Fachbeiträge & Kommentare zu Saarland

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Wasserzufluss von Nachbargr... / 1.1 Bundeseinheitliche Regelung

Bis zum Inkrafttreten des Gesetzes zur Neuregelung des Wasserrechts am 1.3.2010 waren die Rechte und Pflichten von Grundstücksnachbarn in Bezug auf das wild von einem Grundstück abfließende Wasser in der überwiegenden Zahl der Bundesländer in den dortigen Landeswassergesetzen sowie in Brandenburg, Hessen, Niedersachsen, Saarland und Sachsen-Anhalt in den Landesnachbarrechtsg...mehr

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Fenster- und Lichtrecht / 4.1 Länderregelungen im Überblick

Im Gegensatz zum Fensterabwehrrecht, das sich noch relativ häufig in den Nachbarrechtsgesetzen findet, ist das damit korrespondierende Lichtschutzrecht, d.h. der gesetzliche Schutz vorhandener grenznaher Fenster oder ähnlicher Bauteile vor dem Lichtentzug durch Baumaßnahmen auf dem Nachbargrundstück, nur in 7 Bundesländern geregelt. Der folgenden Übersicht können Sie entnehm...mehr

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Grenzabstand für Bäume, Str... / 3 Wann sind Grenzabstände zu beachten?

In den weitaus meisten Bundesländern sind die Grenzabstände für Bäume, Sträucher und Hecken schon beim Anpflanzen dieser Gehölze zu beachten. Dies gilt für Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, dem Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig- Holstein und Thüringen. In Bayern und Sachsen sind die Grenzabstände nur auf Ver...mehr

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Reallast als Sicherungsmittel / 4 Gesetzliche Regelung

Länderrechte beachten Bei Schaffung des BGB um 1900 wurde die Reallast als Teil des Agrarrechts angesehen. Man überließ deshalb ihre inhaltliche Regelung mit Rücksicht auf die bestehenden wirtschaftlichen Unterschiede in den Ländern weitgehend dem Landesrecht (Art. 113 ff. EGBGB).[1] Die Bestimmungen des BGB über die Reallast (§§ 1105–1112) stellen insoweit lediglich Rahmenvo...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 22. Zuwendungen zur Wohnraumförderung (§ 3 Nr 59 EStG)

Rz. 234 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Nach § 3 Nr 59 EStG steuerfrei ist die Zusatzförderung nach § 88e des Zweiten Wohnungsbaugesetzes und nach § 51f des Wohnungsbaugesetzes für das Saarland und Geldleistungen, die ein Mieter zum Zwecke der Wohnkostenentlastung nach dem Wohnraumförderungsgesetz oder einem Landesgesetz zur Wohnraumförderung erhält, soweit die Einkünfte dem Miet...mehr

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Tierhaltung im Nachbarrecht / 3.13 Pferdehaltung

Wenn Sie ein Reitpferd anschaffen wollen und deshalb auf Ihrem Grundstück einen Stall planen, dann vergessen Sie Ihre Nachbarn nicht! Ein Pferdestall ist baugenehmigungspflichtig. Ihren Nachbarn müssen Sie die Baupläne zur Unterschrift vorlegen. Wenn diese Belästigungen befürchten, können sie Ihr Vorhaben blockieren. Schließlich sind bei der Haltung eines Pferdes Beeinträchti...mehr

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Fenster- und Lichtrecht / 3.3 Zu beachtende Grenzabstände

Das Fensterabwehrrecht ist in den Nachbarrechtsgesetzen so ausgestaltet, dass mit Fenstern und mit sonstigen Ausblick gewährenden Bauteilen Mindestabstände zur Grenze des Nachbargrundstücks eingehalten werden müssen. Die Mindestabstände dürfen nach der Mehrzahl der Länderregelungen nur mit Zustimmung des Nachbarn unterschritten werden. Bei Unterschreiten des Mindestabstands o...mehr

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Allgemeine Rechtsgrundlagen... / 2.2 Landesnachbarrechtsgesetze

Die Nachbarrechtsgesetze der Bundesländer können Sie der folgenden Übersicht entnehmen:mehr

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Grundstückseigentum: Umfang... / 5.1.1 Fehlendes Ausschließungsinteresse

