Fachbeiträge & Kommentare zu Richter

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§ 4 Außergerichtliche Tätig... / 2. Die Berechnung der Beratungsgebühr gegenüber Verbrauchern

Rz. 92 Nach § 34 Abs. 1 S. 1 RVG kann der RA auch mit einem Verbraucher (Definition in § 13 BGB) eine Gebührenvereinbarung abschließen. Nur wenn dies nicht geschieht gelten die nachstehenden Erläuterungen. Der RA berechnet dann die "übliche Vergütung" nach dem BGB (siehe Rdn 89 ff.). Dabei hat der RA gegenüber dem Verbraucher die Höchstgebühren nach § 34 Abs. 1 S. 3 RVG zu b...mehr

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§ 2 Die Grundlagen des RVG / X. Die Vergütungsfestsetzung gegen den eigenen Auftraggeber (§ 11 RVG)

Rz. 82 → Dazu Aufgaben Gruppe 15 Vorbemerkung: Gemäß § 1 Abs. 1 S. 1 RVG erhält der RA eine Vergütung, die sich aus Gebühren und Auslagen zusammensetzt (vgl. § 1 Rdn 4 ff.). Im Verhältnis zwischen RA und Mandant kann die dem RA zustehende Vergütung im Vergütungsfestsetzungsverfahren nach § 11 RVG gerichtlich festgesetzt werden. Dagegen werden im Verhältnis der Prozessparteien ...mehr

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§ 10 Die Gebühren in Strafs... / I. Das Bußgeldverfahren gemäß dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten

Rz. 93 Strafbare Handlungen können nach dem StGB mit Freiheitsstrafe oder mit Geldstrafe bestraft werden. Zahlreiche Gesetzesverstöße werden nach anderen Gesetzen (z. B. Jugendschutzgesetz, Straßenverkehrsordnung) mit Geldbußen geahndet. Mit Geldbußen bedrohte Handlungen werden Ordnungswidrigkeiten genannt. Auch das "Gesetz über Ordnungswidrigkeiten" (OWiG) nennt in den §§ 1...mehr

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Aufgabenteil / 10. Gebühren bei vorzeitiger Beendigung, bei Sachanträgen und bei Nichterscheinen einer Partei (→ § 7 Rdn 26 ff.)

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§ 4 Außergerichtliche Tätig... / 1. Die Berechnung der "üblichen Vergütung" nach dem BGB

Rz. 89 Hinweis: Nach § 34 Abs. 1 S. 2 RVG erhält der RA, nur wenn keine Vereinbarung über die Ratgebühr getroffen worden ist, Gebühren nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts. Bei diesen Vorschriften handelt es sich um die §§ 315, 316, 612 Abs. 2 und 632 Abs. 2 BGB. Nach § 612 Abs. 2 BGB ist für anwaltliche Beratungstätigkeiten (Dienstvertrag) für den Fall, dass die Höh...mehr

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Aufgabenteil / 20. Gebühren in der Zwangsvollstreckung (→ § 8 Rdn 2 ff.)

Aufgabenteil Gruppe 20 Hinweis: Alle Aufträge zur Zwangsvollstreckung werden mit der Post versandt, falls in einzelnen Aufgaben nicht anders angegeben.mehr

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Aufgabenteil / 22. Gebühren in Strafsachen und Bußgeldsachen (→ § 10 Rdn 1 ff.)

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§ 7 Bürgerliche Rechtsstrei... / I. Die Gebühren des Verkehrsanwalts

Rz. 78 Wenn für einen Prozess ein auswärtiges Gericht örtlich zuständig ist, dann hat der Kläger drei Alternativen, sich anwaltlich vertreten zu lassen:mehr

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§ 1 Die Grundlagen des Kost... / B. Die Kostengesetze

Rz. 2 Die vier wichtigsten Kostengesetze sind:mehr

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Steuerbefreiung von Bildung... / 4. Der problematische Begriff des "spezialisierten Unterrichts"

Trotz dieser Einschränkung konnte man damals noch hoffen, dass kein Widerspruch zur bisherigen Rechtsprechung, sondern nur eine einschränkende Präzisierung bestand. Die klare Versagung der Steuerbefreiung hätte darauf beruhen können, dass der Fahrunterricht, so wichtig und banal dies als allgemeine Fähigkeit sein mag, in den Mitgliedstaaten zum Lehrplan von Schul- und Hochsc...mehr

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§ 2 Die Grundlagen des RVG / IV. Vorbereitungs-, Neben- und Abwicklungstätigkeiten (§ 19 RVG)

