Fachbeiträge & Kommentare zu Sonderausgaben

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Spenden in der privaten Ein... / 1.3 Kirchliche Zwecke

Kirchliche Zwecke sind solche, durch deren Erfüllung eine Religionsgemeinschaft als Körperschaft des öffentlichen Rechts ausschließlich und unmittelbar in selbstloser Weise gefördert wird. Beiträge der Mitglieder von Religionsgemeinschaften können als Kirchensteuer oder wie Kirchensteuer (wenn keine Kirchensteuer erhoben wird) nach § 10 Abs. 1 Nr. 4 EStG als Sonderausgaben a...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerermäßigung für energe... / 1.6 Förderausschluss

Der Steuerpflichtige kann die Steuerermäßigung nach § 35c Abs. 1 EStG nicht in Anspruch nehmen, soweit die Aufwendungen als Betriebsausgaben, Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt worden sind.[1] Die Steuerermäßigung ist ebenfalls nicht zu gewähren, wenn für die energetischen Maßnahmen die Steuerbegünstigung für Modernisierungsaufwend...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Außergewöhnliche Belastunge... / 2.1 Aufwendungen

Dem Steuerpflichtigen müssen Aufwendungen, d. h. bewusste und gewollte Vermögensverwendungen (Geldausgaben, Sachwerte) entstehen.[1] Der Begriff "Aufwendungen" hat im Rahmen der außergewöhnlichen Belastungen den gleichen Inhalt wie bei den Werbungskosten und Sonderausgaben.[2] Als Aufwendungen werden allgemein alle beim Steuerpflichtigen abfließenden Güter angesehen, die in ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Spenden in der privaten Ein... / 3.4 Mitgliedsbeiträge und Aufnahmegebühren

Mitgliedsbeiträge an gemeinnützige Körperschaften sind vom Spendenabzug ausgeschlossen, wenn diese den Sport, kulturelle Betätigungen, die in erster Linie der Freizeitgestaltung dienen, die Heimatpflege und Heimatkunde oder die Tierzucht, die Kleingärtnerei, den Karneval u. a. (sog. Freizeitzwecke i. S. d. Nr. 23 des Katalogs der gemeinnützigen Zwecke)[1] fördern. Das Gleiche gilt...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
(Erst-)Ausbildungskosten als Sonderausgaben

Zusammenfassung Begriff Aufwendungen für die erstmalige Berufsausbildung oder ein Erststudium stellen nach dem gesetzlichen Abzugsverbot keine Werbungskosten oder Betriebsausgaben dar. Sie sind nur beschränkt als Sonderausgaben abzugsfähig. Der Sonderausgabenabzug für Erstausbildungskosten ist bis zu einem Betrag von 6.000 EUR jährlich zulässig. Das BVerfG hat entschieden, das...mehr

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Sonderausgaben-ABC / Witwen- und Waisenkassen

Beiträge zu diesen Kassen gehören in Altfällen zu den abziehbaren Sonderausgaben.mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Sonderausgaben-ABC / Lösegeldversicherungen

Die Beiträge gehören nicht zu den Sonderausgaben, weil keine Versicherung auf den Erlebens- oder Todesfall vorliegt.mehr

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Sonderausgaben-ABC / Abschlussgebühren

gehören bei Abschluss einer begünstigten Versicherung wie die laufenden Beiträge zu den Sonderausgaben.mehr

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Sonderausgaben-ABC / Versicherungsteuer

Die Versicherungsteuer gehört zu den abziehbaren Sonderausgaben, soweit sie auf abziehbare Versicherungsbeiträge entfällt.mehr

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Sonderausgaben-ABC / Berufsausbildungskosten

Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung können bis zu einer Höhe von 6.000 EUR als Sonderausgaben geltend gemacht werden.[1]mehr

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Sonderausgaben-ABC / Pauschbetrag

Für Sonderausgaben wird ein Pauschbetrag i. H. v. 36 EUR im Falle einer Einzelveranlagung und 72 EUR bei einer Zusammenveranlagung gewährt. Voraussetzung ist, dass die tatsächlichen Sonderausgaben diesen Wert nicht übersteigen.[1]mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Sonderausgaben-ABC

Zusammenfassung Überblick Sonderausgaben sind die im Gesetz abschließend aufgezählten Aufwendungen, soweit sie keine Werbungskosten darstellen. Der Abzug als Werbungskosten hat immer Vorrang vor dem Sonderausgabenabzug – ein Wahlrecht besteht nicht. Zu unterscheiden ist wegen der unterschiedlichen Höchstbeträge zwischen allgemeinen Sonderausgaben, Altersvorsorgeaufwendungen u...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Sonderausgaben-ABC / Kfz-Versicherungen

