Fachbeiträge & Kommentare zu Saarland

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
E-Mobilität: Förderprogramm... / 4.12 Saarland

Informationen zu den Fördermöglichkeiten für Elektroautos im Saarland finden sich auf EnergieSaarLorLux sowie in der Förderdatenbank. Für Privatpersonen gibt es weiterhin einen Umweltbonus in Höhe von 3.000 EUR. Die Förderung gilt nur für E-Autos mit einem Nettolistenpreis von maximal 45.000 EUR. IKT für Elektromobilität: wirtschaftliche E-Nutzfahrzeug-Anwendungen und Infrastr...mehr

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E-Mobilität: Ladeinfrastruk... / 2 Die Entwicklung der Ladeinfrastruktur

Derzeit sind Ladevorgänge im privaten Raum, also am Arbeitsplatz oder am Wohnort, mit rund 85 % die häufigsten. Das Ladesäulenregister der Bundesnetzagentur (BNetzA) enthält zum Stichtag 1.5.2025 insgesamt 128.198 Normalladepunkte und 38.669 Schnellladepunkte. Sie sind in 90.970 Ladeeinrichtungen (Vorjahr 77.924, + 17 %) zusammengefasst. Diese Angaben enthalten auch Meldunge...mehr

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E-Mobilität: Förderprogramm... / 5 Die Steuervorteile für E-Autos und E-Zweiräder

Im Klimaschutzprogramm 2030 hat die Bundesregierung beschlossen, die Kraftfahrzeugsteuer stärker an CO2-Emissionen auszurichten und die Steuerbefreiung für Elektro-Pkw zu verlängern. Entsprechend fließt für Pkw, die ab 2021 neu zugelassen werden, neben dem Hubraum künftig verstärkt eine Klimakomponente in die neu geregelte Kfz-Steuer ein. Sie orientiert sich am CO2-Ausstoß de...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Gebrauch und Nutzung von So... / 2.4.3.1 Leinenzwang per Gesetz

Eine generelle Leinenpflicht für alle Hunde im Bereich der Zuwege zu den Wohnanlagen, in ihren Treppenhäusern, Aufzügen, Fluren und gemeinschaftlich genutzten Räumen besteht in Berlin[1], Brandenburg[2], Hamburg[3] und Schleswig-Holstein.[4] Andere Länder schreiben eine Leinenpflicht nur für sog. "gefährliche" Hunde vor.[5]mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Gebrauch und Nutzung von So... / Laden

Billardcafé Ein Billardcafé ist in einer als "Laden" beschriebenen Einheit nicht zulässig.[1] Bistro Die Nutzung eines "Ladens" als "Bistro" kann im Einzelfall zulässig sein. Die von dem betriebenen Bistro ausgehenden Störungen sind nicht gravierender, als die, die nach einer typisierenden, verallgemeinernden Betrachtungsweise von einem Laden ausgehen; dies gilt jedenfalls bei ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Nicht steuerbare veräußerungsähnliche Vorgänge

Rn. 436 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Der Begriff "veräußerungsähnliche Vorgänge" wurde von der Rspr geschaffen, um auch Vorgänge dem steuerfreien Bereich zuordnen zu können, denen keine Vermögensübertragung zugrunde liegt, bei denen aber eine Umschichtung des Vermögens durch "Substanzverlust" bzw "Substanzaufgabe" gegeben ist, die einem Dritten zugute kommt und der dafür ein E...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Einzelfälle (ABC der sonstigen Leistungen)

Rn. 510 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Abgeordneter Neben den nach den AbgeordnetenG gezahlten, nach § 22 Nr 4 EStG steuerbaren Abgeordnetenbezügen (s Rn 550 ff) können Einkünfte vorliegen, die nach § 22 Nr 3 EStG steuerbar sind. Hierzu gehören zB gelegentlich an Abgeordnete gezahlte Vergütungen für die Vertretung von Verbandsinteressen oder für Tätigkeiten im Auftrag der Fraktio...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dbi) Fazit

Rn. 169 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Aufgrund der (weiteren) Streckung der nachgelagerten Besteuerung der Renteneinkünfte bis zum Jahr 2058 im Zuge des JStG 2022 und den jüngsten – wenn auch nicht tragenden – Erwägungen des BVerfG in seinem Nichtannahmebeschluss BVerfG v 07.11.2023, 2 BvR 1140/21, FR 2024, 126, die es als wahrscheinlich erscheinen lassen, dass das BVerfG eher ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Rechtsgrundlagen

