Fachbeiträge & Kommentare zu Rücklage

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Frotscher/Drüen, KStG § 28 ... / 2 Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln (Abs. 1)

2.1 Umwandlung von Rücklagen in Nennkapital Rz. 9 § 28 Abs. 1 S. 1 KStG findet Anwendung, sofern das Nennkapital durch Umwandlung von Rücklagen erhöht wird. Die Vorschrift regelt damit die steuerlichen Folgen der Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln, bei der es nicht zu einer Zuführung von Eigenmitteln durch die Gesellschafter kommt. Vielmehr werden bislang als Gewinn- od...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 28 ... / 3 Herabsetzung des aus einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln stammenden Nennkapitals (Abs. 2)

3.1 Steuerliche Behandlung der Herabsetzung von Nennkapital 3.1.1 Übersicht Rz. 36 Das "Gegenstück" zur Kapitalerhöhung ist die Kapitalherabsetzung. Wie auch die Kapitalerhöhung sowohl aus Gesellschaftsmitteln als auch aus Einlagen der Gesellschafter gespeist werden kann, ist bei einer Kapitalherabsetzung danach zu unterscheiden, ob der Herabsetzungsbetrag an die Anteilseigner...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 28 ... / 1 Allgemeines

1.1 Systematische Stellung Rz. 1 § 28 KStG ist neben § 27 KStG die zentrale Vorschrift zur ertragsteuerlichen Behandlung von Kapitalmaßnahmen. Beide Vorschriften können als Einheit gesehen werden, da § 28 KStG auf § 27 KStG aufbaut und an diversen Stellen an der Vorschrift anknüpft. Darüber hinaus fungiert § 28 KStG als "Gegenstück" zu § 27 KStG, da dieser Nennkapital gesonde...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 28 ... / 2.3 Nicht aus Einlagen stammendes Nennkapital

2.3.1 Gewinnrücklagen und Sonderausweis Rz. 17 Werden für die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln Rücklagen verwandt, die nach Anwendung der Verwendungsreihenfolge des S. 1 nicht aus Einlagen und mithin dem Einlagekonto stammen, gehören diese Beträge zwar aufgrund der Kapitalerhöhung zum Nennkapital, sie unterliegen steuerlich aber einer gesonderten Behandlung. Ohne die ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 28 ... / 1.1 Systematische Stellung

Rz. 1 § 28 KStG ist neben § 27 KStG die zentrale Vorschrift zur ertragsteuerlichen Behandlung von Kapitalmaßnahmen. Beide Vorschriften können als Einheit gesehen werden, da § 28 KStG auf § 27 KStG aufbaut und an diversen Stellen an der Vorschrift anknüpft. Darüber hinaus fungiert § 28 KStG als "Gegenstück" zu § 27 KStG, da dieser Nennkapital gesondert festschreibt, welches n...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 28 ... / 3.1.5 Aus Einlagen stammendes Nennkapital (Abs. 2 S. 3)

Rz. 52 Stammt das herabgesetzte Nennkapital aus Einlagen der Anteilseigner, die auch tatsächlich erbracht worden sind, wird dieser Teil des gezeichneten Kapitals nicht von dem sonstigen, aus unmittelbaren Einlagen der Anteilseigner (z. B. bei Gründung) stammenden gezeichneten Kapital getrennt. Die steuerliche Behandlung ist daher unabhängig davon, ob das Nennkapital unmittel...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 28 ... / 2.3.2 Einlagen und Sonderausweis

Rz. 19 § 28 Abs. 1 S. 3 KStG regelt, dass Beträge des Nennkapitals, die durch Umwandlung von sonstigen Rücklagen mit Ausnahme von aus Einlagen der Anteilseigner stammenden Beträgen zugeführt worden sind, als "Sonderausweis" getrennt auszuweisen und gesondert festzustellen sind. Fraglich ist, ob die Vorschrift direkt an dem Bestand des steuerlichen Einlagekontos anknüpft, oder...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 28 ... / 4 Einziehung von Anteilen und eigene Anteile

