Fachbeiträge & Kommentare zu Saarland

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
K / 1 Klageerzwingungsverfahren, Allgemeines [Rdn 2856]

Rdn 2857 Literaturhinweise: Burhoff, Die Abrechnung (förmlicher/formloser) Rechtsbehelfe im Straf- und Bußgeldverfahren, AGS 2023, 487 ders., Anwaltsvergütung für Tätigkeiten im sog. Klageerzwingungsverfahren, RVGreport 2016, 2 Deckenbrock/Dötsch, Heilung durch sachliche Einlassung bei § 172 Abs. 1 StPO?, StraFo 2003, 372 Esser/Lubrich, Anspruch des Verletzten auf Strafverfolgu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Einzelfragen zur ArbN-Eigenschaft (ABC)

Rn. 19 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Abschlagszahlung s Rn 44 "Vorauszahlung" sowie s Rn 56 ArbG-Vorstandsmitglied Er ist idR ArbN (BFH BStBl II 1970, 824). S § 19 Rn 119 (Barein). ArbN-Ehegatte Ist das Ehegatten-Arbeitsverhältnis steuerlich anzuerkennen (Fremdvergleich usw, dazu Barein, s § 19 Rn 56ff), so kann auch der ArbN-Ehegatte in den Genuss des § 3b EStG kommen (Giloy, NWB F...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
V / 9 Verkehr mit dem inhaftierten Beschuldigten [Rdn 4924]

Rdn 4925 Literaturhinweise: Fülscher, Die Versagung der Zeugenvernehmung eines Mitbeschuldigten in U-Haft durch den Verteidiger nach § 119 Abs. 2 StPO – eine meist rechtswidrige Praxis, StraFo 2924, 173 Morgenstern, Verfassungs- und europarechtliche Vorgaben für den Untersuchungshaftvollzug, StV 2013, 529 Rottländer, Zuständigkeit zur Regelung von Beschränkungen für Inhaftiert...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 3 Allgemeine Vorgaben zur Berechnung der Abzüge für Sozialabgaben (Abs. 1)

Rz. 5 Abs. 1 der Norm trifft zunächst allgemeine Vorgaben zur Berechnung der Abzüge für Sozialabgaben. Welche Zweige der Sozialversicherung bei der Ermittlung der Abzüge für Sozialabgaben zu berücksichtigen sind, legt Abs. 1 Satz 1 fest, wobei die Konkretisierungen des Abs. 1 Satz 2 zu beachten sind. Es sind diese Beträge für die gesetzliche Sozialpflichtversicherung (Kranken...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 01/2025, Entziehung der... / 1 Anmerkung

Hinweis: Zu Leits. 1: zur Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Cannabiskonsums bei noch ausstehender letzter Verwaltungsentscheidung: OVG des Saarlandes, Beschl. v. 7.8.2024 – 1 B 80/24, zfs 2024, 656. zfs 1/2025, S. 59 - 60mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 01/2025, Qualität der Verfahrensbeistände und Familienrichter

Interview mit Prof. Dr. Ludwig Salgo, Frankfurt/M. Prof. Dr. Ludwig Salgo Schnitzler/FF: Sie beschäftigen sich seit Jahren mit dem Verfahrensbeistand, früher "Anwalt des Kindes" und hatten seinerzeit im Auftrag des Bundesjustizministeriums (BMJ) eine Studie erstellt, die sich mit der Frage der eigenständigen Kindesvertretung in möglichst allen Verfahren beschäftigte, in denen K...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
V / 55 Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis [Rdn 5513]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
A / 19 Akteneinsicht, Adressat des Gesuchs [Rdn 218]

Rdn 219 Literaturhinweise: Buschbell/Janker, Gewährung von Akteneinsicht durch die Polizei – ein Weg zur Beschleunigung der Schadensabwicklung in Verkehrsunfallsachen?, ZRP 1996, 475 s.a. die Hinw. bei → Akteneinsicht, Allgemeines, Teil A Rdn 226. Rdn 220 1. Die Frage, wer zuständig für die Gewährung von AE ist, ist in § 147 Abs. 5 geregelt. Danach gilt: Rdn 221 2. Im vorbereit...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
B / 30 Bußgeldverfahren, Besonderheiten, Allgemeines [Rdn 1574]

