Fachbeiträge & Kommentare zu Schulden

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ungarn / XI. Haftung für Nachlassverbindlichkeiten

Rz. 216 Im ungarischen Recht ist die unbeschränkte Haftung des Erben gegenüber den Nachlassgläubigern grundsätzlich nicht bekannt. Die Erben haften in jedem Fall bis zur Höhe des Nachlasses, und zwar in erster Linie mit den Gegenständen des Nachlasses und dessen Erträgen (cum viribus-Haftung). Ist der Erbe zur Zeit der Geltendmachung der Nachlassverbindlichkeiten nicht im Be...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Slowenien / IX. Anrechnung auf den gesetzlichen Erbteil

Rz. 36 Die Anrechnung von Schenkungen,[93] einer Verbindlichkeit, die der Erbe dem Erblasser schuldet (Art. 57 ErbG), oder eines Vermächtnisses auf den gesetzlichen Erbteil erfolgt nur auf Verlangen eines Miterben (Art. 58 ErbG). Übliche kleinere Geschenke unterliegen ebenso wenig der Anrechnung (Art. 55 ErbG) wie die Kosten für den Unterhalt und die Pflichtschulausbildung d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 ABC der Forderungspfändung / V. Muster: Antrag auf andere Verwertung nach § 844 ZPO

Rz. 819 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 8.131: Antrag auf andere Verwertung nach § 844 ZPO An das Amtsgericht – Vollstreckungsgericht – in _________________________ Antrag auf andere Verwertung nach § 844 ZPO In der Zwangsvollstreckungssache des _________________________ – Gläubiger – Verfahrensbevollmächtigte: RAe _________________________ gegen den ________...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
San Marino / B. Gesetzliche Erbfolge

Rz. 3 Das Zivilrecht ist nicht durchgehend kodifiziert, sondern beruht noch weitgehend auf dem ius commune, wie es in Italien vor dem Inkrafttreten des Code Napoléon galt. Das Gesetz Nr. 49 vom 26.4.1986 (Legge Riforma del Diritto di Famiglia) regelt weiterhin das gesetzliche Erbrecht des Ehegatten und der Kinder. Rz. 4 Gemäß Art. 137 Reformgesetz erben die Kinder als gesetzl...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schweden / XII. Erbenhaftung

Rz. 165 Die Erbenhaftung richtet sich nunmehr regelmäßig nach dem Recht am Wohnort (hemvist) des Erblassers zum Zeitpunkt des Todes. Rz. 166 Das schwedische Recht sieht keine persönliche Haftung des/der Erben, sondern die Haftung des Nachlasses als juristische Person vor.[123] Dies gilt auch, wenn es nur einen Erben oder Testamentsnehmer gibt. Daher gibt es auch keine Ausschl...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 ABC der Forderungspfändung / A. Allgemeines

Rz. 548 Verbreitet herrscht die Auffassung, dass von Strafgefangenen nichts zu holen sei. Deshalb werden Pfändungsmaßnahmen gar nicht erst ernsthaft in Erwägung gezogen. Oft haben Strafgefangene zwar vielerlei Schulden und bisweilen auch bereits die Offenbarungsversicherung abgeben. Zumindest bei etwas länger einsitzenden Strafgefangenen gibt es gleichwohl Möglichkeiten der ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Polen / 2. Annahme und Ausschlagung der Erbschaft

Rz. 78 Gemäß Art. 1012 ZGB kann der Erbe die Erbschaft entweder ohne Beschränkung seiner Haftung für die Nachlassverbindlichkeiten annehmen (einfache Annahme), die Erbschaft mit einer Beschränkung dieser Haftung annehmen (Annahme unter Vorbehalt der Inventarerrichtung) oder die Erbschaft ausschlagen (Ausschlagung). Bei Letzterer geht es immer um den ganzen Nachlass; es ist n...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Private Krankenversicherung... / 6.4 Beitragsschulden

Privatversicherte, die ihre Beiträge nicht zahlen, erhalten seit Einführung der Pflicht zur Versicherung seit 2009 keine Kündigung mehr. Sie haben aber – wie in der GKV – nach Ablauf des Mahnverfahrens nur noch Anspruch auf Notfall- und Schmerzbehandlungen sowie Therapien im Zusammenhang mit Schwangerschaft und Entbindung. Beitragsschuldner sind – rückwirkend bis maximal 1.1...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 ABC der Forderungspfändung / A. Einleitung

