnungseigentümer eine Hausgeldklage führen? Nein. Die GdWE kann und muss sich am Insolvenzverfahren beteiligen. Die offenen Forderungen bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens können zur Insolvenztabelle angemeldet werden. Für die nac... mehr

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Wallboxen im Wohnungseigent... /   Nachzügler

Muss die spätere Umlage der Infrastrukturkosten auf Nachzügler geregelt werden? Nein. Ein Wohnungseigentümer, der nicht berechtigt ist, Nutzungen zu ziehen, kann nach § 21 Abs. 4 Satz 1 WEG verlangen, dass ihm dies später nach billigem Ermessen gegen angemessenen Ausgleich gestattet wird. Für seine Beteiligung an Kosten gilt § 21 Abs. 3 WEG entsprechend. In einer GdWE hat ... mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
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Verfassungsmäßigkeit des neuen Bewertungsrechts zur Grundsteuer im Bundesmodell (3)

Leitsatz 1. Das Grundsteuer-Reformgesetz vom 26.11.2019 (BGBl I 2019, 1794) –GrStRefG– ist formell verfassungsgemäß. Insbesondere stand dem Bund die Gesetzgebungskompetenz aus Art. 105 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes (GG) zu. Selbst wenn er die ihm durch Art. 105 Abs. 2 Satz 1 GG eingeräumten gesetzgeberischen Gestaltungsmöglichkeiten nicht vollständig ausgeschöpft haben sollte, lässt dies seine Gesetzgebungskompetenz nach dieser Vorschrift nicht entfallen. 2. Die Regelungen der §§ 252 bis 257 des Bewertungsgesetzes (BewG)GrStRefG mehr

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Sanktionen gegen Eigentümer / 4.3 Versorgungssperre

Ein äußerst wirkungsvolles aber auch reichlich umständliches Mittel zur Sanktionierung zahlungsunwilliger Wohnungseigentümer ist die Zurückbehaltung von Versorgungsleistungen seitens der Eigentümergemeinschaft. Die weitere Versorgung des betreffenden Raumeigentums mit Strom, Wasser und Wärmeenergie wird also eingestellt. Grundlage hierfür bildet das der Eigentümergemeinscha... mehr

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Sanktionen gegen Eigentümer / Zusammenfassung

Begriff Sanktionen gegen Wohnungseigentümer setzen bereits begrifflich ein vorangegangenes Fehlverhalten gegenüber anderen Wohnungseigentümern oder der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer voraus, die diese nicht zu dulden haben. Von größter Bedeutung sind in diesem Zusammenhang Belästigungen aufgrund Emissionen durch einzelne Wohnungseigentümer, die zweckbestimmungswidrige N... mehr

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Sanktionen gegen Eigentümer / 1.2 Sanktionen

Bei Beeinträchtigungen durch einzelne Wohnungseigentümer bestehen zunächst für die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer entsprechende Unterlassungsansprüche nach §§ 1004 BGB, 14 Abs. 1 Nr. 1 WEG. Für jeden einzelnen Wohnungseigentümer besteht ein entsprechender Unterlassungsanspruch gemäß § 1004 BGB in Verbindung mit § 14 Abs. 2 Nr. 1 WEG, soweit er durch die Beeinträchtigung... mehr

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Sanktionen gegen Eigentümer / 3 Eigenmächtige bauliche Veränderungen

Im Fall der Vornahme eigenmächtiger baulicher Veränderungen des Gemeinschaftseigentums eines Wohnungseigentümers steht der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ein entsprechender Beseitigungsanspruch zu. Sind einzelne Wohnungseigentümer durch die bauliche Veränderung konkret in ihrem Sondereigentum beeinträchtigt, haben auch sie einen entsprechenden Beseitigungsanspruch. Der ... mehr

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Sanktionen gegen Eigentümer / 2 Zweckbestimmungswidrige Nutzung

Die Nutzungsbezeichnung der einzelnen Bereiche des Wohnungseigentums in der Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung sowie im Aufteilungsplan stellt eine Zweckbestimmung mit Vereinbarungscharakter dar. Ist eine derartige Vereinbarung wirksam getroffen worden, bindet sie die Mitglieder der Eigentümergemeinschaft. Wird das Sonder- oder Teileigentum entgegen der Zweckbestimmung g... mehr

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Sanktionen gegen Eigentümer / 1.1 Grundsätze

