Fachbeiträge & Kommentare zu Schulden

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwaltungsgegenstand und -... / 4.1 Gegenstand

Das Gemeinschaftsvermögen ist gemäß § 9a Abs. 3 WEG der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zugeordnet. Es besteht aus den im Rahmen der gesamten Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums gesetzlich begründeten und rechtsgeschäftlich erworbenen Sachen und Rechten sowie den entstandenen Verbindlichkeiten. Zum Gemeinschaftsvermögen gehören insbesondere die Ansprüche und Befu...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwaltungsgegenstand und -... / 6.2.2.2 Regelung durch Vereinbarung

In vielen Fällen wird in der Praxis durch eine entsprechende Gestaltung von Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung dem Charakter einer Mehrhausanlage dadurch Rechnung getragen, dass haus- bzw. gebäudebezogen Untergemeinschaften gebildet werden, die auch mit eigenen Beschlusskompetenzen ausgestattet sind. Praxis-Beispiel Weitest mögliche getrennte Verwaltung "Die einzelnen ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / e) Grundsätze der Verteilung einer vom Insolvenzverwalter gebildeten Sondermasse

Streitig ist, ob eine festgesetzte GewSt-Schuld aus einer vom klagenden Insolvenzverwalter gebildeten Sondermasse lediglich quotal oder als Masseverbindlichkeit vorrangig zu bedienen ist. Finanzrechtsweg: Bildet ein Insolvenzverwalter aus den gegenüber den Kommanditisten der Insolvenzschuldnerin geltend gemachten Haftungsansprüchen (§ 171 Abs. 2 HGB) eine Sonderinsolvenzmasse...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
GmbH 2 Go (Teil 24): Ausübu... / III. Streitschlichtung bei Stimm-Patt: Goldene Stimme für KI Avatare

Beispiel Für den Fall eines Stimm-Patts sieht die Satzung der GmbH vor, dass der KI Avatar des verstorbenen Gründungsgesellschafters verbindlich entscheidet, ob der Beschluss gefasst ist oder nicht. Bei einer goldenen Stimme für KI Avatare beim Stimm-Patt könnte die KI als neutraler Entscheider fungieren und durch datenbasierte Entscheidungen die Effizienz in Entscheidungsproze...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / d) Rückstellung für potentielle Rückzahlung vorläufig festgesetzter Erstattungszinsen?

Streitig ist, ob – mit Blick auf das damals anhängige Verfahren vor dem BVerfG zur Verfassungsmäßigkeit des Zinssatzes für Nachzahlungszinsen – eine Inanspruchnahme der klagenden A-GmbH wegen einer etwaigen Rückzahlung vorläufig festgesetzter Erstattungszinsen drohte und die A-GmbH deshalb eine Rückstellung bilden durfte. Das FG entschied, dass keine Rückstellung gebildet we...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / c) Negatives Einlagenkonto bei Ausscheiden eines typisch stillen Gesellschafters

An der A-GmbH (Geschäftsinhaberin) bestanden zwei typisch stille Beteiligungen. Die A-GmbH kündigte beide Beteiligungen. Streitig ist, ob das Ausbuchen der (negativen) Einlagekonten bei der Geschäftsinhaberin (der GmbH) eine Gewinnauswirkung hat. Bilanzieller Ausweis der Einlage: Die Vermögenseinlage des stillen Gesellschafters ist beim Geschäftsinhaber wirtschaftlich als "qu...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Abberufung des Verwalters / 2.1.2.5 Gemeinschaftsvermögen

Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn der Verwalter sein Vermögen und das der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer nicht getrennt führt[1]; das gemeinschaftliche Konto als offenes Treuhandkonto führt und ihm weitere Pflichtverletzungen zum Vorwurf zu machen sind[2]; Verbindlichkeiten der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer auflaufen lässt und nicht für ausreichende Liquidität im W...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Abberufung des Verwalters / 7.5.2 Zahlungsklage

