Fachbeiträge & Kommentare zu Schulden

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Belgien / III. Abwicklung von im Inland belegenem Nachlass deutscher Staatsangehöriger

Rz. 107 Bei einem Erbfall eines deutschen Staatsangehörigen, der in Belgien bewegliches und/oder unbewegliches Vermögen hinterlässt, empfiehlt es sich, die Dienstleistungen eines belgischen Notariats in Anspruch zu nehmen, insbesondere dann, wenn der Erblasser seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt in Belgien hatte, was ab dem 17.8.2015 nach den Regeln der EuErbVO die Anwend...mehr

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Kroatien / B. Gesetzliche Erbfolge

Rz. 7 Das materielle Erbrecht ist in dem am 3.4.2003 in Kraft getretenen Erbgesetz[10] enthalten, welches das noch aus dem Jahr 1955 stammende alte jugoslawische Bundesgesetz über das Erbrecht abgelöst hat.[11] Da die jugoslawische Teilrepublik Kroatien während der Dauer der Zugehörigkeit zur SFR Jugoslawien von ihrer Gesetzgebungskompetenz auf dem Gebiet des Erbrechts keine...mehr

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§ 4 Verfahren auf Abnahme d... / 2. Auswertung des Vermögensverzeichnisses durch den Gläubiger

Rz. 260 Der Gläubiger wird nunmehr das Vermögensverzeichnis intensiv auszuwerten haben. Auf angegebene Vermögenswerte ist unmittelbar mit der entsprechenden Vollstreckungsart zuzugreifen. Rz. 261 Hinweis Der Auswertung des Vermögensverzeichnisses sollte größte Aufmerksamkeit gewidmet werden. Allein aus der Tatsache, dass der Schuldner ein solches Verzeichnis vorgelegt und die...mehr

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§ 7 Prozessrecht, Rechtskra... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 120 Nach Auffassung des Berufungsgerichts war die Berufung als unzulässig zu verwerfen. Da die Nebenintervenientin nur einfache Streithelferin der Beklagten sei, sei die von ihr gegen den ausdrücklichen Willen der unterstützten Hauptpartei eingelegte Berufung unzulässig. Rz. 121 Die statthafte (§ 574 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, § 522 Abs. 1 S. 4 ZPO) und auch im Übrigen zulässige ...mehr

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Lettland / 1. Annahme der Erbschaft und Erbenhaftung

Rz. 47 Mit dem Anfall der Erbschaft wird nach lettischem Recht lediglich die Möglichkeit begründet, Erbe zu werden. Zum Erbschaftserwerb bedarf es dann noch einer Erklärung des Berufenen gegenüber dem zuständigen Notar, dass er die angefallene Erbschaft antritt. Eine teilweise Annahme oder eine Annahme, die Bedingungen oder Ausnahmen unterliegt, ist nach Art. 699 ZGB nicht m...mehr

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Norwegen [1] / 1. Berechnung des Pflichtteils

Rz. 57 Im Vorfeld der Pflichtteilsberechnung ist eine Bewertung des Vermögens des Erblassers vorzunehmen. Dabei ist der Wert zugrunde zu legen, der bei einem Verkauf auf dem freien Markt erzielt werden kann. Von diesem Bruttovermögen sind eventuelle Verbindlichkeiten abzuziehen. Vom dann verbleibenden Nettovermögen wird der Pflichtteil berechnet.mehr

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§ 16 Rechtsbehelfe in der Z... / a) Voraussetzungen des Antrages

Rz. 147 Stellt die Zwangsvollstreckung unter voller Würdigung des Schutzbedürfnisses des Gläubigers wegen ganz besonderer Umstände für den Schuldner eine mit den guten Sitten nicht mehr zu vereinbarende Härte dar, so kann das Vollstreckungsgericht auf Antrag des Schuldners die Zwangsvollstreckung nach § 765a ZPO ganz oder teilweise aufheben, untersagen oder einstweilen einst...mehr