Das Wichtigste in Kürze: Rdn 1575 Literaturhinweise: Arnoldi, Das Beweisantragsrecht im...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
A / 20 Akteneinsicht, Allgemeines [Rdn 225]

mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Denkmalschutz: Bodendenkmal... / 4.2 Das Schatzregal

Der im BGB geregelte Grundsatz trägt aber nicht dem im öffentlichen Interesse liegenden Zweck Rechnung, wertvolle Bodenfunde der wissenschaftlichen Forschung und der Öffentlichkeit auf Dauer zugänglich zu machen. Deshalb haben 13 Bundesländer in ihren Denkmalschutzgesetzen ein sog. Schatzregal geschaffen, zu dessen gesetzlicher Regelung sie nach Auffassung des Bundesverfassu...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Denkmalschutz: Bodendenkmal... / 3.3.2 Das Veränderungsverbot

Neben der Anzeigepflicht löst die Entdeckung eines Bodendenkmals ein Veränderungsverbot aus: Die Fundstelle und ihre nähere Umgebung sollen unverändert bleiben, um eine wissenschaftliche Bestandsaufnahme und Auswertung zu ermöglichen. Teilweise wird über das Veränderungsverbot hinaus eine Pflicht statuiert, notwendige Schutzmaßnahmen zu treffen (so in Hessen, Niedersachsen, ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Denkmalschutz: Bodendenkmal... / 3.1.1 Die Genehmigungspflicht für Grabungen und (teilweise) die Suche nach Bodendenkmalen

In allen Bundesländern benötigt derjenige, der nach bekannten oder vermuteten Bodendenkmalen graben oder sie aus Gewässern bergen will (so in Brandenburg, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein), der vorherigen denkmalrechtlichen Erlaubnis bzw. Genehmigung. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Graben auf eigenen oder fremden Grundstücken stattfinde...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Das Mietverhältnis vor Gericht / 2.1 Grundsätze

Mit der großen Reform des Zivilprozesses im Jahr 2000 wurde durch Art. 15a EGZPO den Ländern die Möglichkeit eröffnet, ein Verfahren der obligatorischen Streitschlichtung einzuführen. "Obligatorische Streitschlichtung" bedeutet, dass die Klage in bestimmten und klar definierten Angelegenheiten vor dem Amts- oder Landgericht erst dann zulässig ist, wenn das vorgeschaltete Sch...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Denkmalschutz: Bodendenkmal... / 3.1.2 Die Genehmigungspflicht für Erdarbeiten und andere Maßnahmen in Grabungsschutzgebieten

Alle Denkmalschutzgesetze sehen die Möglichkeit vor, Gebiete, in denen Bodendenkmale vermutet werden, zu Grabungsschutzgebieten bzw. archäologischen Schutzgebieten (so in Thüringen) zu erklären. Die Erklärung zu einem derartigen Schutzgebiet begründet die Erlaubnis-/Genehmigungspflicht für alle Arbeiten und Vorhaben, die Bodendenkmale gefährden können. Die näheren Einzelheit...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Denkmalschutz: Bodendenkmal... / 3.3.1 Die Anzeigepflicht

Bei jeder Art von Bodenbearbeitung, aber auch bei baulichen Abbruch- oder Umbaumaßnahmen, beim Pflügen und Graben oder durch natürliche Abschwemmungen können Mauerreste, Münzen, Keramikscheiben oder Militaria entdeckt werden. Um solche Funde wissenschaftlich zu erfassen und weitere Nachforschungen anstellen zu können, ist erste Voraussetzung, dass der amtliche Bodendenkmalsc...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Denkmalschutz: Bodendenkmal... / 2 Zum Begriff des Bodendenkmals

Überwiegend definieren die Denkmalschutzgesetze der Bundesländer einen eigenen Begriff des Bodendenkmals, an den die gesetzlichen Schutzbestimmungen anknüpfen. Wo er fehlt, wird der allgemeine Begriff des Kulturdenkmals zugrunde gelegt. Hinweis Definitionen Bodendenkmäler sind bewegliche oder unbewegliche Denkmäler, die sich im Boden (und teils in Mooren oder im Wasser) befind...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Denkmalschutz: Bodendenkmal... / 3.1.4 Das Verhältnis der Genehmigungspflicht zur zivilrechtlichen Gestattung

