Fachbeiträge & Kommentare zu Rücklage

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Verschmelzung von Kapitalge... / 5.9 Verschmelzung einer steuerpflichtigen auf eine steuerbefreite Gesellschaft

Wird eine steuerpflichtige auf eine steuerfreie Gesellschaft verschmolzen, führt die Verschmelzung nach § 12 Abs. 5 UmwStG zu Einnahmen aus Kapitalvermögen i. S. des § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG. Die Vorschrift findet Anwendung, wenn die aufnehmende Körperschaft z. B. eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine gemeinnützige Körperschaft ist. Die Regelung soll sicher...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Zwangsversteigerung / 3 Ansprüche der Eigentümergemeinschaft

In die Rangklasse 2 des § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG fallen zunächst die fälligen Ansprüche der Eigentümergemeinschaft auf Zahlung der Beiträge zu den Lasten und Kosten des gemeinschaftlichen Eigentums oder des Sondereigentums, die nach den §§ 16 Abs. 2, 28 des Wohnungseigentumsgesetzes geschuldet werden einschließlich der Vorschüsse und Rückstellungen, also beschlossene Nachschüsse...mehr

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Einbringung in eine Kapital... / 10 Ansatz zum gemeinen Wert

Es gilt Folgendes: Abbildung 26 Beim Ansatz der gemeinen Werte sind alle stillen Reserven einschließlich der Auflösung von Rücklagen und eines Geschäftswerts zu realisieren.[1] Dieser Wertansatz erfolgt stets, wenn kein Antrag zum Ansatz der Buchwerte oder Zwischenwerte gestellt wurde. Der Ansatz des eingebrachten Betriebsvermögens mit dem gemeinen Wert ist nach § 20 Abs. 2 Sat...mehr

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Einbringung in eine Kapital... / 11.2 Folgen des Zwischenwertansatzes

Der den Buchwert übersteigende Betrag wird nach § 23 Abs. 3 UmwStG im Ergebnis wie nachträgliche Herstellungskosten/Anschaffungskosten behandelt. Erhöhte Absetzungen, Sonderabschreibungen, Bewertungsfreiheiten und Gewinn mindernde Rücklagen setzt die aufnehmende Kapitalgesellschaft nach § 23 Abs. 1 UmwStG i. V. mit § 12 Abs. 3 Satz 1 UmwStG unverändert – anteilig – fort. Die B...mehr

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Einbringung in eine Kapital... / 11.4 Verteilung der stillen Reserven

Die aufzudeckenden stillen Reserven sind nach Verwaltungsauffassung nach einem einheitlichen Prozentsatz aufzulösen.[1] Hierzu ist wie folgt vorzugehen: Welche Buchwerte enthalten stille Reserven? Wie hoch sind die stillen Reserven der einzelnen Wirtschaftsgüter? Wie hoch sind die gesamten stillen Reserven? Die Aufstockung hat im Verhältnis der stillen Reserven zu erfolgen.[2] Bei...mehr

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Einbringung in eine Kapital... / 7.2 Andere Wirtschaftsgüter als Gegenleistung

Es ist jedoch nicht erforderlich, dass in voller Höhe neue Anteile ausgegeben werden, d. h. die Gewährung anderer Wirtschaftsgüter oder die Zuführung zu offenen Rücklagen ist möglich.[1] Abbildung 21 Als Ausgleich kommen z. B. in Betracht: Barzahlungen, Gesellschaftsdarlehen, Übernahme von Steuerschulden des Einbringenden usw., Einstellungen in die Kapitalrücklage. Soweit die über...mehr

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Einbringung in eine Kapital... / 10.1 Folgen für den Einbringenden: Begünstigter Einbringungsgewinn

Wird zu gemeinen Werten oder Zwischenwerten eingebracht, so entsteht ein Einbringungsgewinn, der einkommensteuerpflichtig ist. Der Wert, mit dem die übernehmende Kapitalgesellschaft das eingebrachte Betriebsvermögen ansetzt, gilt nach § 20 Abs. 3 Satz 1 UmwStG für den Einbringenden als Veräußerungspreis. Der Einbringungsgewinn ermittelt sich wie folgt: Veräußerungspreis (Werta...mehr

