Fachbeiträge & Kommentare zu Richter

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FF 10/2024, (Offene) Rechts... / VIII. Fazit

Die exemplarisch dargestellten Fälle zeigen deutlich, dass sich bei sorgfältiger Arbeit des Gerichts und des Verfahrensbeistandes gerichtliche Auseinandersetzungen vermeiden lassen. Auch der Gesetzgeber ist aufgerufen, einige Bestimmungen der §§ 158 ff. FamFG neu zu fassen. Vor der Bestellung des Verfahrensbeistandes nach § 158 Abs. 1 S. 1 und Abs. 3 S. 1 FamFG ist vom Famili...mehr

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zfs 10/2024, zfs Aktuell / 4.1 Verordnung nach § 26 Abs. 2 TDDDG für Alternativen zu "Cookie-Bannern"

Am 4.9.2024 hat die Bundesregierung die Verordnung über Dienste zur Einwilligungsverwaltung beschlossen. Sie soll auf Grundlage des § 26 Abs. 2 des Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetzes (TDDDG) künftig eine Alternative zu den "Cookie-Bannern" ermöglichen. Nutzerinnen und Nutzer sollen dann nicht immer wieder in die Verwendung von Cookies einwilligen müssen,...mehr

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AGS 10/2024, Vorschuss aus ... / 2. Festsetzung des Vorschusses

Festgesetzt wird der Vorschuss nach § 55 RVG vom UdG des Gerichts des ersten Rechtszuges. Dieser hat hinsichtlich der Höhe des Vorschusses bei bereits entstandenen Gebühren und Auslagen kein Ermessen (dazu I. m.w.N.). Bei noch entstehenden Auslagen kann er die Angemessenheit prüfen (vgl. V., 1.). Ggf. ist ein vom Mandanten gezahlter Vorschuss anzurechnen (§§ 58, 55 RVG).[43]...mehr

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AGS 10/2024, Einmaliger Anf... / I. Sachverhalt

Nach Abweisung der Klage vor dem VG hatte die beklagte Behörde unter Berufung auf § 162 Abs. 2 S. 3 VwGO die Festsetzung ihrer Kosten für Post- und Telekommunikationsentgelte beantragt. Dabei hat sie sowohl für das Vorverfahren als auch für das gerichtliche Verfahren jeweils den Höchstbetrag der Pauschale von 20,00 EUR, insgesamt somit 40,00 EUR angemeldet. Die Urkundsbeamti...mehr

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AGS 10/2024, Neuhaus/Artkämper/Weise, Kriminaltechnik und Beweisführung im Strafverfahren

Von Prof. Dr. Ralf Neuhaus, Dr. Heiko Artkämper, Grit Weise. 2. Aufl., 2024. Verlag C.H. Beck, München. 326 S., 75,00 EUR Auch in der 2. Aufl. befasst sich das Werk ausführlich mit Kriminaltechnik und Beweisführung und ist in dieser lang erwarteten Neuauflage in rechtlicher Sicht auf den aktuellen Stand gebracht. Beide Themen unterstützen effektiv die Strafverteidigung, aber ...mehr

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zfs 10/2024, zfs Aktuell / 1.1 Stellungnahme des Bundesverfassungsgerichts zu möglichen Änderungen der Vorschriften über das Bundesverfassungsgericht

Der Bundesjustizminister hat dem BVerfG zwei Gesetzentwürfe zur Stärkung der Resilienz des BVerfG mit der Gelegenheit zur Stellungnahme übersandt. Das Plenum des BVerfG hat hierzu am 11.9.2024 eine Stellungnahme beschlossen. Danach begrüßt das BVerfG das Bestreben des Gesetzgebers, sowohl die Dichte der das Verfassungsorgan BVerfG betreffenden grundsätzlichen Regelungen ents...mehr

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FF 10/2024, Die neuesten En... / 5. Fazit zur Dauer des Betreuungsunterhalts

