Fachbeiträge & Kommentare zu Saarland

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Berlin / 4. Allgemeine "Wohnbegünstigungen" im Ländervergleich

Rz. 42 [Autor/Stand] Ein Vergleich mit den anderen eine Wohnnutzung begünstigenden Landesgesetzen zeigt, dass die Mehrzahl den Weg über eine ermäßigte Steuermesszahl geht. Dabei liegt das Ausmaß der in Berlin gewährten Ermäßigung von rd. 31 % (Rz. 14) ganz nah am unteren Ende der Bandbreite, die von 30 % bis 59 % reicht.mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Nor... / 4. Allgemeine "Wohnbegünstigungen" im Ländervergleich

Rz. 62 [Autor/Stand] Ein Vergleich mit den anderen eine Wohnnutzung begünstigenden Landesgesetzen zeigt, dass die Mehrzahl den Weg über eine ermäßigte Steuermesszahl geht. Dabei bewegt sich das Ausmaß der gewährten Ermäßigungen von 30 % bis 59 %.mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Nor... / 5. Motive des Landesgesetzgebers von einer Anpassung der Steuermesszahlen abzusehen

Rz. 21 [Autor/Stand] Die Begründung zum Landesgesetzentwurf weist auf die regional sehr unterschiedlichen Auswirkungen des Bundesmodells hin[2] und dürfte damit wohl das Ausmaß der drohenden Belastungsverschiebungen meinen. Landeseinheitlich wirkende Steuermesszahlen seien – anders als die gemeindlichen Hebesätze – nicht in der Lage, den regional strukturellen Unterschieden ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Allgemeines

Rz. 157 [Autor/Stand] Land- und Forstwirtschaft ist die planmäßige Nutzung der natürlichen Kräfte des Bodens zur Erzeugung von Pflanzen und Tieren sowie die Verwertung der dadurch selbstgewonnenen Erzeugnisse. Ob eine land- und forstwirtschaftliche Tätigkeit vorliegt, ist jeweils nach dem Gesamtbild der Verhältnisse zu entscheiden. Liegt eine teils gewerbliche und teils land...mehr

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Repräsentationsaufwendungen... / Büroausstattung

Auch Aufwand für die aufwendige Büroausstattung gehört vor allem bei Gewerbetreibenden und Einkünften aus selbstständiger Arbeit, insbesondere von Freiberuflern, zu den abziehbaren Betriebsausgaben. Deshalb können auch die Abschreibungen bei Anschaffung von Orientteppichen nicht ohne weiteres als unangemessen gekürzt werden.[1] S. auchgesonderten Abschnitt. Ein Esstisch mit S...mehr

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Repräsentationsaufwendungen... / Liebhaberei

Aufwendungen für das persönliche Hobby sind nicht abziehbare Lebenshaltungskosten. Das gilt auch bei nur gelegentlicher Einnahmeerzielung, z. B. für den Hobbysegler, der für die Vermittlung von Segelverkäufen steuerpflichtige[1] Provisionseinnahmen bezieht.[2] Darüber hinaus sind nach ständiger Praxis auch in den Rahmen einer Einkunftsart fallende Aufwendungen wegen sog. Lieb...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 4.1.2 Auflösung und Liquidation; Insolvenzverfahren

Rz. 327 Zum Begriff der Auflösung der Körperschaft und Auskehrung von Liquidationsvermögen vgl. § 20 EStG n. F. Rz. 127ff.; zur Besteuerung der Körperschaft bei Abwicklung vgl. Endert, in Frotscher/Drüen, KStG/GewStG/UmwStG, § 11 KStG Rz. 22ff. und 66ff. Als Liquidation gilt auch die formwechselnde Umwandlung einer Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft. Zu Auskehru...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 6.2 Art der Bezüge, Personenkreis

Rz. 183 Stpfl. sind Entschädigungen, Amtszulagen, Zuschüsse zu Krankenversicherungsbeiträgen, Übergangs-, Überbrückungs-, Sterbegelder, Versorgungsabfindungen und Versorgungsbezüge, die aufgrund des Abgeordnetengesetzes oder des Europaabgeordnetengesetzes v. 6.4.1979,[1], sowie vergleichbare Bezüge, die aufgrund der entsprechenden Gesetze der Länder gezahlt werden. Nicht hier...mehr

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Bildungsurlaub / 12 Saarland