Rz. 65 Eine Kapitalherabsetzung kann grundsätzlich auch zur Einziehung von Anteilen durchgeführt werden. Zu unterscheiden ist, ob die Körperschaft bereits vor Beschluss der Kapitalherabsetzung über eigene Anteile verfügt oder diese erst infolge des Herabsetzungsbeschlusses von den Anteilseignern "eingezogen" werden. Handelt es sich um eine Anteilseinziehung, kann diese sowoh...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 28 ... / 3.1.4 Rechtsfolge bei aus Gewinnrücklagen stammenden Nennkapital (Abs. 2 S. 2)

Rz. 45 Sowohl bei der Kapitalherabsetzung als auch der Liquidation des Unternehmens kommt bzw. kann es zu einer Rückzahlung des Nennkapitals kommen. Die Rechtsfolge bei Rückzahlung des Nennkapitals an die Anteilseigner bestimmt § 28 Abs. 2 S. 2 KStG. Demnach gilt die Rückzahlung als Gewinnausschüttung i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 2 EStG, soweit der Sonderausweis durch die Nennka...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 28 ... / 3.1.3 Verwendungsreihenfolge und tatsächliche Erbringung der Einlage

Rz. 42 Bestand das Nennkapital auch aus Beträgen, die nicht als Einlagen der Gesellschafter in die Gesellschaft geleistet worden sind, ist der entsprechende Betrag gem. § 28 Abs. 1 S. 3 KStG als Sonderausweis gesondert festzustellen. Bei einer Auskehrung dieser Beträge an die Anteilseigner ist mithin noch eine Besteuerung der Erträge vorzunehmen. Eine Auskehrung der Beträge ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 28 ... / 1.2 Anwendungsbereich

Rz. 8 Die Vorschrift gilt für alle Körperschaften, die über ein Nennkapital verfügen und Kapitalerhöhungen aus Gesellschaftsmitteln bzw. Kapitalherabsetzungen vornehmen können.[1] Die Regelung enthält nicht das Erfordernis der unbeschränkten Stpfl. Insoweit ist die Regelung grundsätzlich auch auf ausl. Rechtsträger anzuwenden, die nach einem Rechtstypenvergleich[2] einer Kör...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 28 ... / 2.4 Behandlung der Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln bei dem Anteilseigner

Rz. 35 Die ertragsteuerlichen Folgen einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln auf Ebene der Anteilseigner sind grds. im KapErhStG geregelt.[1] Nach § 1 KapErhStG zählt der Erhalt neuer Anteilsrechte bei einer Ausgabe neuer Anteile (sog. "Gratisaktien") im Rahmen einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln nicht zu den Einkünften i. S. d. § 2 Abs. 1 EStG. Die neuen A...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 28 ... / 3.1.6 Kapitalherabsetzung bei nicht unbeschränkt stpfl. Körperschaften

Rz. 56 Für im Inland nicht unbeschränkt stpfl. Körperschaften ist hinsichtlich der ertragsteuerlichen Behandlung zu differenzieren, ob die Körperschaft in einem EU-/EWR-Staat oder einem Drittstaat der unbeschränkten Stpfl. unterliegen. Für Körperschaften, die in einem EU-Staat der unbeschränkten Stpfl. unterliegen, gilt § 28 KStG grds. gem. § 27 Abs. 8 S. 1 u. 2 KStG uneinge...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 28 ... / 3.1.2 Kapitalherabsetzung oder Auflösung der Körperschaft (Abs. 2 S. 1)

Rz. 38 § 28 Abs. 2 S. 1 KStG knüpft an die Kapitalherabsetzung oder Auflösung der Körperschaft an. Voraussetzung für die Anwendung der Vorschrift ist mithin eine handelsrechtlich wirksame Kapitalherabsetzung oder Liquidation. Für die Voraussetzung, dass eine (wirksame) Kapitalherabsetzung vorliegt, ist unerheblich, ob diese als ordentliche Kapitalherabsetzung,[1] als vereinf...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 28 ... / 2.3.4 Verfahrensfragen zur gesonderten Feststellung des Sonderausweises

