Fachbeiträge & Kommentare zu Richter

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§ 35 Vorverfahren / 3. Absehen vom Fahrverbot

Rz. 132 Wenn das Gericht die Anordnung des Fahrverbots dem Grunde nach bejaht, ist Raum für die Prüfung nach § 4 Abs. 4 BKatV. Am ehesten besteht die Gelegenheit, bei geständigen (!) und Einsicht dokumentierenden Betroffenen, das Bußgeld angemessen zu erhöhen und das Fahrverbot wegfallen zu lassen.[142] Unter welchen Voraussetzungen dies geschehen kann, wird regional höchst ...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / 3. Aufklärung des Sachverhalts

Rz. 23 Ohne eine sorgfältige Aufklärung des Sachverhalts ist die von der Rechtsprechung geforderte erschöpfende Beratung und Belehrung des Mandanten nicht möglich. Die umfassende Aufklärung des Sachverhalts sollte für den Anwalt erste Priorität sein, wird aber immer wieder vernachlässigt und ist deshalb häufiger Ursache für Regressansprüche gegen den Anwalt. Die relevante Re...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / ee) Hoheitliches Handeln

Rz. 42 Verletzt ein beamteter Arzt fahrlässig seine Dienstpflichten, tritt beim totalen Krankenhausaufnahmevertrag (siehe Rdn 39) nach § 839 Abs. 1 BGB, Art. 34 GG die deliktische Haftung des Dienstherrn an die Stelle der persönlichen Haftung. Daneben besteht die deliktische Haftung des Krankenhausträgers.[79] Die Verweisungsmöglichkeit gilt auch im Rahmen einer Wahlleistung...mehr

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V / 20 Verlesung von Protokollen, Allgemeines [Rdn 3586]

Das Wichtigste in Kürze: Rdn 3587 Literaturhinweise: Beulke, Die Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme in der Hauptverhandlung, §§ 2...mehr

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V / 60 Vorhalt aus und von Urkunden [Rdn 4102]

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V / 24 Verlesung von Protokollen, richterliche Vernehmungsprotokolle [Rdn 3657]

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Z / 1 Zeuge, Allgemeines [Rdn 4174]

Rdn 4175 Literaturhinweise: Arntzen, Untere Altersgrenze der Zeugeneignung, DRiZ 1976, 20 Arntzen, Psychologie der Zeugenaussage, 5. Aufl. 2011 Artkämper, Wahrheitsfindung im Strafverfahren mit gängigen und innovativen Methoden – Notwendigkeit, Möglichkeiten und rechtliche Grenzen – Teil 1, Krim 2009, 349 ders., Wahrheitsfindung im Strafverfahren mit gängigen und innovativen Me...mehr

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V / 43 Verteidiger, Tragen der Robe/Krawatte [Rdn 3865]

Rdn 3866 Literaturhinweise: Beulke, Kleider machen Strafverteidiger!? – oder: sitzungspolizeiliche Maßnahmen und die Mär vom "T-Shirt-Verteidiger", in: Festschrift für Rainer Hamm, 2008, S. 21 Eylmann, Satzungsversammlung soll Robenstreit beenden, AnwBl. 1996, 190 Kirch-Heim, Die Störung der Hauptverhandlung durch in §§ 177, 178 GVG nicht genannte, an der Hauptverhandlung bete...mehr

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B / 48 Beweisermittlungsantrag [Rdn 1262]

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§ 35 Vorverfahren / 2. Wegfall des Fahrverbots

Rz. 116 Ein wesentlicher Aspekt der Verteidigung ist der dogmatisch richtige Umgang mit dem Fahrverbot bzw. dessen Wegfall.[132] In viel zu vielen Lehrbüchern, Handbüchern und Kommentaren bestehen die Ausführungen zum Absehen vom Fahrverbot aus einer wild gemischten, manchmal immerhin nach Stichworten sortierten Sammlung von Einzelbeispielen aus der Rechtsprechung, ohne dass...mehr

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M / 1 Mitschreiben/Notebook in der Hauptverhandlung [Rdn 2296]

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F / 4 Fragerecht des Angeklagten [Rdn 1939]