Der betreuende Elternteil kann bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres des Kindes frei entscheiden, ob er die Betreuung persönlich übernimmt. Selbst wenn er in dieser Zeit schon eine Erwerbstätigkeit ausgeübt hatte, kann er sie jederzeit als überobligatorisch wieder aufgeben. Nutzt der Elternteil in dieser Zeit allerdings eine Betreuungsmöglichkeit in einer öffentlichen Einri...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Heuermann, Kinderfreibeträge in der Neustrukturierung des Familienleistungsausgleichs, DStZ 2000, 1546; Kanzler, Zur Korrespondenz von Unterhaltsverpflichtung und Unterhaltsbedürftigkeit bei den kindbedingten Entlastungen der ESt, FR 2000, 1358; Kirchhof, Ehe- und familiengerechte Gestaltung der ESt, NJW 2000, 2792; Zeitler, Nochmals: Kindergeld für volljährige behinderte Kinde...mehr

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ZErb 10/2024, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Ahlmann/Kapischke/Pankatz/Rech/Schneider/Schütz (vormals Riedel/Sußbauer) Rechtsanwaltsvergütungsgesetz: RVGKommentar 11. Auflage, 2024 Vahlen, ISBN...mehr

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FF 10/2024, (Offene) Rechts... / VII. Anwesenheitsrecht oder Anwesenheitspflicht des Verfahrensbeistandes

Die Aufgaben des Verfahrensbeistandes ergeben sich aus der Vorschrift des § 158b Abs. 1 FamFG. Danach hat er das Interesse des Kindes festzustellen und im gerichtlichen Verfahren zur Geltung zu bringen, § 158b Abs. 1 S. 1 FamFG. Darüber hinaus hat er auch das Kind über Gegenstand, Ablauf und möglichen Ausgang des Verfahrens in angemessener Weise zu informieren, § 158b Abs. 1...mehr

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AGS 10/2024, Salzgeber, Familienpsychologische Gutachten, Rechtliche Vorgaben und sachverständiges Vorgehen

Von Dr. Dr. (Univ. Prag) Joseph Salzgeber. 8. vollständig überarbeitete Aufl., 2024. Verlag C.H. Beck, München. 1.148 S., 115,00 EUR Auch in der vollständig überarbeiteten Auflage befasst sich das Werk ausführlich mit der familienpsychologischen Begutachtung durch gerichtlich bestellte Sachverständige und sollte als Standardwerk in der juristischen Betrachtung gesehen werden....mehr

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Mehrfamilienhaus: Videoüberwachung – das ist erlaubt

Können Vermieter ohne Weiteres eine Videokamera am oder im Mehrfamilienhaus installieren? Wie viel Überwachung müssen Mieter oder Nachbarn dulden? Was gilt für Eigentümergemeinschaften? So ist die Rechtslage. Die Installation von Überwachungskameras an oder in einem Mehrfamilienhaus kann grundsätzlich nicht gegen den Willen der Mieter oder Miteigentümer eingebaut werden – auc...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 14.4 Teilwertabschreibung auf Darlehensforderungen

Rz. 349 Unverzinsliche oder niedrig verzinsliche Darlehensforderungen waren zwar grundsätzlich mit ihrem Barwert als Teilwert anzusetzen.[1] Jedoch war dann eine Bewertung mit dem Nennwert geboten, wenn der Darlehensnehmer anstelle von Zinsen eine andere dem Darlehensgeber vorteilhafte Gegenleistung erbrachte.[2] Die anstelle von Zinsen empfangenen Vorteile mussten nicht kon...mehr

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Sauer, SGB III § 16 Arbeits... / 2.1 Übereinstimmung mit Versicherungsrecht

Rz. 3 Abs. 1 trifft eine Regelung für den Begriff des Arbeitslosen, der mit dem Begriff des Versicherungsrechts beim Anspruch auf Alg vergleichbar sein soll. Das bezieht sich auf die Merkmale, die den Anspruch auf Alg prägen. Sie sollen sich systematisch und schlüssig in der für die Arbeitslosenstatistik relevanten Definition wiederfinden. Rz. 4 Im Gegensatz zu § 138 verwende...mehr

