Fachbeiträge & Kommentare zu Rücklage

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Abfindung geringer als Kapitalanteil

Rz. 71 [Autor/Zitation] Sollte der Betrag der Abfindung niedriger sein als der Kapitalanteil des ausscheidenden Gesellschafters, hängt die bilanzielle Behandlung des Unterschiedsbetrags davon ab, ob das Ausscheiden des Gesellschafters als Kapitalvorgang oder als Erwerbsvorgang interpretiert wird (IDW RS FAB 7 Rz. 59a). Bei einer Interpretation als Erwerbsvorgang ist der negati...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / bb. Angewandte Rechnungslegungsmethoden sowie Berechnungsmethoden

Tz. 48 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Gemäß IAS 34.16A (a) ist im Zwischenbericht anzugeben, ob sich die Rechnungslegungsmethoden sowie die Berechnungsmethoden gegenüber dem letzten Abschluss geändert haben oder nicht. Wurden die Rechnungslegungsmethoden oder wesentliche Berechnungsmethoden – zB die der Rückstellungsbewertung zugrunde liegenden Annahmen – im Vergleich zum letzten...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Vorbemerkungen Vor §§ 264 f... / 2. AktG

Rz. 71 [Autor/Zitation] Zu den vorrangigen zu beachtenden Rechnungslegungsvorschriften des AktG zählen vor allem die §§ 150–160 und 170–176 AktG. Die §§ 150–160 AktG betreffen den Bilanzausweis selbst. § 150 AktG regelt, in welchem Umfang die AG gesetzliche Rücklagen und Kapitalrücklagen zu bilden hat; die Bildung anderer Gewinnrücklagen richtet sich hingegen nach § 58 AktG. ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Zilias/Lanfermann, Die Neuregelung des Erwerbs und Haltens eigener Aktien, WPg 1980, 61 und 89; WPK/IDW, Gemeinsame Stellungnahme der Wirtschaftsprüferkammer und des Instituts der Wirtschaftsprüfer zum Entwurf eines Bilanzrichtlinie-Gesetzes, WPg 1981, 609; Lauth, Buchhaltungs- und Bilanzierungsprobleme im Gefolge des geplanten Bilanzrichtlinie-Gesetzes, BB 1982, 2022; Hoffm...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Einziehung von Anteilen

Rn. 467 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Bei der GmbH geht bei Einziehung eines GmbH-Anteils (Amortisation) nach § 34 GmbHG der Geschäftsanteil unter, während das Stammkapital unverändert bleibt, sofern es nicht nach § 58 GmbHG herabgesetzt wird. Das Einziehungsentgelt wird zulasten des Bilanzgewinns oder der freien Rücklagen erfasst. Auch die Einziehung der Gesellschaftsanteile g...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Gesellschaftsrechtliche Vorgänge

Rn. 1218 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Gesellschaftsrechtliche Vorgänge können tauschähnliche Vorgänge sein, wenn zB in eine PersGes WG oder BV gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten eingebracht. Dagegen stellt die Einlage von WG oder BV ohne Gewährung von Gesellschaftsrechten (zB in Rücklagen) keine Veräußerung dar (dazu BFH v 24.01.2008, IV R 37/06, BStBl II 2011, 617).mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Eigene Anteile

Rz. 320 [Autor/Zitation] Seit dem BilMoG 2009 ist der Ausweis eigener Anteile rechtsformunabhängig in § 272 Abs. 1a geregelt. Danach ist der Nennbetrag oder, falls ein solcher nicht vorhanden ist, der rechnerische Wert von erworbenen eigenen Anteilen in der Vorspalte offen von dem Posten "Gezeichnetes Kapital"abzusetzen. Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Nennbetrag oder dem...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Begriffsdefinitionen

Rn. 204 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Gewinnanteile sind nur ausgeschüttete Gewinne der Gesellschaft. Nicht erfasst werden demnach von der Gesellschaft in Rücklagen eingestellte bzw auf neue Rechnung vorgetragene Beträge. Andererseits ist es unbedeutend, ob die Ausschüttungen aus dem laufenden Gewinn, einem Gewinnvortrag oder aus einer Gewinnrücklage geleistet werden. Gewinnaus...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / XXII. Weitere gesetzlich vorgesehene Posten

