Fachbeiträge & Kommentare zu Rücklage

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Darstellung von Einstellungen und Entnahmen im Jahresabschluss

Rz. 206 [Autor/Zitation] Einstellungen und Entnahmen von Kapitalrücklagen sind bereits bei der Aufstellung des JA (dh. bei seiner Vorbereitung bis zur Beschlussreife, vgl. BGH v. 29.3.1996 – II ZR 263/94, NJW 1996, 1678) zu bilden; dies ergibt sich unmittelbar aus § 270 Abs. 1. Eine inhaltliche Kompetenzzuweisung an die geschäftsführenden Organe ist damit nicht verbunden. § 2...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Sonderrücklage nach § 218 Satz 2 AktG

Rz. 432 [Autor/Zitation] Nach § 218 Satz 2 AktG ist zur Absicherung des Verbots der Unter-Pari-Emission (§ 9 Satz 1 AktG) eine Sonderrücklage zu bilden, wenn der Gesamtnennbetrag der für Wandelschuldverschreibungen gewährten Bezugsaktien höher ist als die Summe der Ausgabebeträge der dafür erforderlichen Schuldverschreibungen. Ein solcher Fall kann insbes. wegen § 216 Abs. 3 ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Bildung, Beibehaltung und Auflösung des Passivpostens

Rz. 426 [Autor/Zitation] Der Passivposten ist immer dann zu bilden, wenn ein entsprechender Aktivposten ausgewiesen wird (Rz. 277 ff.). Solange ein Aktivposten ausgewiesen bleibt, bestimmt dessen Höhe zugleich die Höhe des Passivpostens. Dies ist anders als im Verhältnis zwischen ausstehenden Einlagen und gezeichnetem Kapital. Ist der Posten der ausstehenden Einlagen in Folge...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1.2 UG

Tz. 4 Stand: EL 143 – ET: 06/2025 Die durch das MoMiG vom 23.10.2008 eingeführte UG kann als Kapitalgesellschaft bzw. GmbH i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 1 KStG (Anhang 3) subsumiert werden. Die UG ist eine Sonderform der GmbH. Im Vergleich zur GmbH werden ihr gewisse Erleichterungen zuteil. So ist bei der Gründung als Stammkapital nach § 5a GmbHG 1 EUR ausreichend. Die UG muss jedo...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Grundsatz

Rz. 75 [Autor/Zitation] Nach der in Abs. 8 verankerten Ausschüttungssperre dürfen Gewinne, die aus Bilanzposten (Aktiva) resultieren, deren Bewertung objektiv nur schwer möglich und mit einer gewissen Unsicherheit behaftet ist, nicht an die Anteilseigner ausgeschüttet werden. Dem Wortlaut der Norm zufolge gilt das für selbst geschaffene immaterielle VG des Anlagevermögens (Ab...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Wertaufholungsrücklage

Rz. 313 [Autor/Zitation] Gemäß § 58 Abs. 2a AktG, § 29 Abs. 4 Satz 1 GmbHG können Eigenkapitalanteile von Wertaufholungen des Anlage- oder Umlaufvermögens in andere Gewinnrücklagen eingestellt werden. Mit Eigenkapitalanteil ist hier der Wertaufholungsbetrag abzüglich einer steuerlichen Belastung – soweit eine solche vorhanden ist – gemeint (Altmeppen 11, § 35 GmbHG Rz. 35; Gri...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / E. Anteile an Komplementärgesellschaften (Abs. 4)

Rz. 85 [Autor/Zitation] Hält die haftungsbeschränkte Personenhandelsgesellschaft Anteile an ihrer eigenen Komplementär-KapGes., sind diese regelmäßig auf der Aktivseite unter dem Posten "Anteile an verbundenen Unternehmen" auszuweisen. Zum einen steht der Komplementärgesellschaft rechtlich die Befugnis zur Geschäftsführung zu (§§ 116, 164), so dass idR die Beherrschungsvermut...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / dd) Ergebnisabführungsverträge

Rz. 21 [Autor/Zitation] Bei Bestehen eines Ergebnisabführungsvertrags entfällt idR eine Ergebnisverwendung nach Abs. 1, weil die Ergebnisabführung nicht im Rahmen eines Gewinnverwendungsbeschlusses, sondern aufgrund vertraglicher Verpflichtungen als Aufwand zu berücksichtigen ist. Die Gesellschafter haben somit keine Dispositionsfreiheit über die Ergebnisverwendung mehr (vgl....mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Behandlung passiver Steuerlatenzüberhänge als Steuerrückstellungen