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Stellplatz / 2.1 Ausgangspunkt

Häufiger Streitpunkt in Wohnungseigentumsanlagen ist die Kostenverteilung im Hinblick auf Erhaltungs-, also Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen von Teilen des gemeinschaftlichen Eigentums, deren Nutzung nur einem Teil der Wohnungseigentümer möglich ist (vgl. Kostenverteilung des Aufzugbetriebs in einer Mehrhausanlage, in der nur ein Teil der Häuser über einen Aufzu...mehr

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Stellplatz / Zusammenfassung

Begriff Ob es um die Zuordnung von Stellplätzen zu Sonder- oder Gemeinschaftseigentum, die Einräumung eines Sondernutzungsrechts, die Kostenverteilung, eigenmächtige bauliche Veränderungen oder lediglich um Gebrauchsregelungen geht, beim Thema "Stellplatz" kommt es häufig zu Streitigkeiten unter den Wohnungseigentümern. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung § 3 Abs. 1 Satz...mehr

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Zwangsverwaltung / Zusammenfassung

Begriff Die Zwangsverwaltung spielt neben einer etwaigen Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen eines Schuldners eine nicht unerhebliche Rolle. Der Gläubiger wird hier nicht aus der Substanz eines Grundstücks bzw. einer Eigentumswohnung, sondern aus den laufenden Erträgen, wie beispielsweise den Mieteinnahmen, befriedigt. Das Eigentum an der Wohnung verbleibt dem s...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / II. Freie Rücklagen aus der Vermögensverwaltung

Tz. 3 Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Zinserträge aus Spareinlagen, Dividende aus Wertpapieren, Miet- und Pachteinnahmen, Einnahmen aus der Übertragung von Werberechten. Zu den Einnahmen aus dem Tätigkeitsbereich Vermögensverwaltung zählen z. B.: Tz. 4 Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Zusätzlich können höchstens 10 % der sonstigen nach § 55 Abs. 1 Nr. 5 AO (Anhang 1b) zeitnah zu verwendende...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Die unschädliche Bildung von freien Rücklagen wurde durch das Gesetz zur Entbürokratisierung des Gemeinnützigkeitsrechts (GemEntBG) vom 21.03.2013, BGBl I 2013, 556 redaktionell im § 62 Abs. 1 Nr. 3 AO (Anhang 1b) seit 01.01.2014 geregelt. Danach kann 1/3 des Überschusses aus der Vermögensverwaltung der freien Rücklage zugeführt werden. Außer...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Freie Rücklagen

I. Allgemeines Tz. 1 Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Die unschädliche Bildung von freien Rücklagen wurde durch das Gesetz zur Entbürokratisierung des Gemeinnützigkeitsrechts (GemEntBG) vom 21.03.2013, BGBl I 2013, 556 redaktionell im § 62 Abs. 1 Nr. 3 AO (Anhang 1b) seit 01.01.2014 geregelt. Danach kann 1/3 des Überschusses aus der Vermögensverwaltung der freien Rücklage zugeführt...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / V. Mittel zum Erwerb von Gesellschaftsrechten zur Erhaltung der prozentualen Beteiligung an Kapitalgesellschaften

Tz. 24 Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Steuerlich unschädlich ist eine Betätigung auch dann, wenn eine Körperschaft Mittel zum Erwerb von Gesellschaftsrechten zur Erhaltung der prozentualen Beteiligung an Kapitalgesellschaften im Jahr des Zuflusses verwendet (s. § 58 Nr. 10 AO, Anhang 1b). § 58 Nr. 10 AO ist nicht auf den erstmaligen Erwerb von Anteilen an Kapitalgesellschaften a...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 6. Tatsächliche Geschäftsführung