Als Mitglied einer Gemeinschaft ist jeder Wohnungseigentümer verpflichtet, sich letztlich so zu verhalten, dass keinem der anderen Wohnungseigentümer über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinaus ein Nachteil erwächst. Dies gilt sowohl hinsichtlich des Zustands seines Sondereigentums wie auch im Hinblick auf sein sonstiges Verhalten innerhalb der Eige... mehr

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Mustertexte / I. Begründung des Wohnungseigentums

Rz. 1 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.1: Begründung durch vertragliche Teilungserklärung (§ 3 WEG) Verhandelt zu Frankfurt am Main, am 1.8.2024 Vor mir, dem unterzeichneten Notar Franz Maier im Bezirk des Oberlandesgerichts Frankfurt mit dem Amtssitz in Frankfurt am Main, erschienen heute: mehr

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Mustertexte / III. Änderung von Gegenstand und Inhalt

Rz. 5 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.5: Nachträgliche Änderung der Miteigentumsanteile Verhandelt zu Frankfurt am Main am 1.8.2024 Vor mir, dem unterzeichneten Notar Franz Maier im Bezirk des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main mit dem Amtssitz in Frankfurt am Main, erschienen heute: mehr

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Mustertexte / II. Begründung des Wohnungserbbaurechts

Rz. 3 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.3: Begründung durch vertragliche Teilungserklärung (§ 30 Abs. 1 WEG) Verhandelt zu Frankfurt am Main, am 1.8.2024 Vor mir, dem unterzeichneten Notar Franz Maier im Bezirk des Oberlandesgerichts Frankfurt mit dem Amtssitz in Frankfurt am Main, erschienen heute: mehr

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Vorbemerkungen §§ 43 bis 45... / II. Gesetzliche Prozessstandschaft

Rz. 32 Die gesetzliche angeordnete Prozessstandschaft kann sich sowohl im Hinblick auf die Aktiv- als auch die Passivbefugnis, d.h. Kläger- als auch Beklagtenseite, beziehen. Rz. 33 Den bedeutsamsten Fall dürfte die (verfassungskonforme)[20] Vorschrift in § 9a Abs. 2 WEG darstellen, wonach die GdWE die sich aus dem gemeinschaftlichen Eigentum ergebenen Rechte sowie solche Rec... mehr

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Mustertexte / IV. Aufhebung des Wohnungseigentums

Rz. 10 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.10: Aufhebung des Wohnungseigentums Verhandelt zu Frankfurt am Main am 1.8.2024 Vor mir, dem unterzeichneten Notar Franz Meier im Bezirk des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main mit dem Amtssitz in Frankfurt am Main, erschienen heute: mehr

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B. Verordnung über die Anlegung und Führung der Wohnungs- und Teileigentumsgrundbücher

Wohnungsgrundbuchverfügung WGV Vom 1. August 1951 (BAnz 152 09. August 1951) Amtl. Gliederungsnummer: 315–11–9 In der Fassung vom 24.1.1995 (BGBl I 1995, S. 134) Zuletzt geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 16. Oktober 2020 (BGBl. I S. 2187) § 1 Für die gemäß § 7 Abs. 1, § 8 Abs. 2 des Wohnungseigentumsgesetzes vom 15. März 1951 (Bundesgesetzbl. I S. 175) für jeden Miteigentu... mehr

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Anhang zu § 28 Zwangsvollst... / b) Rangklasse 1

Rz. 106 Der Anmeldung bedürfen aber gezahlte Vorschüsse des betreibenden Gläubigers, die in Rangklasse 1 berücksichtigt werden sollen. Hierunter fallen Ausgaben für die Erhaltung oder nötige Verbesserung des Wohnungseigentums. Aus dem Vorschuss erbrachte Wohngeldzahlungen werden nur insoweit berücksichtigt, als sie objekterhaltend oder -objektverbessernd verwandt worden sind... mehr

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Vorbemerkungen §§ 43 bis 45... / IV. Selbstständiges Beweisverfahren

Rz. 188 Zur Beweissicherung und -feststellung vor und außerhalb eines anhängigen Streitverfahrens kommen die Verfahren nach § 485 ZPO in Betracht. Die Antragsstellung richtet sich nach § 486 ZPO und danach, ob bereits ein streitiges Hauptsacheverfahren anhängig ist; die Anhängigkeit eines Verfahrens im einstweiligen Rechtschutz wird nicht von § 486 Abs. 1 ZPO erfasst.[154] R... mehr

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Anhang zu § 9a Die Durchset... / 2. Ausnahmen

