Fachbeiträge & Kommentare zu Schulden

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Italien / VII. Patto di famiglia

Rz. 179 Der in Art. 768 bis ff. c.c. (mit Gesetz Nr. 55 vom 14.2.2006 eingeführt) geregelte patto di famiglia als Vertrag unter Lebenden erleichtert nunmehr die lebzeitige Unternehmensnachfolge,[281] die wegen des strengen italienischen Pflichtteilsrechts (= Ausgleichungs- und Herabsetzungspflicht des Unternehmensnachfolgers im Fall des Todes des Erblassers) und des Verbots ...mehr

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§ 10 Zwangsvollstreckung we... / XL. Merkblatt für Bieter bei der Zwangsversteigerung von Grundstücken

Rz. 670 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 10.40: Merkblatt für Bieter bei der Zwangsversteigerung von Grundstücken Merkblatt für Bieter bei der Zwangsversteigerung von Grundstücken 1. Allgemeines Das Zwangsversteigerungsverfahren ist grundsätzlich ein Vollstreckungsverfahren, das den Vorschriften der Zivilprozessordnung (ZPO) unterliegt. Jedoch wurde in ...mehr

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§ 1 Grundfragen der Zwangsv... / X. Einsicht in die Insolvenzakte

Rz. 148 Hat ein anderer Gläubiger des Schuldners oder der Schuldner selbst die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners beantragt und wird die Eröffnung dann mangels Masse abgelehnt, so ist dies nicht gleichbedeutend damit, dass der Schuldner über kein Vermögen mehr verfügt. Rz. 149 Hinweis Wird ein Insolvenzverfahren eingeleitet oder eröffnet, so wu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Der Gewinn aus der landwirtschaftlichen Nutzung (§ 13a Abs 4 EStG)

Rn. 165 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Der Gewinn aus der landwirtschaftlichen Nutzung setzt sich aus zwei Bestandteilen zusammen, nämlich dem Grundbetrag (§ 13a Abs 4 S 2 EStG iVm Anlage 1a Nr 1 zu § 13a EStG) mit einheitlich 350 EUR je ha selbst bewirtschafteter Fläche der landwirtschaftlichen Nutzung und zusätzlich einem Zuschlag iHv EUR 300 für jede über 25 liegende VE (§ 13a ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Rechtsentwicklung

Rz. 7 [Autor/Stand] § 12 BewG 1965 hat Vorläufer in § 143 AO 1919, § 16 BewG 1931 und § 14 RBewG 1934. Rz. 8 [Autor/Stand] In Absatz 1 wurde Satz 2 durch Art. 3 Nr. 2 des Zinsabschlaggesetzes v. 9.11.1992[3] mit Wirkung vom 13.11.1992 angefügt. Diese Ergänzung bezweckt eine erhebliche Vereinfachung bei der Bewertung von Kapitalforderungen und Kapitalschulden, die eine vom Übl...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / II. Pfändung bei der Sonderverwahrung

Rz. 1101 Bei der Sonderverwahrung bleibt der Schuldner als Hinterleger Eigentümer der Wertpapiere, die er aufgrund dieses Rechts zurückfordern kann. Diesen Herausgabeanspruch kann der Gläubiger nach §§ 829, 846 ZPO pfänden. Dies hat der BGH – wenn auch in anderem Zusammenhang mit seiner Entscheidung vom 16.7.2004 noch einmal bestätigt.[848] Rz. 1102 Für die bestimmte Bezeichn...mehr

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Slowakei / 1. Annahme und Ausschlagung der Erbschaft

Rz. 117 Mit dem Tode des Erblassers geht dessen gesamtes Vermögen unmittelbar auf die Erben über.[63] Bei dem Übergang der Erbschaft gilt das Prinzip der universalen Sukzession, also der Eintritt des Erben in alle Rechte und Pflichten des Erblassers. Es sind daher grundsätzlich keine weiteren Rechtsgeschäfte für den Erwerb der Erbschaft erforderlich.[64] Der Nachlass wird je...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Bemessungsgrundlage der Vorauszahlungen (§ 37 Abs 3 S 2 EStG)

