Fachbeiträge & Kommentare zu Saarland

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Hammerschlags- und Leiterrecht / 4.2.2.3 Erlaubte Maßnahmen

Das Hammerschlags- und Leiterrecht gestattet zum einen das Aufstellen von Leitern und Gerüsten auf dem Nachbargrundstück, soweit diese zur Durchführung von Bauarbeiten auf dem eigenen Grundstück benötigt werden. Zum anderen ist es zulässig, die für die Bauarbeiten benötigten Baumaterialien und Baugeräte über das Nachbargrundstück zu transportieren und zu diesem Zweck das Nac...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Hammerschlags- und Leiterrecht / 4.2.1.2 Hammerschlags- und Leiterrecht am Grundstück allgemein

In den nachfolgenden Bundesländern ist nach den dortigen Vorschriften die Ausübung des Hammerschlags- und Leiterrechts nicht auf Arbeiten beschränkt, die nur bauliche Anlagen betreffen. Vielmehr ist in diesen Bundesländern eine Befugnis zur Inanspruchnahme des Nachbargrundstücks bei der Ausführung von Bau-, Instandsetzungs- und Unterhaltungsarbeiten allgemeiner Art auf dem e...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Hammerschlags- und Leiterrecht / 4.2.2.2 Recht zum Betreten auch des bebauten Teils des Nachbargrundstücks

In Berlin, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein ist dagegen ausdrücklich geregelt, dass das Hammerschlags- und Leiterrecht auch zum Betreten von Gebäuden und anderen baulichen Anlagen auf dem Nachbargrundstück berechtigt. Ob damit auch ein Recht zum Betreten von Wohnungen verbunden ist, erscheint zweifelhaft. Denn nach der Rechtsprechung...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Hammerschlags- und Leiterrecht / 4.2.5 Anzeigepflicht

Als formelle Voraussetzung für die Ausübung des Hammerschlags- und Leiterrechts sehen alle Landesvorschriften vor, dass der Berechtigte sein Vorhaben, das Nachbargrundstück in bestimmtem Umfang in Anspruch nehmen zu wollen, dessen Eigentümer bzw. Erbbauberechtigten und den in ihrem Besitzstand berührten Nutzungsberechtigten (Mietern, Nießbrauchern, Pächtern) rechtzeitig vor ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Hammerschlags- und Leiterrecht / 4.2.8 Nutzungsentschädigung

Mit Ausnahme von Baden-Württemberg, Hamburg und Hessen sehen die Landesvorschriften bei längerer Inanspruchnahme des Nachbargrundstücks eine Nutzungsentschädigung für den betroffenen Nachbarn vor. Folgende Regelungen hinsichtlich der Dauer der Inanspruchnahme des Nachbargrundstücks sehen die Nachbargesetze vor:mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Grenzüberbau / 2.2.1 Die Grenzüberschreitung

Mit dem Gebäude muss nach den gesetzlichen Vorgaben über die Grenze des Nachbargrundstücks gebaut worden sein. Entscheidend ist hierbei, dass es sich um ein einheitliches Gebäude handelt, das sowohl auf dem Baugrundstück als auch (im Allgemeinen teilweise) auf dem Nachbargrundstück steht und dass das Baugrundstück als sog. Stammgrundstück (von dem der Überbau ausgeht) zu bet...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Grenzüberbau / 5 Landesrechtliche Sonderregelungen in den Nachbargesetzen

In einigen Nachbarrechtsgesetzen der Bundesländer finden sich Regelungen, die die Rechtslage bei über die Grundstücksgrenze ragenden Bauteilen regeln. Achtung Verfassungsmäßigkeit landesgesetzlicher Regelung Die rechtliche Zulässigkeit dieser landesgesetzlichen Regelungen wurde unter Hinweis auf die abschließende Regelung des Überbaus in den §§ 912 ff. BGB in der Vergangenheit...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Hammerschlags- und Leiterrecht / 1 Einführung