Rz. 46 Eine Ausnahme von den vorstehenden Grundsätzen gilt, wenn sich ein nicht behebbarer Mangel des gemeinschaftlichen Eigentums nur am Sondereigentum eines einzigen Wohnungseigentümers auswirkt. Der betroffene ­Wohnungseigentümer kann in diesem Fall das Minderungsrecht bzw. den gleich hohen Schadensersatzanspruch selbstständig geltend machen.[114] Ein schützenswertes Inte... mehr

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Anhang zu § 9a Die Durchset... / 3. Anspruchshöhe

Rz. 49 Eine nach dem Miteigentumsanteil berechnete Quote des gesamten Mängelbeseitigungsaufwands bewirkt regelmäßig keinen angemessenen Ausgleich, wenn ein behebbarer Mangel des gemeinschaftlichen Eigentums sich auch an dem Sondereigentum auswirkt, weil unberücksichtigt bleibt, wie stark sich der Mangel im Sondereigentum auswirkt. Wird z.B. bei einem nicht behebbaren Mangel ... mehr

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Anhang zu § 9a Die Durchset... / 1. Grundsätzliche Einzelbefugnis

Rz. 25 Den auf ordnungsgemäße Erfüllung gerichteten Anspruch auf Nacherfüllung kann hinsichtlich des gemeinschaftlichen Eigentums jeder einzelne Erwerber auch ohne vorherigen Mehrheitsbeschluss grundsätzlich allein geltend machen.[52] Er ist dabei auch bei einer Mehrhausanlage nicht auf Ansprüche wegen Mängeln an dem Gebäude beschränkt, in dem sich die ihm als Sondereigentum... mehr

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Vorbemerkungen §§ 43 bis 45... / 3. Vertretbare Handlungen (§ 887 ZPO)

Rz. 375 Bei der Anwendung des § 887 ZPO ist zunächst zu prüfen, ob die Vorschrift durch besondere Vollstreckungsregeln verdrängt wird, etwa durch die Vorschriften über die Geldvollstreckung (§§ 803 ff. ZPO), die Herausgabevollstreckung (§§ 883 ff. ZPO) oder die Vollstreckung bei der Abgabe einer Willenserklärung (§ 894 ZPO). Rz. 376 Zudem ist eine Abgrenzung zu § 888 ZPO (nic... mehr

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Anhang zu § 9a Die Durchset... / F. Leistungsverweigerungsrecht

Rz. 59 Der Erwerber einer Eigentumswohnung kann gemäß § 320 BGB die Zahlung des Erwerbspreises wegen Baumängeln am Sondereigentum in einem angemessenen Verhältnis zum voraussichtlichen Mängelbeseitigungsaufwand verweigern.[140] Auch wegen Mängeln am gemeinschaftlichen Eigentum hat der Erwerber ein Leistungsverweigerungsrecht. Es kann jedoch grundsätzlich nicht jeder einzelne... mehr

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Mustertexte / II. Beispiel einer Hausordnung

Rz. 30 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.30: Hausordnung der Wohnungseigentümergemeinschaft (GdWE) Goetheallee 10–12, 60300 Frankfurt am Main I. Ruhezeiten mehr

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Anhang zu § 9a Die Durchset... / 2. Ausübungsbefugnis der GdWE

Rz. 32 Die GdWE kann im Rahmen der ordnungsgemäßen Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums die Ausübung der auf die ordnungsgemäße Herstellung des gemeinschaftlichen Eigentums gerichteten Rechte der einzelnen Erwerber aus den Verträgen mit dem Veräußerer nach § 18 Abs. 1, § 19 Abs. 2 Nr. 2 durch Mehrheitsbeschluss an sich ziehen.[72] Die Wohnungseigentümer können z.B. be... mehr

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Anhang zu § 9a Die Durchset... / 1. Geborene Ausübungsbefugnis der Gemeinschaft

Rz. 37 Für die Geltendmachung und Durchsetzung der einheitlich durchzusetzenden (§ 9a Abs. 2 Fall 2) Rechte auf Minderung und auf kleinen Schadensersatz wegen Mängeln bei der Herstellung der zu errichtenden Wohnung aus einem Bauträgervertrag besteht – anders als bei korrespondierenden Ansprüchen aus dem Kaufvertrag über eine gebrauchte Wohnung[93] – eine ausschließliche Ausü... mehr

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Vorbemerkungen §§ 43 bis 45... / IV. Wertbestimmung bei sonstigen WEG-Verfahren

