Fachbeiträge & Kommentare zu Schulden

Beitrag aus Finance Office Professional
Rating: Das können Unterneh... / 2.2.3 Wie stabil ist die finanzielle Lage des Unternehmens?

Die finanzielle Stabilität eines Unternehmens hängt natürlich vom Agieren mit Blick auf die Zukunftsfähigkeit des Geschäftsmodells ab und von der Qualität des Controllings als Basis für das zeitnahe Reagieren auf Veränderungen. Mit folgenden Rating-Fragen möchten Kreditgeber sich hier Gewissheit verschaffen: "Wie beurteilen Sie die nachhaltige Kapitaldienstfähigkeit (KDF) des...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Zinsaufwendungen im Abschlu... / 4.1 Aktivierung von Zinsaufwendungen als Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten

Rz. 51 Die bilanzielle Behandlung von Fremdkapitalkosten (borrowing costs) im Rahmen der Erfassung als Teil der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten (IAS 23 (rev. 2017))[1] gestaltet sich nach den IFRS – anders als in der nationalen Rechnungslegung – einheitlich. Gem. IAS 23.8 besteht für Fremdkapitalkosten, die sich direkt (also Einzelkosten!)[2] dem Erwerb, dem Bau oder d...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Zinsaufwendungen im Abschlu... / 3.3.3 Exkurs: Gewerbesteuerliche Beschränkungen durch Hinzurechnungsvorschriften

Rz. 46 Generell mindern Zinsaufwendungen auch den Gewinn aus Gewerbebetrieb (§ 7 Satz 1 GewStG), welcher die Ausgangsgröße zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage der Gewerbesteuer bildet. Jener ist insbesondere um 25 % der Summe der hinzurechnungsfähigen Bestandteile i. S. v. § 8 Nr. 1 GewStG zu erhöhen, falls die besagte Summe einen Freibetrag von 200.000 EUR überschreitet....mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 25... / 2.1 Anspruch auf Veranlagung

Rz. 25 Die Veranlagung ist ein mehrstufiges förmliches Verfahren. Sie beginnt mit der Abgabe der Steuererklärung (§ 25 Abs. 3 EStG) durch den Stpfl. aufgrund derer die zuständige Finanzbehörde die Besteuerungsgrundlagen für einen vorgegebenen Zeitraum (§ 2 Abs. 7 S. 2 EStG) ermittelt. Das Ermittlungsergebnis ist Grundlage der ESt-Festsetzung (§ 25 Abs. 1 EStG), die dem Stpfl...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Ratingverfahren im Detail / 4.4 Qualitatives Modul

Im qualitativen Modul muss die Bank 12 Fragen zum Unternehmen beantworten. Dabei werden diese in einem ersten Schritt vom Mitarbeiter in der Kundenbetreuung (Markt) beantwortet. Im zweiten Schritt werden diese Antworten von Mitarbeitern in der Marktfolge auf der Grundlage der in der Bank zum Kunden vorliegenden Informationen und Unterlagen plausibilisiert und abschließend en...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Zinsaufwendungen im Abschlu... / 3.3.2.2 Beschränkung durch die Zinsschranke (§ 4h EStG; § 8a KStG)

Rz. 36 Die Zinsschranke wurde im Rahmen der Unternehmensteuerreform 2008 als eine Gegenfinanzierungsmaßnahme eingeführt, um den steuerlichen Zinsabzug auf Ebene des Zinsschuldners unter bestimmten Voraussetzungen zu begrenzen.[1] Mittlerweile verkörpert die Zinsschranke nicht nur auf nationaler, sondern auch auf internationaler Ebene ein Instrument zur Abwehr von Steuermissbr...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Zinsaufwendungen im Abschlu... / 1.3 Begriff der Zinsaufwendungen

Rz. 4 Der Begriff der Zinsaufwendungen vereint die Charakteristika der Begriffe "Zinsen" und "Aufwendungen": Zinsaufwendungen sind betrieblich bedingter Wertverzehr als Entgelt für die zeitlich befristete Überlassung von Kapital. Zu den Zinsaufwendungen und ähnlichen Aufwendungen gehören:[1] Zinsen für geschuldete Kredite (z. B. für Bankkredite, Hypotheken, Schuldverschreibung...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 1 ... / 2.1 Natürliche Personen