Obwohl das Hammerschlags- und Leiterrecht erhebliche praktische Bedeutung für Grundstücksnachbarn hat, ist der aus der Zeit der Partikularrechte vor Inkrafttreten des BGB stammende Rechtsbegriff nicht ohne Weiteres aus sich heraus verständlich. Hinweis Definitionen Als Hammerschlagsrecht wird herkömmlicherweise die Befugnis bezeichnet, das Nachbargrundstück betreten zu können,...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach, GrEStG § 5 Überga... / 5.7 Einschränkung des Wirkungsbereichs der neuen Regelung

Rz. 16f § 5 Abs. 3 GrEStG dient der Vermeidung von Steuerausfällen, indem durch die dort geregelte Mindestbehaltefrist verhindert werden soll, dass Grundbesitz steuerbegünstigt in eine Gesamthand eingebracht und unter bestimmten Voraussetzungen im Wege der Anteilsübertragung steuerfrei weitergegeben wird.[1] Die Vorschrift zielt somit darauf ab, nur für solche Einbringungsvo...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Vermietungseinkünfte: Einku... / 2.7.3 Vermietung einer Eigentumswohnung an Ehegatten/Lebenspartner im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung

Überlässt ein Steuerpflichtiger eine ihm gehörende Eigentumswohnung, die nicht die gemeinsame Familienwohnung ist, seinem Ehepartner bzw. Lebenspartner im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung zur Nutzung, steht es ihm frei, ob er die Wohnung unentgeltlich überlässt oder ob er seine Beziehungen zu ihm auf vertraglicher Grundlage regelt. Der Kauf einer Wohnung am zukünftige...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Pauschale Kirchensteuer

Begriff Die Kirchenlohnsteuer wird zusammen mit der Lohnsteuer durch Steuerabzug vom Arbeitslohn erhoben. Wird die Lohnsteuer pauschaliert, muss grundsätzlich auch die Kirchensteuer pauschal berechnet werden. Einzige Ausnahme ist die Lohnsteuer-Pauschalierung bei geringfügig beschäftigten Arbeitnehmern, bei denen die Pauschalierung mit 2 % vorgenommen wird: hier entfällt die...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Verbindungsstellen / 2.3 Rentenversicherung

Im Bereich der deutschen Rentenversicherung gibt es verschiedene Verbindungsstellen. Die Zuständigkeit der jeweiligen Rentenversicherungsträger richtet sich nach dem Land, in dem in der Vergangenheit die Beiträge entrichtet wurden. Die Deutsche Rentenversicherung Bund und die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See sind immer zuständige Verbindungsstellen, wenn Beitr...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Allgemeine Ortskrankenkasse / 2 Gliederung

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Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Deutsche Rentenversicherung / 2.1.1 Regionalträger

Der Name der Regionalträger der gesetzlichen Rentenversicherung besteht aus der Bezeichnung "Deutsche Rentenversicherung" und einem Zusatz für ihre jeweilige regionale Zuständigkeit.[1] Zurzeit bestehen 14 Regionalträger. Dies sind die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg, Bayern, Berlin-Brandenburg, Braunschweig-Hannover, Hessen, Mitteldeutschland, Nord, Nordbayern, Oldenbur...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Anrechnungszeiten / 2 Anrechnungszeittatbestände

Anrechnungszeiten sind Zeiten der krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit oder in denen eine Leistung zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben in Anspruch genommen wurde[1], der Krankheit von mindestens einem Kalendermonat zwischen dem vollendeten 17. und dem vollendeten 25. Lebensjahr, soweit diese Zeiten nicht bereits mit anderen rentenrechtlichen Ze...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Außergewöhnliche Belastung / 1.3 Veranlagungszeitraum des Abzugs

Außergewöhnliche Belastungen sind grundsätzlich in dem Jahr steuerlich zu berücksichtigen, in dem die Aufwendungen geleistet worden sind (Abflussprinzip).[1] In dem Regelfall der Überweisung ist – bei ausreichender Kontendeckung – der Zeitpunkt der Erteilung des Überweisungsauftrags (Eingang bei der Bank) maßgeblich.[2] In Sonderfällen kann der Steuerpflichtige die steuerlic...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Grenzabmarkung und Grenzsch... / 2.1 Liegenschaftskataster

