Fachbeiträge & Kommentare zu Saarland

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 4 Belehrungspflicht (Abs. 3)

Rz. 123 § 364b Abs. 3 AO bestimmt, dass der Einspruchsführer mit der Fristsetzung über die Rechtsfolgen nach Absatz 2 zu belehren ist. Die Finanzbehörde hat den Einspruchsführer also darauf hinzuweisen, dass Erklärungen und Beweismittel, die erst nach Ablauf der nach § 364b Abs. 1 AO von der Finanzbehörde gesetzten Frist vorgebracht werden, im Einspruchsverfahren nicht zu ber...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 2.1 Rechtsnatur der Fristsetzung

Rz. 8 § 364b AO erlaubt es der Finanzbehörde, für die Aufforderung des Einspruchsführers zur Erfüllung bestimmter Mitwirkungshandlungen eine Frist mit Ausschlusswirkung zu setzen. Die Vorschrift ist nicht die Rechtsgrundlage für die Aufforderung zur Mitwirkung, denn die Finanzbehörde ist hierzu bereits nach § 365 Abs. 1 AO i. V. m. §§ 90 Abs. 1, 93 AO befugt.[1] Sie berechtig...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 2.4.2 Fristverlängerung

Rz. 58 Ob die nach § 364b AO von der Finanzbehörde gesetzte Frist verlängert werden kann, ist umstritten. Teilweise wird dies verneint, weil § 364b Abs. 2 Satz 3 AO bei einer Fristversäumnis ausdrücklich die Regelungen über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach § 110 AO für anwendbar erklärt, die eigentlich nur für gesetzliche Fristen gelten. Hierdurch sei die behörd...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 35... / 2.2.3 Belehrung über die einzuhaltende Frist

Rz. 15 In der Rechtsbehelfsbelehrung ist nach § 356 Abs. 1 AO "die einzuhaltende Frist" zu bezeichnen. Es ist daher zu belehren über den Beginn und die Länge der Frist. Dabei ist es nicht erforderlich, dass die Rechtsbehelfsbelehrung auf die Besonderheiten des konkreten Einzelfalls zugeschnitten ist.[1] Vielmehr genügt eine abstrakte Belehrung über die vorgeschriebene Einspru...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vorläufiger Rechtsschutz im... / 5.1 Voraussetzungen

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit die Aussetzung der Vollziehung angeordnet werden kann: Antragsbefugt ist nur der Steuerpflichtige, dem gegenüber die Vollziehung des angefochtenen Verwaltungsakts möglich ist. Einem Feststellungsbeteiligten, der weder selbst gegen den Feststellungsbescheid geklagt hat noch zu dem Klageverfahren eines anderen Beteiligten beig...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vorläufiger Rechtsschutz im... / 6.1 Voraussetzungen

Die einstweilige Anordnung erfordert einen Anordnungsanspruch, einen Anordnungsgrund und die Glaubhaftmachung beider durch den Antragsteller. Der Anordnungsanspruch ist das Recht oder das Rechtsverhältnis, um das der Rechtsstreit in der Hauptsache geführt wird. Es ist also der Regelungsanspruch, der auch im Hauptsacheverfahren endgültig durchgesetzt werden soll. Anordnungsgründe ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vorläufiger Rechtsschutz im... / 4.2 Einstweilige Anordnung

Die einstweilige Anordnung ist nur zulässig, wenn das Begehren nicht durch Aussetzung der Vollziehung erfüllt werden kann.[1] Grundsätzlich kommt eine einstweilige Anordnung in Betracht, wenn kein Verwaltungsakt angegriffen wird. Dies ist der Fall bei Verpflichtungsklagen, Klagen auf sonstige Leistung und bei Feststellungsklagen. In diesen Fällen wird gegebenenfalls der Erla...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vorläufiger Rechtsschutz im... / 3 Offenes Verfahren