Rz. 18 Hat der Schuldner einen Gegenstand unter Eigentumsvorbehalt gekauft oder ihn zur Sicherheit an einen Dritten mit dem Recht der Rückübertragung übereignet, etwa bei einem von der Bank finanzierten Pkw-Kauf oder auch beim Finanzierungsleasing, kann er ein Anwartschaftsrecht an der Sache haben. Hat er seine Raten zum Kauf oder in der Abzahlung der gesicherten Schuld in e...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Estland / I. Estnisches internationales Erbrecht

Rz. 1 Das estnische internationale Erbrecht ist im 5. Teil (§§ 24–29) des estnischen Gesetzes zum Internationalen Privatrecht[1] geregelt. Demnach wird für den gesamten Nachlass das Recht des letzten Wohnsitzstaates des Erblassers, unabhängig vom Ort des Vermögens, angewandt. Der Erblasser kann aber auch eine Rechtswahl treffen und testamentarisch oder im Erbvertrag festlege...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 ABC der Forderungspfändung / 1. Pfandrechte und Mobiliarsicherheiten

Rz. 341 Mit der Tilgung der gesicherten Forderungen erlöschen Pfandrechte an beweglichen Sachen und an Rechten (§ 1252 BGB), so dass die verpfändeten Sachen und Rechte wieder dem Vollstreckungszugriff gegen den Eigentümer (Inhaber) unterliegen. Der Vollstreckungsgläubiger kann den Herausgabeanspruch des Vollstreckungsschuldners gegen das Kreditinstitut als sonstiges Vermögen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schweden / 1. Allgemeines

Rz. 41 Die Regelungen über gesetzliches und testamentarisches Erbrecht sind im Erbgesetzbuch (1958:637, Ärvdabalken – ÄB) zu finden, das wiederholt in vielerlei Hinsicht novelliert bzw. modifiziert worden ist. 1969 erhielt das nichteheliche Kind volles Erbrecht. 1981 wurden die Vorschriften über die Schulden des Verstorbenen neu geregelt, 1988 die Bestimmungen über das Erbre...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Norwegen [1] / e) Entzug des Rechts auf das ungeteilte Gesamtgut

Rz. 32 Der überlebende Ehegatte hat gemäß § 18 ADL kein Recht auf das ungeteilte Gesamtgut, wenn es wahrscheinlich ist, dass seine Schulden es erschweren, bestehende Ansprüche gegen den Verstorbenen durchzusetzen, oder wenn es wahrscheinlich ist, dass diese Verpflichtungen des überlebenden Ehegatten das Erbe der Erben des Verstorbenen wesentlich reduzieren werden. Das Gleich...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Unverzinslichkeit

Rz. 160 [Autor/Stand] Eine Kapitalforderung ist dann unverzinslich, wenn dem Kapitalgeber für die Hingabe des Kapitals weder ein Zins noch ein anderer an die Stelle des Zinses tretender Vorteil gewährt wird. Die Ursache der Unverzinslichkeit ist für die Abzinsung nach § 12 Abs. 3 BewG ohne Einfluss. Unverzinslichkeit ist sowohl gegeben, wenn keine Verzinsung vereinbart wurde...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / F. Anlagen zu § 12 BewG

Rz. 177 [Autor/Stand] Tabelle 1 (zu § 12 Absatz 3 BewG) Vervielfältiger für die Abzinsung einer unverzinslichen Forderung oder Schuld, die nach bestimmter Zeit in einem Betrag fällig ist, im Nennwert von 1,– EURmehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / cc) Begriff des Herrührens

Rz. 389 [Autor/Stand] Für die Auslegung des Begriffs des Herrührens soll auf die Auslegungskriterien zu § 261 StGB zurückgegriffen werden. Es genügt, wenn bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise zwischen dem Gegenstand und der Vortat ein Kausalzusammenhang besteht, wenn also der Gegenstand seine Ursache in der rechtswidrigen Tat hat[2]. Gelangt das Gericht nur zu der Überzeug...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Anrechnung von ESt