Rn. 40 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Die Vorauszahlungen sind nach § 37 Abs 3 S 2 EStG grundsätzlich nach der ESt, die sich bei der letzten Veranlagung ergeben hat, vermindert um dort nach § 36 Abs 2 EStG berücksichtigte Steuerabzugsbeträge und (früher) anrechenbare KSt, zu bemessen. Diese (aus Vereinfachungsgründen) getroffene Vermutung gleichbleibender Verhältnisse (FG SchlH ...mehr

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Serbien / D. Testamentarische Erbfolge

Rz. 16 Der Erblasser kann durch Testament Erben einsetzen, Vermächtnisse aussetzen und Testamentsvollstrecker bestellen. Das Vermächtnis begründet im serbischen Rechtssystem einen schuldrechtlichen Anspruch und lässt den vermachten Gegenstand noch nicht mit dem Erbfall auf den Vermächtnisnehmer übergehen (Damnationslegat). Schließlich kann der Erblasser einen Erben oder Verm...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Anrechnung von ESt-Vorauszahlungen (§ 36 Abs 2 Nr 1 EStG)

Rn. 20 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Nach § 37 EStG werden für einen VZ regelmäßig vier Vorauszahlungen festgesetzt. Sie dienen der Sicherung eines stetigen Steueraufkommens. Das FA kann bis zum Ablauf des auf den VZ folgenden 15. Kalendermonats die Vorauszahlungen an die voraussichtliche ESt anpassen (§ 37 Abs 3 S 3 EStG). Die Zeitspanne für eine nachträgliche Anpassung der Vor...mehr

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§ 6 Pfändung und Verwertung... / b) Ausnahmsweise Pfändbarkeit bei ungerechtfertigter Härte für den Gläubiger

Rz. 228 Die generelle Unpfändbarkeit von Tieren trägt der konkreten Vollstreckungssituation aber nicht immer hinreichend Rechnung. Aus diesem Grunde erlaubt § 811 Abs. 3 ZPO die Pfändung des Tieres, wenn dessen Unpfändbarkeit für den Gläubiger eine nicht zu rechtfertigende Härte bedeuten würde. Die Ausnahmeregelung gilt allerdings nur für Tiere, die unter § 811 Abs. 1 Nr. 8a...mehr

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Slowakei / IV. Vorverfahren

Rz. 140 Nach dessen Beauftragung ist seitens des Notars gem. § 176 Abs. 1 ZPO zu ermitteln, ob der Erblasser ein Testament, eine Enterbungsurkunde oder eventuelle Widerrufe dieser Rechtsgeschäfte oder die Rechtswahl nach der EuErbVO im Notariellen Zentralregister der Testamente hinterlegt hat. Hat der Erblasser ein Testament hinterlassen, stellt der Notar seinen Inhalt und F...mehr

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Schweiz / 3. Inhalt der Willensvollstreckung

Rz. 130 Der Willensvollstrecker ist gewissermaßen das Verbindungsglied zwischen dem Erblasser und den Erben; so verstanden sind seine Pflichten und Befugnisse auf das Ziel der Überführung des Nachlasses vom einen auf ein anderes bzw. mehrere andere Rechtssubjekt(e) ausgerichtet.[224] Der Willensvollstrecker hat den Willen des Erblassers zu vertreten, die Erbschaft zu verwalt...mehr

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§ 10 Zwangsvollstreckung we... / cc) Bestehen bleibende Rechte

Rz. 456 Neben den nach den allgemeinen Versteigerungsbedingungen bestehen bleibenden Rechten sind hier auch solche aufzuführen, welche durch abweichende Versteigerungsbedingungen als bestehen bleibend vereinbart wurden (sog. Liegenbelassungsvereinbarung; §§ 113 Abs. 2, 91 Abs. 2 ZVG). Hiernach kann vereinbart werden, dass ein an sich durch den Zuschlag erloschenes, dem bestr...mehr