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§ 3 Sonstige Haftungsaussch... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 115 Die Revisionen waren teilweise begründet. Die Klägerin konnte von der Beklagten Schadensersatzleistungen auf ihren Verdienstausfall bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze nur insoweit verlangen, als sie von einem Sozialversicherungsträger (hier: gesetzliche Rentenversicherung) infolge der unfallbedingten Erwerbsminderung keine kongruenten Leistungen erhalten oder noc...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Wendt, Einkommensteuerliche Aspekte alter u neuer Kooperationsformen landw Betriebe, FR 1996, 265; Ritzrow, Mitunternehmerschaft bei Ehegatten in der LuF, StBp 2007, 17; v. Twickel, Drum prüfe, wer sich ewig bindet … – Mitunternehmerschaft bei Landwirtsehegatten, DStR 2009, 411. Rn. 127 Stand: EL 130 – ET: 09/2018 Die Einkünfte aus LuF sind entsprechend § 2 Abs 1 EStG demjenigen...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Vermögensarrest zur Sicherung der Wertersatzeinziehung (§§ 111e ff. StPO)

a) Einführung Rz. 470 [Autor/Stand] Ist die Annahme begründet, dass die Voraussetzungen der Einziehung von Wertersatz vorliegen, so kann gem. § 111e Abs. 1 StPO zur Sicherung der Vollstreckung der Vermögensarrest in das bewegliche und unbewegliche Vermögen des Betroffenen angeordnet werden. Liegen dringende Gründe für diese Annahme vor, so soll der Vermögensarrest angeordnet ...mehr

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Slowenien / VII. Verringerung des Erblasservermögens aufgrund Sozialhilfe

Rz. 33 Hat der Erblasser Sozialhilfe gemäß den Vorschriften über die Sozialhilfe aus dem Budget der Republik Slowenien oder einer Gemeinde erhalten, wird sein Vermögen mangels abweichender Bestimmungen um den Wert der empfangenen Sozialhilfe gemindert.[80] Das Vermögen des Erblassers geht insoweit in das Eigentum der Republik/Gemeinde über (Art. 128 ErbG)[81] und ist nicht G...mehr

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Bulgarien / VI. Möglichkeiten zur Nachlassgestaltung außerhalb des Erbrechts

Rz. 64 Nach bulgarischem Recht sind die Gestaltungsmöglichkeiten im Bereich des Erbrechts beschränkt. Es sind weder Ehe- noch Erbverträge zulässig. Ausdrückliche Vorschriften im Familienkodex und im Gesetz über die Verbindlichkeiten und Verträge sorgen für die Nichtigkeit solcher Vereinbarungen. Schenkungen von Todes wegen sind auch nichtig. Eine postmortale Vollmacht ist ni...mehr

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Finnland / 1. Nachlassinventar

Rz. 75 Nach dem Tod einer in Finnland wohnhaft gewesenen Person ist binnen einer Frist von drei Monaten das Nachlassinventar zu errichten. Inhalt des Nachlassinventars ist zum einen die Auflistung der Nachlassbeteiligten, zum anderen eine Auflistung des Nachlassvermögens inkl. aller Forderungen und Verbindlichkeiten. Auf diese Weise dient das Nachlassinventar sowohl der Nach...mehr

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§ 16 Rechtsbehelfe in der Z... / 7. Muster: Aufgebotsantrag des Erben

Rz. 574 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 16.19: Aufgebotsantrag des Erben An das Amtsgericht – Nachlassgericht – in _________________________ In der Nachlasssache des am _________________________ in _________________________ verstorbenen _________________________, zuletzt wohnhaft in _________________________, zeigen wir an, dass wir die Interessen des Erb...mehr

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§ 10 Zwangsvollstreckung we... / XVII. Merkblatt zur Zahlung des Bargebots nach § 49 ZVG

Rz. 647 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 10.17: Merkblatt zur Zahlung des Bargebots nach § 49 ZVG Merkblatt zur Zahlung des Bargebots nach § 49 ZVGmehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / a) Künftige Mietänderung

Rz. 17 [Autor/Stand] Sehen die vertraglichen Vereinbarungen am Bewertungsstichtag vor, dass die Miete in der Zukunft in unterschiedlich hohen Beträgen zu zahlen ist, muss dies wegen der Verbindlichkeit der vertraglichen Vereinbarung bei der Ermittlung des Rohertrags berücksichtigt werden. Denn die schuldrechtliche Wirkung der vereinbarten Miete existiert bereits zum Bewertun...mehr

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§ 7 Zwangsvollstreckung weg... / 6. Pfändungsschutz

Rz. 24 Bei den Geldforderungen, die der Mehrheit der Bevölkerung zustehen, handelt es sich weit überwiegend um Forderungen auf Lohn, Gehalt, Ruhegehalt, Rente oder Sozialleistungen. Wären diese Geldforderungen unbeschränkt pfändbar, hätte dies erhebliche Folgen: Den Schuldnern würden die Mittel zur angemessenen Lebensführung oft fehlen, die Gemeinschaft der Steuerzahler oder...mehr

