Fachbeiträge & Kommentare zu Rücklage

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Gewinnermittlung nach EStG / 3.4.3 Wechsel zur Gewinnermittlung nach § 5a EStG

Rz. 282 Für Gewerbebetriebe mit Geschäftsleitung im Inland besteht gemäß § 5a EStG ein Wahlrecht, den Gewinn, soweit er auf den Betrieb von Handelsschiffen im internationalen Verkehr entfällt, nach der im Betrieb geführten Tonnage zu ermitteln. Voraussetzung ist, dass die Bereederung dieser Handelsschiffe im Inland durchgeführt wird und der Steuerpflichtige einen unwiderrufl...mehr

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Umwandlung einer Kapitalges... / 11.6 Gewinn mindernde Rücklage

Die übernehmende Personengesellschaft kann nach § 6 Abs. 1 UmwStG i. H. des Übernahmefolgegewinns eine den Gewinn mindernde Rücklage bilden. Gleiches gilt für Einzelunternehmen. Diese Rücklage ist in den auf ihre Bildung folgenden drei Wirtschaftsjahren mit mindestens je einem Drittel Gewinn erhöhend aufzulösen. Die Auflösung ist folglich auch mit einem höheren Betrag möglich...mehr

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Umwandlung einer Kapitalges... / 6.3 Steuerrechtliche Rücklagen und Investitionsabzugsbetrag

Diese sind nach § 4 Abs. 2 Satz 1 UmwStG zu übernehmen. Daher geht z. B. eine Rücklage gem. § 6b EStG oder auch R 6.6 EStR auf die Übernehmerin über. Beim Ansatz zu Zwischenwerten oder gemeinen Werten ist die Rücklage jedoch anteilig aufzulösen. Dagegen darf ein Investitionsabzugsbetrag (IAB) nach § 7g EStG nicht gebildet werden, wenn bereits feststeht, dass die Kapitalgesells...mehr

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Nachschuss-Beschluss: Behan... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, ob eine Entnahme aus einer Rücklage (hier: Erhaltungsrücklage) eine Ausgabe der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ist, die bei der Berechnung der Abrechnungsspitze(n) bzw. der Anpassung der Vorschüsse nach § 28 Abs. 2 Satz 1 WEG relevant ist. Berechnung der Abrechnungsspitze(n) bzw. Anpassung der Vorschüsse Der BGH erinnert daran...mehr

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Umwandlung einer Kapitalges... / 11.3.3 Pensionsrückstellung bei Verschmelzung auf den Alleingesellschafter

Die Pensionszusagen einer Kapitalgesellschaft an einen Gesellschafter sind dagegen nach der Umwandlung in ein Einzelunternehmen ertragswirksam aufzulösen.[1] Ein Übernahmefolgegewinn entsteht jedoch nicht, wenn die Zuführung zu einer überhöhten Pensionsrückstellung nach § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG dem Einkommen der übertragenden Körperschaft als verdeckte Gewinnausschüttung hinzug...mehr

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Umwandlung einer Kapitalges... / 11.3.1 Übernahme der Pensionsrückstellung durch das Personenunternehmen

Für die steuerliche Behandlung der Pensionsrückstellung gilt Folgendes:[1] Abbildung 13 Praxis-Beispiel Sachverhalt Es erfolgt eine Umwandlung auf eine Personengesellschaft; den alleinigen Gesellschafter. Stellungnah...mehr

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Umwandlung einer Kapitalges... / 7.2 Ermittlung der Bezüge nach § 7 UmwStG

Die den Anteilseignern anteilig zuzurechnenden offenen Rücklagen ergeben sich aus der auf den steuerrechtlichen Übertragungsstichtag aufzustellenden Schlussbilanz der übertragenden Kapitalgesellschaft:[1] Das Eigenkapital ist um Ausschüttungsverbindlichkeiten und passive Korrekturposten zu mindern. Ausstehende Einlagen auf das Nennkapital gehören, unabhängig davon, ob sie eing...mehr

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Umwandlung einer Kapitalges... / 5.6 Anwendung der §§ 4f und 5 Abs. 7 EStG bei Umwandlungen

