Fachbeiträge & Kommentare zu Schulden

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 26... / 7.1 Gesamtschuld

Rz. 33 Nach § 26b EStG i. V. m. § 44 Abs. 1 S. 1 AO haften zusammen zur ESt veranlagte Ehegatten als Gesamtschuldner. Dies bedeutet, dass jeder der Ehegatten die gesamte Steuer schuldet, das FA sie jedoch nur einmal zu fordern berechtigt ist (§ 44 Abs. 1 S. 2 AO; § 241 S. 1 BGB). Die Gesamtschuldnerschaft gilt auch für Vorauszahlungen nach § 37 EStG auf die ESt des laufenden...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 26... / 3.1 Gesonderte Einkünfteermittlung

Rz. 6 Die von den Ehegatten erzielten Einkünfte werden zusammengerechnet, d. h. die Einkünfte sind wie bei einer Einzelveranlagung (§ 26a EStG) nach dem Grundsatz der Individualbesteuerung für jeden Ehegatten gesondert zu ermitteln.[1] Die Ehegatten sind und bleiben jeweils für sich eigene Steuersubjekte.[2] Werbungskosten eines Ehegatten sind daher nur dann zu berücksichtig...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 26... / 7.3 Erstattungsansprüche

Rz. 38 Werden Ehegatten zusammenveranlagt, stellt sich die Frage, wem bei Überzahlungen der Erstattungsanspruch zusteht. Erstattungsansprüche entstehen, wenn die Vorauszahlungen oder anzurechnenden Beträge die im Weg der Zusammenveranlagung festgesetzte Steuerschuld übersteigen (§ 36 Abs. 4 S. 2 EStG), ferner, wenn die Steuerbescheide zugunsten der Ehegatten aufgehoben oder ...mehr

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Anhang nach IFRS / 3.2.1 Bewertungsgrundlagen

Rz. 26 Das Conceptual Framework (2018) führte zu einer Neustrukturierung der auf konzeptioneller Ebene unterschiedenen Bewertungsmaßstäbe. Conceptual Framework. Kap. 6.4 ff. unterscheidet 2 grundlegende Gruppen von Bewertungsmaßstäben, nämlich die historischen Kostenmaßstäbe und die aktuellen Bewertungsmaßstäbe. Zu erstgenannten zählen die historischen Anschaffungs- oder Her...mehr

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Anhang nach IFRS / 4.1.7 Finanzinstrumente

Rz. 109 IFRS 7 fordert umfangreiche Angaben über die Finanzinstrumente. Zweck dieser Offenlegungspflicht ist das Erkennen und das Beurteilen der Bedeutung der Finanzinstrumente für die finanzielle Situation und die Ertragslage des Unternehmens sowie der Art und des Umfangs der aus Finanzinstrumenten resultierenden Risiken, einschließlich der vom Unternehmen ergriffenen Risik...mehr

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Anhang nach IFRS / 4.4 Kapitalflussrechnung

Rz. 152 Die Kapitalflussrechnung nach IAS 7 unterscheidet 3 Bereiche (der Ursachenrechnung), nämlich die betriebliche Tätigkeit, die Investitionstätigkeit und die Finanzierungstätigkeit, von denen Wirkungen auf den Fonds an Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalenten ausgehen können.[1] IAS 7.13–7.17 enthalten eine Aufzählung typischer Zahlungsmittelströme, die den einzeln...mehr

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Sonderbetriebsvermögen: Aus... / 2.3.6 Passives Sonderbetriebsvermögen

Neben aktivem Sonderbetriebsvermögen gibt es auch passives/negatives Sonderbetriebsvermögen in Gestalt eines negativen Wirtschaftsguts "Schuld",[1] wobei wie erwähnt auch zwischen Sonderbetriebsvermögen I und II zu unterscheiden sein kann.[2] Notwendiges passives Sonderbetriebsvermögen sind Schulden, die unmittelbar durch den Betrieb der Gesellschaft oder die Beteiligung an ...mehr

