Fachbeiträge & Kommentare zu Rücklage

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Zu berücksichtigende Vorsteuerbeträge (§ 15a Abs. 5 UStG)

Rz. 132 Nach § 15a Abs. 5 S. 1 UStG ist bei der Berichtigung nach Abs. 1 (Anlagevermögen) für jedes Kj. der Änderung von einem Bruchteil der auf das Wirtschaftsgut entfallenden Vorsteuerbeträge auszugehen. Aus § 15a Abs. 1 S. 1 UStG ergibt sich, dass nur die Vorsteuerbeträge zu erfassen sind, die auf die Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Wirtschaftsguts entfallen. En...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Der Güterstand der Gütergem... / 7.2.1 Berichtigung der Gesamtgutsverbindlichkeiten

Rz. 45 In einem ersten Schritt müssen die Ehegatten zunächst gemäß § 1475 Abs. 1 Satz 1 BGB die Gesamtgutsverbindlichkeiten berichtigen. Unter Gesamtgutsverbindlichkeiten sind dabei Schulden der Ehegatten oder eines Ehegatten zu verstehen, deretwegen der Gläubiger Befriedigung aus dem Gesamtgut verlangen kann. Auch etwaige Ansprüche eines Ehegatten gegen das Gesamtgut gehöre...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Unternehmergesellschaft / 3 Besonderheiten bei der Gewinnausschüttung und Erbringung der Einlagen

Das GmbHG schreibt zwingend vor, dass die Unternehmergesellschaft in ihrer Bilanz eine gesetzliche Rücklage zu bilden hat, in die jeweils ein Viertel des Jahresüberschusses einzustellen ist.[1] Hierdurch soll gesichert werden, dass diese Form der GmbH, die mit einem sehr geringen Stammkapital gegründet worden ist, durch Thesaurierung innerhalb einiger Jahre eine höhere Eigen...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Rechnungslegung / 2.2 Muster zur Rechnungslegung

Mustervorlage: Darstellung einer Rechnungslegung Rechnungslegung – Zeitraum 1.1. bis 31.7.2025 (alle Angaben in EUR)mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Anschaffungskosten, Aktivie... / 5.3.1 Anschaffungspreisminderungen beim Anlagevermögen

Im Bereich des Anlagevermögens kommen insbesondere folgende Gründe für eine Minderung des Anschaffungspreises in Frage: Preisnachlässe auf den Kaufpreis aufgrund von Mängeln.[1] Preisnachlässe in Form von Rabatten und Skonti. Darüber hinaus kann eine Minderung der Anschaffungskosten auch in folgenden Fällen eintreten: Berücksichtigung von Investitionszuschüssen,[2] Berücksichtigu...mehr

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Rücklagen im Abschluss nach... / 2.2.4 Rücklagen für Anteile an einem herrschenden oder mehrheitlich beteiligten Unternehmen

Rz. 18 Gemäß § 272 Abs. 4 Satz 3 1. Halbsatz HGB ist diese Rücklage bereits bei der Bilanzaufstellung zu bilden; der Jahresabschluss ist also zumindest unter Berücksichtigung der teilweisen Verwendung des Jahresergebnisses aufzustellen.[1] Rz. 19 Einzustellen ist der Betrag, der dem auf der Aktivseite der Bilanz für die Anteile an dem herrschenden oder mit Mehrheit beteiligte...mehr

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Rücklagen im Abschluss nach... / 2.2.5 Satzungsmäßige Rücklagen

Rz. 23 Satzungsmäßige – auch gesellschaftsvertragliche oder statutarische Rücklagen genannt – sind alle die Rücklagen, zu deren Bildung eine Gesellschaft aufgrund ihres Gesellschaftsvertrages, ihrer Satzung oder ihres Statuts verpflichtet ist. Die satzungsmäßigen Rücklagen können entweder zweckgebunden oder zweckfrei sein. Beispiele für zweckgebundene Rücklagen: Werkerneuerung...mehr

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Rücklagen im Abschluss nach... / 2.1.3 Entnahme aus Rücklagen