Bisher ist hierzu durch einschlägige Rechtsprechung noch nicht geklärt, welche Auswirkungen die §§ 4f und 5 Abs. 7 EStG in Umwandlungsfällen nach sich ziehen, wenn wahlweise ein Ansatz zu Zwischenwerten oder zu gemeinen Werten erfolgt, weil durch die Auflösung stiller Reserven z. B. eine Nutzung vorhandener Verlustvorträge beim übertragenden Rechtsträger beabsichtigt ist.[1]...mehr

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Umwandlung einer Kapitalges... / 7.1 Versteuerung der Gewinnrücklagen

Die Gewinnrücklagen (ohne den Bestand des steuerlichen Einlagekontos i. S. des § 27 KStG) werden nach § 7 UmwStG als Kapitalertrag besteuert: Abbildung 6 Für natürliche Personen als Anteilseigner führt dies nach § 3 Nr. 40 Satz 1 Buchst. d EStG zur Besteuerung nach dem Teileinkünfteverfahren (mit 60 %), wenn die Anteile zu einem Betriebsvermögen gehören. Soweit die Anteile zum...mehr

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Umwandlung einer Kapitalges... / 9.6 Ausnahmeregelung zum Verlustabzug

Ein Übernahmeverlust bleibt nach § 4 Abs. 6 Satz 6 UmwStG unberücksichtigt und kann damit nicht mit den Erträgen nach § 7 UmwStG verrechnet werden, wenn ein Veräußerungsverlust beim Verkauf der Anteile an der übertragenden Kapitalgesellschaft nach § 17 Abs. 2 Satz 6 EStG nicht zu berücksichtigen wäre oder wenn die Anteile innerhalb der letzten fünf Jahre vor dem steuerrechtlic...mehr

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Umwandlung einer Kapitalges... / 15.2 Behandlung bei den Gesellschaftern der übernehmenden Personengesellschaft

Bei allen Anteilseignern der übertragenen Kapitalgesellschaft ist nach § 8 Abs. 1 Satz 2 UmwStG i. V. mit § 7 UmwStG in Höhe ihrer Beteiligung an den Rücklagen der Gesellschaft ein entsprechender Kapitalertrag i. S. des § 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG zuzurechnen. Ebenfalls ist für alle Anteilseigner, die die Voraussetzungen des § 5 UmwStG erfüllen, nach den allgemeinen Grundsä...mehr

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Umwandlung einer Kapitalges... / 9.4 Steuerliche Behandlung des Übernahmegewinns

Ein sich ergebender Übernahmegewinn wird bei den Gesellschaftern der übernehmenden Personengesellschaft wie ein Gewinn aus der Veräußerung der Anteile besteuert: Er entsteht mit Ablauf des steuerrechtlichen Übertragungsstichtags.[1] Bei an der Personengesellschaft beteiligten natürlichen Personen unterliegt der Übernahmegewinn nach § 4 Abs. 7 Satz 2 UmwStG dem Teileinkünfteve...mehr

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Umwandlung einer Kapitalges... / 9.8 Einheitliche und gesonderte Feststellung

Für die Gesellschafter ist nicht nur der Übernahmegewinn bzw. Übernahmegewinn einheitlich und gesondert festzustellen, sondern auch die Kapitalerträge gem. § 7 UmwStG. Für den Fall des Formwechsels von einer Kapital- in eine Personengesellschaft übernimmt die Verwaltung[1] die Rechtsprechung des BFH,[2] nach der die Besteuerung der offenen Rücklagen der Kapitalgesellschaft ge...mehr

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Umwandlung einer Kapitalges... / 14.2 Nach dem steuerlichen Übertragungsstichtag beschlossene Ausschüttungen

Beschließt die übertragende Körperschaft Gewinnausschüttungen während des Rückwirkungszeitraums, kann zum steuerrechtlichen Übertragungsstichtag noch kein Abfluss erfolgt sein. Derartige Gewinnausschüttungen während des Rückwirkungszeitraums erfordern eine besondere Behandlung, weil die übertragende Körperschaft während des Rückwirkungszeitraums handelsrechtlich noch besteht...mehr