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Anhang nach IFRS / 4.1.11 Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und Veräußerungsgruppen

Rz. 126 Sofern langfristige Vermögenswerte oder Gruppen von Vermögenswerten einschließlich zugehöriger Schulden als „zur Veräußerung gehalten“ klassifiziert werden, sind die zur Veräußerung gehaltenen langfristigen Vermögenswerte sowie die im Rahmen von Veräußerungsgruppen gehaltenen Vermögenswerte und die den Veräußerungsgruppen zugeordneten Schulden in der Bilanz getrennt ...mehr

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Anhang nach IFRS / 4.2.1.3 Besondere Ergebniseffekte im Ergebnis vor aufgegebenen Geschäftsbereichen

Rz. 133 Neben der Überleitung von den Erlösen zum Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit können weiterhin folgende besondere Ergebniseffekte im Ergebnis vor aufgegebenen Geschäftsbereichen anzugeben sein:[1]mehr

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Anhang nach IFRS / 3.3.2 Prognosen des Managements

Rz. 76 IAS 8.31A verlangt die Offenlegung von Informationen über die zentralen Annahmen bezüglich der zukünftigen Entwicklung und anderer zentraler Quellen der Schätzung von Unsicherheiten am Bilanzstichtag, welche einen signifikanten Einfluss auf den Buchwert von Vermögenswerten und Schulden innerhalb des nächsten Geschäftsjahres haben können. IAS 8.31A fordert hinsichtlich...mehr

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Anhang nach IFRS / 2.2.2 Glaubwürdige Darstellung

Rz. 9 Gem. Conceptual Framework. Kap. 2.12 Satz 2 liegt eine glaubwürdige Darstellung dann vor, wenn die Informationen die ihnen zugrunde liegenden ökonomischen Sachverhalte möglichst getreu widerspiegeln, die sie vorgeben abzubilden. Aus dem Grundsatz der glaubwürdigen Darstellung folgt insbesondere, dass die im IFRS-Abschluss als Vermögenswerte, Schulden, Erträge und Aufwe...mehr

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Anhang nach IFRS / 3.2.2 Spezifische Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Rz. 38 Nach IAS 8.27A hat eine Berichterstattende Einheit wesentliche Angaben zu seinen angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zu machen. Die Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind dann wesentlich, wenn bei gemeinsamer Betrachtung mit anderen im Abschluss enthaltenen Informationen vernünftigerweise erwartet werden kann, dass diese Entscheidungen...mehr

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Anhang nach IFRS / 4.2.1.4 Aufgegebene Geschäftsbereiche

Rz. 134 Im Gegensatz zu den in Rz. 126 f. dargestellten bilanziellen Angaben unterscheiden die Vorschriften zur GuV-Rechnung zwischen den zur Veräußerung gehaltenen langfristigen Vermögenswerten und Veräußerungsgruppen, welche nicht gleichzeitig die Voraussetzungen für einen aufgegebenen Geschäftsbereich erfüllen, und den Offenlegungspflichten für aufgegebene Geschäftsbereic...mehr

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Anhang nach IFRS / 7 Generierung des Informationsbedarfs für den Anhang

Rz. 212 Der für den Anhang erforderliche Informationsbedarf lässt sich – in Abhängigkeit von der Art der im Anhang offenzulegenden Information entweder mittels Kontenplans, Kontenauswertung, statistischer Aufzeichnungen, Prognosen oder Simulationsrechnungen gewinnen.mehr

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Anhang nach IFRS / 4.1.1.2 Goodwill

Rz. 83 Die Offenlegungspflichten für Goodwill-Beträge ergeben sich zum einen aus IFRS 3 und zum anderen aus IAS 36 (vgl. auch Rz. 82). Rz. 84 Nach IFRS 3.59-3.63 ergeben sich 2 wesentliche Gruppen von Angaben im Hinblick auf die Unternehmenszusammenschlüsse und damit mittelbar auf den Goodwill. Nach IFRS 3.59 hat die Bericht erstattende Einheit die Art und die finanziellen Au...mehr

