Fachbeiträge & Kommentare zu Sonderausgaben

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Betriebsausgaben-ABC / Spenden

Spenden stellen freiwillige unentgeltliche Leistungen zur Förderung bestimmter steuerbegünstigter Zwecke ohne Erwartung einer bestimmten Gegenleistung dar. In Ausnahmefällen sind sie als Betriebsausgaben abzugsfähig, wenn sie betrieblich veranlasst sind, z. B. Zuwendungen an Organisationen, die dem Zweck der wirtschaftlichen Förderung der Mitunternehmerschaft dienen. Für Par...mehr

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Betriebsausgaben-ABC / Versicherungsbeiträge

Versicherungsbeiträge zur Abdeckung typischer betrieblicher Risiken stellen Betriebsausgaben dar.[1] Beispiele hierfür sind Haftpflichtversicherungen mit betrieblicher Veranlassung (Berufshaftpflichtversicherungen für Freiberufler oder für das betriebliche Kraftfahrzeug), Sachversicherungen (betriebliche Hagel-, Diebstahl-, Feuer- und Rechtsschutzversicherung) und Kasko-Vers...mehr

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Betriebsausgaben-ABC / Kinderbetreuungskosten

Unter Kinderbetreuungskosten werden Kosten für Dienstleistungen zur Betreuung eines zum Haushalt gehörenden Kindes verstanden, wenn das Kind das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder wegen einer vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetretenen körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung außerstande ist, sich selbst zu unterhalten. Kinderbetreuungskosten stell...mehr

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Betriebsausgaben-ABC / Berufsausbildungskosten

Aufwendungen für die erstmalige Berufsausbildung oder für das Erststudium (Erstausbildungskosten) des (zukünftigen) Unternehmers sind nicht als Betriebsausgaben abzugsfähig.[1] Eine Erstausbildung liegt vor, wenn eine geordnete Ausbildung mit einer Mindestdauer von 12 Monaten bei vollzeitiger Ausbildung und mit einer Abschlussprüfung durchgeführt wird.[2] Die Aufwendungen fü...mehr

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Bilanzpolitik im Steuerrecht / 1.1 Die Steuerbelastung

Die Steuerbelastung resultiert vor allem aus den gewinnabhängigen Steuern: Einkommensteuer (ESt) oder Körperschaftsteuer (KSt) zuzüglich Solidaritätszuschlag (SolZ), ggf. Kirchensteuer (KiSt), und Gewerbesteuer (GewSt). Auswirkungen ergeben sich auf die Bemessungsgrundlage der Erbschaftsteuer/Schenkungsteuer, sodass bei betagten Betriebsinhabern oder bevorstehenden Schenkunge...mehr

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Nachehelicher Unterhalt / 7.1 Sonderausgabenabzug beim Unterhaltsschuldner

Wer an den geschiedenen Ehepartner Unterhalt bezahlt, kann diese Zahlungen gemäß § 10 Abs. 1a Nr. 1 EStG bis zu einem Höchstbetrag von 13.805 EUR im Kalenderjahr als Sonderausgaben geltend machen (begrenztes Realsplitting). Falls der Unterhaltsschuldner noch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung für den geschiedenen Ehepartner übernimmt, sind diese Zahlungen zusätzlic...mehr

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Scheidungs- und Trennungsfo... / 5.3 Steuerliche Folgen der Unterhaltszahlungen

Achtung Unterhaltszahlungen können u. U. die Einkommensteuer des Unternehmers mindern Unternehmer können gezahlte Unterhaltsleistungen einkommensteuerrechtlich bis zu einem Höchstbetrag von 13.805 EUR als Sonderausgaben geltend machen und zusätzlich noch für Beiträge des unterhaltsberechtigten Ehepartners zu dessen Kranken- und Pflegeversicherung (§ 10 Abs. 1a Nr. 1 Satz 1 u...mehr

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Fortbildungskosten: So werd... / 9 Anhängige Verfahren beim BVerfG und mögliche Auswirkungen

Seit 2014 gab es einen Vorlagebeschluss des BFH vom 17.7.2014[1] an das Bundesverfassungsgericht, welches von Bedeutung (Az. 2 BvL 23/14) war. Der BFH hat dem BVerfG zur Klärung folgende Frage vorgelegt: Verstößt es gegen Art. 3 Abs. 1 GG, wenn Aufwendungen für eine Erstausbildung oder für ein Erststudium nicht als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abgezogen werden dürfen,...mehr