Die Beiträge für eine Kfz-Versicherung können entsprechend mit dem Haftpflichtanteil als sonstige Vorsorgeaufwendungen bei den Sonderausgaben zum Abzug gebracht werden. Der Anteil der Kasko-Versicherung kann nicht als Sonderausgabe berücksichtigt werden, da es sich dabei um eine Sachversicherung handelt. Im Rahmen der Ermittlung von tatsächlichen Kfz-Kosten könnten die Beiträ...mehr

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Sonderausgaben-ABC / Zusammenfassung

Überblick Sonderausgaben sind die im Gesetz abschließend aufgezählten Aufwendungen, soweit sie keine Werbungskosten darstellen. Der Abzug als Werbungskosten hat immer Vorrang vor dem Sonderausgabenabzug – ein Wahlrecht besteht nicht. Zu unterscheiden ist wegen der unterschiedlichen Höchstbeträge zwischen allgemeinen Sonderausgaben, Altersvorsorgeaufwendungen und sonstigen Vo...mehr

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Sonderausgaben-ABC / Brandversicherungen

Hier handelt es sich regelmäßig um eine Sachversicherung, die nicht zu den Sonderausgaben gehört. Lediglich wenn aus dem versicherten Objekt Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt werden oder sich in dem Gebäude ein berücksichtigungsfähiges häusliches Arbeitszimmer befindet, können die Beiträge (ggf. anteilig) als Werbungskosten abgezogen werden.mehr

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Sonderausgaben-ABC / Berufsunfähigkeitsversicherungen

Die Beiträge gehören zu den abziehbaren Sonderausgaben i. S. d. § 10 Abs. 1 Nr. 3a EStG.mehr

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Sonderausgaben-ABC / Deckungszusagen

Gibt das Versicherungsunternehmen eine vorläufige Deckungszusage, gewährt es damit einen vorläufigen Versicherungsschutz vor Abschluss des endgültigen Vertrags. Nach herrschender Auffassung begründet die Deckungszusage ein Versicherungsverhältnis. Die daraufhin geleisteten Beiträge können sowohl in Altfällen als auch bei den nach neuem Recht begünstigten Versicherungen, etwa...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Sonderausgaben-ABC / Realsplitting

Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden unbeschränkt einkommensteuerpflichtigen Ehegatten sind Sonderausgaben, wenn der Geber dies mit Zustimmung des Empfängers beantragt, und zwar bis zu 13.805 EUR im Kalenderjahr.[1]mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Sonderausgaben-ABC / Spenden

Zuwendungen zur Förderung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke können insgesamt bis zu 20 % des Gesamtbetrags der Einkünfte als Sonderausgaben abgezogen werden.[1]mehr

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Sonderausgaben-ABC / Kulturgüter

Aufwendungen für Herstellungs- und Erhaltungsmaßnahmen an eigenen schutzwürdigen Kulturgütern im Inland können i. H. v. 90 % verteilt auf 10 Kalenderjahre als Sonderausgaben abgezogen werden. Zuschüsse und Zuwendungen mindern die Aufwendungen entsprechend.[1]mehr

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Sonderausgaben-ABC / Erbschaftsteuerversicherungen

Hier wird die Versicherungssumme bei Tod des Versicherten fällig. Sie dient der Begleichung der dann zu zahlenden Erbschaftsteuer. Die Höhe der Versicherungsleistung ist jedoch nicht an die festgesetzte Erbschaftsteuer gebunden. Die Beiträge gehören nur in Altfällen zu den begünstigten Sonderausgaben.mehr

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Sonderausgaben-ABC / Fluggast-Unfallversicherungen

Wie bei anderen freiwilligen Unfallversicherungen gehören die Beiträge zu den Sonderausgaben. Wird ausschließlich (oder teilweise) das Risiko beruflicher Flugreisen abgedeckt, liegen ausschließlich (oder anteilig) Werbungskosten vor.mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Sonderausgaben-ABC / Feuerbestattungsverein

Die Beiträge sind in Altfällen Sonderausgaben, wenn es sich bei dem Verein um ein Versicherungsunternehmen handelt, das bei Eintritt des Todesfalls die Versicherungssumme zahlt, unabhängig davon, wofür diese Summe verwendet wird.mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Sonderausgaben-ABC / Hausratversicherungen

Dabei handelt es sich um eine Sachversicherung. Die Beiträge gehören deshalb nicht zu den Sonderausgaben. Sie können aber, im Falle eines Arbeitszimmers oder wenn es sich um den Hausrat einer vermieteten Wohnung handelt, Werbungskosten darstellen.mehr

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Sonderausgaben-ABC / Insolvenz des Arbeitgebers

Übernimmt die Agentur für Arbeit die Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung, führt das nicht zu steuerpflichtigem Arbeitslohn. Der Arbeitnehmer kann diese Zahlungen deshalb nicht als Sonderausgaben geltend machen.[1]mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Sonderausgaben-ABC / Rechtsschutzversicherungen