Rz. 442 Bei Leistungsklagen (Zahlung, Unterlassung, Protokollberichtigungsklagen usw.) und Feststellungsklagen, die keine Beschlussklagen i.w.S. darstellen, gelten für die Wertbestimmung die §§ 3 ff. ZPO über den Verweis in § 48 GKG. Rz. 443 Bei einer positiven Feststellungsklage ist der Wert mit 80 % gegenüber dem Wert einer entsprechenden Leistungsklage anzusetzen; bei eine... mehr

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Mustertexte / VII. Entziehungsklage

Rz. 18 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.18: Entziehungsklage Amtsgericht Frankfurt am Main Postfach 10 01 01 60001 Frankfurt am Main Klage in der Wohnungseigentumssache[40] der Wohnungseigentümergemeinschaft (GdWE) Goetheallee 10–12, 60300 Frankfurt am Main, vertreten durch die Verwalterin, die Walter GmbH, diese vertreten durch ihren Geschäftsführer V. ... mehr

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Vorbemerkungen §§ 43 bis 45... / 1. Schiedsgerichtsvereinbarung

Rz. 85 Für Wohnungseigentumssachen ist eine Schiedsvereinbarung (§ 1029 ZPO) zulässig, wenn und soweit der Gegenstand, auf den sie sich bezieht, durch Vergleich geregelt werden kann.[68] Es gelten die §§ 1025–1066 ZPO; die Entscheidung über die Sache trifft ein Schiedsgericht. Rz. 86 Eine Schiedsvereinbarung kann im Grundbuch als Inhalt des Sondereigentums eingetragen werden ... mehr

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Anhang zu § 28 Zwangsvollst... / b) Objektbezogene Wohngeldansprüche und Nebenleistungen

Rz. 151 In Rangklasse 2 fallen Ansprüche auf Zahlung der Beiträge zu den Lasten und Kosten des Gemeinschaftseigentums und des Sondereigentums, soweit diese auf einem wirksamen Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft über einen Wirtschaftsplan, eine Sonderumlage oder eine Jahresabrechnung beruhen. Die Beiträge müssen fällig sein und die zu versteigernde Wohnungseigentums... mehr

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Vorbemerkungen §§ 43 bis 45... / 1. Vollstreckung wegen Geldforderungen

Rz. 361 Die Vollstreckung von Geldforderungen (Hausgelder usw.) richtet sich nach den §§ 802a–882i ZPO. Rz. 362 Die Vollstreckung in das bewegliche Vermögen erfolgt durch Pfändung (§ 803 ZPO); in körperliche Sachen durch den Gerichtsvollzieher (§§ 808 ff. ZPO), in Forderungen durch das Vollstreckungsgericht (§§ 828 ff. ZPO). Rz. 363 Der Zwangsvollstreckung in das unbewegliche ... mehr

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Vorbemerkungen §§ 43 bis 45... / 3. Ansprüche aus dem Nachbarrecht

Rz. 100 Handelt es sich um eine in Streitigkeit über Ansprüche aus dem Nachbarrecht nach den §§ 906, 910, 911, 923 BGB oder nach den landesgesetzlichen Vorschriften im Sinne des Art. 124 EGBGB, ist ein Schlichtungsverfahren durchzuführen, sofern es sich nicht um Einwirkungen von einem gewerblichen Betrieb handelt (§ 15a Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EGZPO). Rz. 101 Auch Ansprüche nach § ... mehr

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Schadensersatz: Notwendiger... / 1 Leitsatz

Für Schäden, die im Sondereigentum eines Wohnungseigentümers aufgrund der Verweigerung notwendiger Erhaltungsmaßnahmen eingetreten sind, haften nur diejenigen Wohnungseigentümer, die im Rahmen der Abstimmung über die Durchführung einer erforderlichen Erhaltungsmaßnahme nicht für die erforderliche Maßnahme gestimmt, sich enthalten oder an der Versammlung nicht teilgenommen ha... mehr

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Schadensersatz: Notwendiger... / 5 Hinweis

Problemüberblick In der Entscheidung, die hier auf eine Frage reduziert ist, ist zu fragen, welche Wohnungseigentümer Schadensersatz schulden können (der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, aber auch nach § 9a Abs. 4 WEG nach außen), wenn ein Wohnungseigentümer einen Schaden durch die Hinauszögerung einer Erhaltungsmaßnahme beklagt. Erhaltung und Schadensersatz Lehnen die Wohn... mehr