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Nachehelicher Unterhalt / 7.3 Verfahrenskosten des Unterhaltsempfängers bzw. Unterhaltsklägers

Der BFH hat entschieden, dass die zur Geltendmachung des Anspruches auf Zahlung nachehelichen Unterhalts gegen den geschiedenen Ehegatten aufgewendeten anteiligen Prozessführungskosten keine Werbungskosten gemäß § 9 Abs. 1 Sätze 1 und 2 EStG bei den vereinnahmten steuerpflichtigen Einnahmen aus den Unterhaltszahlungen i. S. d. § 22 Nr. 1a EStG sind. Erst der mit Zustimmung d...mehr

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Fortbildungskosten: So werd... / 6 Wann Ausbildungskosten als Fortbildungskosten voll abziehbar sind

Aufwendungen für eine weitere Berufsausbildung oder ein weiteres Studium sind zu 100 % als Fortbildungskosten abziehbar, wenn vorher eine Berufsausbildung bzw. ein berufsqualifizierendes Hochschulstudium abgeschlossen wurde. Aufwendungen für die weitere Berufsausbildung oder das weitere Studium sind Betriebsausgaben oder Werbungskosten, wenn dargelegt werden kann, dass ein ob...mehr

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Fortbildungskosten: So werd... / 4.3 Kosten der Erstausbildung sind Berufsausbildungskosten

Aufwendungen für den Besuch von allgemein bildenden Schulen gehören immer zu den Kosten der privaten Lebensführung. Das gilt auch für den Besuch eines Berufskollegs zum Erwerb der Fachhochschulreife oder den Besuch einer allgemein bildenden Schule, um z. B. das Abitur nachzuholen. Diese Aufwendungen können somit ausschließlich als Sonderausgaben bis maximal 6.000 EUR im Jahr...mehr

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Nachehelicher Unterhalt / 7.2 Unterhaltszahlungen als außergewöhnliche Belastungen

Unterhaltszahlungen an den geschiedenen Ehepartner können aber auch – aber nicht neben dem begrenzten Realsplitting – als außergewöhnliche Belastungen von dem zu versteuernden Einkommen abgesetzt werden.[1] Der Höchstbetrag ist hier begrenzt auf 12.096 EUR im Kalenderjahr 2025.[2] Dieser Höchstbetrag vermindert sich, wenn der Unterhaltsberechtigte z. B. eigene Einkünfte oder...mehr

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Fortbildungskosten: So werd... / 3 Berufsausbildung oder Fortbildung: Warum diese Unterscheidung wichtig ist

Wichtig ist die Unterscheidung zwischen einer erstmaligen Berufsausbildung und einer weiteren Berufsausbildung. Diese Unterscheidung ist steuerlich aus diesen Gründen von besonderer Bedeutung: Hat jemand seine erstmalige Berufsausbildung abgeschlossen, dann ist jede weitere Berufsausbildung (also auch ein Erststudium) als Fortbildung einzustufen. Konsequenz ist, dass die Aufw...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Einzelheiten zu Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen

a) Unterhaltsleistungen Rn. 65 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Aufwendungen, die der StPfl für den üblichen Lebensunterhalt seines nicht dauernd getrennt lebenden, unbeschränkt stpfl Ehegatten erbringt, sind nach st Rspr des BFH nicht nach § 33a Abs 1 EStG abziehbar, denn die allg Vorschrift über den Unterhaltsabzug wird bei Unterhaltsleistungen zwischen Ehegatten iSd § 26 Abs 1 S...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen

1. Allgemeines Rn. 48 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Bei der Ermittlung des Einkommens (§ 2 Abs 4 EStG) durch Verminderung des Gesamtbetrags der Einkünfte um Sonderausgaben und ag Belastungen zeigt sich, dass die Einzelveranlagung eine Form der Ehegattenbesteuerung ist und nicht zwei Einzelveranlagungen im eigentlichen Sinne durchzuführen sind. § 26a Abs 2 EStG schreibt nämlich v...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 48 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Bei der Ermittlung des Einkommens (§ 2 Abs 4 EStG) durch Verminderung des Gesamtbetrags der Einkünfte um Sonderausgaben und ag Belastungen zeigt sich, dass die Einzelveranlagung eine Form der Ehegattenbesteuerung ist und nicht zwei Einzelveranlagungen im eigentlichen Sinne durchzuführen sind. § 26a Abs 2 EStG schreibt nämlich vor, dass Sonde...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Einkommensermittlung