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Anhang nach IFRS / 4.2.1.5 Steueraufwand

Rz. 140 Nach IAS 12 sind folgende auf den in der GuV-Rechnung bzw. im GuV-Abschnitt der Gesamtergebnisrechnung dargestellten (Ertrag-)Steueraufwand (IFRS 18.75 a( (iv)) bezogenen Angaben zu beachten und – Wesentlichkeit vorausgesetzt – zu erfüllen: Hauptbestandteile des Steueraufwands bzw. -ertrags (IAS 12.79), steuerliche Überleitungsrechnung nach IAS 12.81c sonstige Angaben z...mehr

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Anhang nach IFRS / 5.1 Versicherungen

Rz. 157 Der verpflichtend in Geschäftsjahren, die am oder nach dem 1.1.2023 beginnen,[1] anzuwendende IFRS 17 enthält ebenfalls eine Reihe von zu beachtenden Anhangangaben. Nach der Generalnorm des IFRS 17.93 sollen die Angaben dazu dienen, die Abschlussnutzer über die Auswirkungen der unter IFRS 17 fallenden Versicherungsverträge auf Bilanz, Ergebnisrechnung und Kapitalflus...mehr

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Anhang nach IFRS / 5.3 Rohstoffexploration

Rz. 160 Nach IFRS 6.23 hat eine im Bereich der Rohstoffexploration tätige Berichterstattende Einheit die in seinem Abschluss erfassten Beträge für die Exploration und Entwicklung von Bodenschätzen zu kennzeichnen und zu erläutern. Da IFRS 6 nicht verbindlich eine Bilanzierungs- und Bewertungsmethode für Explorationskosten vorschreibt,[1] sind nach IFRS 6.24 – additiv zu den ...mehr

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Anhang nach IFRS / 4.1.5 Beteiligungen

Rz. 99 Hinsichtlich der Anhangangaben für Beteiligungen ist zwischen dem Konzernabschluss und dem separaten Einzelabschluss zu unterscheiden. Auch wenn IAS 27.3 nicht die Aufstellung eines separaten Einzelabschlusses fordert, so sind im Falle seiner Aufstellung dennoch eine Anteilsbesitzliste der wesentlichen Beteiligungen an Tochterunternehmen, Gemeinschaftsunternehmen und ...mehr

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Sonderbetriebsvermögen: Aus... / 3.5.5 Darlehensforderungen des Gesellschafters an die Gesellschaft

ln der aus der Handelsbilanz abgeleiteten Steuerbilanz der Gesellschaft (sog. Steuerbilanz erster Stufe), erscheint ein wirtschaftlich mit dem Gesellschaftsverhältnis zusammenhängendes Darlehen, das die Personengesell­schaft von ihrem Gesellschafter erhalten hat, – wie in der Handelsbilanz – als Verbind­lichkeit, die Darlehenszinsen sind wie in der Handels­bilanz Aufwendunge...mehr

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GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 4.1.6 Eigenkapital im IFRS-Abschluss

Rz. 36a In den IAS/IFRS-Standards[1] werden Eigenkapital und Fremdkapital als Finanzierungsinstrumente bezeichnet. Ein Eigenkapitalinstrument muss nachfolgende Bedingungen a. und b. erfüllen (IAS 32.16): Das Finanzinstrument beinhaltet keine vertragliche Verpflichtung, einem anderen Unternehmen flüssige Mittel oder einen anderen finanziellen Vermögenswert zu liefern; oder mit e...mehr

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Anhang nach IFRS / 6.1.2.1 Berichterstattung über die Geschäftssegmente

Rz. 166 IFRS 8.23 Satz 1 schreibt nur vor, dass ein Unternehmen stets "a measure of profit or loss for each reportable segment" (d. h. Offenlegung des bzw. eines Segmentergebnisses) zu berichten hat; eine inhaltliche Abgrenzung oder Definition wird – als unmittelbare Folge des Management Approach [1]- für diese Berichtsposition jedoch nicht gegeben. Weiterhin sind die folgend...mehr