Saarländisches Bildungsfreistellungsgesetz vom 10.2.2010[1] Anspruchsberechtigte Arbeitnehmer, Auszubildende, in Heimarbeit Beschäftigte und Gleichgestellte sowie andere arbeitnehmerähnliche Personen, Beamte und Richter, deren Arbeitsstätte im Saarland liegt. Zweck Berufliche und politische Weiterbildung in staatlich anerkannten und allen offen stehenden Einrichtungen. Integrati...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Bildungsurlaub / 1 Einführung

Der "Bildungsurlaub" als Bildungsfreistellung von der Arbeitspflicht gegen Entgeltfortzahlung ist ein wichtiger Bestandteil im Gesamtzusammenhang der Erwachsenenbildung in der Bundesrepublik Deutschland. Ein Bundesgesetz über Bildungsurlaub bzw. Bildungszeit gibt es allerdings nicht, sondern es besteht eine entsprechende Gesetzgebungskompetenz auf Länderebene. Begrifflich wi...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift eröffnete die Möglichkeit, auf Mittelbehörden des Bundes und des Landes gänzlich zu verzichten. Zum 1.1.2016 sind die Mittelbehörden des Bundes komplett abgeschafft, § 2a FVG wurde entsprechend geändert und gilt nur noch für die Landesfinanzverwaltung. Es bestand zuvor bis zum 31.12.2007 die Möglichkeit, entweder nur den Bundesteil einer Oberfinanzdirekt...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 2 Gliederung

Rz. 4 §§ 1 und 2 FVG gaben die Dreistufigkeit des Aufbaus der Finanzverwaltung des Bundes und der Länder wieder, von der bereits Art. 108 Abs. 1, 2 GG grundsätzlich ausgeht. Der früher obligatorische mindestens dreistufige Aufbau der Finanzverwaltung im Bund und den Ländern wurde abgeschafft und nun ist der zweistufige Aufbau vorgesehen (Bund) bzw. möglich (Länder).[1] Obers...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.1.1.3 Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung

Rz. 55a Der BFH[1] hat die Neuregelung als verfassungsgemäß angesehen, sofern nicht gegen das Verbot der Doppelbesteuerung verstoßen wird, was der BFH in dem zugrunde liegenden Streitfall verneinte. Diese Auffassung hat der BFH durch weitere Entscheidungen bestätigt. Es bestehen weder wegen der beschränkten Abziehbarkeit im Rahmen der Höchstbeträge,[2] der Aufwendungen i. H....mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 4.2 Vorwegabzug nach § 10 Abs. 3 Nr. 2 EStG a. F.

Rz. 226 Der Vorwegabzug gilt noch bis einschl. Vz 2004. Ab Vz 2005 ist er – wie der Grundhöchstbetrag und der hälftige Grundhöchstbetrag – durch einen einheitlichen Höchstbetrag ersetzt worden, sodass nachfolgende Ausführungen nur noch bis Vz 2004 gelten, sofern keine Günstigerprüfung nach § 10 Abs. 4a EStG erfolgt. Er beträgt ab Vz 2002 3.068/6.136 EUR. Rz. 227 Es soll aber e...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 65... / 2.1 Vergleichbare Auslandsleistungen (S. 1 Nr. 1)

Rz. 7 Leistungen für Kinder, die im Ausland gewährt werden und mit dem Kindergeld oder den Kinderzulagen aus der gesetzlichen Unfallversicherung bzw. den Kinderzuschüssen aus den gesetzlichen Rentenversicherungen vergleichbar sind, schließen das Kindergeld – insgesamt – aus (s. aber Rz. 13). Entscheidend ist, dass die dem Kindergeld vergleichbare Leistung irgendeiner Person ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 1 Erziehungsgeld und Elterngeld (Buchst. a und b)

Rz. 1 Die Steuerfreiheit für Erziehungsgeld (Buchst. a)[1] galt für das für Geburten bis 2006 gezahlte Erziehungsgeld nach dem BErzGG (außer Kraft seit 1.1.2009), das für die Dauer von max. 2 Jahren gewährt wurde. Das in der Mutterschutzfrist nach der Geburt für 8 Wochen nach § 13 MuSchG zu zahlende steuerfreie Mutterschaftsgeld (§ 3 Nr. 1 Buchst. d) EStG) wurde auf das Erzi...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Nachhaltiges Marketing / 8 Praxisbeispiel EDEKA Südwest