Die Beiträge gehören nicht zu den Sonderausgaben. Es können jedoch anteilig Werbungskosten vorliegen, wenn die Versicherung auch berufliche Anteile abdeckt. Eine Rechtschutzversicherung für Vermieter kann bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung ggf. in vollem Umfang als Werbungskosten berücksichtigt werden.mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Sonderausgaben-ABC / Kinderbetreuungskosten

Aufwendungen für die Betreuung eines Kindes, das das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und für das ein Anspruch auf den Kinderfreibetrag bzw. das Kindergeld besteht, stellen abzugsfähige Sonderausgaben dar. Der Abzug ist beschränkt auf 2/3 der Aufwendungen, höchstens 4.000 EUR pro Kind.[1]mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Sonderausgaben-ABC / Tierhalterversicherungen

Dabei handelt es sich um Haftpflichtversicherungen. Die Beiträge sind Sonderausgaben, soweit sie nicht zu den Werbungskosten gehören.mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Sonderausgaben-ABC / Arbeitslosenversicherung

Die Arbeitnehmerbeiträge zur Arbeitslosenversicherung stellen sonstige Vorsorgeaufwendungen dar und können im Rahmen des Höchstbetrags[1] als Sonderausgaben abgezogen werden.[2]mehr

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Sonderausgaben-ABC / Vorauszahlungsprämien

Vorauszahlungsprämien sind ein Ausgleich, den der Versicherungsnehmer dafür entrichten muss, dass die Versicherungssumme ganz oder teilweise vor Eintritt des Versicherungsfalls gezahlt wird. Es handelt sich also nicht um Versicherungsbeiträge, sondern um Zinsen für die Vorauszahlung. Die Aufwendungen können deshalb nicht als Sonderausgaben abgezogen werden. Ob sie zu den Wer...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Sonderausgaben-ABC / Diebstahlversicherungen

Die Beiträge sind keine Sonderausgaben. Sie können aber nach Lage des Einzelfalls zu den Werbungskosten gehören. Eine Diebstahlversicherung für die private Wohnungseinrichtung bleibt steuerlich unberücksichtigt.mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Sonderausgaben-ABC / Eigenheimversicherungen

Hier handelt es sich um die Kombination einer Lebensversicherung mit einem Bausparvertrag und ggf. einem Darlehensvertrag. Dabei dient die Lebensversicherung vorrangig der Tilgung der 1. Hypothek, die tilgungsfrei gestellt wird. Die 3 Verträge sind steuerlich getrennt zu beurteilen. Die Beiträge zu der Lebensversicherung gehören in Altfällen regelmäßig zu den Sonderausgaben....mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Sonderausgaben-ABC / Feuerversicherungen

Die Beiträge sind wie bei anderen Sachversicherungen keine Sonderausgaben, sondern können je nach Lage des Einzelfalls Werbungskosten sein.mehr

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Sonderausgaben-ABC / Direktversicherungen

Beiträge zu einer Direktversicherung[1] kann der Arbeitnehmer auch in Altfällen nur insoweit als Sonderausgaben geltend machen, als sie nicht vom Arbeitgeber pauschal versteuert, sondern dem normalen Lohnsteuerabzug unterworfen werden.[2]mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Sonderausgaben-ABC / Riester-Rente

Für Beiträge i. S. d. Altersvermögensgesetzes (AVmG) können die Steuerpflichtigen anstelle der Zulage den Abzug bei den Sonderausgaben beanspruchen, wenn die hieraus erwachsende Steuerersparnis höher ist als die Zulage (Günstigerprüfung). Die Zulage ist dann im Ergebnis gegenzurechnen.[1]mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Sonderausgaben-ABC / Künstler-Sozialbeiträge

Beiträge der (pflicht-)versicherten selbstständigen Künstler und Publizisten an den Träger der Sozialversicherung[1] gehören zu den Sonderausgaben. Die Beiträge, die die Künstlersozialkasse leistet, sind steuerfrei.[2]mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Sonderausgaben-ABC / Ärzte

Zahlungen an Versorgungseinrichtungen der Ärzte gehören regelmäßig in vollem Umfang zu den Sonderausgaben.[1]mehr

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Sonderausgaben-ABC / Dauernde Lasten

Wiederkehrende Aufwendungen in Form von Geld oder Sachleistungen die auf einer Vermögensübertragung beruhen, können als dauernde Lasten abzugsfähige Sonderausgaben darstellen. Entscheidend ist, dass die Vermögensübertragung vor dem 1.1.2008 vereinbart wurde.[1]mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Sonderausgaben-ABC / Kranken- u. Pflegeversicherungsbeiträge

Die Beiträge gehören zu den sontigen Vorsorgeaufwendungen und können unbeschränkt als Sonderausgaben abgezogen werden.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
(Erst-)Ausbildungskosten al... / Zusammenfassung