Rn. 19 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Nach § 36 Abs 2 Nr 1 und 2 EStG werden ESt-Vorauszahlungen für den VZ sowie die durch Steuerabzug von Arbeitslohn und KapErtr erhobene ESt auf die ESt-Schuld angerechnet. Die geleisteten Vorauszahlungen sowie die einbehaltenen Steuerabzugsbeträge stimmen regelmäßig nicht mit dem überein, was der StPfl aufgrund der Veranlagung an Steuern zu e...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Lettland / IV. Pflichtteilsrecht

Rz. 33 Pflichtteilsberechtigt sind der Ehegatte sowie die Abkömmlinge (Deszendenten) des Erblassers. Die Vorfahren (Aszendenten) sind pflichtteilsberechtigt, soweit keine Abkömmlinge vorhanden sind. Der Pflichtteilsberechtigte ist nach lettischem Recht ein sog. Noterbe und erwirbt einen ideellen Anteil am Nachlass, soweit er sein Recht innerhalb eines Jahres nach Beginn der ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Österreich / a) Gebühren des Gerichtskommissärs

Rz. 185 Der Gebührenanspruch des Gerichtskommissärs wird durch das Gerichtskommissionstarifgesetz geregelt. Bei Durchführung des gesamten Verlassenschaftsverfahrens steht dem Gerichtskommissär ein Pauschalhonorar zu, dessen Höhe vom Wert des aktiven Verlassenschaftsvermögens (ohne Abzug der Schulden, Barauslagen und Gebühren) abhängig ist. Es beträgt bei durchschnittlichem V...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schweiz / 6. Steuerbemessung

Rz. 228 Berechnungsgrundlage für die Erbschafts- und Schenkungssteuern ist grundsätzlich der Verkehrswert [401] des Vermögens bei Eröffnung des Erbgangs[402] bzw. beim Vollzug der Schenkung. Da die Erbschaftssteuer auf dem Nettovermögen des Erblassers berechnet wird, sind die zu Lebzeiten des Erblassers begründeten Schulden sowie die Erbgangsschulden mit Ausnahme der Erbschaf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Polen / 3. Bewertung des Nachlasses

Rz. 124 Artikel 7 Abs. 1 ErbStG bestimmt, dass zur Errechnung der Bemessungsgrundlage der Wert der erworbenen Gegenstände und Vermögensrechte nach Abzug der Lasten und Schulden (reiner Wert) ermittelt, gemäß dem Zustand der Gegenstände und der Vermögensrechte zum Tage deren Erwerbs und der Marktpreise vom Tage der Entstehung der Steuerpflicht, zugrunde gelegt wird. Diese Reg...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dänemark / a) Auseinandersetzung unter den Erben selbst

Rz. 146 Die Auseinandersetzung unter den Erben selbst (privat skifte) ist im 15. Kapitel (§§ 25 bis 35) DSL geregelt. Bei einer Auseinandersetzung unter den Erben selbst haften alle Erben persönlich und solidarisch für die Zahlung von Nachlassverwaltungskosten und Erbschaftsteuern (vgl. § 20 Abs. 2 BAL). Die Erben können gemäß § 25 DSL den Nachlass gemeinsam verwalten, wennmehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Türkei / 2. Berechnungsgrundlage für den Pflichtteil

Rz. 65 Die Zeit des Todes des Erblassers ist bei der Berechnung des verfügbaren Teils maßgebend. Der Stand des Vermögens zu diesem Zeitpunkt wird grundsätzlich berücksichtigt (Art. 507 Abs. 1 ZGB). Die Schulden des Erblassers, die Begräbnisauslagen, Auslagen für Siegelung und Inventaraufnahme sowie die dreimonatigen Unterhaltskosten der Hausgenossen, deren Unterhalt der Erbl...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schweiz / a) Erbschaftssteuer

Rz. 219 Gegenstand der Erbschaftssteuer sind die von Todes wegen erfolgenden Vermögensübergänge. Darunter fallen die Vermögensübertragungen aufgrund der gesetzlichen Erbfolge bzw. aufgrund einer Verfügung von Todes wegen.[390] Da die jeweilige kantonale Gesetzgebung über die Begriffsauslegung bestimmt, können zusätzlich auch andere mit dem Tod zusammenhängende Tatbestände de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schweiz / 3. Gütergemeinschaft