Rz. 13 [Autor/Zitation] Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 4 bedeutet allerdings nicht, dass sich kleine KapGes. und KapCoGes. überhaupt nicht mit dem Thema "Latente Steuern" zu befassen brauchen. Vielmehr haben sie zumindest zu prüfen, ob passive latente Steuern, auch wenn sie nicht den Sonderstatus des Bilanzpostens nach § 266 Abs. 3 E. besitzen, inhaltlich als Verbind...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Isolierter Beherrschungsvertrag

Rz. 337 [Autor/Zitation] Ist keine Gewinnabführungspflicht vereinbart, ist der Betrag nach § 300 Nr. 1 AktG zuzuführen (die Berechnung beruht in diesem Fall auf einem tatsächlich vorhandenen, nicht auf einem fiktiven Jahresüberschuss), mindestens jedoch der nach § 150 Abs. 2 AktG berechnete Betrag. Rz. 338 [Autor/Zitation] Verbreitet wird die Auffassung vertreten, die Dotierung...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Vereinfachte Kapitalherabsetzung

Rz. 151 [Autor/Zitation] Sofern bei einer AG/KGaA oder GmbH eine Herabsetzung des Kapitals ausschließlich dazu dient, Wertminderungen auszugleichen, sonstige Verluste zu decken oder Beträge in die Kapitalrücklage einzustellen, soweit diese zusammen mit der gesetzlichen Rücklage nicht ein Zehntel des Grundkapitals übersteigen (§ 231 Satz 1 AktG), so ist unter weiteren Vorausse...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Investitionsumlage

Stand: EL 143 – ET: 06/2025 Vereine, die in erster Linie ihre Mitglieder fördern, wie beispielsweise Sportvereine oder Karnevalsvereine, sind nur dann wegen Förderung steuerbegünstigter Zwecke als gemeinnützige Körperschaften anzuerkennen, wenn sie für die Allgemeinheit zugänglich sind. Ein Indiz dafür ist die Höhe, der von einem Verein verlangten Beiträge und Aufnahmegebühre...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Andere Gewinnrücklagen bei AG

Rz. 309 [Autor/Zitation] Andere Gewinnrücklagen können bereits im Rahmen der Feststellung des JA gebildet werden, insoweit gelten die Regelungen von § 58 Abs. 1 und Abs. 2 AktG. Da es hier um Dotierungen vor Feststellung des JA geht, spricht das Gesetz hier noch vom Jahresüberschuss als Quelle der Zuführung, nicht vom Bilanzgewinn. Allerdings ist ein Verlustvortrag und die Do...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Sacheinlagen

Rz. 235 [Autor/Zitation] Kapitalerhöhungen durch Sacheinlagen sind in der Praxis gebräuchlich, meist entstehen sie durch Einbringung von Beteiligungen oder Betrieben bzw. Anteilen an Personengesellschaften (vgl. steuerlich §§ 20, 21 UmwStG). Dabei wird selten in voller Höhe das gezeichnete Kapital erhöht, meist erfolgt neben einer solchen Erhöhung eine Zuführung zu den Rückla...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Ausschüttungssperre bei Ergebnisabführungsverträgen

Rz. 93 [Autor/Zitation] Nach § 301 Satz 1 AktG kann die beherrschte Gesellschaft im Rahmen eines Unternehmensvertrags an die herrschende Gesellschaft, gleichgültig welche Vereinbarungen über die Berechnung des abzuführenden Gewinns getroffen wurden, höchstens den ohne die Gewinnabführung entstehenden Jahresüberschuss, vermindert um einen Verlustvortrag aus dem Vorjahr, um den...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Liquiditätsgliederungsprinzip

Rz. 49 [Autor/Zitation] Zahlreiche Überschneidungen mit dem Ablaufgliederungsprinzip weist das Prinzip der Liquiditätsgliederung auf. Nach diesem vor allem auf die Aktiva bezogenen Konzept werden die Vermögensgegenstände nach dem Grad ihrer Geldnähe im güterwirtschaftlichen Leistungsprozess geordnet. Daher wird hiermit nicht die Geldnähe unter Liquidationsgesichtspunkten, son...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Art des Ausweises