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Umwandlung einer Kapitalges... / 7 Besteuerung der Gesellschafter

Das Übernahmeergebnis ist auf zwei Ebenen zu ermitteln: Die Gewinnrücklagen werden gemäß § 7 UmwStG als Kapitalertrag besteuert. Für die Übernahmegewinnermittlung gemäß §§ 4, 5 UmwStG wird nur das übrige übergehende Vermögen (Nennkapital, Kapitalrücklagen) der übertragenden Kapitalgesellschaft einbezogen, was i.d. Regel zu einem Übernahmeverlust führt. Abbildung 5 Im Gegensatz z...mehr

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Umwandlung einer Kapitalges... / 7.5 Einkunftsart der Erträge nach § 7 UmwStG

Die offenen Rücklagen der umgewandelten Kapitalgesellschaft werden den Anteilseignern nach § 7 Satz 1 UmwStG als Einnahmen aus Kapitalvermögen i. S. des § 20 Abs. 1 Nr. 1 UmwStG zugerechnet. Gehört die Beteiligung an der übertragenden Kapitalgesellschaft beim Gesellschafter zum steuerrechtlichen Übertragungsstichtag zu einem Betriebsvermögen, werden diese Erträge aus Kapitalv...mehr

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Umwandlung einer Kapitalges... / 8.1 Anteile im Betriebsvermögen der übernehmenden Personengesellschaft

Die Buchwerte der Anteile an der untergegangenen Kapitalgesellschaft mindern den Übernahmegewinn. Die Anteile können nach dem Untergang der Beteiligung nicht mehr als Vermögensgegenstand ausgewiesen werden. Die Buchwerte entsprechen stets den Anschaffungskosten. Praxis-Beispiel Sachverhalt Die A-GmbH, welche zum 1.1.02 auf die B-KG verschmolzen wird, hat zum 31.12.01 folgende ...mehr

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Umwandlung einer Kapitalges... / 13.1 Steuerliche Bedeutung des Übertragungsstichtages

Steuerrechtlich ist das Einkommen des übertragenden Rechtsträgers sowie des übernehmenden Rechtsträgers so zu ermitteln, als ob das Vermögen des übertragenden Rechtsträgers mit Ablauf des steuerrechtlichen Übertragungsstichtages auf den übernehmenden Rechtsträger übergegangen wäre.[1] Der übertragenden Körperschaft wird nach § 2 Abs. 1 UmwStG mit Ablauf dieses Stichtages kein...mehr

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Umwandlung einer Kapitalges... / 5.5 Zwischenwertansatz

Im Rahmen einer steueroptimalen Gestaltung der Umwandlung kann ein Wertansatz über dem Buchwert, aber unter den gemeinen Werten sinnvoll sein. Dies ist insbesondere darauf zurückzuführen, dass verrechenbare Verluste, verbleibende Verlustvorträge oder vom übertragenden Rechtsträger nicht ausgeglichene negative Einkünfte gemäß § 4 Abs. 2 Satz 2 UmwStG nicht auf die übernehmend...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 4.5.5 Aufwendungen der Gesellschafter

Rz. 112 Ebenso wie die Vergütungen der Mitunternehmerschaft an einzelne Mitunternehmer werden umgekehrt die Aufwendungen einzelner Mitunternehmer für die oder im Interesse der Mitunternehmerschaft in deren Gewinnermittlung einbezogen. Maßgeblich für die Zuordnung ist das Veranlassungsprinzip (§ 4 Abs. 4 EStG). Diese Aufwendungen, die allgemein als Sonderbetriebsausgaben bez...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 4.9.4 Anteilsveräußerungen

Rz. 185 Veräußerungsvorgänge zwischen den Gesellschaftern einer GmbH & Co. werden für ertragsteuerliche Belange zweckmäßigerweise in Ergänzungsbilanzen dargestellt. Praxis-Beispiel Veräußerungsvorgänge in Ergänzungsbilanzen Kommanditist F hatte der F-GmbH & Co. ein unbebautes Grundstück zur Nutzung überlassen und dafür ein angemessenes Entgelt als Sondervergütung erhalten. Zum...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.5 Gewinnmindernde Rücklage nach § 6b EStG

