Fachbeiträge & Kommentare zu Richter

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Verfahren (Absatz 1)

Rz. 3 Die Bewilligung der Räumungsfrist setzt einen Antrag des Schuldners voraus. Dieser muss spätestens zwei Wochen vor dem im Vergleich festgelegten Räumungstermin gestellt werden. Auf die nach § 794a Abs. 1 Satz 2 ZPO zu ermittelnde Frist für die Anbringung des Antrags auf Verlängerung der Räumungsfrist ist § 222 ZPO unmittelbar anwendbar (LG Berlin, MDR 2020, 953). Der A...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3 Grundsätze der Fristenbewilligung

Rz. 4 Es gelten – entsprechend der Zielsetzung der Vorschrift – die gleichen materiellen Voraussetzungen wie in § 721 ZPO, weshalb ergänzend auf die dortigen Ausführungen verwiesen werden kann. Im Rahmen des pflichtgemäßen Ermessens des Richters hat eine Interessenabwägung stattzufinden (LG Stuttgart, Rpfleger 1985, 71; LG Essen, WM 1979, 269; LG Kiel, WM 1973, 145; LG Mannh...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 7.4.2 Zuständigkeit des Richters

Rz. 32 Der Richter entscheidet in allen Fällen, in denen der Rechtspfleger nicht abhilft und die Sache ihm zur Entscheidung vorlegt (Abs. 2 Satz 6). Welcher Richter im Einzelnen zur Entscheidung berufen ist, folgt aus § 28 RPflG. Der Richter entscheidet abschließend. Gegen seine Entscheidung ist ein Rechtsmittel nicht gegeben.mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 7.1 Grundsatz – Abgrenzung

Rz. 21 Das Dritte Gesetz zur Änderung des Rechtspflegergesetzes und anderer Gesetze vom 6. August 1998 (BGBl S. 2030) hat mit Wirkung seit dem 1. Oktober 1998 im Wesentlichen das System der Rechtsbehelfe gegen die Entscheidungen des Rechtspflegers durchgreifend verändert. Zunächst aber ist die Überschrift des Gesetzes einschließlich der amtlichen Abkürzung geändert worden. D...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 7.1 Gläubiger

Rz. 20 Hat der Gläubiger die Beitreibung der Kosten (Abs. 1) ohne besondere Festsetzung beantragt und ist dieser Antrag ganz oder hinsichtlich einzelner Kosten abgelehnt worden, so kann die Ablehnung des Gerichtsvollziehers mit der Vollstreckungserinnerung nach § 766 ZPO des Rechtspflegers (z. B. die Kosten mit in den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss zu nehmen) mit der sof...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 7.4.1 Zuständigkeit des Rechtspflegers

Rz. 30 Der Rechtspfleger kann der Erinnerung in allen Fällen abhelfen (§ 11 Abs. 2 Satz 5 RPflG). Rz. 31 Erinnerungen, denen der Rechtspfleger nicht abhelfen will, weil er sie für unzulässig oder unbegründet erachtet, legt er dem Richter vor (§ 11 Abs. 2 Satz 6 RPflG).mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 7.7 Rechtsbehelfe

Rz. 35 Hilft der Rechtspfleger der Erinnerung ab (§ 11 Abs. 2 Satz 5 RPflG), trifft er im Regelfall eine für den anderen Beteiligten nachteilige, ihn beschwerende Entscheidung, gegen die dieser seinerseits mit der Erinnerung vorgehen kann. Rz. 36 Hat der Richter über die Erinnerung entschieden, ist seine Entscheidung nicht anfechtbar.mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 7.4 Zuständigkeit zur Entscheidung

Rz. 29 Sachlich zuständig zur Entscheidung über die Erinnerung können der Rechtspfleger selbst oder der Richter sein. 7.4.1 Zuständigkeit des Rechtspflegers Rz. 30 Der Rechtspfleger kann der Erinnerung in allen Fällen abhelfen (§ 11 Abs. 2 Satz 5 RPflG). Rz. 31 Erinnerungen, denen der Rechtspfleger nicht abhelfen will, weil er sie für unzulässig oder unbegründet erachtet, legt ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 7.8 Gebühren – Kosten

Rz. 37 Das Erinnerungsverfahren ist gerichtsgebührenfrei (§ 11 Abs. 4 RPflG). Entscheidet also der Richter über die Erinnerung (§ 11 Abs. 2 Satz 6 RPflG), bezieht sich die zu treffende Kostenentscheidung lediglich auf die gerichtlichen Auslagen und auf die (möglicherweise entstandenen) außergerichtlichen Kosten.mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / Literaturtipps