Rz. 424 [Autor/Zitation] Der Ausweis des Passivpostens muss gesondert innerhalb der Kapitalrücklage erfolgen. Der Ausweis als gesonderter Posten geschieht grds. in Form eines eigenen Unterpostens der Kapitalrücklage. Zulässig ist aber auch ein Davon-Vermerk, wenn die Kapitalrücklage nicht weiter untergliedert wird (Schatz/Braun in HKMS3/4, § 42 GmbHG Rz. 29 [9/2024]). Rz. 425...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Gewinnrücklage

Rz. 379 [Autor/Zitation] Einstellungen oder Entnahmen in die gesetzliche Rücklage müssen bereits bei Aufstellung der Bilanz berücksichtigt werden. Eine Rücklagenbildung hinsichtlich des persönlich haftenden Gesellschafters entfällt (vgl. Kliem/Meyer in Beck BilKomm.14, § 272 HGB Rz. 340 ff.). Rz. 380 [Autor/Zitation] Auf die Ausführungen zur Gewinnrücklage sei verwiesen (vgl. R...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Passivierungspflicht

Rz. 423 [Autor/Zitation] § 42 Abs. 2 GmbHG regelt den Ausweis des sog. Nachschusskapitals bei der GmbH. Satz 1 und 2 betreffen den Ausweis auf der Aktivseite der Bilanz (Rz. 296 ff.). Satz 3 sieht den Ansatz eines dem gebildeten Aktivposten entsprechenden Passivpostens innerhalb der Kapitalrücklage vor. Der Zweck dieser Regelung besteht darin, die durch den aktivischen Auswei...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Bezugsanteile

Rz. 244 [Autor/Zitation] Einzahlungen bei Bezugsanteilen (§ 192 Abs. 1 AktG) im Rahmen einer bedingten Kapitalerhöhung (s. dazu Rz. 132) stehen nach dem eindeutigen Wortlaut ("Anteilen einschließlich von Bezugsanteilen") den Einzahlungen auf Aktien gleich. Bezugsaktien sind nur zulässig bei Wandelschuldverschreibungen, zur Vorbereitung eines Unternehmenszusammenschlusses oder...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Anteile an verbundenen Unternehmen (B.III.1.)

Rz. 241 [Autor/Zitation] Gehören Anteile an verbundenen Unternehmen, die gleichzeitig Wertpapiereigenschaft besitzen, nicht zum Anlagevermögen, da sie nur zu vorübergehenden Zwecken gehalten werden, sind sie unter Posten B.III.1. auszuweisen. Dies ergibt sich bereits aus der Überschrift B.III. "Wertpapiere". Damit können hier grds. nur Aktien eines verbundenen Unternehmens ei...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Besonderheiten eigener Anteile

Rz. 178 [Autor/Zitation] Der Erwerb eigener Anteile oder eines beherrschten oder in Mehrheitsbesitz stehenden Unternehmens durch die Gesellschaft kommt wirtschaftlich einer teilweisen Rückzahlung des Kapitals gleich (so Begr.RegE BilMoG, BT-Drucks. 16/10067, 65 f.), so dass hierfür entsprechende gesellschaftsrechtliche und bilanzielle Beschränkungen Anwendung finden. Rz. 179 [...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.3 Gemeinnützige UG (gUG)

Tz. 22 Stand: EL 143 – ET: 06/2025 Die UG ist genauso wie die GmbH gemeinnützigkeitsfähig. Die UG ist eine Körperschaft i. S. d. § 51 AO (Anhang 1b), für die eine Steuervergünstigung in Betracht kommt. Nach Einschätzung der Finanzverwaltung verstößt die gesetzlich vorgeschriebene Rücklagenbildung bis zum Erreichen des Stammkapitals von 25 000,00 EUR (§ 5a Abs. 3 GmbHG) nicht ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Grundsätzliches

Rn. 800 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Zu Einkünften aus KapVerm der Trägerkörperschaft werden qualifiziertmehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Gewinn von wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben (§ 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b S 4 EStG)

Rn. 890 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Nach § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b S 4 EStG sind die S 1 und 2 auch bei wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben (wiGB) der von der KSt befreiten Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen entsprechend anzuwenden. Somit gehören der nicht den Rücklagen zugeführte durch BV-Vergleich ermittelte Gewinn eines von der Steuerbefreiung ausges...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / VIII. Eigenkapitalausweis im Konzernabschluss

