Fachbeiträge & Kommentare zu Schulden

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Rechnungsabgrenzung / 4 Latente Steuern

Latente Steuern nach § 274 HGB sind zunächst nur für Handelsbilanzen von mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften [1] von Bedeutung. Kleinste und kleine Kapitalgesellschaften[2] sind durch § 274a Nr. 5 HGB von der Anwendung dieser Vorschrift befreit, haben passive latente Steuern aber dann zu berechnen, wenn die Voraussetzungen für die Bildung einer Rückstellung vorliege...mehr

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Inventur / 5.1 Einzelbewertung und Durchschnittsbewertung

Nach dem Grundsatz der Einzelbewertung sind die aktiven Wirtschaftsgüter mit ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten, Verbindlichkeiten dagegen zum Nennwert anzusetzen. Dabei sind die Feststellungen der Inventur zum Fertigungsgrad, zur Marktgängigkeit, zu Minderqualitäten bzw. zur Verschrottung bereits zu berücksichtigen. Die Einzelbewertung gilt auch für die Wirtschaftsg...mehr

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Inventur / 3.8 Checkliste für den Einsatz von Inventurverfahren

Da die Inventurverfahren für einzelne Gruppen von Wirtschaftsgütern nach Zweckmäßigkeitserwägungen ausgewählt und kombiniert werden können, zeigt folgende Checkliste für einzelne Gruppen besonders geeignete Verfahren bzw. Vorgehensweisen.[1]mehr

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Bilanz / 6.1 Bewertungsgrundsätze

Für die Bewertung in der Handelsbilanz gelten die folgenden allgemeinen Grundsätze: das Realisationsprinzip, wonach nur realisierte Gewinne ausgewiesen werden dürfen, das Imparitätsprinzip, wonach nicht realisierte Verluste ausgewiesen werden dürfen bzw. müssen, das Niederstwertprinzip für Vermögensgegenstände, wonach von 2 möglichen Wertansätzen für einen Vermögensgegenstand d...mehr

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Inventur / 5.2 Gruppenbewertung

Gleichartige Gegenstände des Vorratsvermögens sowie andere gleichartige oder annähernd gleichwertige Gegenstände des Umlauf- bzw. beweglichen Anlagevermögens und Verbindlichkeiten dürfen zu einer Gruppe zusammengefasst und mit dem gewogenen arithmetischen Mittel aus dem Wert des Anfangsbestands und aller Zugänge angesetzt werden.[1] In diesem Fall erfolgt die Bewertung, wie b...mehr

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Rechnungsabgrenzung / Zusammenfassung

Begriff Während die Höhe des Gewinns bei der Einnahmen-Überschussrechnung vom Zu- und Abfluss von Einnahmen und Ausgaben abhängt, kommt es bei der Bilanzierung darauf an, welchem Wirtschaftsjahr Erträge und Aufwendungen zuzuordnen sind. Stimmen Einnahme und Ertrag bzw. Ausgabe und Aufwand zeitlich nicht überein, muss ein bilanzierendes Unternehmen daher prüfen, ob eine Rechn...mehr

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Zahlungsunfähigkeit und Zah... / 2 Illiquidität als Zahlungsstockung

Rz. 2 Nach § 17 Abs. 2 InsO ist der Schuldner zahlungsunfähig, wenn er nicht in der Lage ist, die fälligen Zahlungspflichten zu erfüllen. Wobei Zahlungsunfähigkeit in der Regel anzunehmen ist, wenn der Schuldner seine Zahlungen eingestellt hat. Aus der (Grundsatz-)Entscheidung des BGH vom 24.5.2005 geht hervor, "dass eine Zahlungsunfähigkeit, die sich voraussichtlich innerhal...mehr

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Zahlungsunfähigkeit und Zah... / 4.2.2.2 Liquiditätsplan/Finanzplan