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 7.3 Form und Frist

Rz. 27 Für die Form gilt nach § 11 Abs. 2 Satz 7 RPflG die Vorschrift des § 569 ZPO. Die Erinnerung kann deshalb schriftlich oder zu Protokoll des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle des Gerichts eingelegt werden, dessen Rechtspfleger die angegriffene Entscheidung erlassen hat. Da dies im Verfahren der Zwangsvollstreckung (Vollstreckungsgericht, § 764 Abs. 1 ZPO) immer das Am...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 7 Anhang zu § 793 ZPO – Rechtsbehelfe gegen Entscheidungen des Rechtspflegers im Verfahren der Zwangsvollstreckung

Rz. 20a § 11 RPflG Rechtsbehelfe (1) Gegen die Entscheidungen des Rechtspflegers ist das Rechtsmittel gegeben, das nach den allgemeinen verfahrensrechtlichen Vorschriften zulässig ist. (2) 1Kann gegen die Entscheidung nach den allgemeinen verfahrensrechtlichen Vorschriften ein Rechtsmittel nicht eingelegt werden, so findet die Erinnerung statt, die innerhalb einer Frist von zw...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 7.2 Schuldner

Rz. 23 Gegen die Beitreibung der Kosten nach Abs. 1 kann der Schuldner die gleichen Rechtsbehelfe einlegen wie der Gläubiger. Auch hier kommt es darauf an, welches Vollstreckungsorgan gehandelt hat. Rz. 24 Enthält eine Entscheidung in einem der in Abs. 4 genannten Verfahren keine Kostenentscheidung zugunsten des Schuldners, ist diese nicht etwa unvollständig, sondern verbleib...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Grundsatz – Zweck

Rz. 1 Die sofortige Beschwerde nach § 793 Abs. 1 ZPO ermöglicht es, Entscheidungen, die im Verfahren der Zwangsvollstreckung ohne mündliche Verhandlung ergehen können, vor dem Eintritt der formellen Rechtskraft durch die nächsthöhere Instanz überprüfen zu lassen. Zu beachten ist, dass die Bestimmung lediglich und ausschließlich die Statthaftigkeit der sofortigen Beschwerde a...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.1 Entscheidung im Sinne von Absatz 1

Rz. 4 Die sofortige Beschwerde ist gegen Entscheidungen des Richters und des Rechtspflegers (§ 11 Abs. 1 RPflG i. V. m. § 793 ZPO) statthaft. Einwendungen gegen Vollstreckungsmaßnahmen können nur durch die Vollstreckungserinnerung nach § 766 ZPO geltend gemacht werden. Eine Entscheidung des Vollstreckungsgerichts und des Rechtspflegers – in Abgrenzung zur Vollstreckungsmaßna...mehr

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zfs 03/2022, Der Öffentlich... / I. Vorbemerkungen

Es muss dringend Rechtssicherheit über die Frage geschaffen werden, ob das einvernehmliche Vorziehen von Hauptverhandlungen prozessrechtlich zulässig ist. Jeder in Bußgeldsachen tätige Anwalt kennt die folgende Situation: Der Betroffene ist von der Pflicht zum Erscheinen entbunden und Zeugen nicht geladen. Man ist vorzeitig vor Ort, vielleicht weil man bei demselben Richter s...mehr

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AGS 03/2022, Reisekosten be... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Bindung des Urkundsbeamten Die Entscheidung ist zutreffend und entspricht einhelliger Rspr. Es ist Sache des Richters, darüber zu befinden, in welchem Umfang der Anwalt beigeordnet wird. Der Urkundsbeamte hat sich an die Beschlüsse zu halten (§ 48 Abs. 1 RVG). Hat der Richter einen Anwalt zu Unrecht ohne Einschränkung beigeordnet, dann muss die Landeskasse die sich daraus e...mehr

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AGS 03/2022, Reisekosten be... / II. Beschluss ist maßgebend

Der Richter hatte in seinem Beschluss den Anwalt beigeordnet und keine Einschränkungen ausgesprochen. Ob hier eine Beschränkung auf die Reisekosten eines im Gerichtsbezirk niedergelassenen Anwalts geboten gewesen wäre, kann dahinstehen, da eine solche Einschränkung jedenfalls nicht vorgenommen worden ist. Eine solche Einschränkung kann auch nicht mehr nachträglich vorgenomme...mehr