Der Verwalter kann Zahlungsklage erheben, wenn die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer seine Honoraransprüche nicht erfüllt. Im Rahmen dieser Klage wird inzident geprüft, ob die Kündigung wirksam oder wegen des Fehlens eines wichtigen Grundes unwirksam ist. Zeitnahe Geltendmachung Auch wenn die Zahlungsklage zeitlich unbefristet erhoben werden kann, sollte sich der Verwalter n...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gewerbesteuererklärung 2024 / 4.3.2 Entgelte für Schulden (Zeile 50 und Zeile 58)

Entgelte für Schulden sind die Gegenleistung für die eigentliche Nutzung von Fremdkapital und die vorzeitige Zurverfügungstellung von Kapital. Dabei kommt es nicht auf die Bezeichnung, sondern auf den wirtschaftlichen Gehalt an.[1] Auf die Dauerhaftigkeit der Schulden kommt es nicht an, sodass auch Verbindlichkeiten des laufenden Geschäftsverkehrs unter die Regelung fallen. A...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Eigentümerwechsel im Wohnun... / 3 Eigentümerwechsel im Wege der Erbfolge

Der Eigentümerwechsel tritt zum Zeitpunkt des Erbfalls ein, d. h. zu dem Zeitpunkt, in dem der Erblasser stirbt. Ab diesem Zeitpunkt tritt der Erbe als Rechtsnachfolger des Erblassers mit allen Rechten und Pflichten in die Wohnungseigentümergemeinschaft ein. Nach den Vorschriften des Erbrechts haftet der Erbe auch für Hausgeldrückstände des verstorbenen Wohnungseigentümers. ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gewerbesteuererklärung 2024 / 4.3.1 Finanzierungsanteile (Zeilen 50-57)

Die Hinzurechnung von Finanzierungsanteilen wird in einer zusammenfassenden Regelung[1] erfasst. Die Hinzurechnung erfolgt mit 25 % der Summe aus Entgelten für Schulden (Zeile 50), Renten und dauernden Lasten (Zeile 51), Gewinnanteilen des stillen Gesellschafters (Zeile 52); dabei ist ein Verlustanteil mindernd zu berücksichtigen,[2] 20 % der Miet- und Pachtzinsen (einschließlich...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Eigentümerwechsel im Wohnun... / 1 Eigentümerwechsel durch Rechtsgeschäft

Der Eigentümerwechsel erfolgt zu dem Zeitpunkt, in dem das Eigentum im Grundbuch umgeschrieben wird. Mit seinem Ausscheiden aus der Eigentümergemeinschaft verliert der bisherige Eigentümer seine Rechte zur Teilnahme an der Eigentümerversammlung bzw. Beschlussfassung in der Eigentümerversammlung. Neue Zahlungsverpflichtungen zu seinen Lasten kann die Eigentümergemeinschaft ni...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gewerbesteuererklärung 2024 / 4.5.2 Erweiterte Kürzung bei Grundstücksunternehmen (Zeile 88)

An die Stelle der in den Zeilen 83-87 einzutragenden Kürzung tritt auf Antrag bei Grundstücksverwaltungsgesellschaften eine Kürzung um den Teil des Gewerbeertrags, der auf die Verwaltung und Nutzung des eigenen Grundbesitzes entfällt.[1] In § 9 Nr. 1 Sätze 3 – 6 GewStG wird sodann im Einzelnen erläutert, was unter den Begriff "Verwaltung und Nutzung des eigenen Grundbesitzes...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Eigentümerwechsel im Wohnun... / Zusammenfassung

Begriff Ein Eigentümerwechsel kann im Wege der rechtsgeschäftlichen Veräußerung erfolgen. Hierunter fällt der vertragliche Erwerb von Sondereigentum (z. B. durch Kaufvertrag oder Schenkung). Ferner kann ein Eigentümerwechsel durch Erbfolge oder Zwangsversteigerung erfolgen. Praktische Relevanz hat der Eigentümerwechsel in erster Linie hinsichtlich der Zahlungspflichten des n...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Mittelfristige Einsparpoten... / 7.2 Working Capital optimieren