Rz. 30 Die gesonderte Feststellung des Sonderausweises ist auf den Schluss des Wirtschaftsjahrs vorzunehmen, in dem die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln unter Verwendung von Beträgen, die nicht aus Einlagen stammen, handelsrechtlich wirksam geworden ist. Diese Feststellung ist – soweit vorhanden – an den Sonderausweis des vorhergehenden Wirtschaftsjahrs nach § 182 Ab...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 28 ... / 3.2 Steuerbescheinigung

Rz. 62 Fraglich ist, ob die Körperschaft infolge der Kapitalherabsetzung eine Bescheinigung an den Anteilseigner auszustellen hat. Bei Auskehrung von Beträgen aus der Kapitalherabsetzung kann entweder eine stpfl. Leistung oder eine stfr. Einlagenrückgewähr vorliegen. Dies hat materielle Auswirkung auf die ertragsteuerliche Qualifikation der Auskehrung beim Anteilseigner. Zu ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 28 ... / 5 Umfinanzierung durch Verwendung des steuerlichen Einlagekontos (Abs. 3)

Rz. 77 Gem. § 28 Abs. 3 KStG vermindert sich ein Sonderausweis zum Schluss des Wirtschaftsjahres um einen ggf. bestehenden positiven Bestand des steuerlichen Einlagekontos. In gleicher Höhe vermindert sich entsprechend der positive Bestand des steuerlichen Einlagekontos. Dies bedeutet, dass eine "Umfinanzierung" eines Sonderausweises erfolgt, sofern nach Vornahme der Kapital...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
GmbH, Kapitalerhöhung / 4 Voraussetzungen der Kapitalerhöhung und Wirksamkeit

Jede Kapitalerhöhung hat folgende Voraussetzungen: 3/4-Mehrheit der abgegebenen Stimmen für den Erhöhungsbeschluss, einen notariellen Kapitalerhöhungsbeschluss, einen Zulassungsbeschluss, wem und in welcher Höhe eine Einlage angeboten wird, den Abschluss eines Übernahmevertrags, die Aufbringung des erhöhten Stammkapitals, die Anmeldung und Eintragung der Kapitalerhöhung. Hinweis Be...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 2.4.1.3 Entgeltlichkeit der Veräußerung

Rz. 124 Der Begriff "Veräußerung" i. S. d. § 17 EStG setzt notwendig Entgeltlichkeit voraus; unentgeltliche Vorgänge fallen grundsätzlich nicht unter § 17 EStG. [1] Dies ergibt sich aus dem Gesetz, da § 17 Abs. 2 EStG vom "Veräußerungsgewinn" und "Veräußerungspreis" spricht, also ersichtlich entgeltliche Vorgänge im Auge hat.[2] Außerdem enthält § 17 Abs. 1 S. 4 EStG eine bes...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 3.2.4.3.2 Gesellschaftereinlagen (Nr. 1)

Rz. 208 Nach § 17 Abs. 2a S. 3 Nr. 1 EStG gehören insbesondere offene und verdeckte Einlagen zu den nachträglichen Anschaffungskosten i. S. d. § 17 Abs. 2a S. 2 EStG. Es handelt sich um eine klarstellende Regelung, da offene und verdeckte Einlagen seit jeher – auch auf Basis der BFH-Rspr.[1] – zu nachträglichen Anschaffungskosten führen.[2] Von einer Einlage ist auszugehen, ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 4.1.3 Herabsetzung des Nennkapitals

Rz. 345 Ebenfalls unter § 17 EStG fallen die Herabsetzung des Nennkapitals (§ 58 GmbHG) und Rückzahlung des herabgesetzten Vermögens an den Anteilsinhaber.[1] Der Vorgang wird wie eine fiktive Veräußerung behandelt. Zu diesem Zweck ist der Herabsetzungsbetrag (der "Veräußerungspreis") mit den Anschaffungskosten zu vergleichen. Das bedeutet, dass der Betrag der Kapitalherabse...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 2.4.1.2 Übertragung des rechtlichen oder wirtschaftlichen Eigentums

