Fachbeiträge & Kommentare zu Schulden

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Zinszahlungen, Abgrenzung der Zinsen

Rn. 55 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Mit dem Vertragsabschluss haben sich die Vertragspartner verpflichtet, mit der Gegenseite jeweils Zinszahlungsströme auszutauschen, die sich an tatsächlich gezahlten (Anfangstransaktion) oder fiktiven Kap.-Beträgen orientieren. Zinszahlungen, die während des GJ geflossen sind, sind grds. erfolgswirksam zu buchen (vgl. Bertsch (2002), S. 460) ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Käufer

Rn. 22 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Die gezahlte Prämie ist bei nicht als Sicherungsinstrument eingesetzten Zinsbegrenzungsvereinbarungen grds. als immaterieller VG zu charakterisieren. Der Ausweis erfolgt grds. in der Position "Sonstige VG" (vgl. IDW RS BFA 6 (2011), Rn. 12). Da der erworbene Vorteil laufzeitabhängig ist und zu jedem Fixing-Tag eine Teiloption (Caplet) abgeht (...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Verkäufer der Option

Rn. 8 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Der Stillhalter hat seine Verpflichtung in Höhe der vorschüssig erhaltenen Optionsprämie zu passivieren, solange die Leistung für dieses Entgelt noch geschuldet wird (vgl. IDW RS BFA 6 (2011), Rn. 17). Die sofortige oder ratierliche erfolgswirksame Vereinnahmung der Optionsprämie scheidet aus, da der Optionsverpflichtete während der Laufzeit s...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Definition

Rn. 83 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Strukturierte Finanzinstrumente i. S. d. IDW RS HFA 22 (2015) sind VG mit Forderungscharakter (z. B. Ansprüche aus Krediten, Schuldscheindarlehen oder Anleihen) bzw. entsprechende Verbindlichkeiten, die im Vergleich zu den nicht strukturierten Finanzinstrumenten hinsichtlich ihrer Verzinsung, ihrer Laufzeit und/oder ihrer Rückzahlung besonder...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Bilanzierung eingebetteter Derivate in strukturierten Verträgen

Rn. 153 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Ein eingebettetes Derivat ist eine derivative Komponente eines sog. strukturierten Vertrags (hybrid contract), der auch einen Basisvertrag beinhaltet. Dies führt dazu, dass sich ein Teil der Zahlungsströme des kombinierten Vertrags wie die Zahlungsströme eines freistehenden Derivate-Kontrakts verändern (vgl. IFRS 9.4.3.1; IFRS 9.BC4.83; IDW ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / bb) Altersteilzeit

Rn. 615 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Es existieren in praxi zwei Altersteilzeitmodelle. Beim ersten Modell (Gleichverteilungsmodell) ist der AN während des gesamten Altersteilzeit-Zeitraums bis zur Pensionierung halbtags tätig. Beim zweiten Modell (Blockmodell) arbeitet der AN während der ersten Hälfte des Altersteilzeit-Zeitraums weiterhin ganztägig. Während der zweiten Hälfte...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / g) Übernommene Verpflichtungen

Rn. 123 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Muss der Erwerber im Zusammenhang mit dem Erwerb eines VG Verpflichtungen (des Verkäufers) übernehmen, so gilt der Wert dieser Verpflichtung grds. als Bestandteil der AK des erworbenen VG. Diese Verpflichtung ist insoweit als Bestandteil der AK anzusehen, wie sie im Zeitpunkt der Anschaffung zu einer Passivierung führt(e). Hierbei ist es une...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Grundsätzliche Überlegungen

Rn. 84 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Für die Bilanzierung dieser Instrumente stellt sich die Frage, ob das betrachtete Instrument als Ganzes oder getrennt in seine einzelnen Bestandteile – Kassainstrument und Derivat(e) – zu bilanzieren ist. Der HFA hat mangels expliziter handelsrechtlicher Vorschriften mit IDW RS HFA 22 (2015) Regeln zu den mit diesen Instrumenten einhergehende...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Anwendungsfälle

