Fachbeiträge & Kommentare zu Sondereigentum

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Sachverständigengutachten / 1 Grundsätze

Wird seitens der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ein Sachverständigengutachten eingeholt bzw. ein Sachverständiger beauftragt, ein Gutachten zu erstellen, so handelt es sich dabei um einen Werkvertrag nach den zivilrechtlichen Bestimmungen der §§ 631 ff. BGB. Im Vorfeld einer Beschlussfassung über die Beauftragung eines Gutachters bedarf es nicht des Einholens von Vergle... mehr

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Absenkungsbeschluss: Ordnun... / 3 Das Problem

Wohnungseigentümer K erhebt eine Anfechtungsklage gegen einen Beschluss, den die Wohnungseigentümer außerhalb der Versammlung gefasst haben. Dieser sieht für die Beauftragung zur Fertigstellung der Tiefgarage eine "Sonderumlage" von 129.500 EUR vor, welche i. H. v. 3.500 EUR von den Sondereigentümern, welche eine Nutzungsberechtigung an der Tiefgarage haben, binnen einer im ... mehr

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Gebrauchsregelung: Abgrenzu... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um 2 Fragen. Die eine ist, ob eine bauliche Veränderung vorliegt. Die andere lautet, wenn man eine bauliche Veränderung ablehnt, ob der Gebrauchsbeschluss zu beanstanden ist. Begriff der baulichen Veränderung BGH, Urteil v. 18.7.2025, V ZR 29/24, hat nach Erlass dieser Entscheidung geurteilt, eine bauliche Veränderung setze "nicht zwingend einen... mehr

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Abmahnung im Wohnungseigentum / 7.2 Abmahnung gegenüber dem Mieter

Eine wirksame Abmahnung gegenüber dem Mieter kann nur der Wohnungseigentümer als Vermieter oder der Verwalter, der gleichzeitig auch mit der Mietverwaltung des Sondereigentums beauftragt ist, aussprechen. Sie ist Voraussetzung für zahlreiche Kündigungsgründe (z. B. § 543 Abs. 2 Satz 1 BGB: vertragswidriger Gebrauch; § 569 Abs. 2 und 4 BGB: Unzumutbarkeit des Mietverhältnisse... mehr

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Wohnungseigentumsgemeinscha... / 3.2 Wesentliche Inhalte des WEG

Eine Wohnungseigentumsgemeinschaft kann gem. § 2 WEG begründet werden durch die Teilung eines Gebäudes [1] oder durch die Einräumung von Sondereigentum. [2] Bei der Teilung geben die Eigentümer eines Gebäudes in der sog. Teilungserklärung eine Erklärung gegenüber dem Grundbuchamt ab, dass das Eigentum an einem Grundstück in Miteigentumsanteile aufgeteilt werden soll. Hierbei m... mehr

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Wohnungseigentumsgemeinscha... / Zusammenfassung

Überblick Die Wohnungseigentumsgemeinschaft ist eine Art Zwangsgemeinschaft, die immer dann entsteht, wenn mehrere Eigentümer eine solche Gemeinschaft durch eine Teilungserklärung begründen. Dies kann geschehen durch die vertragliche Einräumung von Sondereigentum oder durch den Abschluss einer Teilungserklärung. Diese Gesellschaft kann dann nicht gekündigt werden. Aus dieser ... mehr

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / 2. Abgrenzung von Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum

Rz. 13 Gegenstand des Sondereigentums sind gem. § 5 Abs. 1 WEG primär die bei der Begründung des Wohnungseigentums zu Sondereigentum erklärten Räume, soweit sie nicht aufgrund der unabdingbaren gesetzlichen Vorschriften in § 5 Abs. 1 und 2 WEG zwingend Gemeinschaftseigentum sind. Nach § 5 Abs. 1 letzter Satz WEG gilt: Soweit sich das Sondereigentum auf außerhalb des Gebäudes... mehr

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / 3. Umwandlung von Gemeinschafts-/Sondereigentum und Wohnungs-/Teileigentum

Rz. 15 Rechtlich ist eine Umwandlung von Sondereigentum in Gemeinschaftseigentum (bis es kein Sondereigentum mehr gibt) jederzeit möglich, nicht aber umgekehrt in jedem Fall eine Umwandlung von Gemeinschaftseigentum in Sondereigentum (da bestimmte Teile zwingend Gemeinschaftseigentum sind, siehe Rdn 14). Die letztgenannte Umwandlung setzt aber die Mitwirkung aller Wohnungsei... mehr