Ein Verbietungsrecht des Eigentümers besteht dann nicht, wenn es sich um Einwirkungen auf die "Körpergestalt" seines Grundstücks handelt, die in solcher Höhe oder Tiefe vorgenommen werden, dass er an ihrer Ausschließung kein Interesse haben kann (§ 905 Satz 2 BGB). Das Fehlen dieses Interesses hat im Streitfall derjenige nachzuweisen, der sich darauf beruft. Die Rechtsprechun...mehr

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Grenzabstand für Bäume, Str... / 5.3 Hecken

Bei der Messung des Grenzabstands von Hecken gibt es 3 Varianten. Variante 1 Bei Variante 1 wird von der Mitte der Hecke an der Stelle, an der sie aus dem Boden tritt, bis zur Grenze hin gemessen. Diese Regelung gilt in Berlin, Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, dem Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Variante 2 Bei dieser Variante wird von der Mitte des grenzn...mehr

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Einfriedung und Einzäunung ... / 4.2 Der Standort der Einfriedung

Was den Standort der Einfriedung betrifft, haben sich die Nachbarrechtsgesetze der Bundesländer für zwei unterschiedliche Lösungssysteme entschieden, und zwarmehr

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Abfallentsorgung (kommunale) / 2.2 Hausmüllähnliche Gewerbeabfälle

Im Gegensatz zur umfassenden Überlassungspflicht bei Haushaltsabfällen sind die Besitzer von hausmüllähnlichen Gewerbeabfällen nach § 17 Abs. 1 Satz 2 KrWG lediglich zur Überlassung von gewerblichen Siedlungsabfällen zur Beseitigung an die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger verpflichtet, soweit sie die Abfälle nicht in eigenen Anlagen beseitigen. Achtung Behälterbenutzu...mehr

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Einfriedung und Einzäunung ... / 4.4 Die Grenzabstände bei Einfriedungen

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Fenster- und Lichtrecht / 4.3 Inhalt des Lichtrechts

Hat der Nachbar dem Einbau eines Fensters in einer Gebäudeaußenwand innerhalb des grenzseitigen Schutzstreifens oder einer sonstigen baulichen Anlage (etwa eines Balkons, Erkers oder einer Terrasse) innerhalb des grenzseitigen Schutzstreifens schriftlich zugestimmt, dann hat er sich hiermit gleichzeitig die Hände gebunden. Denn mit eigenen baulichen Vorhaben muss er künftig ...mehr

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Denkmalschutz: Baudenkmäler / 2.1.6.2.3 Nutzungsgebot

Mit unterschiedlichen, aber in der Zielrichtung gleichen Formulierungen verlangen die meisten Denkmalschutzgesetze von den Eigentümern eine denkmalverträgliche Nutzung von Baudenkmälern, weil sich eine falsche oder gar keine Nutzung nachteilig auf deren Substanz auswirken kann. Das Nutzungsgebot kann im Einzelfall durch behördliche Anordnungen konkretisiert werden. Auch dies...mehr

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Fenster- und Lichtrecht / 4.2 Bezugsobjekte des Lichtrechts

Die Nachbarrechtsgesetze von Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen gewähren ein Lichtschutzrecht nur für Fenster, die mit Einwilligung des Nachbarn in Gebäudeaußenmauern innerhalb des durch den maßgeblichen Grenzabstand markierten Schutzstreifens entlang der Grundstücksgrenze angebracht worden sind. In Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein und Thüringen b...mehr

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Grenzwand und Nachbarwand / 4 Gesetzliche Vorschriften der Bundesländer

Die folgende Übersicht beschränkt sich auf die Angabe der Vorschriften derjenigen Bundesländer, in deren Nachbarrechtsgesetzen die Nachbarwand und die Grenzwand eine eingehende Regelung erfahren haben.mehr

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Bodenerhöhungen und Grundst... / 2.2.1 Der Schutzumfang

Eine Bodenerhöhung darf nur so vorgenommen werden, dass Schädigungen von Nachbargrundstücken nach menschlicher Voraussicht ausgeschlossen sind. Bei der Frage, welchen Schäden auf Nachbargrundstücken vorgebeugt werden soll, sind die Ländervorschriften uneinheitlich. Weite Fassung Für eine weite Fassung haben sich Berlin, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, das Saarlan...mehr

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Fenster- und Lichtrecht / 4.4 Die Frist zur Geltendmachung des Lichtrechtsanspruchs