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V / 15 Verlesungsverbot für schriftliche/elektronische Erklärungen [Rdn 3536]

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T / 5 Terminsbestimmung/Terminsverlegung [Rdn 3159]

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§ 24 D&O-Versicherung / Literaturtipps

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E / 8 Einstellung des Verfahrens nach § 206a bei Verfahrenshindernissen [Rdn 1714]

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P / 2 Pflichtverteidiger, Bestellung neben Wahlverteidiger [Rdn 2470]

Rdn 2471 Literaturhinweise: Beulke, Auswechslung wegen terminlicher Verhinderung und Ablehnung der Bestellung eines zusätzlichen Pflichtverteidigers – zugleich Anmerkung zu BGH, Beschl. v. 25.08.2022 – StB 35/22, StV 2023, 153 Böß, Das Gesetz zur Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung, NStZ 2020, 185 Fromm, Beschränkung der Verteidigung durch das Auftreten eines "...mehr

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P / 7 Präsentes Beweismittel [Rdn 2547]

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B / 52 Beweiswürdigung, Aussage gegen Aussage [Rdn 1445]

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Z / 22 Zustellungsfragen [Rdn 4402]

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Z / 24 Zwangsmittel bei Ausbleiben des Angeklagten [Rdn 4446]

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V / 7 Verfahrensverzögerung, Allgemeines [Rdn 3386]

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S / 7 Strafbefehlsverfahren [Rdn 3070]

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Kapitel 8: Gewinn- und Verl... / 2.1.2.1 Abgrenzung der Umsatzerlöse

Rz. 98 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Umsatzerlöse sind Erlöse aus dem Verkauf und der Vermietung oder Verpachtung von Produkten oder aus der Erbringung von Dienstleistungen (vgl. § 277 Abs. 1 HGB). Unter Produkte sind dabei Erzeugnisse und Waren zu subsumieren, d. h., es hat sich in diesem Zusammenhang um Erlöse aus der Verwertung von Umlaufvermögen zu handeln.[1] Bedingt durch ...mehr

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Kapitel 8: Gewinn- und Verl... / 1.2.2.1 Definfition von Umsatzerlösen

Rz. 53 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 277 Abs. 1 HGB definiert die Umsatzerlöse. Diese sind in § 275 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3 Nr. 1, Abs. 5 Nr. 1 HGB erwähnt. Viel wesentlicher ist der Begriff zur Ermittlung der Größenklassen (vgl. § 267 HGB). Insbesondere wenn man bedenkt, dass kleine Kapitalgesellschaften nicht prüfungspflichtig sind (vgl. § 316 Abs. 1 Satz 1 HGB) und auch ihre G...mehr

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Kapitel 1: Einführung in di... / 3.4.2.6 Zur Frage eines "Auslegungsermessens" und zum subjektiven bzw. objektiven Fehlerbegriff

Rz. 185 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 In jüngerer Zeit vermehrt diskutiert wird schließlich die Frage, ob dem Bilanzierenden bei der Anwendung auslegungsfähiger bzw. auslegungsbedürftiger Bilanzierungsnormen ein "Auslegungsermessen" zusteht.[1] Konkret geht es um die Frage, ob für die Auslegung unklarer, auslegungsbedürftiger Bilanzierungsvorschriften die Auslegung und Anwendung...mehr

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Kapitel 3: Besondere Anford... / 1.1.2.4.4 Haftungserklärung

Rz. 74 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Entscheidend ist nicht die Verlustübernahme, sondern die Einstandspflicht für bislang begründete Verbindlichkeiten. Dadurch soll Art. 37 Abs. 3 der Bilanzrichtlinie 2013 (RL 2013/34/EU [1]) umgesetzt werden.[2] Die bisherige Regelung zur Verlustübernahme wurde bereits mit Blick auf europarechtliche Vorgaben für bedenklich gehalten.[3] Gleichwo...mehr

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Kapitel 10: Anhangangaben / 5.1.2.2.2 Verbindlichkeiten aus Bürgschaften, Wechsel- und Scheckbürgschaften