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / 1. Sachenrechtliches Grundverhältnis und schuldrechtliches Gemeinschaftsverhältnis

Rz. 10 Die beschriebenen Beispiele zeigen Grenzen auf, die den Wohnungseigentümern bei der Ausgestaltung des Gemeinschaftsverhältnisses gesetzt sind. Beschluss und auch Vereinbarung helfen hier nicht weiter, da es nicht um die Regelungsbereiche der §§ 10–29 WEG geht, sondern um das sachenrechtliche Grundverhältnis (§§ 1–9 WEG), auf dem das Gemeinschaftsverhältnis aufbaut. Um... mehr

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / 1. Allgemeines

Rz. 2 Ein Grundstück kann nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) vom 15.3.1951 – i.d.F. des WEMoG[1] – in Wohnungs- und Teileigentum aufgeteilt werden. Die Begründung kann durch vertragliche Einräumung von Sondereigentum nach § 3 WEG (siehe Rdn 4) oder durch einseitige Teilungserklärung (TE) nach § 8 WEG (siehe Rdn 6) erfolgen (§ 2 WEG) und sich u.a. auch auf noch zu erricht... mehr

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / I. Typischer Sachverhalt

Rz. 9 Die Wohnungseigentümer wollen durch Beschluss [23] oder Vereinbarung (§ 10 Abs. 1 und 3 WEG) Gemeinschaftsräume in Sondereigentum umwandeln,[24] Miteigentumsanteile verändern[25] oder einzelne Gebäudebestandteile (Türen, Balkonteile, Duplexparker, nicht tragende Wände, Tiefgaragenstellplätze etc.) zu Sondereigentum machen, z.B. um sie von der gemeinschaftlichen in die i... mehr

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / XVIII. Muster: Veräußerungszustimmung durch den Dritten/Verwalter

Rz. 101 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 56.30: Veräußerungszustimmung durch den Dritten/Verwalter An das Amtsgericht Zivilabt. für Wohnungseigentumssachen _________________________ Klage des Wohnungseigentümers der Wohnungseigentumsanlage, _________________________-Straße, _________________________ – Kläger – Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt _________... mehr

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / II. Ansprüche des Einzelnen und der Gemeinschaft (GdWE)

Rz. 73 Hier ist zu unterscheiden zwischen individuellen Ansprüchen des einzelnen Wohnungseigentümers und Ansprüchen der GdWE gegen Miteigentümer, Verwalter oder Dritte. Anerkannt ist, dass Ansprüche gegen den Eigentümer, die von der GdWE auszuüben wären, vom Einzelnen grundsätzlich nur mit (Rück-)Ermächtigungsbeschluss geltend gemacht werden dürfen.[182] Ausnahmen werden nur ... mehr

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§ 11 Bauträgerrecht / I. Allgemeines zum Bauträgervertrag

Rz. 3 Zum 1.1.2018 trat das Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts, zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung, zur Stärkung des zivilprozessualen Rechtsschutzes und zum maschinellen Siegel im Grundbuch und Schiffsregisterverfahren vom 28.4.2017[1] (nachfolgend "Reformgesetz") in Kraft. Damit wurde der Bauträgervertrag als eigener Vertragstyp in § 650u Abs. 1 S. 1 BGB g... mehr

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / IX. Muster: Anfechtungs- und Zustimmungsklage bei negativem Beschluss

Rz. 92 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 56.23: Anfechtungs- und Beschlussersetzungsklage bei negativem Beschluss Klage nach § 44 WEG der Wohnungseigentümer Eheleute _________________________, _________________________-Straße, _________________________ – Kläger – Prozessbevollmächtigte: _________________________ gegen den Verband "GdWE" ____________________... mehr

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / 3. Teilung durch den Alleineigentümer nach § 8 WEG

Rz. 6 Die Teilung nach § 8 WEG ist die häufigste Art der Begründung von Wohnungseigentum (sog. Vorratsteilung). Die Teilungserklärung (TE) im engeren Sinne, d.h. die sachenrechtliche Zuordnung der Gebäude, Räume und Flächen, bedarf – obwohl die notarielle Beurkundung üblich ist – nur der öffentlichen Beglaubigung (§ 129 BGB). Wegen Gemeinschaftsordnung, Abgeschlossenheitsbes... mehr