Forderungsmanagement optimieren Die Höhe der Forderungen eines Unternehmens hat Einfluss auf die Finanzierungskosten, die Höhe der Bestände wirkt sich zusätzlich auf Lagerkosten aus. Je höher die Verbindlichkeiten gegen Lieferanten sind, desto geringer sind die Kosten für Fremdfinanzierungen, vorausgesetzt, Skonto wird trotzdem genutzt. Maßnahmen, die diese Größen beeinflusse...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwaltungsunterlagen: Aufb... / 1 Grundsätze

Wichtige Verwaltungsunterlagen Die nachfolgenden Verwaltungsunterlagen stellen die elementaren Unterlagen dar, wobei die Aufzählung nicht abschließend ist[1]: Gemeinschaftsordnung bzw. Teilungserklärung mit Aufteilungsplänen, ggf. Hausordnung, vollständige Auflistung aller Eigentümer mit Namen und ggf. Anschriften, vollständige Übersicht über offene Forderungen und Verbindlichke...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Haftungsfragen im Verein / 1.1 Die Abhängigkeit von der Art des Vereins

Um die Haftungsfragen richtig beurteilen zu können, ist gleich zu Beginn eine wichtige Weichenstellung vorzunehmen. Diese richtet sich nach der Vereinsart. Das Vereinsrecht kennt im Wesentlichen zwei Vereinsarten: Nichtwirtschaftlicher Idealverein = Rechtsfähiger Verein = e. V. (Grundlage: §§ 21, 55 BGB) Verein ohne Rechtspersönlichkeit (Grundlage: § 54 BGB) Achtung Die Rechtsfo...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Haftungsfragen im Verein / 2.4 Haftungsbeschränkung für Vorstandsmitglieder nach § 26 BGB

Seit 2009 gilt daher im Vereinsrecht als Besonderheit § 31a BGB. Danach wird die persönliche Haftung der Vorstandsmitglieder nach § 26 BGB im Innenverhältnis (Abs. 1) gegenüber dem Verein und den Vereinsmitgliedern auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Anders ist die Rechtslage, wenn die Vorstandsmitglieder von außen von Dritten im Rahmen ihrer Vorstandstätigkeit ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Unternehmensbewertung in de... / 2.2.1 Funktionsweise der DCF-Methode

Zur Unternehmensbewertung mit Hilfe der DCF-Methode werden also zuerst die bewertungsrelevanten Zahlungsströme (also die Free Cashflows der zukünftigen Perioden) benötigt. Ausgangslage zu deren Berechnung ist das operative Ergebnis des Unternehmens, welches im Englischen als EBIT ("earnings before interest and tax") bezeichnet wird und sich aus der Gewinn-und-Verlust-Planung...mehr

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Niederlande / 3. Schulden des Nachlasses

Rz. 84 Folgende Schulden werden nach dem Gesetz als Schulden des Nachlasses anerkannt (Art. 4:7 BW):mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Schulden

Rz. 32 [Autor/Stand] Unter Schulden i.S. von § 12 BewG sind – entsprechend den Forderungen – nur Geldschulden zu verstehen. Deshalb fallen Sachleistungsverbindlichkeiten nicht unter § 12 BewG (s. Rz. 28 ff.). Auch Verpflichtungen zu wiederkehrenden Leistungen i.S. des § 13 BewG gehören nicht hierher; für ihre Bewertung gelten die Vorschriften der §§ 13–16 BewG. Obwohl die Sc...mehr

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§ 8 Grundzüge des deutschen... / 3. Abzug von Schulden