Rz. 195 [Autor/Zitation] Das HGB und das AktG sehen weitere Posten vor, die beim Vorliegen entsprechender Sachverhalte gesondert auszuweisen sind. Soweit diese Posten als Untergliederung oder Davon-Vermerk zu bestimmten gesetzlichen Posten ausgestattet sind, sind sie bei den jeweiligen Posten behandelt. Darüber hinaus kommen insbes. in Betracht: § 277 Abs. 3 Satz 2: Erträge un...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Ausweis

Rz. 98 [Autor/Zitation] Der Ausweis des ausschüttungsgesperrten Betrags im JA ist nicht gesetzlich geregelt. Deshalb ist eine Einstellung in die Rücklagen oder ein Ausweis als Gewinnvortrag erlaubt. Die Entscheidung hierüber liegt bei der bilanzierenden Gesellschaft. Ob bei Rücklagendotierung diese bereits im Rahmen der Auf- und Feststellung des JA erfolgen darf, richtet sich...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 16 [Autor/Zitation] § 270 steht aufgrund seines Normzwecks zum einen in engem Zusammenhang mit den gesellschaftsrechtlichen Kompetenzregeln zur Aufstellung des JA (§ 170 AktG; § 41 GmbHG; § 120 Abs. 1 HGB nF). Zum anderen nimmt die Vorschrift implizit Bezug auf die Regelungen zur Bildung und Auflösung von Kapital- und Gewinnrücklagen (vgl. insbes. § 272 Abs. 1b, 2 und 3 s...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Andere Gewinnrücklagen bei der GmbH

Rz. 312 [Autor/Zitation] Die Gesellschafter einer GmbH können im Rahmen des Beschlusses über die Verwendung des "Ergebnisses" Beträge in (andere) Gewinnrücklagen einstellen (§ 29 Abs. 2 GmbHG). Die Satzung kann bindende Vorgaben zur Gewinnverwendung machen. Die Auflösung der Rücklagen ist in § 29 Abs. 1 Satz 2 Alt. 2 GmbHG erwähnt, danach entsteht durch die Rücklagenauflösung ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / F. Veränderungen der Kapital- und Gewinnrücklagen (Abs. 4)

Rz. 225 [Autor/Zitation] Aufgabe der GuV ist es, sämtliche Aufwendungen und Erträge eines GJ gegenüberzustellen und als Saldo das Jahresergebnis auszuweisen. Die Gliederungsschemata der GuV nach § 275 Abs. 2 und 3 enden daher mit dem Posten Nr. 17 (GKV) bzw. Nr. 16 (UKV) "Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag". Die Ergebnisverwendung durch Zuführungen und Entnahmen von Rücklagen ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Eigene Anteile (Abs. 3 Satz 2 aF)

Rz. 81 [Autor/Zitation] Aktivierte eigene Anteile der Gesellschaft waren gem. Abs. 3 Satz 2 aF unabhängig von ihrer Zweckbestimmung unter dem dafür vorgesehenen Posten im Umlaufvermögen (§ 266 Abs. 2 B.III.2.) auszuweisen. Die Vorschrift wurde 2009 durch das BilMoG gestrichen (dazu Kreher/Sailer/Rothenburger/Spang, DB 2009, Beil. Heft 5, 99, 100). Der Nennbetrag bzw. der rech...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / b. Inhalt einer verkürzten Bilanz

Tz. 18 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Die Adressaten eines Zwischenberichts sollen einer verkürzten Bilanz (condensed statement of financial position) während des Geschäftsjahres komprimierte Informationen entnehmen können, die die Vermögenslage, die Finanzstruktur sowie die Fähigkeit des Unternehmens betreffen, sich an geänderte Rahmenbedingungen anzupassen. Dies geht bereits au...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Abfindung entspricht Kapitalanteil

Rz. 65 [Autor/Zitation] Sieht der Gesellschaftsvertrag keine abweichenden Regelungen vor, hat eine Personenhandelsgesellschaft einem ausscheidenden Gesellschafter eine dem Wert seines Anteils angemessene Abfindung zahlen (§ 135 Abs. 1 Satz 1). Sofern der Betrag der Abfindung dem Buchwert des Kapitalanteils (ggf. einschließlich anteilig auf den ausscheidenden Gesellschafter en...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Hommelhoff, Die Ergebnisverwendung in der GmbH nach dem Bilanzrichtliniengesetz, ZGR 1986, 418; Haller, Probleme bei der Bilanzierung von Rücklagen und des Bilanzergebnisses einer Aktiengesellschaft nach neuem Bilanzrecht, DB 1987, 645; Ebeling, Die Verwendung der Kapitalrücklage der AG gemäß § 150 Abs. 3 und 4 AktG, WPg 1988, 502; Thiele, Das Eigenkapital im handelsrechtlic...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bba) Entstehung der KapSt