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AGS 03/2022, Reisekosten be... / Leitsatz

Hat der Richter einen auswärtigen Anwalt ohne Einschränkung beigeordnet, so sind dessen Reisekosten in voller Höhe aus der Landeskasse zu übernehmen. Der Urkundsbeamte ist an die uneingeschränkte Beiordnung gebunden, auch wenn diese nicht hätte vorgenommen werden dürfen. Eine zu Unrecht erfolgte uneingeschränkte Beiordnung kann weder durch einen einschränkenden Beschluss des...mehr

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zfs 03/2022, zfs Aktuell / Neuregelung des Meisterprüfungsverfahrensrechts

Am 28.1.2022 ist die Verordnung zur Neuregelung des Meisterprüfungsverfahrensrechts v. 18.1.2022 in Kraft getreten (BGBl I S. 39). Die Verordnung trägt der Modernisierung und Flexibilisierung des Meisterprüfungswesen durch das Fünfte Gesetz zur Änderung der Handwerksordnung und anderer handwerksrechtlicher Vorschriften vom 9.6.2021 (BGBl I S. 1654) Rechnung. Hierdurch soll d...mehr

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zfs 03/2022, Der Öffentlich... / II. Problemlage

Es stellt sich die Frage, wie streng der Maßstab an das Öffentlichkeitsprinzip angelegt werden muss. Der Grundsatz der Öffentlichkeit ist weder im Grundgesetz[1] noch in der StPO explizit erwähnt.[2] Er ergibt sich aus § 169, S. 1 GVG mit dem folgenden Wortlaut: "Die Verhandlung vor dem erkennenden Gericht einschließlich der Verkündung der Urteile und Beschlüsse ist öffentli...mehr

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AGS 03/2022, In diesem Heft

Im Aufsatzteil befasst sich zunächst Burhoff mit der Terminsgebühr in Straf- und Bußgeldsachen und bringt sie auf den neuesten Stand (S. 97 ff.). Über die Angelegenheit in der Beratungshilfe liefert Lissner einen Überblick über die derzeit noch relevanten Streitthemen (S. 100 ff.). Ein ständiges Streitthema ist die Frage, ob der Beschwerdeausschluss des § 80 AsylG auch für Kos...mehr

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zfs 03/2022, Aussetzung des... / 3 Anmerkung:

Der Entscheidung des OLG Hamm ist zuzustimmen. Im Verfahren auf Festsetzung der Anwaltsvergütung gem. § 11 RVG, für das in der Zivil- und Arbeitsgerichtsbarkeit gem. § 21 Nr. 2 RPflG der Rechtspfleger, in den übrigen Verfahrensordnungen der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle zuständig ist, ist über den den Anwaltsgebühren zugrundeliegenden Gegenstandswert nicht zu entscheiden,...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Kennerknecht, Komm zum KStG, Köln 1926; Evers, Komm zum KStG, Berlin 1927; Kennerknecht, Komm zum KStG, 5. Aufl, Köln 1937; Vogel, Das StÄndG 1961, BB 1961, 685; Baranowski, Gewinnverwirklichung bei der Überführung von WG in eine ausl BetrSt?, DB 1962, 881; Jung, Die Verlegung der Geschäftsleitung und des Sitzes dt Kap-Ges oder von BetrSt ins Ausl unter besonderer Berücksichtigun...mehr

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zfs 03/2022, Der Öffentlich... / 4. Allgemeine Termininformationen

Während bei großen Strafverfahren die Öffentlichkeit den Medien häufig vorab entnehmen kann, an welchen Tagen Verhandlungen stattfinden sollen, wird bei Bußgeldsachen erst mit dem Terminzettel und nicht noch auf anderem Wege zuvor darüber informiert, an welchen Tagen welche Bußgeldverfahren verhandelt werden.[19] Allenfalls mag bekannt sein, dass ein bestimmter Richter üblic...mehr

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zfs 03/2022, Der Öffentlich... / 6. Zwischenergebnis

Die hier aufgeführten Argumente sprechen stark für eine Zulässigkeit des Vorziehens einer Hauptverhandlung. Das mag man als interessensgeleitet oder zumindest als sehr pragmatisch gedacht ansehen. Es kann aber auch schlicht daran liegen, dass es keine gewichtigen Argumente gegen eine Zulässigkeit gibt. Das einvernehmliche Vorziehen von Bußgeldverhandlungen begegnet bei nähere...mehr