Rz. 22 Im Anwendungsbereich der betriebswirtschaftlichen Methodik erfolgt die Beurteilung, ob eine Zahlungsunfähigkeit vorliegt oder nicht, damit auf der Grundlage eines Liquiditätsstatus (Finanzstatus) und eines darauf aufbauenden Liquiditätsplans (Finanzplans). Ein derartiger Liquiditäts- oder Finanzplan kommt allerdings nur zum Tragen, wenn keine bloße Zahlungsstockung (=...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.3.1 Aufwendungen und Erträge aus ausschließlich der Finanzierung dienenden Schulden

Rz. 102 Charakteristikum der Schulden, die ausschließlich der Finanzierung dienen, ist, dass eine berichterstattende Einheit Finanzen entweder in Form von Zahlungsmitteln, der Tilgung einer finanziellen Schuld oder eigene Eigenkapitalinstrumente erhält und zu einem späteren Zeitpunkt im Gegenzug Zahlungsmittel oder eigene Eigenkapitalinstrumente ausgibt.[1] Zu den hierzu zähl...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.3.2 Aufwendungen und Erträge aus nicht ausschließlich Finanzierungszwecken dienenden Schulden

Rz. 104 Gemeinsames Charakteristikum dieser – unabhängig von der angegebenen Hauptgeschäftstätigkeit hierunter zu subsumierenden – Schulden ist, dass es zum Zeitpunkt der Entstehung der Schuld nicht zu einem Zufluss von Zahlungsmitteln bzw. Tilgung anderer Verbindlichkeiten u. Ä. kommt.[1] IFRS 18. Appendix B 53 Satz 2 nennt folgende Beispiele für diese Arten von Schulden: Ver...mehr

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Erbschaftsteuer: Steuerbefr... / 7 Die Befreiung einer Schuld gegenüber dem Erblasser (§ 13 Abs. 1 Nr. 5 ErbStG)

Wird ein Erwerber von einer Schuld gegenüber dem Erblasser befreit, so ist dieser Erwerb nach § 13 Abs. 1 Nr. 6 ErbStG steuerfrei. Voraussetzung hierfür ist: Die Schuld ist entweder durch Gewährung von Mitteln zum Zweck des angemessenen Unterhalts begründet worden oder die Schuld ist zur Ausbildung des Bedachten begründet worden oder der Erblasser hat die Befreiung mit Rücksich...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.7.2.2 Bewertungsanpassungen der Netto-Schuld bzw. des Netto-Vermögenswerts aus leistungsorientierten Versorgungsplänen

Rz. 127 Während der Dienstzeitaufwand und der Netto-Zinsaufwand (bzw. Netto-Zinsertrag) auf die Netto-Schuld (bzw. den Netto-Vermögenswert) von leistungsorientierten Pensionsplänen stets im Periodenergebnis[1] zu erfassen sind,[2] müssen die Bewertungsanpassungen der Netto-Schuld bzw. des Netto-Vermögenswerts aus leistungsorientierten Pensionsplänen zum Bilanzstichtag stets ...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.7.2.4 Bewertungsergebnisse aus der durch die Veränderung des eigenen Kreditrisikos induzierten Veränderung des beizulegenden Zeitwerts von zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Verbindlichkeiten bei Anwendung des IFRS 9

Rz. 132 Nach IFRS 9. Kapitel 5.7.1 c) i. V. m. 5.7.7 ist die Veränderung des beizulegenden Zeitwerts, welche aus der Veränderung des eigenen Kreditrisikos resultiert, grundsätzlich nicht im Periodenergebnis zu erfassen, sondern als Bestandteil des sonstigen Gesamtergebnisses aus nie zu reklassifizierenden Posten [1] darzustellen. Ausnahmen bestehen nur für Finanzgarantien und...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 2.2 Gliederung der IFRS-GuV-Rechnung

Rz. 20 Im Unterschied zum Vorgängerstandard IAS 1 gibt IFRS 18 branchenübergreifend eine Struktur für die Untergliederung der GuV-Rechnung nach Kategorien vor. Nach IFRS 18.47 sind sämtliche in der IFRS-GuV-Rechnung abzubildenden Erträge und Aufwendungen in einer der folgenden 5 Kategorien zu erfassen: die operative bzw. betriebliche Kategorie, die investive Kategorie, die Fina...mehr

