Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Zwangsvollstreckung

Rz. 26 Wird vor einer der in Nr. 1 genannten Stellen eine Einigung protokolliert, so kann hieraus gegebenenfalls die Zwangsvollstreckung betrieben werden (§ 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO; Art. 18 BaySchlG). Der Anwalt erhält für die Vollstreckung dann die Gebühren nach den VV 3309 f. ebenso wie bei einer gewöhnlichen Vollstreckung.[33] Rz. 27 Die Beschaffung der vollstreckbaren Ausfer...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Einigungsgebühr nach VV 1000 ff. (Anm. zu VV 4147)

Rz. 7 Nach der Anm. zu VV 4147 können die Anwälte anstelle oder neben der Gebühr nach VV 4147 zusätzlich eine Einigungsgebühr nach VV 1000 ff. verdienen, wenn sie sich auch über vermögensrechtliche Ansprüche einigen. Die Gebühr kann sowohl im Sühneverfahren als auch im erstinstanzlichen gerichtlichen Verfahren oder im Berufungs- oder Revisionsverfahren entstehen.[1] Neben de...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Neufassung zum 1.9.2009

Rz. 1 Die Vorschrift ist zuletzt durch das FGG-ReformG geändert worden. Während sie zunächst nur für die Rechtsbeschwerde nach § 574 ZPO galt und dann auf die Rechtsbeschwerde nach § 78 S. 2 des ArbGG erweitert wurde, gilt sie jetzt für alle Rechtsbeschwerden in Verfahren nach VV Teil 3, soweit nicht VV Vorb. 3.2.1 Nr. 2 oder 3.2.2 Nr. 1 u. 2 greifen. Rz. 2 VV 3502 gilt nicht...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Abgrenzung zwischen Beratungs- und Vertretungsauftrag

Rz. 17 Für ein Akteneinsichtsgesuch kann die Geschäftsgebühr VV 2503 entstehen.[28] Hierbei ist in einem ersten Schritt zu klären, ob der anwaltliche Auftrag auf eine Beratung oder eine Vertretung gerichtet ist. Steht dies fest, ist in einem zweiten Schritt zu prüfen, ob in dem Beratungsmandat die Beratungsgebühr (VV 2501) bzw. im Vertretungsmandat die Geschäftsgebühr (VV 25...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 Das Einziehen und Weiterleiten von Zahlungen durch den Rechtsanwalt wird weder durch die allgemeinen Verfahrensgebühren (z.B. VV 3305, 3100, 4104 u.a.) noch die Geschäftsgebühren (VV 2300, 2303 u.a.) noch etwa die Grundgebühren (VV 4100, 5100 u.a.) abgegolten. Die darin liegende zusätzliche Verwahrungs- und Verwaltungstätigkeit des Anwalts zählt nicht mehr zur Gebühren...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 6. Billigere Herstellung durch den Mandanten

Rz. 142 Es kommt für die Entstehung der Dokumentenpauschale auch nicht darauf an, ob der Mandant die Kopien oder Ausdrucke billiger herstellen könnte. Nr. 1 Buchst. c stellt für die Entstehung der Dokumentenpauschale nur darauf ab, ob die doppelte Notwendigkeit zur Herstellung der Kopien oder Ausdrucke vorliegt.[230]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / f) Beteiligung des Gerichts an der Besprechung

Rz. 160 Soweit früher in Abs. 3 a.F. davon die Rede war, dass die Terminsgebühr durch Besprechungen "ohne Beteiligung des Gerichts" anfallen sollte, war damit nicht gemeint, dass eine Beteiligung des Gerichts an der Besprechung gebührenschädlich ist. Die Anwesenheit des Gerichts bei der Besprechung steht der Entstehung einer Terminsgebühr nicht entgegen.[187] Inzwischen ist ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / XIII. Übergangsrecht, §§ 60, 61

Rz. 86 Probleme in Übergangsfällen BRAGO/RVG stellen sich nicht. Auf den Zeitpunkt des Auftrags wird es hier letztlich nicht ankommen, da die Vergütungsregelung des VV 1009 identisch ist mit der Regelung des § 22 BRAGO. Rz. 87 Probleme in Übergangsfällen des 2. KostRMoG stellen sich ebenfalls nicht, da sich keine Änderungen ergeben.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Schriftsatz mit Klage- oder Antragsrücknahme

Rz. 53 Enthält der vom Anwalt eingereichte Schriftsatz die Rücknahme der Klage oder des Antrags, so löst dies eine volle 1,3-Verfahrensgebühr aus. Entsprechendes gilt für die Rücknahme des Widerspruchs gegen einen Mahnbescheid.[62] Bei einer teilweisen Klagerücknahme ist die 1,3-Verfahrensgebühr aus dem Teilstreitwert zu berechnen.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Verwaltungsgerichtsbarkeit