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Küting/Weber, Handbuch der ... / C. Steuerliche Behandlung von Rückstellungen

Rn. 25 Stand: EL 15 – ET: 11/2012 Nach dem Grundsatz der MGB der HB für die SB, der sich aus § 5 Abs. 1 EStG ergibt (vgl. Herzig, HdR-E, Kap 3, Rn. 3ff.), ist das handelsrechtl. Vermögen regelmäßig auch stl. anzusetzen. Damit orientiert sich das StR am handelsrechtl. Rückstellungsbegriff. Dies gilt jedoch nicht uneingeschränkt. Der Große Senat des BFH entschied durch Beschl....mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Anhangangaben

Rn. 803 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Laut Art. 28 Abs. 2 EGHGB sind Schulden aus nicht passivierten mittelbaren Versorgungszusagen im Anhang zu beziffern. Dabei genügt die Angabe der Summe der nicht passivierten ungedeckten Versorgungsverpflichtungen. Eine Aufteilung dieser Summe in Unterdeckungen bei Direktversicherungs-, Pensionskassen-, Pensionsfonds- oder Unterstützungskass...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / cc) Höchstwertprinzip

Rn. 300 Stand: EL 19 – ET: 05/2014 Aufgrund der Stichtagsorientierung der HB ist die Höhe der in der Bilanz ausgewiesenen Rückstellungsbeträge jährlich zu überprüfen (vgl. WP-Handbuch 2012, Bd. I, Rn. E 142). Nach einer lange Zeit vorherrschenden Auffassung unterliegt die Anpassung des ursprünglich angesetzten Rückstellungsbetrags an neue Entwicklungen oder Erkenntnisse dem H...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Dauerbeschaffungsgeschäfte

Rn. 192 Stand: EL 19 – ET: 05/2014 Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Dauerbeschaffungsgeschäften sind zu bilden, wenn und soweit am BilSt der Wert des Lieferungs- oder Leistungsanspruchs für die Restlaufzeit des Geschäfts hinter dem Wert der Gegenleistungsverpflichtung zurückbleibt (vgl. Schubert, in: Beck Bil-Komm. 2014, § 249, Rn. 77; IDW RS HFA 4, Rn. 32...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Überblick

Rn. 116 Stand: EL 19 – ET: 05/2014 Der Begriff der Dauerschuldverhältnisse wird als Oberbegriff für eine Sonderform von Schuldverhältnissen verwendet, die sich von den einfachen Schuldverhältnissen insbes. hinsichtlich der Bedeutung des Zeitelements unterscheiden. Indem diese entweder ein dauerndes Verhalten oder in bestimmten Zeitabschnitten wiederkehrende Leistungen zum In...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Innerperiodische Einheitlichkeit

Rn. 322 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Weder in der Literatur und Rspr. noch in der RegB ist die Frage nach der innerperiodischen Einheitlichkeit der Bewertung abschließend geklärt worden (vgl. Selchert, WPg 1983, S. 447). Um die Frage zu beantworten, ob und ggf. inwieweit der Gesetzgeber einer innerperiodischen Einheitlichkeit der Bewertung Gültigkeit verschaffen will, bedarf es...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / bb) Bewertung des ausgelagerten Vermögens

Rn. 755 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Kontrastierend zu den Altersversorgungsverpflichtungen erfährt das Vermögen bei seiner zugriffsfreien Auslagerung eine Sonderbewertung. Es ist mit seinem beizulegenden Zeitwert zu bewerten (vgl. § 253 Abs. 1 Satz 4). Falls der beizulegende Zeitwert des ausgelagerten Vermögens den Wert der zu bedeckenden Schulden übersteigt, ist der übersteig...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Überblick

Rn. 388 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 In der Abschaffung des Bilanzierungsverbots für selbst geschaffene immaterielle VG des AV gemäß § 248 Abs. 2 (a. F.) sah der Gesetzgeber eine "Anhebung des Informationsniveaus" (BT-Drs. 16/10067, S. 50). Ein Mehr an Informationen, die – angeblich – insbesondere von am Beginn der wirtschaftlichen Entwicklung stehenden UN dazu verwendet werden...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / ee) Keine unterschiedliche Behandlung von negativen Unterschiedsbeträgen bei Neu- und Altzusagen

