Fachbeiträge & Kommentare zu Sonderausgaben

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Aufwendungen / 2.2 Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen

Als Sonderausgaben gelten die in § 10 EStG genannten Aufwendungen, sofern sie weder Betriebsausgaben noch Werbungskosten sind oder wie diese behandelt werden.[1] Aufwendungen können unter bestimmten Voraussetzungen als "außergewöhnliche Belastungen" steuerlich angesetzt werden.[2] Um Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen abziehen zu können, muss das eigene Vermögen b...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Unterhalt / 4.1.2 Ehepartner

Bei Unterhaltsansprüchen des einen Ehegatten gegen den getrennt lebenden oder geschiedenen anderen Ehegatten werden vom bereinigtem Nettoeinkommen des Unterhaltsverpflichteten zunächst die Unterhaltsansprüche (ohne Kindergeld) der minderjährigen Kinder und ihnen gleichgestellter volljähriger Kinder i. S. d. § 1603 Abs. 2 Satz 2 BGB abgezogen. Von dem danach verbleibenden Eink...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Ehescheidung: Scheidungsfol... / 5.2 Vereinbarungen zum Versorgungsausgleich und externe Teilung

Der Versorgungsausgleich regelt die Verteilung von Rentenansprüchen zwischen Ehegatten nach einer Scheidung. Rentenansprüche können z. B. in der gesetzlichen Rentenversicherung, in der Beamtenversorgung[1] und zunehmend auch durch betriebliche[2] oder private Altersvorsorge entstehen.[3] Scheitert eine Ehe, sorgt der Versorgungsausgleich dafür, dass auch derjenige Ehepartner ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vermögensauseinandersetzung... / 7.4 Pflichten bei der Zustimmung zum begrenzten Realsplitting

Rz. 159 Was für die gemeinsame steuerliche Veranlagung gilt, ist letztlich auch auf das begrenzte Realsplitting nach § 10 Abs. 1 a Nr. 1 EStG anzuwenden. Nach dieser Vorschrift sind Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten im Jahr der Zahlung bis zu 13.805 EUR pro Jahr als Sonderausgaben abzugsfähig. Damit unterliegen allerdings auf S...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 155 Anrech... / 2.1 Nebeneinkommen

Rz. 2 § 155 unterscheidet einerseits nach Personengruppen, andererseits nach dem von dem Nebeneinkommen geprägten Lebensstandard des Arbeitslosen. Grundsätzlich gelten die Anrechnungsvorschriften gleichermaßen für abhängige Nebenbeschäftigungen, selbstständige Tätigkeiten und Tätigkeiten als mithelfender Familienangehöriger sowie Einkünfte aus sonstiger steuerpflichtiger Tät...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 149 Grundsatz / 2.2.3.5 Einkünfte und Bezüge volljähriger Kinder

Rz. 46 Durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011 v. 1.11.2011 (BGBl. I S. 2131) wurde für die Zeit ab 1.1.2012 auf die Abhängigkeit der Berücksichtigung eines Kindes von seinen Einkünften und Bezügen, die zur Bestreitung des Unterhalts oder der Berufsausbildung bestimmt oder geeignet sind, abgesehen. Für die Zeit bis zum 31.12.2011 galt: Unter Einkünften und Bezügen volljähr...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 153 Leistu... / 2.3.2 Berücksichtigung des Faktorverfahrens

Rz. 17a Der Faktor ist in § 39f EStG normiert. Es handelt sich um einen steuermindernden Multiplikator. Der für das Faktorverfahren relevante Faktor ist kleiner als 1 und wird auf jeweils 3 Nachkommastellen berechnet. Das nach Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 zu berücksichtigende Faktorverfahren geht – nach dem Beschluss des BVerfG v. 7.5.2013 auch für Lebenspartnerschaften – davon aus, ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 4.4.2.3.1 Beschäftigungslosigkeit

Rz. 395 Der Begriff der Beschäftigungslosigkeit ist nicht gleichzusetzen mit demjenigen der Arbeitslosigkeit. Die Beschäftigungslosigkeit ist nur eines von mehreren in § 138 SGB III bestimmten Tatbestandsmerkmalen der Arbeitslosigkeit. Durch das Abstellen auf die Beschäftigungslosigkeit statt auf die Arbeitslosigkeit in § 14 Abs. 3 TzBfG soll einem größeren Personenkreis arb...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Abzug ersparter Mietaufwendungen als außergewöhnliche Belastung