Rz. 61 Im verwaltungsgerichtlichen Verfahren ist grundsätzlich eine mündliche Verhandlung vorgeschrieben, wobei im Einverständnis der Beteiligten auch ohne mündliche Verhandlung entschieden werden kann (§ 101 Abs. 1 u. 2 VwGO), sodass eine Terminsgebühr nach Anm. Abs. 1 Nr. 1 möglich ist. Endet das Verfahren jedoch mit einer Entscheidung des Gerichts, die nicht Urteil ist, u...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Musterverfahren (§ 93a VwGO)

Rz. 136 Die Dokumentenpauschale nach Nr. 1 Buchst. c entsteht nach der Rechtsprechung des BVerwG auch, wenn der Kläger eines Musterverfahrens nach § 93a Abs. 1 VwGO die Prozessbevollmächtigten der übrigen Kläger der aufgrund der Durchführung des Musterverfahrens ausgesetzten Verfahren über den Stand des Rechtsstreits und über die weiteren Verfahrensmöglichkeiten nach Ergehen...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / dd) Auf denselben Datenträger übertragene Dokumente

Rz. 213 Wenn Dokumente in einem Arbeitsgang auf demselben Datenträger gespeichert und überlassen werden, beträgt die Pauschale höchstens 5 EUR. In einem Arbeitsgang überträgt der Rechtsanwalt z.B. dann Dokumente auf denselben Datenträger, wenn ein Verteidiger von der Staatsanwaltschaft eine Reihe von Videoaufnahmen erhält, die auf mehreren Datenträgern gespeichert sind. Wenn...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Art des Auftrags im nachfolgenden Verfahren

Rz. 43 Der Anwalt im Zivilverfahren muss nicht mehr als Prozessbevollmächtigter tätig werden – so aber noch § 89 BRAGO.[30] Der Wortlaut der neuen Anrechnungsbestimmung ist weiter gefasst als der der BRAGO. Dies ist auch richtig. Anderenfalls könnte der mit einer Einzeltätigkeit im Zivilprozess beauftragte Anwalt mehr verdienen als der Prozessbevollmächtigte. Rz. 44 Die Anrec...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / g) Rücktritt von der Einigung

Rz. 58 Tritt eine Partei aufgrund eines gesetzlichen Rücktrittsrechts von der Einigung zurück, bleibt die Einigungsgebühr bestehen. Anm. Abs. 3 gilt nur für das vertraglich vereinbarte Rücktrittsrecht – in der Regel in der Form eines Widerrufsvorbehalts –, nicht aber für ein gesetzlich bestehendes Rücktrittsrecht.[34] Im Gegensatz zur Anfechtung wird infolge des ausgeübten R...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Gegenstandswert

Rz. 88 Der Gegenstandswert des Erinnerungsverfahrens richtet sich grundsätzlich nach den Vorschriften über die Beschwerde (§ 23 Abs. 2 S. 3), also nach dem Interesse des Erinnerungsführers (§ 23 Abs. 2 S. 1). Der Wert ist begrenzt durch den Wert der Hauptsache (§ 23 Abs. 2 S. 2). Die Werte mehrerer Erinnerungen gegen dieselbe Entscheidung sind nach § 22 Abs. 1 RVG, § 45 Abs....mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Allgemeines

Rz. 86 Der Gegenstandswert der Verfahrensgebühr richtet sich immer nach dem in der Instanz erreichten höchsten Wert, hinsichtlich dessen der Rechtsanwalt beauftragt ist. Bei einer Festsetzung des Wertes durch das Gericht ist dieser Wert für die Gebühren des Rechtsanwalts gemäß § 23 Abs. 1 S. 1 maßgeblich, soweit der Gegenstand des gerichtlichen Verfahrens sich mit dem dem Re...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 9. Begrenzung der Höhe nach § 15 Abs. 6

Rz. 23 Gemäß § 15 Abs. 6 kommt eine Begrenzung der Gebührenhöhe in Betracht, wenn dem mit der Gesamtvertretung beauftragten Anwalt nur ein geringerer Rahmen zur Verfügung gestanden hätte. Ein solcher Fall dürfte nach dem RVG allerdings nicht mehr vorkommen.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Einreichung beim unzuständigen Gericht

Rz. 27 Eingereicht ist der Schriftsatz auch dann, wenn er beim unzuständigen Gericht eingereicht worden ist,[20] da der Prozessbevollmächtigte damit in der Sache selbst mit seiner Tätigkeit nach außen hervorgetreten ist. Dem Wortlaut von VV 3101 Nr. 1 lässt sich nicht entnehmen, dass die Gebührenreduktion nur dann entfällt, wenn der betreffende Schriftsatz an das zuständige ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Die Zahlung geht in Teilbeträgen ein und wird in einem Betrag ausgezahlt