Rn. 724 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Art. 67 Abs. 1 Satz 2 EGHGB, der die Wahl zwischen dem Stehenlassen der gebildeten Rückstellung oder der erfolgsneutralen Überführung des negativen Unterschiedsbetrags in die Gewinnrücklagen eröffnet(e), ist missverständlich formuliert. Bei wörtlicher Auslegung bezieht er sich nämlich nur auf nach dem 31.12.1986 erteilte Altersversorgungszus...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Anwendungsfälle

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Grundlagen

Rn. 90 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Die formale Anwendung des Einzelbewertungsgrundsatzes würde für Sicherungstransaktionen eine kompensatorische Bilanzierung mit den Grundgeschäften ausschließen. Ein vorsichtiger, d. h. das Risiko absichernder Kaufmann, würde damit für seine Vorsicht in der Form bestraft, dass er im Gegensatz zum nicht absichernden Kaufmann stets einen Verlust...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Glattstellung durch ein Gegengeschäft

Rn. 48 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Bei einer lediglich wirtschaftlichen Glattstellung der Rechte und Pflichten (durch Abschluss eines gegengerichteten Vertrags) bleiben beide FRA im Bestand (vgl. auch Bieg/Waschbusch (2017), S. 564f.; Gaber (2023), S. 767). Beide Geschäfte bilden aufgrund der Zwecksetzung der Glattstellung eine Bewertungseinheit, sofern die weiteren Voraussetz...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Zulagen, Zuschüsse und Subventionen

Rn. 63 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Die bilanzielle Behandlung von Subventionen, Zuschüssen und Zulagen war in der Vergangenheit überaus uneinheitlich. Zulagen wurden in Anlehnung an die steuerrechtlichen Vorschriften (vgl. § 13 InvZulG (2010)) i. d. R. nicht als AK-Minderung erfasst. Bei Subventionen in direkter Form und Zuschüssen war es grds. zulässig, einen Abzug von den AH...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Begriff

Rn. 605 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Laut Art. 28 Abs. 1 Satz 2 EGHGB werden nicht nur Pensionsverpflichtungen unter den Begriff der ungewissen Verbindlichkeiten aus § 249 Abs. 1 Satz 1 subsumiert, sondern auch die sog. ähnlichen Verpflichtungen. Es wird auch hier zwischen unmittelbaren und mittelbaren Verpflichtungen unterschieden. Rn. 606 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Der Begriff ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / bb) Unmaßgeblichkeit steuerrechtlicher Passivierungsvoraussetzungen

Rn. 635 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Hinsichtlich der Zulässigkeit der Rückstellungsbildung ist zwischen den steuer- und handelsrechtlichen Anforderungen zu differenzieren. So ist die Bildung einer Pensionsrückstellung in der StB gemäß § 6a Abs. 1 EStG u. a. nur dann zulässig, wenn die Zusage schriftlich erteilt, dem Versorgungsberechtigten ein Rechtsanspruch eingeräumt, die Hö...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Ausweis

Rn. 152 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Ausweisfragen in der Bilanz folgen den allg. Vorschriften nach IAS 1 bzw. künftig denen des IFRS 18. Angaben im Zusammenhang mit der Fair Value-Bewertung ergeben sich aus IFRS 13. Weitere anzugebende Informationen zu Finanzinstrumenten werden branchen­übergreifend in IFRS 7 geregelt. Bestimmte Angaben haben nach sachgerechten Klassen von Fin...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Feststehende Ausgleichszahlung (Ausübung der Teiloption)

Rn. 25 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Die am Fixing-Tag festgestellte Ausgleichszahlung (vgl. zur Ermittlung Scharpf/Luz (2000), S. 546ff.) ist regelmäßig nachschüssig zu leisten. Sofern die Ausgleichszahlung ausnahmsweise bereits am Fixing-Tag fällig ist, wird diese abzuzinsen sein. Der Anspruch des Käufers auf die Differenzzahlung ist mit dem Fixing entstanden und damit – getren...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Swaps