Tz. 261 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Übertragung aufgedeckter stiller Reserven nach § 6b EStG Die Versteuerung des Einbringungsgewinns kann durch gewinnneutralen Abzug von den AK/HK bestimmter WG oder Bildung einer gewinnmindernden Rücklage nach § 6b EStG (oder § 6c EStG) hinausgeschoben werden. Dies gilt sowohl für natürliche Pers oder Pers-Ges als Einbringende als auch für Kö...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5 Einschränkung der Steuerbefreiung in Höhe der Übertragung einer Rücklage nach § 6b EStG oder ähnlichen Abzügen (§ 8b Abs 2 S 5 KStG)

Tz. 201 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Nach § 8b Abs 2 S 5 KStG, der durch das SEStEG eingefügt wurde, gilt die StBefreiung nach § 8b Abs 2 S 1 oder 3 KStG nicht, soweit der niedrigere Bw auf die Übertragung einer Rücklage nach § 6b EStG oder ähnliche Abzüge (zB nach § 30 BergbauRatG) zurückzuführen ist. Bei den Rücklagen nach § 6b EStG muss es sich – wie bei den Tw-Abschr auch ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.13 Rücklagen

Tz. 151 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Werden Bw oder Zwischenwerte angesetzt, sind in der stlichen Schluss-Bil auch stfreie Rücklagen nach § 6b EStG, Rücklagen für Ersatzbeschaffungen, stliche AP nach § 4g EStG, Rücklagen nach § 6 UmwStG und ein Sammelposten nach § 6 Abs 2a EStG anzusetzen (s UmwSt-Erl 2025, Rn 03.04; s Schmitt, in S/H, 10. Aufl, § 3 UmwStG Rn 134 und s Birkeme...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1 Offene Einlagen im Handelsrecht

Tz. 11 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Bei einer offenen Einlage im hr-lichen Sinne handelt es sich um eine Vermögenszuführung, die einer Kö in Erfüllung einer gesellschaftsrechtlichen Verpflichtung von ihren Gesellschaftern gegen Gewährung von Anteilsrechten gewährt oder die in die Kap-Rücklage zur freien Verfügung überlassen werden. Offene Einlagen sind alle gesellschaftsrechtl...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.8.4.2 Ausnahmen von der Tarifermäßigung

Tz. 278 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Eine Tarifermäßigung nach § 34 Abs 1 oder 3 EStG kommt trotz des Ansatzes zum gW nicht in Frage, wenn für einen Teil des Einbringungsgewinns eine Rücklage gem § 6b oder 6c EStG gebildet worden ist (s Tz 262), wenn und soweit das Halb-/Teileink-Verfahren (s §§ 3 Nr 40 S 1 und 3c Abs 2 EStG) auf den Einbringungsgewinn anzuwenden ist (s Tz 265; ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2 Steuerlicher Begriff der offenen Einlage

Tz. 13 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Stlich liegt eine offene Einlage ieS nur dann vor, wenn die Einlage gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten erfolgt. Eine Einlage in die Kap-Rücklage nach § 272 Abs 2 Nr 4 HGB wird stlich als verdeckte Einlage angesehen, obwohl sie den gesellschaftsrechtlichen Vorschriften entspr und sich durchaus nach außen als offener Vorgang darstellt. D...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.8.4.1 Grundsatz: Tarifermäßigung für den Einbringungsgewinn

Tz. 277 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Bei einer Einbringung zum gW werden alle stillen Reserven des Sacheinlagegegenstands (inkl eines selbst geschaffenen Geschäftswerts) aufgedeckt, wenn der gW höher als der Bw des Sacheinlagegegenstands ist (s Tz 199ff). Es kommt zu einer zusammengeballten Aufdeckung der stillen Reserven, so dass bei Vorliegenden der in § 34 Abs 2 Nr 1 EStG g...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2 Rechtsfolgen auf Ebene der Körperschaft