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Erbschaftsteuer: Steuerbefr... / 3.7.2 Rechtslage nach Inkrafttreten des Jahressteuergesetzes 2020

Allgemeines Durch das Jahressteuergesetz 2020 ergeben sich Änderungen im Schuldenabzug (§ 10 Abs. 6 ErbStG). Dabei ist zu unterscheiden zwischen Schulden und Lasten, die in wirtschaftlichem Zusammenhang mit den Vermögensgegenständen stehen und Vermögensgegenständen, die nicht in wirtschaftlichem Zusammenhang mit Vermögensgegenständen stehen. Zu letzteren zählen z. B.: Pflichtte...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.7.3.2 Bewertungsergebnisse aus Cashflow-Hedges

Rz. 140 Cashflow Hedges haben die Absicherung von Zahlungsstromänderungen zum Gegenstand. Die Risiken aus schwankenden Cashflows können aus folgenden Grundgeschäften herrühren: bereits bilanzierte Vermögenswerte und Schulden (z. B. die Absicherung variabel verzinslicher Forderungen und Verbindlichkeiten mittels eines Zinsswaps gegen Zinsänderungsrisiken) oder geplante Transakt...mehr

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Erbschaftsteuer: Steuerbefr... / 3.7.1 Rechtslage vor Inkrafttreten des Jahressteuergesetzes 2020

Stehen Schulden oder Lasten in wirtschaftlichem Zusammenhang mit nach § 13 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG befreiten Gegenständen, so sind diese nicht abzugsfähig.[1] Ist ein Gegenstand nur teilweise befreit, so kann nur der Teil abgezogen werden, der dem steuerpflichtigen Teil entspricht.[2] Schulden stehen dann in wirtschaftlichem Zusammenhang mit einem Gegenstand, wenn die Entstehung...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.3 Abschlussposten der Finanzierungskategorie

Rz. 100 In der Finanzierungskategorie sind zum einen die Aufwendungen und Erträge aus Schulden, die ausschließlich der Finanzierung dienen, und zum anderen die Schulden, die aus Geschäftsvorfällen resultieren, welche nicht ausschließlich Finanzierungszwecken dienen, auszuweisen. Sofern die berichterstattende Einheit die Bereitstellung von Finanzierungen an Kunden als eine an...mehr

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Erbschaftsteuer: Steuerbefr... / 23.1.1 Rechtslage bis zum Inkrafttreten des Jahressteuergesetzes 2020

Schulden und Lasten, die mit dem nach § 13 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG und § 13 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG befreiten bzw. teilweise befreiten Vermögen in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen, können gar nicht oder nur anteilig abgezogen werden. Hier eröffnet die Vorschrift des § 13 Abs. 3 Satz 2 ErbStG die Möglichkeit, auf die Steuerbefreiungen des § 13 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG und des § 13 Abs...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 3 Ergänzende Prinzipien der GuV nach IFRS

Rz. 29 Entsprechend wie in der HGB-Rechnungslegung gelten für die IFRS-GuV-Rechnung die allgemeinen Grundsätze für die Erstellung von Abschlüssen, die im Wesentlichen im Conceptual Framework niedergelegt sind. Im Gegensatz zur HGB-Rechnungslegung enthalten die IFRS keine spezifischen Gliederungsvorschriften für Unternehmen, die in einer bestimmten Rechtsform geführt werden o...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.1.1.6 Personalaufwand

Rz. 68 Unter dem Personalaufwand werden sämtliche Aufwendungen aus Leistungen an Arbeitnehmer ausgewiesen. Ausweispflichtig sind stets die geleisteten Bruttobeträge, d. h. vor Abzug von Steuern[1] und vor Abzug der von den Arbeitnehmern zu tragenden Sozialabgaben. Eine Verpflichtung zum getrennten Ausweis einzelner Komponenten (z. B. Sozialabgaben oder Aufwand für Altersvers...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.2.4 Erträge und Aufwendungen aus sonstigen Vermögenswerten der investiven Kategorie