Rz. 165 Für die Gütergemeinschaft kennzeichnend ist das unter den Bestimmungen über das Gesamteigentum[294] stehende Gesamtgut der Ehegatten (Art. 222–224 ZGB). Die gemeinschaftliche Berechtigung der Ehegatten an einem Teil[295] der Einkünfte und des Vermögens führt zu einer materiellen Gleichstellung der Ehepartner in vermögensrechtlicher Hinsicht und bringt damit die Idee ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Niederlande / e) Die Abwicklung einer Erbschaft mit einem Unternehmen

Rz. 121 Die Abwicklung einer Erbschaft mit einem Unternehmen ist oft komplex. Auf rechtlicher, steuerlicher und emotionaler Ebene spielen viele Aspekte eine Rolle. Im Zusammenhang mit der Bestimmung der Größe des Nachlasses muss der Wert des Unternehmens (bzw. der Wert der Anteile des Erblassers) ermittelt werden. Die steuerlichen Folgen des Todes des Unternehmers müssen bewer...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Niederlande / 3. Rückforderung (Art. 4:87 ff. BW)

Rz. 127 Stellt sich nach der Berechnung des Pflichtteils heraus, dass die Nachlassmasse nach der Testamentsvollstreckung nicht groß genug ist, um den Pflichtteilsberechtigten auszuzahlen, müssen Rückforderungen vorgenommen werden. Der Mangel kann verschiedene Ursachen haben. Möglicherweise hat der Erblasser in seinem Testament einen großen Teil seines Vermögens anderen verma...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Island / D. Erbschaftsteuer

Rz. 32 Ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Island hinsichtlich der Erbschaftsteuer besteht nicht. War der Erblasser in Island ansässig, besteht unbeschränkte Erbschaftsteuerpflicht. Erhoben wird Erbschaftsteuer auf den Erwerb jedes einzelnen Erben. Steuerbefreit sind Ehepartner, nichteheliche Lebenspartner und karitative Organisationen. Der Erwerb wird gr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Polen / 5. Das Landwirtschaftserbrecht

Rz. 37 Besondere Regeln betreffen den Erwerb von Landwirtschaftsbetrieben im Wege der Erbfolge, wenn es um Nachlässe geht, welche vor dem 14.2.2001 eröffnet worden sind. Auf das gesetzliche Erbrecht von landwirtschaftlichen Betrieben mit landwirtschaftlichem Grundbesitz von über 1 Hektar finden die allgemeinen Regeln des ZGB mit den sich aus den Art. 1059–1087 ZGB ergebenden...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Frankreich / V. Testamentsvollstreckung

Rz. 132 Gemäß Art. 1025 C.C. kann der Erblasser eine oder mehrere natürliche Personen als Testamentsvollstrecker ernennen. Der Testamentsvollstrecker hat nach Annahme des Amtes nach Art. 1029 C.C. grundsätzlich nur die Aufgabe, Sicherungsmaßnahmen zu ergreifen, um die Ausführung des Testaments zu ermöglichen, ein Inventar zu errichten und bewegliche Gegenstände zu verkaufen,...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Niederlande / 3. Güterrechtliche Vereinbarungen

Rz. 132 Häufig kommt es vor, dass die Ehegatten eine Gütertrennung vereinbart haben und die Gütertrennung mit dem Rentenalter in eine Gütergemeinschaft umwandeln. Ebenfalls ist es möglich, bei einer Gütertrennung einen zwingenden endgültigen Verrechnungsanspruch aufzunehmen, damit dem überlebenden Ehegatten beim Vorversterben des Ehegatten ein Geldanspruch in Höhe der Hälfte...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Zwangssicherungshypothek / a) Dingliche Sicherung des Gläubigers auch nach Eintragung des Versteigerungsvermerks möglich

Rz. 63 Hat der Gläubiger im Grundbuch des Schuldners eine Zwangssicherungshypothek erfolgreich eintragen lassen, so ist er dinglich abgesichert. Dies bedeutet, dass für die persönliche Schuld das Grundstück als "Ding" haftet und zwar in der Rangklasse 4 des § 10 Abs. 1 ZVG. Bei mehreren Eintragungen in Abteilung III des Grundbuchs ist die Regelung des § 879 BGB zu beachten. ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Zwangsvollstreckung we... / VIII. Muster: Antrag auf Vollstreckungsschutz nach § 30a ZVG

Rz. 638 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 10.8: Antrag auf Vollstreckungsschutz nach § 30a ZVG An das Amtsgericht _________________________ – Vollstreckungsgericht – Az: K _________________________ / _________________________ In dem Zwangsversteigerungsverfahren des _________________________ – Gläubiger – vertreten durch Prozessbevollmächtigten ______________...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Verhältnis zu Vorschriften der AO