Rz. 6 Steuersubjekt bei der ESt sind nur natürliche Personen. Dies sind alle Menschen ohne Rücksicht auf Alter, Geschlecht, Rasse oder Handlungsfähigkeit. Auch auf die Geschäftsfähigkeit oder eine Verfügungsbefugnis der natürlichen Person kommt es hier nicht an. Die Rechtsfähigkeit des Menschen beginnt mit der Vollendung der Geburt (§ 1 BGB). Ebenso, wie es nach § 1 BGB kein...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Ratingverfahren im Detail / 4.5 Finanzmodul

Im Teilmodul Jahresabschluss werden 8 Kennzahlen aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung berechnet und bewertet. Im Folgenden werden diese Kennzahlen und ihre dreistufige Bewertung "grün/gelb/rot" dargestellt. Bei der Berechnung der einzelnen Kennzahlen ist zu beachten, dass die Banken manche Zahlen im Jahresabschluss nicht 1:1 übernehmen, sondern diese modifizieren. So w...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Zinsaufwendungen im Abschlu... / 2.2.1 Zinsen als "Zinsen und ähnliche Aufwendungen"

Rz. 21 Gem. § 275 Abs. 2 Nr. 13 HGB (Gesamtkostenverfahren) bzw. gem. § 275 Abs. 3 Nr. 12 HGB (Umsatzkostenverfahren) sind in der Gewinn- und Verlustrechnung "Zinsen und ähnliche Aufwendungen" gesondert auszuweisen.[1] Dieser Posten enthält sämtliche Beträge, die für aufgenommenes Fremdkapital zu entrichten sind, seien es Aufwendungen für die Beschaffung, für die Rückzahlung...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1 Grundsätze

Rz. 3 § 88 BetrVG ist innerhalb des Betriebsverfassungsgesetzes im dritten Abschnitt des vierten Teils verankert. In systematischer Hinsicht bezieht sich die Norm also allein auf soziale Angelegenheiten. Zu den sozialen Angelegenheiten werden alle Angelegenheiten gezählt, die durch Tarifvertrag regelbar sind.[1] Gleichwohl ist allgemein anerkannt, dass Betriebsvereinbarungen...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten und drohende Verluste

Rn. 908 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Die IFRS enthalten in IAS 37 eine allg. Regelung zur Bilanzierung von Rückstellungen. Für Leistungen an AN finden sich ergänzende Ansatzregelungen in IAS 19. Diese betreffenmehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / d) Absicherung der Anschaffung von Vermögensgegenständen und Begründung von Verbindlichkeiten

Rn. 107 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Künftige Zahlungsströme entstehen bspw. bei Erwerb/Veräußerung von VG bzw. bei der Begründung von Verbindlichkeiten sowie bei antizipativen Bewertungseinheiten. Wird bei Ausübung eines Optionsrechts ein VG erworben oder eine Verbindlichkeit begründet, ist der Buchwert des Optionsrechts Bestandteil der AK des VG bzw. führt zu einer Verminderun...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Ungewisse Verbindlichkeiten i. S. d. § 249 Abs. 1 Satz 1

1. Altersversorgungsverpflichtungen: Begriff Rn. 600 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Altersversorgungsverpflichtungen der UN beruhen auf ihren AN oder Organpersonen erteilten Zusagen, Leistungen der Alters-, Hinterbliebenen- oder Invalidenversorgung beim Eintritt eines Versorgungsfalls zu gewähren. Auch Nicht-AN genießen Leistungen der betrieblichen Altersversorgung, wenn sie deren...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten

1. Vorbemerkung Rn. 32 Stand: EL 15 – ET: 11/2012 Bei dem Thema "Rückstellungen" handelt es sich in Literatur und Rspr. nach wie vor um einen zentralen handelsrechtl. Schwerpunkt (der allerdings von der Behandlung der Grundzüge zur Internationalisierung der RL und der stl. Einschränkungen überlagert wird). Die Diskussion ist nicht abgeschlossen, da immer wieder neue Sachverhal...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Ungewissheit über Entstehung und/oder Höhe der Verbindlichkeit