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Ungarn / a) Funktion und Rechtsnatur der Nachlassübergabe

Rz. 292 Als Ergebnis des Nachlassverfahrens erlässt der Notar i.d.R. einen Beschluss über die Übergabe des Nachlasses. Der Nachlassübergabebeschluss [256] ist die wichtigste Form der notariellen Entscheidungen in Nachlassangelegenheiten. Es handelt sich um eine Übergabe des Nachlasses an den Erben im rechtlichen – und nicht im physischen – Sinne. Die Nachlassübergabe bedeutet...mehr

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Norwegen [1] / I. Aufgebot (proklama)

Rz. 89 Die Erben können sich zunächst eine Übersicht über die Verpflichtungen des Erblassers dadurch verschaffen, dass ein Aufgebot (proklama) erlassen wird. Dabei werden die Gläubiger in Form einer Mitteilung dazu aufgefordert, ihre gegenüber dem Erblasser bestehenden Ansprüche geltend zu machen. In Fällen, in denen der Nachlass öffentlich geteilt werden soll, erlässt das G...mehr

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§ 10 Zwangsvollstreckung we... / bb) Rangklasse 1

Rz. 206 Unmittelbar nach den Verfahrenskosten sind die Vorschüsse, die ein die Zwangsverwaltung desselben Grundstücks betreibender Gläubiger zur Erhaltung oder nötigen Verbesserung des Grundstücks,[255] wie z.B. Reparaturkosten, Versicherungsbeiträge, Kosten für Umbau-/Bauvollendung, Vergütung des Zwangsverwalters,[256] geleistet und im Zwangsverwaltungsverfahren nicht ersta...mehr

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§ 16 Rechtsbehelfe in der Z... / 5. Muster: Antrag des Erben auf Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens

Rz. 572 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 16.17: Antrag des Erben auf Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens An das Amtsgericht – Insolvenzgericht – in _________________________ In der Nachlasssache des am _________________________ in _________________________ verstorbenen _________________________ zeigen wir an, dass wir die Interessen des Erben _______...mehr

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§ 10 Zwangsvollstreckung we... / a) Bruchteilsgemeinschaft

Rz. 522 Hierbei steht jedem einzelnen Eigentümer ein – ideeller – Anteil an dem Gegenstand zu (§§ 741–758 BGB). Insofern hat der Bruchteilseigentümer (z.B. Ehegatte) die Stellung eines richtigen Eigentümers. Er darf daher frei über seinen Anteil verfügen, d.h. diesen belasten, übertragen oder gar verpfänden. Die Aufhebung einer Bruchteilsgemeinschaft an einem Grundstück, das...mehr

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§ 11 Zwangsverwaltung / 6. Rangklasse 5

Rz. 103 In diese Rangklasse gehören alle Ansprüche, die sonst in keiner der vorherigen Klassen berücksichtigt wurden. Dies ist allerdings nur dann der Fall, wenn wegen solcher Ansprüche der Gläubiger das Verfahren auch betreibt. Eine formlose Anmeldung berücksichtigt somit solche Ansprüche nicht. Rz. 104 In die Rangklasse 5 fallen zum einen die einmaligen Beträge der in Rangk...mehr

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ZErb 01/2025, Unternehmensn... / 2. Gestaltungsoptionen in der Praxis

In der Praxis werden Gestaltungsoptionen genutzt, um dennoch im Ergebnis eine Übertragung zu Buchwerten nach § 6 Abs. 3 EStG zu erzielen. Es ist etwa möglich, einen Personengesellschaftsanteil nach § 20 UmwStG in eine GmbH einzubringen. Dieser Kapitalgesellschaftsanteil kann dann ertragsteuerneutral auf die gemeinnützige Organisation übertragen werden.[18] Diese Gestaltung g...mehr

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Portugal / 3. Annahme unter dem Vorbehalt des Inventars

Rz. 130 Nach Art. 2052 Abs. 1 CC kann der Erbe die Erbschaft in schlichter Weise oder unter dem Vorbehalt der Inventarerrichtung annehmen ("… pura e simplesmente ou a benefício de inventário"). Handelt es sich um minderjährige Erben, so kann die Annahme nur erfolgen, wenn sie unter dem Vorbehalt der Inventarerrichtung erfolgt (Art. 2053 CC). Rz. 131 Wenn die Erbschaft unter d...mehr