Rz. 110 Bei der Berechnung der Bereicherung nach § 10 ErbStG sind von dem Bruttoerwerb die Nachlassverbindlichkeiten abzuziehen. Im Rahmen der beschränkten Erbschaftsteuerpflicht können nach dem bisherigen § 10 Abs. 6 ErbStG allerdings nur die Schulden abgezogen werden, die mit dem der beschränkten Erbschaftsteuerpflicht unterliegenden Vermögen im wirtschaftlichen Zusammenha...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Unverzinsliche Forderungen und Schulden (Abs. 3)

I. Rechtsentwicklung und Regelungszweck Rz. 149 [Autor/Stand] Nach § 12 Abs. 1 ErbStG i.V.m. § 12 Abs. 3 Satz 1 BewG ist der Wert unverzinslicher Schulden, deren Laufzeit mehr als ein Jahr beträgt und die zu einem bestimmten Zeitpunkt fällig werden, mit dem Betrag anzusetzen, der vom Nennwert nach Abzug von Zwischenzinsen unter Berücksichtigung von Zinseszinsen verbleibt. Die...mehr

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Griechenland / 3. Abzug von Schulden und Lasten

Rz. 123 Der Erbschaftswert soll nach dem Willen des Gesetzgebers möglichst als Nettowert berechnet werden. Zu diesem Zweck werden die (insb. durch öffentliche Urkunde, Gerichtsurteil, Handelsbücher) nachgewiesenen Erblasserschulden vom Erbschaftswert abgezogen (Art. 21 grErbStG). Ebenso werden die Schulden abgezogen, die durch den Erbfall entstehen, insb. die Bestattungskost...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 12 Kapitalforderungen und Schulden

Richtlinien: R B 12.1–12.4 ErbStR 2019 Schrifttum: Bachem, Bewertung von überverzinslichen Geldleistungsverbindlichkeiten, DStR 1999, 773; Böhm, Darlehen beim Tod des Darlehensnehmers, ZEV 2002, 337; Brosch, Das Disagio im Bewertungsrecht, DB 1984, 1696; Ebeling, Schenkung einer wertlosen Forderung mit Besserungsabrede – Gegenstand einer Schenkung, ZEV 2009, 416; Fiedler, Die B...mehr

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Belgien / b) Objekt der Erbschaftsteuer

Rz. 169 Objekt der Erbschaftsteuer ist das Weltvermögen des Erblassers, der an seinem Todestage Einwohner Belgiens war. Alles, was aus dem Nachlass von Todes wegen erworben wird, unterliegt der Erbschaftsteuer, d.h. insbesondere: Rz. 170 (1) Immobilien, die grundsätzlich mit dem objektiven Verkaufswert (valeur vénale) am Todestag zu bewerten sind. Bei ausländischem Immobilien...mehr

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Slowakei / 3. Haftung der Erben

Rz. 127 Die Erben haften nur bis zur Höhe der erlangten Erbschaft für die angemessenen Kosten der Bestattung des Erblassers und die Schulden des Erblassers, die mit dem Tod des Erblassers auf ihn übergegangen sind.[79] Wenn es mehrere Erben gibt, so haften sie für die Bestattungskosten des Erblassers und für die Schulden nach dem Verhältnis ihres vom Nachlass erworbenen Antei...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Inhalt und Anwendungsbereich

Rz. 1 [Autor/Stand] § 12 BewG ist eine reine Bewertungsvorschrift. Die Vorschrift regelt, wie Kapitalforderungen und Schulden sowie noch nicht fällige Ansprüche aus Lebens-, Kapital- und Rentenversicherungen zu bewerten sind, wenn feststeht, dass sie steuerlich zu erfassen bzw. abzusetzen sind. Die Frage, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen Kapitalforderungen und noch ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Ansatz des Nennwerts

Rz. 44 [Autor/Stand] Kapitalforderungen sind grundsätzlich mit dem Nennwert zu bewerten (§ 12 Abs. 1 BewG). Nennwert ist der Betrag, den nach dem Inhalt des Schuldverhältnisses der Gläubiger fordern kann und demgemäß der Schuldner entrichten muss. Rz. 45 [Autor/Stand] Diese Vorschrift findet ihre Begründung darin, dass Kapitalforderungen nicht wie andere Wirtschaftsgüter (z.B...mehr