Tz. 71 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Durch § 8 Abs 3 S 3 KStG wird verhindert, dass sich Einlagen als gesellschaftsrechtlich veranlasste Vorgänge auf das Einkommen auswirken. Soweit die Einlage als Ertrag verbucht wurde, ist deshalb nach uE zutr hM eine außerbilanzielle Korrektur vorzunehmen (zB s B. Lang in E&Y, KStG, § 8 Rn 479ff; s Roser, in Gosch, KStG, 4. Aufl, § 8 Rn 97)....mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.7.2.1 Der gesetzliche Tatbestand

Tz. 123 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 § 7 Abs 8 S 1 ErbStG schließt die sich in den Augen des Ges-Gebers durch die BFH-Rspr entstandene Besteuerungslücke, indem er eine überproportionale Einlage einer Direktzuwendung des Einlegenden zwischen den Gesellschaftern gleichstellt. Die Regelung erfasst auch die Einlage in eine Gesellschaft, an der der Begünstigte nur mittelbar über an...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.1 Ansatz der übergehenden Wirtschaftsgüter mit dem gemeinen Wert (§ 3 Abs 1 S 1 UmwStG)

Tz. 27 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Das übergehende BV ist mit dem gW zu bewerten, der ausschl im BewG definiert ist. Der gW ist gem § 9 Abs 2 BewG der Betrag, der für das WG nach seiner Beschaffenheit im gewöhnlichen Geschäftsverkehr bei einer Veräußerung zu erzielen wäre. Der Tw ist nach § 6 Abs 1 Nr 1 S 3 EStG der Betrag, den ein Erwerber des gesamten Betriebs iRd Gesamtkau...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.6.6.2 Einbringung mit Rücklagenbildung

Tz. 187a Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Neben den neuen Anteilen kann die übernehmende Gesellschaft zB eine Zuführung zu den offenen Rücklagen veranlassen, soweit der Netto-Wert des übernommenen BV gem § 20 Abs 2 S 1 oder 2 UmwStG das Nenn-Kap der gewährten neuen Anteile an der Übernehmerin überschreitet. Hierbei handelt es sich nicht um eine zusätzliche Gegenleistung iSd § 20 A...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.6.6 Übertragung auf eine (Schwester-)Gesellschaft

Tz. 260 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 In letzter Zeit wird zur "Entsorgung" von Pensionszusagen häufiger die Möglichkeit genutzt, die Verpflichtung entgeltlich auf ein verbundenes Unternehmen zu übertragen. Diese Variante hat den Vorteil, dass eine hohe Einmalzahlung bei frühzeitigem Versterben des Berechtigten für die Erben nicht verloren wäre, wie dies bei Zahlungen an extern...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1 Definitionen

Tz. 15 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Hr-lich wird eine verdeckte (Sach-)Einlage angenommen, wenn eine Geldeinlage eines Gesellschafters bei wirtsch Betrachtung und aufgr einer im Zusammenhang mit der Übernahme der Geldeinlage getroffenen Abrede als Sacheinlage zu bewerten ist, die Gesellschaft also bei wirtsch Betrachtung einen Sachwert erhalten soll; zB s Urt des OLG Ddf v 25....mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.4.1 Rechtsfolgen auf Ebene der Kapitalgesellschaft

Tz. 243 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Bilanziell ergibt sich durch den Pensionsverzicht idR ein Ertrag bei der Kap-Ges, da der Passivposten "Pensionsrückstellung" wegfällt. Dies gilt bilanziell zunächst unabhängig davon, ob der Verzicht im Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist und ob der Anspruch werthaltig ist. Der entstehende Ertrag ist in H-Bil und St-Bil regelmäßig untersc...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1.1 Bewertung im Handelsrecht