Rz. 10 Nach § 270 Satz 1 HGB haben Vorstand/Geschäftsführung bereits bei der Aufstellung der Bilanz die Auflösung von Rücklagen/Entnahmen aus Rücklagen vorzunehmen. Speziell AG, KGaA und SE haben bei der Auflösung der Kapitalrücklagen i. S. v. § 272 Abs. 2 Nrn. 1–3 HGB die Verwendungsbeschränkungen des § 150 Abs. 3 und 4 AktG zu beachten. Bei der AG, KGaA und der SE hat die A...mehr

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Rücklagen im Abschluss nach... / 2.2.3 Gesetzliche Rücklagen

Rz. 15 Gesetzliche Rücklagen sind Rücklagen, zu deren Bildung ein Unternehmen gesetzlich verpflichtet ist. Die Bilanzposition "gesetzliche Rücklage" kann somit nur bei AG und KGaA sowie Genossenschaften und bei der SE zum Tragen kommen;[1] das GmbHG sieht keine gesetzliche Rücklage vor. Rz. 16 Gemäß § 150 Abs. 2 AktG sind in die gesetzliche Rücklage jährlich 5 % (der "zwanzig...mehr

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Rücklagen im Abschluss nach... / 4.1 Aufgliederung der offenen Rücklagen

Rz. 33 Nach IASB-Rahmenkonzept (2018) 4.63 ff. kann das Eigenkapital, eigentlich als Restgröße definiert, unterteilt werden in Gesellschafterbeiträge, Gewinnrücklagen (vor oder nach Verwendung) und Kapitalerhaltungsrücklagen. Des Weiteren können nach IASB-Rahmenkonzept (2018) 4.66 andere (steuerliche) Rücklagen gebildet werden, wenn das nationale Steuerrecht bei einem Übertr...mehr

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Rücklagen im Abschluss nach... / 2.2.6 Andere Gewinnrücklagen

Rz. 24 Die Bilanzposition "andere Gewinnrücklagen" bildet einen Sammelposten für diejenigen Rücklagen, die aus dem Ergebnis gebildet werden und den vorgenannten 3 Unterposten der Gewinnrücklagen nicht zuzuordnen sind. Zu den "anderen Gewinnrücklagen" gehören Beträge, die in den Zuständigkeitsbereich von Kapitalgesellschaften nach § 58 Abs. 2 AktG fallen; sie sind Ergebnisverw...mehr

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Rücklagen im Abschluss nach... / 5.2 Reinvestitionsrücklage nach § 6b EStG

Rz. 40 Nach § 6b EStG können bei der Veräußerung bestimmter Anlagegüter – z. B. Grund und Boden, Gebäude – aufgedeckte stille Reserven ganz oder teilweise auf bestimmte, im Wirtschaftsjahr der Veräußerung oder im vorangegangenen Wirtschaftsjahr,[1] oder neu hergestellte Anlagegüter übertragen werden. Grundvoraussetzung für die Anwendung dieser Vorschrift ist nach § 6b Abs. 4 ...mehr

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Rücklagen im Abschluss nach... / 5.3 Ersatzbeschaffungsrücklage und/Entschädigungsrücklage nach R 6.6 EStR

Rz. 41 Nach R 6.6 Satz 1 EStR kann bei buchführenden Land- und Forstwirten, Gewerbetreibenden und selbstständig Tätigen, deren Gewinn durch Vermögensvergleich ermittelt wird,[1] die Gewinnverwirklichung durch Aufdeckung stiller Reserven in bestimmten Fällen der Ersatzbeschaffung vermieden werden; Voraussetzung ist, dass ein Wirtschaftsgut des Anlage- oder Umlaufvermögens info...mehr

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Rücklagen im Abschluss nach... / 3 Stille Rücklagen (Reserven) nach HGB

Rz. 30 Stille (verdeckte) Rücklagen, auch stille Reserven genannt, sind – wie ihre Bezeichnung schon aussagt – nicht aus der Bilanz ersichtlich. Sie entstehen durch (zulässige) Unterbewertung von Aktiva (z. B. Anlagevermögen) oder durch (zulässige) Überbewertung von Passiva (z. B. Rückstellungen), durch Nichtaktivierung von aktivierungsfähigen Vermögensgegenständen (z. B. geri...mehr