Rz. 204 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Vorschrift betrifft nur Bürgschaften im rechtstechnischen Sinne, nicht auch bürgschaftsähnliche Rechtsverhältnisse.[1] Erfasst sind daher nur Verpflichtungen aus Bürgschaften gem. §§ 765ff. BGB, Wechselbürgschaften gem. Art. 30 WG und Scheckbürgschaften gem. § 25 ScheckG. Rz. 205 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Im Falle einer Bürgschaft für künfti...mehr

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Kapitel 11: Lage- und Manag... / 1.2.2.2 Inhalte der nichtfinanziellen Berichterstattung (§ 289c HGB)

Rz. 171 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Inhalte der nichtfinanziellen Erklärung bzw. eines gesonderten nichtfinanziellen Berichts werden in § 289c HGB kodifiziert. Ziel der Regelungen ist es nach den Vorgaben der CSR-RL, die Vergleichbarkeit der nichtfinanziellen Angaben verschiedener Unternehmen zu erhöhen, diese gleichzeitig aber auch vereinbar mit den Grundsätzen der Finanz...mehr

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Kapitel 2: Allgemeine Vorsc... / 7.1.2.6 Auszug bei Vorlegung im Rechtsstreit

Rz. 128 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 259 HGB regelt das Verfahren bei der Vorlegung von Handelsbüchern im Rechtsstreit. Sie gilt sowohl für freiwillige Vorlagen als auch bei gerichtlicher Anordnung. Es sind nur die Stellen einzusehen, auf die sich der konkrete Streitpunkt bezieht, § 259 Satz HGB. Auch ist nur insoweit geeignetenfalls ein Auszug zu fertigen. § 259 Satz 1 HGB e...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.2.2.2.3.3.4.1 Bestimmung des erzielbaren Betrags

Rz. 233 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Zur Durchführung des Wertminderungstests ist zum Bilanzstichtag bzw. Testzeitpunkt der erzielbare Betrag des Betrachtungsobjekts entweder auf Basis des Nutzungs- oder des Nettoveräußerungswerts zu ermitteln. Der höhere Betrag stellt das mit dem Buchwert zu vergleichende Wert-/Leistungspotenzial des Betrachtungsobjekts dar. Nur wenn dieses de...mehr

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Kapitel 11: Lage- und Manag... / 1.2.2.1 Verortung und Zugänglichmachung der Berichterstattung (§ 289b HGB)

Rz. 164 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die nichtfinanzielle Erklärung kann gem. § 289b HGB auf unterschiedliche Arten verortet werden. So kann sie entweder einen Bestandteil des Lageberichts (§ 289b Abs. 1 Satz 3 HGB), oder einen gesonderten nichtfinanziellen Bericht außerhalb des Lageberichts (§ 289b Abs. 3 Satz 1 HGB) darstellen, der (a) die inhaltlichen Mindestanforderungen ge...mehr

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Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 2.1.1.2.2 Entwicklung der Grundsätze ordnungsmäßiger Bilanzierung bis zum AktG vom 6. September 1965

Rz. 107 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der durch die Notverordnung über Aktienrecht, Bankenaufsicht und eine Steueramnestie vom 19. September 1931[1] eingefügte § 260b HGB regelte vorübergehend einen weiteren Verweis auf die handelsrechtlichen GoB. Mit dem Aktiengesetz vom 30.01.1937 [2] ist diese Vorschrift reformuliert und in § 129 AktG überführt worden.mehr

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Kapitel 2: Allgemeine Vorsc... / 3.1.2.1 Inventar, Inventur, Inventarpflicht, Eröffnungsinventar

Rz. 55 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Zur Buchführungspflicht eines jeden Kaufmanns gehört die Inventarpflicht. Konsequent gilt die durch BilMoG eingeführte Befreiung des § 241a HGB für "kleine" Kaufleute auch hier. Inventar ist das genaue Verzeichnis aller Vermögensgegenstände und Schulden mit Angabe ihrer Werte (Abs. 1). Das Gesetz spricht vom Anfangs- oder Eröffnungsinventar, ...mehr

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Kapitel 1: Einführung in di... / 2.3 Das BilMoG 2009 und die weitere Entwicklung bis 2013