Tz. 42 Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Satzung und tatsächliche Geschäftsführung müssen miteinander im Einklang stehen (sog. materielle Satzungsmäßigkeit). D. h., die tatsächliche Geschäftsführung muss auf die selbstlose, ausschließliche und unmittelbare Erfüllung der steuerbegünstigten (gemeinnützigen, mildtätigen, kirchlichen) Zwecke gerichtet sein und den Bestimmungen entsprec...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Fördervereine/Spendensammelvereine

Tz. 3 Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Eine Mittelbeschaffungskörperschaft ist gem. den §§ 26ff., 80ff. BGB (Anhang 12a) eine eigene juristische Person des privaten Rechts in Form eines Vereins oder einer Stiftung. Tz. 4 Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Die Betätigung eines solchen Vereins ist unschädlich, wenn er Mittel zur Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke für eine andere steuer...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Steuerlich unschädliche Betätigungen i. S. d. § 58 Nr. 3 AO

Tz. 21 Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Steuerbegünstigte Körperschaften können einer anderen steuerbegünstigten Körperschaft oder einer juristischen Person des öffentlichen Rechts zeitnah zu verwendende Mittel zur Vermögensausstattung zuwenden. Die Zuwendung von Mitteln zur Vermögensausstattung kann sowohl an bereits bestehende als auch an noch zu gründende steuerbegünstigte Körp...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Gesundheitsfonds / 7 Verwaltung

Das BAS verwaltet die zugeflossenen Mittel als gemeinschaftliches Sondervermögen aller Krankenkassen. Die Krankenkassen ziehen weiterhin den Gesamtsozialversicherungsbeitrag für die anderen Sozialversicherungsträger und für den Gesundheitsfonds ein. Sie haben in diesem Zusammenhang eine treuhänderische Stellung. Die Beiträge werden arbeitstäglich weitergeleitet.[1] Die Krank...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / III. Checkliste

Tz. 20 Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Folgende Punkte sind zu beachten: Die Art der Zweckverwirklichung – d. h. die Beschaffung der Mittel – ist durch die Förderkörperschaft in der Satzung der Förderkörperschaft nur dann festzulegen, wenn es die einzige Art der Zweckverwirklichung ist (s. AEAO zu § 58 Nr. 1 AO TZ 3, Anhang 2). Eine namentliche Angabe der Empfängerkörperschaft ist ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen, die in einem Mitgliedsstaat der EU oder in einem EWR-Staat belegen sind (§ 10b Abs 1 S 2 Nr 3 EStG)

Rn. 90 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Die Vorschrift betrifft Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen, die in einem EU-Mitgliedsland oder einem EWR-Staat belegen sind und die keine inländische Einkünfte erzielen, jedoch nach § 5 Abs 1 Nr 9 KStG steuerbefreit wären, wenn sie inländische Einkünfte erzielen würden, Kulosa in H/H/R, § 10b EStG Rz 52 (08/2023). Ob d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Veranlasserhaftung aufgrund der Fehlverwendung von Zuwendungen (§ 10b Abs 4 S 2 Hs 2 EStG)

Rn. 282 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Nach § 10b Abs 4 S 2 Hs 2 EStG haftet derjenige, der veranlasst, dass Zuwendungen nicht zu den in der Bestätigung angegebenen steuerbegünstigten Zwecken verwendet werden ab dem VZ 2013 ebenfalls nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, BT-Drs 17/11316, 15; Brandl in Brandis/Heuermann, § 10b EStG Rz 149 (11/2024). Bei der Veranlasserhaftun...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 34 Schlussvorschriften

Rz. 1 Die KSt ist wie die ESt (§ 2 Abs. 7 S. 1 EStG) eine Jahressteuer. Der Gesetzgeber kann die Besteuerungsvoraussetzungen und -folgen nach dem Abschnittsprinzip für jedes Steuerjahr neu bestimmen. Eine rückwirkende Änderung, insbesondere Verschärfung, ist zwar nach der gefestigten Rückwirkungs-Rechtsprechung des BVerfG[1] innerhalb des Jahres bis zum 31.12. jeweils zuläss...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 62 Rüc... / 2.3 Freie Rücklage (§ 62 Abs. 1 Nr. 3 AO)