Unabhängig von den denkmalrechtlichen Erlaubnis- und Genehmigungserfordernissen ist nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) zu Grabungen und sonstigen Eingriffen auf fremden Grundstücken einschließlich deren Betreten, soweit sie nicht frei zugänglich sind, stets die vorherige Zustimmung/Gestattung des Grundstückseigentümers/-besitzers erforderlich. Eine denkmalrechtliche Erla...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Denkmalschutz: Bodendenkmal... / 3 Voraussetzungen und Art des gesetzlichen Schutzes von Bodendenkmalen

Alle Denkmalschutzgesetze sehen in unterschiedlichem Umfang und teilweise auch unterschiedlich für unbewegliche und bewegliche Bodendenkmale die Führung von Verzeichnissen der Bodendenkmale vor. Die näheren Einzelheiten über die Eintragung der Bodendenkmale in oder auf Privatgrund in diese Verzeichnisse können der folgenden Übersicht entnommen werden.mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Akteneinsicht im Steuerrecht / 1.1.1 Allgemeines zur Akteneinsicht im Festsetzungsverfahren

Ein allgemeines Recht auf Einsicht in die Akten der Steuerverwaltung gibt es im Festsetzungsverfahren nach wie vor nicht. Diese auf den ersten Blick etwas erstaunliche Tatsache wurde bei der Schaffung der AO 1977 ausdrücklich damit begründet, dass es im Besteuerungsverfahren nicht angebracht sei, ein solches zu gewähren. Zudem sei es auch nicht praktikabel, da der Schutz Dri...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Verzögerungsgeld / 2.3 Verhältnis zum Zwangsgeld

Problematisch ist das Verhältnis des Verzögerungsgelds zum Zwangsgeld, welches nach § 328 ff. AO festgesetzt werden kann, wenn die Verwaltung einen Verwaltungsakt mit Zwangsmitteln durchsetzen will.[1] Nach § 329 AO beträgt die maximale Höhe des Zwangsgelds 25.000 EUR. Zwar bedarf es bei dem Verzögerungsgeld anders als bei Zwangsgeld nicht zwingend eines Verwaltungsakts, der...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Hammerschlags- und Leiterrecht / 4.2.2.3 Erlaubte Maßnahmen

Das Hammerschlags- und Leiterrecht gestattet zum einen das Aufstellen von Leitern und Gerüsten auf dem Nachbargrundstück, soweit diese zur Durchführung von Bauarbeiten auf dem eigenen Grundstück benötigt werden. Zum anderen ist es zulässig, die für die Bauarbeiten benötigten Baumaterialien und Baugeräte über das Nachbargrundstück zu transportieren und zu diesem Zweck das Nac...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Hammerschlags- und Leiterrecht / 4.2.2.2 Recht zum Betreten auch des bebauten Teils des Nachbargrundstücks

In Berlin, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein ist dagegen ausdrücklich geregelt, dass das Hammerschlags- und Leiterrecht auch zum Betreten von Gebäuden und anderen baulichen Anlagen auf dem Nachbargrundstück berechtigt. Ob damit auch ein Recht zum Betreten von Wohnungen verbunden ist, erscheint zweifelhaft. Denn nach der Rechtsprechung...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Hammerschlags- und Leiterrecht / 4.2.1.2 Hammerschlags- und Leiterrecht am Grundstück allgemein

In den nachfolgenden Bundesländern ist nach den dortigen Vorschriften die Ausübung des Hammerschlags- und Leiterrechts nicht auf Arbeiten beschränkt, die nur bauliche Anlagen betreffen. Vielmehr ist in diesen Bundesländern eine Befugnis zur Inanspruchnahme des Nachbargrundstücks bei der Ausführung von Bau-, Instandsetzungs- und Unterhaltungsarbeiten allgemeiner Art auf dem e...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Hammerschlags- und Leiterrecht / 4.2.5 Anzeigepflicht