Rn. 49 Stand: EL 19 – ET: 05/2014 Neben dem Schuldcharakter ist die zweite Voraussetzung für die Bildung einer Rückstellung, dass ungewiss ist, ob und/oder in welcher Höhe der Kaufmann leisten muss. Dazu sind drei Fälle der Ungewissheit zu unterscheiden:mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Verbindlichkeiten (Emittent, Schuldner)

Rn. 87 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Für einheitlich bilanzierte überverzinsliche passivierte strukturierte Finanzinstrumente sind Rückstellungen entsprechend den handelsrechtlichen Grundsätzen zu bilden (vgl. ebenso Kuhn/Hachmeister (2015), Teil I, Rn. 298). Dies ist bspw. dann der Fall, wenn aufgrund der möglichen "Ausübung" des eingebetteten Derivats sich die Rendite so erhöh...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuer: Vermächtnis / 2.5.2 Rechtslage ab Inkrafttreten des Jahressteuergesetzes 2020

Hierbei gilt aufgrund des Jahressteuergesetzes 2020 Folgendes:[1] Um einen ungerechtfertigten steuerlichen Vorteil durch den unbegrenzten Abzug von Schulden und Lasten (z. B. Untervermächtnissen) zu vermeiden werden diese, wenn steuerbefreites Vermögen im Nachlass vorhanden ist, anteilig gekürzt.[2] Denn nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs können z. B. Untervermächtni...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Pensionsverpflichtungen und ähnliche Verpflichtungen als ungewisse Verbindlichkeiten (IAS 19)

1. Ansatz Rn. 917 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 IAS 19 verlangt ausnahmslos eine Passivierung ungedeckter Versorgungsverpflichtungen. Nur wenn sie nicht "materiell", mithin unbedeutend sind, dürfen sie unerfasst bleiben (vgl. Wollmert/Achleitner, WPg 1997, S. 209 (214f.)). Letztlich bedeutet dies, dass IAS 19 grds. die Passivierung ungedeckter Versorgungsverpflichtungen und ähnli...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / O. Literaturverzeichnis

Rn. 924 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Adler, Hans/Düring, Walther/Schmaltz, Kurt (1995), Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen, 6. Aufl., Stuttgart. Arbeitskreis Bilanzrecht der Hochschullehrer Rechtswissenschaft (2008), Stellungnahme zu dem Entwurf eines BilMoG: Einzelfragen zum materiellen Bilanzrecht, in: BB 2008, S. 209–216. Arbeitskreis Steuern und Revision im Bundesver...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Begriff und Wirkungsweise einer "zugriffsfreien" Auslagerung (Outsourcing)

Rn. 660 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Das BilMoG hat den in § 246 Abs. 2 Satz 1 festgelegten Grundsatz manifestiert, dass VG nicht mit Schulden verrechnet werden dürfen, beibehalten. Allerdings ist sogleich in Satz 2 des § 246 Abs. 2 eine bemerkenswerte Ausnahme von diesem Grundsatz etabliert worden, wonach für "Altersversorgungsverpflichtungen" und "vergleichbare langfristig fä...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Restlaufzeit

Rn. 338 Stand: EL 19 – ET: 05/2014 Findet die Vereinfachungsregelung des § 253 Abs. 2 Satz 2 (vgl. Brösel/Olbrich, HdR-E, HGB § 253, Rn. 344) keine Anwendung, ist zur Auswahl des Abzinsungssatzes die Restlaufzeit der ungewissen Verbindl. zu ermitteln, die Gegenstand der Rückstellung ist. Das ist der gesamte Zeitraum vom BilSt bis zum Erfüllungszeitpunkt der passivierten Verb...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Bewertung

Rn. 151 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Unabhängig von der Derivateigenschaft erfolgt der Erstansatz aller finanziellen Vermögenswerte oder finanziellen Verbindlichkeiten grds. zum Fair Value. Freistehende derivative Finanzinstrumente, wie etwa Optionen, Forwards und Swaps, sind grds. erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert (fair value) zu bilanzieren, da diese immer eine Hebelw...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Wirtschaftliche Verursachung