Rn. 34 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Das (gemeinsame) Einkommen beider Ehegatten wird durch Abzug der Sonderausgaben und ag Belastungen vom Gesamtbetrag der Einkünfte ermittelt. Rn. 35 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Verlustabzug: Der Abzug negativer Einkünfte nach § 10d Abs 1 EStG ist vom Gesamtbetrag der Einkünfte vorrangig vor Sonderausgaben, ag Belastungen und sonstigen Abzugsbet...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Rechtsentwicklung

Rn. 52 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 § 26a Abs 2 S 1 EStG wurde durch das 2. FamFördG v 16.08.2001, BGBl I 2001 2074 neu gefasst. Bei den Änderungen in Abs 2 S 1 handelt es sich um bloße redaktionelle Folgeänderungen aufgrund des Wegfalls hauswirtschaftlicher Beschäftigungsverhältnisse nach § 10 Abs 1 Nr 8 EStG und der wieder eingeführten Kinderbetreuungskosten in § 33c EStG aF...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Grundsatz

ba) Bis VZ 2012 hälftige Teilung Rn. 66 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Ohne Antrag der Ehegatten auf eine anderweitige Aufteilung werden Aufwendungen für ag Belastungen und Kinderbetreuungskosten wie im Falle der Zusammenveranlagung der Ehegatten ermittelt und bei beiden Veranlagungen jeweils zur Hälfte abgezogen. bb) Ab VZ 2013 individuelle Zuordnung Rn. 66a Stand: EL 182 – ET: 07...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Ab VZ 2013 individuelle Zuordnung

Rn. 66a Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Nach § 26a Abs 2 S 1 EStG nF werden Sonderausgaben, ag Belastungen und die Steuerermäßigung nach § 35a EStG demjenigen Ehegatten zugerechnet, der die Aufwendungen wirtschaftlich getragen hat. Dies entspricht dem Grundsatz der Individualbesteuerung (vgl BT-Drs 17/6146, 18). Die Vorschrift gilt nicht für die Zurechnung des Sonderausgaben-Pausc...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Bis VZ 2012 hälftige Teilung

Rn. 66 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Ohne Antrag der Ehegatten auf eine anderweitige Aufteilung werden Aufwendungen für ag Belastungen und Kinderbetreuungskosten wie im Falle der Zusammenveranlagung der Ehegatten ermittelt und bei beiden Veranlagungen jeweils zur Hälfte abgezogen.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Abweichende Aufteilung

ca) Bis VZ 2012 Rn. 72 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Durch gemeinsamen Antrag können die Ehegatten eine abweichende Aufteilung beantragen. Für diesen Antrag gelten die Grundsätze des Veranlagungswahlrechts entsprechend (vgl R 26a Abs 2 EStR 2008), insb im Hinblick auf: keine Zustimmungspflicht des anderen Ehegatten, s § 26 Rn 77 (Schneider), Form und Frist des Antrags, s § 26 Rn 6...mehr

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Trennungsunterhalt / 5.1 Begrenztes Realsplitting

Wer an den getrenntlebenden Ehepartner Unterhalt bezahlt, kann diese Zahlungen gemäß § 10 Abs. 1a Satz Nr. 1 EStG bis zu einem Höchstbetrag von 13.805 EUR im Kalenderjahr als Sonderausgaben geltend machen (begrenztes Realsplitting). Falls der Unterhaltszahler noch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung für den Ehepartner übernimmt, entweder an den Ehepartner unmittelba...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Unterhaltsleistungen

Rn. 65 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Aufwendungen, die der StPfl für den üblichen Lebensunterhalt seines nicht dauernd getrennt lebenden, unbeschränkt stpfl Ehegatten erbringt, sind nach st Rspr des BFH nicht nach § 33a Abs 1 EStG abziehbar, denn die allg Vorschrift über den Unterhaltsabzug wird bei Unterhaltsleistungen zwischen Ehegatten iSd § 26 Abs 1 S 1 EStG durch die Sonde...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Fortbildungskosten

Die frühere Differenzierung (der Rspr des BFH) nach Fortbildungskosten, die als BA oder WK geltend gemacht werden können und Berufsausbildungskosten, die als Sonderausgaben abzugsfähig waren, hat der BFH aufgegeben (BFH BStBl II 2003, 403; BFH BStBl II 2003, 407; BFH BStBl II 2004, 884; BFH BStBl II 2004, 889; BFH BStBl II 2006, 764; BFH BFH/NV 2003, 1119; BFH BFH/NV 2003, 1381...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cb) Ab VZ 2013