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / Literaturtipps

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / VII. Muster: Beschlussanfechtung (§ 44 Abs. 1 und 2 WEG)

Rz. 90 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 56.22: Beschlussanfechtung (§ 44 Abs. 1 und 2 WEG) An das Amtsgericht Zivilabt. für Wohnungseigentumssachen _________________________ Klage nach § 44 WEG des Wohnungseigentümers _________________________, _________________________-Straße, _________________________ – Kläger – Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt _____... mehr

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / III. Muster: Klage auf Entziehung von Wohnungseigentum

Rz. 78 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 56.17: Klage auf Entziehung von Wohnungseigentum An das Amtsgericht – Prozessgericht – _________________________ Klage Des Verbandes GdWE _________________________ der Wohnungseigentumsanlage _________________________-Straße, – Kläger – Verwalter: Fa. _________________________ Verwaltungs-GmbH, _____________________... mehr

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / X. Muster: Einstweilige Verfügung (hier: Baustopp) während des rechtshängigen Hauptsacheprozesses

Rz. 93 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 56.24: Einstweilige Verfügung (hier: Baustopp) während des rechtshängigen Hauptsacheprozesses Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung (Baustopp) nach § 44 WEG, §§ 935 ff. ZPO In der WEG-Sache der Wohnungseigentümer Eheleute _________________________, _________________________-Straße, ______________________... mehr

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Dauernutzungsrecht als wirtschaftliche Einheit nach dem BewG

Leitsatz 1. Der Einwand, bei einem zu bewertenden Wirtschaftsgut handele es sich nicht um Grundvermögen im Sinne des Bewertungsgesetzes, ist mit einem Antrag auf sogenannte fehlerbeseitigende Aufhebung der Wertfeststellung geltend zu machen. 2. Ein Dauernutzungsrecht nach § 31 Abs. 2 des Wohnungseigentumsgesetzes kann als Grundvermögen im Sinne des Bewertungsgesetzes gelten, wenn der Nutzungsberechtigte statt des Eigentümers die Kosten der Anschaffung oder Herstellung eines von ihm selbst genutzt... mehr

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§ 18 Grundstücksrecht / VIII. Sachmängelhaftung

Rz. 24 Bei dem Verkauf fertig gestellter Neubauten (kein Bauträgervertrag) stellt sich die Frage der Anwendbarkeit von Kauf- oder Werkvertragsrecht. Die wohl überwiegende Meinung in der Literatur plädierte auch nach der Angleichung der Verjährungsfristen (438 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a) BGB) für die Anwendbarkeit von Werkrecht. Der BGH[18] entschied sich jedenfalls im Fall von e... mehr

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / I. Typischer Sachverhalt

Rz. 72 Wohnungseigentümer V vermietet erstmals seine Wohnung im ersten Obergeschoss. Der Mieter M hält einen Hund und spielt gerne auf seinem Flügel. Hierdurch fühlt sich der Wohnungseigentümer W im Erdgeschoss innerhalb seines Sondereigentums gestört. Die Ruhezeiten im Mietvertrag decken sich nicht mit denen der Hausordnung der GdWE, weil V dem M einfach ein Standardformula... mehr

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / XV. Muster: Klage auf Beseitigung baulicher Veränderungen (Gartenhaus)

Rz. 98 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 56.27: Klage auf Beseitigung baulicher Veränderungen (Gartenhaus) An das Amtsgericht Zivilabt. für Wohnungseigentumssachen _________________________ Antrag nach § 43 Abs. 2 Nr. 2 WEG des Verbandes "GdWE" _________________________ – Kläger – Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt _________________________ gegen den Wohnun... mehr

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / XVII. Muster: Klage auf Unterlassung zweckbestimmungswidriger Nutzung

Rz. 100 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 56.29: Klage auf Unterlassung zweckbestimmungswidriger Nutzung An das Amtsgericht Zivilabt. für Wohnungseigentumssachen _________________________ (Rubrum wie Rdn 99) Es wird beantragt, wie folgt zu erkennen: Dem Beklagten wird bei Meidung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250.000 EUR, ersatzweise Ordnungshaft bis zu s... mehr

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / 1. Notwendigkeit der Einberufung

Rz. 25 Wegen der allseits deutlichen Sichtbarkeit und markanten körperlichen Gestalt könnte der Glaswintergarten eine bauliche Veränderung i.S.d. § 20 WEG darstellen, die der Zustimmung durch Beschluss mit einfacher Mehrheit bedarf.[67] Schon vor dem Inkrafttreten des WEMoG wurde vermehrt eine Beschlussnotwendigkeit angenommen und es war zu Beweiszwecken vielfach ratsam, übe... mehr