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FF 03/2022, Anpassung des V... / 2. Vereinbarungen zur Höhe des Unterhalts

Unterhaltsvereinbarungen werden nicht selten schon im Vorfeld der erwarteten Entscheidung über die Aussetzung der Kürzung getroffen. Davon muss auch nicht abgeraten werden, jedoch sind zwei Punkte wichtig: Zum einen ist der zu zahlende Unterhalt weder mit der zu erwartenden Aussetzung der Kürzung noch mit dem Unterhalt gleichzusetzen, welcher sich ohne die Kürzung durch den V...mehr

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zfs 03/2022, Der Öffentlich... / III. Die forensische Praxis beim Bußgeldverfahren

Die meisten Richter handeln bewusst oder unbewusst nach dem vom BGH für den Strafprozess formulierten Grundsatz: "Das Vertrauen in eine Terminsankündigung umfasst der Öffentlichkeitsgrundsatz nicht (BGH NStZ 84, 134; 4 StR 89/06 vom 18.7.2006)" [8] Selbst ein Aushang mit den Sitzungsterminen vor dem Verhandlungssaal wird nicht als zwingend erachtet, weil ein "so weitreichende...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.2 Bedeutung der Neuregelung

Tz. 10 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Anlass der Einf der Zinsschranke waren vor allem einige "Schwächen" des § 8a KStG aF. Die Fin-Verw hatte den Anwendungsbereich dieser Regelung in Fällen der Finanzierung durch außenstehende Dritte (§ 8a Abs 1 S 3 KStG aF) auf sog Back-to-Back-Sachverhalte begrenzt. Diese einschr Auslegung wurde vom Ges-Geber als zu großzügig empfunden. Vor a...mehr

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zfs 03/2022, Der Öffentlich... / VII. Fazit

Das einvernehmliche Vorziehen einer Hauptverhandlung in Bußgeldsachen verstößt nicht gegen den Öffentlichkeitsgrundsatz. Es gelten die folgenden Grundsätze: Findet eine Hauptverhandlung statt, muss diese öffentlich sein. Es genügt, wenn ein präsentativer Teil von potenziellen Zuhörern teilnehmen kann. Nicht erforderlich ist, die Hauptverhandlung zwingend zum ursprünglich ang...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.4 Vereinbarkeit mit Verfassungsrecht

Tz. 35 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Gelegentlich werden gegen die Entstrickungsbesteuerung verfassungsrechtliche Bedenken hervorgebracht (s ausführlich, die Verfassungskonformität begründend Müller, Die Besteuerung stiller Reserven bei Ausl-Bezug im Spannungsfeld zwischen Verfassung, Abkommens- und Europarecht, (Diss), Baden-Baden 2012; hierzu s auch Oppel, ISR 2016, 298, 302;...mehr

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FF 03/2022, Handbuch Familienrecht

Gerhardt/v. Heintschel-Heinegg/Klein12. Aufl. 2021, 3437 Seiten, kartoniert, Luchterhand Verlag, 169 EUR Mit der 12. Auflage ist das bislang unter dem Titel eingeführte "Handbuch des Fachanwalts Familienrecht" geändert worden in "Handbuch Familienrecht". Der Autorenstamm hat sich ebenfalls teilweise verändert. Ausgeschieden sind Büte, Maier, Schwarzer und Strifler-Sapper; neu...mehr

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FF 03/2022, Rechtsprechung ... / Verfahrensrecht

EGMR (5. Sektion, Urt. v. 2.12.2021 – Beschwerde Nr. 36516/19: Jallow./.Norwegen) Es stellt keine Verletzung von Art. 6 EMRK (Recht auf ein faires Anhörungsrecht) dar, wenn ein Vater, der kein Einreisevisum erhalten hat, in einem Sorgerechtsverfahren nur via Skype an der richterlichen Anhörung teilnimmt, sein Rechtsanwalt aber an dem gesamten Verfahren teilgenommen hat und er...mehr

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FF 03/2022, Modernes Familienrecht?