Als formelle Voraussetzung für die Ausübung des Hammerschlags- und Leiterrechts sehen alle Landesvorschriften vor, dass der Berechtigte sein Vorhaben, das Nachbargrundstück in bestimmtem Umfang in Anspruch nehmen zu wollen, dessen Eigentümer bzw. Erbbauberechtigten und den in ihrem Besitzstand berührten Nutzungsberechtigten (Mietern, Nießbrauchern, Pächtern) rechtzeitig vor ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Hammerschlags- und Leiterrecht / 4.2.8 Nutzungsentschädigung

Mit Ausnahme von Baden-Württemberg, Hamburg und Hessen sehen die Landesvorschriften bei längerer Inanspruchnahme des Nachbargrundstücks eine Nutzungsentschädigung für den betroffenen Nachbarn vor. Folgende Regelungen hinsichtlich der Dauer der Inanspruchnahme des Nachbargrundstücks sehen die Nachbargesetze vor:mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Grenzüberbau / 5 Landesrechtliche Sonderregelungen in den Nachbargesetzen

In einigen Nachbarrechtsgesetzen der Bundesländer finden sich Regelungen, die die Rechtslage bei über die Grundstücksgrenze ragenden Bauteilen regeln. Achtung Verfassungsmäßigkeit landesgesetzlicher Regelung Die rechtliche Zulässigkeit dieser landesgesetzlichen Regelungen wurde unter Hinweis auf die abschließende Regelung des Überbaus in den §§ 912 ff. BGB in der Vergangenheit...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Hammerschlags- und Leiterrecht / 1 Einführung

Obwohl das Hammerschlags- und Leiterrecht erhebliche praktische Bedeutung für Grundstücksnachbarn hat, ist der aus der Zeit der Partikularrechte vor Inkrafttreten des BGB stammende Rechtsbegriff nicht ohne Weiteres aus sich heraus verständlich. Hinweis Definitionen Als Hammerschlagsrecht wird herkömmlicherweise die Befugnis bezeichnet, das Nachbargrundstück betreten zu können,...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Grenzüberbau / 2.2.1 Die Grenzüberschreitung

Mit dem Gebäude muss nach den gesetzlichen Vorgaben über die Grenze des Nachbargrundstücks gebaut worden sein. Entscheidend ist hierbei, dass es sich um ein einheitliches Gebäude handelt, das sowohl auf dem Baugrundstück als auch (im Allgemeinen teilweise) auf dem Nachbargrundstück steht und dass das Baugrundstück als sog. Stammgrundstück (von dem der Überbau ausgeht) zu bet...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 5.7 Einschränkung des Wirkungsbereichs der neuen Regelung

Rz. 16f § 5 Abs. 3 GrEStG dient der Vermeidung von Steuerausfällen, indem durch die dort geregelte Mindestbehaltefrist verhindert werden soll, dass Grundbesitz steuerbegünstigt in eine Gesamthand eingebracht und unter bestimmten Voraussetzungen im Wege der Anteilsübertragung steuerfrei weitergegeben wird.[1] Die Vorschrift zielt somit darauf ab, nur für solche Einbringungsvo...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Vermietungseinkünfte: Einku... / 2.7.3 Vermietung einer Eigentumswohnung an Ehegatten/Lebenspartner im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung

Überlässt ein Steuerpflichtiger eine ihm gehörende Eigentumswohnung, die nicht die gemeinsame Familienwohnung ist, seinem Ehepartner bzw. Lebenspartner im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung zur Nutzung, steht es ihm frei, ob er die Wohnung unentgeltlich überlässt oder ob er seine Beziehungen zu ihm auf vertraglicher Grundlage regelt. Der Kauf einer Wohnung am zukünftige...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Pauschale Kirchensteuer

Begriff Die Kirchenlohnsteuer wird zusammen mit der Lohnsteuer durch Steuerabzug vom Arbeitslohn erhoben. Wird die Lohnsteuer pauschaliert, muss grundsätzlich auch die Kirchensteuer pauschal berechnet werden. Einzige Ausnahme ist die Lohnsteuer-Pauschalierung bei geringfügig beschäftigten Arbeitnehmern, bei denen die Pauschalierung mit 2 % vorgenommen wird: hier entfällt die...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Allgemeine Ortskrankenkasse / 2 Gliederung

mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Außergewöhnliche Belastung / 1.3 Veranlagungszeitraum des Abzugs

