Fachbeiträge & Kommentare zu Sonderausgaben

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 6. Tatsächliche Geschäftsführung

Tz. 42 Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Satzung und tatsächliche Geschäftsführung müssen miteinander im Einklang stehen (sog. materielle Satzungsmäßigkeit). D. h., die tatsächliche Geschäftsführung muss auf die selbstlose, ausschließliche und unmittelbare Erfüllung der steuerbegünstigten (gemeinnützigen, mildtätigen, kirchlichen) Zwecke gerichtet sein und den Bestimmungen entsprec...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Begrenzung des Abzugs von Spenden in das zu erhaltende Vermögen (Vermögensstock) einer Stiftung auf den gesamten Zehnjahreszeitraum (§ 10b Abs 1a S 3 EStG)

Rn. 196 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Der zusätzliche Abzugsbetrag von EUR 2 Mio bei nach §§ 26, 26b EStG zusammenveranlagten Ehegatten/Lebenspartnern für Spenden in das zu erhaltende Vermögen (Vermögensstock) einer Stiftung erfährt durch § 10b Abs 1a S 3 EStG eine Begrenzung. Der besondere Abzugsbetrag kann von dem StPfl innerhalb des gesamten Zehnjahreszeitraums nur einmal in...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Höhe der Zuwendung in den Fällen, in denen die Veräußerung des WG im Zeitpunkt der Zuwendung keinen Besteuerungstatbestand erfüllen würde (§ 10b Abs 3 S 3 EStG)

Rn. 244 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 In den Fällen, in denen bei einer Sachspende aus dem PV die Veräußerung des WG im Zeitpunkt der Zuwendung keinen Besteuerungstatbestand erfüllen würde, bestimmt sich ab dem VZ 2009 nach § 10b Abs 3 S 3 EStG in der durch das JStG 2009 geänderten Gesetzesfassung die Höhe der Zuwendung nach dem gemeinen Wert des zugewendeten WG, dh dem Einzelv...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Die steuerbegünstigten Zwecke

Rn. 70 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Ab dem VZ 2007 ergeben sich die steuerbegünstigten Zwecke ausschließlich aus den §§ 52–54 AO . Die gemeinnützigen Zwecke sind in § 52 Abs 2 S 1 AO in einem grds abschließenden Katalog aufgeführt. Nach der sog Öffnungsklausel des § 52 Abs 2 S 2 EStG kann jedoch ein Zweck, der nicht unter § 52 Abs 2 S 1 AO fällt, dann für gemeinnützig erklärt we...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Der Kernbereich der Lebensführungsaufwendungen

Rn. 71 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Die in § 12 Nr 1 S 1 EStG genannten Aufwendungen für den "Haushalt" und für den "Unterhalt der Familienangehörigen" sind Bsp für den Kernbereich der Aufwendungen für die Lebensführung. Hierunter fallen Aufwendungen für Wohnung, Kleidung, Ernährung, Körperpflege, Gesundheitsvorsorge, Freizeit, Hobby, allg Bildung, kulturellen Genuss, sportlic...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Zuwendungen als unentgeltliche Leistungen

Rn. 177 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Zuwendungen iSd § 12 Nr 2 EStG sind Leistungen in Geld oder Geldeswert, denen keine Gegenleistung gegenübersteht ("unentgeltlicher Transfer", vgl BFH v 08.07.2020, X R 6/19, BStBl II 2021, 557). Objektiv setzt der Begriff der Zuwendungen voraus, dass die in Geld oder Geldeswert bestehende Leistung aus dem Vermögen des Zuwendenden abfließt u...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Haftungsumfang (§ 10b Abs 4 S 3 EStG)

Rn. 290 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Der Umfang der Haftung beträgt ab dem 01.01.2007 pauschal 30 % (vorher 40 %) des zugewendeten Betrages. Maßgebend für die Anwendung der Haftungsquote von 30 % (bzw 40 %) ist dabei der Zeitpunkt, in dem der Haftungsbescheid erlassen wird, nicht aber der Zeitpunkt, in dem die Zuwendung erfolgt ist. In den Fällen der Ausstellerhaftung berechnet...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Juristische Personen des öffentlichen Rechts, öffentliche Dienststellen (§ 10b Abs 1 S 2 Nr 1 EStG)