Rn. 109 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Grundgeschäft ist bei einem Swap grds. diejenige Position, deren Zinsstruktur und/oder Währung durch den Swap geändert werden soll. Rechtliche Verbindungen zwischen Grundgeschäften und Swaps bestehen aber nicht, d. h., die ursprünglichen Schuldner-Gläubiger-Beziehungen werden nicht berührt (vgl. zu den Einsatzmöglichkeiten von Swaps zur Sich...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Fallgruppen

aa) Überbrückungsgelder Rn. 607 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Eine ähnliche Verpflichtung kann z. B. aus der Zusage eines Überbrückungsgelds (Über­gangsgeld, Gnadengehalt etc.) resultieren. Dies gilt jedoch nicht, wenn und soweit die Verpflichtung aus dieser Zusage als Altersversorgungsverpflichtung einzustufen ist, etwa, weil die Zahlung des Überbrückungsgelds unmittelbar an den...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Fallgruppen

aa) Verdienstsicherungen Rn. 614 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Zu den vergleichbaren langfristig fälligen Verpflichtungen gehören häufig Verdienstsicherungen für ältere AN. Sie werden gezahlt, wenn der AN nicht mehr seine volle Arbeitsleistung zu erbringen hat, und errechnen sich aus der Differenz zwischen dem Wert der verminderten Arbeitsleistung und dem weiterhin zu zahlenden V...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Devisentermingeschäfte

Rn. 116 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Bei der Absicherung der AK künftiger unverzinslicher Fremdwährungseinnahmen oder -ausgaben (bspw. geplanter Beteiligungserwerb, Erwerb von RHB) ist der Swapaufwand bzw. -ertrag (Terminkomponente des Terminkurses) nach h. M. Teil der künftigen AK. Die entsprechenden VG bzw. Verbindlichkeiten sind daher mit dem kontrahierten Terminkurs einzubu...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Ähnliche Verpflichtungen (Art. 28 Abs. 1 EGHGB)

a) Begriff Rn. 605 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Laut Art. 28 Abs. 1 Satz 2 EGHGB werden nicht nur Pensionsverpflichtungen unter den Begriff der ungewissen Verbindlichkeiten aus § 249 Abs. 1 Satz 1 subsumiert, sondern auch die sog. ähnlichen Verpflichtungen. Es wird auch hier zwischen unmittelbaren und mittelbaren Verpflichtungen unterschieden. Rn. 606 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 De...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Ansatz bei Geschäftsabschluss

Rn. 52 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Zinsswaps führen bei Geschäftsabschluss normalerweise nicht zu Zahlungen zwischen den Vertragsparteien, sofern die vereinbarten Konditionen marktgerecht sind. Ungeachtet dessen sind diese Swaps, wie alle anderen Derivate auch, bei Geschäftsabschluss mit allen relevanten Daten in einer Nebenbuchhaltung zu erfassen (vgl. auch Bertsch (2002), S....mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Vergleichbare langfristig fällige Verpflichtungen

a) Begriff Rn. 610 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Der Gesetzgeber hat den Terminus "vergleichbare langfristig fällige Verpflichtungen" durch das BilMoG in das HGB eingeführt (vgl. § 246 Abs. 2 Satz 2 und § 253 Abs. 2 Satz 2), ohne ihn im Gesetz näher zu definieren. Indes nennen die Gesetzesmaterialien zwei Beispiele, nämlich Altersteilzeitverpflichtungen und Verpflichtungen aus Le...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Abbildung des gesamten Kontrakts während der Laufzeit