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Nutzungen/Nutzungsrechte / 1.2 Klassifizierung von Nutzungsrechten

Rz. 7 Eine Klassifizierung von Nutzungsrechten ist anhand verschiedener Kriterien möglich. Ein mögliches Kriterium ist das Bestehen einer Gegenleistung; folglich wäre zwischen entgeltlichen und unentgeltlichen Nutzungsrechten zu unterscheiden. Nutzungsrechte können außerdem dinglicher oder schuldrechtlicher Natur sein. Im Bereich der dinglichen Nutzungsrechte wird zwischen de...mehr

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Nutzungen/Nutzungsrechte / 5.3.1 Zivilrechtliche Grundlagen

Rz. 154 GmbH-Anteile und Aktien sind gem. § 15 Abs. 1 GmbHG bzw. § 68 AktG übertragbar, sodass die Voraussetzung der Nießbrauchbestellung gem. § 1069 Abs. 2 BGB grundsätzlich gegeben ist.[1] Inwieweit die sich aus den Anteilen ergebenden Gesellschaftsrechte auf Nießbraucher und Nießbrauchbesteller aufteilen, ergibt sich aus vertraglichen Vereinbarungen zwischen den Beteiligt...mehr

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Nutzungen/Nutzungsrechte / 5.1.2 Steuerliche Behandlung

Rz. 140 Die Qualifikation der Einkünfte des Nießbrauchers richtet sich nach der Art des Unternehmens. Denkbar wären Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb oder aus selbstständiger Arbeit, wobei bei freiberuflicher Tätigkeit der Nießbraucher selbst tätig werden muss, während er im land- und forstwirtschaftlichen Betrieb bzw. Gewerbebetrieb auch einen Ange...mehr

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AG und KGaA: Besonderheiten... / 2.5.5 Besondere Erläuterungen und Versicherungen im Lagebericht

Die Besonderheiten der Berichterstattung im Lagebericht bei Kapitalmarktorientierung wurden durch das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz vom 18.4.2017[1] umfassend neu gefasst.[2] Zuvor hatte dieser Bereich letztmalig durch das Übernahmerichtlinie-Umsetzungsgesetz eine Neuregelung erfahren.[3] Bereits durch dieses Gesetz wurde die Berichterstattungspflicht im Lagebericht für ka...mehr

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Nutzungen/Nutzungsrechte / 5.1.1 Zivilrechtliche Grundlagen

Rz. 136 Beim Unternehmensnießbrauch i. e. S. führt der Nießbraucher das Unternehmen im eigenen Namen, jedoch ist er in seinen Entscheidungen nicht vollkommen frei. Durch die Normen des BGB sind dem unternehmerischen Entscheidungsspielraum Grenzen gesetzt:[1] Die bisherige wirtschaftliche Bestimmung des Unternehmens ist aufrechtzuerhalten (§ 1036 BGB); der Betrieb darf nicht um...mehr

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Nutzungen/Nutzungsrechte / 2.1.2.1 Unentgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens

Rz. 46 Für den Fall der Bejahung der Vermögensgegenstandseigenschaft von Nutzungsrechten wäre ein Ausweis in der Bilanz unter der Position "Immaterielles Vermögen" denkbar. Das auch hier grundsätzlich geltende Prinzip der Vollständigkeit erfährt durch die steuerrechtliche Regelung in § 5 Abs. 2 EStG eine Durchbrechung. Der Ausweis immaterieller Vermögensgegenstände des Anlag...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.3.1 Persönliche Voraussetzungen

Rz. 12 Der Vorsitzende muss unparteiisch sein. Grundsätzlich kann jede Person zum Vorsitzenden bestellt werden. Zu der erforderlichen Sach- und Rechtskunde einer Person, die zum Vorsitzenden einer Einigungsstelle bestellt werden soll, gehört es nicht notwendig, dass diese Person bereits eine andere Einigungsstelle zu einem entsprechenden Thema geleitet hat.[1] Sie muss ledig...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.6.1 Der besondere verfassungsrechtliche Schutz der Wohnung