Rz. 23 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Mit dem "Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts – BilMoG" von 2009[1] wurde das deutsche Bilanzrecht einer weiteren grundlegenden Modernisierung unterzogen. Bei dieser Reform ging es vor allem darum, den Unternehmen eine gleichwertige, aber einfachere und kostengünstigere Alternative zur Rechnungslegung nach IFRS zu eröffnen (HGB-Bilanz a...mehr

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Kapitel 1: Einführung in di... / 2.8.6 Rechnungslegung als Instrument indirekter Verhaltenssteuerung

Rz. 58 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Generell wird die Rechnungslegung neuerdings zunehmend als ein Instrument genutzt, um indirekt das Verhalten vieler Unternehmen zu steuern. Die EU hat dies erkannt und nutzt das Instrument beim Ausbau eines wirkungsvollen Rechtsrahmens zur gezielten Förderung nachhaltigen Wirtschaftens in gesamtgesellschaftlicher Verantwortung.[1] Das entspre...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 3.1.2.1.4 Rechtspolitische Diskussion und Entwicklungsperspektiven

Rz. 424 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Bereits im Juni 2005 hat der IASB den Entwurf eines Standards zur geplanten Überarbeitung von IAS 37 (exposure draft of proposed amendments to IAS 37 ) der Öffentlichkeit zur Kommentierung vorgestellt.[1] Der Entwurf ist das Ergebnis zweier Projekte des IASB: des Projekts zur kurzfristigen Konvergenz der IFRS mit den Regelungen des US-amerika...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Verzeichnis der Autorinnen und Autoren

Prof. Dr. Nadine Antonakopoulos, Professur für Betriebswirtschaftslehre, insbesondere externes Rechnungswesen und Finanzierung, Fachbereich Wirtschaftswissenschaften, Hochschule Worms Prof. Dr. Heribert M. Anzinger, Fachgebiet für Wirtschafts- und Steuerrecht, Universität Ulm Daria Babicheva, WP, StB, ehemals BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Philipp Bachmann, WP, StB, ehe...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.2.2.2.3.3.2 Betrachtungsobjekt und -zeitpunkt des Wertminderungstests

Rz. 221 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der Durchführung des Wertminderungstests geht die Frage nach dem Anwendungsbereich voraus. Der Standard unterscheidet zwischen sog. qualifizierten und unqualifizierten zu testenden Vermögenswerten. Qualifizierte Vermögenswerte werden nicht planmäßig abgeschrieben, jedoch zwangsweise einem jährlichen Wertminderungstest unterzogen (IAS 36.10)....mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.2.2.2.3.3.3 Indikatoren einer Wertminderung

Rz. 228 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Anwendung der Wertminderungsindikatoren erfordert als Konsequenz des Einzelbewertungsprinzips zunächst eine Betrachtung auf Ebene einzelner Vermögenswerte (IAS 36.66), hierbei ergeben sich allerdings praktische Fragen (vgl. Tz. 230). Ungeachtet der Betrachtungsebene gelten aber die gleichen Wertminderungsindikatoren (IAS 36.12). Der Stan...mehr

Lexikonbeitrag aus der verein wissen
Fast immer unumgänglich: Di... / 2.4 Veranstaltungen im Freien

Vorsicht, wenn Sie bei einer Veranstaltung im Freien den Einsatz von Musik planen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Musik als "Konserve" oder "live" gespielt wird. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat hier ein richtungsweisendes Urteil gefällt, das den Vereinen leider schwer zu schaffen macht. Da die GEMA auch nach der Quadratmeterzahl der Veranstaltungsfläche berechnet wird, ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Einreichung elektronischer ... / Entscheidung

Die Revision ist unzulässig, da sie nicht in der gesetzlichen Frist eingelegt wurde. Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist nicht zu gewähren. Ein elektronisches Dokument ist jedenfalls bei führender elektronischer Akte nur dann für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet, wenn es in einem der in der ERVV genannten Dateiformate (PDF oder wenn bildliche Darstellungen in ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 7 Leistungs... / 2.6.1 In stationären Einrichtungen und besonderen Wohnformen untergebrachte Menschen

Rz. 309 Wer in einer stationären Einrichtung untergebracht ist, hat keinen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II. Es kommen Ansprüche auf Leistungen nach dem SGB XII in Betracht. Das schließt die Zugehörigkeit zu einer Bedarfsgemeinschaft nicht aus, was sich wiederum auf die Leistungen nach § 22 bei Anwendung des Kopfteilprinzips auswirken wird. Bei täglicher Rückkehr in d...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Grundsteuer: Einspruch gege... / 3 Sollte vorsorglich Einspruch eingelegt werden?