Rn. 86 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Bei den juristischen Personen des öffentlichen Rechts handelt es sich um selbstständige rechtsfähige Verwaltungsträger, die in den Staatsorganismus eingegliedert sind und die bestimmte Aufgaben mit hoheitlicher Befugnis erfüllen, Heinicke in Schmidt, § 10b EStG Rz 17 (43. Aufl 2024). Es handelt sich dabei zB um die Gebietskörperschaften (Bun...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Verzicht auf Zuwendungsbestätigung, buchmäßiger Nachweis der Zuwendungen

Rn. 146 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Gem § 50 Abs 4 EStDV kann, sofern die weiteren Voraussetzungen des § 50 Abs 4 S 1 Nr 1 Buchst a und b EStDV gegeben sind, bei (Geld-)Zuwendungen zur Hilfe in Katastrophenfällen oder in Fällen von geringer Bedeutung (ab dem VZ 2021 bis zu EUR 300 (in den VZ 2007–20120: EUR 200; die Vorschrift wurde durch Art 6 Nr 1 JStG 2020 mWv 01.01.2021 geä...mehr

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / f) Immobilienübertragung gegen wiederkehrende Leistungen

Rz. 78 Als wiederkehrende Leistungen im Zusammenhang mit einer Vermögensübertragung kommen in Betracht: Rz. 79 Seit 2008 liegt bei einer Übertragung eine...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Grds keine Aufteilung im Kernbereich der Lebensführungskosten

Rn. 158 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Der Kernbereich der Lebensführungskosten (Wohnen, Kleidung, Ernährung, Hobby, Freizeit; s Rn 71 ff) ist von der geänderten Rspr zum Aufteilungsgebot regelmäßig nicht betroffen. Derartige Aufwendungen werden zur Wahrung des (Familien-)Existenzminimums (subjektives Nettoprinzip) bereits pauschal im Grundfreibetrag (§ 32a Abs 1 S 2 Nr 1 EStG) ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Zuwendungen an gesetzlich unterhaltsberechtigte Personen gem § 12 Nr 2 EStG Alt 3

Rn. 199 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Das Abzugsverbot in § 12 Nr 2 EStG Alt 3 bezieht sich auf Zuwendungen, die an eine gegenüber dem StPfl oder seinem Ehegatten gesetzlich unterhaltsberechtigte Person oder deren Ehegatten geleistet werden. Es greift auch ein, wenn die Zuwendungen auf einer besonderen Vereinbarung beruhen. Rn. 200 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Wegen des Begriffs d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Bedeutung der Norm

Rn. 54 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Die Bedeutung des § 12 Nr 1 EStG geht über die eines punktuellen Abzugsverbots weit hinaus. § 12 Nr 1 EStG wirkt systembildend, weil die Vorschrift zur Verwirklichung der Grundentscheidung des deutschen ESt-Rechts beiträgt, dass Einnahmen erst nach Abzug der Erwerbsaufwendungen besteuert werden. Dieses sog objektive Nettoprinzip (vgl BVerfG ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Gemeinnützige Zwecke

Rn. 71 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Nach § 52 Abs 1 S 1 AO verfolgt eine Körperschaft gemeinnützige Zwecke, wenn ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern. Eine Körperschaft ist dann nicht selbstlos tätig, wenn sie die durch Spenden ihrer Gesellschafter erlangten (nicht gebundenen) Vermögensmitt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Jestädt, Erbschaftsteuerzahlungen im voraus auf den Jahreswert nach § 23 ErbStG als dauernde Last?, DStR 1993, 1620; Söffing, Verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Nichtabziehbarkeit von Nachforderungszinsen nach § 233a AO, BB 2002, 1456; Eggesiecker/Ellerbeck, Zinsen auf Steuern – Guthabenzinsen versteuern, Schuldzinsen nicht absetzen?, BB 2004, 745; von Wedelstädt, Die Änd...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Steuern vom Einkommen gem § 12 Nr 3 Hs 1 EStG Alt 1

Rn. 215 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Die erste in § 12 Nr 3 EStG geregelte Fallgruppe ist das Abzugsverbot für Steuern vom Einkommen (§ 12 Nr 3 Hs 1 EStG Alt 1). Zu den nichtabzugsfähigen Steuern vom Einkommen zählen: ESt, LSt als eine Erhebungsform der ESt (§ 38 Abs 1 S 1 EStG, vgl BFH v 16.07.2015, III R 33/14, BStBl II 2016, 44), KapSt als eine Erhebungsform der ESt (§ 43 Abs ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Konkurrenzverhältnis zu anderen Vorschriften