Rn. 810 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Als Spezialvorschrift regelt § 44 Abs 6 EStG den Entstehungszeitpunkt der KapSt für Leistungen iSd § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b EStG. Grds entsteht die KapSt bei Regiebetrieben auf den Gewinn des abgelaufenen Wj im Zeitpunkt der Bilanzaufstellung, spätestens jedoch acht Monate nach Ablauf des Wj. Bei Eigenbetrieben gilt dies grds nur, soweit d...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Rechtsentwicklung

Rz. 18 [Autor/Zitation] § 270 wurde durch das BiRiLiG 1985 eingeführt. Vorläufer der Regelung fanden sich in § 151 Abs. 4 Satz 1 und 2 AktG 1965. § 270 enthält demgegenüber einige Anpassungen an die durch das BiRiLiG 1985 eingeführten Begrifflichkeiten. Insbesondere sind die Begriffe "Kapitalrücklage" und "Gewinnrücklagen" an die Stelle der "offenen Rücklagen" getreten. Zudem...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / VIII. Ausschüttungs- und Abführungssperre

Rz. 59 [Autor/Zitation] Nach § 268 Abs. 8 Satz 2 dürfen "Gewinne nur ausgeschüttet werden, wenn die nach der Ausschüttung verbleibenden frei verfügbaren Rücklagen zuzüglich eines Verlustvortrags" den aktivierten Überhang der aktiven latenten Steuern über die passiven latenten Steuern übersteigen. Dabei sind lediglich die passiven latenten Steuern zu berücksichtigen, die nicht...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / C. Bisherige und künftige Entwicklungen zum Forschungsprojekt FICE

Tz. 129 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Dem im November 2023 vom IASB vorgelegten Entwurf zu Änderungen an IAS 32 mit dem Titel "Financial Instruments with Characteristics of Equity" (FICE) geht ein langjähriges Projekt voraus, das teilweise in Zusammenarbeit mit dem FASB betrieben wurde. U.a. beschäftigte sich der IASB im Dezember 2012 im Zuge der Arbeiten am Rahmenkonzept mit de...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 15. Rückzahlung von Einlagen (§ 20 Abs 1 Nr 1 S 3 EStG)

Rn. 415 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Gemäß § 20 Abs 1 Nr 1 S 3 EStG gehören Bezüge nicht zu den Einnahmen, soweit sie aus Ausschüttungen einer Körperschaft stammen, für die Beträge aus dem steuerlichen Einlagekonto iSd § 27 KStG als verwendet gelten. Der Begriff "Bezüge" umfasst als Oberbegriff die Gewinnanteile, Ausbeuten und sonstigen Bezüge, also sowohl offene als auch vGA. ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Persönlich haftende Gesellschafter

Rz. 50 [Autor/Zitation] Sofern keine abweichenden gesellschaftsvertraglichen Regelungen getroffen wurden, hat nach § 122 jeder Gesellschafter aufgrund des festgestellten JA Anspruch auf Auszahlung seines ermittelten Gewinnanteils. Demgegenüber sieht § 120 Abs. 2 vor, dass der einem persönlich haftenden Gesellschafter zustehende Gewinnanteil seinem Kapitalanteil zuzuschreiben ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Anwendungsfälle

Rz. 27 [Autor/Zitation] Führt die Ergebnisverwendung weder zu einem verbleibenden Bilanzgewinn oder -verlust noch ausschließlich zu einem auf neue Rechnung vorzutragenden Bilanzergebnis, kann die Bilanz unter vollständiger Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt werden. Dies wird praktisch insbes. infrage kommen beim Ausgleich eines Verlustvortrags durch einen Jahresüber...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens

Rz. 79 [Autor/Zitation] Durch das BilMoG wurde in § 248 Abs. 2 Satz 1 ein Aktivierungswahlrecht für selbst geschaffene immaterielle VG des Anlagevermögens eingeführt. Danach darf bei einer Aktivierung selbstgeschaffener immaterieller VG des Anlagevermögens ein Gewinn nur dann ausgeschüttet werden, wenn die nach Ausschüttung verbleibenden frei verfügbaren Rücklagen zuzüglich e...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Allgemeines