Rz. 73 [Autor/Zitation] § 264c gilt gem. § 298 Abs. 1 für den Konzernabschluss einer Personenhandelsgesellschaft iSv. § 264a als MU entsprechend. Für den Eigenkapitalausweis und die Ergebniszuweisung sind grds. die gesellschaftsvertraglichen Bestimmungen des MU bzw. ersatzweise die gesetzlichen Regelungen maßgebend. Da diese indes nur für die Kapitalanteile und Ergebnisse der...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Aufhebung des Wahlrechts nach Abs. 1 Satz 1

Rz. 26 [Autor/Zitation] Sind bei AG oder GmbH Einstellungen in gesetzliche oder satzungsmäßige Rücklagen bereits in der aufgestellten Bilanz zu berücksichtigen (vgl. Rz. 16 f.), so stellt sich die Frage, ob für weitere im selben JA vorgenommene Rücklagenbildungen (zB nach § 58 Abs. 2 AktG) gleichwohl das Wahlrecht des Abs. 1 Satz 1 besteht. Unklar erscheint, wie in diesem Zus...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ab) Gewinnbegriff

Rn. 863 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Als KapErtr werden bei BgA ohne Rechtspersönlichkeit der nicht den Rücklagen des Betriebs zugeführte Gewinn, die nachfolgende Auflösung dieser Rücklagen (§ 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b S 2 EStG; s Rn 875ff) sowie vGA der Besteuerung unterworfen. Rn. 864 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Aus den gleichen Überlegungen dürfte ein entsprechender Gewinn auch...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Gewinnrücklagen als Instrument der Innenfinanzierung

Rz. 270 [Autor/Zitation] Während in Abs. 2 Rücklagen behandelt werden, die aus Mittelzuführungen von außerhalb der Gesellschaft stammen, beschäftigt sich Abs. 3 mit Rücklagen, die von der Gesellschaft selbst erwirtschaftet wurden, betriebswirtschaftlich also der Innenfinanzierung zuzuordnen sind. Entsprechend werden diese Rücklagen "aus dem Ergebnis" gebildet und/oder erhöht....mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Verursachung durch unterschiedliche Bilanzierung und Bewertung auf der Passivseite der Bilanz

Rz. 67 [Autor/Zitation] Bei isolierter Betrachtung ergeben sich bspw. in folgenden Fällen passive latente Steuern: Rückstellungen sind nach § 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchst. e EStG in der Steuerbilanz mit einem Zinssatz von 5,5 % abzuzinsen, sofern ihre Laufzeit am Bilanzstichtag mindestens zwölf Monate beträgt. Wird der handelsrechtlichen Bewertung ein höherer Zinssatz zugrunde geleg...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / d) Andere Gewinnrücklagen (A.III.4.)

Rz. 326 [Autor/Zitation] "Andere Gewinnrücklagen" (A.III.4.) sind Rücklagen, die ohne entsprechende gesetzliche oder statutarische Verpflichtung aus dem Jahresergebnis gebildet werden. Die Zuständigkeit hierfür richtet sich nach den jeweiligen gesellschaftsrechtlichen Regelungen (insbes. § 58 AktG; § 29 GmbHG). Erfasst sind alle freien Rücklagen, für die kein Sonderausweis un...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Überblick

Rz. 185 [Autor/Zitation] § 272 Abs. 1a Satz 1 sieht eine Absetzung des Postens "Gezeichnetes Kapital" vor, dh., der Erwerb eigener Anteile wird damit einer Einlagenrückgewähr nachempfunden. Als Betrag vom Nennkapital offen abzusetzen ist nach § 272 Abs. 1a Satz 1 der auf den jeweiligen Anteil entfallende Nennbetrag. (Nur) der über den Nennbetrag hinausgehende Anteil ist mit d...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Gesetzliches Gliederungsschema

Rz. 22 [Autor/Zitation] Als lex specialis zu § 266 Abs. 3 Buchst. A schreibt § 264c Abs. 2 Satz 1 nachfolgende Aufgliederung für das Eigenkapital einer Personenhandelsgesellschaft vor: Rz. 23 [Autor/Zitation] Die Position "Kapitalanteile" (§ 264c Abs. 2 Satz 2) ersetzt im Bilanzglied...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Begriff und Abgrenzung

Rz. 308 [Autor/Zitation] Bei den anderen Gewinnrücklagen werden alle Gewinnrücklagen erfasst, die weder gesetzliche oder satzungsmäßige Rücklagen sind, noch Rücklagen für Anteile an einem herrschenden oder mit Mehrheit beteiligten Unternehmen.mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Ausweis in der Bilanz