Rz. 113 Der Tatbestand des § 17 EStG erfordert also eine Übertragung des wirtschaftlichen und/oder rechtlichen Eigentums. Der Übergang des rechtlichen Eigentums erfolgt, wenn eine zivilrechtlich wirksame Eigentumsübertragung vorliegt. Rz. 113a Das wirtschaftliche Eigentum geht über, wenn zwar das rechtliche Eigentum bei dem Veräußerer verbleibt, der Erwerber jedoch aufgrund e...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 2.4.1.4.4 Eigene Anteile, Liquidation, Einziehung, Sonstiges

Rz. 142 Eine Veräußerung liegt ebenfalls vor, wenn die Anteile des Stpfl. von der Kapitalgesellschaft als eigene Anteile erworben werden.[1] Dies gilt für die Anwendung des § 17 EStG auch dann, wenn die Kapitalgesellschaft die Anteile zum Zweck der Einziehung erwirbt oder die Anteile eingezogen werden, ohne dass die Kapitalgesellschaft sie vorher erworben hat, z. B. bei der E...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5a... / 4.3 Auflösung von Rücklagen

Rz. 77 Nach § 5a Abs. 5 S. 2 EStG sind Rücklagen nach §§ 6b, 6d und 7g EStG bei Übergang zur Gewinnermittlung nach der Tonnage dem Gewinn im Erstjahr hinzuzurechnen. Erstjahr ist das Wirtschaftsjahr, in dem mit Wirkung ab Beginn des Jahrs der Antrag auf Anwendung des § 5a Abs. 1 EStG gestellt wird, also das Jahr, in dem der Gewinn erstmals nach § 5a EStG zu ermitteln ist. Da...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5a... / 2.8 Neben- und Hilfsgeschäfte und unmittelbar dem Betrieb von Handelsschiffen dienende Wirtschaftsgüter

Rz. 41 Zum begünstigten Betrieb von Handelsschiffen gehören auch die unmittelbar mit ihrem Einsatz oder ihrer Vercharterung zusammenhängenden Neben- und Hilfsgeschäfte und der unmittelbar dem Betrieb dienenden Wirtschaftsgüter sowie die Veräußerung des der Handelsschiffe und der unmittelbar ihrem Betrieb dienenden Wirtschaftsgüter.[1] Ein unmittelbarer Zusammenhang eines Hi...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5a... / 1.3 Überblick über die Regelung

Rz. 5 § 5a EStG ist nach einhelliger Auffassung eine Subventionsvorschrift, die in den Mantel einer Gewinnermittlungsvorschrift, vergleichbar § 13a EStG, gekleidet worden ist.[1] Die einzelnen Absätze der Norm haben folgenden Inhalt: Abs. 1 regelt, dass auf unwiderruflichen Antrag Gewerbebetriebe mit Geschäftsleitung im Inland den Gewinn von Handelsschiffen im internationalen...mehr

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Übernahme neuer Gemeinschaft / 2 Gemeinschaftliche Gelder und Konten

Der frühere Verwalter hat selbstverständlich die gemeinschaftseigenen Gelder herauszugeben, unabhängig ob sich diese auf Treuhandkonten oder aber Fremdkonten der Gemeinschaft befinden. Gleiches gilt beispielsweise für Sparbücher in Bezug auf etwaige Rücklagen. Achtung Ausgleich eines etwaigen Schuldsaldos Der ausgeschiedene Verwalter ist grundsätzlich nicht verpflichtet, einen...mehr

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Prüfungsbefugnis des Eigent... / Zusammenfassung

Begriff Der Verwalter hat nach § 28 Abs. 1 Satz 2 WEG für jedes Kalenderjahr einen Wirtschaftsplan zu erstellen, der die voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben bei der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums, die anteilige Kostentragungspflicht und die Beitragsleistungen zur Erhaltungsrücklage und weiter gebildeten Rücklagen enthält. Daneben hat der Verwalter gemäß § 2...mehr