Rn. 30 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 § 12 EStG ist im Grundsatz gegenüber den anderen einkommensteuerlichen Vorschriften vorrangig. Denn die Rechtsfolge des § 12 EStG besteht in einem absoluten Abzugsverbot für die betroffenen Aufwendungen, so dass diese nicht mehr nach anderen einkommensteuerlichen Vorschriften steuermindernd geltend gemacht werden können. Rn. 31 Stand: EL 180 ...mehr

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Solidaritätszuschlag: Defin... / 1.3 Freibeträge für Kinder

Hat der Arbeitgeber Kinderfreibeträge als Lohnsteuerabzugsmerkmale zu berücksichtigen[1], ist der Solidaritätszuschlag nicht von der üblichen tatsächlichen Lohnsteuer zu berechnen. Denn im Gegensatz zur Lohnsteuerermittlung werden bei der Berechnung des Solidaritätszuschlags Kinderfreibeträge berücksichtigt. Folglich ist in diesen Fällen die Bemessungsgrundlage eine fiktive ...mehr

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Solidaritätszuschlag: Defin... / 2.1.2 Stufenweise Anhebung im Milderungsbereich

Übersteigt die einzubehaltende bzw. die gesondert ermittelte Lohnsteuer die oben genannten Beträge, wird der Solidaritätszuschlag nicht sofort in voller Höhe erhoben. Es gilt die Regelung, nach der in einer Übergangszone der Solidaritätszuschlag 11,9 % des Unterschiedsbetrags zwischen der Lohnsteuer und den freigestellten Beträgen nicht übersteigen darf (Milderungsbereich).[...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Cloer/Hagemann, AStG § 2 AS... / 2.6 Kappung der Einkommensteuer (§ 2 Abs. 6)

Rz. 355 § 2 Abs. 6 AStG trägt dem Regelungszweck, Vorteile im Zusammenhang mit steuerlich motivierten Wegzügen zu versagen, Rechnung. Ziel der Vorschrift ist es gerade nicht, über die Versagung von Vorteilen hinaus dem StPfl. eine Art Strafsteuer aufzuerlegen.[1] Dies stellt Abs. 6 sicher, indem die zu erhebende Steuer auf den Betrag gekappt wird, der bei unbeschränkter Steu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke, AO § 51 All... / 1 Regelungsgrund der steuerbegünstigten Zwecke

Rz. 1 Staat und Gesellschaft tragen gemeinsam die Verantwortung für das Gemeinwohl.[1] Die Erhebung von Steuern dient nach § 3 Abs. 1 AO der Erzielung von Einnahmen durch die öffentliche Hand. Steuern haben den Zweck, die staatlichen Gemeinwohlaufgaben zu finanzieren. Dem staatlichen Leistungsvermögen sind jedoch Grenzen gesetzt; es bedarf gesellschaftlicher Initiative, um d...mehr

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Lohnsteuerbescheinigung: Er... / 6.18 Nummern 22–28: Zukunftssicherungsleistungen

Die Bescheinigung der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge zur Alterssicherung, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung erfolgt in den Nummern 22–28. Werden Sozialversicherungsbeiträge erstattet, sind nur die gekürzten Beträge in der Lohnsteuerbescheinigung auszuweisen. Die Angaben werden bei der Einkommensteuerveranlagung zur Ermittlung der abzugsfähigen Vorsorgeaufw...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Lohnsteuerbescheinigung: Er... / 6.18.5 Besonderheiten bei steuerfreiem Arbeitslohn

Bei pflichtversicherten Arbeitnehmern sind die gesetzlichen Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteile, die auf steuerfreien Arbeitslohn entfallen, nicht in den Nummern 22–27 zu bescheinigen. Die Sozialversicherungsbeiträge können erst bei der Einkommensteuerveranlagung als Sonderausgaben berücksichtigt werden, wenn die Beiträge in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang mit in ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Betriebsveräußerung/Betrieb... / 4.5.1 Unentgeltliche Übertragung