Rz. 96 Sofern es sich nicht um eine angegebene Hauptgeschäftstätigkeit handelt, zählen insbesondere die als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien, die zu fortgeführten Anschaffungskosten und die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerten zu den sonstigen Vermögenswerten, die eigenständig und weitestgehend unabhängig von den anderen R...mehr

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Erbschaftsteuer: Steuerbefr... / 2.5 Besonderheiten

Die Befreiung nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG stellt einen Freibetrag dar und keine Freigrenze. Besteuert wird also nur der Erwerb, der den steuerfrei bleibenden Betrag übersteigt. Praxis-Beispiel Beispiel 1: Anwendung der Steuerbefreiung nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG Vater V wendet seiner Tochter T am 1.2.2023 Hausrat (Möbel) mit einem Wert i. H. v. 60.000 EUR zu.mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 1 IFRS-GuV-Rechnung und sonstiges Gesamtergebnis als Bestandteil des IFRS-Abschlusses

Rz. 1 In Deutschland ist die EU-Verordnung, welche die Anwendung der IAS/IFRS-Standards ab 2005 für kapitalmarktorientierte Konzerne grundsätzlich verpflichtend vorsieht,[1] durch das Gesetz zur Einführung internationaler Rechnungslegungsstandards und zur Sicherung der Qualität der Abschlussprüfung (sog. Bilanzrechtsreformgesetz – BilReG) umgesetzt worden. Neben der sich ber...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.2.3 Erträge und Aufwendungen aus Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten

Rz. 95b Erträge und Aufwendungen aus Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten sind nach IFRS 18.53 b) i. V. m. IFRS 18.54 separat in der investiven Kategorie auszuweisen, ausgenommen es handelt sich um eine angegebene Hauptgeschäftstätigkeit[1] oder das Investment in Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente steht im Zusammenhang mit der Bereitstellung von Finanzier...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.7.3.3 Zeitwertänderungen von aus dem Sicherungsinstrument abgespaltenen Komponenten zur Verbesserung der Effektivität des Sicherungszusammenhangs

Rz. 145a Grundsätzlich darf ein Sicherungsinstrument nur vollständig in eine Sicherungsbeziehung einbezogen werden. Von diesem Grundsatz bestehen im IFRS 9 jedoch 3 Ausnahmen. Neben der hier nicht zu behandelten Möglichkeit der nur prozentualen Designation eines Sicherungsinstruments[1] enthalten die IFRS 9. Kap. 6.5.15 bzw. IFRS 9. Kap. 6.5.16 Ausnahmen, die bezwecken, dass...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.5 Ergebnis aus aufgegebenen Geschäftsbereichen

Rz. 109 Das GuV-Gliederungsschema sieht für die Gesamtsumme des Ergebnisses aus aufgegebenen Geschäftsbereichen einen gesonderten Ausweis gemäß IFRS 18.75 a) (v) vor und verweist in Bezug auf den Inhalt auf IFRS 5; dieser umfasst sowohl das (laufende) Ergebnis der aufgegebenen Geschäftsbereichen (nach Steuern) als auch das Ergebnis, das bei der Bewertung mit dem Minimum aus ...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.7.1 Struktur

Rz. 119 Wie bereits unter Rz. 5 ausgeführt, ist seit den Amendments vom Juni 2011 der "sonstige Gesamtergebnis"-Abschnitt der GuV-Rechnung und des sonstigen Gesamtergebnisses in 2 Unterabschnitte bzw. Kategorien zu untergliedern: sonstiges Gesamtergebnis aus bei Eintritt bestimmter Bedingungen zu reklassifizierenden Posten und sonstiges Gesamtergebnis aus nie zu reklassifizier...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 2.4 Ausweisvorschriften zur IFRS-GuV-Rechnung