Klaus Schnitzler Der Koalitionsvertrag der neu gebildeten Ampelregierung nach der Bundestagswahl im September 2021 verspricht ein modernes Familienrecht. Unstreitig hat der Bundestag in der vergangenen Legislaturperiode einige Reformvorhaben im Familienrecht nicht umgesetzt, wie z.B. das Abstammungsrecht und andere Teilbereiche im Familienrecht. Ein leidiges Thema hat der alte...mehr

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zfs 03/2022, Fahreignungs-B... / 1 Aus den Gründen:

I. [1] Der Antragsteller wendet sich gegen den Sofortvollzug hinsichtlich der Entziehung seiner Fahrerlaubnis (Klassen AM, B und L, erteilt am 26.8.2015) und der Verpflichtung zur Abgabe seines Führerscheins. [2] Aus dem Fahreignungsregister ergeben sich – soweit hier von Bedeutung – folgende Eintragungen des Antragstellers: [3]mehr

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zfs 03/2022, Maßgeblicher Z... / 3 Anmerkung:

Die Entscheidung präzisiert die Rechtsprechung zur fiktiven Abrechnung in zwei wesentlichen Punkten: 1. a) Zum einen stellt sie erneut klar, dass die fiktive Abrechnung durchaus eine reale ist, nämlich in dem Sinne als sich die Kosten, die in diese Abrechnung einzustellen sind, genau an dem Aufwand zu orientieren haben, den der Geschädigte betreiben muss, um die zur Wiederher...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse

„(3) [1] Eine Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse ...” a) Körperschaftsteuersubjektfähigkeit Rz. 99 [Autor/Stand] Überblick. Vom persönlichen Anwendungsbereich des § 50d Abs. 3 EStG (s. Rz. 100) sind nur solche (inländischen oder ausländischen, vgl. Rz. 107 f.; unbeschränkt oder beschränkt körperschaftsteuerpflichtige, vgl. Rz. 105) Rechtsgebilde ("Körperscha...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Principal Purpose Test ("PPT", Satz 2 Alt. 1)

a) Systematik Rz. 504 [Autor/Stand] Regelungsinhalt. Nach § 50d Abs. 3 Satz 2 Alt. 1 EStG wird der Entlastungsanspruch – trotz Vorliegens der Voraussetzungen des Satzes 1 – nicht versagt, soweit (vgl. Rz. 510 ff.) die Körperschaft nachweist (vgl. Rz. 515 ff.), dass keiner der Hauptzwecke (vgl. Rz. 546 ff.) ihrer Einschaltung (vgl. Rz. 525 ff.) die Erlangung eines steuerlichen...mehr

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zfs 03/2022, Fahrerlaubnis ... / 1 Aus den Gründen:

I. [1] Die Kl. begehrt die Feststellung, dass die ihr gegenüber ergangene Anordnung, an einem Aufbauseminar für Fahranfänger teilzunehmen, rechtswidrig gewesen ist. [2] Mit rechtskräftigem Bußgeldbescheid vom 28.10.2019 setzte die Zentrale Bußgeldstelle im Bayerischen Verwaltungsamt, gestützt u.a. auf § 24 StVG, § 3 Abs. 1 StVO, Lfd. Nr. 8.1 BKat, eine Geldbuße in Höhe von 75,...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. DBA

Rz. 66 [Autor/Stand] Grundsätzliches Verhältnis zu DBA. § 50d Abs. 3 EStG knüpft tatbestandlich an die aus einem DBA fließenden materiellen Rechte eines Steuerpflichtigen an ("... hat auf der Grundlage eines Abkommens...", vgl. Rz. 149 ff.) und versagt diese Rechte bei Vorliegen der übrigen Tatbestandsvoraussetzungen. Für die Anwendung des § 50d Abs. 3 EStG ist daher (tatbes...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

a) Kommentare und Einzelschriften Brandis/Heuermann, Komm zum Ertragsteuerrecht, Vlg Franz Vahlen München (vormals Blümich); Frotscher/Drüen, Komm zum KStG und UmwStG, Haufe-Vlg (vormals Frotscher/Maas); Frotscher/Geurts, Komm zum EStG, Haufe-Vlg; Gosch, KStG, 4. Aufl (2020), CH Beck Vlg; Heuser/Theile, IAS/IFRS-Hdb – Einzel- und Konzernabschluss; 2. Aufl (2005), Vlg Otto Schmidt...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Erstes Missbrauchsindiz: Fehlende persönliche Entlastungsberechtigung (Satz 1 Nr. 1)

a) Systematik Rz. 167 [Autor/Stand] Regelungssystematik. Die Nr. 1 statuiert das erste Missbrauchsindiz. Nach der Gesetzeskonzeption soll ein Indiz für einen steuerlichen Gestaltungsmissbrauch sein, wenn den an der Körperschaft Beteiligten oder durch diese begünstigten Personen der geltend gemachte Entlastungsanspruch nicht zustände, wenn sie (fiktiv) die abzugsteuerpflichtig...mehr