Rz. 51 Unentgeltliche Übertragungen kommen insbesondere im Wege der vorweggenommenen Erbfolge vor. Der BGH beschreibt mit vorweggenommener Erbfolge die Übertragung von Vermögen (oder eines wesentlichen Teils davon) durch den (künftigen) Erblasser auf einen oder mehrere als (künftige) Erben in Aussicht genommene Empfänger.[1] Praxis-Beispiel V hat einen Gewerbebetrieb. Das Kap...mehr

Urteilskommentierung aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Berücksichtigung der Beiträge von Grenzgängern zur Schweizer Alters- und Hinterlassenenversicherung und Invalidenversicherung als Sonderausgaben

Leitsatz Trotz ihres Charakters als vorweggenommene Werbungskosten bei den sonstigen Einkünften im Sinne von § 22 Nr. 1 Satz 3a EStG ist es verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, wenn der Gesetzgeber in § 10 Abs. 1 Nr. 2a EStG in Verbindung mit § 10 Abs. 3 EStG Altersvorsorgeaufwendungen vom Werbungskostenabzug ausnimmt, den Sonderausgaben zuweist und ihren Abzug der Höhe nach beschränkt. Sachverhalt Die Kläger, ein Ehepaar mit Wohnsitz in Deutschland, waren in den Jahren 2016 bis 2018 in der...§ 10 EStGmehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Schmiergelder und Bestechun... / 5.2 Verhältnis zur Empfängerbenennung nach § 160 AO

Rz. 36 Nach § 160 AO sind Betriebsausgaben, Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen[1] und tarifliche Begünstigungen[2] regelmäßig nicht zu berücksichtigen, wenn der Steuerpflichtige den Empfänger einer Zuwendung nicht genau bezeichnet. Durch die Benennung des Empfängers soll dem Finanzamt die Prüfung ermöglicht werden, ob der Empfänger die Zuwendung ste...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 90 Pauscha... / 2.2 Erlass und Übernahme von Teilnahme- oder Kostenbeiträgen

Rz. 13 Während sich die Kostenerhebung nach § 90 Abs. 1 allein auf eine öffentlich-rechtliche Forderung bezieht, beziehen sich die Vorschriften über den Erlass oder die Übernahme sowohl auf die öffentlich-rechtlichen Kostenbeiträge als auch die privatrechtlich ausgestalteten Teilnahmebeiträge. Dies ist auch sachgerecht, weil die beiden Beitragsarten zugrunde liegende finanzi...mehr

Lexikonbeitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Versorgungsrenten als Sonderausgaben – eine steuersystematische Besonderheit –

Rz. 1 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Der Begriff der Versorgungsrente wird im EStG nicht verwendet. Bis zum VZ 2007 verwendete der Gesetzgeber die Formulierung ‚Renten und dauernde Lasten’, die seit 2008 durch ‚lebenslang wiederkehrende Versorgungsleistungen’ ersetzt worden ist (> Rz 7, 8). Diese müssen, damit sie als > Sonderausgaben abzugsfähig sind, auf besonderen Verpflichtu...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / h) Abgrenzung zu den Sonderausgaben

Rz. 65 Stand: EL 114 – ET: 12/2017 Die in den §§ 10ff EStG genannten Aufwendungen sind nur dann > Sonderausgaben , wenn sie weder WK noch BA sind (§ 10 Abs 1 Eingangssatz EStG). Deshalb ist bei den in § 10 Abs 1 EStG genannten Aufwendungen (zB Versicherungsbeiträgen) zuerst zu prüfen, ob ein objektiver Zusammenhang mit dem Dienstverhältnis (berufliche Veranlassung, > Rz 33 ff)...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Rechtsentwicklung

Rz. 9 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Vor 1975 wurden > Sonderausgaben iSd §§ 10, 10b EStG pauschal mit 936 DM bei ArbN, 636 DM bei Rentnern und mit 200 DM bei anderen Stpfl abgezogen (§ 10c EStG aF). Besonders bei ArbN hatte der Pauschbetrag wegen der steigenden Beiträge zur > Sozialversicherung seine Vereinfachungswirkung verloren. Das führte zu einer besonderen Vorsorgepauscha...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Pauschbetrag