Rz. 23 Die übrigen IAS/IFRS enthalten zumeist unter dem Abschnitt "Angaben" Offenlegungspflichten, welche auch für die GuV-Rechnung relevant sein können. Im Einzelfall hat die berichterstattende Einheit stets zu prüfen, ob die Offenlegung der nachstehend aufgelisteten Angaben zu einer nützlichen strukturierten Zusammenfassung der Aufwendungen und Erträge führt.[1] Zu diesen o...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.1.1.1 Erlöse

Rz. 49 Ausgangsgröße der IFRS-GuV sind gemäß IFRS 18.75 a) die (Umsatz-)Erlöse. IFRS 15. Appendix A definiert Erlöse als Ertrag aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit eines Unternehmens. Eine nähere Präzisierung des Begriffs der "gewöhnlichen Geschäftstätigkeit" oder Abgrenzung von den nicht zur gewöhnlichen Geschäftstätigkeit zählenden Erträgen fehlt in IFRS 15. Zudem dürf...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.4 Steueraufwand

Rz. 106 Unter dem Steueraufwand nach IFRS 18.75 a) (iv) sind sowohl die Ertragsteueraufwendungen als auch die Ertragsteuererträge auszuweisen,[1] die nicht auf aufgegebene Geschäftsbereiche (m. a. W. auf das Ergebnis aus fortzuführenden Geschäftsbereichen) entfallen. Die Ertragsteuern umfassen dabei sowohl die effektiven, d. h. die tatsächlich zu leistenden, Ertragsteuern als...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.7.3.4 Währungsumrechnungsdifferenzen aus der Umrechnung ausländischer Geschäftsbetriebe

Rz. 146 Für die Umrechnung eines in funktionaler Währung erstellten bzw. umgerechneten (Einzel-)Abschlusses eines ausländischen Geschäftsbetriebs[1] in eine von der funktionalen Währung abweichenden Berichtswährung gelten folgende Grundsätze: Die Vermögens- und Schuldposten sind mit dem jeweiligen Stichtagskurs, die Aufwands- und Ertragsposten der GuV-Rechnung und des sonstig...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 2.5 Erfolgsstrukturanalyse der IFRS-GuV

Rz. 24 Die Erfolgsstrukturanalyse will auf Basis der im Abschluss ausgewiesenen Daten Aussagen über das Zustandekommen des Jahresergebnisses, seiner Komponenten sowie deren Nachhaltigkeit generieren, um hierauf aufbauend Prognosen über das künftige Ergebnispotenzial durchzuführen.[1] Die Möglichkeiten der Erfolgsstrukturanalyse eines Abschlusses werden durch Gliederungs- und...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.2.2 Ergebnisbeiträge aus sonstigen Beteiligungen

Rz. 95 Unter der Voraussetzung, dass das Investment in sonstige Beteiligungen (d. h. weder assoziierte Unternehmen, Gemeinschaftsunternehmen noch nicht konsolidierte Tochterunternehmen) keine Hauptgeschäftstätigkeit darstellt, erfolgt der Ausweis deren Ergebnisbeiträge in der investiven Kategorie.[1] Hierbei handelt es sich entweder um erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwe...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.1.2.1 Umsatzkosten

Rz. 81 Der konkrete Umfang der hierunter auszuweisenden Aufwendungen hängt entscheidend von den angegebenen Hauptgeschäftstätigkeiten ab, die sich in den Umsatzerlösen niederschlagen. Sofern weder die Bereitstellung von Finanzierungen an Kunden noch die Investition in bestimmte Vermögenswerte, die eigenständig und weitestgehend unabhängig von den anderen Ressourcen der beric...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.7.3.5 Währungsumrechnungsdifferenzen aus einem einen Bestandteil der Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb bildenden monetären Posten