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Umlagebeschluss: Erhaltungs... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es vor allem um die Frage, ob die Wohnungseigentümer nach § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG befugt sind, den Umlageschlüssel für die Ansammlung einer Rücklage zu ändern. Beschlusskompetenz Der BGH klärt für die Praxis, dass die Wohnungseigentümer nach § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG für die Ansammlung einer Rücklage einen anderen Umlageschlüssel bestimmen können (im F...mehr

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Umlagebeschluss: Erhaltungs... / 4 Die Entscheidung

Ohne Erfolg! Die Wohnungseigentümer seien berechtigt gewesen, nach § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG den Umlageschlüssel für die Erhaltungsrücklage zu ändern. Formal gesehen gehörten Zahlungen, die auf eine Rücklage geleistet werden, zwar nicht zu den Kosten der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Der Begriff der "Kosten der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer" sei aber dahin auszuleg...mehr

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Erhaltungsrücklage: Werbung... / 4 Die Entscheidung

Der BFH vereint die Frage! Die Zahlungen können nicht als Werbungskosten in Abzug gebracht werden. Die WEG-Reform 2020 gebe keinen Anlass, die bisherige Rechtsprechung aufzugeben. Die tragenden Erwägungen des BFH, die Zuführung von Mitteln zur Erhaltungsrücklage nicht als Werbungskosten anzuerkennen, würden trotz der veränderten zivilrechtlichen Ausgangslage fortgelten. Wede...mehr

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Erhaltungsrücklage: Werbung... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall wird gefragt, ob die BFH-Rechtsprechung, insbesondere BFH, Urteil v. 26.1.1988, IX R 119/83, BStBl. II 1988, 577, wonach erst mit Verausgabung der Erhaltungsrücklage für Erhaltungsmaßnahmen diese Beträge als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar sind, noch anwendbar ist. Die Rechtslage hat sich nicht geändert! Der BF...mehr

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Erhaltungsrücklage: Werbung... / 3 Das Problem

Wohnungseigentümer K streitet mit dem Finanzamt, ob seine Vorschüsse zu der nach § 19 Abs. 2 Nr. 4 WEG vorgesehenen Rücklage (Erhaltungsrücklage) als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung in Abzug zu bringen sind.mehr

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Umlagebeschluss: Ordnungsmä... / 3 Das Problem

Die Gemeinschaftsordnung ordnet für die 15 Stellplätze in einer Tiefgarage an, dass diese ausschließlich von bestimmten Einheiten gebraucht werden dürfen. Ferner heißt es in einer Umlagevereinbarung: "Die Kosten für die Instandhaltung sowie Rücklagen für alle Fälle eventueller Erneuerungen und erforderlicher Reparaturen des gemeinschaftlichen Eigentums in und an der Garagenh...mehr

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Umlagebeschluss: Erhaltungs... / 1 Leitsatz

§ 16 Abs. 2 Satz 2 WEG begründet die Kompetenz, den Umlageschlüssel für die Zuführung zu Rücklagen zu beschließen. Die Formulierung "bestimmte Arten von Kosten" in § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG hebt das allgemein für Beschlüsse geltende Bestimmtheitserfordernis hervor. Sie begründet keine darüberhinausgehenden Anforderungen. Ein Umlagebeschluss, mit dem eine Umlagevereinbarung, die...mehr

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Verschmelzung von Kapitalge... / 8.1 Rücklage

Die übernehmende Körperschaft darf i. H. des Übernahmefolgegewinns nach § 12 Abs. 4 Satz 1 UmwStG i.V. mit § 6 Abs. 1 UmwStG eine gewinnmindernde Rücklage bilden. Die Rücklage wird in der Schlussbilanz des Wirtschaftsjahrs gebildet, in das der steuerliche Übertragungsstichtag fällt. Die Rücklage ist in den auf ihre Bildung folgenden drei Wirtschaftsjahren mit mindestens je ei...mehr

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Verschmelzung von Kapitalge... / 8.2 Rückwirkender Wegfall der Rücklage bei Veräußerung oder Einbringung