Rn. 72a Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Nach § 26a Abs 2 S 2 EStG werden auf übereinstimmenden (nicht: gemeinsamen) Antrag der Ehegatten die von § 26a Abs 2 S 1 EStG erfassten Abzugsbeträge jeweils zur Hälfte abgezogen. Der Antrag ist von den Ehegatten durch entsprechende Angabe in ihrer jeweiligen Steuererklärung für den betreffenden VZ zu stellen. Machen beide Ehegatten in ihre...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ca) Bis VZ 2012

Rn. 72 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Durch gemeinsamen Antrag können die Ehegatten eine abweichende Aufteilung beantragen. Für diesen Antrag gelten die Grundsätze des Veranlagungswahlrechts entsprechend (vgl R 26a Abs 2 EStR 2008), insb im Hinblick auf: keine Zustimmungspflicht des anderen Ehegatten, s § 26 Rn 77 (Schneider), Form und Frist des Antrags, s § 26 Rn 61, 62 und 65 (S...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Versicherung

Die Versicherungsprämien können BA, Sonderausgaben oder nicht abziehbare Aufwendungen sein. Sind die Aufwendungen betrieblich veranlasst (zB betriebliche Haftpflichtversicherung, Feuerversicherung), so sind sie BA. Die Zinsen für ein Policendarlehen sind als BA anzusetzen (auch s "Policendarlehen"). Aufwendungen für eine Direktversicherung zu Gunsten eines Ehegatten, der in e...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Praktische Bedeutung

Rn. 2 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Für den Normalfall bildet die Einzelveranlagung keine echte Gestaltungsalternative iRd Ehegattenbesteuerung. Im Vergleich zur Zusammenveranlagung nach § 26b EStG wird die Einzelveranlagung nämlich nur ausnahmsweise zu einer niedrigeren Gesamtsteuerschuld für beide Ehegatten führen. Rn. 2a Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Durch das StVereinfG 2011 v ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / H. Strafrecht

Rn. 85 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Bei der Zusammenveranlagung von Ehegatten liegt eine Beihilfe oder Mittäterschaft eines Ehegatten nicht schon dann vor, wenn er die gemeinsame ESt-Erklärung mit unterzeichnet, auch wenn er weiß, dass die Angaben seines Gatten über dessen Einkünfte unzutreffend sind, vgl BFH BStBl II 2002, 501 mwH zur hA in der Literatur; aA Rolletschke, DStZ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Studium

Rn. 1 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Aufwendungen für ein Erststudium oder erstmalige Berufsausbildung sind nach § 4 Abs 9 und § 12 Nr 5 EStG nF (idF BeitrRLUmsG) keine BA. Diese Neuregelung gilt auch nach § 52 Abs 12 S 11 und Abs 30a EStG aF rückwirkend für VZ ab 2004. Rn. 2 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Die gesetzliche Neuregelung als partielles NichtanwendungsG beruht auf der Rsp...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IV. Private Versorgungsrente

Rn. 8 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Von einer privaten Versorgungsrente spricht man, wenn im Zusammenhang mit der (unentgeltlichen) Übertragung eines Betriebs im Wege einer vorweggenommenen Erbfolge eine Versorgungsrente an den Übertragenden gezahlt wird. Die Rentenzahlungen sind beim Zahlungsverpflichteten keine BA, sondern als Sonderausgaben nach § 10 Abs 1 Nr 1a EStG abzugsf...mehr

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Trennungsunterhalt / Zusammenfassung

Überblick Leben die Ehegatten getrennt, so kann ein Ehepartner von dem anderen den nach den Lebensverhältnissen und den Erwerbs- und Vermögensverhältnissen der Ehegatten angemessenen Unterhalt verlangen. Entsprechendes gilt auch für den getrennt lebenden Lebenspartner. Auf einen Trennungsunterhalt kann man nicht im vornherein, auch nicht mittels Ehevertrag, verzichten. Trenn...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Beitrag für Berufsverbände, Vereine und wissenschaftliche Institute