Bei dem Case EDEKA Südwest handelt es sich um eine von bundesweit sieben Regionalgesellschaften des EDEKA-Verbundes. Das Absatzgebiet erstreckt sich über Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, das Saarland, den Süden Hessens sowie Teile Bayerns und ermöglicht aufgrund der für Flächenländer überdurchschnittlichen Kaufkraft eine Positionierung mit einem Produktspektrum, das zahlr...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Entgelt / 9.6 Das Stundenentgelt (§ 24 Abs. 3 TV-L)

Besteht der Entgeltanspruch nur für einen Teil eines Kalendertages wird das auf eine Stunde entfallende anteilige Entgelt ermittelt. § 24 Abs. 3 Satz 2 und 3 TV-L enthält die Formel zur Ermittlung des Stundenentgelts. Praxis-Tipp Zur Ermittlung des Stundenentgelts werden die in Monatsbeträgen festgelegten Entgeltbestandteile dividiert durch das 4,348-Fache der regelmäßigen wö...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / H. Einzelfälle der nicht abzugsfähigen Aufwendungen für die Lebensführung

Rn. 164 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Abwehrkosten eines ArbN Wehrt sich ein ArbN gerichtlich gegen Anschuldigungen des ArbG, besteht eine widerlegbare Vermutung, dass die Abwehrkosten in einem Veranlassungszusammenhang mit der Berufstätigkeit stehen. Beziehen sich die Vorwürfe auf Handlungen des ArbN, die nicht mehr von der beruflichen Zielvorstellung umfasst sind, weil sie ent...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Persönlicher Geltungsbereich

Rn. 41 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 § 12 EStG gilt für alle unbeschränkt estpfl StPfl. Er greift auch bei beschränkt estpfl StPfl ein, soweit Aufwendungen zu beurteilen sind, die mit inländischen Einkünften in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen (§ 50 Abs 1 S 1 EStG). Rn. 42 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Übernimmt eine PersGes für ihre Gesellschafter Aufwendungen, die von § 12 ES...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Die Erbengemeinschaft u... / VIII. Steuersätze

Rz. 100 Die Bundesländer legen den Steuersatz selbst fest, Art. 105 Abs. 2a S. 2 GG, derzeit: Die Steuersätze bet...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Betriebsaufspaltung: Rechts... / 3.6.2 Rechtsprechungsentwicklung

Nach früherer Rechtsprechung[1] sollten Steuerbefreiungen nach dem GewStG bei der Betriebs-GmbH ohne steuerliche Wirkungen beim Besitzunternehmen bleiben, wenn bei diesem selbst die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung nicht vorliegen. Der BFH begründete seine Auffassung damit, dass beide Unternehmen nach Zivil- und Steuerrecht selbständige Unternehmen blieben und einer ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 4.1.1 Grundlagen

Rz. 76 Ob ("Entscheidungsermessen") und in welcher Höhe ("Auswahlermessen") ein VZ festgesetzt wird, liegt nach der Grundregel des § 152 Abs. 1 AO, die allerdings in der aktuellen Gesetzesfassung eher die Ausnahme ist[1], im Ermessen der Finanzbehörde.[2] Diese hat hierbei auf beiden Stufen der Ermessensausübung die allgemeinen behördlichen Ermessensregelungen zu beachten.[3...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 4.1.2 Zweck des VZ

Rz. 80 Durch das besondere Druckmittel des VZ soll die zeitgerechte Durchführung des Besteuerungsverfahrens gesichert werden. Die Finanzbehörde hat als erstes Ermessenskriterium bei der Bemessung des VZ den Charakter als Ahndung und präventives Druckmittel zu berücksichtigen und Wirksamkeit des VZ zur Zweckerreichung anzustreben.[1] Der VZ kann auch allein zur Ahndung einges...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 2.4.3 Vertreterverschulden

Rz. 40 Nach § 152 Abs. 1 S. 3 AO steht das Verschulden des gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen dem eigenen Verschulden des Stpfl. gleich.[1] Der Stpfl. muss sich dessen Verschulden zurechnen lassen. Hierbei besteht im Gegensatz zu anderen Regelungen in der AO keine Exkulpationsmöglichkeit.[2] Zusammen veranlagte Ehegatten (s. auch Rz. 37) haben sich beide d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 5.1.3 Ermessen