Die Steuervergünstigung aus der Bildung der Rücklage entfällt nach § 6 Abs. 3 UmwStG rückwirkend, wenn die übernehmende Körperschaft den auf sie verschmolzenen Betrieb der übertragenden Gesellschaft innerhalb von fünf Jahren nach dem steuerlichen Übertragungsstichtag in eine Kapitalgesellschaft einbringt oder ohne triftigen Grund veräußert oder aufgibt. Triftige Gründe liegen...mehr

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Einbringung in eine Kapital... / 10.3 Rücklage nach § 6b EStG

Auf den Einbringungsgewinn ist § 6b EStG anwendbar, soweit der Gewinn auf begünstigte Wirtschaftsgüter entfällt.[1] Auf diese Weise kann eine sofortige Versteuerung der stillen Reserven vermieden werden. Allerdings verliert der Einbringende dadurch nach § 34 Abs. 1 Satz 7 EStG die Möglichkeit, den Einbringungsgewinn tarifbegünstigt nach § 20 Abs. 4 UmwStG i. V. mit § 34 Abs. ...mehr

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Einbringung in eine Kapital... / 9.2 Steuerfreie Rücklagen

Sind in dem eingebrachten Betriebsvermögen steuerfreie Rücklagen (z. B. nach § 6b EStG) enthalten, so können diese nach § 23 Abs. 1 UmwStG i. V. mit § 12 Abs. 3 UmwStG von der übernehmenden Kapitalgesellschaft fortgeführt werden, soweit die Einbringung nicht zum gemeinen Wert erfolgt.[1] Beim Personenunternehmen außerbilanziell gebildete Investitionsabzugsbeträge sind jedoch ...mehr

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Verschmelzung von Kapitalge... / 7.9 Eintritt in die Rechtsstellung der übertragenden Körperschaft

Aufgrund der Gesamtrechtsnachfolge tritt die übernehmende Kapitalgesellschaft nach § 12 Abs. 3 UmwStG in die Rechtsstellung der übertragenden Kapitalgesellschaft ein hinsichtlich der Absetzung für Abnutzung; der erhöhten Absetzungen; der Sonderabschreibungen; der Inanspruchnahme einer Bewertungsfreiheit oder eines Bewertungsabschlags und der den steuerlichen Gewinn mindernden Rüc...mehr

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Verschmelzung von Kapitalge... / 7.9.1 Fortführung der Bewertung bei Buchwertansatz

Im Einzelnen bedeutet der Eintritt der übernehmenden Gesellschaft in die Rechtsstellung der übertragenden Körperschaft für die Fortführung der Bewertung Folgendes: a) Abschreibung Die übernehmende Körperschaft hat nach § 12 Abs. 3 i. V. mit § 4 Abs. 2 Satz 1 UmwStG die Abschreibung der übertragenden Gesellschaft fortzuführen und zwar hinsichtlich der Bemessungsgrundlage; des AfA...mehr

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Einbringung in eine Kapital... / 12.1 Grundsätze

Soweit bei wechselseitigen Beziehungen die eingebrachten Forderungen bzw. Verbindlichkeiten nicht gleichwertig bilanziert wurden, kann – wie bei der Umwandlung einer Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft oder Einzelunternehmung – ein Übernahmefolgegewinn i. S. des § 23 Abs. 6 UmwStG i. V. mit § 6 Abs. 1 UmwStG entstehen. Der Einbringungsfolgegewinn entsteht bei der...mehr

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Verschmelzung von Kapitalge... / 7.8 Gewinnerhöhende Wertaufholung bei Verschmelzung der Tochter- auf die Muttergesellschaft

Ist die übernehmende Kapitalgesellschaft an der übertragenden Kapitalgesellschaft beteiligt und erfolgte früher eine Herabsetzung des Buchwerts der Beteiligung durch eine außerplanmäßige Abschreibung oder durch Abzug einer Rücklage nach § 6b EStG, ist der Buchwert der Anteile niedriger als die tatsächlichen Anschaffungskosten der Anteile an der übertragenden Körperschaft. In...mehr

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Betriebsaufgabe / Betriebsv... / 6 Abgrenzung des Aufgabe- bzw. Veräußerungsgewinns vom laufenden Gewinn