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Betriebsprüfung: Erhebung v... / 2.3.3 Erfüllungsgehilfen

Der Arbeitgeber haftet auch für jedes vorsätzliche oder bedingt vorsätzliche Verhalten seiner Erfüllungsgehilfen, als hätte er selbst gehandelt. Erfüllungsgehilfe ist, wer mit Wissen und Wollen des Arbeitgebers als Beitragsschuldner bei der Erfüllung einer ihm obliegenden Verbindlichkeit tätig wird. Unerheblich ist dabei das zwischen dem Arbeitgeber und dem Erfüllungsgehilfe...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Geschäftsführer / 5.8 Zufluss von Tantiemen bei beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern

Einnahmen aus Tantieme-Forderungen, die die Kapitalgesellschaft ihrem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer schuldet und die sich bei der Ermittlung des Einkommens der Kapitalgesellschaft ausgewirkt haben, fließen dem Gesellschafter-Geschäftsführer bereits bei Fälligkeit zu. Der Grundsatz des Zuflusses bei Fälligkeit entfällt, wenn die GmbH zahlungsunfähig ist.[1] Der ...mehr

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Estland / 3. Rechte und Pflichten der Erben

Rz. 53 Mit der Annahme der Erbschaft gehen alle Rechte und Pflichten des Erblassers auf den Erben über, mit Ausnahme solcher Rechte und Pflichten, die untrennbar mit der Person des Erblassers verbunden sind und dem Gesetz nach nicht auf andere Personen übergehen können. Der Erbe ist verpflichtet, alle Verbindlichkeiten des Erblassers zu erfüllen. Reicht dazu die Erbschaft nic...mehr

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Großbritannien: Schottland / 1. Beginn und Ende des Amtes

Rz. 37 Unabhängig davon, ob der executor bereits im Testament ernannt ist (sog. executor-nominate) oder vom Gericht bestellt wird (sog. executor-dative, was dem englischen administrator entspricht), beginnt das Amt in Schottland erst mit der Bestätigung (confirmation) durch den zuständigen sheriff court. Eine Verwaltung ohne förmliche Bestätigung (vitious intromission) führt...mehr

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§ 2 Sozialversicherungsrech... / 7. Haftungsbefreiung bei Arbeitsunfällen von Wanderarbeitnehmern in der EU

Rz. 112 BGH, Urt. v. 15.7.2008 – VI ZR 105/07, VersR 2008, 1358 Zitat EWG-VO 1408/71 Art. 93; SGB VII § 105; ZPO § 293mehr

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Österreich / 2. Eigentumswohnung

Rz. 30 Eine Eigentumswohnung[13] kann an eine juristische Person, an eine Personengesellschaft oder an maximal zwei natürliche Personen je zur Hälfte übertragen werden. Die Erbteilung hat zwingend im Verlassenschaftsverfahren zu erfolgen; kommt es zu keiner Einigung, ist die Eigentumswohnung zu versteigern (§ 12 WEG).[14] Rz. 31 Steht eine Eigentumswohnung im Eigentum von zwe...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Vor dem 01.01.2008 abgeschlossene WÜV

Rn. 206 Stand: EL 130 – ET: 09/2018 Nach st Rspr des BFH (zuletzt BFH v 28.02.2003, BStBl II 2003, 644) unterlag ein WÜV wegen seiner Einordnung als familienrechtlicher Vertragstyp mit erbrechtlichem Bezug den Grundsätzen einer Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen. Folge davon war, dass die vom Nutzungsberechtigten an den Hofeigentümer geleisteten Zahlungen keine BA ...mehr

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Lettland / IV. Besonderheiten der Erbschaft

Rz. 59 Für bestimmte vererbte Vermögensgegenstände bestehen Sonderregelungen. Rz. 60 Auf die Anteile an einem Personalunternehmen finden die Regelungen über unbewegliches Vermögen entsprechende Anwendung. Personalunternehmen können hingegen nicht gesetzlicher oder vertraglicher Erbe werden, stattdessen können sie aber im Rahmen einer letztwilligen Verfügung bedacht werden. Rz...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / af) Rückstellung für Rückbauverpflichtung

Rn. 58g Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Häufig dürfen neue Biogasanlagen nur errichtet werden, wenn nach Ende der Nutzung auch eine etwaige Beseitigung/Rückbau geregelt wurde. Eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten darf steuerlich nach R 5.7 Abs 4 S 1 EStR 2012 nur gebildet werden, wenn die öffentlich-rechtliche Verpflichtung hinreichend konkretisiert ist. Das ist rege...mehr