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Rücklagen im Abschluss nach... / 1.2 Ausweis von Rücklagen als Bestandteile des Eigenkapitals

Rz. 2 Der Gesetzgeber folgt der Haupteinteilung der Rücklagenarten in Kapital- und Gewinnrücklagen; nach § 266 Abs. 3 A HGB ist das Eigenkapital bilanziell wie folgt auszuweisen (auf der Passivseite): Rücklagen sind also Unterpositionen (B...mehr

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Rücklagen im Abschluss nach... / 4.6 Stille Rücklagen (Reserven)

Rz. 38 Nach den IFRS – konkret IAS 1.15 – sind die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie die Cashflows eines Unternehmens den tatsächlichen Verhältnissen entsprechend darzustellen, und da diese Generalnorm Vorrang gegenüber den Einzelnormen hat[1], haben stille Rücklagen nach IFRS wenig Platz. So hat auch das Vorsichtsprinzip – wenn auch noch aus IAS 37 ablesbar, zuminde...mehr

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Rücklagen im Abschluss nach... / 2.2.1 Aufgliederung der Gewinnrücklagen

Rz. 13 Nach § 272 Abs. 3 HGB dürfen als Gewinnrücklagen nur Beträge ausgewiesen werden, die im Geschäftsjahr oder in einem früheren Geschäftsjahr aus dem Ergebnis gebildet worden sind. Dazu gehören aus dem Ergebnis zu bildende gesetzliche oder auf Gesellschaftsvertrag oder Satzung beruhende Rücklagen oder andere Gewinnrücklagen. Demzufolge schreibt § 266 Abs. 3 A III HGB für...mehr

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Rücklagen im Abschluss nach... / 1 Grundlegendes zu Rücklagen

1.1 Begriff und Arten Rz. 1 Betriebswirtschaftlich sind zu unterscheiden offene Rücklagen und stille Rücklagen. Quellen offener Rücklagen sind einbehaltene Gewinne (Gewinnrücklagen = revenue reserves) oder Einlagen von Gesellschaftern bzw. Dritten für Gesellschafter (Kapitalrücklagen = capital reserves). Im Gegensatz hierzu sind stille Rücklagen – auch stille Reserven genannt...mehr

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Rücklagen im Abschluss nach... / 4 Besonderheiten der Rücklagen nach IFRS

4.1 Aufgliederung der offenen Rücklagen Rz. 33 Nach IASB-Rahmenkonzept (2018) 4.63 ff. kann das Eigenkapital, eigentlich als Restgröße definiert, unterteilt werden in Gesellschafterbeiträge, Gewinnrücklagen (vor oder nach Verwendung) und Kapitalerhaltungsrücklagen. Des Weiteren können nach IASB-Rahmenkonzept (2018) 4.66 andere (steuerliche) Rücklagen gebildet werden, wenn das...mehr

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Rücklagen im Abschluss nach... / 2 Offene Rücklagen nach HGB

2.1 Kapitalrücklage 2.1.1 Aufgliederung der Kapitalrücklage Rz. 4 Nach § 272 Abs. 2 HGB sind als Kapitalrücklage auszuweisen: der Betrag, der bei der Angabe von Anteilen einschließlich von Bezugsanteilen über den Nennbetrag oder, falls ein Nennbetrag nicht vorhanden ist, über den rechnerischen Wert hinaus erzielt wird; der Betrag, der bei der Ausgabe von Schuldverschreibungen f...mehr

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Rücklagen im Abschluss nach... / 5.5 Konfusionsgewinnrücklage nach § 6 UmwStG

Rz. 43 Bei der Umwandlung einer Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft kann es zum Erlöschen von Forderungen und Verbindlichkeiten oder zur Auflösung von Rückstellungen zwischen den beteiligten Gesellschaften kommen; ein sich hieraus ergebender Konfusionsgewinn kann vor dem übernehmenden Rechtsträger gemäß § 6 Abs. 1 Satz 1 UmwStG entweder im Wirtschaftsjahr seiner...mehr