Rn. 561 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Das AbgG v 18.02.1977 (BGBl I 1977, 297) idF v 21.02.1996 (BGBl I 1996, 326, zuletzt geändert durch Gesetz v 08.10.2021, BGBl I 2021, 4650) gilt ausschließlich für die derzeitigen oder ehemaligen Mitglieder des Deutschen Bundestags und deren Hinterbliebene. Rn. 562 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Das am 06.04.1979 in Kraft getretene EuAbgG (BGBl ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Fördermittelberatung als ne... / 2.3 Zuschuss

Das Thema Zuschuss oder Zuschüsse ist für alle wichtig, die investieren wollen – ob der Mandant nun in der Gründungsphase ist oder das Unternehmen bereits besteht. Warum ist das wichtig für Ihre Mandanten? Zuschüsse sind nicht zurückzuzahlende Gelder. Der Mandant bekommt diese bei bestimmten Investitionsmaßnahmen aus Steuermitteln geschenkt. Das heißt, der Mandant hat sofort ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Fördermittelberatung als ne... / 1.1.1 Überblick über das Beratungsfeld

Förderbanken & Förderinstitute Förderbanken bzw. Förderinstitute oder auch Projektträger sind Unternehmen zwischen Staat und Wirtschaft. Förderbanken sind Kreditinstitute und auch Vergabestelle (Förderorganisation) von beantragten Zuschüssen, somit Unternehmen, die nach kaufmännischen Grundsätzen geführt werden und nach bankaufsichtsrechtlichen Regeln arbeiten. Sie sind ein I...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jung, SGB VII § 9 Berufskra... / 2.4.4 Kasuistik

Rz. 73 Anerkannt wurden nach Abs. 2: Bronchialkarzinom bei einem Straßenbauarbeiter (LSG Niedersachsen, Urteil v. 17.3.1994, L 3 U 131/92), chronisch-atrophische Rhinitis einer Versicherten, die im Leichenkeller der Anatomie einer Universitätsklinik in hohem Maße der Einwirkung von Formaldehyd ausgesetzt war (LSG für das Saarland, Urteil v. 18.2.2009, L 2 U 61/05), Hypothenar-H...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Sonderbauten / 1 Definition von Sonderbauten im Landesrecht

Zunächst definieren die Bauordnungen der Länder Gebäude als selbstständig benutzbare, überdeckte bauliche Anlagen, die von Menschen betreten werden können und geeignet oder bestimmt sind, dem Schutz von Menschen, Tieren oder Sachen zu dienen (z. B. Begriffsbestimmungen aus § 2 Abs. 2 Brandenburgische Landesbauordnung). Weiter werden Gebäude in unterschiedliche Gebäudeklassen...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Stiftungen: Besonderheiten ... / 2.3 Landesstiftungsgesetze

Rz. 7 In allen Bundesländern bestehen Landesstiftungsgesetze.[1] Sie sind eine der wichtigsten Rechtsquellen für Stiftungen, [2] auch wenn sich deren Bedeutung durch das Gesetz zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts insgesamt verringert hat. Die Landesstiftungsgesetze enthalten in allen 16 Bundesländern Vorschriften zur Rechnungslegung.[3] Rz. 8 Zwecke der Rechnungslegung e...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Mahnung und Mahnverfahren / 9.2 Durchführung des Mahnverfahrens

Das gerichtliche Mahnverfahren verläuft weitestgehend automatisiert. Hinweise finden sich auf https://www.mahngerichte.de/online-mahnverfahren/. Das gerichtliche Mahnverfahren[1] kann durchgeführt werden: durch das eigene UnternehmenGroße Unternehmen mit eigenen Rechtsabteilungen führen das gerichtliche Mahnverfahren i. d. R. selbst durch. Bei Betrieben ohne eine eigene Rechts...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Bildungsurlaub / 11.11 Saarland

11.11.1 Rechtsgrundlage Saarländisches Bildungsfreistellungsgesetz (SBFG) vom 10.2.2010 (Amtsblatt 2010, S. 28), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 24.4.2024.[1] 11.11.2 Persönlicher Geltungsbereich Anspruchsberechtigt sind Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die in Heimarbeit Beschäftigten und die ihnen gleichgestellten Personen, andere Personen, die wegen ihrer wirtschaftlich...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Bildungsurlaub / 11.11.2 Persönlicher Geltungsbereich