Tz. 56 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Die hr-liche Bewertung verdeckter Einlagen ist umstritten. Die Problematik stellt sich vor allem dann, wenn der Zuwendung ein schuldrechtlicher Vertrag (zB ein Kaufvertrag) zugrunde liegt und der darin zwischen AE und Kö vereinbarte Kaufpreis zu niedrig ist. In Frage kommt der vereinbarte Kaufpreis oder der beizulegende Wert. Der beizulegend...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.3 Anteilsveräußerung (§ 8b Abs 2 S 1 KStG)

Tz. 161 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Der Grundfall des § 8b Abs 2 KStG ist die Veräußerung von Anteilen an einer anderen Kö oder Pers-Vereinigung, deren Leistungen bei dem Empfänger zu den Kap-Erträgen iSd § 20 Abs 1 Nrn 1, 2, 9 oder 10 Buchst a EStG gehören. In Tz 32ff ist erläutert, welche Leistungen bei den Empfängern zu Kap-Erträgen der genannten Art führen (s Tz 32ff). We...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.8.4.3 Freibetragsregelung

Tz. 280 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Der Freibetrag nach § 16 Abs 4 EStG ist für den Einbringungsgewinn aus der Sacheinlage eines gew BV zu gewähren, wenn die Einbringung zum gW erfolgt ist und der Einbringungsgewinn von einer unbeschr estpfl natürlichen Pers zu versteuern ist (s § 20 Abs 4 S 1 UmwStG; bei kstpfl Pers und bei beschr estpfl ist § 16 Abs 4 EStG nicht anwendbar, ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.4.2 Verfahrensrecht zum Einbringungsgewinn

Tz. 259 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Die Ermittlung des Einbringungsgewinns ist Teil der Gewinnermittlung für das eingebrachte BV (oder den Restbetrieb), wenn eine natürliche Pers einen Betrieb oder Teilbetrieb einbringt. Der Gewinn aus dem Betrieb wird iRd pers ESt-Veranlagung berücksichtigt (ggf in einer Gewinnfeststellung, wenn für den Betrieb eine gesonderte Feststellung g...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.2 Bisher nicht bilanzierte Wirtschaftsgüter, für die ein steuerliches Aktivierungs- bzw Passivierungsverbot besteht

Tz. 22 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Str ist, ob für die stliche Übertragungsbil die normalen Bilanzierungsregeln mit der Folge gelten, dass bilanzstliche Aktivierungs- und Passivierungsverbote auch in dieser Bil zu beachten sind. Das gilt insbes für § 6a Abs 1 und 2 EStG sowie § 5 Abs 4 bis 4b EStG (Pensionsrückstellung, Rückstellung für Dienstjubiläen, Rückstellung für drohen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.4 "Von den Bezügen iSd Abs 1, die bei der Ermittlung des Einkommens außer Ansatz bleiben"

Tz. 314 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Durch das sog Korb II-Ges v 22.10.2003 (BGBl I 2003, 2840) ist der Anwendungsbereich des § 8b Abs 5 KStG auch auf Inl-Dividenden ausgedehnt worden und bezieht sich damit mit Geltung ab dem VZ 2004 (also auch bereits für in einem abw Wj 2003/2004 vereinnahmte Dividenden) auf alle Bezüge iSd § 8b Abs 1 KStG, egal ob diese von einer inl oder e...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.2.2 Disquotale verdeckte Einlagen

Tz. 22 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Verdeckte Einlagen erfolgen häufig disquotal, werden also nicht von allen Gesellschaftern gleichmäßig erbracht. Das Beteiligungsverhältnis ändert sich durch eine disquotale verdeckte Einlage nicht; es kommt durch eine solche Einlage also regelmäßig zu einer Vermögensverschiebung (dazu s auch Marenbach, DStR 2006, 1919 und s Brinkmeier, GmbH-...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise (ab 1997):

Zu Einlagen (allgemein): Büchele, Offene und verdeckte Einlagen im Bil- und Gesellschaftsrecht, DB 1997, 2337; Groh, Ist die verdeckte Einlage ein Tauschgeschäft?, DB 1997, 1683; Büchele, Die Sacheinlage – ein Austauschgeschäft oder ein mitgliedschaftlicher Beitrag?, DStR 1998, 741; Groh, Einlage wertgeminderter Gesellschafterforderungen, BB 1997, 2523 (mit Erwiderung von Parczy...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1.4 Bewertung eines Forderungsverzichts