Ebenso wie beim Fensterabwehrrecht ist beim Lichtschutzrecht eine Frist gesetzlich festgelegt, innerhalb der das Recht geltend gemacht werden muss. Nach Fristablauf ist der Anspruch des Berechtigten auf Beseitigung einer baulichen Anlage innerhalb des Mindestabstands ausgeschlossen. Welche Fristen beachtet werden müssen, können Sie der folgenden Übersicht entnehmen.[1]mehr

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Grenzwand und Nachbarwand / 2.1.2 Das Zustimmungserfordernis

Weil die Nachbarwand zum Teil auf fremdem Grund und Boden steht, ist die Zustimmung des Eigentümers des Nachbargrundstücks Voraussetzung dafür, dass die Nachbarwand legal errichtet wird; gehört das Nachbargrundstück mehreren Personen, müssen alle zustimmen. Wird eine Nachbarwand ohne Zustimmung des Nachbarn auf die Grundstücksgrenze gesetzt, handelt es sich um einen Grenzübe...mehr

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Grenzwand und Nachbarwand / 2.2.3 Rechtsbeziehungen der Nachbarn nach dem Abriss eines Gebäudes

Nach § 903 BGB ist jeder Nachbar berechtigt, auch ohne Zustimmung des anderen Nachbarn sein an die Nachbarwand angebautes Haus abzureißen, wobei er allerdings diese selbst nicht beeinträchtigen darf. Dieses Recht wird auch nicht durch das Miteigentum an der Nachbarwand und damit nicht durch § 922 Satz 3 BGB eingeschränkt. Durch den Abriss ändert sich nach der Rechtsprechung ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.6 § 17 Abs. 2 AGG

Rz. 43 Einen dem § 23 Abs. 3 BetrVG sehr ähnlichen Rechtsbehelf enthält § 17 Abs. 2 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG). Nach dieser Norm können der Betriebsrat oder eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft bei einem groben Verstoß des Arbeitgebers gegen arbeitsrechtliche Vorschriften des AGG die in § 23 Abs. 3 S. 1 BetrVG genannten Rechte gerichtlich geltend mach...mehr

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Rauchwarnmelder (Miete) / 8.1 Haftung nach den öffentlich-rechtlichen Feuerwehrgesetzen

Wer für die Kosten des Feuerwehreinsatzes bei einem Fehlalarm herangezogen werden kann, ist in den einzelnen Landesfeuerwehrgesetzen (FwG) bzw. -verordnungen, in manchen Bundesländern auch im Brandschutzgesetz (BrSchG) geregelt. Grundsätzlich erfolgt der Einsatz der Feuerwehr unentgeltlich. Die Landesgesetze regeln aber Ausnahmen, wobei speziell auch Regelungen für das Auslös...mehr

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Einfriedung und Einzäunung ... / 4.1 Die Einfriedungspflicht

Die meisten Nachbarrechtsgesetze der Bundesländer gehen davon aus, dass gesetzliche Regelungen über die Pflicht zur Einfriedung von Grundstücken an oder auf der Grenze zu Nachbargrundstücken, wenn dies der Nachbar verlangt, dem nachbarlichen Rechtsfrieden dient und nachbarliche Streitigkeiten zu vermeiden hilft. Einfriedungspflicht der Bundeländer In der Ausgestaltung der Einf...mehr

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Denkmalschutz: Baudenkmäler / 2.1.6.1 Objekt- und Umgebungsschutz

Der Denkmalschutz ist sowohl Objekt- als auch Umgebungsschutz insofern, als eine Beeinträchtigung eines Baudenkmals nicht nur dann vorliegt, wenn dessen Substanz verändert wird, sondern auch bei einer Veränderung der Umgebung des Baudenkmals, die sich negativ auf die Bedeutung des Denkmals auswirkt.[1] Deshalb sind in den Bundesländern Veränderungen in der Umgebung eines Baud...mehr

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Denkmalschutz: Baudenkmäler / 2.1.6.2.2 Erhaltungs- und Instandsetzungspflicht des Denkmaleigentümers

Rechtsfolge der Denkmaleigenschaft ist zunächst die den Eigentümer treffende Erhaltungs- und Instandsetzungspflicht. Das Erhaltungs- und Instandsetzungsgebot ist in den Denkmalschutzgesetzen unterschiedlich formuliert und steht in allen Bundesländern unter einem ausdrücklichen gesetzlichen Zumutbarkeitsvorbehalt.mehr

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Grenzabmarkung und Grenzsch... / 3.1.1 Abmarkungsantrag