Rz. 214 [Autor/Zitation] Da § 266 Abs. 3 A.II. nur im Singular von der Kapitalrücklage spricht, wird von der hM angenommen, dass eine Untergliederung gesetzlich nicht gefordert wird (Reiner in MünchKomm. HGB5, § 272 Rz. 66; Seidler in Haufe BilKomm. online, § 272 HGB Rz. 114 [10/2024]; WP Handbuch18, Kap. F Rz. 478; aA Pöschke in BeckOGK HGB, § 272 Rz. 171 [10/2024], der eine...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Kapitalerhöhung im zweistufigen Verfahren und mittelbare Bezugsrechte

Rz. 241 [Autor/Zitation] Bei Kapitalerhöhungen von Publikums-Aktiengesellschaften werden die jungen Aktien vielfach durch ein Kreditinstitut oder ein Bankenkonsortium gezeichnet. Der Erwerb der Aktien durch die Emissionsbank erfolgt dabei idR zum geringsten Ausgabebetrag (§ 9 Abs. 1 AktG), die Veräußerung der Aktien dann regelmäßig zu einem deutlich höheren Betrag am Markt (s...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Grundsatz

Rz. 23 [Autor/Zitation] Die Berücksichtigung der teilweisen Ergebnisverwendung führt dazu, dass anstelle der Posten "Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag" und "Gewinnvortrag/Verlustvortrag" der Posten "Bilanzgewinn/Bilanzverlust" ausgewiesen wird. Dabei ist ein in diesen Posten einbezogener Gewinn- oder Verlustvortrag grds. in der Bilanz gesondert anzugeben (Abs. 1 Satz 2 Halbs....mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / III. Ausweis eigener Anteile

Tz. 89 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Nimmt ein Unternehmen seine eigenen Eigenkapitalinstrumente zurück (bspw. aufgrund eines Aktienrückkaufprogramms), sind die Instrumente vom Eigenkapital in Abzug zu bringen (IAS 32.33; zu möglichen Ausweisvarianten s. IDW RS HFA 45.42). Ein aktivischer Ausweis der Anteile gegen Rücklagensperrung kommt nach IFRS ungeachtet des Grundes für den ...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Vorbemerkungen Vor §§ 264 f... / 1. GmbHG

Rz. 65 [Autor/Zitation] Die Regeln des Zweiten Abschnitts konkurrieren zT mit rechtsformspezifischen Rechnungslegungsvorgaben in anderen Gesetzen. Zwar sind durch das BiRiLiG (vgl. Rz. 8 f., 48) die meisten bis dahin vor allem aktienrechtlich normierten Rechnungslegungsvorschriften in das HGB überführt worden. Dessen ungeachtet finden sich im AktG und im GmbHG einzelne Vorgab...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Teilgewinnabführungsvertrag (§ 300 Nr. 2 AktG)

Rz. 333 [Autor/Zitation] Bei Bestehen eines Teilgewinnabführungsvertrags ist der gesetzlichen Rücklage ein Betrag zuzuführen, welcher der gesetzlichen Mindestzuführung ohne Bestehen der Gewinnabführungspflicht nach § 150 Abs. 2 AktG entspricht. Anders als § 300 Nr. 1 AktG verweist Nr. 2 auf die Zuführungspflicht nach § 150 Abs. 2 AktG, legt also keine eigenständige Berechnung...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Kapitalherabsetzung

Rn. 457 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Bei einer Kapitalherabsetzung erfolgt die Rückzahlung von Nennkapital. Die Herabsetzung des Nennkapitals einer KapGes ist keine anteilige Veräußerung der Anteile an der KapGes iSd § 20 Abs 2 EStG (BMF v 19.05.2022, BStBl I 2022, 742 [Einzelfragen zur AbgSt] Tz 92). Nennkapital ist das gesellschaftsrechtlich gebundene EK der KapGes: bei der AG...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / C. Veränderungen der Gewinnrücklagen (Abs. 2)

Rz. 32 [Autor/Zitation] Nach Abs. 2 sind Entnahmen aus und Einstellungen in Gewinnrücklagen, die nach Gesetz, Gesellschaftsvertrag oder Satzung vorzunehmen sind oder aufgrund solcher Vorschriften beschlossen wurden, bei Aufstellung der Bilanz zu berücksichtigen, wenn diese unter Berücksichtigung der vollständigen oder teilweisen Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt wi...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Geltungsbereich

Rz. 7 [Autor/Zitation] Die Vorschrift des § 267a definiert eine Unterkategorie zu kleinen Kapitalgesellschaften nach § 267 Abs. 1. Dabei wird an dieselben Kriterien angeknüpft, die für den Fall, dass die entsprechenden Schwellenwerte nicht überschritten werden, Erleichterungen in Bezug auf die Darstellungsform der Bilanz und GuV, des Anhangs sowie der Offenlegung ermöglichen....mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Anteile an verbundenen Unternehmen (A.III.1.)