Leitsatz Ersparte Mietaufwendungen, die beim Gesellschafter zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen, können insoweit als außergewöhnliche Belastungen abgezogen werden, als sie behinderungsbedingten Mehraufwand darstellen. Normenkette § 3 Nr. 40 Satz 1 Buchst. d, § 3c Abs. 2 Satz 1, § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 20 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 8 Satz 1, § 33 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 EStG, § 118 Abs. 2, § 143 Abs. 2 FGO, § 133, § 157 BGB Sachverhalt Der 2003 geborene Sohn (M) der Kläger leidet seit seiner Ge...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 4.4.2.3.4 4-Monatszeitraum

Rz. 404 Die Befristung nach § 14 Abs. 3 TzBfG setzt voraus, dass die Beschäftigungslosigkeit, der Bezug von Transferkurzarbeitergeld oder die Teilnahme an einer öffentlich geförderten Beschäftigungsmaßnahme während eines Zeitraums von mindestens 4 Monaten unmittelbar vor Beginn des befristeten Arbeitsverhältnisses bestand. Maßgeblich für die Fristberechnung ist der Beginn de...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 4.4.2.5 Verlängerungen

Rz. 409 Nach § 14 Abs. 3 Satz 2 TzBfG ist bis zur Gesamtdauer von 5 Jahren auch die mehrfache Verlängerung des Arbeitsvertrags zulässig. § 14 Abs. 3 Satz 2 TzBfG enthält – anders als § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG – keine Begrenzung der Anzahl der zulässigen Vertragsverlängerungen. Ob dies eine völlig unbegrenzte Zahl von Verlängerungen gestattet, hat das BAG bislang nicht entschi...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 4.4.2.9 Vereinbarkeit der Vorschrift mit Unionsrecht

Rz. 416 Die Neufassung des § 14 Abs. 3 TzBfG ist mit der Richtlinie 1999/70/EG zu der EGB-UNICE-CEEP-Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge jedenfalls insoweit vereinbar, als es um die erstmalige Anwendung der Vorschrift zwischen denselben Arbeitsvertragsparteien geht.[1] Anders als die Vorgängerregelung enthält die Neufassung der Vorschrift eine Höchstbefristung...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Influencer: Einkünfteerziel... / 5.2.3 Aufgabe des Wohnsitzes in Deutschland

Übt der Influencer seine Tätigkeit als Einzelunternehmer oder im Rahmen einer Personengesellschaft (bspw. zusammen mit weiteren Influencern) aus und gibt er seinen Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt im Inland auf gilt Folgendes: Es kann entweder in Bezug auf Einzelwirtschaftsgüter zur Entstrickung des Betriebsvermögens nach § 4 Abs. 1 Satz 3 EStG oder zur fiktiven Betriebs...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.4.2 Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen

Rz. 57 Bei der Ermittlung des Einkommens sind bei unbeschränkt Stpfl. Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen abzuziehen. Bei beschränkt Stpfl. ist dieser Abzug durch § 50 Abs. 1 S. 4 EStG stark eingeschränkt. Hierin kommt der Objektsteuercharakter der beschr. Steuerpflicht besonders stark zum Ausdruck, da es sich bei Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.4.3 Sonderregelungen für Arbeitnehmer

Rz. 62 Abweichend von den dargestellten Besonderheiten und Einschränkungen für beschr. Stpfl. gelten für beschr. stpfl. Arbeitnehmer, soweit sie Einkünfte aus § 49 Abs. 1 Nr. 4 EStG beziehen, nach § 50 Abs. 1 S. 5 und 6 EStG einige Besonderheiten. Grundgedanke der Sonderregelungen ist, dass bei Arbeitnehmern auch im Rahmen der beschr. Steuerpflicht persönliche Aspekte und da...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 3 Sonderregelung für Beiträge zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen (Abs. 1a)

Rz. 88b Für beschr. Stpfl. ist der Abzug von Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung i. S. d. § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a) EStG, einschließlich der Beiträge zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen, nach § 50 Abs. 1 S. 4 EStG ausgeschlossen. Europarechtlich liegt in dem Ausschluss von Pflichtbeiträgen zu einer berufsständischen Versorgungseinrichtung ein Verstoß g...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 1.3 Rechtsentwicklung