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Katalonien / 1. Der Pflichtteil

Rz. 64 Der Pflichtteil ist wegen seiner Besonderheiten und der wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen, die er historisch hatte, ein erbrechtliches Institut von großer Bedeutung und Tradition in Katalonien. Die bestehende Regelung (Art. 451–1 bis 451–27 CCCat) findet ihren Ursprung in einer früheren katalanischen Bestimmung von 1585 und hat das Ziel, Häuser und Familienve...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / H. Nicht zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen gehörende Wirtschaftsgüter

Rz. 170 [Autor/Stand] Nach § 33 Abs. 3 BewG werden bestimmte Wirtschaftsgüter des Betriebs der Land- und Forstwirtschaft nicht zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen gerechnet. Durch diese den Umfang des Betriebs der Land- und Forstwirtschaft einschränkende Regelung wird erreicht, dass die in § 33 Abs. 3 BewG genannten Wirtschaftsgüter nicht bei der Grundsteuer erfasst...mehr

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Dänemark / B. Staatsverträge

Rz. 9 Dem Haager Testamentsformübereinkommen vom 5.10.1961 (Übereinkommen über das auf die Form letztwilliger Verfügungen anzuwendende Recht – HTestformÜ) ist Dänemark mit Wirkung vom 19.9.1976 beigetreten (vgl. Lovtidende C Nr. 62 vom 6.9.1976). Dazu besteht eine Erläuterung des Justizministeriums Nr. 37 vom 2.3.1978. Rz. 10 Dänemark hat 1934 zusammen mit Norwegen, Schweden,...mehr

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Österreich / 1. Allgemeines

Rz. 46 Zum Kreis der abstrakt Pflichtteilsberechtigten gehören grundsätzlich alle Nachkommen und der Ehepartner oder eingetragene Partner. Im Einzelfall sind aber nur jene Personen konkret pflichtteilsberechtigt, die bei Fehlen eines Testaments tatsächlich aufgrund des Gesetzes zu Erben berufen wären, nicht enterbt wurden und auch nicht auf den Pflichtteil verzichtet haben. ...mehr

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Portugal / b) Inventarisierungsverfahren

Rz. 199 Auf Antrag eines Berechtigten oder der Staatsanwaltschaft im Sinne des Vertreters des öffentlichen Interesses kann die Beendigung der Erbengemeinschaft zum Zwecke der Erbteilung oder zur Nachlassliquidation herbeigeführt werden (Art. 4, 5). Die Eröffnung des Inventarverfahrens wird zunächst allen Berechtigten im Wege der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses bekannt g...mehr

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Montenegro / C. Gesetzliche Erbfolge

Rz. 7 Erben erster Ordnung sind die Abkömmlinge des Erblassers. Es gelten die Regeln über die Repräsentation und die Erbfolge nach Stämmen (Art. 11 montErbG). Eheliche, nichteheliche und adoptierte Abkömmlinge erben gleichberechtigt (Art. 10 montErbG). Erben zweiter Ordnung sind die Eltern des Erblassers. Bei Vorversterben eines Elternteils treten dessen Abkömmlinge ein. Ist ...mehr

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Norwegen [1] / II. Nordische Nachlasskonvention

Rz. 5 Im Verhältnis zu Schweden, Finnland, Island und Dänemark gilt die Nordische Nachlasskonvention über gesetzliches Erbrecht, Testamente und Nachlassauseinandersetzung (Nordisk Dødsbokonvention) vom 19.11.1934. Diese trifft einige Spezialvorschriften über die gegenseitige Anerkennung von Erbvorschriften bei der Abwicklung des Nachlasses, wenn der Nachlass von einem Angehö...mehr

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§ 3 Vor- und außergerichtli... / I. Einleitung