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Sondernutzungsrecht: Gestre... / 3 Das Problem

In der Gemeinschaftsordnung heißt es wie folgt: "Bezüglich der im Aufteilungsplan mit Ga bezeichneten Garage und den mit Nrn. St 1 bis 8 bezeichneten Pkw-Stellplätzen werden hiermit ebenfalls Sondernutzungsrechte begründet. Die alleinige Nutzung dieser Garagen und Stellplätze steht derzeit X als Eigentümer aller Miteigentumsanteile verbunden mit Sondereigentum zu, und zwar a... mehr

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Abwasserleitung: Gemeinscha... / 1 Leitsatz

Leitungen für Abwasser sind, auch wenn sie sich im Bereich des Sondereigentums befinden, regelmäßig gemeinschaftliches Eigentum bis zur ersten für die Handhabung durch den Sondereigentümer vorgesehenen Absperrmöglichkeit von der Abzweigung der Hauptleitung an. mehr

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Schadensersatz: Notwendiger... / 4 Die Entscheidung

Ohne Erfolg! K stehe kein Schadensersatzanspruch zu. K lege ein Verschulden sämtlicher anderer Wohnungseigentümer hinsichtlich der Nichtbehebung der Mängel nicht dar. Für Schäden, die aufgrund der Verweigerung notwendiger Erhaltungsmaßnahmen eingetreten seien, hafteten nach der BGH-Rechtsprechung nur diejenigen Wohnungseigentümer, die im Rahmen der Abstimmung über die Durchf... mehr

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Bauträgervertrag: Klage auf... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall klagen Personen, die vom Bauträger Wohnungseigentum erworben haben, gegen den Bauträger, die Bauleistung teilweise fertigzustellen. Der Bauträgervertrag Ein Bauträgervertrag ist nach § 650u BGB ein Vertrag, der die Errichtung oder den Umbau eines Hauses oder eines vergleichbaren Bauwerks zum Gegenstand hat und der zugleich die Verpflichtung des Unterneh... mehr

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Abwasserleitung: Gemeinscha... / 3 Das Problem

Ein Wohnungseigentümer erhebt gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer eine Klage auf Feststellung, nicht er, sondern die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer sei für die Erhaltung einer Abwasserleitung zuständig (es gibt mehrerer Lecke). Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, vertreten durch die Verwaltung, meint, sie müsse nichts tun, da es sich um einen Schaden hand... mehr

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Abwasserleitung: Gemeinscha... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es im Kern um die Frage, wer Eigentümer einer Abwasserleitung ist. Eigentum an einer Abwasserleitung Ob eine Abwasserleitung im gemeinschaftlichen Eigentum steht (und bis wo) oder im Sondereigentum, ist nach § 5 WEG zu bestimmen. Mit dem AG ist anzunehmen, dass danach eine Abwasserleitung im gemeinschaftlichen Eigentum steht. Dies betrifft die Abwa... mehr

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Sondernutzungsrecht: Gestre... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, ob der Wirksamkeit einer Ermächtigung entgegensteht, dass der Ermächtigte vor Eintragung kein Wohnungseigentümer mehr ist. Gestreckte Begründung von Sondernutzungsrechten: "Zuweisung" Gibt es, wie im Fall, bereits Sondernutzungsrechtsvereinbarungen, kann man vereinbaren, den Inhalt des Sondereigentums aller Wohnungseigentumsrechte ... mehr

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Abwasserleitung: Gemeinscha... / 4 Die Entscheidung

Das AG meint, die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer habe 10/11 der Kosten zu tragen, der Wohnungseigentümer 1/11! Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer habe ihre Pflichten verletzt. Leitungen für Abwasser seien regelmäßig gemeinschaftliches Eigentum, auch wenn sie sich im Bereich des Sondereigentums befänden, bis zur ersten für die Handhabung durch den Sondereigentümer vo... mehr

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Sondernutzungsrecht: Gestre... / 4 Die Entscheidung

Der OLG-Senat sieht es in einem Hinweis anders! Er teilt mit, nicht mehr zu beabsichtigen, an seiner bisherigen Rechtsprechung zur nachträglichen Eintragung eines bisher nicht gebuchten Sondernutzungsrechts im Grundbuch festzuhalten. Sei ein schuldrechtliches Sondernutzungsrecht entstanden, führe die Übertragung des Sondereigentums grundsätzlich – ohne dass die Abtretung im ... mehr