Anspruchsberechtigt sind Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die in Heimarbeit Beschäftigten und die ihnen gleichgestellten Personen, andere Personen, die wegen ihrer wirtschaftlichen Unselbstständigkeit als arbeitnehmerähnliche Personen anzusehen sind, Auszubildende sowie alle Schüler und Schülerinnen, die nicht nach dem Berufsbildungsgesetz ausgebildet werden, sich jedoch in s...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Bildungsurlaub / 11.11.5 Wartezeit

Der Anspruch auf Bildungsfreistellung kann frühestens nach 6-monatigem Bestehen des Arbeits-, Ausbildungs- oder Dienstverhältnisses geltend gemacht werden.mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Bildungsurlaub / 11.11.4 Umfang des Anspruchs

11.11.4.1 Dauer Die Bildungsfreistellung kann bis zu 5 Arbeitstage im Kalenderjahr betragen. Sofern Beschäftigte regelmäßig an weniger als 5 Tagen in der Woche arbeiten, so verringert sich der Anspruch entsprechend. 11.11.4.2 Anrechnung Freistellungen zur Teilnahme an Bildungsveranstaltungen, die auf anderen Regelungen beruhen, werden angerechnet, sofern für diese ein Anspruch ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Bildungsurlaub / 11.11.6 Verfahren

11.11.6.1 Frist und Form Dem Arbeitgeber ist die Teilnahme an einer Bildungsveranstaltung unter Angabe des Termins spätestens 6 Wochen vorher mitteilen. Dieser hat der/dem Anspruchsberechtigten seine Entscheidung spätestens 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn schriftlich oder elektronisch mitzuteilen. In Arbeitsstätten mit weniger als 10 Beschäftigten reicht es aus, wenn der Ar...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Bildungsurlaub / 11.11.1 Rechtsgrundlage

Saarländisches Bildungsfreistellungsgesetz (SBFG) vom 10.2.2010 (Amtsblatt 2010, S. 28), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 24.4.2024.[1]mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Bildungsurlaub / 11.11.3 Freistellungsrelevante Themen

Freistellung von der Arbeit kann für Bildungsmaßnahmen der politischen oder beruflichen Weiterbildung, der Weiterbildung zur Ausübung einer ehrenamtlichen oder einer gemeinwohlorientierten, freiwilligen und unentgeltlichen Tätigkeit erfolgen.mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Bildungsurlaub / 11.11.4.1 Dauer

Die Bildungsfreistellung kann bis zu 5 Arbeitstage im Kalenderjahr betragen. Sofern Beschäftigte regelmäßig an weniger als 5 Tagen in der Woche arbeiten, so verringert sich der Anspruch entsprechend.mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Bildungsurlaub / 11.11.6.2 Einschränkungen

Die Freistellung kann vom Arbeitgeber abgelehnt werden, wenn die Veranstaltung nicht als freistellungsfähig belegt werden kann, zwingende betriebliche oder dienstliche Belange entgegenstehen, Urlaubswünsche anderer Beschäftigter entgegenstehen, die unter sozialen Gesichtspunkten Vorrang verdienen. Die Ablehnung muss schriftlich oder elektronisch erfolgen und ist mit einer Begrün...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Bildungsurlaub / 11.11.4.2 Anrechnung

Freistellungen zur Teilnahme an Bildungsveranstaltungen, die auf anderen Regelungen beruhen, werden angerechnet, sofern für diese ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht. Ausnahmen bilden Freistellungen nach § 37 Abs. 6 und 7 BetrVG bzw. § 45 Abs. 5 des Saarländischen Personalvertretungsgesetzes.mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Bildungsurlaub / 11.11.6.1 Frist und Form

Dem Arbeitgeber ist die Teilnahme an einer Bildungsveranstaltung unter Angabe des Termins spätestens 6 Wochen vorher mitteilen. Dieser hat der/dem Anspruchsberechtigten seine Entscheidung spätestens 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn schriftlich oder elektronisch mitzuteilen. In Arbeitsstätten mit weniger als 10 Beschäftigten reicht es aus, wenn der Arbeitgeber seine Entschei...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Bildungsurlaub / 3 Einzelheiten der Inanspruchnahme