Rn. 14 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Das Veranlagungsverfahren wird durch Steuerbescheid (§ 155 AO) abgeschlossen. In dem Steuerbescheid wird die ESt-Schuld des ArbN festgesetzt. Aus diesem Grunde wird auch bei der Antragsveranlagung nicht über einen Erstattungsanspruch iSd § 37 Abs 2 AO entschieden. Die Anrechnung der im Abzugsverfahren einbehaltenen LSt ist nicht Gegenstand de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Estland / 2. Umfang des Pflichtteils

Rz. 29 Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, der angefallen wäre, wenn alle Erbberechtigten ihr Erbe angenommen hätten. Erben, die auf ihren Erbteil im Vorfeld vertraglich verzichtet haben, werden nicht berücksichtigt. Der Wert der Erbschaft wird zum Tag des Erbfalles berechnet; abgezogen werden Schulden und bestehende Verpflichtungen der Erbschaft. V...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Luxemburg / 2. Verfahren

Rz. 151 Das Verfahren der Nachlassabwicklung setzt sich aus folgenden Schritten zusammen:[72] Rz. 152 Auf Antrag der Erben oder Verwandten des Erblassers ist bei Feststellung seines Todes durch den Standesbeamten eine Sterbeurkunde auszustellen, Art. 78 Cciv. Sie enthält Ort, Tag und Stunde des Ablebens, Vor- und Zunamen des Verstorbenen, seinen letzten Wohnort und Beruf. Übe...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Norminhalt

Rn. 2 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Die fünf Absätze des § 36 EStG enthalten materiellrechtliche und verfahrensrechtliche Bestimmungen. Die materielle Entstehung der ESt-Schuld ist in § 36 Abs 1 EStG normiert. Die verfahrensrechtliche Bedeutung der Vorschrift in § 36 Abs 2 EStG liegt hauptsächlich in der Anrechnung der Vorauszahlungen (§ 37 EStG) und der durch Steuerabzug erhoben...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schweden / 2. Allgemeines Erbstatut

Rz. 26 Befindet sich der Nachlass in Schweden und ist Erblasser ein dänischer, finnischer, norwegischer oder isländischer Staatsangehöriger, so gilt hier ebenfalls – wie im Übrigen nunmehr auch für den Anwendungsbereich der EuErbVO geregelt – das Domizilprinzip. Ein nordischer Bürger mit hemvist (im Sinne von Wohnansässigkeit) in Schweden wird nach schwedischem Recht beerbt,...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schweiz / 1. Erwerb der Erbschaft

Rz. 133 Mit dem Tod des Erblassers erwerben die Erben die Erbschaft als Ganzes – d.h. sowohl das Aktivvermögen als auch die Schulden (vgl. Art. 560 Abs. 2 ZGB) – von Gesetzes wegen (Art. 560 Abs. 1 ZGB). Die Erbschaft fällt den gesetzlichen wie den eingesetzten[234] Erben demnach von selbst und ex lege, auch ohne ihr Wissen, zu (Grundsatz des eo-ipso-Erwerbs). Einer besonder...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Überblick und Regelung in den Ländererlassen

Rz. 74 [Autor/Stand] Eine Bewertung von Kapitalforderungen und Schulden abweichend vom Nennwert ist zulässig, wenn "besondere Umstände" einen höheren oder geringeren Wert begründen (§ 12 Abs. 1 BewG). Eine begriffliche Bestimmung, was als besonderer Umstand i.S. dieser Vorschrift anzusehen ist, findet sich im Bewertungsgesetz nicht. § 12 BewG regelt ausdrücklich nur zwei Fäl...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Anrechnung im Erhebungsverfahren

Rn. 92 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Die Anrechnung der Vorauszahlungen und der Steuerabzugsbeträge nach § 36 EStG erfolgt trotz äußerer Verbindung mit der Steuerfestsetzung durch Steuerbescheid im Erhebungsverfahren mit deklaratorischer Wirkung (BFH BStBl II 2009, 842). Die Zusammenfassung der Festsetzung und der Anrechnung als selbstständige VA in einem Bescheid sind durch re...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schweden / 5. Güterteilung aufgrund des Eherechts