Rz. 34 Bis zur Reform der Sachaufklärung war es Aufgabe des Gerichtsvollziehers, während der Sachpfändung, der darauf fußenden Verwertung und des Offenbarungsverfahrens mit dem Schuldner eine gütliche Erledigung zu versuchen, §§ 806b, 813a und b und 900 Abs. 3 ZPO a.F. Anders als bei der eigentlichen Zwangsvollstreckung zeigten sich die Gerichtsvollzieher hier auch durchaus ...mehr

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Dänemark / I. Rechtsgrundlagen

Rz. 1 Zum 1.1.2008 trat in Dänemark ein neues Erbgesetz – arveloven Nr. 515 vom 6.6.2007[1] – in Kraft.[2] Die Reform führte u.a. zu einer Stärkung der Testierfreiheit des Erblassers sowie der erbrechtlichen Stellung des überlebenden Ehegatten. Des Weiteren wurde nichtehelich Zusammenlebenden unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit eröffnet, durch Testament einander...mehr

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§ 10 Zwangsvollstreckung we... / ff) Rangklasse 4 – Ansprüche aus Rechten am Grundstück

Rz. 263 Ansprüche aus den im Grundbuch eingetragenen Rechten werden in dieser Rangklasse berücksichtigt. Hierunter fallen z.B. (Eigentümer-) Grundschulden, Hypotheken, Reallasten, Dienstbarkeiten, Nießbrauch, Dauerwohnrecht etc. Dies gilt allerdings nur, soweit die Eintragung vor Wirksamwerden der Beschlagnahme erfolgte, andernfalls besteht eine relative Unwirksamkeit gegenü...mehr

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Deutschland / III. Entstehung der Erbschaftsteuer/Schenkungsteuer (§ 9 ErbStG)

Rz. 212 Für die persönliche Steuerpflicht (§ 2 ErbStG), die Wertermittlung (§ 11 ErbStG), die Zusammenrechnung mehrerer Erwerbe innerhalb von zehn Jahren (§ 14 ErbStG), die Steuerklasse des Erwerbers (§ 15 ErbStG) und die Übergangsregelungen beim Wechsel der gesetzlichen Bestimmungen (§ 37 ErbStG) sind grundsätzlich die Verhältnisse am Stichtag der Steuerentstehung maßgeblic...mehr

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Tschechien / b) Vor- und Nacherbschaft

Rz. 50 Wieder eingeführt in das neue ZGB wurde das Institut der Vor- und Nacherbschaft, das in den §§ 1512 ff. ZGB geregelt ist. Es steht dem Erblasser jetzt offen, im Falle des Todes seines Erben oder auch für bestimmte andere Fälle für seinen Erben einen weiteren Erben (Nacherben) zu bestimmen. Der Nacherbe ist im Zweifel auch als Ersatzerbe zu sehen. Ist zweifelhaft, ob d...mehr

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Niederlande / 4. Sonstige gesetzliche Rechte

Rz. 100 Wenn der überlebende Ehepartner enterbt wird oder der überlebende Ehepartner erbt nicht alle Vermögenswerte, hat der überlebende Ehepartner eine Reihe von Willensrechten. Er kann ein Recht auf einen Nießbrauch an der Ehewohnung und am Hausrat geltend machen. Nach Versterben des Erblassers kann der überlebende Ehegatte sechs Monate in der Ehewohnung wohnen bleiben unt...mehr

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Dänemark / III. Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Nachlassverfahren

Rz. 25 Das dänische Recht enthält keine kodifizierten Regelungen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Nachlassverfahren. § 3 Abs. 1 DSL ermächtigt zwar das Justizministerium, Bestimmungen zu erlassen, "wonach Entscheidungen ausländischer Gerichte und Behörden in Dänemark bindende Wirkung haben und vollstreckt werden können, sofern ihnen in dem Staat, in dem s...mehr

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§ 8 Grundzüge des deutschen... / 6. Nachfolgeplanung