Rz. 408 [Autor/Zitation] Die Berichtspflicht wurde durch das BilMoG im Zusammenhang mit der Ausschüttungssperre nach § 268 Abs. 8 eingeführt. Ziel ist es, zu gewährleisten, dass Abschlussadressaten nachvollziehen können, ob die Ausschüttungssperre beachtet worden ist bzw. in welchem Umfang im Jahresergebnis Erträge enthalten sind, die nicht ausgeschüttet werden können, soweit...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 9. Gewinnausschüttung bei Genossenschaften

Rn. 240 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Für die Genossenschaften gelten grds die gleichen Regelungen wie für die Ausschüttungen bei KapGes. Gewinnausschüttungen an die Genossen sind alle Zuwendungen, die diese von der Genossenschaft erhalten, es sei denn, es handelt sich um die Auskehrung der Geschäftsguthaben. Rückvergütungen der Genossenschaften an ihre Mitglieder sind gemäß § ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Begriff und Abgrenzung der Ergebnisverwendung

Rz. 11 [Autor/Zitation] Das Gesetz selbst enthält keine Definition des Begriffs "Verwendung des Jahresergebnisses". Aus der Systematik des Gesetzes ergibt sich aber, dass hierunter die Vorgänge fallen, die vom Jahresüberschuss/-fehlbetrag zum Bilanzgewinn/-verlust überleiten (teilweise oder vollständige Verwendung des Jahresergebnisses). Im Sinne des Abs. 1 handelt es sich da...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Grundsätzliches

Rn. 445 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 § 20 Abs 1 Nr 2 EStG erfasst als Einkünfte aus KapVerm Bezüge, die nach Auflösung einer Körperschaft oder Personenvereinigung iSd Abs 1 anfallen und nicht in der Rückzahlung von Nennkapital bestehen. Wie bei § 20 Abs 1 Nr 1 EStG gehören Bezüge nicht zu den Einnahmen, soweit sie aus Ausschüttungen einer Körperschaft stammen, für die Beträge a...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Goerdeler, "A True and Fair View – or Compliance with the Law and the Company Statutes", WPg 1973, 517; Lee, Modern Financial Accounting, 1975; Moxter, Der Einfluß der EG-Bilanzrichtlinie auf das Bilanzsteuerrecht, BB 1978, 1629; Biener, Auswirkungen der Vierten Richtlinie der EG auf den Informationsgehalt der Rechnungslegung deutscher Unternehmen, BFuP 1979, 1; Forster, Rec...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 5. Gewinnvortrag/Verlustvortrag (A.IV.)

Rz. 327 [Autor/Zitation] Wird die Bilanz vor Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt, ist ein Gewinn- oder Verlustvortrag unter Posten A.VI. gesondert auszuweisen. Die Höhe des Postens ist abhängig von den für das Vorjahr gefassten Beschlüssen zur Ergebnisverwendung. Zu Einzelheiten s. § 268 Rz. 23. Rz. 328 [Autor/Zitation] Der Gewinnvortrag ergibt sich aus dem Beschluss v...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Grundsatz

Rz. 34 [Autor/Zitation] Nach dem Gliederungsschema des § 266 Abs. 3 sind grds. alle Eigenkapitalposten innerhalb einer Bilanzpostengruppe auszuweisen. Damit sind ggf. positive Bestandteile (Gezeichnetes Kapital, Rücklagen, Gewinnvortrag, Jahresüberschuss bzw. Bilanzgewinn) mit negativen (Verlustvortrag, Jahresfehlbetrag bzw. Bilanzverlust) zu saldieren. Dies gilt allerdings n...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Auszuweisende Posten

Tz. 110 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 In IAS 1.54 werden die in der Bilanz aufzunehmenden Posten dargestellt (bezüglich weiterer Aufgliederungsmöglichkeiten bzw. -pflichten nach IAS 1.55f. vgl. Tz. 88). Diese Posten sind, soweit einschlägig, unabhängig davon, nach welcher Gliederungsart die Bilanz aufgestellt wird (vgl. Tz. 89ff.), in der Bilanz zu zeigen, soweit sie nicht unwes...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Einlagenrückgewähr (§ 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b S 5 EStG)