Rn. 39 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Da die geleistete Initial Margin lediglich als Sicherheit gegen Erfüllungsrisiken dient und deshalb in voller Höhe erhalten bleibt, sind i. d. R. keine Bewertungsmaßnahmen erforderlich; eine Bewertung ist ausnahmsweise nur dann geboten, wenn die Börseneinrichtung ausfallgefährdet ist (vgl. HdJ, Abt. I/11 (2021), Rn. 56). Die Variation Margin w...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Schuldcharakter

a) Verpflichtung gegenüber einem Dritten Rn. 35 Stand: EL 15 – ET: 11/2012 Eine ungewisse Verbindl. liegt nur vor, wenn sie den Charakter einer Schuld hat, d. h., wenn es sich um eine Verpflichtung gegenüber einem Dritten handelt. Dazu gehören einmal privatrechtliche Verpflichtungen, die insbes. durch Vertragsabschluss (z. B. Erteilen eines Auftrags) oder zum Schadensersatz ve...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Käufer der Option

Rn. 4 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Bei einer vorschüssig gezahlten bzw. nachschüssig zu zahlenden Optionsprämie handelt es sich sowohl bei börsengehandelten als auch bei OTC-Optionen um die AK eines nicht abnutzbaren VG "Optionsrecht" – ggf. unter Berücksichtigung einer Abzinsung (vgl. IDW RS BFA 6 (2011), Rn. 12: "Anschaffungskosten in Höhe der zu leistenden Optionsprämie"). Wi...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / ee) Unbeachtlichkeit von Verfallklauseln

Rn. 640 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Ebenso unbeachtlich ist, ob dem aktiven AN zum BilSt nur eine verfallbare Anwartschaft zusteht. Auch eine solche Rechtsposition begründet beim verpflichteten UN bereits eine ungewisse Verbindlichkeit (vgl. IDW RS HFA 30 (2016), Rn. 18; a. A. Jonas, DB 1986, S. 389 (390)), denn schon in dieser Phase sind die erdienten Anwartschaftsteile einem...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Kann die Ausschlagung einer... / Entscheidung

Die Beschwerde hatte Erfolg. Das OLG sah die Anfechtung der Ausschlagungserklärung als nicht wirksam an. Entgegen der Auffassung des Nachlassgerichts habe die Enkelin kein Recht zur Irrtumsanfechtung gehabt. Sie habe sich lediglich in einem unbeachtlichen Motivirrtum befunden, indem sie eine unrichtige Vorstellung über den Wert des Hausgrundstücks gehabt habe. Die Enkelin hab...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Begriff

Rn. 610 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Der Gesetzgeber hat den Terminus "vergleichbare langfristig fällige Verpflichtungen" durch das BilMoG in das HGB eingeführt (vgl. § 246 Abs. 2 Satz 2 und § 253 Abs. 2 Satz 2), ohne ihn im Gesetz näher zu definieren. Indes nennen die Gesetzesmaterialien zwei Beispiele, nämlich Altersteilzeitverpflichtungen und Verpflichtungen aus Lebensarbeit...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Bilanzierung als Derivat

Rn. 72 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Immer dann, wenn bei einem CDS beim Sicherungsgeber nicht die Voraussetzungen zur Bilanzierung als Kreditersatzgeschäft (vgl. HdR-E, Kap. 7, Rn. 71) vorliegen, ist er als schwebendes Geschäft – und damit als Finanzderivat – zu bilanzieren (vgl. IDW RS BFA 1 (2015), Rn. 33). Die Prämienzahlungen sind in diesem Fall nach den Regeln für Optionen ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / cc) Verwaltungskosten für die Zeit nach dem Eintritt des Versorgungsfalls

Rn. 609 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Zu den "ähnlichen Verpflichtungen" gehören auch Verwaltungskosten, die das UN direkt oder indirekt nach dem Eintritt des Versorgungsfalls zu tragen hat (vgl. BetrAVG-Komm. (2016/II), Kap. 48, Rn. 221). Diese Verwaltungskosten sind bereits während des Arbeitslebens des Versorgungsberechtigten verursacht, denn nach der Pensionierung fällt die ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / aa) Verdienstsicherungen

Rn. 614 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Zu den vergleichbaren langfristig fälligen Verpflichtungen gehören häufig Verdienstsicherungen für ältere AN. Sie werden gezahlt, wenn der AN nicht mehr seine volle Arbeitsleistung zu erbringen hat, und errechnen sich aus der Differenz zwischen dem Wert der verminderten Arbeitsleistung und dem weiterhin zu zahlenden Verdienst. Finanzverwaltu...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / aa) Überbrückungsgelder