Rz. 166 Bei der Nachfolgeplanung sollten – falls dies mit den Plänen des Erblassers (und der Bedachten) vereinbar ist – die unterschiedlichen Anknüpfungsmerkmale der Besteuerung berücksichtigt werden. So mag es im Einzelfall beispielsweise sinnvoll sein, rechtzeitig den oder einen deutschen Wohnsitz aufzugeben und in ein Land zu ziehen, wo es keine Erbschaftsteuer gibt. In d...mehr

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§ 16 Rechtsbehelfe in der Z... / e) Klageverfahren

Rz. 408 Es handelt sich um ein gewöhnliches Erkenntnisverfahren nach den Regeln der ZPO. Der Schuldner ist als Kläger verpflichtet, die Tatsachen, die die geltend gemachte Einwendung begründen, substantiiert darzulegen und für den Fall, dass der Gläubiger diese bestreitet, auch zu beweisen.[424] Etwas anders gilt nach der Rechtsprechung des BGH auch dann nicht, wenn bei eine...mehr

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§ 9 Zwangssicherungshypothek / f) Verteilungserklärung bei mehreren Grundstücken

Rz. 41 Bei Vorhandensein mehrerer Grundstücke bzw. Bruchteile (§ 864 Abs. 2 ZPO) auf den Namen des Schuldners muss der Gläubiger zwingend erklären, wie die Forderung auf die einzelnen Grundstücke verteilt werden soll (§ 867 Abs. 2 ZPO). Die Größe der Teile bestimmt der Gläubiger selbst. Sinn und Zweck der Regelung ist es, den Schuldner vor einer übermäßigen Belastung seiner ...mehr

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§ 7 Zwangsvollstreckung weg... / 4. Zustellung des Pfändungsbeschlusses

Rz. 97 Der vom Vollstreckungsgericht erlassene Beschluss ist dem Antrag stellenden Gläubiger formlos mitzuteilen, wenn dem Antrag in vollem Umfange stattgegeben wird, § 329 Abs. 2 ZPO. Er ist ihm förmlich zuzustellen, wenn der Antrag ganz oder teilweise abgelehnt wird, § 329 Abs. 3 ZPO. Die Zustellung an den Drittschuldner und den Schuldner erfolgt im Parteibetrieb, also dur...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Die einzubeziehenden Wirtschaftsgüter

Rz. 60 [Autor/Stand] Ist die wirtschaftliche Einheit des Betriebs der Land- und Forstwirtschaft bestimmt und abgegrenzt, dann ist zu klären, welche Wirtschaftsgüter in diese Einheit im Einzelnen einzubeziehen oder aus dieser auszuscheiden sind. Vielfach fällt die Prüfung über die Bestimmung des Gegenstandes, der als wirtschaftliche Einheit des land- und forstwirtschaftlichen...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / A. Einleitung

Rz. 588 Ergibt die Informationsbeschaffung seitens des Gläubigers,[505] dass der Schuldner über Grundbesitz verfügt, ist zunächst das Grundbuch einzusehen. Der Einsichtsanspruch ergibt sich aus den §§ 12, 12a GBO. Stellt sich – wie fast immer – die Belastung des Grundstücks heraus, dann ist neben der Eintragung einer Zwangshypothek stets auch die Möglichkeit der Pfändung des...mehr

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§ 6 Pfändung und Verwertung... / 9. Anwesenheit des Gläubigers bei der Pfändung

Rz. 263 Die ZPO sieht ein Recht des Gläubigers, bei einzelnen Vollstreckungsmaßnahmen anwesend zu sein, nicht vor. Nach § 31 Abs. 7 GVGA kann der Gläubiger (oder ein bevollmächtigter Vertreter) verlangen, zur Zwangsvollstreckung hinzugezogen zu werden. Der Gerichtsvollzieher darf also den Gläubiger (bzw. dessen bevollmächtigten Vertreter) nicht davon abhalten, der Durchsuchu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Entstehung der Vorauszahlungsschuld (§ 37 Abs 1 S 2 EStG)