Rz. 150 Monetäre Posten, z. B. in Form einer Forderung, gegenüber einem ausländischen Geschäftsbetrieb,[1] deren Abwicklung auf absehbare Zeit weder geplant noch wahrscheinlich ist, stellen einen Bestandteil der Nettoinvestition in diesen ausländischen Geschäftsbetrieb dar.[2] Hierbei handelt es sich insbesondere entweder um beteiligungsähnliche Darlehen oder langfristige Ve...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuer: Steuerbefr... / 9 Ansprüche nach dem Lastenausgleichsgesetz und nach ähnlichen Gesetzen (§ 13 Abs. 1 Nr. 7 ErbStG)

Steuerbefreit sind auch die Ansprüche nach den folgenden Gesetzen in der jeweils geltenden Fassung: Ansprüche aus dem Lastenausgleichsgesetz (§ 13 Abs. 1 Nr. 7a ErbStG); Ansprüche nach dem Flüchtlingshilfegesetz (§ 13 Abs. 1 Nr. 7b ErbStG); Ansprüche nach dem Allgemeinen Kriegsfolgengesetz (§ 13 Abs. 1 Nr. 7c ErbStG); Ansprüche nach dem Gesetz zur Regelung der Verbindlichkeiten ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.1.1.4 Übrige Erträge der betrieblichen Kategorie

Rz. 61 In der betrieblichen Kategorie können neben den Erlösen weitere Erträge ausgewiesen werden, die aufgrund gemeinsamer Eigenschaften zu aggregieren sind. Die konkret hierunter auszuweisenden Erträge, hängen vor allem davon ab, welchen Hauptgeschäftstätigkeiten die berichterstattende Einheit nachgeht. Sofern weder die Bereitstellung von Finanzierungen an Kunden noch die ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.2.8.2 Erfasste Einkünfte

Rz. 181 Der Tatbestand ist eingeschränkt und erfordert sorgfältige Interpretation. Im Einzelnen werden erfasst: Veräußerung von unbeweglichem Vermögen, die, isoliert betrachtet, nicht steuerbar oder nur stpfl. nach § 23 Abs. 1 Nr. 1 EStG wäre (Rz. 186); Veräußerung von Sachinbegriffen und Rechten, die, isoliert betrachtet, der Besteuerung als Einkünfte aus Vermietung und Verpa...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.5.2.1 Voraussetzung der Steuerpflicht (Inlandsbezug)

Rz. 289 § 49 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. a EStG ist der umfangreichste der Einzeltatbestände der Nr. 5. Von der beschr. Steuerpflicht werden, bei Ansässigkeit des Schuldners im Inland, folgende Sachverhalte erfasst: Gewinnanteile, § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG (Rz. 294); Bezüge aus Kapitalherabsetzung und Auflösung, § 20 Abs. 1 Nr. 2 EStG (Rz. 301); Einnahmen aus stiller Gesellschaft und par...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
ABC der immateriellen Wirts... / Firmen- oder Geschäftswert/Praxiswert

Bei dem Firmen- oder Geschäftswert handelt es sich um den Mehrwert, der einem gewerblichen Unternehmen über den Substanzwert der einzelnen materiellen und immateriellen Wirtschaftsgüter abzüglich Schulden innewohnt; er wird durch die Gewinnaussichten bestimmt. Ob ein Firmen- oder Geschäftswert vorhanden ist, ist eine Frage des jeweiligen Einzelfalls. Ein Geschäfts- oder Firm...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.2.8.3 Ermittlung der Einkünfte

Rz. 198 Hinsichtlich der Besteuerung der laufenden Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung ab Vz 2009 unterliegen der Besteuerung die "Einkünfte". Diese Einkünfte sind grundsätzlich nach inländischen Vorschriften über die Einkünfteermittlung zu berechnen. Da es sich um originär oder, nach S. 2, um fiktiv gewerbliche Einkünfte handelt, hat eine Gewinnermittlung nach § 4 EStG...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Realteilung / 7.1 Spitzenausgleichsgewinn bei der Einkommensteuer