Rn. 38 Stand: EL 19 – ET: 05/2014 Es können nur Schulden passiviert werden, die am BilSt bestanden haben. Demnach muss also ein Erfüllungsrückstand vorliegen. Dazu kann die Verbindl. rechtl. bereits entstanden sein, sie muss es aber nicht. Es reicht aus, wenn – wirtschaftlich gesehen – die Verursachung der später rechtl. wirksam entstehenden Verbindl. vor dem BilSt liegt. Di...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / d) Anhangangaben

Rn. 761 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Auch bei der Verwirklichung des Tatbestands des § 246 Abs. 2 Satz 2, also bei einer zugriffsfreien Auslagerung von VG, muss das UN die "normalen" Anhangangaben aus § 285 Nr. 9, 24 (vgl. HdR-E, HGB § 249, Rn. 731ff., 724ff.), Art. 28 Abs. 2 EGHGB (vgl. HdR-E, HGB § 249, Rn. 728ff.), sowie Art. 67 Abs. 1 Satz 4, Abs. 2 EGHGB (vgl. HdR-E, HGB §...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Handelsrechtliche Rechnungslegung in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes

Rn. 418 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Mit der Umsetzung des BilMoG hielt der beizulegende Zeitwert – in überschaubarem Umfang – neben den AK und HK als Bewertungsmaßstab Einzug in die handelsrechtliche RL. Im Gegensatz zur alten Rechtslage, nach der er lediglich als Vergleichsmaßstab für die Niederstwertbewertung oder als Informationsgröße im Anhang eine Rolle spielte, erhielt e...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Altersversorgungsverpflichtungen: Begriff

Rn. 600 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Altersversorgungsverpflichtungen der UN beruhen auf ihren AN oder Organpersonen erteilten Zusagen, Leistungen der Alters-, Hinterbliebenen- oder Invalidenversorgung beim Eintritt eines Versorgungsfalls zu gewähren. Auch Nicht-AN genießen Leistungen der betrieblichen Altersversorgung, wenn sie deren Tätigkeiten für das UN abgelten (vgl. § 17 ...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Getrennte Bilanzierung des gesamten strukturierten Produkts

Rn. 88 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Die Bestandteile strukturierter Finanzinstrumente sind abgesehen von den in IDW RS HFA 22 (2015), Rn. 14f., genannten Fällen immer dann als separate VG (z. B. Forderungen, Wertpapiere) und Schulden (z. B. Verbindlichkeiten, Drohverlustrückstellungen) zu bilanzieren, wenn sie aufgrund des eingebetteten Derivats im Vergleich zum Basisinstrument...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Rückdeckungsversicherung bei unmittelbaren Versorgungszusagen

Rn. 665 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Rückdeckungsversicherungen sind (Lebens-)Versicherungen, die das UN bei unmittelbaren Versorgungszusagen als Versicherungsnehmer und Prämienzahler mit einem UN der Versicherungsbranche abschließt. Damit sollen die Risiken aus der Zusage durch die Leistungspflicht des Versicherers beim Eintritt eines Versorgungsfalls voll oder teilweise abged...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Stichtagsprinzip

Rn. 284 Stand: EL 19 – ET: 05/2014 Neben dem Gebot der Einzelbewertung enthält § 252 Abs. 1 Nr. 3 die Forderung nach einer Bewertung der VG und Schulden zum Abschlussstichtag. Das hierin zum Ausdruck kommende Stichtagsprinzip begrenzt die der Rückstellungsbewertung zugrunde zu legenden Daten in zeitlicher Hinsicht. Es verlangt eine Wertbemessung nach den Verhältnissen, wie s...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Bewertung der Einstandspflichten

Rn. 796 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Die vorab geschilderten Einstandspflichten (vgl. HdR-E, HGB § 249, Rn. 794f.) können recht unterschiedlicher Natur sein. Es kommt darauf an, obmehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Einzelbewertungsgrundsatz

Rn. 271 Stand: EL 19 – ET: 05/2014 Der Grundsatz der Einzelbewertung grenzt die bei der Schätzung der notwendigen Rückstellungsbeträge zu berücksichtigenden Daten in sachlicher Hinsicht ab. Indem er die gesonderte Bewertung sämtlicher am BilSt bestehenden Verpflichtungstatbestände vorschreibt, stellt er klar, dass der Wertansatz einer Rückstellung nur anhand der individuellen...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / bb) Verkäufer der Option