Rn. 19a Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Vorbemerkung: Bei der Regelung der Entstehung der ESt-Vorauszahlung in § 37 Abs 1 S 2 EStG handelt es sich materiell um eine Sonderreglung zu § 38 AO (Ratschow in Klein, § 38 AO Rz 35, 38 (17. Aufl). Zur strittigen Frage, ob die Vorauszahlungsschuld dem Grunde nach oder dem Grunde und der Höhe nach durch Tatbestandsverwirklichung entsteht (d...mehr

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Deutschland / c) Steuerfreier Zugewinnausgleich (§ 5 ErbStG)

Rz. 270 Bei Ehegatten/Lebenspartnern, die im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft nach § 1371 BGB leben, erhält der überlebende Ehegatte/Lebenspartner im Todesfall einen zusätzlichen Freibetrag in Höhe seines tatsächlich bestehenden Zugewinnausgleichsanspruchs (§ 5 ErbStG). Dies gilt unabhängig davon, ob der Nachlass erbrechtlich über eine pauschale Erhöhung des ...mehr

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Ungarn / 4. Gebührenfreiheit, Gebührenermäßigung

Rz. 324 Befreit [283] von der Erbschaftsgebühr sind:mehr

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Slowakei / 2. Struktur der Erbengemeinschaft und Erbauseinandersetzungsvereinbarung

Rz. 122 Ist nur ein Erbe vorhanden, bestätigt das Gericht, dass er die Erbschaft erworben hat.[71] Gibt es jedoch mehrere Erben, hat eine Auseinandersetzung der Erbschaft zu erfolgen, die durch das zuständige Gericht oder den Notar als Nachlasskommissar zu genehmigen ist.[72] Soweit die im Rahmen der Auseinandersetzung getroffene Vereinbarung gem. § 482 Abs. 2 BGB nicht gege...mehr

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Frankreich / III. System der Erbschaftsteuer

Rz. 231 Besteuert wird der Reinnachlass, bei der Ermittlung des Nachlasses sind daher – wie seit 1.1.2005 im Rahmen und unter den Voraussetzungen von Art. 776bis C.G.I. auch bei lebzeitigen Schenkungen – Verbindlichkeiten im Rahmen der Art. 767 ff. C.G.I. abzuziehen, bei beschränkter Steuerpflicht allerdings nur die auf den in Frankreich belegenen Gegenständen ruhenden Verbi...mehr

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Bulgarien / E. Erbschaftsteuer

Rz. 91 Die Erbschaftsteuer ist eine Kommunalsteuer. Dies bedeutet, dass das Steueraufkommen den Kommunen zufließt und die Steuerschuld von der Kommunalverwaltung eingetrieben wird. Einschlägig ist das Gesetz über die Kommunalsteuern und -gebühren aus dem Jahre 1998. Rz. 92 Steuerpflichtige Objekte sind durch bulgarische Staatsangehörige gesetzlich oder testamentarisch geerbte...mehr

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Belgien / 8. Besteuerung des Familienwohnsitzes

Rz. 199 Falls der Nachlass wenigstens einen Eigentumsanteil an der Immobilie umfasst, in welcher der Erblasser während wenigstens fünf Jahren vor seinem Tode seinen Hauptwohnsitz hatte,[156] werden für den Erwerb dieser Rechte in gerader Linie gem. Art. 60ter ErbStGB W die folgenden Erbschaftsteuertarife auf den Nettowert des Eigentumsanteils, welcher dem Erblasser gehörte, ...mehr

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Tschechien / II. Vorverfahren

Rz. 144 Nach Eingang der Akte stellt der Notar zunächst durch Einsicht in das Zentrale Testamentsregister fest, ob der Erblasser eine für das Erbrecht oder das Verfahren relevante Verfügung hinterlassen hat. Ist dies der Fall, hat der Notar die Form und den Inhalt zu überprüfen und hierüber ein Protokoll anzufertigen. Wird das Testament bei einem anderen Notar verwahrt, erfo...mehr