Bei der Ermittlung und Feststellung (d. h. der amtlichen Bestätigung) von Grundstücksgrenzen sowie ihre Abmarkung durch örtlich erkennbare Grenzmarken oder Grenzzeichen kommt dem Liegenschaftskataster eine zentrale Bedeutung zu. Das Liegenschaftskataster ist keine bundesweite katastermäßige Erfassung der Liegenschaften, sondern es handelt sich entgegen dem Sprachgebrauch um 1...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Grenzabmarkung und Grenzsch... / 3.1.1 Abmarkungsantrag

Da die Abmarkung einer gemeinschaftlichen Grenze von zwei angrenzenden Grundstücken die Rechtsposition beider Grundstücksnachbarn betrifft, kann das Abmarkungsbegehren des einen Grundstücksnachbarn nicht ohne Einverständnis des anderen Grundstücksnachbarn durchgesetzt werden. Von diesem Grundsatz geht auch § 919 BGB aus, der bei Widerspruch des einen Nachbarn dem anderen die...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Grenzwand und Nachbarwand / 4 Gesetzliche Vorschriften der Bundesländer

Die folgende Übersicht beschränkt sich auf die Angabe der Vorschriften derjenigen Bundesländer, in deren Nachbarrechtsgesetzen die Nachbarwand und die Grenzwand eine eingehende Regelung erfahren haben.mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Baum- und Pflanzenwuchs im ... / 2 Baumschutzsatzungen und -verordnungen

Wegen der ökologischen Bedeutung der innerstädtischen Grünbestände haben viele Städte und Gemeinden Baumschutzregelungen erlassen. Derartige Regelungen ergehen entweder in Form von Rechtsverordnungen (so in Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen) oder als Satzungen (so in Baden-Württemberg, Brandenburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfale...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Grenzwand und Nachbarwand / 1 Einführung

Schon im Mittelalter war es Brauch, wegen der beengten Raumverhältnisse innerhalb der Städte Gebäude in geschlossener Bauweise zu errichten. Bei dieser Bauweise stoßen zwei auf verschiedenen Grundstücken errichtete Häuser aneinander. Hat jedes dieser Häuser eine eigene, unmittelbar an der Grenze zum Nachbargrundstück gebaute Abschlusswand, dann handelt es sich um eine Grenzwa...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Grenzwand und Nachbarwand / 2.1.2 Das Zustimmungserfordernis

Weil die Nachbarwand zum Teil auf fremdem Grund und Boden steht, ist die Zustimmung des Eigentümers des Nachbargrundstücks Voraussetzung dafür, dass die Nachbarwand legal errichtet wird; gehört das Nachbargrundstück mehreren Personen, müssen alle zustimmen. Wird eine Nachbarwand ohne Zustimmung des Nachbarn auf die Grundstücksgrenze gesetzt, handelt es sich um einen Grenzübe...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Grenzwand und Nachbarwand / 2.2.3 Rechtsbeziehungen der Nachbarn nach dem Abriss eines Gebäudes

Nach § 903 BGB ist jeder Nachbar berechtigt, auch ohne Zustimmung des anderen Nachbarn sein an die Nachbarwand angebautes Haus abzureißen, wobei er allerdings diese selbst nicht beeinträchtigen darf. Dieses Recht wird auch nicht durch das Miteigentum an der Nachbarwand und damit nicht durch § 922 Satz 3 BGB eingeschränkt. Durch den Abriss ändert sich nach der Rechtsprechung ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gebäudeaufstockung und Gebä... / 3.2.2 Der Verweis auf die Mitbenutzung der Antennenanlagedes höheren Gebäudes

Der in Anspruch genommene Eigentümer des höheren Gebäudes kann das Hochführen und Befestigen von Antennen und von technischen Einrichtungen zu deren Reparatur und Wartung an seinem Gebäude dadurch verhindern, dass er dem Eigentümer und Erbbauberechtigten (so in Berlin und Sachsen) bzw. dem Eigentümer und Erbbauberechtigten sowie dem dinglich und obligatorisch Nutzungsberecht...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gebäudeaufstockung und Gebä... / 2.3 Zur Geltendmachung des Duldungsanspruchs