Die Steuerberaterverbände hatten sich gegenüber den Finanzministerien des Bundes und der Länder in der Vergangenheit für den Erlass der Bescheide über die Feststellung der Grundsteuerwerte sowie der Grundsteuermessbescheide unter dem Vorbehalt der Nachprüfung (§ 164 AO) mit der Begründung eingesetzt, dass dadurch den Steuerpflichtigen und den Steuerberatern die Möglichkeit e...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing, v. Steinau-Steinrü... / 5.2 Verhinderung aus persönlichen Gründen

Rz. 7 Der Anspruchsberechtigte muss auf Grund eines subjektiven, persönlichen Leistungshindernisses an der Dienstleistung bzw. Arbeitsleistung verhindert sein. Als persönliche Verhinderungsgründe sind insbesondere familiäre Ereignisse anerkannt. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist ein Anspruch auf Fortzahlung der Vergütung gegeben, wenn dem Arbeitnehmer die...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 3 Verfahren (Abs. 2)

Rz. 19 Die Entscheidung ergeht gem. § 108 Abs. 2 S. 1 FGO durch Beschluss. Eine mündliche Verhandlung ist möglich, eine Beweisaufnahme jedoch nicht. Es ist jedoch gem. § 113 Abs. 1 i. V. m. § 96 Abs. 2 FGO rechtliches Gehör zu gewähren. An der Entscheidung wirken gem. § 108 Abs. 2 S. 3 FGO nur die Richter mit, die auch nach § 103 FGO an der zu berichtigenden Entscheidung mit...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 2 Schreib,- Rechenfehler und ähnliche offenbare Unrichtigkeiten (Abs. 1)

Rz. 5 Schreib- und Rechenfehler und ähnliche offenbare Unrichtigkeiten müssen vom Gericht berichtigt werden. Die in § 107 FGO verwendeten Begriffe, insbesondere der "offenbaren Unrichtigkeit" entspricht im Wesentlichen denen des § 129 AO. [1] Danach setzt z. B. ein Rechenfehler einen Fehler bei der Lösung einer rein rechnerischen Aufgabe voraus; ein Fehler beim Ansatz der in ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 3 Berichtigungsverfahren (Abs. 2)

Rz. 14 Schreib-, Rechenfehler und ähnliche offenbare Unrichtigkeiten in einer gerichtlichen Entscheidung sind jederzeit, auch nach Rechtskraft oder Einlegung der Revision, zu berichtigen.[1] Enthält die gerichtliche Entscheidung eine solche Unrichtigkeit, berichtigt das Gericht von Amts wegen. Die Berichtigung ist weder antrags- noch fristgebunden.[2] Rz. 15 Gleichwohl ist ei...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 3.2 Entscheidung durch das Gericht

Rz. 14 Über den Ergänzungsantrag ist in der gleichen Form zu entscheiden, in der die Entscheidung getroffen wurde, deren Ergänzung beantragt ist.[1] Bei der Ergänzung eines Urteils wird daher über den Ergänzungsantrag durch Urteil entschieden, das entsprechend § 109 Abs. 2 S. 2 FGO nicht den gesamten Streit wieder aufnimmt, sondern sich nur mit dem übergangenen Antrag bzw. d...mehr

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FF 10/2024, Besorgnis der B... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Mit Antrag vom 4.12.2023 leitete der Antragsteller das vorliegende Verfahren ein, mit welchem er im einzelnen dargestellte Kontakte mit seiner im Mai 2012 geborenen Tochter, für die er die elterliche Sorge gemeinsam mit der Antragsgegnerin ausübt, begehrte. Nachdem zunächst für die Bevollmächtigte des Antragstellers keine erkennbare gerichtliche Verfahrensförd...mehr