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Richtiges Verhalten bei Haf... / 2 Verhalten bei Ermittlungen

Unfälle, Schadensfälle und Umweltschäden sind Ereignisse, die immer unerwartet und zur falschen Zeit eintreten. Sie können in wenigen Stunden ein gesamtes Unternehmen lähmen oder gar zum Stillstand bringen. Sind Unternehmer und Führungskräfte nicht bestens auf ein solches unerwartetes Ereignis vorbereitet, kann es schnell zu einer nachhaltigen Krise kommen. Jeder schwere Unf...mehr

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Richtiges Verhalten bei Haf... / 1.2 Grobe Fahrlässigkeit

Strafbare Handlung Eine grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn jemand den Schaden für möglich gehalten und trotzdem falsch gehandelt hat. In diesem Fall hat die Person darauf spekuliert, dass der Schaden nicht eintritt. Er hat ein zu hohes Restrisiko akzeptiert. Die einfache Fahrlässigkeit reicht bereits zur Verhängung eines Verwarngeldes oder einer Geldbuße. Bei einer groben F...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / cc) Angaben zu nichtfinanziellen Aspekten

Rn. 249 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Welche Angaben zu den nichtfinanziellen Aspekten zu machen sind, regelt § 289c Abs. 3. Danach sind jeweils diejenigen Angaben zu tätigen, die für das Verständnis des Geschäftsverlaufs, des Geschäftsergebnisses, der Lage des UN sowie der Auswirkungen seiner Geschäftstätigkeit auf die nichtfinanziellen Aspekte erforderlich sind (Satz 1). Mit d...mehr

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Gesamtstrafenbildung im Ste... / 3. Erhöhung der Einsatzstrafe

In der zweiten Stufe werden die Einzelstrafen nicht einfach addiert. Auch stellt die höchste Einzelstrafe nicht automatisch die Gesamtstrafe dar. Vielmehr wird auf die Gesamtstrafe erkannt, indem die höchste Einzelstrafe – die sog. Einsatzstrafe – erhöht wird (§ 54 Abs. 1 S. 2 StGB i.V.m. § 369 Abs. 2 AO). Diese Vorgehensweise bezeichnet man als Asperationsprinzip. Sind die E...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Bericht zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit

Rn. 328 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Durch das sog. Gesetz zur Förderung der Entgelttransparenz zwischen Frauen und Männern (EntgTranspG) vom 30.06.2017 (BGBl. I 2017, S. 2152ff.) werden bestimmte lageberichtspflichtige UN u. a. dazu verpflichtet, einen Bericht zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit (sog. Entgeltbericht) als Anlage zum Lagebericht zu erstellen (vgl. auch Rimm...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3.4 Erlaubnis des Richters am Amtsgericht nach § 758a ZPO

Rz. 21 Gegen die Entscheidungen nach diesen Bestimmungen, die vom Richter am Amtsgericht und nicht vom Vollstreckungsgericht erlassen werden, ist die sofortige Beschwerde nach § 793 ZPO der richtige Rechtsbehelf, ohne dass es darauf ankommen kann, ob der Schuldner gehört wurde oder nicht (OLG Koblenz, MDR 1986, 64; OLG Hamm, NJW 1984, 1972; a. A. in den Fällen ohne Anhörung ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5.2 Zuständigkeit

Rz. 29 Zuständig für die Entscheidung ist das Vollstreckungsgericht (§ 764 ZPO) und im Falle des § 930 Abs. 1 Satz 3 ZPO das Arrestgericht (OLG Frankfurt/Main, Rpfleger 1980, 485). Die Zuständigkeit ist ausschließlich (§ 802 ZPO). Erlässt das Beschwerdegericht im Verfahren nach § 793 ZPO (auf Antrag und sofortige Beschwerde des Gläubigers hin und ohne die Anhörung des Schuld...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.12 Verfahren zur Vermögensauskunft

Rz. 16 Der besondere Rechtsbehelf zugunsten des Schuldners, wie der zurzeit in § 900 Abs. 4 ZPO vorgesehene Widerspruch, wird im Wege der Reform der Sachaufklärung zum 1.1.2013 abgeschafft. Bestreitet der Schuldner die Verpflichtung zur Abgabe der Vermögensauskunft wegen Nichtvorliegens der allgemeinen Vollstreckungsvoraussetzungen oder wegen der in § 802d ZPO n. F. geregelt...mehr