Rn. 607 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Eine ähnliche Verpflichtung kann z. B. aus der Zusage eines Überbrückungsgelds (Über­gangsgeld, Gnadengehalt etc.) resultieren. Dies gilt jedoch nicht, wenn und soweit die Verpflichtung aus dieser Zusage als Altersversorgungsverpflichtung einzustufen ist, etwa, weil die Zahlung des Überbrückungsgelds unmittelbar an den Tod, die Pensionierung...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / e) Ersteigerung

Rn. 118 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Gerade i. R.v. Versteigerungen einzelner VG werden häufig Preise erzielt, die sich wesentlich von den tatsächlichen Werten dieser VG unterscheiden. Hinsichtlich der Definition der AK ist dies jedoch unerheblich, denn als AK gilt der Betrag, den der Erwerber tatsächlich aufwendet. Rn. 119 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Insbesondere im Fall von Zwan...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / gg) Kaufpreisrenten

Rn. 624 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Auch Kaufpreisrenten, die das UN für den Erwerb von VG zahlt, gehören zu den "vergleichbar langfristig fälligen Verpflichtungen". Sie können Zeitrenten sein, aber auch wie Altersversorgungsverpflichtungen i. S. d. § 253 Abs. 2 Satz 2 an Leib und Leben gebunden werden. Von jenen Altersversorgungsverpflichtungen unterscheiden sie sich jedoch d...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / cc) Jubiläumsgelder, Treueprämien, Gratifikationen

Rn. 618 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Jubiläumszahlungen und Treueprämien werden i.W. als Gegenleistung und Anerkennung für geleistete Betriebstreue gewährt. V.a. Jubiläumsgeldverpflichtungen sind langfristiger Natur, da sie sich regelmäßig auf Zeiträume von 10, 25 oder gar 40 Jahre erstrecken. Aber auch Treueprämien und sonstige aufgeschobene Gratifikationen, die nach einigen Ja...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Sicherungsnehmer

Rn. 80 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Der Ausweis der ausgetauschten Zahlungsströme in der GuV folgt den Regeln für das abgesicherte Geschäft (vgl. IDW RS BFA 1 (2015), Rn. 31). Mithin ist es sachgerecht, wenn bei Sicherungsgeschäften die Zinszahlungen aus dem TRS in derselben GuV-Position wie die Zinsen des gesicherten Grundgeschäfts (saldiert) gezeigt werden; ggf. ist eine Zinsa...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Vertragliche Ausgestaltung des Kreditereignisses

IDW RS BFA 1 (2015), Rn. 3, unterscheidet hinsichtlich der Frage, ob ein Kreditderivat als gestellte bzw. erhaltene Kreditsicherheit angesehen werden kann, zwischen Ausfall- und Bonitätsrisiko.mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Bilanzierung zum Abrechnungstag (Erfüllung des FRA)

Rn. 49 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Anders als bei Financial Futures findet bei FRA keine physische Lieferung statt (vgl. HdJ, Abt. I/11 (2021), Rn. 66); mithin sind die Ausgleichszahlungen regelmäßig nicht als AK eines VG bzw. als Teil des Erfüllungsbetrags einer Verbindlichkeit anzusehen (vgl. HdJ, Abt. I/11 (2021), Rn. 66). Am Abrechnungstag wird der erhaltene oder gezahlte A...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Kann die Ausschlagung einer... / Hintergrund

Die Erblasserin war im Alter von 106 Jahren gestorben. Sie befand sich vor ihrem Tod längere Zeit in einem Seniorenheim. Für die Heim- und Pflegekosten kam die Kriegsopferfürsorgestelle in Form der Gewährung eines Darlehens an die Erblasserin auf. Das Darlehen der Kriegsopferfürsorgestelle wurde durch Eintragung einer Grundschuld auf einem der Erblasserin gehörenden Hausgrun...mehr