Ein Rechtsbehelfsverfahren muss anhängig sein, damit überhaupt vorläufiger Rechtsschutz gewährt werden kann. Es ist dabei gleichgültig, welcher Art dieses Rechtsbehelfsverfahren ist, ein außergerichtliches oder ein gerichtliches. Nur anhängig muss es sein. Ist der angefochtene Verwaltungsakt bestands- oder rechtskräftig, kommt vorläufiger Rechtsschutz nicht mehr in Betracht....mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 421f Überm... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die sog. November- und Dezemberhilfen aus 2020 sind Wirtschaftshilfen des Bundes, mit denen Unternehmen, Selbständige und Vereine unterstützt wurden, die von den Schließungen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie betroffen waren. Kug-Leistungen einschließlich der erstatteten Sozialversicherungsbeiträge sind dabei vollständig für den Leistungszeitraum auf die November- u...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kraftfahrzeug: steuerliche ... / 2.4.2.5 Personalüberlassung

Rz. 60 Für die pauschalierte Bewertung von privaten Fahrzeugnutzungen, die Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern gestatten, gilt die in Rz. 26–33 beschriebene sog. 1 %-Regelung gemäß § 8 Abs. 2 Satz 2 EStG i. V. m. § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG entsprechend.[1] Bei untersagter Privatnutzung (i. d. R. durch arbeitsvertragliches Verbot) ist der früher geltende Beweis des ersten An...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kraftfahrzeug: steuerliche ... / 2.4.1 Nutzungsentnahme für Privatfahrten

Rz. 26 Dem Unternehmer stehen für die Ermittlung des privaten Nutzungsanteils grundsätzlich 2 Bewertungsmethoden offen: Pauschaler Ansatz des Entnahmewerts der privaten Nutzung – unabhängig von der tatsächlichen Höhe des Umfangs der Privatnutzung und unabhängig von der tatsächlichen Fahrleistung – gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG für jeden Kalendermonat mit 1 %, d. h. pro ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 11 Steue... / 2 Bestimmung des Steuersatzes durch die Länder

Rz. 3 Mit Wirkung ab 1.9.2006 wurde den Bundesländern durch eine entsprechende Änderung des Grundgesetzes (vgl. Art. 1 Nr. 18 und Art. 2 des Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes v. 28.8.2006, BGBl I 2006, 2034) die Möglichkeit eingeräumt, den Steuersatz für die Grunderwerbsteuer – abweichend von § 11 Abs. 1 GrEStG – eigenständig festzulegen. Eine entsprechende Befugnis en...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Dichtheitsprüfung von priva... / 1.3 Länder, Städte und Gemeinden

Bis auf Bundesebene eine einheitliche Regelung getroffen wird (vgl. § 61 Abs. 3 WHG), sind die einschlägigen Vorschriften der Länder, Städte und Kommunen zu beachten. Diese können in ihren Vorschriften auf die DIN 1986-30 Bezug nehmen, können aber auch von ihr abweichen. In jedem Fall ist zu prüfen, ob eine Vorschrift existiert. Regelungen in den Bundesländernmehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4 Forschungsgutachten vom September 2010

Rz. 35 Das BMF hatte auf Bitten des BT-Finanzausschusses im September 2009 ein weiteres Forschungsprojekt zu den Umsatzsteuerermäßigungen in Auftrag gegeben. Unter Projektleitung von Prof. Kaul (Universität des Saarlandes) wurde dem BMF im September 2010 das Forschungsgutachten "Analyse und Bewertung der Strukturen von Regel- und ermäßigten Sätzen bei der Umsatzbesteuerung u...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 24 Anspruc... / 2.3.3 Anspruchsverwirklichung durch die Träger der öffentlichen Jugendhilfe

Rz. 32 Dem gesetzlich normierten Anspruch auf einen Platz in einer Tageseinrichtung entspricht die Verpflichtung der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, ein entsprechendes bedarfsgerechtes Angebot zu gewährleisten (VG Braunschweig, Urteil v. 18.1.2007, 3 A 79/06; OVG Saarland, Beschluss v. 16.12.1997, 8 W 6/97). Aufgabe der Länder ist es gemäß § 82 Abs. 2, auf ein...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 24 Anspruc... / 2.3.2.1 Wahlrecht