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Rücklagen im Abschluss nach... / 4.2 Einstellungen und Entnahmen

Rz. 34 Wie vorstehend ausgeführt, kann das Eigenkapital gemäß IASB-Rahmenkonzept (2018) 4.65 unterteilt werden in Gesellschafterbeiträge, Gewinnrücklagen, Kapitalerhaltungsrücklagen und andere Rücklagen. Zur Dotierung der Rücklagen bestimmt das IASB-Rahmenkonzept (2018) 4.66: "Die Dotierung von Rücklagen ist manchmal durch die gesellschaftsrechtlichen Statuten oder andere Ges...mehr

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Rücklagen im Abschluss nach... / 5 Steuerfreie Rücklagen in der Steuerbilanz

5.1 Allgemeines Rz. 39 Der Gesetzgeber hat die "umgekehrte Maßgeblichkeit" im Zuge der Neufassung des HGB durch das BilMoG aufgegeben, wollte jedoch damit nicht die Steuerneutralität des BilMoG kappen. Er hat daher § 5 Abs. 1 EStG dahingehend geändert, dass steuerrechtliche Bewertungsvorbehalte weiterhin Anwendung finden können. Nach § 5 Abs. 1 EStG ist für den Schluss des Wi...mehr

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Rücklagen im Abschluss nach... / Zusammenfassung

Überblick Neben redaktionellen Änderungen – z. B. Kürzung der nicht mehr aktuellen Übergangsvorschriften zum BilMoG sowie Straffung der sog. "Tomberger Rechtsprechung" (ausschüttungsgesperrte Rücklage) liegt der Schwerpunkt auf der seit dem 1.1.2002 wieder geltenden gesellschafterbezogenen Betrachtungsweise bei der Bildung und Auflösung der § 6b EStG-Rücklage. Gesetze, Vorsc...mehr

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Rücklagen im Abschluss nach... / 2.1 Kapitalrücklage

2.1.1 Aufgliederung der Kapitalrücklage Rz. 4 Nach § 272 Abs. 2 HGB sind als Kapitalrücklage auszuweisen: der Betrag, der bei der Angabe von Anteilen einschließlich von Bezugsanteilen über den Nennbetrag oder, falls ein Nennbetrag nicht vorhanden ist, über den rechnerischen Wert hinaus erzielt wird; der Betrag, der bei der Ausgabe von Schuldverschreibungen für Wandlungsrechte ...mehr

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Rücklagen im Abschluss nach... / 2.2 Gewinnrücklagen

2.2.1 Aufgliederung der Gewinnrücklagen Rz. 13 Nach § 272 Abs. 3 HGB dürfen als Gewinnrücklagen nur Beträge ausgewiesen werden, die im Geschäftsjahr oder in einem früheren Geschäftsjahr aus dem Ergebnis gebildet worden sind. Dazu gehören aus dem Ergebnis zu bildende gesetzliche oder auf Gesellschaftsvertrag oder Satzung beruhende Rücklagen oder andere Gewinnrücklagen. Demzufo...mehr

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Rücklagen im Abschluss nach... / 5.1 Allgemeines

Rz. 39 Der Gesetzgeber hat die "umgekehrte Maßgeblichkeit" im Zuge der Neufassung des HGB durch das BilMoG aufgegeben, wollte jedoch damit nicht die Steuerneutralität des BilMoG kappen. Er hat daher § 5 Abs. 1 EStG dahingehend geändert, dass steuerrechtliche Bewertungsvorbehalte weiterhin Anwendung finden können. Nach § 5 Abs. 1 EStG ist für den Schluss des Wirtschaftsjahres...mehr

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Rücklagen im Abschluss nach... / 1.1 Begriff und Arten

Rz. 1 Betriebswirtschaftlich sind zu unterscheiden offene Rücklagen und stille Rücklagen. Quellen offener Rücklagen sind einbehaltene Gewinne (Gewinnrücklagen = revenue reserves) oder Einlagen von Gesellschaftern bzw. Dritten für Gesellschafter (Kapitalrücklagen = capital reserves). Im Gegensatz hierzu sind stille Rücklagen – auch stille Reserven genannt – aus dem Jahresabsc...mehr