Da die Abmarkung einer gemeinschaftlichen Grenze von zwei angrenzenden Grundstücken die Rechtsposition beider Grundstücksnachbarn betrifft, kann das Abmarkungsbegehren des einen Grundstücksnachbarn nicht ohne Einverständnis des anderen Grundstücksnachbarn durchgesetzt werden. Von diesem Grundsatz geht auch § 919 BGB aus, der bei Widerspruch des einen Nachbarn dem anderen die...mehr

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Grenzwand und Nachbarwand / 1 Einführung

Schon im Mittelalter war es Brauch, wegen der beengten Raumverhältnisse innerhalb der Städte Gebäude in geschlossener Bauweise zu errichten. Bei dieser Bauweise stoßen zwei auf verschiedenen Grundstücken errichtete Häuser aneinander. Hat jedes dieser Häuser eine eigene, unmittelbar an der Grenze zum Nachbargrundstück gebaute Abschlusswand, dann handelt es sich um eine Grenzwa...mehr

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Denkmalschutz: Baudenkmäler / 2.1.6.2.4 Genehmigungspflicht für Veränderungen

Alle Denkmalschutzgesetze machen Veränderungen an Baudenkmälern und in ihrer Umgebung von einer Genehmigung abhängig. Es handelt sich um die zentrale Vorschrift des Denkmalschutzes, die eine präventive Kontrolle von beabsichtigten Veränderungen aus denkmalfachlicher Sicht hinsichtlich Materialgerechtigkeit, Minimierung von Eingriffen und weitgehender Verwendung historischer ...mehr

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Lärm und Licht aus der Nach... / 1.4 Gegen die Sonn- und Feiertagsgesetze der Bundesländer verstoßende Betätigungen

Das veränderte Freizeitverhalten der Bevölkerung hat zunehmend dazu geführt, dass gewerbliche Tätigkeiten an Sonn- und Feiertagen – etwa in Form von Autowaschanlagen, Münzwaschanlagen, Gebrauchtwagen- oder Flohmärkten – zunehmend lukrativ werden. Vor diesem Hintergrund haben die Eingaben und Beschwerden aus der Bevölkerung das fast in Vergessenheit geratene Sonn- und Feierta...mehr

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Tierhaltung im Nachbarrecht / 1.1.1 Normale Haustiere (Hunde, Katzen oder Ziervögel)

Im Bereich des öffentlich-rechtlichen Nachbarschutzes gegenüber Beeinträchtigungen durch die nachbarliche Tierhaltung ist die Rechtslage in den Bundesländern nicht einheitlich. Landesrecht Landeseinheitliche Regelungen kennen nurmehr

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Baumschutz in Städten und G... / 1 Rechtsformen der Inschutznahme

Baumschutzsatzungen und Baumschutzverordnungen Die Vorschrift des § 29 Abs. 1 Satz 1 BNatSchG verlangt, dass die Festsetzung des Baumschutzes in Städten und Gemeinden in rechtsverbindlicher Form geschieht. Die Bundesländer haben diese Möglichkeit aufgegriffen und die Städte und Gemeinden zum Erlass von gemeindlichen Baumschutzsatzungen oder naturschutzbehördlichen Baumschutzv...mehr

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Grenzüberbau / 5 Landesrechtliche Sonderregelungen in den Nachbargesetzen

In einigen Nachbarrechtsgesetzen der Bundesländer finden sich Regelungen, die die Rechtslage bei über die Grundstücksgrenze ragenden Bauteilen regeln. Achtung Verfassungsmäßigkeit landesgesetzlicher Regelung Die rechtliche Zulässigkeit dieser landesgesetzlichen Regelungen wurde unter Hinweis auf die abschließende Regelung des Überbaus in den §§ 912 ff. BGB in der Vergangenheit...mehr

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Lärm und Licht aus der Nach... / 1.2 Sonstige ruhestörende Arbeiten in Haus und Garten

Arbeiten in Haus und Garten, die nicht den Betrieb von motorbetriebenen Gartengeräten betreffen, sind keine Angelegenheiten des Bundesrechts, sondern eine Domäne des Landes- und Kommunalrechts. Zu denken ist etwa an das Ausklopfen von Teppichen, das Hämmern, das Hacken von Holz oder das Benutzen von Heimwerkermaschinen. Landeseinheitliche Regelungen Berlin[1], Brandenburg[2], Ha...mehr

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Schlichtungsverfahren bei N... / 2.1 Nachbarrechtliche Streitigkeiten

