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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, ... / 4.1.4 EuGH-Rechtsprechung: Gründungstheorie in der EU?

Jens Münch
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Tz. 77

Stand: EL 115 – ET: 09/2024

Es war lange Zeit umstritten, ob und inwieweit die in D wie auch in anderen EU-Staaten geltende Sitztheorie mit dem EG-Recht vereinbar ist. Die in Art 49 und 54 AEUV geregelte Niederlassungsfreiheit, nach der Angehörige eines Mitgliedstaates in einem anderen Mitgliedstaat zu den gleichen rechtlichen Bedingungen eine Erwerbstätigkeit ausüben können wie die Angehörigen des Aufnahmestaates, gilt auch für jur Pers. Das sich hieraus ergebende Diskriminierungsverbot wird bei konsequenter Anwendung der Sitztheorie verletzt. Das hat der EuGH inzwischen durch mehrere Entsch herausgearbeitet:

"Daily-Mail"

In diesem ersten bedeutsamen Urt (s Urt des EuGH v 27.09.1988, RIW 1989, 304) ging es um eine nach englischem Recht gegründete sog PLC, die ihren statuarischen und ihren Verwaltungssitz von GB in die NL verlegen wollte. Nach englischem StR bedurfte es hierzu einer Genehmigung der Fin-Verw. Diese wurde versagt. Die PLC sah hierin einen Verstoß gegen die Niederlassungsfreiheit nach Art 43 und 48 EGV. Dem schloss sich der EuGH allerdings nicht an. Zur Begr führte er aus, dass die Niederlassungsfreiheit einer Gesellschaft nicht das Recht gewährt, ihren Verwaltungssitz "unter Bewahrung ihrer Eigenschaft als Gesellschaft" des Gründungsstaats zu verlegen. Damit verbunden war seinerzeit die Feststellung des EuGH, dass auch die hier dem Rechtsstreit zugrunde liegende stliche Wegzugsbeschränkung nicht gegen die Niederlassungsfreiheit verstößt. In der Lit wurde diese Entsch seinerzeit überwiegend als Bestätigung der Sitztheorie gesehen (zB s Lutter, BB 2003, 7, Triebel/von Hase, BB 2003, 2409), obgleich ein an der Entsch beteiligter EuGH-Richter ausdrücklich darauf hinwies, dass der Daily-Mail-Entsch nur für die Auswanderungsfreiheit Bedeutung zukommt, dass i...

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