Rz. 24 Der Rechtsanspruch aus Abs. 3 Satz 1 ist gerichtet auf Verschaffung eines Platzes in einer Tageseinrichtung aus einem bedarfsgerechten Angebot. Der Leistungsanspruch ist, anders als die auf den Einzelfall zugeschnittene Hilfe zur Erziehung nach den §§ 27 ff., nur auf ein Regelangebot ausgerichtet. § 23 Abs. 3 vermittelt keinen Anspruch auf eine individualisierte Leist...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 91 Anwendu... / 2.2 Kostenumfang

Rz. 6 Gegenstand der Heranziehung sind zunächst die Kosten für die Leistungen und Aufgaben der Jugendhilfe selbst. Die Heranziehung setzt – unabhängig davon, ob es sich um vollstationäre oder teilstationäre Leistungen handelt – voraus, dass die Gewährung und Erbringung der Leistung den gesetzlichen Vorschriften entspricht, wobei bei der Auswahl der Hilfeform und bei der Ents...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 24 Anspruc... / 2.3.2.2 Räumliche Entfernung zum Wohnort

Rz. 25 Der Anspruch nach Abs. 3 Satz 1 beschränkt sich nicht auf die in Wohnnähe bestehenden Einrichtungen. Vielmehr kann auch eine Einrichtung im Bereich eines anderen örtlich zuständigen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe gewählt werden, etwa weil diese sich in Arbeitsplatznähe des Erziehungsberechtigten befindet oder ein besonderes pädagogisches Konzept verfolgt (OVG Sc...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 90 Pauscha... / 2.2 Erlass und Übernahme von Teilnahme- oder Kostenbeiträgen

Rz. 13 Während sich die Kostenerhebung nach § 90 Abs. 1 allein auf eine öffentlich-rechtliche Forderung bezieht, beziehen sich die Vorschriften über den Erlass oder die Übernahme sowohl auf die öffentlich-rechtlichen Kostenbeiträge als auch die privatrechtlich ausgestalteten Teilnahmebeiträge. Dies ist auch sachgerecht, weil die beiden Beitragsarten zugrunde liegende finanzi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Pfändung von Arbeitsein... / 5. Festsetzung des unpfändbaren Betrags

Rz. 189 Die Festsetzung des Freibetrags erfolgt nach Erfahrungsgrundsätzen. Der Schuldner ist vor der Pfändung nicht zu hören (§ 834 ZPO). Ist der Schuldner der Auffassung, dass der Pfändungsfreibetrag unrichtig festgesetzt worden ist, kann er im Wege der Vollstreckungserinnerung nach § 766 ZPO vorgehen.[316] Rz. 190 Nach Ansicht des LG Hannover[317] kann der Schuldner auch ü...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Lexikon der Forderungsr... / 4. Verwertung

Rz. 66 Die Verwertung der gepfändeten Ansprüche des Domaininhabers gegen die Vergabestelle aus dem Registrierungsvertrag kann nach § 857 Abs. 1, § 844 Abs. 1 ZPO durch Überweisung an Zahlungs statt zu einem Schätzwert erfolgen, so der BGH.[61] Bei einer Verwertung der gepfändeten Ansprüche durch Überweisung an Zahlungs statt zu einem Schätzwert übernimmt der Gläubiger sämtli...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 78g Schied... / 2.4.3 Rechtsverordnungen in den Ländern

Rz. 40 Im Übrigen sind folgende Rechtsverordnungen in Kraft: Baden-Württemberg: Verordnung der Landesregierung über die Schiedsstelle in Jugendhilfeangelegenheiten v. 18.1.1999 (GBl. S. 53), Bayern: Verordnung über die Schiedsstelle in der Jugendhilfe v. 14.12.1999 (BayGVBl. S. 562), Berlin: Verordnung über die Schiedsstelle nach § 78g SGB VIII v. 5.8.1999 (GVBl. S. 480), Brande...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 22a Förder... / 2.1 Sicherstellung der Qualität der Förderung (Abs. 1)