Rz. 40 Einen rechtsstaatlich äußerst sensiblen Bereich der Anwendung des § 27b UStG stellt die Frage nach der Möglichkeit des Betretens von Wohnräumen im Rahmen der Durchführung einer Umsatzsteuer-Nachschau dar[1], denn die Wohnung erfährt durch Art. 13 des Grundgesetzes (GG) einen besonderen verfassungsrechtlichen Schutz, der deutlich über den Schutz anderer Räume – wie Ges...mehr

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Vorsorgeaufwendungen / 2.2.3 Kürzung des Höchstbetrags

Grundsatz Bei Steuerpflichtigen, denen eine eigene Altersversorgung ohne oder weitgehend ohne eigene Beitragsleistungen zugesagt wird, ist der Höchstbetrag von 29.344 EUR (2025) um einen fiktiven Gesamtbeitrag zur gesetz­lichen Rentenversicherung (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil) zu kürzen. Mit dieser Kürzungsregelung ­sollen diese Steuerpflichtigen mit rentenversicherung...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Vorsorgeaufwendungen / 3.6.2 Abzugsbeschränkungen der Höhe nach

Höchstbetrag Die sonstigen Vorsorgeaufwendungen sind bis zur Höhe von 2.800 EUR als Sonderausgaben abziehbar, wenn der Steuerpflichtige seine Krankenversicherungsbeiträge selbst tragen muss. Gekürzter Höchstbetrag Der abziehbare Höchstbetrag vermindert sich auf 1.900 EUR bei Steuerpflichtigen, die ganz oder teilweise ohne eigene Aufwendungen einen Anspruch auf vollständige oder ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vorsteueraufteilung: Rückke... / [Ohne Titel]

VorsRiBFH Dr. Christoph Wäger[*] Im Folgenden geht es um aktuelle Entwicklungen im Bereich der Vorsteueraufteilung bei gemischt genutzten Immobilien. Im Fokus steht dabei ein neues BMF-Schreiben und eine geplante Gesetzesänderung im Rahmen des JStG 2024. Es handelt sich vorliegend um einen Auszug aus dem jeweils vierteljährlich im Umsatzsteuerhandbuch Birkenfeld/Wäger veröffe...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 2.2.3.5 Ehrenamtliche Tätigkeit

Rz. 49 Ehrenamtliche Tätigkeiten kommen im privaten und öffentlichen Bereich vor. Privatrechtliche Ehrenämter finden sich bei Vereinen oder Standes- oder Wohlfahrtsorganisationen. Öffentlich-rechtliche Ehrenbeamte nehmen aufgrund eines Beamten-(Dienst-)Verhältnisses Verwaltungsaufgaben wahr, wie z. B. ehrenamtliche Bürgermeister, Richter und Schöffen. Die Annahme eines Arbei...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 2.2.3.3 Nebentätigkeit

Rz. 40 Ein Arbeitnehmer kann mehrere Arbeitsverhältnisse mit verschiedenen Arbeitgebern unterhalten. Mehrfacharbeitsverhältnisse sind jeweils für sich zu beurteilen. Ein Arbeitnehmer kann aber auch für ein und denselben Arbeitgeber neben seiner Haupttätigkeit noch weitere Arbeitsleistungen als Nebenleistungen erbringen. Auch in einem solchen Fall gilt der Grundsatz der selbs...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 2.2.3.14 ABC der Arbeitnehmer