Rz. 17 § 50 EStG ist seit seiner Einführung durch das EStG 1949 häufig geändert worden. Im Folgenden werden nur die wesentlichen Änderungen dargestellt. Rz. 18 § 50 EStG i. d. F. des EStG 1949 entsprach in seiner Struktur bereits der heutigen Vorschrift. Abs. 1 enthielt die Vorschrift über Betriebsausgaben und Werbungskosten und den Ausschluss der Anwendung von Steuerermäßigu...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.4.1 Verlustabzug

Rz. 55 Der Verlustabzug, der nach § 10d EStG vom Gesamtbetrag der Einkünfte, aber vor dem Abzug von Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen vorzunehmen ist, ist auch im Rahmen der beschr. Steuerpflicht anwendbar. Obwohl er als Sonderausgabe ausgestaltet ist, gehört er zum Bereich des objektiven Nettoprinzips, nicht des subjektiven Nettoprinzips. Seine Anwendung im R...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 4.3.4.2 Veranlagung bei einem Freibetrag nach § 39a Abs. 4 EStG als Lohnsteuerabzugsmerkmal (Abs. 2 S. 2 Nr. 4 Buchst. a)

Rz. 120 Keine Abgeltungswirkung tritt ein, wenn der LSt-Abzug des beschr. stpfl. Arbeitnehmers im Inland aufgrund elektronischer LSt-Abzugsmerkmale durchgeführt worden ist, die Werbungskosten, Sonderausgaben oder ein Freibetrag bzw. Hinzurechnungsbetrag nach § 39a Abs. 4 EStG berücksichtigen. Gleiches gilt, wenn statt des elektronischen LSt-Abzugsmerkmals eine Bescheinigung ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.6 Tarifliche ESt und Mindeststeuer

Rz. 78 Die tarifliche ESt wird bei beschr. Stpfl. zwingend nach § 32a Abs. 1 EStG, d. h. nach der Grundtabelle, ermittelt. Das gilt auch für Ehegatten/eingetragene Lebenspartner. Eine Anwendung der Splittingtabelle erfolgt in keinem Fall. Auch die Erweiterung der Möglichkeit der Splittingbesteuerung nach § 32a Abs. 6 EStG ist gem. § 50 Abs. 1 S. 3 EStG ausgeschlossen. Rz. 79...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 6 Erlass und Pauschalierung (Abs. 4)

Rz. 174 § 50 Abs. 4 EStG ermächtigt die Finanzbehörde, die Steuer bei beschr. Stpfl. unter bestimmten Umständen ganz oder teilweise zu erlassen oder in einem Pauschbetrag festzusetzen. Der Erlass oder die Pauschalierung war ursprünglich davon abhängig, dass hierfür volkswirtschaftliche Gründe vorlagen oder eine gesonderte Berechnung der Einkünfte besonders schwierig war. Geg...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 1.2 Vereinbarkeit der beschränkten Steuerpflicht mit höherrangigem Recht

Rz. 6 Die Unterschiede zwischen beschr. und unbeschränkter Steuerpflicht, und insbes. die tendenziell bestehende Höherbelastung des beschränkt Stpfl., haben die Frage aufgeworfen, ob diese Regelungen mit dem GG und dem EG-Vertrag vereinbar sind. Rz. 7 Grundsätzlich gilt auch für beschr. Stpfl. der Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit.[1] Dami...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.2.4.3 Rückwirkung aus steuerlichen Gründen

Rz. 101 Weitere Fälle, in denen der Eintritt eines Tatbestandsmerkmals Rückwirkung entfaltet, ergeben sich aus steuerrechtlichen Vorschriften (steuerliche Rückwirkung). Diese Rückwirkung tritt ein, wenn ein späteres Ereignis nach dem jeweiligen steuerlichen Tatbestand materielle Wirkung auf den Zeitpunkt der steuerlichen Tatbestandverwirklichung entfaltet. Bei diesen Fällen ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.3.1 Erlass, Aufhebung oder Änderung einer Steuerfestsetzung

Rz. 150 Rechtsfolge des Eintritts eines Ereignisses mit steuerlicher Wirkung für die Vergangenheit ist, dass die Steuerfestsetzung erlassen, geändert oder aufgehoben werden muss. Nach dem Wortlaut des Gesetzes "ist" die Steuerfestsetzung zu ändern oder aufzuheben. Das Gesetz enthält also eine unbedingte Verpflichtung der Finanzbehörde zur Berücksichtigung des rückwirkenden E...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.2.4.4.2 Anträge und Wahlrechte mit materieller Wirkung