Rz. 3 Absatz 1 verpflichtet die Träger der öffentlichen Jugendhilfe im Sinne einer "Soll-Vorschrift", die Qualität der Förderung in ihren Einrichtungen sicherzustellen und weiterzuentwickeln. Allerdings begründet dies keinen individuellen Rechtsanspruch des einzelnen Bürgers. Abs. 1 Satz 2 beschreibt Instrumentarien, die hierzu eingesetzt werden sollen, nämlich eine zu entwi...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 86 Örtlich... / 2.2.4 Gewöhnlicher Aufenthalt

Rz. 11 Sowohl § 86 als auch die übrigen Zuständigkeitsregelungen des Siebten Kapitels (Zuständigkeit, Kostenerstattung) knüpfen für die Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit eines Jugendhilfeträgers im Regelfall an den gewöhnlichen Aufenthalt von Personen an (Eltern, maßgeblicher Elternteil, Kind oder Jugendlicher, Pflegeperson). Nur hilfsweise, nämlich dann, wenn ein g.A. ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 39 Leistun... / 2.6.2 Unfallversicherung und Alterssicherung nach Satz 2

Rz. 17 Wie bei der Bemessung des Pflegegeldes in der Kindertagespflege i. S. d. § 23 Abs. 2 Nr. 3, werden nach Satz 2 auch bei der Vollzeitpflege die Kosten für die hälftigen Beiträge für eine angemessene Alterssicherung sowie die Kosten einer Unfallversicherung übernommen (Zielsetzung vgl. Begründung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung v. 6.9.2004, BT-Drs. 15/3676 S. 36)....mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 41 Hilfe f... / 2.1.1.4 Einzelfälle

Rz. 31 In einem Einzelfall wurde einer jungen Volljährigen, die aufgrund von Störungen in der Elternbeziehung und einer mehrjährigen sexuellen Misshandlung im Jugendalter in ihrer gesamten Entwicklung schwer beeinträchtigt und insbesondere ohne Schulabschluss und ohne Berufsausbildung ist, die Hilfe für junge Volljährige zugesprochen (OVG des Saarlandes, Beschluss v. 26.6.20...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 39 Leistun... / 4 Rechtsprechung, Literatur und Materialien

Rz. 46 LSG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 24.8.2022, L 1 KR 448/19: Zur Berücksichtigung des gezahlten Erziehungsgeldes nach § 39 bei der Ermittlung der Höhe der Beiträge zur freiwilligen Kranken- und Pflegeversicherung (§ 240 SGB V); OVG Schleswig-Holstein, Beschluss v. 13.12.2022, 3 O 40/19: Zum verwaltungsgerichtlichen Streitwert im Sinne des Streitwertkataloges für die Ver...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verbindliche Zusage nach ei... / 1 Abgrenzung zur tatsächlichen Verständigung und zur verbindlichen Auskunft

Die Begriffe Zusage und Auskunft werden in der Praxis häufig verwechselt. Von der verbindlichen Zusage nach § 204 AO, die ein Verwaltungsakt[1] ist, sind zu unterscheiden die tatsächliche Verständigung über einen der Steuerfestsetzung zugrunde liegenden konkreten, bereits abgeschlossenen Sachverhalt[2] und die verbindliche Auskunft mit Bindungswirkung nach § 89 Abs. 2 AO [3] übe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Akteneinsicht im Steuerrecht / 1.1.1 Allgemeines zur Akteneinsicht im Festsetzungsverfahren

Ein allgemeines Recht auf Einsicht in die Akten der Steuerverwaltung gibt es im Festsetzungsverfahren nach wie vor nicht. Diese auf den ersten Blick etwas erstaunliche Tatsache wurde bei der Schaffung der AO 1977 ausdrücklich damit begründet, dass es im Besteuerungsverfahren nicht angebracht sei, ein solches zu gewähren. Zudem sei es auch nicht praktikabel, da der Schutz Dri...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Überlassung von Firmenwagen... / IV. Nachfolgeentscheidung des FG des Saarlandes