Der Anspruch, die Befestigung der hoch geführten Schornsteine und Lüftungsleitungen sowie der Einrichtungen zu deren Reinigung und Wartung zu dulden, steht je nach den landesgesetzlichen Regelungen entweder dem Eigentümer bzw. Erbbauberechtigten des niedrigeren Gebäudes zu (so in Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen und Th...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gebäudeaufstockung und Gebä... / 3.4 Kosten, Entschädigung

Die Kosten des Anschlusses an die Antennenanlage des höheren Gebäudes trägt der Anschlussberechtigte.[1] Die Kosten der Unterhaltung und des Betriebs der gemeinschaftlichen Antennenanlage müssen die angeschlossenen Teilnehmer nach § 706 BGB zu gleichen Teilen tragen.[2] Ebenso hat der Eigentümer bzw. Nutzungsberechtigte des niedrigeren Gebäudes die Kosten zu tragen, wenn er ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gebäudeaufstockung und Gebä... / 3.1 Die Länderregelungen im Überblick

Im Gegensatz zur Rechtslage bei Schornsteinen und Lüftungsleitungen hat nur ein geringer Teil der Bundesländer den nachbarrechtlichen Interessenausgleich bei der Störung des Fernseh- und Rundfunkempfangs als Folge des Höherbaues eines Nachbargebäudes geregelt. Wie unterschiedlich die Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung hier bewertet wird, zeigt etwa die amtliche Begründ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gebäudeaufstockung und Gebä... / 3.3 Zur Geltendmachung des Duldungsanspruchs

Der Anspruch, die Befestigung der hoch geführten Antennenanlage des niedrigeren Gebäudes und der zu ihrer Reparatur und Wartung notwendigen Einrichtungen zu dulden, steht dem Eigentümer und Erbbauberechtigten des niedrigeren Gebäudes (so in Berlin, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen und Thüringen) bzw. dem Eigentümer und Erbbauberechtigten sowie dem dinglich und obligatorisc...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gebäudeaufstockung und Gebä... / 2.1 Die Länderregelungen im Überblick

Mit Ausnahme von Bayern, Bremen, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern regeln alle Nachbarrechtsgesetze der Bundesländer den nachbarrechtlichen Interessenausgleich in den Fällen, in denen durch ein Bauvorhaben auf dem einen Grundstück die Funktionsfähigkeit von Schornsteinen und Lüftungsleitungen eines niedrigeren Gebäudes auf dem angrenzenden Grundstück beeinträchtigt wird. An...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gebäudeaufstockung und Gebä... / 2.4 Kosten, Entschädigung

Die Kostentragung für die technischen Maßnahmen zum Hochführen von Schornsteinen und Lüftungsleitungen an dem höheren Gebäude ist in den Nachbarrechtsgesetzen der Bundesländer nicht geregelt. Nur soweit der zur Duldung verpflichtete Nachbar die Inanspruchnahme seines Grundstücks unter Hinweis auf die Benutzung einer an der Außenwand seines Gebäudes anzubringenden Steigleiter...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gebäudeaufstockung und Gebä... / 2.2.3 Die Unterhaltung und Reinigung der höher geführten Anlagen

Die Unterhaltung und Reinigung der unter Nutzung des Nachbargebäudes höher geführten Schornsteine und Lüftungsleitungen wird häufig von dem niedrigeren Gebäude aus nicht möglich sein. Deshalb erweitern die einschlägigen Landesvorschriften die Duldungspflicht des höher bauenden Nachbarn insoweit, als die hoch geführten Schornsteine und Lüftungsleitungen auch vom höheren Gebäu...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die ErbschaftsteuerBerater-... / IV. Ausgewählte Verwaltungsanweisungen

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Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach, GrEStG § 16 Nicht... / 3 Rückgängigmachung eines Erwerbsvorgangs vor Übergang des Eigentums am Grundstück (§ 16 Abs. 1 GrEStG)