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Kündigungsschutz – Ausnahme... / 2 Teilkündigung von Nebenräumen (§ 573b BGB)

Nebenräume und Teile des Grundstücks Der Vermieter kann nicht zum Wohnen bestimmte Nebenräume (z. B. Keller-, Speicherabteile, Waschküchen, Trockenraum) oder Teile eines Grundstücks (z. B. den Garten) ohne ein berechtigtes Interesse i. S. v. § 573 BGB kündigen, wenn er die Kündigung auf diese Räume oder Grundstücksteile beschränkt und sie dazu verwenden will, Wohnraum zum Zwe... mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Preißer/Seltenreich/Königer... / 4.1 Zivilrecht

Rz. 9 Ob Wohnungs- oder Teileigentum dem Grunde nach vorliegt, ist nach den zivilrechtlichen Vorschriften des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) zu klären. Nach § 1 Abs. 2 WEG ist Wohnungseigentum das Sondereigentum (Alleineigentum) an einer (abgeschlossenen) Wohnung i. V. m. dem Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum, zu dem es gehört. Teileigentum ist das Sonde... mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Preißer/Seltenreich/Königer... / 2 Prüfung der Grundstücksart

Rz. 3 Die Feststellung der Grundstücksart (durch das Lagefinanzamt) folgt dem durch § 181 BewG vorgegebenen Prüfungsschema (vgl. auch Stöckel, NWB 2009, 3052): mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Preißer/Seltenreich/Königer... / 4 Wohnungs- und Teileigentum (§ 176 Abs. 1 Nr. 3 BewG)

Rz. 10 Jedes Wohnungs- und jedes Teileigentum i. S. d. WEG gilt als ein Grundstück i. S. d. BewG. Wohnungseigentum ist das Sondereigentum an einer bestimmten Wohnung eines Gebäudes und Teileigentum das Sondereigentum an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen (z. B. freiberuflich oder gewerblich genutzte Räume) eines Gebäudes jeweils in Verbindung mit dem Miteigentumsanteil an... mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Preißer/Seltenreich/Königer... / 4.2.2 Sonderregelungen

Rz. 15 Sonderregelungen zur Bestimmung der wirtschaftlichen Einheit enthalten die Ausführungen in R B 181.2 Abs. 3 bis 5 ErbStR: Sind bei einem Wohnungseigentum mehrere Wohnungen mit nur einem Miteigentumsanteil verbunden, sind sie grundsätzlich zu einer wirtschaftlichen Einheit zusammenzufassen. Liegen z. B. die Wohnungen in demselben Haus unmittelbar übereinander oder neben... mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.5.2.3 Bebautes Grundstück und Lage

Rz. 66 Bebaute Grundstücke i. S. d. § 181 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 BewG bzw. i. S. d. Steuerbefreiung nach § 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG sind Ein- und Zweifamilienhäuser, Mietwohngrundstücke, Wohnung- und Teileigentum, Geschäftsgrundstücke und gemischt genutzte Grundstücke. Ein- und Zweifamilienhäuser (§ 181 Abs. 2 BewG) sind Wohngrundstücke, die bis zu zwei Wohnungen enthalten und kein Woh... mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Preißer/Seltenreich/Königer... / 4.2.1 Allgemeines

Rz. 13 Jedes Wohnungs- und jedes Teileigentum gilt als ein Grundstück i. S. d. BewG (§ 157 Abs. 3 Satz 1 i. V. m. § 176 Abs. 1 Nr. 3 BewG). Die wirtschaftliche Einheit des Wohnungs- und Teileigentums setzt sich aus dem Sondereigentum, dem Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum und ggf. vereinbarten Sondernutzungsrechten am gemeinschaftlichen Eigentum (wie z. B... mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Preißer/Seltenreich/Königer... / 4.3 Bewertungsverfahren

Rz. 17 Zur Bedarfsbewertung eines Wohnungs- oder Teileigentums ist zunächst zu klären, ob es sich um ein unbebautes oder bebautes Grundstück handelt. Rz. 18 Nach § 3 WEG kann Sondereigentum auch an Räumen in einem erst zu errichtenden Gebäude eingeräumt werden. Ebenso ist die Teilung durch den Eigentümer auch bei einem erst noch zu errichtenden Gebäude möglich (§ 8 Abs. 1 WEG... mehr