Das FG stellte in der Nachfolgeentscheidung fest, der EuGH sei zu dem Ergebnis gekommen, dass die Voraussetzung einer entgeltlichen Vermietung im Fall einer kostenfreien Nutzung eines dem Unternehmen zugeordneten Gegenstands nicht erfüllt sein könne und dass ein solcher Umsatz daher nicht unter Art. 56 Abs. 2 Unterabs. 1 MwStSystRL falle.[49] Daher sei die Fahrzeugüberlassun...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Überlassung von Firmenwagen... / 1. FG des Saarlandes – Sachverhalt und Vorlagefrage

a) Sachverhalt Fragestellung: Im vorliegenden Fall[1] ging es kurz gesagt, um die Frage, wo in dem Fall, dass ein Angestellter (A = Arbeitnehmer) eines Steuerpflichtigen (QM = Arbeitgeber) ein Dienstfahrzeug, das ihm der Arbeitgeber (nicht nur für einen kürzeren Zeitraum) zur Erfüllung seiner Arbeitspflichten zur Verfügung stellt, auch für private Zwecke nutzen darf, diese Üb...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Überlassung von Firmenwagen... / 1. Überlassung des Fahrzeugs an A ist keine entgeltliche Leistung

Keine entgeltliche Vermietung: Zur Begründung führte das FG aus, bei der Fahrzeugüberlassung an A handele es sich nicht um eine entgeltliche Vermietungsleistung i.S.d. § 3a Abs. 3 Nr. 2 Satz 3 UStG.”[51] Bestätigt für Zahlung und sonstige Vorteile: Das FG begründete in dieser Entscheidung näher, warum "Zahlung und Verzicht" seitens des A nicht vorlagen[52] (nachdem es dies de...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Überlassung von Firmenwagen... / a) Sachverhalt

Fragestellung: Im vorliegenden Fall[1] ging es kurz gesagt, um die Frage, wo in dem Fall, dass ein Angestellter (A = Arbeitnehmer) eines Steuerpflichtigen (QM = Arbeitgeber) ein Dienstfahrzeug, das ihm der Arbeitgeber (nicht nur für einen kürzeren Zeitraum) zur Erfüllung seiner Arbeitspflichten zur Verfügung stellt, auch für private Zwecke nutzen darf, diese Überlassung für ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Überlassung von Firmenwagen... / b) Nach der Begründung: Zweifel

Bedenken des FG: In der rechtlichen Begründung führte das FG dann aber aus, es bestünden Zweifel, dass eine entgeltliche Vermietungsleistung vorliege.[5] Arbeitsleistung kann zwar Gegenleistung sein ...: Zwar führte das FG auch ein Urteil des EuGH an, aus dem sich ergibt, dass auch die (anteilige) Arbeitsleistung eines Angestellten eine Gegenleistung für eine Leistung des Arb...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Überlassung von Firmenwagen... / b) Anderer Sachverhalt?

Andere Rechtsfolge, wenn "Leistungseigenverbrauch": Möglich wäre allenfalls, dass QM das Fahrzeug nicht "anschaffte" (erwarb), sondern lediglich "mietete".[15] Dann hätte mit der Überlassung an A für private Zwecke (bei Unentgeltlichkeit) nicht "die Verwendung eines dem Unternehmen zugeordneten Gegenstands" i.S.d. § 3 Abs. 9a Nr. 1 UStG (Art. 26 Abs. 1 Buchst. a MwStSystRL) ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Überlassung von Firmenwagen... / 5. Überlassung des Fahrzeugs an B

Entgeltliche Vermietungsleitung: Die Fahrzeugüberlassung an B sah das FG aufgrund der Zuzahlung als Dienstleistung gegen Entgelt an, die als Vermietungsleistung i.S.d. § 3a Abs. 3 Nr. 2 Satz 3 UStG in Deutschland steuerbar ist.[63] Aber nur zum Teil im Inland: Eine entgeltliche und damit im Inland steuerbare Leistung sollte nach Ansicht des FG aber nur insoweit vorliegen als ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Überlassung von Firmenwagen... / 4. Fall B