Rn. 13 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Wird der Stillhalter der Option in Anspruch genommen, ergibt sich bei einer Kaufoption ein (sonstiger betrieblicher) Ertrag bzw. Aufwand in Höhe der Differenz zwischen Basispreis und AK des Basiswerts abzgl. Optionsprämie (vgl. IDW RS BFA 6 (2011), Rn. 24; Breker (1993), S. 167f.). Eine frühere (auch ratierliche) Vereinnahmung der Optionspräm...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Buchungstechnik der Variation Margin (dargestellt am Beispiel des Handelsbestands von Banken)

Rn. 40 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Für den Ansatz und die Bewertung von Futures im Handelsbestand von Kredit- und Finanzdienstleistungsinstituten (Instituten) gelten die Grundsätze des IDW RS BFA 2 (2010). Für Futures ergeben sich folgende Besonderheiten: Den Ausweisgrundsätzen der RechKredV folgend, sind gezahlte Initial Margins (Sicherheitsleistungen) nicht als "Handelsbestan...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / aa) Käufer der Option

Rn. 12 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Nimmt der Käufer der Option sein Recht aus dem Optionsvertrag wahr, bestimmt sich (vgl. IDW RS BFA 6 (2011), Rn. 22)mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Abzinsungssatz

Rn. 333 Stand: EL 19 – ET: 05/2014 Im Interesse der Bilanzobjektivierung hat der Gesetzgeber den Abzinsungssatz in mehrfacher Hinsicht normiert. Nach § 253 Abs. 2 Satz 1 sind Rückstellungen "mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abzuzinsen". Die Verwendung eines Durchschnittszinssatzes soll Ergebnissch...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / VIII. Ansatz, Bewertung und Anhangangaben im Konzernabschluss

Rn. 871 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Bei dem Ansatz, der Bewertung und den Anhangangaben im KA ist danach zu unterscheiden, ob der KA nach internationalen RL-Grundsätzen zu erstellen ist. Obligatorisch ist die Aufstellung nach internationalen RL-Standards dann, wenn das Konzern-MU aufgrund einer Kap.-Marktorientierung nach Art. 4 der sog. IAS-VO (EG) Nr. 1606/2002 (ABl. EG, L 2...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Rückstellungskategorien

Rn. 127 Stand: EL 19 – ET: 05/2014 Fasst man die Überlegungen zur sachlichen und zeitlichen Abgrenzung des Saldierungsbereichs von Dauerschuldverhältnissen zusammen, sind drei Kategorien möglicher Rückstellungen mit Schuldcharakter bei diesen Rechtsgeschäften zu unterscheiden:mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 5. (Fortgeführte) Anschaffungs- oder Herstellungskosten

Rn. 443 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Die Bewertung erfolgt zu fortgeführten AHK, sofern sich der beizulegende Zeitwert weder als Marktpreis auf einem aktiven Markt noch anhand einer Bewertungsmethode verlässlich ermitteln lässt. Dabei gilt der zuletzt als Marktpreis oder anhand einer Bewertungsmethode ermittelte beizulegende Zeitwert als AHK i. S. d. Satzes 3 (vgl. § 255 Abs. 4...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / d) Einzelfragen

Rn. 44 Stand: EL 19 – ET: 05/2014 Nach dem Vorsichtsprinzip können nur Aufwendungen bilanziell vorgezogen werden, die bei ihrem Anfall sofort abzugsfähig sind (h. M., vgl. Sarrazin, V. 1993, S. 5 m. w. N.; vgl. auch BFH-Urt. v. 03.08.2005, DB 2006, S. 189). Das bedeutet, dass Rückstellungen für die Kosten von aktivierungspflichtigen VG i. d. R. nicht zulässig sind (a. A. Crez...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Verpflichtung gegenüber einem Dritten

Rn. 35 Stand: EL 15 – ET: 11/2012 Eine ungewisse Verbindl. liegt nur vor, wenn sie den Charakter einer Schuld hat, d. h., wenn es sich um eine Verpflichtung gegenüber einem Dritten handelt. Dazu gehören einmal privatrechtliche Verpflichtungen, die insbes. durch Vertragsabschluss (z. B. Erteilen eines Auftrags) oder zum Schadensersatz verpflichtende Handlung entstehen können. ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Rechtlich entstandene Verpflichtungen