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Anhang nach IFRS / 4.1.2 Sachanlagen

Rz. 88 Neben den Bewertungsgrundlagen und den wesentlichen Parametern der Abschreibung der Sachanlagen (vgl. Rz. 48) ist entsprechend wie bei den immateriellen Vermögenswerten (ohne Goodwill) eine Entwicklungsrechnung für jede wesentliche Gruppe von Sachanlagen gem. IAS 16.73d und e offenzulegen. Da nach IAS 16.77e für neu bewertete Sachanlagen (Entsprechendes gilt auch für ...mehr

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Schuldzinsenabzug bei Einze... / 1 Regelung im Überblick

Schuldzinsen sind nur dann als Betriebsausgaben abzugsfähig, wenn das zugrundeliegende Darlehen betrieblich veranlasst ist. Wird ein Darlehen im Betrieb allein aufgenommen, um eine Privatentnahme zu finanzieren, scheidet der Betriebsausgabenabzug der daraus resultierenden Schuldzinsen ungeachtet des § 4 Abs. 4a EStG von vornherein aus.[1] Gleiches gilt, wenn zuvor ein Zweiko...mehr

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Anhang nach IFRS / 3.3.1 Einschätzungen des Managements

Rz. 73 Nach IAS 8.27G sollen "in der Zusammenfassung der wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden oder in den sonstigen Erläuterungen" die Einschätzungen des Managements offengelegt werden, welche das Management bei Anwendung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden vorgenommen hat und die einen wesentlichen Einfluss auf den IFRS-Abschluss haben. IAS 8.27I stellt k...mehr

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Anhang nach IFRS / 6.5 Dividenden

Rz. 188 Nach IFRS 18.132 sind folgende Offenlegungspflichten für die Dividenden im IFRS-Anhang zu erfüllen: Dividendenzahlungen an die Anteilseigner des Unternehmens, die vorgeschlagen oder beschlossen wurden, bevor der Abschluss zur Veröffentlichung freigegeben wurde, die aber nicht als Verbindlichkeit im Abschluss bilanziert wurden,[1] sowie der entsprechende Dividendenbetr...mehr

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Schuldzinsenabzug bei Einze... / 4.1 Grundlagen

Nach der Betriebsveräußerung oder -aufgabe noch anfallende Schuldzinsen sind grundsätzlich als nachträgliche Betriebsausgaben abzugsfähig, wenn der Veräußerungserlös und der Verkehrswert der in das Privatvermögen überführten Wirtschaftsgüter nicht ausgereicht haben, um die betrieblichen Verbindlichkeiten zu tilgen.[1] Entsprechendes gilt, wenn die Verwertung der Wirtschaftsg...mehr

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GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 5.4 Verrechnungskonten, Auslagenersatz, Haftungsvergütung

Rz. 55 Wird die GmbH & Co. KG schon im Gesellschaftsvertrag verpflichtet – wie es fast immer der Fall ist –, die im Zusammenhang mit der Geschäftsführung entstehenden Kosten der GmbH zu übernehmen, so ist wie folgt zu verfahren:[1] Die GmbH & Co. KG zahlt die anfallenden Geschäftsführergehälter und sonstigen Kosten unmittelbar. Die Buchungen erfolgen auf einem Verrechnungsko...mehr

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Anhang nach IFRS / 4.1.6 Vorräte

Rz. 106 Über die Angabe der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden für die Vorräte gem. IAS 2.36a (vgl. Rz. 59) hat das nach IFRS rechnungslegende Unternehmen folgende Offenlegungspflichten, die sich auf den Bilanzansatz beziehen,[1] zu erfüllen, sofern es sich jeweils um wesentliche Informationen handelt: Gesamtbuchwert der Vorräte in einer unternehmensspezifischen Unterglied...mehr

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Sonderbetriebsvermögen: Aus... / 2.3.2 Rechtsgrundlage für die Bilanzierung