Begriff Aufwendungen für die erstmalige Berufsausbildung oder ein Erststudium stellen nach dem gesetzlichen Abzugsverbot keine Werbungskosten oder Betriebsausgaben dar. Sie sind nur beschränkt als Sonderausgaben abzugsfähig. Der Sonderausgabenabzug für Erstausbildungskosten ist bis zu einem Betrag von 6.000 EUR jährlich zulässig. Das BVerfG hat entschieden, dass das Abzugsver...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Sonderausgaben-ABC / Ausfertigungsgebühren

Ausfertigungsgebühren gehören zu den abziehbaren Versicherungsbeiträgen.mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Sonderausgaben-ABC / Handyversicherungen

Beiträge zu einer Handyversicherung stellen keine abzugsfähigen Vorsorgeaufwendungen dar, da es sich um eine Sachversicherung handelt.mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Sonderausgaben-ABC / Baudenkmale

Aufwendungen für ein selbstgenutztes Gebäude, das ein Baudenkmal ist oder in einem Sanierungsgebiet bzw. städtebaulichen Entwicklungsgebiet liegt, können über 10 Jahre verteilt i. H. v. 90 % als Sonderausgabe zum Abzug gebracht werden.[1]mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Sonderausgaben-ABC / Schulgeld

Aufwendungen für den Besuch einer Privatschule können mit bis zu 5.000 EUR als Sonderausgabe beantragt werden. Dieser Höchstbetrag gilt für jedes Kind, für das ein Anspruch auf Kinderfreibetrag bzw. Kindergeld besteht.[1]mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Sonderausgaben-ABC / Kirchensteuer

Zu den abziehbaren Kirchensteuern gehören die Geldleistungen, die eine steuerberechtigte Religionsgemeinschaft aufgrund gesetzlicher Bestimmungen von ihren Mitgliedern erhebt. Zusätzliche freiwillige Zahlungen an die Religionsgemeinschaft können nicht im Rahmen des § 10 Abs. 1 Nr. 4 EStG (ohne Begrenzung auf einen Höchstbetrag) abgezogen werden, sondern allenfalls im Rahmen ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Sonderausgaben-ABC / Versorgungsanstalt

des Bundes und der Länder (VBL) und Zusatzversorgungskassen (ZVK). Hier gilt die Übergangsregelung für "alte" Lebensversicherungen.[1] Angestellte, die vor dem 1.1.2005 in den öffentlichen Dienst eingetreten sind und Mitglied der VBL wurden, können ihre eigenen Beiträge im Rahmen des Höchstbetrags für sonstige Vorsorgeaufwendungen[2] als Sonderausgaben ansetzen. Für die Arbe...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Sonderausgaben-ABC / Politische Beiträge/Spenden

Beiträge und Spenden an politische Parteien und Wählervereinigungen ermäßigen die tarifliche Einkommensteuer direkt um 50 % der entsprechenden Aufwendungen. Der Höchstbetrag der Steuerermäßigung beträgt 825 EUR bei einer Einzelveranlagung und 1.650 EUR im Falle einer Zusammenveranlagung.[1] Etwaige übersteigende Zahlungen an politische Parteien oberhalb der Höchstbeträge des ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Sonderausgaben-ABC / Erstattungen

Erstattete Kirchensteuer ist mit Kirchensteuerzahlungen des Jahres der Erstattung zu verrechnen. Kommt es dabei zu einem Überhang der Erstattungsbeträge, muss dieser dem Gesamtbetrag der Einkünfte hinzugerechnet werden.[1] Entsprechendes gilt bei der Erstattung von Versicherungsbeiträgen. Der Verrechungskreis umfasst sämtliche Versicherungen der jeweiligen Nummern des § 10 Ab...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Sonderausgaben-ABC / Fondsgebundene Lebensversicherungen

Die Beiträge können auch in Altfällen kraft gesetzlicher Sonderregelung nicht als Sonderausgaben abgezogen werden.[1] Die Erträge der Versicherung bleiben in Altfällen gleichwohl steuerfrei, wenn die sonstigen Voraussetzungen, insbesondere hinsichtlich der Beitragszahlungsdauer und der Versicherungsdauer, erfüllt sind.[2] Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen müssen dagegen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
(Erst-)Ausbildungskosten al... / 6 Abzugshöchstbetrag

Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung sind bis zu 6.000 EUR im Kalenderjahr abziehbar. Der Höchstbetrag gilt für das Kalenderjahr (Jahresbetrag) und ermäßigt sich nicht, wenn dem Steuerpflichtigen nur während eines Teils des Kalenderjahres Ausbildungskosten erwachsen sind. Der Höchstbetrag ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.[1] Bei Zusammenveranlagung von Ehe...mehr