Tz. 60 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Auch verdeckte Einlagen iRe Forderungsverzichts sind auf Ebene der Empfänger-Kö mit dem Tw zu bewerten. Auf den Nennbetrag kommt es nicht an. Maßgeblich ist der Tw der Forderung im Verzichtszeitpunkt; s Beschl des GrS des BFH v 09.06.1997 (BStBl II 1998, 307); s Urt des BFH v 29.07.1997 (BStBl II 1998, 652); und s Urt des BFH v 16.05.2001 (B...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.2.2 Anteile im Privatvermögen

Tz. 84 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Wird ein WG des PV verdeckt in eine Kap-Ges eingelegt, kommt eine Anwendung von § 6 Abs 6 S 2 EStG auch dann nicht in Betracht, wenn sich Anteile an der Kap-Ges im BV des Einlegenden befinden. Die AK der Beteiligung erhöhen sich in diesem Fall aber dennoch um den Tw des eingelegten WG (Gegenbuchung über Einlage, also erfolgsneutral); dazu s ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5.1.8 Exkurs: Gewinnminderungen iSd § 3c Abs 2 EStG; uE fehlende Regelung für die Ebene der Kapitalgesellschaft

Tz. 269 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 § 3c (Abs 2) EStG enthält in seinen S 2ff mit Wirkung für nach dem 31.12.2014 beginnende Wj eine dem § 8b Abs 3 S 4ff KStG entspr Regelung. Wegen der Rechtslage für Wj, die vor dem 01.01.2015 beginnen, s Urt des BFH v 18.04.2012 (BStBl II 2013, 791 und 785) sowie v 11.10.2012 (BFH/NV 2013, 518), weiter s Schr des BMF v 23.10.2013 (BStBl I 2...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.6.1 Erfordernis der Ausgabe neuer Anteile

Tz. 170 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Gegenleistung für die eingebrachten WG muss die Gewährung "neuer" (Geschäfts-)Anteile an der aufnehmenden Kap-Ges oder Gen sein (s § 20 Abs 1 UmwStG; ständige Rspr zB s Urt des BFH v 18.12.1990, BStBl II 1991, 512 unter 4.a); v 13.12.2005, BFH/NV 2006, 1094 unter II.2.b).bb); und vom 07.04.2010, BStBl II 2010, 1094 unter II.2.b).bb).ccc); s...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.3.4 ABC der Einzelpositionen in der steuerlichen Schlussbilanz

Tz. 51 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Abfindungen an ausscheidende bzw der Verschmelzung widersprechende AE Diesen liegt eine Veräußerung der Anteile durch den ausscheidenden AE an die Übernehmerin zu Grunde. Nach § 12 Abs 2 S 3 iVm § 5 Abs 1 UmwStG ist der Anteilserwerb zur Ermittlung des Übernahmegewinns auf den stlichen Übertragungsstichtag zurückzubeziehen. Die Abfindungsverb...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3 Verhältnis zu verdeckten Gewinnausschüttungen

Tz. 110 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 VGA und verdeckte Einlagen haben etliche Gemeinsamkeiten: Bei beiden Rechtsinstituten handelt es sich um Vorgänge, die ihre Ursache im Gesellschaftsverhältnis haben. Es ist also jeweils ein Fremdvergleich durchzuführen (zu vGA s § 8 Abs 3 KStG Teil C Tz 100ff). Beide führen zu einer außerbilanziellen Korrektur, soweit der Vorgang in der 1. St...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Rechtsentwicklung; Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 § 8b KStG, der in Abs 1 alle Dividendenausschüttungen zwischen Kö und in Abs 2 alle Gewinne aus der Veräußerung von Kap-Beteiligungen erfasst, ist einer der zentralen Vorschriften des KStG. Die grundlegende Ausweitung der St-Befreiung auch auf inl Beteiligungs-Eink ist durch den Systemwechsel vom Anrechnungs- zum Halb-Eink- bzw dem heutigen T...mehr