Streitigkeiten über Ansprüche wegen der in § 906 BGB geregelten Einwirkungen, sofern es sich nicht um Einwirkungen von einem gewerblichen Betrieb handelt. Diese Fallgestaltung betrifft Nachbarstreitigkeiten etwa wegen der von einem Nachbargrundstück ausgehenden Geruchs- oder Lärmbelästigungen sowie wegen ähnlicher Belästigungen und Störungen aus dem privaten Nachbarschaftsbe...mehr

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Wasserzufluss von Nachbargr... / 2.2 Landesrechtliche Vorschriften

Die einschlägigen Vorschriften der Landesnachbarrechtsgesetze können der nachfolgenden Übersicht entnommen werden. Soweit es in Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern keine spezifischen nachbarrechtliche Vorschriften zum Traufwasser gibt, ist § 903 BGB unmittelbar einschlägig. Hinweis Übersichtmehr

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Denkmalschutz: Baudenkmäler / 2.1.3 Wirksamwerden der denkmalrechtlichen Beschränkungen (Unterschutzstellung)

Die Unterschutzstellung eines Bauwerks mit den sich daran anschließenden denkmalrechtlichen Beschränkungen für den Eigentümer kann grundsätzlich auf zweierlei Art und Weise bewirkt werden. Eintragungssystem (konstitutives System) Zum einen kann der Gesetzgeber allgemein definieren, welche Voraussetzungen ein Bauwerk erfüllen muss, um Denkmal sein zu können, und der Verwaltung ...mehr

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Rauchwarnmelder (Miete) / 14 Bauordnungsrechtliche Regelungen der Bundesländer

Die entsprechenden Vorschriften einschließlich des Umfangs der Einbau-/Nachrüstpflicht sowie die einzuhaltenden Fristen für Rauchwarnmelder finden sich in den einzelnen Bauordnungen der Länder.mehr

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Pflanzenwuchs im Nachbarrecht / 2 Baumschutzsatzungen und -verordnungen

Wegen der ökologischen Bedeutung der innerstädtischen Grünbestände haben viele Städte und Gemeinden Baumschutzregelungen erlassen. Derartige Regelungen ergehen entweder in Form von Rechtsverordnungen (so in Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen) oder als Satzungen (so in Baden-Württemberg, Brandenburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfale...mehr

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Holzöfen und Kamine (Hausfe... / 6.3 Nachbarrecht

Öffentliches Recht Die Bauordnungen der Länder formulieren nahezu gleichlautend, dass die Abgase von Feuerstätten durch Abgasleitungen, Schornsteine und Verbindungsstücke (Abgasanlagen) so abzuführen sind, dass keine Gefahren oder unzumutbaren Belästigungen entstehen: Baden-Württemberg: § 32 Abs. 3 LBO BW Bayern: Art. 40 Abs. 3 BayBO Berlin: § 42 Abs. 3 BauOBln Brandenburg: § 42 ...mehr

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Schlichtungsverfahren bei N... / 1 Landesrechtliche Schlichtungsgesetze

Von der Öffnungsklausel des § 15a EGZPO haben mit Ausnahme von Berlin, Bremen und Thüringen alle Bundesländer in unterschiedlichem Umfang Gebrauch gemacht. Hinweis Baden-Württemberg hat Schlichtungsgesetz wieder aufgehoben Baden-Württemberg ist mit Wirkung zum 1.5.2013 aus dem obligatorischen Schlichtungsverfahren ausgestiegen und hat sein Schlichtungsgesetz mit der Begründung...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Grenzabstand für Bäume, Str... / 8 Die Ausschlussfrist für den Beseitigungs- und Rückschnittsanspruch

Wenn Sie Grund zu der Annahme haben, dass auf dem Nachbargrundstück wachsende Bäume, Sträucher und Hecken zu nahe an der Grundstücksgrenze stehen, sollten Sie mit der Geltendmachung eines Anspruchs auf Beseitigung oder Rückschnitt dieser Gehölze nicht zu lange warten. Denn alle Nachbarrechtsgesetze sehen hierfür Ausschlussfristen vor, nach deren Ablauf nichts mehr zu machen ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Hammerschlags- und Leiterrecht / 1 Einführung