Außergewöhnliche Belastungen sind grundsätzlich in dem Jahr steuerlich zu berücksichtigen, in dem die Aufwendungen geleistet worden sind (Abflussprinzip).[1] In dem Regelfall der Überweisung ist – bei ausreichender Kontendeckung – der Zeitpunkt der Erteilung des Überweisungsauftrags (Eingang bei der Bank) maßgeblich.[2] In Sonderfällen kann der Steuerpflichtige die steuerlic...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Grenzabmarkung und Grenzsch... / 2.1 Liegenschaftskataster

Bei der Ermittlung und Feststellung (d. h. der amtlichen Bestätigung) von Grundstücksgrenzen sowie ihre Abmarkung durch örtlich erkennbare Grenzmarken oder Grenzzeichen kommt dem Liegenschaftskataster eine zentrale Bedeutung zu. Das Liegenschaftskataster ist keine bundesweite katastermäßige Erfassung der Liegenschaften, sondern es handelt sich entgegen dem Sprachgebrauch um 1...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Grenzabmarkung und Grenzsch... / 3.1.1 Abmarkungsantrag

Da die Abmarkung einer gemeinschaftlichen Grenze von zwei angrenzenden Grundstücken die Rechtsposition beider Grundstücksnachbarn betrifft, kann das Abmarkungsbegehren des einen Grundstücksnachbarn nicht ohne Einverständnis des anderen Grundstücksnachbarn durchgesetzt werden. Von diesem Grundsatz geht auch § 919 BGB aus, der bei Widerspruch des einen Nachbarn dem anderen die...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Grenzwand und Nachbarwand / 4 Gesetzliche Vorschriften der Bundesländer

Die folgende Übersicht beschränkt sich auf die Angabe der Vorschriften derjenigen Bundesländer, in deren Nachbarrechtsgesetzen die Nachbarwand und die Grenzwand eine eingehende Regelung erfahren haben.mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Grenzwand und Nachbarwand / 1 Einführung

Schon im Mittelalter war es Brauch, wegen der beengten Raumverhältnisse innerhalb der Städte Gebäude in geschlossener Bauweise zu errichten. Bei dieser Bauweise stoßen zwei auf verschiedenen Grundstücken errichtete Häuser aneinander. Hat jedes dieser Häuser eine eigene, unmittelbar an der Grenze zum Nachbargrundstück gebaute Abschlusswand, dann handelt es sich um eine Grenzwa...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Grenzwand und Nachbarwand / 2.1.2 Das Zustimmungserfordernis

Weil die Nachbarwand zum Teil auf fremdem Grund und Boden steht, ist die Zustimmung des Eigentümers des Nachbargrundstücks Voraussetzung dafür, dass die Nachbarwand legal errichtet wird; gehört das Nachbargrundstück mehreren Personen, müssen alle zustimmen. Wird eine Nachbarwand ohne Zustimmung des Nachbarn auf die Grundstücksgrenze gesetzt, handelt es sich um einen Grenzübe...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Grenzwand und Nachbarwand / 2.2.3 Rechtsbeziehungen der Nachbarn nach dem Abriss eines Gebäudes

Nach § 903 BGB ist jeder Nachbar berechtigt, auch ohne Zustimmung des anderen Nachbarn sein an die Nachbarwand angebautes Haus abzureißen, wobei er allerdings diese selbst nicht beeinträchtigen darf. Dieses Recht wird auch nicht durch das Miteigentum an der Nachbarwand und damit nicht durch § 922 Satz 3 BGB eingeschränkt. Durch den Abriss ändert sich nach der Rechtsprechung ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Baum- und Pflanzenwuchs im ... / 2 Baumschutzsatzungen und -verordnungen

Wegen der ökologischen Bedeutung der innerstädtischen Grünbestände haben viele Städte und Gemeinden Baumschutzregelungen erlassen. Derartige Regelungen ergehen entweder in Form von Rechtsverordnungen (so in Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen) oder als Satzungen (so in Baden-Württemberg, Brandenburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfale...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gebäudeaufstockung und Gebä... / 3.2.2 Der Verweis auf die Mitbenutzung der Antennenanlagedes höheren Gebäudes