Rn. 900 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Durch die Anordnung der entsprechenden Anwendung des § 20 Abs 1 Nr 1 S 3 EStG in § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b S 5 EStG gehören Bezüge aus der Rückzahlung von Beträgen unter Verwendung des Einlagekontos iSd § 27 Abs 7 KStG nicht zu dem Gewinn. Rn. 901 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Eigenbetriebe Als Zuführung zu den Rücklagen bei Eigenbetrieben gilt ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Kapitalerhöhung gegen Einlagen

Rz. 127 [Autor/Zitation] Die Kapitalerhöhung gegen Einlagen ist für die AG/KGaA/SE in §§ 182 ff., § 278 Abs. 3 AktG und für die GmbH in §§ 55–57a GmbHG geregelt. Die zur Erhöhung des Kapitals zu leistenden Einlagen können als Bar- oder Sacheinlagen festgesetzt werden. Wird die Leistung von Sacheinlagen bestimmt, muss der Kapitalerhöhungsbeschluss auch den Gegenstand der Sache...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Sonstige Bezüge

Rn. 227 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Neben Gewinnanteilen und Ausbeuten gehören auch sonstige Bezüge aus Anteilen der in § 20 Abs 1 Nr 1 EStG genannten Gesellschaften zu den Einnahmen aus KapVerm. Als sonstige Bezüge gelten alle Beträge, die die Gesellschafter einer noch nicht in Liquidation getretenen KapGes von dieser unbeschadet des Grund- oder Stammkapitals und ohne Verpfl...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / B. Lohnsteuerliche Behandlung der Tantiemen

Rz. 3 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Über den Zeitpunkt der Besteuerung von Tantiemen > Zufluss von Arbeitslohn Rz 5 ff. Bei einer KapGes fließen Gewinntantiemen idR erst zu, wenn die Organe der Gesellschaft den Gewinn festgestellt haben (EFG 1961, 398), sofern nicht zivilrechtlich wirksam und fremdüblich eine andere Fälligkeit vereinbart wurde (BFH/NV 2022, 9 = HFR 2022, 136; B...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Regelungsgegenstand

Rz. 1 [Autor/Zitation] § 268 enthält ergänzende Ausweisvorschriften zu einzelnen Bilanzposten (Abs. 1 bis 6) einschließlich der Haftungsverhältnisse (Abs. 7) sowie eine bilanzorientierte Ausschüttungssperre (Abs. 8). Rz. 2 [Autor/Zitation] Abs. 1 lässt in Ergänzung der Grundgliederung nach § 266 die Aufstellung der Bilanz auch unter Berücksichtigung der vollständigen oder teilw...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Gewinnermittlung und Darstellung der Erfolgsquellen

Rz. 11 [Autor/Zitation] Der Gewinn eines GJ kann gleichermaßen über die Bilanz wie über die GuV ermittelt werden, nämlich in der Bilanz durch Vermögensvergleich oder in der GuV durch Gegenüberstellung von Aufwendungen und Erträgen (Gewinnermittlungsfunktion der GuV). In der kaufmännischen Praxis geht das eine Verfahren in das andere über: Durch die Bewertung der VG und Schuld...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Fördermittelberatung als ne... / 2.8 RGZS – Risikogerechtes Zinssystem bei Förderkrediten

Das RGZS – risikogerechtes Zinssystem – berücksichtigt die unterschiedlichen wirtschaftlichen Verhältnisse von Unternehmen und schafft damit für mehr Unternehmen den Zugang zu öffentlichen Förderkrediten auf breiter Basis. "Früher" wurden alle Unternehmen unabhängig von den individuellen Risiken mit "gleichen" Zinssätzen "bepreist" und die Kreditinstitute mussten, egal ob ein...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Cashflow-Hedge

Rn. 469 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Sofern die Voraussetzungen in IFRS 9.6.4.1 erfüllt werden, wird beim Cashflow-Hedge wie folgt vorgegangen: Die betragsmäßig kumulierte Fair Value-Änderung (Barwert) des gesicherten Grundgeschäfts seit Absicherungsbeginn wird mit dem betragsmäßigen kumulierten Gewinn oder Verlust des Sicherungsgeschäfts verglichen (sog. Lower of-Test; vgl. IF...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 6. Eigenkapitalanteil einer Zuschreibung