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FoVo 10/2025, Die Einordnung von Handlungspflichten als vertretbare Handlung im Sinne der Rechtsprechung

In FoVo 9/2025 haben wir anhand einer Entscheidung des BGH gezeigt, dass es im Einzelfall schwierig sein kann, die vertretbare von der unvertretbaren Handlung abzugrenzen. Die Abgrenzung ist von einer breiten Kasuistik in der Rechtsprechung geprägt. Die nachfolgende alphabetische Checkliste soll helfen, in der Praxis Orientierung zu finden. Der Begriff der vertretbaren Handlu... mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Preißer/Seltenreich/Königer... / 3.2.2.2.1 Definition Wohnzwecke (Nr. 1)

Rz. 33 Der Verschonungsabschlag von 10 % wird nur für bebaute Grundstücke gewährt, die zu Wohnzwecken vermietet werden. Für die Abgrenzung der Wohngrundstücke ist der bewertungsrechtliche Wohnungsbegriff maßgebend, der in § 181 Abs. 2 BewG erstmals gesetzlich definiert ist (zuvor z. B. in R 175 Abs. 2 ErbStR 2003 für das alte Recht; s. Drosdzol, ZEV 2008, 10, 12; R E 13d Abs.... mehr

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Landesgrundsteuergesetz Hessen / f) Garagen (Abs. 2 Satz 5)

Rz. 238 [Autor/Stand] § 5 Abs. 2 Satz 5 HGrStG findet nur Anwendung auf Garagen, die zu Wohnzwecken genutzten Gebäuden oder Gebäudeteile zu dienen bestimmt sind. Andere Garagen fallen unter Abs. 3.[2] Praxis-Beispiel Beispiel: Zu einem als Werbeagentur genutzten Einfamilienhaus gehört eine Garage. Gebäudefläche und Garage fallen nicht unter Abs. 2, sondern unter Abs. 3. Rz. 23... mehr

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Bauträgervertrag: Grenzen d... / 1 Leitsatz

Der Erwerber kann von dem Bauträger nicht verlangen, eine im Zuge der Errichtung angebrachte Abluftanlage an der Außenfassade zu entfernen, wenn deren Errichtung nicht zur vertraglichen Leistung des Bauträgers ihm gegenüber zur Herstellung des gemeinschaftlichen Eigentums und seines Sondereigentums gehört, sondern durch den begünstigten Sondereigentümer veranlasst wurde. mehr

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Gebührenstreitwert: Selbsts... / 1 Leitsatz

Ist Gegenstand des selbstständigen Beweisverfahrens die Ermittlung der Ursachen von Feuchtigkeit und Schimmelbildung im Sondereigentum der Antragstellerin und der für deren Beseitigung erforderlichen Maßnahmen und hierdurch entstehenden Kosten, so ist der Streitwert auf Grundlage der Gesamtkosten und nicht nur der Kosten, die das Sondereigentum betreffen, zu ermitteln, weil ... mehr

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Gebührenstreitwert: Selbsts... / 3 Das Problem

Im Fall ist der Gebührenstreitwert für ein selbstständiges Beweisverfahren zu ermitteln. Es geht um die Ermittlung der Ursachen von Feuchtigkeit und Schimmelbildung im Sondereigentum von Wohnungseigentümer A und der für deren dauerhafte Beseitigung erforderlichen Maßnahmen und der hierdurch entstehenden Kosten. mehr

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Wohnungsumwandlung: Kündigu... / 3 Das Problem

K kauft ein Wohnungseigentum. Das Sondereigentum ist an einen B vermietet. K wird im Jahr 2017 als Eigentümer eingetragen. Im Jahr 2022 verlangt K wegen Eigenbedarfs Räumung und Herausgabe der Mietwohnung. B meint, K könne sich nach § 577a Abs. 1, Abs. 2 Satz 2 BGB noch nicht auf einen Eigenbedarf berufen. K meint hingegen, die Frist sei bereits abgelaufen, da das Mietshaus ... mehr

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Teilungserklärung und Gemei... / 3 Das Problem

Wohnungseigentümer K klagt gegen einige Wohnungseigentümer auf Zustimmung, dass die Teilungserklärung und die Gemeinschaftsordnung geändert werden (die anderen Wohnungseigentümer haben bereits zugestimmt). Im Kern soll an Teilen eines Fachwerkhauses, eines von mehreren Häusern der Wohnungseigentumsanlage, Sondereigentum entstehen. Das AG weist die Klage als unzulässig ab, da... mehr