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Rücklagen im Abschluss nach... / 2.3 Besonderheit: Behandlung eigener Anteile

Rz. 27 Nach § 272 Abs. 1a und Abs. 1b HGB entfällt die Differenzierung zwischen eigenen Aktien und eigenen Anteilen. Eigene Anteile sind stets unabhängig vom Erwerbsgrund passivisch in einer Vorspalte offen zum Posten "gezeichnetes Kapital" auszuweisen; eine Rücklage für eigene Anteile ist nicht mehr zu bilden.[1] Rz. 28 Der offene Ausweis der eigenen Anteile in der Vorspalte...mehr

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Rücklagen im Abschluss nach... / 2.1.1 Aufgliederung der Kapitalrücklage

Rz. 4 Nach § 272 Abs. 2 HGB sind als Kapitalrücklage auszuweisen: der Betrag, der bei der Angabe von Anteilen einschließlich von Bezugsanteilen über den Nennbetrag oder, falls ein Nennbetrag nicht vorhanden ist, über den rechnerischen Wert hinaus erzielt wird; der Betrag, der bei der Ausgabe von Schuldverschreibungen für Wandlungsrechte und Optionsrechte zum Erwerb von Anteil...mehr

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Rücklagen im Abschluss nach... / 4.3 Behandlung eigener Anteile

Rz. 34a Nach IAS 32.33 sind eigene Anteile vom Eigenkapital abzuziehen. Eigene Anteile können vom Unternehmen selbst oder von anderen Konzernunternehmen erworben und gehalten werden; der Kauf, Verkauf, die Ausgabe oder Einrichtung werden nicht erfolgswirksam erfasst; alle gezahlten oder erhaltenen Gegenleistungen sind direkt im Eigenkapital zu erfassen.mehr

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Rücklagen im Abschluss nach... / 6 Weiterführende Literatur

Hoffmann/Lüdenbach/Freiberg, IAS/IFRS-Texte 2025/2026, 17. Aufl. 2025. IDW, WPH Edition Wirtschaftsprüfung und Rechnungslegung, 18. Aufl. 2023.mehr

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Rücklagen im Abschluss nach... / 5.4 Zuschussrücklage nach R 6.5 EStR

Rz. 42 Werden Anlagegüter mit Zuschüssen aus öffentlichen oder privaten Mitteln angeschafft oder hergestellt, so hat der Steuerpflichtige nach R 6.5 Abs. 2 EStR grundsätzlich ein Wahlrecht. Er kann die Zuschüsse als Betriebseinnahmen ansetzen; in diesem Fall werden die Anschaffungs- oder Herstellungskosten der betreffenden Wirtschaftsgüter durch die Zuschüsse nicht berührt. ...mehr

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Rücklagen im Abschluss nach HGB, IFRS und EStG/KStG

Zusammenfassung Überblick Neben redaktionellen Änderungen – z. B. Kürzung der nicht mehr aktuellen Übergangsvorschriften zum BilMoG sowie Straffung der sog. "Tomberger Rechtsprechung" (ausschüttungsgesperrte Rücklage) liegt der Schwerpunkt auf der seit dem 1.1.2002 wieder geltenden gesellschafterbezogenen Betrachtungsweise bei der Bildung und Auflösung der § 6b EStG-Rücklage....mehr

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Rücklagen im Abschluss nach... / 2.2.2 Einstellung in Gewinnrücklagen und Entnahme aus Gewinnrücklagen

Rz. 14 Wird die Bilanz unter Berücksichtigung der vollständigen oder teilweisen Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt, so sind Entnahmen aus Gewinnrücklagen sowie Einstellungen in Gewinnrücklagen, die nach dem Gesetz, Gesellschaftsvertrag oder Satzung vorzunehmen sind oder aufgrund solcher Vorschriften beschlossen worden sind, bereits bei der Aufstellung der Bilanz zu...mehr

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Rücklagen im Abschluss nach... / 4.5 Währungsumrechnungsrücklage

Rz. 36 Gewinne oder Verluste aus in Fremdwährung bewerteten nicht monetären Posten können direkt im Eigenkapital – als Währungsumrechnungsrücklage – oder im Ergebnis erfasst werden (IAS 21.30).[1] Rz. 37 vorläufig freimehr