Rn. 43 Stand: EL 19 – ET: 05/2014 Fallen rechtl. Entstehung und wirtschaftliche Verursachung zeitlich auseinander, so ist der frühere Zeitpunkt maßgebend. Eine Rückstellung ist daher bereits dann zu bilden, wenn alle Tatbestandsmerkmale erfüllt sind und die Verpflichtung damit rechtl. voll entstanden (und nur noch der Höhe nach ungewiss) ist. Teilw. wird die Auffassung vertr...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Bewertung einzelner Rückstellungen

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Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Passivierungswahlrecht für Erhöhungen von Altzusagen

Rn. 644 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Das Passivierungswahlrecht gilt nicht nur für die ursprünglich erteilten Altzusagen, sondern auch für ihre Erhöhungen. Hierfür sprechen zwei Gründe: Zum einen ist nicht nur jede Pensionsverpflichtung gegenüber einer bestimmten Person eine Schuld für sich (vgl. § 252 Abs. 1 Nr. 3), sondern auch ein einheitlicher (negativer) VG. Es wäre inkons...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / bb) Bewertung der wertpapiergebundenen Versorgungszusage, der Wertpapiere sowie einer Mindestleistung und Übergangsregelung

Rn. 767 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Bei wertpapiergebundenen Versorgungszusagen richtet sich der Wert der Versorgungsverpflichtung nach dem beizulegenden Zeitwert der Wertpapiere, die die Höhe der Versorgungsleistung bestimmen. Die Versorgungsleistung wird also nicht versicherungsmathematisch bzw. nach den Regeln des § 253 Abs. 2 bewertet, sondern mit ihrem beizulegenden Zeitw...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Sonstige Bewertungsleistungen

Rn. 109 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Unter die sonstigen Bewertungsleistungen fallen vornehmlich Bewertungsleistungen über den Wert von Beteiligungen sowie anderer VG des betreffenden UN, die wesentliche Auswirkungen auf den zu prüfenden JA haben. Die BS WP/vBP unterscheidet hierbei in den Erläuterungen zu § 33 Abs. 6 folgende Konstellationen: Bewertung einer zur Veräußerung bes...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Sachliche Abgrenzung des schwebenden Geschäfts

Rn. 119 Stand: EL 19 – ET: 05/2014 Die sachliche Abgrenzung des schwebenden Geschäfts bei Dauerschuldverhältnissen ist gleichbedeutend mit der Frage, welche Leistungsverpflichtungen (und -ansprüche) in den Saldierungsbereich zur Ermittlung eines etwaigen drohenden Verlusts aus dem betr. Schuldverhältnis einzubeziehen sind. Ausgehend vom Zweck der Drohverlustrückstellung, Verp...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / bb) Schätzung des Erfüllungsbetrags

Rn. 292 Stand: EL 19 – ET: 05/2014 Was vorsichtige Bewertung bedeutet, lässt sich nur in Abhängigkeit von der jeweiligen Bewertungssituation konkretisieren (vgl. zum Folgenden Bertram/Kessler 2013 § 253, Rn. 52). Kann bei einer einzeln zu bewertenden Verpflichtung für einen künftigen Ausgabenanfall ein Punktwert mit hoher Wahrscheinlichkeit oder Sicherheit angegeben werden, i...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Allgemeines

Rn. 73 Stand: EL 19 – ET: 05/2014 Beide Rückstellungsarten werden der Gruppe der Aufwandsrückstellungen zugeordnet. Dies gilt für die eigentliche Abraumbeseitigung, bei der es sich um die noch anfallenden Aufwendungen für Abraumrückstand im Tagebau handelt. Dagegen ist die Rückstellung für Wegschaffung und Rekultivierung etc. in Zusammenhang mit erfolgtem Abraum regelmäßig ei...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Voraussetzungen für eine kompensierende Bilanzierung

Rn. 94 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Für Zwecke der Objektivierung und damit eng verbunden der Vergleichbarkeit der Abschlussdaten können weitreichende Bewertungsspielräume im Zusammenhang mit der Bildung und Auflösung von Bewertungseinheiten nur durch strenge Anforderungen an die Voraussetzungen wirksam verhindert werden. Die Voraussetzungen für die Bildung von Bewertungseinhei...mehr