Rz. 6 Freie Rücklagen sind die einzige Form von Rücklagen, die keines inhaltlichen Grundes für ihre Bildung bedürfen. Die gemeinnützige Körperschaft ist vielmehr frei im Hinblick auf die Verwendung der in die Rücklage eingestellten Mittel. Dies meint, dass die Körperschaft die Mittel im Rahmen der allgemeinen Regeln des Gemeinnützigkeitsrechts nach Wahl der Vermögensverwaltu...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 62 Rüc... / 2.4 Rücklage zum Erwerb von Gesellschaftsrechten (§ 62 Abs. 1 Nr. 4 AO)

Rz. 9 Nach § 62 Abs. 1 Nr. 4 AO kann die steuerbegünstigte Körperschaft steuerunschädlich Mittel zur Teilnahme an Kapitalerhöhungen verwenden und hierfür auch Mittel über eine längere Zeitspanne ansammeln und in Rücklagen einstellen. Damit soll verhindert werden, dass steuerbegünstigte Körperschaften, die Beteiligungen an Kapitalgesellschaften halten, im Falle von Kapitalerh...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 62 Rüc... / 2.1 Zweckgebundene Rücklagen (§ 62 Abs. 1 Nr. 1 AO)

Rz. 3 Nach § 62 Abs. 1 Nr. 1 AO ist eine Bildung von zweckgebundenen Rücklagen (Zweck- oder Projektrücklagen) nur insoweit zulässig, als dies zur nachhaltigen Erfüllung der gemeinnützigen Zwecke erforderlich ist. Die Erforderlichkeit ist im Hinblick auf den Grund und die Höhe der Rücklagenbildung sowie auf die zeitliche Planung "nach objektiven Kriterien des konkreten Falls...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 62 Rüc... / 2.5 Sonstige Rücklagen

Rz. 10 Aus § 55 Abs. 1 AO folgt, dass sämtliche Mittel der Körperschaft einschließlich der Gewinne aus Zweckbetrieben und steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben und der Überschüsse aus der Vermögensverwaltung nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden dürfen. Bei den Tätigkeiten, die auf reine Mittelbeschaffung gerichtet sind – der Vermögensverwaltung...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 62 Rüc... / 2 Bildung von Rücklagen

2.1 Zweckgebundene Rücklagen (§ 62 Abs. 1 Nr. 1 AO) Rz. 3 Nach § 62 Abs. 1 Nr. 1 AO ist eine Bildung von zweckgebundenen Rücklagen (Zweck- oder Projektrücklagen) nur insoweit zulässig, als dies zur nachhaltigen Erfüllung der gemeinnützigen Zwecke erforderlich ist. Die Erforderlichkeit ist im Hinblick auf den Grund und die Höhe der Rücklagenbildung sowie auf die zeitliche Pla...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 62 Rüc... / 3 Frist (§ 62 Abs. 2 AO)

Rz. 12 Der Gesetzgeber hat im Rahmen der Neufassung der Regelungen zur Rücklagen- und Vermögensbildung den zeitlichen Rahmen für die Bildung von Rücklagen bestimmt. § 62 Abs. 2 AO knüpft an die Vorschrift zur zeitnahen Mittelverwendung in § 55 Abs. 1 Nr. 5 Satz 3 AO an; daher muss die Körperschaft die jeweilige Rücklage innerhalb der nach dem Mittelzufluss folgenden zwei Kal...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 62 Rücklagen und Vermögensbildung