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Ein Pauschbetrag ist ein fester, vom Gesetzgeber festgelegter Betrag, der zur Berechnung der Steuer abgezogen werden kann, ohne dass tatsächlich Aufwendungen entstanden sein müssen. Im Gegensatz dazu werden Pauschalen nur berücksichtigt, wenn tatsächlich Aufwendungen entstanden oder Leistungen empfangen worden sind, auf den Nachweis der Höhe ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Niederlande

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Die Niederlande (Hauptstadt: Amsterdam; Amtssprache: Niederländisch) sind ein Land des Königreichs der Niederlande, zu dem auch das Land Aruba, das Land > Curaçao und Sint Maarten gehören. Aruba, Curaçao und Sint Maarten sind autonome Länder in der Karibik mit eigener Verfassung und Regierung, jedoch keine souveränen Staaten iSd Völkerrechts....mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Vorwegabzug

Stand: EL 141 – ET: 03/2025 > Sonderausgaben Rz 90 ff.mehr

Lexikonbeitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / E. Hinweise zur Besteuerung beim Empfänger

Rz. 108 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Der Empfänger muss unter die > Unbeschränkte Steuerpflicht fallen; § 10 Abs 1a Nr 2 Satz 1 EStG setzt dies zur Sicherstellung einer korrespondierenden Besteuerung voraus. Dafür reicht > Beschränkte Steuerpflicht nicht aus, weil § 49 EStG die Einkünfte aus § 22 Nr 1a EStG nicht als > Inländische Einkünfte einordnet und überdies die Abkommen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / Zusammenfassung

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Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Prämien

Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Über Prämien für Verbesserungsvorschläge > Diensterfindung, > Belohnungen, > Incentives, > Preisgelder. Über Versicherungsprämien > Krankenversicherung Rz 37 ff, > Lebensversicherungsprämien, > Pflegeversicherung, > Private Altersvorsorge, > Sonderausgaben Rz 25 ff, > Unfallversicherung, > Versicherungsbeiträge, > Zukunftssicherung von Arbeitnehmer...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Versorgungszusage

Stand: EL 141 – ET: 03/2025 > Betriebliche Altersversorgung, > Gesellschafter-Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften Rz 62 ff, > Gesellschafter von Personengesellschaften, > Sonderausgaben Rz 62, > Vorsorgepauschale Rz 28 und > Zukunftssicherung von Arbeitnehmern Rz 51 ff.mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Vollkaskoversicherung

Stand: EL 141 – ET: 03/2025 > Arbeitslohn Rz 77, > Entfernungspauschale Rz 77 ff, > Kraftfahrzeugkosten, > Kraftfahrzeugunfall Rz 21 ff, > Kraftfahrzeugversicherung Rz 2, > Sonderausgaben Rz 25.mehr

Lexikonbeitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / III. Umfang der abziehbaren Aufwendungen

Rz. 72 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Als SA kommen die Aufwendungen nur in Betracht, soweit sie keine WK/BA sind (vgl § 10 Abs 1 Eingangssatz EStG). Im Gedankenmodell der ‚unentgeltlichen Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen’ (> Rz 20, > Rz 30 f) entstehen aber keine Aufwendungen für den Erwerb eines Betriebs oder Betriebsanteils (> Rz 35 ff). Auch die spätere Ablösung...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Nachversteuerung

Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Zur Nachversteuerung von > Sonderausgaben bei schädlicher Verfügung von > Lebensversicherungsprämien Rz 46 ff; außerdem > Private Altersvorsorge Rz 124 ff [130]. Ergänzend > BahnCard Rz 33, > Kirchensteuer Rz 62, > Nachforderung von Lohnsteuer, > Unfallversicherung Rz 20 ff.mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Teilbetrag für die Rentenversicherung

Rz. 24 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Der Teilbetrag der Vorsorgepauschale für die Rentenversicherung (§ 39b Abs 2 Satz 5 Nr 3 Buchstabe a EStG) wird ArbN in allen > Steuerklassen gewährt, die Pflichtbeiträge zur GRV zu entrichten haben. Er wird selbst dann gewährt, wenn der ArbN von der Versicherungspflicht in der GRV befreit ist, weil er in einer der > Berufsständische Versorg...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Waldorfschulen

Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Zum Abzug der Aufwendungen für den Schulbetrieb als > Sonderausgaben > Schulgeld. Auf den LSt-Abzug für den im Rahmen des sog WOW-Day von den Schülern erarbeiteten und gespendeten > Arbeitslohn hat die FinVerw aus Vereinfachungsgründen verzichtet (> Arbeitslohnspende, > Spenden Rz 70/1 und OFD Frankfurt vom 01.11.2023 – S 2332 A – 00 135 – St 210, ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Verwitwete Arbeitnehmer

Stand: EL 141 – ET: 03/2025 > Alleinstehende; > Ehegattenbesteuerung Rz 12; > Familienstand; > Sonderausgaben Rz 57; > Splitting Rz 5 ff; > Steuerklassen Rz 11, 13/2; > Witwen.mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Stpfl, die zur > Einkommensteuer veranlagt werden, müssen grundsätzlich Vorauszahlungen in Höhe der sich für den laufenden VZ voraussichtlich ergebenden Jahressteuer an das FA entrichten (§ 37 Abs 1 EStG). Die Vorauszahlungen setzt das FA durch besonderen Bescheid fest, der kraft Gesetzes unter dem > Vorbehalt der Nachprüfung steht (§ 164 Abs...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Praxis-Beispiele: Vorsorgep... / 2.4 Sachsen

Sachverhalt Ein gesetzlich versicherter Arbeitnehmer in Steuerklasse I hat einen Jahresbruttolohn von 30.000 EUR. Er zahlt den allgemeinen Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung von 14,6 % (Arbeitnehmeranteil: 7,3 %), den Zusatzbeitragssatz zur Krankenversicherung von 2,5 % (Arbeitnehmeranteil: 1,25 %), den allgemeinen Beitragssatz zur Rentenversicherung von 18,6 %...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Arbeitnehmeranteil am Sozialversicherungsbeitrag

Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Den Gesamtsozialversicherungsbeitrag tragen > Arbeitnehmer und > Arbeitgeber anteilig (> Sozialversicherung Rz 5). Gegenüber der Einzugstelle schuldet allein der ArbG die Beiträge. Der ArbG-Anteil ist für den ArbN steuerfrei nach § 3 Nr 62 EStG (> Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung). Sein eigener Anteil an den Beiträgen gehört zu den > Vors...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / VIII. Pensionsverpflichtungen

Rz. 335 [Autor/Stand] Pensionsverpflichtungen eines landwirtschaftlichen Betriebs dürfen nach § 158 Abs. 4 Nr. 7 BewG nicht bei der Ermittlung des Grundbesitzwertes berücksichtigt werden. Derartige Belastungen sind vielmehr bei der Ermittlung des steuerpflichtigen Erwerbs im Erbfall als Nachlassverbindlichkeit i.S. des § 10 Abs. 5 ErbStG bzw. bei einer Schenkung bei der Ermi...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Praxis-Beispiele: Vorsorgep... / 3.2 Mit Beitragsbescheinigung aber ohne Arbeitgeberzuschuss

Sachverhalt Ein beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer (privat kranken- und pflegeversichert) ohne Kinder in Steuerklasse I hat einen Jahresbruttolohn von 72.000 EUR. Sein Beschäftigungsort befindet sich in Baden-Württemberg. Er zahlt einen monatlichen Beitrag zur privaten Basis-Kranken- und Pflegeversicherung i. H. v. 980 EUR (KV: 810 EUR, PV: 170 EUR) und legt seinem...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Vorsorgeaufwendungen

Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Als Vorsorgeaufwendungen bezeichnet § 10 Abs 2 Satz 1 EStG Beiträge zu einer Basisversorgung, also > Rentenbeiträge zur GRV (> Sozialversicherung), zur > Landwirtschaftliche Alterskasse sowie zu > Berufsständische Versorgungseinrichtungen (§ 10 Abs 1 Nr 2 Buchst a EStG) und zum Aufbau einer kapitalgedeckten Altersversorgung (§ 10 Abs 1 Nr 2 Buchst ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / a) Aufwendungen für die Lebensführung

Rz. 97 Stand: EL 114 – ET: 12/2017 Bei den einzelnen Einkunftsarten, zB bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, dürfen die für den Haushalt des Stpfl und für den Unterhalt seiner Familienangehörigen aufgewendeten Beträge nicht abgezogen werden (§ 12 Nr 1 Satz 1 EStG). Dazu gehören auch die Aufwendungen für die > Lebensführung, die die wirtschaftliche oder gesellscha...mehr