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Ungarn / 5. Erbschaftsgebühr des Nießbrauchs

Rz. 328 Erbt jemand einen Nießbrauch an bestimmten Nachlassgegenständen, so muss – um die Erbschaftsgebühr des Nießbrauchs festzustellen – zuerst der Wert dieses Rechts ermittelt werden. Die Berechnungsgrundlage des Wertes des Nießbrauchs (oder eines sonstigen Vermögensrechts) ist der sog. Jahreswert, d.h. der Wert des fraglichen Rechts für die Dauer von einem Jahr. Der Jahr...mehr

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§ 7 Zwangsvollstreckung weg... / 1. Allgemeines

Rz. 7 Geldforderungen sind schuldrechtliche Ansprüche des Schuldners als Gläubiger gegen einen Dritten, die von Anfang an oder nach späterem Übergang auf Zahlung von Geld gerichtet sind.[2] Sie können aus unterschiedlichen Rechtsverhältnissen stammen und auf Zahlung in in- oder ausländischer Währung gerichtet sein.[3] Abzugrenzen sind die Geldforderungen von den Geldstückschu...mehr

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Belgien / a) Erb- oder Universalvermächtnis

Rz. 53 Das belgische Recht kennt das Erb- oder Universalvermächtnis (legs universel), mit dem der Erblasser – vergleichbar der Erbeinsetzung nach deutschem Recht – über sein gesamtes Vermögen zugunsten einer oder mehrerer Personen gemeinschaftlich verfügt, Art. 4.193–4.194 ZGB. Im Erbfall geht das gesamte Vermögen des Erblassers im Wege der Gesamtrechtsnachfolge automatisch ...mehr

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Finnland / c) Recht auf finanzielle Unterstützung für Kinder, den überlebenden Ehegatten und den Partner in nichtehelicher Lebensgemeinschaft

Rz. 16 Sind für die Erziehung und Ausbildung eines Kindes des Erblassers Mittel über das hinaus erforderlich, was dem Kind als Erbe zufällt, so ist ihm gem. PK 8:1 eine einmalige Unterstützung zu gewähren. Auch dem überlebenden Ehegatten, dem/der Verlobten und dem Partner in nichtehelicher Lebensgemeinschaft, der selbst nicht für sein Auskommen sorgen kann, ist gem. PK 8:2 e...mehr

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Tschechien / 2. Berechnung und Erfüllung des Pflichtteils

Rz. 97 Die Berechnung des Pflichtteils ist in den §§ 1654 ff. ZGB geregelt. Hiernach hat der Pflichtteilsberechtigte einen Geldanspruch in Höhe seines Pflichtteils. Zu diesem Zwecke ist im Nachlassverfahren ein Verzeichnis des Nachlassvermögens zu erstellen und das Vermögen zu bewerten. Verbindlichkeiten des Erblassers, die bereits im Zeitpunkt seines Todes bestanden haben, ...mehr

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Ungarn / e) Sicherungsmaßnahmen

Rz. 250 Macht ein an der Erbfolge Beteiligter glaubhaft, dass ein zum Nachlass gehörender Vermögensgegenstand gefährdet ist, kann der Gemeindedirektor bzw. der Notar noch im Laufe des Nachlassverfahrens Sicherungsmaßnahmen anordnen.[223] Welche Maßnahmen in Betracht kommen, richtet sich nach dem Stand des Verfahrens. Beispielsweise kann der Nachlassgegenstand in richterliche...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.5 Geringes Vermögen (Schonvermögen)

Tz. 34 Stand: EL 141 – ET: 02/2025 Als geringfügig sieht die Verwaltung ein Vermögen bis zu einem gemeinen Wert (Verkehrswert) i. H. v. 15 500 EUR an (s. R 33a. 1 Abs. 2 EStR und s. AEAO zu § 53 AO TZ 9, Anhang 2). Es wird z. B. einer Person nicht zugemutet, ein angemessenes selbst bewohntes Haus oder eine Eigentumswohnung wegen der Bestreitung von Kosten für den Lebensunterh...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Geschäftsführer / 6.4 Verzicht auf Pensionsansprüche