Rz. 134 Die Ausübung eines Antrags- oder Wahlrechts hat materielle Wirkung, wenn es nicht nur Verfahrenshandlung oder rein formelle Voraussetzung für die Berücksichtigung eines steuerlich relevanten Sachverhalts ist, sondern selbst Merkmal des gesetzlichen Tatbestands. Es wirkt dann unmittelbar rechtsgestaltend auf die Steuerschuld ein und verändert die einkommensteuerrechtl...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.4 Reichweite der Bestandskraft bei Änderung des Folgebescheids

Rz. 50 Wird ein unanfechtbarer Folgebescheid aufgrund einer Änderung eines Grundlagenbescheids geändert, so ist der Folgebescheid grundsätzlich anfechtbar. Zwar können wegen § 351 Abs. 2 AO nicht die Feststellungen des Grundlagenbescheids durch Anfechtung des geänderten Folgebescheids angegriffen werden, es können in beschränktem Umfang jedoch Einwendungen vorgebracht werden...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.2.3.1 Begriff der Rückwirkung

Rz. 72 "Rückwirkend" ist ein den steuerlich relevanten Sachverhalt änderndes Ereignis, wenn die Änderung zeitlich nach dem Entstehen des Steueranspruchs erfolgt und daher nachträglich der Finanzbehörde bekannt wird.[1] Tritt das Ereignis vor dem Entstehen des Steueranspruchs (d. h. bei periodischen Steuern vor dem Ende des Vz) ein, handelt es sich um ein Ereignis mit unmitte...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Betriebsausgaben / 1.2 Private Veranlassung

Privat veranlasste Ausgaben betreffen die private Lebensführung nach § 12 EStG und sind daher keine Betriebsausgaben. Privataufwendungen sind nur ausnahmsweise abzugsfähig, wenn es laut Gesetz zulässig ist, z. B. Sonderausgaben[1] oder außergewöhnliche Belastungen[2] im Rahmen der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens. Praxis-Beispiel Kosten der privaten Lebensführung Kos...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Betriebsausgaben / 1.3 Gemischte Veranlassung

Sind Aufwendungen zum Teil durch betriebliche und zum Teil durch private Zwecke veranlasst, werden sie als gemischt veranlasste Aufwendungen bezeichnet. Lässt sich der betriebliche Anteil nach objektiven Merkmalen und Unterlagen von den Ausgaben der privaten Lebensführung leicht und einwandfrei trennen, sind die Aufwendungen insoweit Betriebsausgaben, es sei denn, dieser Tei...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Betriebsausgaben / 3 Steuerlich nicht abzugsfähige Betriebsausgaben

Das Steuerrecht schränkt den Betriebsausgabenabzug für bestimmte Sachverhalte teils oder in voller Höhe ein. Handelsrechtlich sind die Aufwendungen dennoch in voller Höhe gewinnmindernd zu berücksichtigen.[1] Die folgende Übersicht stellt die wesentlichen zum Teil nicht abzugsfähigen Betriebsausgaben nach § 4 Abs. 4a, 5 und 5b und § 4 Abs. 9 EStG dar: Geschenke im Wert von übe...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Jahreswechsel 2024/2025: Lo... / 3.4 Sonderausgaben für Kinderbetreuungskosten

Arbeitnehmer konnten bis 31.12.2024 jährlich 2/3 der Aufwendungen, höchstens 4.000 EUR je Kind, zur Betreuung eines Kindes, welches das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, oder wegen einer vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetretenen Behinderung außerstande ist, sich selbst zu unterhalten, im Rahmen ihrer Einkommensteuererklärung als Sonderausgaben geltend machen. ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bc) Besteuerung unabhängig von früherem Abzug der Beiträge als Sonderausgabe

Rn. 100 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Die nachgelagerte Besteuerung ist unabhängig davon durchzuführen, in welchem Umfang sich die in der Vergangenheit geleisteten Rentenversicherungsbeiträge iRd Sonderausgabenabzugs steuerlich tatsächlich ausgewirkt haben (BFH BStBl II 2009, 710; ebenso die Gesetzesbegründung in BT-Drs 15/2563 iVm BT-Drs 15/2150, 40). Zu weiteren Fragen der Ve...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Grundfreibetrag

Stand: EL 143 – ET: 06/2025 Als Grundfreibetrag wird der Betrag bezeichnet, bis zu dem ein zu versteuerndes Einkommen nicht besteuert wird (§ 32a Abs. 1 EStG, Anhang 10). Der Grundfreibetrag soll sicherstellen, dass den Menschen ein Einkommen verbleibt, welches für den Lebensunterhalt absolut notwendig (Existenzminimum) ist. Daher erfolgt aufgrund der allgemeinen Preisentwick...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dbg) Einzelheiten zur Beitragsseite