Bildungsurlaub ist in den Bundesländern mit entsprechenden Regelungen allgemeingültiges Arbeitnehmerrecht. Deshalb kann grundsätzlich jeder Arbeitnehmer, der in einem Bundesland mit entsprechender gesetzlicher Regelung arbeitet und deren Voraussetzungen erfüllt, Bildungsurlaub beanspruchen. Die Einzelheiten der Inanspruchnahme des Bildungsurlaubs sind im Bildungsurlaubsgesetz...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Bildungsurlaub / 11.11.6.3 Übertragbarkeit

Zur Teilnahme an einer längeren Bildungsmaßnahme kann mit Zustimmung des Arbeitgebers der Freistellungsanspruch des laufenden Kalenderjahres auf das folgende Jahr übertragen werden (Ansparen). Seine Zustimmung zum Ansparen kann der Arbeitgeber nur wegen zwingender betrieblicher oder dienstlicher Belange oder entgegenstehender Urlaubswünsche anderer Beschäftigter, die unter s...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Bildungsurlaub / 2.2 Landesrecht

Dadurch, dass der Bundesgesetzgeber das Recht der Arbeitnehmerweiterbildung bisher nicht abschließend geregelt hat, besitzen die Bundesländer die Gesetzgebungskompetenz, die Arbeitnehmerweiterbildung zu regeln (Art. 70, Art. 72 Abs. 1 und Art. 74 Nr. 12 GG).[1] Von dieser Möglichkeit haben die Bundesländer – bis auf Bayern und Sachsen[2] – wie folgt Gebrauch gemacht: Baden-Wü...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Bildungsurlaub / 3.1 Der persönliche Geltungsbereich

Einen Rechtsanspruch auf Bildungsfreistellung haben grundsätzlich alle Arbeitnehmer, deren Arbeitsstätte in dem jeweiligen Bundesland liegt bzw. deren Beschäftigungsverhältnisse ihren Schwerpunkt in dem jeweiligen Bundesland haben. Der persönliche Wohnsitz ist ohne Bedeutung. Deshalb können beispielsweise Beschäftigte mit Wohnort in Sachsen, wo es noch keine gesetzliche Grun...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Praxisveräußerung und Praxi... / 2.2 Zeitweilige Einstellung der Berufstätigkeit

Eine begünstigte Praxisveräußerung erfordert, dass alle wesentlichen wirtschaftlichen Grundlagen der freiberuflichen Tätigkeit, vor allem Mandantenstamm und Praxiswert, entgeltlich und definitiv auf einen anderen übertragen werden. Darüber hinaus muss der Veräußerer seine freiberufliche Tätigkeit in dem bisherigen örtlich begrenzten Wirkungskreis "wenigstens für eine gewisse...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB XI § 29 Wirtsch... / 2.1 Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit

Rz. 3 Die Regelungen des Abs. 1 stellen allgemeine, bei der Bewilligung jeder Leistung zu beachtende Anspruchsvoraussetzungen auf. Ebenso wie § 12 SGB V für das Recht der gesetzlichen Krankenversicherung ist § 29 SGB XI damit für den Bereich der Pflegeversicherung eine der zentralen Rechtsvorschriften überhaupt. Seiner Funktion nach dient das Gebot der Wirksamkeit und der Wirt...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.49.8 Zusammenstellungen begünstigter Druckerzeugnisse mit nicht begünstigten Gegenständen oder mit Dienstleistungen

Rz. 673 Werden an sich begünstigte Druckerzeugnisse (z. B. Bücher, Zeitschriften) zusammen mit an sich nicht begünstigten Gegenständen (z. B. CD, CD-ROM, Disketten, Schallplatten, Tonkassetten, Diaserien, Arbeitstransparenten für den Schulunterricht, Sammelartikeln, Spielzeug) geliefert, so handelt es sich unter bestimmten Voraussetzungen um Warenzusammenstellungen, die seit...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3.3 Allgemeines

Rz. 188 Unter Nr. 3 der Anlage 2 des UStG fallen alle Waren des Kap. 3 des Zolltarifs (Fische, Krebstiere, Weichtiere und andere wirbellose Wassertiere) mit Ausnahme von Zierfischen, Langusten, Hummer einschließlich der sog. Schwänze (Tiere ohne Kopf, Scheren und Füße), Austern und Schnecken. Rz. 189 Zu Kap. 3 des Zolltarifs gehören lebende Fische, Krebstiere, Weichtiere und ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gewinnermittlung nach EStG / 2.2.3.2 Persönlicher Anwendungsbereich des § 5 EStG