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Slowenien / III. Inhalt des Testaments

Rz. 62 Der Erblasser kann einen oder mehrere Erben [168] bestimmen.[169] Diese Personen erben das gesamte Vermögen oder Teile des Vermögens des Testators (Universalsukzession, Art. 78 Abs. 1, 2 ErbG). Hinterlässt der Erblasser einer Person ausschließlich bestimmte Gegenstände oder Rechte, ist durch Auslegung zu ermitteln, ob es sich um eine Erbeneinsetzung oder ein Vermächtni...mehr

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Belgien / a) Steuerbefreiung für Ehegatten und gesetzlich zusammenwohnenden Partner

Rz. 229 Der Nettoeigentumsanteil, den der Ehegatte oder gesetzlich zusammenwohnende Partner (nicht aber der faktische Lebenspartner) am gemeinsamen Wohnsitz des Erblassers und seines Ehegatten oder gesetzlich zusammenwohnenden Partners erhält, ist von der Erbschaftsteuer befreit.[163] Die Verbindlichkeiten, die speziell für den Erwerb oder den Erhalt der Immobilie eingegange...mehr

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Italien / III. Bewertung des Nachlasses

Rz. 306 Die Bewertung des steuerpflichtigen Erwerbs richtet sich nach den Art. 14–19 d.legs. 346/90. Rz. 307 Für Immobilien und dingliche Rechte auf Immobilien ist grundsätzlich deren Verkehrswert heranzuziehen. Bei in Italien belegenen Wohnimmobilien wird jedoch der in der Erbschaftsteuererklärung angegebene Katasterwert akzeptiert (valutazione automatica).[462] Der Kataster...mehr

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Kroatien / IV. Vertragliche Gestaltungen auf den Todesfall

Rz. 44 Auf die Erbfolge bezogene Verträge werden im kroatischen Recht – wie auch in den anderen ehemals jugoslawischen Rechtsordnungen – weitgehend untersagt. Nichtig sindmehr

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§ 1 Grundfragen der Zwangsv... / 4. Exkurs: Die Durchgriffshaftung gegen den GmbH-Gesellschafter

Rz. 113 Nach § 13 Abs. 2 GmbHG haftet für Verbindlichkeiten der GmbH grundsätzlich nur das Gesellschaftsvermögen. Soweit die Einlage nicht geleistet wurde, kann sie allerdings noch nachgefordert werden. Eine Haftung der Gesellschafter mit ihrem Privatvermögen für Verbindlichkeiten der GmbH scheidet dagegen regelmäßig aus. Rz. 114 Jedoch soll eine Haftung der Gesellschafter da...mehr

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Ungarn / 3. Erbschaftsgebühr bei einem Erbvertrag

Rz. 323 Wie bereits erörtert (siehe Rdn 194), ist der Erbvertrag nach dem ungarischen Recht ein entgeltlicher Vertrag. Die Gebührenzahlungspflicht des vertraglichen Erben richtet sich daher nach den Regelungen der entgeltichen Vermögensübertragung. Der allgemeine Satz der bei einem Erbvertrag anzuwendenden Erbschaftsgebühr beträgt – soweit das Gesetz nichts anderes bestimmt ...mehr

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Dänemark / c) Bemessungsgrundlage

Rz. 173 Der Erbschaftsteuerpflicht (boafgift) unterliegt, wie bereits ausgeführt (siehe Rdn 169), ein im Zeitpunkt seines Todes in Dänemark ansässiger Erblasser mit seinem weltweiten Nettovermögen (d.h. nach Abzug der Verbindlichkeiten) zum Marktwert. Ein Erblasser ist – ohne Rücksicht auf seine Staatsangehörigkeit – dann in Dänemark ansässig, wenn seine Beziehung zu Dänemar...mehr