Rn. 397 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Die das Konzept der Wertaufholungsrücklage regelnden Vorschriften des AktG und GmbHG haben durch die in § 253 Abs. 5 kodifizierte Zuschreibungspflicht eine Aufwertung erfahren (vgl. Herzig/Rieck, WPg 1999, S. 305 (309); Pickhardt, DStZ 1997, S. 671 (673)). Denn § 58 Abs. 2a AktG und § 29 Abs. 4 GmbHG sehen die Möglichkeit vor, dass Vorstand ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. § 334 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1

Rn. 13 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 § 334 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 sanktioniert Zuwiderhandlungen (vgl. zum Täterkreis HdR-E, HGB § 334, Rn. 26) gegen die Vorschriften über die Form und den Inhalt (vgl. Nr. 1 lit. a)), die Bewertung (vgl. Nr. 1 lit. b)), die Gliederung (vgl. Nr. 1 lit. c)) und die Pflichtangaben in der Bilanz, unter der Bilanz oder im Anhang (vgl. Nr. 1 lit. d)) bei...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Darstellung in Bilanz und Gesamtergebnisrechnung

Rn. 472 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Wie oben bereits ausgeführt, wird der effektive Teil der Wertänderung eines Sicherungsgeschäfts beim Cashflow-Hedge in der Cashflow-Hedge-Rücklage (cashflow hedge reserve) im "Sonstigen Ergebnis" (OCI) als EK-Komponente erfasst (vgl. GAAP-EY (2017), S. 4084). Bei Absicherung von Gruppen von Grundgeschäften i. R.v. Cashflow-Hedges hängt die Da...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Anleihen, Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und sonstige Darlehen

Rn. 76 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Bei der Bewertung von Anleihen ist der Erfüllungsbetrag einschlägig. Ist der Erfüllungsbetrag einer Anleihe höher als der Ausgabebetrag (z. B. aufgrund eines Disagios bei einer Anleihenaufnahme oder bei der Einräumung eines hypothekarisch gesicherten Kredits), so darf (steuerrechtlich: muss, vgl. BFH, Urteil vom 19.01.1978, IV R 153/72, BStBl...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Immaterielle Vermögensgegenstände

Rn. 11 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Immaterielle VG sind – außer selbst geschaffene Marken, Drucktitel, Verlagsrechte, Kundenlisten oder vergleichbare immaterielle VG des AV (vgl. § 248 Abs. 2 Satz 2) – bilanzierungsfähig. Während entgeltlich erworbene immaterielle Anlagegüter zwingend zu aktivieren sind, besteht für selbst geschaffene immaterielle Gegenstände des AV ein Aktivi...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Wesentliche Abbildungsunterschiede

Rn. 471 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Es ergeben sich mehrere Unterschiede zur Bilanzierung einer Sicherungsbeziehung nach HGB, das zur bilanziellen Abbildung sowohl die Durchbuchungs- als auch Einfrierungsmethode (vgl. IDW RS HFA 35 (2011), Rn. 75ff.) vorsieht. Die Durchbuchungsmethode ähnelt hierbei einem Fair Value- Hedge, allerdings ergeben sich auch hier im Detail Abweichun...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / G. Ausschüttungssperre im Kontext der Bewertung von Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen (Abs. 6) (Rn. 408–411 kommentiert von Pfirmann/Lorson/Hell/Metz)

Rn. 408 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 § 253 Abs. 2 Satz 1 wurde mit dem sog. Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften vom 11.03.2016 geändert. Seit dieser Änderung sind Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen mit einem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zeh...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Pfitzer/Weber, Handb... / 2. Länderbezogene Angaben

Rn. 88 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Nach den allg. Angaben des § 342h Abs. 1 widmen sich § 342h Abs. 2f. den länderbezogen auszuweisenden Angaben. Für welche Länder und Steuerhoheitsgebiete ein getrennter Ausweis zu erfolgen hat und wie die Angaben den einzelnen Steuerhoheitsgebieten zuzuordnen sind, ist hingegen separat in § 342i geregelt. Konzeptionell werden die länderbezoge...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Stiftungen: Besonderheiten ... / 4.3 Die besonderen Buchführungspflichten gemeinnütziger Stiftungen

Rz. 30 Handelt es sich bei der Stiftung um eine gemeinnützige Stiftung, sind weitere Voraussetzungen zu beachten, die sich aus den §§ 51–68 AO ergeben.[1] Diese finden Anwendung, wenn qua Gesetz eine Steuervergünstigung unter der Voraussetzung gewährt wird, dass ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgt werden (§ 51 Abs. 1 Satz ...mehr