Rz. 147 [Autor/Zitation] Der Begriff der verbundenen Unternehmen ist für Zwecke der Rechnungslegung in § 271 Abs. 2 bestimmt. Der konzernrechtliche Begriff (§§ 15 ff. AktG) ist in diesem Zusammenhang nicht anwendbar, wenn er sich auch in weiten Teilen deckt (vgl. WP Handbuch[18], Kap. F Rz. 355). Stattdessen ist der Konzernbegriff des § 290 maßgeblich. Zu Einzelheiten der Beg...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Zusammenhang mit der Gewinn- und Verlustrechnung

Rz. 9 [Autor/Zitation] Wie das Bilanzgliederungsschema des § 266 sieht auch das GuV-Schema des § 275 Abs. 2 oder Abs. 3 den Ausweis des Jahresüberschusses bzw. -fehlbetrags vor. Nach § 275 Abs. 4 dürfen Veränderungen der Kapital- oder Gewinnrücklagen in der GuV erst nach dem Jahresüberschuss bzw. -fehlbetrag ausgewiesen werden. Eine Verpflichtung zum Ausweis in der GuV besteh...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / d) Kapitalherabsetzung durch Einziehung von Anteilen

Rz. 156 [Autor/Zitation] Unter bestimmten Voraussetzungen (§ 237 ff. AktG) können bei der AG/KGaA Aktien zwangsweise oder nach Erwerb durch die Gesellschaft eingezogen werden. Die Einziehung führt zu einer Kapitalherabsetzung. Für die Kapitalherabsetzung durch Einziehung von Aktien gelten im Wesentlichen die Vorschriften über die ordentliche Kapitalherabsetzung (§ 237 Abs. 2 ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Abfindung übersteigt Kapitalanteil

Rz. 66 [Autor/Zitation] Umstritten ist, welche bilanziellen Auswirkungen sich für die Personenhandelsgesellschaft ergeben, wenn zwischen der Abfindung und dem Betrag des Kapitalanteils des ausscheidenden Gesellschafters ein positiver Unterschiedsbetrag besteht. Nach der früheren, an die Vorgehensweise im Steuerrecht angelehnten Sichtweise des IDW wurde die Abfindung eines Ges...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Entnahmen aus dem Reservefonds

a) Berücksichtigung der Mindestreserve und Verlustdeckung Rz. 285 [Autor/Zitation] Bei Entnahmen aus den Gewinnrücklagen ist gem. § 150 Abs. 3 und 4 AktG zu unterscheiden: Insoweit die gesetzliche Rücklage zusammen mit den Kapitalrücklagen nach § 272 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 die Obergrenze von 10 % oder des in der Satzung bestimmten höheren Teil des Grundkapitals nicht übersteigt (M...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Inhalt der Angabe

Rz. 474 [Autor/Zitation] Die Vorgabe beschränkt sich inhaltlich auf die Ergebnisverwendung. Darzustellen ist, wie das gesamte Ergebnis verwendet werden soll (vgl. Begr.RegE BilRUG, BT-Drucks. 18/4050, 67; Poelzig in MünchKomm. HGB5, § 285 Rz. 466). Wenn eine Gewinnausschüttung vorgeschlagen wird, ist zu berichten, welcher Teil des Gewinns ausgeschüttet, in die Rücklagen einge...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / cc. Änderungen von Rechnungslegungsmethoden

Tz. 97 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Um die Vergleichbarkeit von aufeinanderfolgenden Abschlüssen zu gewährleisten, ist der Stetigkeitsgrundsatz in Bezug auf die angewendeten Rechnungslegungsmethoden zu beachten. Dies bedeutet, dass Unternehmen grundsätzlich von Jahr zu Jahr dieselben Rechnungslegungsmethoden anzuwenden haben (IAS 8.13). Dieser Grundsatz gilt uE auch für die Zwi...mehr