Verzichtet ein Gesellschafter-Geschäftsführer gegenüber der GmbH auf eine bereits erdiente (werthaltige) Pensionsanwartschaft, ist darin nur dann keine verdeckte Einlage zu sehen, wenn auch ein fremder Geschäftsführer unter sonst gleichen Umständen die Pensionsanwartschaft aufgegeben hätte. War die Zusage der Altersversorgung im Anstellungsvertrag geregelt, führt der Verzich...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Litauen / I. Umfang des Nachlasses

Rz. 10 Art. 5.1.2 lit. BGB bestimmt den Umfang des Nachlasses. Grundsätzlich umfasst der Nachlass das gesamte Vermögen und alle Rechte und Pflichten des Verstorbenen. Nach Art. 5.1.2 lit. BGB können das bewegliche und unbewegliche Vermögen einschließlich Forderungen und Immaterialgüterrechte (Patente, Warenzeichen etc.) in den Nachlass fallen, ebenso wie Verbindlichkeiten. A...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Österreich / a) Todesfallaufnahme

Rz. 123 Das Verlassenschaftsverfahren wird von Amts wegen eingeleitet, sobald aufgrund einer öffentlichen Urkunde (Sterbeurkunde, Sterbemitteilung, Todeserklärung oder Todesbeweis) oder sonst auf unzweifelhafte Weise ein Todesfall bekannt wird. Die Personenstandsbehörden sind verpflichtet, das für den Wohnort eines Verstorbenen zuständige Bezirksgericht zu verständigen. Das ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 ABC der Forderungspfändung / I. Kreditkartenverfahren

Rz. 713 Die Kreditkarte ist ein Ausweis, gegen dessen Vorlage der Karteninhaber ohne Barzahlung vom Geschäftsunternehmen Waren und Dienstleistungen erhalten kann. Der Inhaber muss lediglich einen Rechnungsbeleg unterschreiben; das entfällt z.B. bei Kreditkartenzahlungen im Internet, wo lediglich die Kreditkartennummer der Kreditkarte anzugeben ist. Der Unternehmer reicht den...mehr

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Tschechien / a) Anrechnung auf den Pflichtteil

Rz. 102 Auf den Pflichtteil anzurechnen ist alles, was der Berechtigte aus dem Nachlass tatsächlich erwirbt. Ferner sind alle Schenkungen anzurechnen, die der Berechtigte in den letzten drei Jahren vor dem Tod des Erblassers erhalten hat, gewöhnliche Schenkungen ausgenommen. Der Erblasser kann anordnen, dass auch Schenkungen, die länger als drei Jahre zurückliegen, anzurechn...mehr

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§ 16 Rechtsbehelfe in der Z... / 6. Muster: Antrag des Erben auf Nachlassverwaltung

Rz. 573 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 16.18: Antrag des Erben auf Nachlassverwaltung An das Amtsgericht – Nachlassgericht – in _________________________ In der Nachlasssache des am _________________________ in _________________________ verstorbenen _________________________ zeigen wir an, dass wir die Interessen des Erben _________________________ vertr...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Tantieme / 3 Tantiemen an Gesellschafter-Geschäftsführer

Werden Tantiemen an Gesellschafter-Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften gezahlt, stellt sich die Frage, ob eine sog. verdeckte Gewinnausschüttung vorliegt. Dies ist der Fall, wenn eine Kapitalgesellschaft ihren Gesellschaftern außerhalb eines gesellschaftsrechtlich wirksamen Beschlusses einen Vermögensvorteil zuwendet und diese Zuwendung ihre Ursache im Gesellschaftsverhält...mehr

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Luxemburg / IV. Testamentsvollstreckung

Rz. 112 Testamentsvollstrecker (exécuteur testamentaire) kann grundsätzlich jede natürliche Person sein, die der Erblasser testamentarisch dazu bestimmt, auch mehrere Personen, Art. 1025 Cciv. Ausgeschlossen sind lediglich Personen, die keine Verbindlichkeiten eingehen dürfen, und Minderjährige, Art. 1028 Cciv. Rz. 113 Anders als der Testamentsvollstrecker nach deutschem Rech...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Geschäftsführer / 5.4 Gutschrift auf Verrechnungskonto

Wird der mit einem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH abgeschlossene Geschäftsführer-Anstellungsvertrag nicht wie vereinbart durchgeführt, kann eine verdeckte Gewinnausschüttung in Höhe der als Betriebsausgaben geltend gemachten Geschäftsführervergütungen vorliegen. Dies ist der Fall, wenn die vereinbarten monatlichen Vergütungen nicht bei Fälligkeit ge...mehr