Zahlung = Gegenleistung: Der Vollständigkeit halber ist zu erwähnen, dass es – neben A – noch einen anderen Mitarbeiter (B) gab, der – wie A – in Deutschland wohnte und seinen Dienstwagen auch privat nutzen durfte. B musste allerdings hierfür einen jährlichen Betrag von EUR 5.688 p.a. zahlen, den QM von seinem Gehalt einbehielt. Dieser Zuzahlungsbetrag entsprach allerdings n...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Überlassung von Firmenwagen... / 3. Zulassung der Revision

Grundsätzliche Bedeutung der vom EuGH beantworteten Frage: Das FG ließ die Revision zu. Hierbei führte es aus, die Revision werde wegen grundsätzlicher Bedeutung der vom EuGH im Wege der Vorabentscheidung beantworteten Rechtsfrage zugelassen, ob die Überlassung eines Firmenfahrzeugs durch einen Arbeitgeber an seinen Arbeitnehmer – auch zu Privatfahrten – auch dann eine entge...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Überlassung von Firmenwagen... / 2. Keine Vermietungsleistung

Kein Mietzins "in Geld": Quasi hilfsweise führte das FG aus, dass sich der Leistungsort selbst bei Entgeltlichkeit nicht nach Art. 56 Abs. 2 MwStSystRL, § 3a Abs. 3 Nr. 2 Satz 3 UStG richten könne. So stellte das FG fest, der EuGH habe im Urteil QM ausgeführt, der Begriff des Mietzinses könne nicht im Wege der Analogie ausgelegt werden, indem ihm ein geldwerter Vorteil gleic...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Überlassung von Firmenwagen... / aa) Fahrzeugüberlassung an A

Auch mit A Vereinbarung über Gehaltsverzicht: Des Weiteren wies der BFH darauf hin, dass QM mit A auch eine Eigenbeteiligung vereinbart hatte, die von dessen Brutto-Tantieme in Abzug gebracht werden sollte. Damit sei für die Fahrzeugüberlassung an A (auch) ein Verzicht auf einen Teil des Gehalts vereinbart worden. Dass der vereinbarte Abzug aufgrund der vorzeitigen Auflösung...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Überlassung von Firmenwagen... / f) Zuzahlungen: (Teil-)Entgeltlichkeit, mehrere Leistungsorte und Mindestbemessungsgrundlage?

Entgeltlichkeit bei Zuzahlungen: Letztendlich erübrigt sich bei Zugrundelegung der Ausführungen des BFH auch die etwas sperrige Diskussion, ob (Un-)Entgeltlichkeit auch dann gegeben ist, wenn der Arbeitnehmer Zuzahlungen leistet[123] (z.B. EUR 250 p.a., weil er am Auto gern einen Heckspoiler haben will, der normalerweise nicht vorgesehen ist, oder EUR 5.688 p.a., wie im Fall...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Überlassung von Firmenwagen... / 3. Steuerbare Vermietung auch bei unentgeltlicher Überlassung?

Frage, ob "Vermietung" auch ohne Gegenleistung: Aber auch für den Fall, dass die Fahrzeugüberlassung an A zur privaten Nutzung eine unentgeltliche Leistung darstellte, wollte das FG wissen, ob der Ort der Fahrzeugüberlassung für private Zwecke gem. Art. 56 Abs. 2 MwStSystRL in Deutschland liege.[10] Lt. bisheriger Rspr. Gegenleistung erforderlich: Ob diese Frage unter Berücks...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Überlassung von Firmenwagen... / b) Registrierungspflicht und One-Stop-Shop

Registrierung im Ausland ...: Nachteilig war für QM im vorliegenden Fall das Erfordernis, die entgeltlichen Umsätze in Deutschland melden und sich dafür extra hier registrieren lassen zu müssen.[103] Das stellte zusätzlichen Aufwand dar und wäre bei der Beurteilung als unentgeltlicher Umsatz nicht erforderlich gewesen. ... kann vermieden werden: Dieser Zusatzaufwand dürfte ab...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Überlassung von Firmenwagen... / a) Steuerbarer Vorgang, obwohl kein Vorsteuerabzug?