Rechtsgrundlage für die Einbeziehung des Sonderbetriebsvermögens in den Betriebsvermögensvergleich ist nicht § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG, sondern § 4 Abs. 1 EStG. Die Einbeziehung von Sonderbetriebsvermögen in die Gewinnermittlung gilt nicht nur bei gewerblich tätigen Mitunternehmerschaften, sondern auch bei land- und forstwirtschaftlichen und freiberuflichen Mitunternehme...mehr

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Anhang nach IFRS / 4.1.8 Eigenkapital

Rz. 119a Neben den im Zusammenhang mit der Eigenkapitalveränderungsrechnung (vgl. Rz. 150 ff.) vorgeschriebenen Anhangangaben sind in Bezug auf das Eigenkapital folgende Angaben im IFRS-Anhang offen zu legen: Angaben zum Kapitalmanagement (IFRS 18.126–18.129), insbesondere zu Zielen, Methoden und Prozessen des Kapitalmanagements sowie zur Abgrenzung des verwendeten Kapitalbeg...mehr

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GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 1.1 Entwicklung und rechtliche Einordnung

Rz. 1 Die GmbH & Co. KG ist eine Gesellschaft, die sich aus der Praxis heraus entwickelt hat. Sowohl handelsrechtlich als auch steuerrechtlich gibt es hinsichtlich der Zulässigkeit dieser Rechtsform keine Bedenken. Die GmbH & Co. KG verknüpft Vorteile der Kommanditgesellschaft und der GmbH (Gleiches gilt für die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft) miteinander derges...mehr

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GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 5.8 Überführung von Wirtschaftsgütern in ein anderes Betriebsvermögen oder Übertragung von Wirtschaftsgütern zwischen Mitunternehmern

Rz. 71 Die Übertragung von Wirtschaftsgütern und Mitunternehmeranteilen durch Mitunternehmer war in 2012 Gegenstand der BFH-Rechtsprechung: [1] Der IV. Senat des BFH hat mit Urteil v. 19.9.2012 entschieden, dass die teilentgeltliche Übertragung eines Wirtschaftsguts aus dem Sonderbetriebsvermögen in das Gesamthandsvermögen derselben Personengesellschaft nicht zur Realisierung ...mehr

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GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 4.1.2 Rechtsbeziehungen zwischen Gesellschaft und Gesellschaftern

Rz. 27 § 264c Abs. 1 HGB schreibt vor: "Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind in der Regel als solche jeweils gesondert auszuweisen oder im Anhang anzugeben. Werden sie unter anderen Posten ausgewiesen, so muss die Eigenschaft vermerkt werden." Damit sind Ausleihungen an und Forderungen gegen Gesellschafter in der Bilanz gesondert aus...mehr

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Schuldzinsenabzug bei Einze... / 3.2 Gewinn, Einlagen und Entnahmen

Unter Gewinn nach § 4 Abs. 4a EStG verstehen Rechtsprechung[1] und Finanzverwaltung[2] den nach § 4 Abs. 1 bzw. § 5 EStG per Bilanz bzw. nach § 4 Abs. 3 EStG per Einnahmenüberschussrechnung ermittelten Gewinn vor Anwendung von § 4 Abs. 4a EStG. Außerbilanzielle Kürzungen und Hinzurechnungen wirken sich auf den Gewinn i. S. des § 4 Abs. 4a EStG nicht aus. Dies hat z. B. zur Fo...mehr

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Anhang nach IFRS / 5.2 Landwirtschaft

Rz. 158 Landwirtschaft umfasst die Gewinnung pflanzlicher und tierischer Produkte durch Bearbeitung des Bodens.[1] IAS 41 beschäftigt sich mit der Rechnungslegung der biologischen Vermögenswerte (jedes lebende Tier oder jede lebende Pflanze), der landwirtschaftlichen Erzeugnisse zum Zeitpunkt der Ernte und der Zuwendungen der öffentlichen Hand. Rz. 159 Das unter den Anwendung...mehr

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GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 5.2.1 Kapitalkonten und Darlehenskonten der Gesellschafter