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ZErb 01/2025, Klage unter M... / 1 Gründe

I. Die Klägerin, die Beklagte und der Streithelfer sind in ungeteilter Erbengemeinschaft die Miterben ihres im Jahr 2010 verstorbenen Vaters. Zum Nachlass gehörte ein Hausgrundstück in Wachtendonk nebst Garage. Das Grundstück war mit zwei Grundpfandrechten belastet, die ursprünglich Verbindlichkeiten des Erblassers absicherten, nämlich mit einer Buchhypothek zugunsten der Stad...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Zu hohe, zu niedrige oder fehlende Verzinsung

Rz. 84 [Autor/Stand] § 12 Abs. 1 Satz 2 BewG sieht ausdrücklich vor, dass bei einer hohen, niedrigen oder fehlenden Verzinsung von besonderen Umständen auszugehen ist, so dass eine höhere oder niedrigere Bewertung gerechtfertigt ist. Rz. 85 [Autor/Stand] Bis zum Bewertungsstichtag 1.1.1988 wurde in diesem Sinne eine besonders hoch verzinsliche Forderung oder Schuld bei einer ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Weitere wertmindernde Umstände (Einzelfälle)

Rz. 98 [Autor/Stand] Außer der Unverzinslichkeit, niedrigen und hohen Verzinslichkeit, Uneinbringlichkeit, Unsicherheit der Forderung usw. können noch andere Gründe für ein Abgehen vom Nennwert in Betracht kommen. So hat z.B. bereits der RFH den Umstand, dass eine Brandversicherungssumme für den Wiederaufbau eines vom Brand betroffenen Gebäudes verwendet werden muss, als ein...mehr

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Österreich / b) Erbantrittserklärung

Rz. 148 Erste Voraussetzung für den Erbschaftserwerb ist die Abgabe der Erbantrittserklärung. Mit der Erbantrittserklärung erklärt der Erbberechtigte ausdrücklich, die Erbschaft anzutreten (§ 159 AußStrG). Die Erbantrittserklärung ist vom Erbansprecher oder seinem ausgewiesenen Vertreter eigenhändig zu unterschreiben. In der Erbantrittserklärung ist der jeweilige Erbrechtsti...mehr

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Deutschland / 1. Ermittlung des steuerpflichtigen Erwerbs

Rz. 231 Die Erbschaftsteuer wird nach dem Wert des steuerpflichtigen Erwerbs bemessen. Dies ist der Wert der Bereicherung des Erwerbers, soweit sie nicht ausdrücklich steuerfrei gestellt ist (§ 10 Abs. 1 ErbStG). Von diesem Wert werden dann die Freibeträge abgezogen und auf den verbleibenden Betrag unter Berücksichtigung der Steuerklassen wird der maßgebliche Steuersatz ange...mehr

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Ungarn / 2. Erbschaftsgebühr bei gesetzlicher und testamentarischer Erbfolge

Rz. 317 Der allgemeine Satz der Erbschaftsgebühr beträgt 18 % nach dem reinen Wert der an je einen Erben anfallenden Erbschaft.[277] Rz. 318 Gehört zum Nachlass ein Wohnungseigentum oder ein mit dem Wohnungseigentum verbundenes Recht, beträgt der Erbschaftsgebührsatz 9 %.[278] Rz. 319 Besondere Regelungen sind vorgesehen für Kraftfahrzeuge bzw. Anhänger. Bei solchen Nachlassge...mehr

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Russische Föderation / V. Maßnahmen zur Sicherung des Nachlasses