Rz. 69 Vgl. auch die Zuordnung als Arbeitnehmer oder Selbstständiger in H 19.0 LStH 2024. Abgeordnete sind keine Arbeitnehmer. Sie haben Bezüge i. S. v. § 22 Nr. 4 EStG (R. 22.9 EStR 2012).[1] Ärzte s. Rz. 42 Ärztepropagandist s. Rz. 65 Amateursportler s. Rz. 16 Angehörige s. Rz. 52 Annahmestelle für Lotto-Toto ist im Allgemeinen selbstständig tätig, außer es fehlt an einem Untern...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 2.2.1 Abgrenzung zum Arbeits- und Sozialversicherungsrecht

Rz. 20 Der im EStG nicht definierte steuerrechtliche Begriff des Arbeitnehmers konnte bis zum Inkrafttreten des § 611a BGB zum 1.4.2017 ohne Weiteres unmittelbar aus § 1 LStDV als ein eigenständiger und ebenso wie der des Dienstverhältnisses offener Typusbegriff hergeleitet werden, der sich im Einzelfall nur unter Würdigung aller Umstände bestimmen lässt (Rz. 22). Ausgehend ...mehr

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Korruption verhindern: Grun... / 1 Die wichtigsten Korruptionsdelikte

Wer einem Angestellten oder Beauftragten eines Unternehmens im geschäftlichen Verkehr einen Vorteil (für diesen oder einen Dritten) als Gegenleistung dafür anbietet, verspricht oder gewährt, dass er bei dem Bezug von Waren oder Dienstleistungen ihn oder einen anderen im inländischen oder ausländischen Wettbewerb in unlauterer Weise bevorzugt,[1] oder ohne Einwilligung des Un...mehr

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Korruption verhindern: Grun... / Zusammenfassung

Überblick Den weitläufig bekannten Begriff der Korruption (vom Lateinischen corruptio, "Verdorbenheit") verwendet das deutsche Strafgesetzbuch nicht. Umgangssprachlich sind mit diesem Begriff insbesondere die Bestechungsdelikte gemeint, die neben der Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr als Straftaten gegen den Wettbewerb (§§ 298 ff. StGB) auch die Bestec...mehr

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Sommer, SGB V § 25b Datenge... / 3 Literatur

Rz. 20 Rauch/Richters/Naucke, Gesundheitsdatennutzungsgesetz – Der Zielkonflikt zwischen Datenschutz und Datennutzung, GesR 2024, 218.mehr

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Vermögenswirksame Leistunge... / 1 Begünstigter Personenkreis

Ausschließlich Arbeitnehmer können vermögenswirksame Leistungen nach dem Vermögensbildungsgesetz erhalten. Dabei ist die arbeitsrechtliche Auslegung des Begriffs des Arbeitnehmers maßgebend. Nur wer Arbeitnehmer i. S. d. deutschen Arbeitsrechts ist, fällt unter das Vermögensbildungsgesetz. Den arbeitsrechtlichen Arbeitnehmerbegriff können auch Menschen mit Behinderung im Arb...mehr

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Kindergeld / 3.3.2.2 Unbeschränkt einkommensteuerpflichtige Personen

Nach § 1 Abs. 2 EStG sind unbeschränkt einkommensteuerpflichtig insbesondere im Ausland wohnhafte deutsche Staatsangehörige, die als Beamte, Richter, Soldaten oder Arbeitnehmer bei einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts beschäftigt sind und dafür Arbeitslohn aus einer inländischen öffentlichen Kasse oder öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaft bezie...mehr

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Vermögenswirksame Leistunge... / 2.1 Vereinbarung zusätzlicher Arbeitgeberleistungen

Der Arbeitgeber kann die vermögenswirksamen Leistungen als zusätzlichen Arbeitslohn zum ohnehin geschuldeten Bruttoarbeitslohn vereinbaren.[1] Arbeitsrechtliche Grundlage einer solchen Vereinbarung kann der Tarifvertrag, eine Betriebsvereinbarung oder ein Einzelarbeitsvertrag mit dem Arbeitnehmer sein. In welchem Umfang zusätzliche Geldleistungen nach dem Vermögensbildungsge...mehr

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§ 7 Die Taktiken während de... / I. Befangenheitsantrag gegen einen Richter