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Rücklagen im Abschluss nach... / 4.4 Neubewertungsrücklage

Rz. 35 Ein Unternehmen kann für die Bewertung von Sachanlagen entweder das Anschaffungskostenmodell oder das Neubewertungsmodell anwenden, muss die ausgewählte Methode aber auf die gesamte Gruppe von Sachanlagen anwenden (IAS 16.23–42).[1] Wird das Neubewertungsmodell gewählt, ist die Wertsteigerung aus der Erhöhung des Buchwertes direkt in das Eigenkapital unter der Position...mehr

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Rücklagen im Abschluss nach... / 2.1.2 Einstellung in die Kapitalrücklage

Rz. 7 Einstellungen in die Kapitalrücklage sind gemäß § 270 Abs. 1 HGB bereits bei der Aufstellung der Bilanz vorzunehmen; zuständig ist also der Vorstand/die Geschäftsführung, nicht die Hauptversammlung/Gesellschafterversammlung; letztere können auch nicht weitergehende Dotierungen beschließen. Aus § 275 Abs. 4 HGB, nach dem Veränderungen der Kapitalrücklagen in der GuV-Rech...mehr

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Eigenkapital im Abschluss n... / 2.1 Kapitalgesellschaften, Genossenschaften

Rz. 5 Die AG, KGaA, GmbH und die eingetragene Genossenschaft sind nach dem Handelsrecht (§§ 266, 272 HGB für alle Kapitalgesellschaften, ergänzende Vorschriften in § 42 GmbH und § 152 AktG) und – infolge der Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die Steuerbilanz (§ 5 EStG) – auch für das Steuerrecht gehalten, die Jahresbilanz in Kontoform aufzustellen und dabei das Eigenkapit...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Eigenkapital im Abschluss n... / 2.3.2 GmbH & Co. KG

Rz. 29 Für eine GmbH & Co. KG schreibt § 264c Abs. 2 Satz 1 HGB verbindlich folgende Untergliederung des Eigenkapitals vor: Bezüglich der Kapitalanteile ist § 264c Abs. 2 Sätze 2 und 6 HGB zu beachten, nach dem hier die Kapitalanteile...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Eigenkapital im Abschluss n... / 2.1.4 Besonderheiten bei Genossenschaften

Rz. 19 Bei Genossenschaften ist gemäß § 337 HGB anstelle des gezeichneten Kapitals der Betrag der Geschäftsguthaben der Genossen auszuweisen, wobei der Betrag der mit Ablauf des Geschäftsjahres ausgeschiedenen Genossen gesondert anzugeben ist. Für den Fall, dass rückständige fällige Einzahlungen in der Bilanz als Geschäftsguthaben ausgewiesen werden, schreibt der Gesetzgeber...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Keine gewerbliche Tätigkeit bei bloßer Übernahme der Kosten der Erschließung eines land- und forstwirtschaftlichen Grundstücks

Leitsatz Die bloße Übernahme der Kosten der Erschließung eines land- und forstwirtschaftlichen Grundstücks aufgrund eines Vertrags mit dem von der Gemeinde beauftragten Erschließungsträger führt nicht zu einer gewerblichen Tätigkeit. Normenkette § 4 Abs. 1, § 6b, § 15 Abs. 2 EStG, § 123, § 124, § 129 Abs. 1 Satz 3 BauGB Sachverhalt Der Kläger erzielte in den Streitjahren (2010 bis 2012) u.a. Einkünfte aus LuF. Den Gewinn ermittelte er durch Betriebsvermögensvergleich nach § 4 Abs. 1 EStG für das l...§ 4a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 EStGmehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gewinnermittlung nach EStG / 3.3.1.2 Vorgehensweise beim Wechsel