Rn. 1 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Beiträge an Berufsverbände sind BA. Dies gilt auch dann, wenn der Verband allgemeinpolitische Rahmenziele verfolgt (BFH BStBl II 1989, 97; Loschelder in Schmidt, § 4 EStG Rz 520 "Beiträge" (43. Aufl 2024)). Rn. 2 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Beiträge an Sportvereine, gesellige Vereine, Bürgervereine (zB Rotary Club, Golfclub) sind nicht abzugsfä...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Grundsatz

Rn. 20 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 An die getrennte Einkünfteermittlung schließt sich die Zusammenrechnung und gemeinsame Zurechnung der jeweiligen Ehegatteneinkünfte an. Das Gesetz trifft diesbezüglich keine Regelung, auf welcher Stufe und in welcher Reihenfolge die Einkünfte zusammengerechnet werden, vgl Seiler in Kirchhof/Seer, § 26b EStG Rz 4 (23. Aufl 2024). Diese Frage ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Änderung des Zusammenveranlagungsbescheids

Rn. 65 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Ist die Aufhebung des Vorbehalts der Nachprüfung (§ 164 Abs 1 AO) nur einem Ehegatten gegenüber wirksam geworden, so besteht der im ursprünglichen Zusammenveranlagungsbescheid enthaltene Nachprüfungsvorbehalt im Verhältnis zum anderen Ehegatten fort. § 26b EStG regelt nur die materielle Ermittlung der gegen jeden Ehegatten festzusetzenden ESt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Paus, Zuweisung von Erstattungsansprüchen bei Ehegatten, FR 1998, 143; Burkhard, Ehegattenverantwortlichkeit im Steuerstrafrecht, DStZ 1998, 829; Lietmeyer, Ehegattensplitting – Zankapfel der Steuerpolitik, DStZ 1998, 849; Flies, Gemeinschaftliche Veranlagung der Ehegatten – zwei Bescheide? DStR 1998, 1077; Rolletschke, Die steuerstrafrechtliche Verantwortlichkeit des einen Antr...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Verlustausgleich

Rn. 21 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Die Zusammenrechnung der Ehegatteneinkünfte – auf der Ebene Summe der Einkünfte oder Gesamtbetrag der Einkünfte – führt grds zur Verrechnung positiver und negativer Einkünfte beider Ehegatten, vgl BFH BStBl II 1975, 698; BFH BStBl II 1978, 8; BFH BStBl II 1980, 188. Sofern durch diesen vertikalen (vorrangigen) Verlustausgleich bei einem Eheg...mehr

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Ehegattenunterhalt / 2.10.3 Realsplitting

Auch Steuervorteile, die aus dem sogenannten Realsplitting resultieren, sind von dem Unterhaltspflichtigen wahrzunehmen. Nach § 10 Abs. 1a Nr. 1 EStG sind Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten im Jahr der Zahlung bis zu 13.805 EUR pro Jahr als Sonderausgaben abzugsfähig (Kindesunterhalt spielt im Rahmen des begrenzten Realsplitting...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VI. Wirkung des Altersentlastungsbetrages

Rn. 44 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Der Altersentlastungsbetrag wird nach § 2 Abs 3 EStG zur Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte von der Summe der Einkünfte abgezogen, s Rn 22 und 23. Das bedeutet für die Anwendung des § 10d EStG im Verlustabzugsjahr, dass nur ein entsprechend geringerer Verlustabzug verbraucht wird, vgl das Berechnungsschema in R 2 EStR 2012. Rn. 45 Sta...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Steuerberatungskosten

Rn. 1 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Soweit Steuerberatungs- und Steuerprozesskosten im Zusammenhang mit der Ermittlung des Gewinns stehen, sind sie als BA zu berücksichtigen. Dies ist unproblematisch bei Betriebssteuern, wie zB USt, GewSt, betriebliche Kfz-Steuer und GrSt für Betriebsgrundstücke (BFH BStBl II 1984, 301). Bei Personensteuern ist dies fraglich, da nach § 12 Nr 3 E...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / cc) Steuerschulden

Rz. 231 [Autor/Zitation] Steuerschulden, für die das Unternehmen Steuerschuldner ist, sind stets dem betrieblichen Bereich zuzuordnen und daher in der Bilanz zu erfassen. Dies betrifft die Gewerbesteuer, welche als Objektsteuer den stehenden Gewerbebetrieb zum Steuergegenstand hat (§ 2 Abs. 1 GewStG), die Umsatzsteuer, die an das Vorliegen eines Unternehmens knüpft (§ 2 UStG)...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Form und Platzierung der Unterzeichnung