Rz. 152 War der Verstorbene beim Erbfall verheiratet, findet nach registrierter Aufstellung des Nachlassverzeichnisses normalerweise zunächst die hälftige Teilung des ehelichen Gutes statt (bodelning). Der schwedische gesetzliche Güterstand wird "giftorättsgemenskap" genannt. Während der Ehe bestehen grundsätzlich eigene Vermögenssphären der Ehegatten. Jeder Ehegatte kann se...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Uneinbringliche Forderung (Abs. 2)

Rz. 143 [Autor/Stand] Die unterste Grenze von zweifelhaften Forderungen ist die Uneinbringlichkeit. Forderungen, die uneinbringlich sind, bleiben außer Ansatz, da sie wertlos sind (§ 12 Abs. 2 BewG). Zu beachten ist, dass § 12 Abs. 2 BewG nicht Kapitalforderungen, sondern ganz allgemein "Forderungen" nennt. Deshalb fallen unter § 12 Abs. 2 BewG nicht nur Kapitalforderungen (...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Rumänien / II. Erbeinsetzung und Vermächtnisse

Rz. 29 Wie das französische Vorbild kennt das rumänische Recht auch im neuen Codul Civil keine testamentarische Erbeinsetzung, sondern ausschließlich die gesetzlich angeordnete Erbenstellung. Der Testator kann daher über seinen Nachlass ausschließlich in Form von Vermächtnissen verfügen. Rz. 30 Hinsichtlich der Vermächtnisse unterscheidet das rumänische Recht zwischen dem Uni...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Belgien / 6. Annahme unter dem Vorbehalt der Inventarerrichtung (Art. 4.49 ff. ZGB)

Rz. 125 Die Annahme einer Erbschaft unter dem Vorbehalt der Inventarerrichtung (siehe auch Rdn 33) hat zur Folge, dass das persönliche Vermögen des Erben nicht mit dem Nachlassvermögen vermischt wird: Der Erbe haftet für die Schulden und Lasten des Nachlasses nur bis in Höhe des Wertes der Güter, die er erbt. Diese Annahme unter Vorbehalt muss ausdrücklich durch eine Erkläru...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Praxis-Beispiele: Auslagene... / 6 Knöllchenersatz

Sachverhalt In einem Unternehmen werden Waren von eigenen Mitarbeitern zu den Kunden gebracht, die in Innenstadtnähe ihren Betrieb haben. Deshalb parken die Mitarbeiter oft im Halteverbot. Anfallende Strafzettel für Falschparken gegen die Arbeitnehmer werden vom Arbeitgeber übernommen. Voraussetzung ist die Glaubhaftmachung, dass diese Strafe auf einer beruflich veranlassten...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Unterkunft und Heizung (KdU) / 8 Übernahme von Mietschulden

Die Übernahme von Schulden – i. d. R. als Darlehen – ist möglich, wenn dies gerechtfertigt und notwendig ist und sonst Wohnungslosigkeit einzutreten droht. Vorhandenes verwertbares Vermögen ist in diesem Fall vorrangig einzusetzen. Geht bei einem Gericht eine Klage auf Räumung von Wohnraum im Falle der Kündigung des Mietverhältnisses ein, informiert das zuständige Gericht da...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Lettland / IV. Erbrecht des Staates

Rz. 13 Nach Art. 416 ZGB fällt ein Erbvermögen an den Staat, wenn der Erblasser nach seinem Tode keine Erben hinterlässt, sich Erben nicht innerhalb der gesetzlichen Frist zur Annahme der Erbschaft erklären oder ihr Anrecht auf die Erbschaft nicht bewiesen haben. Gleiches gilt für Vermögen, das von juristischen Personen, ausgenommen Erwerbsgesellschaften, nach ihrer Auflösun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 ABC der Forderungspfändung / Literaturtipps

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Zwangsverwaltung / 1. Aufstellung eines Teilungsplans

Rz. 93 Ergibt sich, dass die gezogenen Nutzungen nicht nur die vorweg zu berichtigenden Ausgaben der Verwaltung und die Verfahrenskosten decken, sondern darüber hinaus auch noch Überschüsse bestehen, so sind diese Mehreinnahmen anhand eines Teilungsplanes (Muster siehe Rdn 147) für andere Ansprüche zu verwenden. Das Vollstreckungsgericht hat nach Mitteilung der Eintragung de...mehr