Rz. 46 Wie bei jeder Kommanditgesellschaft empfiehlt es sich auch bei der GmbH & Co. KG, die Kapitalkonten in Höhe der übernommenen Einlagen der Kommanditisten zu fixieren. Es ist gleichfalls zweckmäßig, auch das Komplementär-Kapital unverändert zu belassen, da – in der Regel – die Komplementär-GmbH mit ihrem gesamten Stammkapital an der GmbH & Co. KG beteiligt ist und somit...mehr

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Anhang nach IFRS / 4.1.1.1 Immaterielle Vermögenswerte ohne Goodwill

Rz. 79 IAS 38.118e fordert im Anhang des IFRS-Abschlusses eine Offenlegung von Entwicklungspositionen für jede Gruppe von selbst geschaffenen und erworbenen immateriellen Vermögenswerten. Bei den immateriellen Vermögenswerten ist hinsichtlich der Gruppenbildung auf die Unterscheidung zwischen immateriellen Vermögenswerten mit begrenzter Nutzungsdauer und immateriellen Vermög...mehr

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GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 4.1.3 Eigenkapitalgliederung

Rz. 28 § 264c Abs. 2 HGB passt die Eigenkapitalgliederung an für eine GmbH & Co. KG geltende Regelung an: als Eigenkapital sind die folgenden Posten gesondert auszuweisen: Kapitalanteile Rücklagen Gewinnvortrag/Verlustvortrag Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag Während die Kapitalanteile gesondert auszuweisen sind, sieht das HGB zu den übrigen Positionen "keinen getrennten Ausweis ...mehr

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Sonderbetriebsvermögen: Aus... / 5.2 Teilentgeltliche Übertragungungen

Werden vom Gesellschafter einer Personengesellschaft Wirtschaftsgüter teilentgeltlich z. B. auf die Gesellschaft übertragen und besteht das Teilentgelt nicht in der Gewährung von Gesellschaftsrechten – es kann sich z. B. um eine Bezahlung, eine Gutschrift auf Gesellschafterkonten mit Fremdkapitalcharakter oder um Schuldübernahmen handeln – stellt sich die (umstrittene) Frage...mehr

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Sonderbetriebsvermögen: Aus... / 2.3.3 Notwendiges Sonderbetriebsvermögen I

Üblicherweise werden folgende Kategorien von Sonderbetriebsvermögen unterschieden: notwendiges und gewillkürtes aktives Sonderbetriebsvermögen I und notwendiges und gewillkürtes aktives Sonderbetriebsvermögen II. Hinzu kommt das passive/negative Sonderbetriebsvermögen, d. h. die Verbindlichkeiten; soweit erforderlich, kann auch hier zwischen Sonderbetriebsvermögen I und II zu u...mehr

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Sonderbetriebsvermögen: Aus... / 3.5.1 Sondervergütungen mindern den Steuerbilanzgewinn, nicht jedoch den Gesamtgewinn

Sondervergütungen, die der Gesellschafter für seine Tätigkeit im Dienst der Personengesellschaft, für die Hingabe von Darlehen oder die Nutzungsüberlassung von Wirtschaftsgütern bezieht,[1] sind bei der Gesellschaft Betriebsausgaben, beim Gesellschafter Ertrag.[2] Die genannte Vorschrift schließt schuldrechtliche Beziehungen zwischen Gesellschafter und Personengesellschaft n...mehr

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Schuldzinsenabzug bei Einze... / 5.2 Einbeziehung von Sonderbetriebsvermögen

Sonderbetriebsvermögen ist dem jeweiligen Gesellschafter individuell zuzurechnen. Damit gilt die Regelung für Investitionsdarlehen auch auf der Ebene des Gesellschafters. Das bedeutet, dass Zinsen auf Investitionsdarlehen im Sonderbetriebsvermögen von der Hinzurechnung ausgenommen sind. Dies betrifft z. B. die fremdfinanzierte Anschaffung eines Betriebsgebäudes, das ein Gesel...mehr