Rz. 483 [Autor/Zitation] Nach § 322 Abs. 1 Satz 1 gilt für den Bestätigungs- oder Versagungsvermerk die Schriftform, dh. die Unterzeichnung mit Namensunterschrift (§ 126 Abs. 1 BGB). Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum AReG (vgl. Rz. 95) vertrat der Gesetzgeber die Auffassung "durch das ergänzende Schriftformerfordernis wird klargestellt, dass die Unterzeichnung eigenhä...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Arbeitslohn

Rn. 1 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Lohnkosten (inklusive die ArbG-Anteile zur gesetzlichen Sozialversicherung des ArbN) sind grds BA. Hierzu gehören auch die steuerfreien Zuwendungen iSd § 3 EStG. Besonderheiten gelten bei den Angehörigen (s "Angehörigenvertrag"). Maßgeblich für den BA-Abzug ist nicht die Versteuerung beim ArbN, sondern der tatsächliche Aufwand. Somit kommen a...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Gloeckner, Die zivilrechtliche Haftung des Wirtschaftsprüfers, 1967 (zitiert "Haftung"); Schulze-Osterloh, Zur öffentlichen Funktion des Abschlußprüfers, ZGR 1976, 411; Forster, Die Praxis der Zusätze zum Bestätigungsvermerk, WPg 1980, 573; Leffson, Der Einfluß einer erkennbaren Gefährdung der Unternehmung auf die Aussagen im Prüfungsbericht und Bestätigungsvermerk, WPg 1980...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 31... / 1.1 Gesetzesentwicklung

Rz. 1 § 31 EStG i. d. F. durch das EStG 1934[1] regelte die Pauschbesteuerung beim Zuzug Stpfl. aus dem Ausland für die Dauer von 10 Jahren. Die Vorschrift wurde durch das StRefG 1990[2] mit Wirkung ab Vz 1990 ersatzlos aufgehoben. Bewilligte Pauschalierungen (letztmaliger Antrag 1989) galten weiter, sodass die Regelung noch bis Vz 1998 zur Anwendung kommen konnte. Rz. 2 § 31...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 5.3.1 Berufsausbildung (Nr. 2 Buchst. a)

Rz. 60 Der Begriff der Berufsausbildung deckt sich mit dem Begriff in § 33a EStG [1], ist aber zugunsten des Kindergeldberechtigten weiter als der Begriff der Berufsausbildung i. S. v. § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG [2], der in Ausbildungskosten[3] und Fortbildungskosten[4] trennt. Ab 2012 ist für das Kindergeld zu unterscheiden zwischen einer ersten Berufsausbildung, die abgeschlosse...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 4.4 Die insgesamt zu entrichtende ESt

Rz. 115 Ausgangspunkt für die Steuerermäßigung des § 35 EStG ist die tarifliche ESt nach Abzug der vorrangig abzugsfähigen und der Hinzurechnung der gesetzlichen vorgesehenen Beträge mit Ausnahme der §§ 34f, 34g, 35a und 35c EStG. Hierbei sieht § 2 Abs. 6 S. 1 EStG die folgenden Abzugsbeträge vor. Dabei sind die nach § 2 Abs. 6 S. 1 EStG genannten Minderungen und Erhöhungen ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 4.3 Die anteilige tarifliche ESt

Rz. 87 Ziel des § 35 EStG ist es, eine weitgehende Entlastung von der GewSt zu erreichen. Hieraus folgt, dass die Frage der (Nicht)Abzugsfähigkeit dieser Steuer als Betriebsausgabe große Bedeutung hat. Folglich ist zeitlich danach zu differenzieren, ob ein solcher Abzug zulässig war. Hinzu kommen weitere Auswirkungen infolge des ­Unternehmenssteuerreformgesetzes 2008.[1] Rz....mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Lohnsteuererhebung und Sozi... / 4.4 Berücksichtigung gesetzlicher Frei- und Pauschbeträge

Der Lohnsteuertarif ist aus dem Einkommensteuertarif abgeleitet. Wesentlicher Unterschied ist die Berücksichtigung gesetzlicher Frei- und Pauschbeträge. Folgende Frei- bzw. Pauschbeträge werden im Lohnsteuertarif 2025 berücksichtigt: Grundfreibetrag (steuerfreies Existenzminimum) i. H. v. 12.096 EUR für Alleinstehende bzw. 24.192 EUR für Verheiratete bzw. Lebenspartner[1], Arb...mehr