Rz. 13 Der Anwendungsbereich des § 16 Abs. 1 GrEStG erstreckt sich auf die Rückgängigmachung eines Erwerbsvorgangs aufgrund einer freiwilligen Vereinbarung[1] oder einem vorbehaltenen Rücktritts- oder Wiederkaufsrecht[2] sowie auf die Fälle, in denen die Rückgängigmachung auf einem Rechtsanspruch wegen Nichterfüllung der Vertragsbedingungen beruht.[3] Die Anwendung des § 16 A...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach, GrEStG § 19 Anzei... / 2 Anzeigepflicht – Voraussetzung, Rechtsnatur –

Rz. 3 § 19 GrEStG bezweckt, der zuständigen Finanzbehörde die Ermittlung grunderwerbsteuerrechtlich relevanter Erwerbsvorgänge zu ermöglichen.[1] Die Vorschrift regelt dazu eine gesetzliche Anzeigepflicht nach § 170 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 AO [2] und zählt abschließend die Fälle auf, in denen insbesondere Veräußerer und Erwerber anzeigepflichtig sind. Hierbei handelt es sich primär...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Einfriedung und Einzäunung ... / 5.12 Saarland

Im Saarland besteht auf Verlangen des Nachbarn eine Einfriedungspflicht für Grundstücke in Innenortslage nur, wenn dies zum Schutz des Nachbargrundstücks vor wesentlichen Beeinträchtigungen erforderlich ist. Beeinträchtigungen in diesem Sinne liegen etwa dann vor, wenn ohne Einfriedung ein Nachbargrundstück des öfteren von fremden Menschen betreten oder von fremden Tieren au...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Vereinsangebote – mit frisc... / 2.4.2 Feiertage und Brückentage

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Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Dichtheitsprüfung von priva... / 1.3 Länder, Städte und Gemeinden

Bis auf Bundesebene eine einheitliche Regelung getroffen wird (vgl. § 61 Abs. 3 WHG), sind die einschlägigen Vorschriften der Länder, Städte und Kommunen zu beachten. Diese können in ihren Vorschriften auf die DIN 1986-30 Bezug nehmen, können aber auch von ihr abweichen. In jedem Fall ist zu prüfen, ob eine Vorschrift existiert. Regelungen in den Bundesländernmehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Einfriedung und Einzäunung ... / 4.3 Die Beschaffenheit der Einfriedung (ortsübliche Einfriedung)

Mehr noch als über den Standort einer Einfriedung können die Nachbarn über deren Beschaffenheit in Streit geraten. Das verwundert nicht, wenn man bedenkt, dass beim heutigen kleinräumigen Grundstückszuschnitt in Doppel- und Reihenhaussiedlungen etwa eine 2 m hohe Einfriedungsmauer aus Beton dem Nachbarn durchaus das Gefühl einer gefängnisartigen Abschottung vermitteln kann, ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Einfriedung und Einzäunung ... / 1 Einführung

Wer daran denkt, sein Grundstück einzufrieden[1], findet zu diesem für die nachbarlichen Beziehungen nicht unwichtigen Thema keine Regelungen im BGB. Nach dem Recht des BGB kann der Eigentümer vielmehr mit seinem Grundstück grundsätzlich nach Belieben verfahren (§ 903 BGB). Er kann es deshalb einfrieden, ist dazu aber nicht verpflichtet. Auf seinem Grundstück befindliche Ein...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Bodenerhöhungen und Grundst... / 2.3 Die Rechtsvorschriften der Bundesländer

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Beitrag aus der verein wissen
Vereinsangebote – mit frisc... / 2.4.1 Ferientermine

Unter Umständen können auch Termine innerhalb der Ferien für Angebote interessant sein. Nicht zuletzt durch die gestiegenen Preise für Urlaubsreisen werden Urlaube häufig kürzer geplant oder es wird insgesamt darauf verzichtet. Dennoch sollte man zumindest innerhalb der Sommerferien vorsichtig planen. Berücksichtigen Sie dabei, dass Vereinsmitglieder ebenfalls in Urlaub fahr...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Bodenerhöhungen und Grundst... / 2.2.1 Der Schutzumfang