Rn. 150 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Eine Vergleichsgröße für die Beantwortung der Frage des Vorliegens einer verfassungswidrigen Doppelbesteuerung ist die Summe der vom StPfl aus versteuertem Einkommen geleisteten Altersvorsorgeaufwendungen. Welche Aufwendungen in die Ermittlung dieser Summe ggf in welcher Höhe einfließen, ist mittlerweile für die Praxis weitgehend geklärt. R...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Unterhaltsleistungen iSd § 10 Abs 1a Nr 1 EStG

Rn. 303 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Von der Regelung des § 22 Nr 1a EStG sind zunächst die in § 10 Abs 1a Nr 1 EStG genannten Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauerhaft getrennt lebenden unbeschränkt estpf Ehegatten/Lebenspartner bis zu einer Höhe von EUR 13 805 pro Kj erfasst, sofern der Unterhaltsleistende die Behandlung dieser Leistungen als Sonderausgaben mit...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Versorgungsleistungen iSd § 10 Abs 1a Nr 2 EStG

Rn. 306 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Unter § 22 Nr 1a EStG fallen auch die als beim Leistenden als Sonderausgaben zu behandelnden auf besonderen Verpflichtungsgründen beruhenden, lebenslangen und wiederkehrenden Versorgungsleistungen iSd § 10 Abs 1a Nr 2 EStG . Dabei wird es sich häufig um Vermögensübertragungen unter Lebenden handeln, die mit Rücksicht auf ein künftiges Erbe er...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Nachgelagerte Besteuerung

Rn. 91 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Mit dem Wirksamwerden des AltEinkG ab 01.01.2005 wurde die Besteuerung von Altersrenten umgestellt vom System der Ertragsanteilsbesteuerung auf die sog nachgelagerte Besteuerung. Dies bedeutet, dass die Altersbezüge gedanklich nicht mehr entsprechend dem bis 2004 geltenden Versicherungsprinzip in einen Kapital- und einen Ertrags- bzw Zinsant...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dbh) Einzelheiten zur Leistungsseite

Rn. 160 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Die andere Vergleichsgröße für die Beantwortung der Frage des Vorliegens einer verfassungswidrigen Doppelbesteuerung ist die Summe der steuerunbelastet bleibenden Teile der voraussichtlichen künftigen Rentenbezüge in der Leistungsphase. Auch diesbezüglich sind noch nicht alle Parameter, welche iRd Ermittlung dieses Wertes zu berücksichtigen...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Dauernde Lasten

Rn. 86 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Dauernde Lasten gehören zu den sonstigen wiederkehren Bezügen bzw den wiederkehrenden Bezügen allg Art, die vom Empfänger gem § 22 Nr 1 S 1 EStG voll zu versteuern und andererseits beim Verpflichteten gem § 10 Abs 1 Nr 1a EStG als Sonderausgaben bzw als BA oder WK voll abziehbar sind. Die Unterscheidung zu den Leibrenten ist deshalb von Bede...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bi) Im Ausland lebende Rentner

Rn. 108 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Durch die Neufassung des § 49 Abs 1 Nr 7 EStG ab 2005 aufgrund des AltEinkG wurde sichergestellt, dass auch im Ausland lebende Rentner, die Renten iSv § 22 Nr 1 S 3 Buchst a EStG von inländischen gesetzlichen Rentenversicherungsträgern usw beziehen, der inländischen beschränkten StPfl unterliegen (FG Köln EFG 2012, 1675 zu Rentenbezieher mi...mehr

Lexikonbeitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / E. Sonstiges

Rz. 11 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Zu einem – nicht anerkannten – Dienstverhältnis zwischen einem Pfarrer und seiner Ehefrau vgl BFH 181, 486 = BStBl 1997 II, 187. Zur Behandlung von > Beihilfen im Krankheitsfall, die für den CVJM-Gesamtverband tätige Bedienstete der evangelischen Kirche erhalten, vgl FinMin HE vom 25.09.1997 – S 2342 A-18-II B 22, DB 1997, 2355. Zur Kürzung ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Tagegeldversicherung

Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Tagegeldversicherungen gibt es in der Form der > Krankentagegeldversicherung und der Krankenhaustagegeldversicherung. Durch eine Krankentagegeldversicherung werden krankheitsbedingte Verdienstausfälle, bei der Krankenhaustagegeldversicherung die Aufwendungen für Zuzahlungen und andere Zusatzkosten abgesichert. Zur Anrechnung von Leistungen aus der ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Korrespondenzprinzip

Rn. 20 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Grds existiert im ESt-Recht kein Korrespondenzprinzip in dem Sinne, dass alles, was ein StPfl als WK, BA oder Sonderausgaben abziehen kann, beim Empfänger zwangsläufig zu steuerrelevanten Einnahmen führen muss oder dass das nicht zu versteuern ist, was der Geber nicht abziehen darf. Es gilt vielmehr der Grundsatz der individuellen Besteuerun...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Rechtsgestaltende Wirkung von Antrag und Zustimmung

Rn. 314 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Antrag und Zustimmung iSd § 10 Abs 1a Nr 1 und 3 EStG wirken rechtsgestaltend. Erst durch die Antragstellung des Leistenden unter Zustimmung des Empfängers werden die Unterhalts-/Ausgleichsleistungen von privaten (vgl § 12 Nr 2 EStG) in den steuerlich relevanten Bereich überführt und ändern dadurch ihren Rechtscharakter. Einerseits werden s...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Einkünfteermittlung

Rn. 319 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Die Einkünfte iSd § 22 Nr 1a EStG sind gem § 2 Abs 2 Nr 2 EStG als Überschuss der Einnahmen über die WK (s Rn 19) zu ermitteln. Unterhaltsleistungen sind in dem Zeitpunkt als Einnahmen anzusetzen, in dem sie dem StPfl tatsächlich zufließen (Zuflussprinzip gem § 11 Abs 1 S 1 EStG). Dies gilt auch für zusammengeballte nachträgliche Zahlungen,...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Christian Science

Rz. 1 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Christian Science ist eine im 19. Jahrhundert entwickelte Religion, die an das Christentum angelehnt ist und die Heilung von Krankheiten durch Gebet propagiert. Aufwendungen für einen Vorbereitungslehrgang der "Christlichen Wissenschaft", um Ausüber dieser Religionsgemeinschaft zu werden, sind keine zum Abzug als > Sonderausgaben berechtigend...mehr

Lexikonbeitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / D. Durchlaufende Posten

Rz. 10 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Pflichtbeiträge der katholischen Geistlichen, die ihre Bezüge vom Bistum erhalten, für die Diasporahilfe sind ‚durchlaufende Gelder’ (RFH, RStBl 1932, 926); werden Geistliche nicht von kirchlichen Kassen besoldet, ziehen sie die Pflichtbeiträge als > Werbungskosten oder > Sonderausgaben ab (BMF vom 06.12.1994, BStBl 1994 I, 921). Durchlaufen...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Tanzkurs

Rz. 1 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Aufwendungen für einen Tanzkurs gehören grundsätzlich zu den nicht abziehbaren Kosten der > Lebensführung. Deshalb sind auch Aufwendungen der Eltern für einen Tanzkurs in Gesellschaftstanz nicht abziehbar, selbst wenn die Tochter das Berufsziel Tänzerin und Choreographin anstrebt (BFH/NV 2003, 441 = HFR 2003, 447). Anders, wenn ein konkreter ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Sonderbeiträge der Abgeordneten an ihre Partei

Rn. 615 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Entsprechend den genannten Grundsätzen können auch Sonderbeiträge der Abgeordneten an ihre Partei nicht als WK in Abzug gebracht werden (BFH BStBl II 1988, 433; vgl auch BFH BStBl II 1991, 396). Gleiches gilt für Fraktions- ua Parteibeiträge. Derartige Aufwendungen können lediglich als Sonderausgaben gem § 10b Abs 2 S 1 EStG (dazu s § 10b Rn...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.2 Engagierte Bürgerinnen und Bürger oder Unternehmen spenden an ihre inländische Heimatgemeinde zur Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten. Was muss die Gemeinde beachten?

Inländische Gemeinden sind als juristische Personen des öffentlichen Rechts steuerbegünstigte Zuwendungsempfänger (§ 10b Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 Einkommensteuergesetz) und somit berechtigt, Spenden für die "Ukrainehilfe" entgegenzunehmen. Beim Finanzamt reicht als Nachweis der Spende der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung eines Kreditinstitutes (zum Beispiel d...mehr