Rz. 83 Der zuständige Notar ist gem. Art. 1171 ff. ZGB während der Zeit, in der der Nachlass angenommen werden kann, d.h. grundsätzlich innerhalb der Sechsmonatsfrist, in bestimmten Fällen auch darüber hinaus, jedoch nicht länger als für insgesamt neun Monate, verpflichtet, Maßnahmen zur Sicherung des Nachlasses zu ergreifen und diesen zu verwalten. Sollte ein Testamentsvoll...mehr

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Schweiz / 4. Die Erbengemeinschaft und ihre Auflösung

Rz. 142 Beerben mehrere Erben den Erblasser, entsteht unter ihnen bis zur Erbteilung eine Gemeinschaft aller Rechte und Pflichten der Erbschaft (Art. 602 Abs. 1 ZGB).[250] Die Erbengemeinschaft ist eine Gemeinschaft zur gesamten Hand i.S.d. Art. 652–654 ZGB. Die Miterben werden Gesamteigentümer der Erbschaftsgegenstände und können grundsätzlich nur gemeinsam über die Rechte ...mehr

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Schweden / XI. Nachlassbehandlung bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft

Rz. 163 Auch beim Tode des Lebenspartners einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft (sambo) muss ein Verzeichnis des Vermögens und der Schulden (bouppteckning) aufgestellt werden. Soweit ein solcher Lebenspartner Eigentum/Vermögen innehat, das von den Teilungsregeln des Lebenspartnerschaftsgesetzes umfasst wird (Wohnung oder Hausrat für den gemeinsamen Gebrauch), so soll diese...mehr

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Italien / 4. Umfang des Pflichtteilsrechts

Rz. 148 Für die Berechnung der Pflichtteilshöhe ist zunächst das Reinvermögen des Erblassers (Gesamtvermögen des Erblassers abzgl. Erblasser- und Erbfallschulden[224]) zum Zeitpunkt der Eröffnung der Erbfolge zu ermitteln.[225] Eingerechnet werden auch unentgeltliche Zuwendungen (bei gemischten Schenkungen der unentgeltliche Anteil)[226] des Erblassers zu seinen Lebzeiten (s...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Rechtsentwicklung und Regelungszweck

Rz. 149 [Autor/Stand] Nach § 12 Abs. 1 ErbStG i.V.m. § 12 Abs. 3 Satz 1 BewG ist der Wert unverzinslicher Schulden, deren Laufzeit mehr als ein Jahr beträgt und die zu einem bestimmten Zeitpunkt fällig werden, mit dem Betrag anzusetzen, der vom Nennwert nach Abzug von Zwischenzinsen unter Berücksichtigung von Zinseszinsen verbleibt. Die Regelung des § 12 Abs. 3 BewG beruht d...mehr

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Luxemburg / 3. Bemessungsgrundlage

Rz. 179 Für die Besteuerung des Übergangs von Vermögen von Todes wegen wird grundsätzlich der gemeine Wert (Verkehrswert) zum Zeitpunkt des Todestages als Bemessungsgrundlage angesetzt. Im Einzelnen besteht eine Vielzahl von Regelungen, siehe Art. 11 L.27.12.1817. Bei Gesellschaftsbeteiligungen ist zu unterscheiden: Anteile an Personengesellschaften werden als transparent be...mehr

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§ 10 Zwangsvollstreckung we... / bb) Einstellungsantrag des Schuldners

Rz. 92 Das Vollstreckungsgericht kann die einstweilige Einstellung auf Antrag des Schuldners gem. § 30a ZVG anordnen. Zweck der Regelung ist der zeitweilige Schutz des durch Art. 14 GG geschützten Eigentums des Schuldners durch zeitweilige Abwendung der Zwangsverwertung mittels Zwangsversteigerung. Die Voraussetzungen sind:mehr

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Niederlande / 1. Maßgeblicher Zeitpunkt

Rz. 82 Der Nachlass umfasst die Gesamtheit der Güter und Schulden (Verbindlichkeiten) des Erblassers. Als maßgeblicher Zeitpunkt für den Wert des Nachlasses gilt der Wert der Güter unmittelbar nach dem Tod des Erblassers (Art. 4:6 BW).mehr