Rz. 27 Werden mehrere Teilbeträge von demselben oder von verschiedenen Personen an den Anwalt gezahlt, aber in einer Summe weitergeleitet, so ist zu differenzieren: Rz. 28 Stammen die Zahlungen aus demselben Auftrag, entsteht bei der Gesamtauszahlung ungeachtet des getrennten Zahlungseingangs nur eine Hebegebühr aus dem Gesamtwert.[32] Beispiel 1: Die beiden auf 20.000 EUR ve...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Verfahren über die weitere Beschwerde

Rz. 27 Auch das Verfahren über die weitere Beschwerde ist eine zusätzliche Angelegenheit, in der die Gebühren nach §§ 18 Abs. 1 Nr. 3, 17 Nr. 1 erneut entstehen. Der Anwalt erhält also die Gebühren der VV 3500, 3513 sowohl für das Erstbeschwerdeverfahren als auch für das Verfahren über die weitere Beschwerde.[42]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Sinnvolle Terminsteilnahme

Rz. 9 Für die Teilnahme am Termin zur Abnahme der Vermögensauskunft entsteht die Terminsgebühr. Während die Teilnahme am Termin zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung in der Praxis früher (bis 31.12.2012) in der Regel nicht vorgekommen ist, kann die Teilnahme am Termin zur Abnahme der Vermögensauskunft durchaus sinnvoll sein. Weil die Vermögensauskunft am Anfang der Vo...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Regelungsgehalt

Rz. 1 Die nachträglich in das VV eingefügte Vorschrift der VV 4145 erklärt sich aus den zum 1.9.2004 eingeführten Vorschriften der §§ 406 Abs. 5, 406a StPO. Macht der Verletzte Ansprüche gegen den Beschuldigten, die aus einer Straftat erwachsen sind, im Adhäsionsverfahren geltend, so kann das Gericht nach Anhörung (§ 406 Abs. 5 S. 1 StPO) durch Beschluss aussprechen, dass es...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Arrest und einstweilige Verfügung

Rz. 149 Kopien von einstweiligen Verfügungen oder Arrestbeschlüssen nebst Anlagen zum Zwecke der Zustellung an den Arrest- oder Verfügungsgegner fallen nicht unter Nr. 1 Buchst. d, sondern Nr. 1 Buchst. b.[241]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Höhe der Gebühr

Rz. 23 In den oben bereits genannten Fällen (siehe Rdn 13 ff.) erhält der Anwalt eine zusätzliche 1,0-Gebühr aus dem Wert des Gegenstands, auf den sich die Einziehung oder verwandte Maßnahme bezieht. Die Höhe der Gebühr ist in allen Instanzen gleich. Eine Differenzierung nach erstinstanzlichen Verfahren und Rechtsmittelverfahren wie in den VV 4143, 4144 ist hier nicht vorges...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Grundsatz

Rz. 1 In VV 1008 regelt das RVG die zusätzliche Vergütung des Anwalts für die vermutete Mehrarbeit und den vermuteten Mehraufwand in einem Mehrpersonenverhältnis.[1] Dabei wird an dem Grundsatz festgehalten, dass jeder zusätzliche Auftraggeber dem Anwalt eine höhere Entlohnung für seine Tätigkeit bringt und dass sich die Höhe des weiteren Verdienstes nach der Art der Mehrbel...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / g) Mehrere Auftraggeber

Rz. 37 Vertritt der Anwalt mehrere Auftraggeber in demselben Verfahren, so erhöht sich der Gebührenrahmen nach VV 1008 um jeweils 30 % je zusätzlichen Auftraggeber.[40]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 11. Aufhebung einer Vollstreckungsmaßnahme (§ 19 Abs. 2 Nr. 6)

Rz. 141 Der Rechtsanwalt, der mit der Aufhebung einer Vollstreckungsmaßnahme befasst ist, erhält dafür keine gesonderte Gebühr. Verfahren oder Maßnahmen, die auf die Aufhebung einer Vollstreckungsmaßnahme gerichtet sind, sind im Verhältnis zu der aufzuhebenden Maßnahme keine besondere Angelegenheit. Eine gesonderte Gebühr für eine Tätigkeit im Rahmen der Aufhebung einer Voll...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Keine Anrechnung

Rz. 68 Ausgehend vom Gesetzeswortlaut Anm. zu VV 3305, der bestimmt, dass eine Verfahrensgebühr nach VV 3305 auf die Verfahrensgebühr des gerichtlichen Verfahrens anzurechnen ist, wäre eine Anrechnung nicht vorzunehmen. Rz. 69 Die Anrechnungsregelung bestimmt, dass nur eine nach dem RVG entstandene Verfahrensgebühr erfasst wird. Dies ist gerade nicht gegeben. Vielmehr ist die...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Sonstige Vorschriften