Der in Anspruch genommene Eigentümer des höheren Gebäudes kann das Hochführen und Befestigen von Antennen und von technischen Einrichtungen zu deren Reparatur und Wartung an seinem Gebäude dadurch verhindern, dass er dem Eigentümer und Erbbauberechtigten (so in Berlin und Sachsen) bzw. dem Eigentümer und Erbbauberechtigten sowie dem dinglich und obligatorisch Nutzungsberecht...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gebäudeaufstockung und Gebä... / 2.3 Zur Geltendmachung des Duldungsanspruchs

Der Anspruch, die Befestigung der hoch geführten Schornsteine und Lüftungsleitungen sowie der Einrichtungen zu deren Reinigung und Wartung zu dulden, steht je nach den landesgesetzlichen Regelungen entweder dem Eigentümer bzw. Erbbauberechtigten des niedrigeren Gebäudes zu (so in Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen und Th...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gebäudeaufstockung und Gebä... / 2.1 Die Länderregelungen im Überblick

Mit Ausnahme von Bayern, Bremen, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern regeln alle Nachbarrechtsgesetze der Bundesländer den nachbarrechtlichen Interessenausgleich in den Fällen, in denen durch ein Bauvorhaben auf dem einen Grundstück die Funktionsfähigkeit von Schornsteinen und Lüftungsleitungen eines niedrigeren Gebäudes auf dem angrenzenden Grundstück beeinträchtigt wird. An...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gebäudeaufstockung und Gebä... / 3.4 Kosten, Entschädigung

Die Kosten des Anschlusses an die Antennenanlage des höheren Gebäudes trägt der Anschlussberechtigte.[1] Die Kosten der Unterhaltung und des Betriebs der gemeinschaftlichen Antennenanlage müssen die angeschlossenen Teilnehmer nach § 706 BGB zu gleichen Teilen tragen.[2] Ebenso hat der Eigentümer bzw. Nutzungsberechtigte des niedrigeren Gebäudes die Kosten zu tragen, wenn er ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gebäudeaufstockung und Gebä... / 3.1 Die Länderregelungen im Überblick

Im Gegensatz zur Rechtslage bei Schornsteinen und Lüftungsleitungen hat nur ein geringer Teil der Bundesländer den nachbarrechtlichen Interessenausgleich bei der Störung des Fernseh- und Rundfunkempfangs als Folge des Höherbaues eines Nachbargebäudes geregelt. Wie unterschiedlich die Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung hier bewertet wird, zeigt etwa die amtliche Begründ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gebäudeaufstockung und Gebä... / 2.4 Kosten, Entschädigung

Die Kostentragung für die technischen Maßnahmen zum Hochführen von Schornsteinen und Lüftungsleitungen an dem höheren Gebäude ist in den Nachbarrechtsgesetzen der Bundesländer nicht geregelt. Nur soweit der zur Duldung verpflichtete Nachbar die Inanspruchnahme seines Grundstücks unter Hinweis auf die Benutzung einer an der Außenwand seines Gebäudes anzubringenden Steigleiter...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gebäudeaufstockung und Gebä... / 3.3 Zur Geltendmachung des Duldungsanspruchs

Der Anspruch, die Befestigung der hoch geführten Antennenanlage des niedrigeren Gebäudes und der zu ihrer Reparatur und Wartung notwendigen Einrichtungen zu dulden, steht dem Eigentümer und Erbbauberechtigten des niedrigeren Gebäudes (so in Berlin, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen und Thüringen) bzw. dem Eigentümer und Erbbauberechtigten sowie dem dinglich und obligatorisc...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die ErbschaftsteuerBerater-... / IV. Ausgewählte Verwaltungsanweisungen

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gebäudeaufstockung und Gebä... / 2.2.3 Die Unterhaltung und Reinigung der höher geführten Anlagen

Die Unterhaltung und Reinigung der unter Nutzung des Nachbargebäudes höher geführten Schornsteine und Lüftungsleitungen wird häufig von dem niedrigeren Gebäude aus nicht möglich sein. Deshalb erweitern die einschlägigen Landesvorschriften die Duldungspflicht des höher bauenden Nachbarn insoweit, als die hoch geführten Schornsteine und Lüftungsleitungen auch vom höheren Gebäu...mehr