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Zinsaufwendungen im Abschlu... / 3.3.1 Aufzinsung von Rückstellungen und Verbindlichkeiten

Rz. 32 Auch im Zuge der steuerlichen Gewinnermittlung führt die Aufzinsung von Rückstellungen zu Zinsaufwendungen und eine entsprechende (zeitlich vorgelagerte) Abzinsung dementsprechend zu Zinserträgen, welche es aus steuerlichen Gründen zu vermeiden gilt. § 6 Abs. 1 Nr. 3 und Nr. 3a Buchstabe e EStG postulieren ein generelles Abzinsungsgebot von unverzinslichen Verbindlich...mehr

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Rating: Das können Unterneh... / 2.1.4 Vermögens-Verbindlichkeiten-Übersicht

Neben dem Einkommensteuerbescheid wird regelmäßig vom gleichen Personenkreis[1] auch eine Vermögens-Verbindlichkeiten-Übersicht oder auch Selbstauskunft angefordert. Neben dem regelmäßigen Einkommen zeigt diese, welche privaten Vermögenswerte im Falle des Falles als Haftungsmasse zur Verfügung stehen könnten. In der Regel haben Kreditgeber dafür eigene Vorlagen oder Vordruck...mehr

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Zinsaufwendungen im Abschlu... / 2.2.3 Aufzinsung von Rückstellungen und Verbindlichkeiten

Rz. 25 Die Aufzinsung von Rückstellungen ruft Zinsaufwendungen hervor, eine entsprechende (zeitlich vorgelagerte) Abzinsung führt zu Zinserträgen. Ausschließlich die Abzinsung von Rückstellungen, welche nach Maßgabe ihres nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags zu bewerten sind (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB), was die Berücksichtigung zum Stichta...mehr

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Zinsaufwendungen im Abschlu... / 3.3.2.1 Einordnung

Rz. 34 Zinsen sind als Betriebsausgaben grundsätzlich sofort abziehbar, wenn sie betrieblich veranlasst sind (§ 4 Abs. 4 EStG). Dazu müssen sie auf Schulden beruhen, die zum Betriebsvermögen gehören. Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn die Schulden mit dem Betrieb in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen oder zu dem Zweck übernommen wurden, dem Betrieb Mittel zuzuführen (be...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 25... / 1.5 Verhältnis zu anderen Regelungen

Rz. 21 § 25 Abs. 1 EStG enthält kein materielles Steuerrecht, sondern Steuerverfahrensrecht und ergänzt die materiell-rechtlichen Regelungen in § 2 Abs. 7 S. 1 EStG über den Bemessungszeitraum und in § 2 Abs. 7 S. 2 EStG über den Ermittlungszeitraum (Rz. 19f.). Aus der Eigenschaft des Abs. 1 als Verfahrensregelung folgt auch, dass Abgrenzungsschwierigkeiten zu § 2 Abs. 5 ESt...mehr

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Umsatzsteuer in Zypern / 3.4 Folgen, wenn ein Steuervertreter nicht bestellt wird

Bestellt ein von der MwSt-Behörde dazu verpflichteter Unternehmer keinen Steuervertreter, kann die MwSt-Behörde für die Zahlung der (zukünftigen) MwSt-Schuld eine Sicherheit (Bankbürgschaft) verlangen.mehr

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Zinsaufwendungen im Abschlu... / 3.3.2.3 Beschränkung bei Überentnahmen (§ 4 Abs. 4a EStG)

Rz. 45a Nach § 4 Abs. 4a Satz 1 EStG sind Schuldzinsen unter den Voraussetzungen der Sätze 2-6 steuerlich nicht abzugsfähig, wenn Überentnahmen getätigt werden, d. h. wenn die Entnahmen die Summe aus Gewinn und Einlagen übersteigen (sog. Eigenkapitalmodell).[1] Liegt keine Überentnahme vor, sind die Zinsen in vollem Umfang steuerlich abzugsfähig. Diese Regelung folgt dem Grun...mehr