Rz. 103 Liegen die Voraussetzungen für die VZ-Festsetzung vor, so entscheidet die Finanzbehörde gem. § 152 Abs. 1 S. 1 AO nach pflichtgemäßem Ermessen, ob und in welcher Höhe sowie ggf. gegen wen ein VZ festgesetzt wird. Die Ermessensentscheidung unter Berücksichtigung der dargestellten Kriterien ist zu begründen. Die Einräumung des Ermessensspielraums für die Finanzbehörde ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 5.2.4 Verbindung mit Bescheid

Rz. 115 Nach § 152 Abs. 3 AO a. F. soll die Festsetzung des VZ regelmäßig zusammen mit dem als Bemessungsgrundlage dienenden Bescheid erfolgen. Dies gilt gleichermaßen nach § 152 Abs. 11 AO n. F. In der Verwaltungspraxis führt dieses Gebot zumeist auch zu einer formularmäßigen Verbindung beider Verwaltungsakte. Dieser zeitliche und äußerliche Zusammenhang lässt aber die rech...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 2.4.2 Begriffsinhalt

Rz. 33 Das als Tatbestandsvoraussetzung für die VZ-Festsetzung erforderliche Verschulden betrifft die Versäumnis der Steuererklärungsfrist.[1] Es liegt vor, wenn der Erklärungspflichtige vorsätzlich oder fahrlässig pflichtwidrig gehandelt hat. Vorsatz erfordert, dass dem Erklärungspflichtigen seine Abgabepflicht und der Abgabetermin bekannt waren und er gleichwohl die Pflich...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Grenzabstand für Bäume, Str... / 4.9 Saarland

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Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Grenzabstand für Bäume, Str... / 1 Zur Systematik der Grenzabstandsregelung

Grenzabstandsvorschriften für Bäume, Sträucher und Hecken finden sich in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, dem Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. Keine nachbarrechtlichen Grenzabstandsvorschriften für Bäume, Sträucher und Hecken gibt es in Bremen und Hamburg, beides Länder, die tra...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Grenzabstand für Bäume, Str... / 3 Wann sind Grenzabstände zu beachten?

In den weitaus meisten Bundesländern sind die Grenzabstände für Bäume, Sträucher und Hecken schon beim Anpflanzen dieser Gehölze zu beachten. Dies gilt für Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, dem Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig- Holstein und Thüringen. In Bayern und Sachsen sind die Grenzabstände nur auf Ver...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Grenzabstand für Bäume, Str... / 5.3 Hecken

Bei der Messung des Grenzabstands von Hecken gibt es 3 Varianten. Variante 1 Bei Variante 1 wird von der Mitte der Hecke an der Stelle, an der sie aus dem Boden tritt, bis zur Grenze hin gemessen. Diese Regelung gilt in Berlin, Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, dem Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Variante 2 Bei dieser Variante wird von der Mitte des grenzn...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Grenzabstand für Bäume, Str... / 5.2 Sträucher

Für das Messen der Grenzabstände von Sträuchern gibt es Unterschiede in den Nachbarrechtsgesetzen. Diese Unterschiede beinhalten aber im Grunde genommen nur 2 Varianten. Variante 1 Nach Variante 1 wird der Abstand von der Mitte des Strauchs, wo er aus dem Boden tritt, bis zur Grenze gemessen. Für diese Lösung haben sich Berlin, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rhein...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Grenzabstand für Bäume, Str... / 5.4 Hanggrundstücke

Bei Hanggrundstücken stellt sich die Frage, ob am Boden oder in einer gedachten Waagerechten zur Grenze hin gemessen werden muss. Die Frage stellt sich deshalb, weil sich je nach Art der Messung unterschiedliche Abstände ergeben, auch wenn diese Unterschiede nicht sehr stark ins Gewicht fallen, wie das folgende Beispiel zeigt. Nach dem Wortlaut der einschlägigen Regelungen in...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Grenzabstand für Bäume, Str... / 8 Die Ausschlussfrist für den Beseitigungs- und Rückschnittsanspruch