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Wohnungseigentümer: Mittelb... / 4 Die Entscheidung

Das AG meint, die Klage sei mit dem Hilfsantrag begründet! K fehlt nicht das Rechtsschutzbedürfnis, weil sie bereits einen gerichtlichen (Unterlassungs-)Titel gegen den Mieter, gegen dessen behauptete Störungen sie sich wendet, erwirkt habe. Insoweit sei von Belang, dass K den B hier als (Mit-)Wohnungseigentümer und als mittelbaren Handlungsstörer in Anspruch nehmen wolle, w... mehr

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Wohnungsumwandlung: Kündigu... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, ob der Begriff "Personengesellschaft" in § 577a Abs. 1a BGB auch OHG und KG meint. Personengesellschaft Der BGH bejaht nach einer Auslegung, die sich vor allem am Willen des Gesetzgebers orientiert, die Frage. Die BGH-Sinndeutung ist gut vertretbar. Sie ist aber etwas "beliebig". Was meint das? Im Fall heißt es, ausschlaggebend sei... mehr

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Steuerermäßigung für energe... / 1.5 Bescheinigungsverfahren

Die Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden kann nur in Anspruch genommen werden, wenn durch eine nach amtlichem Muster[1] erstellte Bescheinigung des ausführenden Fachunternehmens (Muster I) nachgewiesen wird, dass die Voraussetzungen des § 35c Abs. 1 Sätze 1 bis 3 EStG sowie die Anforderungen nach der Verordnung zur Bestimm... mehr

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Gebührenstreitwert: Selbsts... / 4 Die Entscheidung

Das LG meint, der Gebührenstreitwert richte sich nach dem vollen mutmaßlichen Hauptsachestreitwert. Handele es sich bei dem Hauptsacheverfahren um eine Beschlussersetzungsklage, mit der der Wohnungseigentümer einen Beschluss über die Durchführung einer Erhaltungsmaßnahme erstrebe, sei § 49 GKG anzuwenden. Das Gesamtinteresse ergebe sich dort aus den Gesamtkosten der Maßnahme... mehr

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Gebührenstreitwert: Auflass... / 5 Hinweis

Problemüberblick Nach § 6 ZPO wird der Wert durch den Wert einer Sache bestimmt. Im Fall geht es um die Frage, ob dies auch bei einer Auflassungsklage bei geringer Restforderung gilt. Streitwert einer Auflassungsklage bei geringer Restforderung Der Streitwert einer Auflassungsklage ist grundsätzlich gem. § 6 ZPO nach dem Verkehrswert des aufzulassenden Grundstücks zu bestimmen.... mehr

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Umlagevereinbarung: Anfängl... / 3 Das Problem

Eine Umlagevereinbarung aus dem Jahr 2004 lautet wie folgt: "Jeder Sondereigentümer trägt die Kosten für die Instandhaltung und Instandsetzung seines Sondereigentums sowie folgender Gebäudeteile, gleichgültig, ob es sich dabei um Sonder- oder Gemeinschaftseigentum handelt: Nichttragende Innenwände, Bodenbeläge, Fensterstöcke, Fensterrahmen und Fensterscheiben […]". Im Übrige... mehr

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Steuerliche Förderung für B... / 1 Begünstigte Maßnahmen

Die Steuerbegünstigung des § 10f EStG ermöglicht einen Sonderausgabenabzug für bestimmte Modernisierungsmaßnahmen an einem im Inland belegenen Gebäude in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet oder städtebaulichen Entwicklungsbereich sowie an Baudenkmalen, wenn die Voraussetzungen des § 7h EStG oder des § 7i EStG vorliegen. Maßnahmen zur Herstellung eines neuen Gebäude... mehr

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Steuerermäßigung für energe... / 1.3.1 Anspruchsberechtigte Person

Die Steuerermäßigung können ausschließlich natürliche Personen auf Antrag hin in Anspruch nehmen, wenn sie ein in ihrem Eigentum stehendes und in der Europäischen Union oder dem Europäischen Wirtschaftsraum belegenen Gebäude (begünstigtes Objekt) im jeweiligen Jahr der Förderung zu eigenen Wohnzwecken nutzen. Der persönliche Anwendungsbereich erfasst unbeschränkt Steuerpflic... mehr