Rz. 25 Nach § 5 EStG ist der Gewinn von allen bilanzierenden Gewerbetreibenden zu ermitteln. Darunter sind alle Gewerbetreibenden zu verstehen, die aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet sind, Bücher zu führen und regelmäßig Abschlüsse zu machen, oder die dies ohne eine solche Verpflichtung freiwillig tun.[1] Rz. 26 Erste Tatbestandsvoraussetzung § 5 EStG knüpft an die ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Umweltschutz / Zusammenfassung

Begriff Umweltschutz bezeichnet die Gesamtheit aller Maßnahmen zum Schutz der Umwelt mit dem Ziel der Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen aller Lebewesen mit einem funktionierenden Naturhaushalt. Gegebenenfalls sollen durch den Menschen verursachte Beeinträchtigungen oder Schäden behoben werden. Das Augenmerk des Umweltschutzes liegt dabei sowohl auf einzelnen Teilber...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB IV § 28r Schade... / 2.1 Schadensersatzpflicht der Einzugsstelle (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 10 Die Voraussetzungen der Schadensersatzpflicht der Einzugsstelle regelt Abs. 1. Die Vorschrift differenziert nach der Schadensersatzpflicht (Abs. 1 Satz 1) und jener wegen entgangener Zinsen (Abs. 1 Satz 2). Abs. 1 Satz 1 setzt voraus, dass ein Organ oder ein Bediensteter der Einzugsstelle schuldhaft eine ihm nach diesem Abschnitt auferlegte Pflicht verletzt. In der R...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 144 Landes... / 2.1 Landesunmittelbare Rentenversicherungsträger

Rz. 4 Zu den landesunmittelbaren Rentenversicherungsträgern zählen grundsätzlich die Regionalträger, deren Zuständigkeitsbereich sich nicht über das Gebiet eines Bundeslandes hinaus erstreckt (Umkehrschluss aus Art. 87 Abs. 2 Satz 1 GG, § 90 Abs. 1 Satz 1 SGB IV). Darüber hinaus könnten Regionalträger, deren Zuständigkeitsbereich sich zwar über ein Bundesland, nicht aber übe...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Umzugskosten / 2.3 Umzugsgeldrechtliche Bestimmungen für Beschäftigte im kommunalen Bereich – Länderspezifische Regelungen

In den Ländern, in denen besondere landesrechtliche Vorschriften bestehen, gilt das Bundesumzugskostengesetz kraft dieser Länderregelungen nicht unmittelbar. Die in den einzelnen Ländern erlassenen Gesetze lehnen sich jedoch stark an das Recht des Bundes an. Für die folgenden Länder sind eigenständige Regelungen erlassen worden: Baden-Württemberg Landesumzugskostengesetz (LUKG...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Trennungsgeld / 2.3 Entsprechende Anwendungen der Bundesvorschriften und länderspezifische Regelungen

Rechtsquelle auf Bundesebene ist die Verordnung über das Trennungsgeld bei Versetzungen und Abordnungen im Inland (Trennungsgeldverordnung – TGV –) i. d. F. der Bekanntmachung vom 29.6.1999 (BGBl. I S. 1533). Die TGV behandelt verschiedene Sachverhalte sowohl unter reisekostenrechtlichen als auch unter umzugskostenrechtlichen Aspekten. Die Gewährung von Auslandstrennungsgeld...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 49 Ruhen de... / 2.2.3.1 Ruhen nur in Höhe des weitergezahlten Nettoarbeitsentgelts

Rz. 11 Ist das "fortgezahlte" Arbeitsentgelt beitragspflichtig, ruht der Anspruch auf Krankengeld in Höhe des Arbeitsentgelts. Da aber das Krankengeld bei Arbeitnehmern u. a. auf 90 % des im Bemessungszeitraums erzielten Nettoarbeitsentgelts beschränkt ist, wäre es ungerecht, wenn für das Ruhen des Krankengeldes der Bruttowert des anzurechnenden Arbeitsentgelts anzusetzen wä...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Nor... / 4. Mögliche Alternative: Landesgesetzliche Steuermesszahlen