1 Einführung 1.1 Zweck und Inhalt Rz. 1 § 62 AO schränkt den Grundsatz der Selbstlosigkeit[1] ein. Der Gesetzgeber verpflichtet gemeinnützige Körperschaften grundsätzlich zur zeitnahen Mittelverwendung[2], um zu verhindern, dass steuerbegünstigt erworbene Mittel grundlos angesammelt oder zum Aufbau eines sonstigen Vermögens eingesetzt werden.[3] Gleichwohl besteht ein Bedürfn...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 62 Rüc... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 2 § 62 a. F. AO regelte Ausnahmen von der satzungsmäßigen Vermögensbindung für Betriebe gewerblicher Art, von Körperschaften des öffentlichen Rechts und bestimmte weitere Körperschaften. Die Vorschrift ist mit Wirkung zum Jahresbeginn 2009 aufgehoben worden.[1] Mit Wirkung vom 1.1.2014 hat der Gesetzgeber Regelungen zur Bildung von Rücklagen und zur Vermögensbildung in d...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 62 Rüc... / 1.1 Zweck und Inhalt

Rz. 1 § 62 AO schränkt den Grundsatz der Selbstlosigkeit[1] ein. Der Gesetzgeber verpflichtet gemeinnützige Körperschaften grundsätzlich zur zeitnahen Mittelverwendung[2], um zu verhindern, dass steuerbegünstigt erworbene Mittel grundlos angesammelt oder zum Aufbau eines sonstigen Vermögens eingesetzt werden.[3] Gleichwohl besteht ein Bedürfnis für gemeinnützige Körperschaf...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 62 Rüc... / 2.2 Wiederbeschaffungsrücklage (§ 62 Abs. 1 Nr. 2 AO)

Rz. 5 Zulässig ist nach der Neufassung des § 62 AO nun ausdrücklich die Zuführung von Mitteln in eine Rücklage für die beabsichtigte Wiederbeschaffung von Wirtschaftsgütern, die für die Verwirklichung der steuerbegünstigten Satzungszwecke erforderlich sind. Die Rücklagenbildung war zuvor als besonderer Fall der Zweckrücklage schon erlaubt. Die Neuregelung ermöglicht es gemei...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 62 Rüc... / 2.6 Dokumentation

Rz. 11 Die Körperschaft hat das Vorliegen der Voraussetzungen der Bildung der Rücklagen darzulegen und diese in ihrer Bilanz oder im Rahmen der Rechnungslegung nach § 63 Abs. 3 AO gesondert auszuweisen.[1] Ergebnisse aus der Umschichtung von Vermögen werden üblicherweise in einer (positiven oder negativen) Umschichtungsrücklage ausgewiesen.[2]mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 62 Rüc... / 1 Einführung

1.1 Zweck und Inhalt Rz. 1 § 62 AO schränkt den Grundsatz der Selbstlosigkeit[1] ein. Der Gesetzgeber verpflichtet gemeinnützige Körperschaften grundsätzlich zur zeitnahen Mittelverwendung[2], um zu verhindern, dass steuerbegünstigt erworbene Mittel grundlos angesammelt oder zum Aufbau eines sonstigen Vermögens eingesetzt werden.[3] Gleichwohl besteht ein Bedürfnis für gemei...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 58 Ste... / 2.10 Unterjähriger Erwerb von Gesellschaftsrechten

Rz. 32 Nach § 58 Nr. 7b AO a. F. durfte eine Körperschaft Mittel zum Erwerb von Gesellschaftsrechten zur Erhaltung der prozentualen Beteiligung an Kapitalgesellschaften ansammeln (Rücklagenbildung) oder im Jahr des Zuflusses verwenden (laufende Mittelverwendung). Die Beträge waren anzurechnen auf gegenwärtige oder künftige freie Rücklagen nach § 58 Nr. 7a AO a. F. Infolge der...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 51 All... / 3.1 Körperschaften

Rz. 9 Die Steuervergünstigungen stehen nur Körperschaften zu; für die Definition des Begriffs der Körperschaft verweist die AO auf § 1 Abs. 1 KStG. Steuerbegünstigt können alle Körperschaftsteuersubjekte i. S. d. § 1 KStG sein; Rechtsfähigkeit oder eine unbeschränkte Körperschaftsteuerpflicht ist daher nicht erforderlich. Zu den vom KStG erfassten Körperschaften, Personenvere...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 62 Rüc... / 4 Zuführung zur Vermögensbildung (§ 62 Abs. 3 AO)