Rz. 246 Aufstellung einer Eröffnungs- bzw. Übergangsbilanz Beim Wechsel zum Betriebsvermögensvergleich hat der Steuerpflichtige eine sog. Anfangs- oder Übergangsbilanz (teilweise auch: Eröffnungsbilanz[1]) zu erstellen, in welcher das gesamte Betriebsvermögen – dies umfasst alle Vermögensgegenstände (positive Wirtschaftsgüter) und Schulden (negative Wirtschaftsgüter) – ordnun...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Eigenkapital im Abschluss n... / 2.3.1 OHG, KG

Rz. 23 Abgesehen von speziellen Gliederungsvorschriften (wie Formblatt für die Jahresbilanz der Kreditinstitute in der Rechtsform der OHG und der KG) sind die Personengesellschaften im Allgemeinen nicht an Formvorschriften über einen aufgespaltenen Bilanzausweis des Eigenkapitals gebunden. § 247 Abs. 1 HGB verlangt lediglich, dass in der Bilanz das Anlage- und Umlaufvermögen...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Sterbegeld / 17 Mitbestimmung

Die Auszahlung des Sterbegeldes ist eine bloße Anwendung des Tarifrechts und unterliegt somit nicht der Mitbestimmung des Personal- und Betriebrats. Anderes kann gelten, wenn abweichende Regelungen – aufgrund der Öffnungsklausel des § 23 Abs. 3 Satz 4 TVöD im kommunalen Bereich – vereinbart werden. Kein Verstoß gegen das Umlageverbot des § 41 BetrVG liegt vor, wenn der Betrie...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Eigenkapital im Abschluss n... / 3.2 Eigenkapital i. S. des Körperschaftsteuerrechts

Rz. 38 Infolge der Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die Steuerbilanz ist die Gliederung des Eigenkapitals gemäß § 266 Abs. 3 HGB auch für die Steuerbilanz anzuwenden. Entsprechend der handelsrechtlichen Aufteilung in gezeichnetes Kapital (Nennkapital) und übriges Eigenkapital sowie Gewinne, Gewinnrücklagen und Einlagen besteht das steuerliche Eigenkapital einer Körpersch...mehr

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Gewinnermittlung nach EStG / 2.5.6.5 Sondergewinne

Rz. 184 Allgemeines Mit der Erfassung besonderer Tätigkeitsbereiche und außerordentlicher Geschäftsvorfälle, die in den Abs. 4–6 nicht berücksichtigt wurden,[1] wird die zuvor kritisierte Besteuerungslücke weitgehend vermieden.[2] Rz. 185 Die verschiedenen Arten von Sondergewinnen sind erschöpfend in § 13a Abs. 7 Satz 1 Nrn. 1–4 EStG aufgezählt.[3] Sondergewinne sind Gewinne (...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gewinnermittlung nach EStG / 2.3.3 Annäherungen der Einnahmenüberschussrechnung an den Betriebsvermögensvergleich

Rz. 79 Die Einnahmenüberschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG ist dem Betriebsvermögensvergleich nach § 4 Abs. 1 EStG teils durch Gesetzgebung, teils durch Rechtsprechung in verschiedener Hinsicht angenähert. Die Zielsetzung ist dabei nicht ausschließlich auf die Angleichung des steuerlichen Totalgewinns, sondern auch auf die Angleichung des Periodengewinns gerichtet. Um die P...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Eigenkapital im Abschluss n... / 5 Angaben zum Eigenkapital im Anhang

Rz. 48 Im WP-Handbuch[1] findet sich eine tabellarische Übersicht (Kontroll-Liste) über in den Anhang aufzunehmende Pflichtangaben und wahlweise entweder in der Bilanz oder im Anhang aufzunehmende Wahlpflichtangaben. Soweit sich die Vorschriften auf das Eigenkapital beziehen, werden sie nachstehend aufgeführt.[2]mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gewinnermittlung nach EStG / 3.4.1.2 Vorgehensweise beim Wechsel

Rz. 267 Die Schluss- bzw. Übergangsbilanz als Grundlage der Gewinnkorrekturen Beim Übergang vom Betriebsvermögensvergleich zur Einnahmenüberschussrechnung dient die Schlussbilanz des letzten Wirtschaftsjahres, in dem die Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich erfolgte, zugleich als Übergangsbilanz, auf deren Grundlage die erforderlichen Gewinnkorrekturen im Rahmen ...mehr