Rz. 19 [Autor/Stand] Unter den Ländern, die grundsätzlich das Bundesmodell anwenden, haben sich Berlin, Bremen, das Saarland und Sachsen dazu entschieden, den drohenden Belastungsverschiebungen zulasten der Wohngrundstücke durch vom Bundesrecht abweichende landesgesetzliche Steuermesszahlen zu begegnen: Die folgende Tabelle gibt einen Überblick:mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Berlin / C. Vergleich mit "ähnlichen" Abweichungen anderer Länder

Rz. 24 [Autor/Stand] Neben Berlin haben auch mehrere andere Länder den Weg beschritten, per Landesgesetz Steuermesszahlen festzulegen, die von den bundesrechtlichen abweichen. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick:mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Berlin / 3. Landesgesetzliche Änderung

Rz. 38 [Autor/Stand] Das BlnGrStMG vermeidet die Risiken der in der Luft hängenden Steuermesszahlendifferenzierung des Bundesmodells (Rz. 36). Im Hinblick auf die landeseigenen Steuermesszahlen (§ 1 Abs. 1 BlnGrStMG) zeichnen sowohl Steuertatbestand als auch Gesetzbegründung ein einheitliches Bild des Gewollten. Wohngrundstücke sollen im Vergleich zu den anderen Grundstücksg...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.4.4 Vorteilsausgleich gegenüber nahe stehenden Personen

Tz. 91 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Ein Vorteilsausgleich kommt auch zwischen der Kö und einer dem AE nahe stehenden Person in Betracht. Es gelten dabei die gleichen Kriterien wie für die Anerkennung eines Vorteilsausgleichs mit dem AE selbst; s Urt des BFH v 13.10.1999, BFH/NV 2000, 750. Die Rspr verlangt allerdings regelmäßig eine personale Gegenseitigkeit für die Annahme eine...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Berlin / 2. Landesgesetzliche Abweichung

Rz. 14 [Autor/Stand] In seinem Gesetzentwurf[2] führt der Berliner Senat aus, dass nachdem 99 Prozent der Bescheide zur Feststellung des Grundsteuerwertes ergangen waren, Auswer tungen im Hinblick auf mögliche Belastungsverschiebungen erfolgt seien. Diese hätten bei Anwendung der bundesgesetzlichen Steuermesszahlen – unter der Annahme eines aufkommensneutralen Hebesatzes – f...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Berlin / I. Ziele der Abweichung von der bundesgesetzlichen Regelung

Rz. 5 [Autor/Stand] Das Saarland und Sachsen hatten schon sehr früh erkannt, dass das Bundesgrundsteuermodell zu einer Belastungsverschiebung führen wird. Der Anteil, den Wohngrundstücke (§ 15 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a GrStG) zum gesamten Grundsteuermessbetragsvolumen beitragen, steigt, der Anteil der bebauten Nichtwohngrundstücke (§ 15 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b GrStG) nimmt ab. U...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Berlin / I. Gesetzgebungskompetenz

Rz. 27 [Autor/Stand] Im Zuge der Reform der Grundsteuer kam es auch zu Änderungen des Grundgesetzes,[2] die zuvor bestehende Zweifel im Hinblick auf die Gesetzgebungskompetenz ausräumten. Es war davor strittig, ob Bund nach Art. 105 Abs. 2 (a.F.) i.V.m. Art. 72 Abs. 2 GG über die konkurrierende Gesetzgebungskompetenz für eine Reform der Grundsteuer verfügt.[3] Auch das BVerf...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Nor... / I. Ziele der Abweichung von der bundesgesetzlichen Regelung

Rz. 5 [Autor/Stand] Das Saarland und Sachsen hatten schon sehr früh erkannt, dass das Bundesgrundsteuermodell zu einer Belastungsverschiebung führen wird. Der Anteil, den Wohngrundstücke (§ 15 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a GrStG) zum gesamten Grundsteuermessbetragsvolumen beitragen, steigt, der Anteil der bebauten Nichtwohngrundstücke (§ 15 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b GrStG) nimmt ab. U...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Nor... / I. Gesetzgebungskompetenz

Rz. 38 [Autor/Stand] Im Zuge der Reform der Grundsteuer kam es auch zu Änderungen des Grundgesetzes,[2] die zuvor bestehende Zweifel im Hinblick auf die Gesetzgebungskompetenz ausräumten. Es war davor strittig, ob Bund nach Art. 105 Abs. 2 (a.F.) i.V.m. Art. 72 Abs. 2 GG über die konkurrierende Gesetzgebungskompetenz für eine Reform der Grundsteuer verfügt.[3] Auch das BVerf...mehr