Wenn Sie Grund zu der Annahme haben, dass auf dem Nachbargrundstück wachsende Bäume, Sträucher und Hecken zu nahe an der Grundstücksgrenze stehen, sollten Sie mit der Geltendmachung eines Anspruchs auf Beseitigung oder Rückschnitt dieser Gehölze nicht zu lange warten. Denn alle Nachbarrechtsgesetze sehen hierfür Ausschlussfristen vor, nach deren Ablauf nichts mehr zu machen ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 109 Anhörung ... / 2.1.2 § 109 Abs. 1 Satz 2

Rz. 10 § 109 Abs. 1 Satz 2 gibt dem Gericht die Möglichkeit, für das einzuholende Gutachten vom Antragsteller einen Kostenvorschuss zu verlangen. Die Entscheidung hierüber steht im pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts. Ein Kostenvorschuss ist regelmäßig anzufordern, wenn das Gericht keinen Anlass sieht, nach § 103 ein Gutachten einzuholen. Es ist nicht zu beanstanden, wenn d...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 109 Anhörung ... / 2.1.1 § 109 Abs. 1 Satz 1

Rz. 2 Neben dem Personenkreis der Menschen mit Behinderung sind die Versicherten, die Berechtigten nach dem SGB XIV (und ab 1.1.2025 auch die Berechtigten nach dem Soldatenentschädigungsgesetz) und die Hinterbliebenen antragsberechtigt, nicht jedoch die Sozialleistungsträger. Die Sozialleistungsträger haben allein die Möglichkeit, von sich aus im Verlaufe des Rechtsstreits e...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Abmahnung / 9.1 Beteiligung des Personalrats/Betriebsrats

Die Abmahnung ist im Geltungsbereich des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) mitbestimmungsfrei. Es handelt sich hierbei nicht um eine Maßnahme i. S. d. § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG.[1] Gleiches gilt im Rahmen des Bundespersonalvertretungsgesetzes (BPersVG). Auch dort bedarf eine Abmahnung nicht der vorherigen Beteiligung des Personalrats nach § 80 Abs. 1 Nr. 18 BPersVG.[2] Nach...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.4.3.1 Allgemeines und Begriffsbestimmungen

Rz. 245 Die Leistungsortsbestimmung für die Vermietung von Beförderungsmitteln ist mit Wirkung zum 1.1.2010 neu in § 3a UStG eingefügt und mit Wirkung zum 30.6.2013 geändert worden (Rz. 25). Die Regelung findet ihre unionsrechtliche Grundlage in Art. 56 MwStSystRL und bezog sich zunächst nur auf die kurzfristige Vermietung von Beförderungsmitteln (Rz. 245). Der Unionsgesetzg...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3.2.2 Unternehmereigenschaft des Leistungsempfängers und Vertrauensschutz

Rz. 122 Aus Sicht des leistenden Unternehmers ist vor allem die Feststellung der Qualifikation seines Leistungsempfängers als Unternehmer oder als "Nichtunternehmer" zur zentralen umsatzsteuerrechtlichen Fragestellung bei grenzüberschreitenden sonstigen Leistungen geworden[1]; dieser Status des Leistungsempfängers muss übrigens bei jeder (!) einzelnen ausgeführten Leistung f...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 78g Schied... / 2.4.3 Rechtsverordnungen in den Ländern

Rz. 55 Im Übrigen sind folgende Rechtsverordnungen in Kraft: Baden-Württemberg: Verordnung der Landesregierung über die Schiedsstelle in Jugendhilfeangelegenheiten v. 18.1.1999 (GBl. S. 53), Bayern: Verordnung über die Schiedsstelle in der Jugendhilfe v. 14.12.1999 (BayGVBl. S. 562), Berlin: Verordnung über die Schiedsstelle nach § 78g SGB VIII v. 5.8.1999 (GVBl. S. 480), Brande...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 41 Hilfe f... / 2.1.1.4 Einzelfälle

Rz. 31 In einem Einzelfall wurde einer jungen Volljährigen, die aufgrund von Störungen in der Elternbeziehung und einer mehrjährigen sexuellen Misshandlung im Jugendalter in ihrer gesamten Entwicklung schwer beeinträchtigt und insbesondere ohne Schulabschluss und ohne Berufsausbildung ist, die Hilfe für junge Volljährige zugesprochen (OVG des Saarlandes, Beschluss v. 26.6.20...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 34 Heimerz... / 2.1.4 Voraussetzungen der Hilfe