Rz. 13 Die in § 62 Abs. 3 AO genannten Zuwendungen können dem Vermögen der gemeinnützigen Körperschaft zugeführt werden. Die Vorschrift respektiert die besondere Zweckbestimmung des Zuwendenden, den Gegenstand der Zuwendung für die Vermögensstärkung anstatt für den laufenden Aufwand einzusetzen. Nach Auffassung der Finanzverwaltung ist der Katalog des Abs. 3 abschließend.[1]...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 62 Rüc... / 5 Ansparrücklage für Stiftungen (§ 62 Abs. 4 AO)

Rz. 14 Die Regelung zur Ansparrücklage für Stiftungen wurde bislang in § 58 Nr. 12 AO verortet und ist zum größten Teil wortgleich in § 62 Abs. 4 AO übernommen worden. Es handelt sich hierbei um eine Sonderregelung für Stiftungen.[1] Hierbei ist es unerheblich, ob es sich um eine rechtsfähige oder nichtrechtsfähige Stiftung, um öffentliche oder privatrechtliche Stiftung hand...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 58 Ste... / 1.1 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift geht zurück auf § 5 GemVO, der festlegte, dass die eigene Steuerbegünstigung bei Unterstützung anderer, ebenfalls steuerbegünstigter Körperschaften ebenso wenig gefährdet sein sollte wie im Falle der Überlassung von Arbeitskräften für steuerbegünstigte Zwecke an Dritte. Auch die Bildung von Rücklagen in bestimmtem Umfang und die Verwendung von Teilen des...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 58 Ste... / 2.1.3.1 Anforderungen an die Mittelverwendung bei der Empfängerkörperschaft

Rz. 11 Bei der Weiterleitung von Mitteln nach § 58 Nr. 1 AO stellt sich die Frage, inwiefern das Gebot zeitnaher Mittelverwendung[1] auch bei der Empfängerkörperschaft gilt. Nach Ansicht der Finanzverwaltung hat die Verwendung der zugewendeten Mittel auch bei der Empfängerkörperschaft grundsätzlich zeitnah zu erfolgen. Dabei bleibt indes unklar, ob mit der Zuwendung eine neu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke, AO § 58 Ste... / 2.3 Vermögensausstattung (Nr. 3)

Rz. 20 Die nach § 58 Nr. 1 und 2 AO weitergeleiteten Mittel sind bei der Empfängerkörperschaft grundsätzlich zur Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke einzusetzen. Beabsichtigte eine steuerbegünstigte Körperschaft in der Vergangenheit beispielsweise die Errichtung einer Tochter-GmbH, war die Ausstattung mit Stammkapital nur in den Grenzen des § 58 Nr. 2 AO und mit nic...mehr

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Umsatzbesteuerung der öffen... / 2.1.5 Beistandsleistungen

§ 2b Abs. 3 UStG enthält eine Sonderregelung für Kooperationen zwischen jPdöR, sog. (bisher nicht steuerbare) Beistandsleistungen. Auch hier gilt wieder: Voraussetzung ist, dass zunächst eine Tätigkeit im Rahmen der öffentlichen Gewalt vorliegt (s. o.). Bei Kooperationen auf privatrechtlicher Grundlage greift also Absatz 3 erst gar nicht.[1] Hintergrund der Regelung des Absatz...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Zur Verfassungsmäßigkeit des Gewinnzuschlags nach § 6b Abs. 7 EStG

Leitsatz Gegen die Höhe des Gewinnzuschlags nach § 6b Abs. 7 des Einkommensteuergesetzes bestehen auch bei ­einem strukturellen Niedrigzinsniveau keine verfassungsrechtlichen Bedenken. Normenkette § 6b Abs. 7 EStG, Art. 3 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1, Art. 14 Abs. 1 GG Sachverhalt Die Klägerin zu 1. betreibt in der Rechtsform einer GbR seit dem 1.7.2020 einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb. Gesellschafter der Klägerin zu 1. waren die Erbengemeinschaft C/D, bestehend aus Herrn C und dessen Tochte...§ 4a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 EStG§ 6b EStG§ 6b Abs. 7 EStG§ 6b Abs. 7 EStG§ 6b Abs. 7 EStG FG Baden-Württemberg, Urteil vom 18.9.2023, 10 K 1459/22mehr