Rz. 91 Ein Richter kann sowohl in den Fällen, in denen er von der Ausübung des Richteramts kraft Gesetzes ausgeschlossen ist, als auch wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden, § 42 Abs. 1 ZPO. Ablehnungsgründe sind somit sämtliche Ausschließungsgründe und die Besorgnis der Befangenheit. Rz. 92 Ist das Gericht voreingenommen und ist zu befürchten, dass der Rechtsstre...mehr

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Teil C: Außerordentliche un... / 57 Verfassungsbeschwerde, Begründung, gesetzlicher Richter (Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG) [Rdn 883]

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Teil A: Rechtsmittel / 176 Revision, Verfahrensrüge, Ausgeschlossener Richter (§ 338 Nr. 2) [Rdn 2342]

Rdn 2343 Literaturhinweise: s. die Hinw. bei → Revision, Allgemeines, Teil A Rdn 2009, und → Revision, Verfahrensrüge, Allgemeines, Teil A Rdn 2312. Rdn 2344 1. Von der Ausübung des Richteramtes sind Richter bzw. Schöffen in den Fällen der §§ 22, 23, 31 Abs. 1 und 148a Abs. 2 S. 1 kraft Gesetzes ausgeschlossen (zum Ausschluss eines Richters Burhoff, EV, Rn 823 u. Burhoff, HV,...mehr

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Teil A: Rechtsmittel / 171 Revision, Verfahrensrüge, Abgelehnter Richter (§ 338 Nr. 3) [Rdn 2297]

Rdn 2298 Literaturhinweise: s. die Hinw. bei → Revision, Allgemeines, Teil A Rdn 2009 und bei → Revision, Verfahrensrüge, Allgemeines, Teil A Rdn 2312. Rdn 2299 1. Hat der Verteidiger bzw. der Angeklagte einen Richter oder Schöffen in der HV erfolgreich wegen Besorgnis der Befangenheit (§§ 24, 31 Abs. 1) abgelehnt oder ist ein entsprechendes Ablehnungsgesuch zu Unrecht verworf...mehr

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Teil C: Außerordentliche un... / 10 Menschenrechtsbeschwerde, EGMR – Aufbau und Besetzung [Rdn 104]

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Teil C: Außerordentliche un... / 51 Verfassungsbeschwerde, Auslegung der StPO im Lichte des GG [Rdn 766]

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Teil C: Außerordentliche un... / 50 Verfassungsbeschwerde, Allgemeines [Rdn 729]

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Teil B: Rechtsbehelfe / 76 Wiederaufnahme, Antragsgründe, Amtspflichtverletzung [Rdn 1151]

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§ 9 Die Taktik nach mündlic... / E. Dienstaufsichtsbeschwerde

Rz. 15 Eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen einen Richter sollte wohl überlegt sein. Sie ist zwar form- und fristfrei möglich, führt aber nicht dazu, dass unerwünschte Entscheidungen geändert werden. Es gilt der Grundsatz der richterlichen Unabhängigkeit aus Art. 97 GG, § 25 DRiG. Die Garantie der richterlichen Unabhängigkeit gewährleistet, dass die richterliche Unabhängigke...mehr

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Teil D: Vergütung und Kosten / 24 Kostenfestsetzungsbeschluss, Erinnerung [Rdn 312]

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Teil B: Rechtsbehelfe / 64 Untersuchungshaft, Ermittlungen, weitere nach § 117 Abs. 3 StPO [Rdn 916]

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Teil B: Rechtsbehelfe / 2 Anhörungsrügen, Begründetheit [Rdn 16]

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Teil C: Außerordentliche un... / 58 Verfassungsbeschwerde, Begründung, Hausdurchsuchung [Rdn 903]

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Teil B: Rechtsbehelfe / 19 Dienstaufsichtsbeschwerde [Rdn 276]

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Teil B: Rechtsbehelfe / 96 Wiederaufnahme, Zuständigkeit [Rdn 1508]

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