Kein steuerbarer Vorgang in DE: Es wird aber bereits nicht klar, warum das FG auch für den Fall, dass keine entgeltliche Leistung vorliege, überhaupt die Frage nach dem Ort der Leistung stellte.[13] Bevor nämlich geprüft werden kann, wo ein Vorgang der Mehrwertsteuer unterfällt, muss erst einmal geprüft werden, ob er der Mehrwertsteuer unterfällt. Letzteres wäre aber bei ein...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Überlassung von Firmenwagen... / 4. Besteuerung einer unentgeltlichen Wertabgabe?

Keine Ausführungen zu "Verwendungseigenverbrauch" ohne VorSt-Abzug: Leider klärte das FG das Rätsel, warum es bei einem nicht steuerbaren Vorgang den Ort der Besteuerung prüfte,[61] auch in der Nachfolgeentscheidung nicht auf. Das war nun, da das FG davon ausging, dass der Ort des Vorgangs ohnehin nicht in Deutschland lag, im Ergebnis vielleicht auch nicht mehr notwendig. Di...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Überlassung von Firmenwagen... / b) Vorlage

Vorlagefrage: Das FG entschied zunächst nicht selbst, sondern wollte erst einmal vom EuGH wissen, ob Art. 56 Abs. 2 MwStSystRL einschlägig sei (falls nämlich nicht, wäre die Steuerfestsetzung gegen QM nach seiner Auffassung mangels Leistungsortes im Inland aufzuheben gewesen). Daher fragte das FG den EuGH: „Ist Art. 56 Abs. 2 der Richtlinie 2006/112 dahin auszulegen, dass mit...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 45 Erlaubn... / 2.2.1.2 Betriebsbezogene Voraussetzungen

Rz. 10 Nr. 2 stellt auf die räumlichen, fachlichen, wirtschaftlichen und personellen Voraussetzungen in Relation zu Zweck und Konzeption der Einrichtung ab. Zu den räumlichen Voraussetzungen für den Betrieb der Einrichtung gehört die Beachtung und kontinuierliche Prüfung der baulichen und technischen Sicherheit der Räumlichkeiten. Die maßgeblichen Vorschriften enthalten die ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 45 Erlaubn... / 2.3.2 Rücknahme und Widerruf (Abs. 7 Satz 1)

Rz. 30 Reichen Beratung, nachträgliche Auflagen oder auch die Untersagung der Weiterbeschäftigung einzelner Mitarbeiter (Tätigkeitsuntersagung nach § 48) nicht aus, um die Gefährdung des Kindeswohls abzuwenden, so hat die Aufsichtsbehörde die Betriebserlaubnis aufzuheben. Die ab 10.6.2021 geltende Fassung der Vorschrift verwendet den Begriff der Aufhebung als Oberbegriff für...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 45 Erlaubn... / 2.2.1.1 Zuverlässigkeit des Einrichtungsträgers

Rz. 8 Nr. 1 benennt positiv formuliert die Zuverlässigkeit des Trägers als Voraussetzung für die Erteilung der Erlaubnis. Während vor der Einführung der neuen Nr. 1 durch das KJSG die Prüfung zur Erteilung der Betriebserlaubnis rein einrichtungsbezogen erfolgte, wird mit dem KJSG die Eignung des Trägers im Sinne seiner Zuverlässigkeit als zusätzliches Kriterium zur Vorausset...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 45 Erlaubn... / 2.2.3 Nebenbestimmungen (Abs. 4 Satz 1)

Rz. 24 Der mit dem BKiSchG neu gefasste Wortlaut stellt klar, dass die Erlaubnis mit Nebenbestimmungen versehen werden und die zuständige Behörde auch nachträgliche Auflagen erteilen kann. Dabei hat der Jugendhilfeträger auch in den Blick zu nehmen, ob die Gewährleistung des Kindeswohls bei derzeit gegebenen Bedenken durch Nebenbestimmungen (§ 32 SGB X) nach Abs. 4 Satz 1 si...mehr