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Niederlande / I. Annahme und Ausschlagung der Erbschaft

Rz. 133 Nach niederländischem Recht hat der Erbe drei Möglichkeiten. Er kann den Nachlass Rz. 134 Für die Entscheidung hat der Erbe drei Monate Zeit. In diesem Zeitraum können die Gläubiger den Erben nicht in Anspruch nehmen. Rz. 135 Bei einer reinen Annahme der Erbschaft ha...mehr

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Katalonien / 2. Die Haftung des Erben und die Annahme unter Vorbehalt der Inventarerrichtung

Rz. 82 Entsprechend dem System der ausdrücklichen Annahme der Erbschaft enthält das katalanische Recht die Regelung, dass die Annahme den Eintritt des Erben in die Position des Erblassers bewirkt (Art. 411–1 CCCat). Das heißt, dass dieser Universalerbe auch aller Schulden des Erblassers wird und für diese mit dem Nachlass, aber auch mit seinem eigenen Vermögen unbegrenzt haf...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Verhältnis zu § 9 BewG (gemeiner Wert) und anderen Bewertungsmaßstäben

Rz. 20 [Autor/Stand] Nach Auffassung des RFH war die Vorgängervorschrift zu § 12 BewG, § 14 RBewG 1934, eine ergänzende Regelung zur Vorgängervorschrift § 9 BewG , § 10 RBewG, so dass die in dieser Vorschrift für die Bewertung von Forderungen und Schulden um geeigneten Merkmale, nämlich "ungewöhnliche und persönliche Verhältnisse", auch bei der Forderungsbewertung nicht zu be...mehr

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§ 8 Grundzüge des deutschen... / 1. Rechtliche und wirtschaftliche Doppelbesteuerung

Rz. 19 Ebenso wie sich international-privatrechtliche Probleme stellen können, wenn der Wohnsitzstaat oder die Staatsangehörigkeit der Beteiligten oder der Belegenheitsort des Nachlassvermögens auseinanderfallen und sich daraus in einzelnen Staaten unterschiedliche Erbrechtsfolgen aufgrund eines internationalen Entscheidungsdissenses [21] ergeben können, weil die nationalen V...mehr

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Frankreich / aa) Die donation cumulative de biens présents et à venir

Rz. 165 Die heute eher ungebräuchliche donation cumulative de biens présents et à venir ist in Art. 1084, 1085 C.C. geregelt. Bei dieser Sonderform hat der Bedachte ein Wahlrecht, ob er beim Todesfall des instituant das im Zeitpunkt des Vertragsschlusses oder das im Zeitpunkt des Erbfalls vorhandene Vermögen des Verfügenden übernehmen will. Es handelt sich um eine institutio...mehr

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Niederlande / II. Testamentsvollstreckung

Rz. 140 Im Testament wird oft ein Testamentsvollstrecker (Executeur) ernannt. Der Testamentsvollstrecker hat eine wichtige Rolle. In den Niederlanden gibt es verschiedene Arten von Testamentsvollstreckern, die bei der Nachlassverwaltung eine Rolle spielen können. Ein Erblasser kann in einem Testament einen oder mehrere Testamentsvollstrecker ernennen (Art. 4:142 Abs. 1 BW). D...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Unsichere Realisierbarkeit

Rz. 93 [Autor/Stand] Eine normal verzinsliche, nicht bestrittene Forderung kann, auch wenn nicht uneinbringlich, so doch in ihrer Realisierbarkeit unsicher (zweifelhaft) sein (z.B. Einstellung der Zinszahlung, Vergleichsverfahren, Insolvenzverfahren). Liegen am Stichtag für die Bewertung Umstände vor, die es zweifelhaft erscheinen lassen, ob eine Forderung in voller Höhe rea...mehr