In zahlreichen Realteilungsfällen ist ein vollständiger Wertausgleich durch die Zuteilung von Wirtschaftsgütern des Gesellschaftsvermögens einschließlich der Geldkonten nicht möglich. Ein Gesellschafter enthält dann – bezogen auf seinen nach Verkehrswerten ermittelten Auseinandersetzungsanspruch – mehr Vermögen, der andere Gesellschafter weniger Vermögen als ihm zusteht. Des...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.2.3 Personengesellschaft

Rz. 73 Nach deutschem Recht wird eine Personengesellschaft steuerlich als "transparent" behandelt, d. h., sie ist für die Ertragsteuern nicht selbst Steuersubjekt. Steuersubjekte sind lediglich die Gesellschafter, denen die von der Personengesellschaft erzielten Gewinne anteilig zugerechnet werden. Für die Anwendung der DBA bedeutet dies, dass eine Personengesellschaft zwar ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Realteilung / 6 Realteilung ohne Spitzenausgleich

Der Idealfall einer Realteilung sieht so aus, dass die Buchwerte der den Gesellschaftern übertragenen Wirtschaftsgüter mit den Kapitalkonten der Gesellschafter übereinstimmen und die in den übertragenen Wirtschaftsgütern enthaltenen stillen Reserven den Anteilen der Gesellschafter am Gesellschaftsvermögen entsprechen. In diesem Fall wirft die Bilanzierung in den Fortführungs...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
ABC der immateriellen Wirts... / Nutzungsrechte

Dingliche oder obligatorische Nutzungsrechte, z. B. Nießbrauchsrechte an einem Grundstück, sind als immaterielle Wirtschaftsgüter zu aktivieren, soweit sie bei entgeltlichem Erwerb eine gesicherte Rechtsposition gewähren und einer Bilanzierung nicht die Grundsätze des schwebenden Vertrags entgegenstehen. Unentgeltlich erworbene Nutzungsrechte sind keine selbstständigen Wirts...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Realteilung / 4.4 Begünstigte Realteilung

Jeder Realteiler muss einen Betrieb, Teilbetrieb, Mitunternehmeranteil, Mitunternehmerteilanteil oder Einzelwirtschaftsgüter (nicht zwingend notwendige Betriebsgrundlagen) erhalten. Es ist nicht erforderlich, dass jeder Realteiler wesentliche Betriebsgrundlagen des steuerlichen Gesamthandsvermögens erhält.[1] Wesentliche Betriebsgrundlage i. S. d. § 16 Absatz 3 Satz 3 EStG s...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Realteilung / 5.1 Sachwertabfindung in das Privatvermögen

Nach § 723 Abs. 1 Nr. 2 BGB führt z. B. die Kündigung eines GbR-Gesellschafters zum Ausscheiden des Gesellschafters aus der Gesellschaft. Sofern im Gesellschaftsvertrag nichts anderes vereinbart ist, ist die Gesellschaft verpflichtet, den ausgeschiedenen Gesellschafter von der Haftung für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft zu befreien und ihm eine dem Wert seines Anteils...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.2.7.4 Veräußerung von Anteilen an Grundstücksgesellschaften, Doppelbuchst. cc)

Rz. 176a Nach Art. 13 Abs. 3 OECD-MA steht Deutschland das Besteuerungsrecht zu, wenn ein im Ausland ansässiger Gesellschafter Anteile an einer Körperschaft veräußert, deren Vermögen zu mehr als 50 % unmittelbar oder mittelbar in unbeweglichem Vermögen besteht, das in Deutschland belegen ist (Grundstücksgesellschaft). Diese Regelung ist unabhängig davon, wo sich Sitz und/ode...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
JStG 2024: Unternehmerische... / 2. Sanierungserträge (§ 3a EStG)

Rechtsentwicklung: § 3a EStG wurde durch das Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen[2] eingefügt. Nach Streichung des § 3 Nr. 66 EStG zuletzt i.d.F. der Bekanntmachung vom 16.4.1997[3] haben die Finanzbehörden auf der Grundlage des BMF-Schreibens vom 27.3.2003 [4] sachliche Billigkeitsmaßnahmen in Form von abweichenden Festsetzungen (§ ...mehr