Rz. 34 Auch bei den Gebühren der VV 4300 handelt es sich um Pauschalgebühren, durch die die gesamte anwaltliche Tätigkeit hinsichtlich des Einzelauftrags abgegolten wird. Die Gebühren entstehen auch hier in der Regel mit der Entgegennahme der Information und gelten sämtliche Tätigkeiten bis zur Erledigung des Auftrags ab. Rz. 35 Neben den VV 4300 ff. gelten im Übrigen die all...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Schweigen des Beklagtenvertreters auf Klagerücknahme

Rz. 110 Nimmt der Kläger die Klage im Verhandlungstermin zurück, so ist für beide Anwälte durch die Wahrnehmung des Termins eine 1,2-Terminsgebühr entstanden. Dies gilt auch dann, wenn der Beklagtenvertreter auf die Klagerücknahme schweigt, da die Terminsgebühr weder eine streitige Verhandlung noch eine Erörterung der Sach- und Rechtslage voraussetzt. Es genügt, dass der Bek...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Allgemeines

Rz. 41 Voraussetzung dafür, dass der Anwalt Reisekosten abrechnen darf, ist, dass eine Geschäftsreise i.S.d. Abs. 1 S. 2 vorliegt. Der früher umstrittene Begriff der Geschäftsreise war bereits durch das KostRÄndG 1994 per Legaldefinition in § 28 Abs. 1 S. 2 BRAGO geklärt worden. Diese Regelung ist unverändert in das RVG aufgenommen worden und findet sich in Abs. 2. Rz. 42 Für...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Mehrere Schuldner

Rz. 5 Es handelt sich dagegen nicht um "dieselbe gebührenrechtliche Angelegenheit" i.S.d. § 2 Abs. 2 S. 1 BerHG, wenn Ehegatten die Gewährung von Beratungshilfe jeweils für die Durchführung eines außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahrens stellen, also mehrere Schuldner vorhanden sind.[10] Zur Frage der beratungshilferechtlichen Angelegenheiten vgl. ferner Vor VV 2.5 R...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Vorzeitige Beendigung nach VV 3405

Rz. 39 Endet der Auftrag vorzeitig, so reduziert sich die Gebühr der VV 3403 auf 0,5 (VV 3405 i.V.m. Anm.). Eine Reduzierung der 0,3-Gebühr nach VV 3404 findet dagegen nicht statt, da VV 3404 in VV 3405 nicht erwähnt wird. Rz. 40 Eine vorzeitige Beendigung ist dann gegeben, wennmehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Terminsgebühr (Abs. 3)

Rz. 8 Anstelle der früheren verschiedenen Hauptverhandlungsgebühren sieht das Vergütungsverzeichnis in VV Teil 4 nur noch eine einheitliche Terminsgebühr vor. Es wird also nicht unterschieden zwischen einem ersten Termin, einem Fortsetzungstermin und einem erneuten ersten Termin. Für alle Hauptverhandlungstermine gilt grundsätzlich derselbe Gebührentatbestand. Rz. 9 Hinzu kom...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Verwertung im Hauptsacheverfahren

Rz. 287 Für die Erstattungsfähigkeit der Kosten des selbstständigen Beweisverfahrens kommt es nicht darauf an, ob das Ergebnis der im selbstständigen Beweisverfahren durchgeführten Beweisaufnahme im Hauptsacheverfahren verwertet wird oder nicht.[340] Beispiel: Leitet der Besteller ein selbstständigen Beweisverfahren zur Feststellung eines Mangels an der Kellerdecke seines Ne...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Einzelne Beispiele

Rz. 146 Zu Nr. 1 Buchst. d zählen insbesondere folgende Fälle: Der Auftraggeber wünscht zusätzliche Kopien oder Ausdruckemehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / C. Pauschgebühr

Rz. 40 Reichen die Gebühren der VV 4200 ff. nicht aus, um die Tätigkeit des Verteidigers angemessen zu vergüten, kann er die Bewilligung einer Pauschgebühr beantragen. Das gilt sowohl für den Wahlanwalt (§ 42) als auch für den gerichtlich bestellten oder beigeordneten Anwalt (§ 51).[24] Rz. 41 Zuständig ist das Gericht des ersten Rechtszugs, wobei hiermit nicht das Gericht de...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Nachträgliches Einverständnis

Rz. 153 Zur Vermeidung von Streit empfiehlt es sich, den Auftraggeber bereits bei Auftragserteilung zu fragen, ob er mit der Fertigung zusätzlicher Kopien und Ausdrucke i.S.v. Nr. 1 Buchst. d einverstanden ist. Ein nachträgliches Einverständnis reicht aus.[244] Die Form des § 3a muss nicht eingehalten werden.mehr