Eine Bodenerhöhung darf nur so vorgenommen werden, dass Schädigungen von Nachbargrundstücken nach menschlicher Voraussicht ausgeschlossen sind. Bei der Frage, welchen Schäden auf Nachbargrundstücken vorgebeugt werden soll, sind die Ländervorschriften uneinheitlich. Weite Fassung Für eine weite Fassung haben sich Berlin, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, das Saarlan...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Einfriedung und Einzäunung ... / 4.2 Der Standort der Einfriedung

Was den Standort der Einfriedung betrifft, haben sich die Nachbarrechtsgesetze der Bundesländer für zwei unterschiedliche Lösungssysteme entschieden, und zwarmehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Einfriedung und Einzäunung ... / 4.4 Die Grenzabstände bei Einfriedungen

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Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Klimawandelanpassung: Handl... / 1.1 Der Druck durch CSRD und aktuelle Extremwetterereignisse

Als Verantwortliche im Bereich Nachhaltigkeit waren Sie in den letzten Wochen entweder durch die erneuten verheerenden Überflutungen in Deutschland oder die CSRD-Anforderungen an Ihr Unternehmen geschockt. Beides hat mit der Anpassung an den Klimawandel zu tun. Wie die EU-Umweltbehörde kürzlich mahnend feststellte, sind wir in Europa bislang nur sehr schlecht darauf vorbereit...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Einfriedung und Einzäunung ... / 4.1 Die Einfriedungspflicht

Die meisten Nachbarrechtsgesetze der Bundesländer gehen davon aus, dass gesetzliche Regelungen über die Pflicht zur Einfriedung von Grundstücken an oder auf der Grenze zu Nachbargrundstücken, wenn dies der Nachbar verlangt, dem nachbarlichen Rechtsfrieden dient und nachbarliche Streitigkeiten zu vermeiden hilft. Einfriedungspflicht der Bundeländer In der Ausgestaltung der Einf...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Hilfe für junge Volljährige / 1.3 Antrag/Mitwirkungspflicht

Die Hilfen für junge Volljährige müssen nicht beantragt werden. Die Bereitschaft des jungen Menschen, am Erfolg der Maßnahme mitzuwirken, ist nicht notwendig. Das betont das Verwaltungsgericht des Saarlandes[1] und stellt klar, dass ein gewisser Veränderungswunsch des jungen Volljährigen und ein bei ihm erkennbarer Leidensdruck für den Einstieg in die Maßnahme sprechen. Hinw...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
GmbH: Gesellschafter-Geschä... / 1 Die Beteiligung des Geschäftsführers an der GmbH

Es wird zwischen dem beherrschenden und dem nicht beherrschenden Gesellschafter der GmbH unterschieden. Diese Unterscheidung kann Auswirkungen im Steuerrecht haben, insbesondere bei der Beurteilung der Frage, ob und wann sog. verdeckte Gewinnausschüttungen vorliegen. Die Frage kann bei der Beurteilung der Sozialversicherungspflicht und beim arbeitsrechtlichen Status des Gesc...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 22 Bestattungsrecht / 2. Anspruchsgegner

Rz. 46 Die Kosten fordert die öffentliche Hand beim Bestattungspflichtigen zurück. Wie unter Rdn 8 ff. geschildert, ist dies nicht automatisch der Erbe oder der Totenfürsorgeberechtigte, er kann aber personenidentisch sein. Der Bestattungspflichtige wird nach den Vorgaben des öffentlichen Rechts ermittelt – zumeist enthalten die Bestattungsgesetze der Länder eine Liste der b...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 22 Bestattungsrecht / 3. Bestattungspflicht und -pflichtiger

Rz. 12 In Deutschland sind Verstorbene zu bestatten, es gilt eine Bestattungspflicht für bestimmte, dem Verstorbenen als nahestehend betrachtete Personen nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften.[24] Der Staat und damit die Allgemeinheit sollen nur subsidiär tätig werden müssen. Dies berechtigt den Bestattungspflichtigen aber nicht auch automatisch, über Art und Weise der Be...mehr