Rz. 20 Nach Satz 1 soll Hilfe zur Erziehung in einer Einrichtung über Tag und Nacht (Heimerziehung) oder in einer sonstigen betreuten Wohnform Kinder und Jugendliche durch eine Verbindung von Alltagserleben mit pädagogischen und therapeutischen Angeboten in ihrer Entwicklung fördern. Die Grundvoraussetzungen des § 27 Abs. 1 müssen erfüllt sein; insbesondere darf daher die Er...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Spendenakquise für den Verein / 6.2 Antragsstellung, um von Geldstrafen zu profitieren

Um in den Listen der Gerichte geführt zu werden und Geldstrafen zugeteilt zu bekommen, muss Ihr Verein die Aufnahme in das Verzeichnis beantragen. Je nach Bundesland ist die Beantragung unterschiedlich geregelt. Sie kann formlos oder über Vordrucke erfolgen, die von den listenführenden Stellen bei Gericht ausgegeben werden. Hier eine Übersicht der Antragstellen bei den einzel...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Garagen und Stellplätze / Zusammenfassung

Begriff Garagen dienen dem Abstellen von Kraftfahrzeugen und enthalten, abgesehen von seltenen Fällen (z. B. Büro der Garagenaufsicht) keine Aufenthaltsräume. Unterteilt werden Garagen nach der Muster-Garagen- und Stellplatzverordnung in offene Mittel- und Großgaragen, offene Kleingaragen, geschlossene Garagen, oberirdische Garagen, automatische Garagen. Diese Einteilung findet si...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 24 Anspruc... / 2.3.3 Anspruchsverwirklichung durch die Träger der öffentlichen Jugendhilfe

Rz. 32 Dem gesetzlich normierten Anspruch auf einen Platz in einer Tageseinrichtung entspricht die Verpflichtung der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, ein entsprechendes bedarfsgerechtes Angebot zu gewährleisten (VG Braunschweig, Urteil v. 18.1.2007, 3 A 79/06; OVG Saarland, Beschluss v. 16.12.1997, 8 W 6/97). Aufgabe der Länder ist es gemäß § 82 Abs. 2, auf ein...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 24 Anspruc... / 2.3.2.1 Wahlrecht

Rz. 24 Der Rechtsanspruch aus Abs. 3 Satz 1 ist gerichtet auf Verschaffung eines Platzes in einer Tageseinrichtung aus einem bedarfsgerechten Angebot. Der Leistungsanspruch ist, anders als die auf den Einzelfall zugeschnittene Hilfe zur Erziehung nach den §§ 27 ff., nur auf ein Regelangebot ausgerichtet. § 23 Abs. 3 vermittelt keinen Anspruch auf eine individualisierte Leist...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 24 Anspruc... / 2.3.2.2 Räumliche Entfernung zum Wohnort

Rz. 25 Der Anspruch nach Abs. 3 Satz 1 beschränkt sich nicht auf die in Wohnnähe bestehenden Einrichtungen. Vielmehr kann auch eine Einrichtung im Bereich eines anderen örtlich zuständigen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe gewählt werden, etwa weil diese sich in Arbeitsplatznähe des Erziehungsberechtigten befindet oder ein besonderes pädagogisches Konzept verfolgt (OVG Sc...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 90 Pauscha... / 2.2 Erlass und Übernahme von Teilnahme- oder Kostenbeiträgen

Rz. 13 Während sich die Kostenerhebung nach § 90 Abs. 1 allein auf eine öffentlich-rechtliche Forderung bezieht, beziehen sich die Vorschriften über den Erlass oder die Übernahme sowohl auf die öffentlich-rechtlichen Kostenbeiträge als auch die privatrechtlich ausgestalteten Teilnahmebeiträge. Dies ist auch sachgerecht, weil die beiden Beitragsarten zugrunde liegende finanzi...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, GrStG § 1 Heberecht / 4 Heberecht für gemeindefreien Grundbesitz (Abs. 3)

Rz. 15 Für den in gemeindefreien Gebieten liegenden Grundbesitz ermächtigt § 1 Abs. 3 GrStG die Landesregierungen durch Rechtsverordnung zu bestimmen, wer die nach dem Grundsteuergesetz den Gemeinden zustehenden Befugnisse ausübt. Damit trägt § 1 Abs. 3 GrStG der Tatsache Rechnung, dass es in der Bundesrepublik Deutschland auch gemeindefreie Gebiete gibt. Meist handelt es hie...mehr