Obwohl das Hammerschlags- und Leiterrecht erhebliche praktische Bedeutung für Grundstücksnachbarn hat, ist der aus der Zeit der Partikularrechte vor Inkrafttreten des BGB stammende Rechtsbegriff nicht ohne Weiteres aus sich heraus verständlich. Hinweis Definitionen Als Hammerschlagsrecht wird herkömmlicherweise die Befugnis bezeichnet, das Nachbargrundstück betreten zu können,...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Denkmalschutz: Baudenkmäler / 3.1 Schutzgegenstand

Da Geschichte nicht nur durch Einzelbaudenkmäler überliefert wird, sondern viele bauliche Anlagen nur verständlich sind, wenn sie in ihren historisch gewachsenen Zusammenhängen erhalten bleiben, schützen die Denkmalschutzgesetze nicht nur Einzelobjekte, sondern auch Mehrheiten von baulichen Anlagen (sog. Ensembles). Dabei reichen die gesetzlichen Bezeichnungen in föderaler Vi...mehr

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Baumschutz in Städten und G... / 5.2 Antrags- und Klagebefugnis

Der Antrag, eine Ausnahme oder Befreiung vom grundsätzlichen Veränderungsverbot geschützter Bäume zu genehmigen, kann sowohl vom Eigentümer des Grundstücks, auf dem der Baum steht, als auch von einem Grundstücksnachbarn gestellt werden.[1] Wird der Antrag von der Verwaltungsbehörde abgelehnt, kann der Antragsteller mithilfe der Verpflichtungsklage nach § 42 Abs. 1 VwGO eine E...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.8.2 Liste der Berufe mit steuerfreien Umsätzen aus einer ähnlichen heilberuflichen Tätigkeit

Rz. 112 Insbesondere folgende Tätigkeiten bzw. Berufe sind bislang als ähnliche heilberufliche Tätigkeiten i. S. v. § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG anerkannt: Rz. 113 Altenpfleger: Heilberufliche Leistungen von Altenpflegern/Altenpflegerinnen, denen die Erlaubnis nach § 1 Nr. 1 AltPflG erteilt worden ist oder nach § 29 AltPflG als erteilt gilt, sind nach § 4 Nr. 14 UStG steuerfrei,...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Container für Altglas und V... / 1.2 Organisationsstruktur der privaten Sammlungs- und Verwertungssysteme

Alle Hersteller eines Produkts müssen europaweit auch die Verantwortung für dessen Verpackung im Sinne der Vermeidung, Wiederverwendung und Verwertung übernehmen (sog. erweiterte Produktverantwortung). In Deutschland regelt die Umsetzung dieser Vorgaben das Verpackungsgesetz (VerpackG). Systembeteiligungspflichtige Verpackungen Alle Verpackungen, die bei privaten Endverbrauche...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Wald- und Baumbesitz (Verke... / 1 Haftung bei Wald- und Forstbesitz

Auch die Verkehrssicherungspflicht des Waldbesitzers umfasst (nur) diejenigen Maßnahmen, die ein umsichtiger und verständiger, in vernünftigen Grenzen vorsichtiger Mensch für notwendig und ausreichend hält, um andere vor Schäden zu bewahren. Da eine Verkehrssicherungspflicht, die jede Schädigung ausschließt, nicht erreichbar ist, muss der Pflichtige nicht für alle denkbaren,...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1 Fälle des § 13b Abs. 1 und 2 Nr. 1 bis 3 UStG

Rz. 144 Nach § 13b Abs. 5 S. 1 (erster Satzteil) UStG i. d. ab 1.7.2010 geltenden Fassung schuldet der Leistungsempfänger für die in § 13b Abs. 1 und 2 Nr. 1 bis 3 UStG bezeichneten Umsätze die Steuer, wenn er ein Unternehmer oder eine juristische Person ist. Somit schulden auch Kleinunternehmer ( §§ 19 Abs. 1 S. 3, 13b Abs. 8 UStG ), pauschalversteuernde Land- und Forstwirte ...mehr

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ZErb 05/2023, Zur Prüfung d... / Leitsatz

1. Die von Amts wegen gebotene Prüfung der Verfügungsbefugnis des Testamentsvollstreckers erstreckt sich bei der zu eigenen Gunsten bewilligten Auflassungsvormerkung auch auf seine Berechtigung zur Vornahme eines solchen Insichgeschäfts, wobei deren Fehlen im Zweifel zur Unwirksamkeit der Bewilligung auch hinsichtlich der übrigen Miterwerber führt. 2. Eine Befreiung des Testa...mehr