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Einbringung in eine Persone... / 2.5 Ansatzwahlrechte des § 24 UmwStG

Ist § 24 UmwStG anwendbar, so besteht gem. § 24 Abs. 2 UmwStG ein Wahlrecht, in der Eröffnungsbilanz der Personengesellschaft zu gemeinen Werten Buchwerten oder Zwischenwerten zu bilanzieren.[1] Das Wahlrecht gilt unabhängig von der Handelsbilanz.[2] Der Antrag auf Anwendung des § 24 UmwStG ist in der Eröffnungsbilanz[3] der aufnehmenden Personengesellschaft[4] und bei dem für die...mehr

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Anhang nach HGB / 3.2.3 Ergebnisverwendung

Rz. 211 Gemäß § 275 HGB endet das gesetzliche Gliederungsschema der Gewinn- und Verlustrechnung mit dem Posten "Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag". Was mit dem erzielten Ergebnis geschehen soll, ergibt sich nicht hieraus. Zwar eröffnet § 268 Abs. 1 HGB allen Kapitalgesellschaften die Möglichkeit, die Bilanz auch unter Berücksichtigung der vollständigen oder teilweisen Verwen...mehr

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Jahresabschluss nach HGB: Ü... / 4.2 Aufbauprinzipien

Rz. 72 Die GuV-Rechnung der Kapitalgesellschaft kann wahlweise nach dem Gesamtkosten- (GKV) oder dem Umsatzkostenverfahren (UKV) aufgestellt werden.[1] Beim GKV werden den um die Bestandsveränderungen an Halb- und Fertigerzeugnissen und um die anderen aktivierten Eigenleistungen erweiterten Umsatzerlösen – also der Perioden-Gesamtleistung – die gesamten (nach Faktorarten geg...mehr

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Jahresabschluss nach HGB: Ü... / 3.3.7 Bewertungsbesonderheiten bei einzelnen Bilanzposten

Rz. 57 Die Bewertungsbesonderheiten einzelner Bilanzposten und Bilanzierungssachverhalte werden in folgenden Beiträgen dargestellt:mehr

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Jahresabschluss nach HGB: Ü... / 3.4 Bilanzgliederung und -ausweise

Rz. 58 Die Verbindlichkeit bestimmter Gliederungsschemata für Bilanzen ist rechtsform-, unternehmensgrößen- und geschäftszweigabhängig geregelt.[1] Rz. 59 Das sog. "Grobformat"[2] gilt nur für nichtpublizitätspflichtige Einzelkaufleute und nicht haftungsbegrenzte Personenhandelsgesellschaften (Mindestausweis: Anlage- und Umlaufvermögen, Eigenkapital und Schulden[3] sowie akti...mehr

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Anhang nach HGB / 3.1.2.1 Eigenkapital

Rz. 145 Angaben im Zusammenhang mit der Ergebnisverwendung Verschiedene Wahlpflichtangaben im Anhang sollen die Ergebnisverwendung für den Bilanzleser transparenter machen. Das gilt speziell dann, wenn gemäß dem Wahlrecht in § 268 Abs. 1 Satz 1 HGB der Jahresabschluss bereits unter Berücksichtigung der vollständigen oder teilweisen Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt...mehr

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Anhang nach HGB / 2.1.2 Angabepflichten im Hinblick auf die Einhaltung der Generalnorm

Rz. 39 Nach § 264 Abs. 2 Satz 1 HGB hat der Jahresabschluss der Kapitalgesellschaft unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Kapitalgesellschaft zu vermitteln. Der Gesetzgeber misst der Einhaltung dieser Generalnorm große Bedeutung bei. Das zeigt sich unter a...mehr