Im Wirtschaftsjahr der Betriebsaufgabe bzw. -veräußerung muss der laufende Gewinn vom Betriebsaufgabe- bzw. -veräußerungsgewinn abgegrenzt werden, da nur letzterer begünstigt besteuert wird. Hierbei kommt es entscheidend darauf an, ob der jeweilige Geschäftsvorfall in wirtschaftlichem Zusammenhang mit der laufenden Geschäftstätigkeit oder der Aufgabe bzw. Veräußerung steht....mehr

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Einbringung in eine Kapital... / 9.3 Besitzzeiten/Verbleibensfristen

Die übernehmende Kapitalgesellschaft tritt nach § 23 Abs. 1 i. V. mit § 4 Abs. 2 Satz 3 UmwStG in die Besitzzeitregelungen ein (z. B. § 6b Abs. 4 Nr. 2 EStG). Gleiches gilt für Verbleibensfristen. Wird innerhalb der Verbleibensfrist veräußert, so ist die Veranlagung des Einbringenden gem. § 175 Abs. 1 Nr. 2 AO zu ändern.[1] Beispiel: Wird ein Grundstück, das seit 20 Jahren An...mehr

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Verschmelzung von Kapitalge... / 7.9.2 Anrechnung der Vorbesitzzeit

Im Steuerrecht ist für die Inanspruchnahme bestimmter Steuerminderungen Voraussetzung, dass bestimmte Fristen, z. B. bezüglich der Zugehörigkeit zum Betriebsvermögen, erfüllt werden. Bei einer Verschmelzung ist der Zeitraum der Zugehörigkeit eines Wirtschaftsguts zum Betriebsvermögen der übertragenden Körperschaft bei der übernehmenden Gesellschaft nach § 12 Abs. 4 Satz 1 Umw...mehr

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Verschmelzung von Kapitalge... / 5.3 Sicherstellung der Besteuerung von stillen Reserven

Voraussetzung für eine Buchwertverschmelzung ist nach § 11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 UmwStG, das die stillen Reserven der deutschen Besteuerung nicht entzogen werden können. Die spätere Besteuerung der im übertragenen Vermögen vorhandenen stillen Reserven ist nach § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UmwStG stets sichergestellt, wenn die übernehmende Kapitalgesellschaft nach § 1 KStG unbeschrä...mehr

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Verschmelzung von Kapitalge... / 5.5 Nachversteuerung, wenn die übertragende Kapitalgesellschaft vor der Verschmelzung eine Teilwertabschreibung auf die Beteiligung an der übernehmenden Kapitalgesellschaft durchgeführt hat

Ist die übertragende Kapitalgesellschaft an der übernehmenden Kapitalgesellschaft beteiligt (Verschmelzung der Mutter- auf die Tochtergesellschaft) und erfolgte früher eine Herabsetzung des Buchwerts der Beteiligung durch eine außerplanmäßige Abschreibung oder durch Abzug einer Rücklage nach § 6b EStG, ist der Buchwert der Anteile niedriger als die tatsächlichen Anschaffungs...mehr

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Einbringung in eine Kapital... / 14.4.3 Andere unentgeltliche Übertragungen

Nach § 22 Abs. 1 Satz 6 Nr. 1 UmwStG stellt die unmittelbare oder mittelbare unentgeltliche Übertragung der erhaltenen Anteile durch den originär Einbringenden oder seines unentgeltlichen Rechtsnachfolgers auf eine Kapitalgesellschaft oder eine Genossenschaft eine Sperrfristverletzung dar.[1] Eine solche unentgeltliche Übertragung liegt z. B. bei der verdeckten Einlage von ...mehr

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Einbringung in eine Kapital... / 10.4 Folgen des Ansatzes mit dem gemeinen Wert

Nach einem Ansatz mit dem gemeinen Wert sind sämtliche stille Reserven aufzudecken, insbesondere sind steuerfreie Rücklagen aufzulösen und selbst geschaffene immaterielle Wirtschaftsgüter einschließlich eines Geschäftswerts anzusetzen.mehr