Rz. 153 In § 19 RVG wird angeordnet, dass zu einem Rechtszug oder einem Verfahren auch alle Vorbereitungs-, Neben- und Abwicklungstätigkeiten sowie Nebenverfahren gehören. Dies bedeutet, dass diese genannten Tätigkeiten alle zusammen eine einzige Angelegenheit bilden, sodass die Gebühren nur einmal entstehen können. Dies gilt nur dann nicht, wenn eine dieser Tätigkeiten scho...mehr

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§ 1 Die Grundlagen des Kost... / 3. Der Kostenfestsetzungsbeschluss

Rz. 57 Über den Kostenfestsetzungsantrag entscheidet der Rechtspfleger, nachdem er dem Gegner durch Übersendung einer Kopie des Kostenfestsetzungsantrages Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb einer Frist von zwei Wochen gegeben hat. Hierdurch gewährt er dem Gegner rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG). Bestreitet der Gegner tatsächliche Angaben des Antragstellers, dann is...mehr

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§ 2 Die Grundlagen des RVG / 6. Beauftragung mit Einzelhandlungen

Rz. 142 Der § 15 Absatz 5 RVG wird durch § 15 Absatz 6 RVG ergänzt, indem dort bestimmt wird, dass ein RA für die Ausführung von mehreren Einzeltätigkeiten, die zu derselben Angelegenheit gehören, nicht mehr Gebühren beanspruchen darf, als wenn er von Anfang an als Prozessbevollmächtigter alle diese Einzeltätigkeiten erledigt haben würde. Die Höchstgrenze, bis zu der er für ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Einkünftekorrektur nach § 1 Abs. 1 AStG bei gewinnmindernder Ausbuchung einer unbesichert im Konzern begebenen Darlehensforderung

Leitsatz 1. Die Abgrenzung zwischen betrieblich veranlassten Darlehen und durch das Gesellschaftsverhältnis veranlassten Einlagen ist anhand der Gesamtheit der objektiven Verhältnisse vorzunehmen. Einzelnen Kriterien des Fremdvergleichs ist dabei nicht die Qualität unverzichtbarer Tatbestandsvoraussetzungen beizumessen (Bestätigung des Senatsurteils vom 29.10.1997 – I R 24/9...mehr

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Disziplinarische Ahndung vo... / 3.1 Gegen welche Beamte kann ein Disziplinarverfahren eingeleitet werden?

Ein Disziplinarverfahren kann gegen alle Beamte des Landes[45], der Gemeinden, der Landkreise und der sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts eingeleitet werden (§ 1 Abs. 1 LDG BW). Dies gilt auch für Ruhestandbeamte (§ 1 Abs. 1 LDG BW) – bei diesen kann sowohl eine Dienstpflichtverletzung geahndet we...mehr

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U / Unaufmerksamer/schlafender Richter [Rdn 3113]

Rdn 3114 1. Fraglich ist, wie sich der Verteidiger verhalten soll, wenn er feststellt, dass einer der beteiligten Richter der HV nicht aufmerksam folgt. Die bloße Unaufmerksamkeit eines Richters ist nämlich nur dann absoluter Revisionsgrund nach § 338 Nr. 1, wenn sie sich über einen erheblichen Zeitraum (zuletzt BSG NJW 2017, 3183) erstreckt, z.B. bei Übermüdung (BGHSt 2, 14...mehr

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B / Blinder/stummer Richter [Rdn 1425]

Rdn 1426 Literaturhinweise: Hunsmann, Die Mitwirkung hör-, seh- und sprachbehinderter Personen im Strafverfahren, StRR 2014, 324 Reichenbach, Die Mitwirkung blinder Richter im Strafverfahren, NJW 2004, 3160 Schulze, Blinde Richter – aktueller Stand von Diskussion und Rechtsprechung, MDR 1995, 670. Rdn 1427 1. Uneinheitlich beantwortet die Rspr. die Frage, ob ein blinder Richter...mehr

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A / Ablehnungsgründe, Befangenheit, Verhalten/Äußerungen des Richters [Rdn 97]

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A / Ausschluss eines Richters [Rdn 543]

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A / Ablehnungsgründe, Befangenheit, Verhalten/Äußerungen des Richters [Rdn 34]

Rdn 35 Literaturhinweise: S.a. die Hinw. bei → Ablehnung eines Richters, Allgemeines, Teil A Rdn 2, und bei → Ablehnungsgründe, Befangenheit, Allgemeines, Teil A Rdn 17. Rdn 36 1. Das (bisherige) Verhalten des Richters oder (früher gemachte) Äußerungen können die Ablehnung begründen, wenn deshalb die Besorgnis begründet ist, dass er nicht unvoreingenommen an die Sache herange...mehr

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A / Ausschluss eines Richters [Rdn 811]

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A / Ablehnung eines Richters, Allgemeines [Rdn 1]

Rdn 2 Literaturhinweise: Arzt, Der befangene Strafrichter, 1969 Bock, Besorgnis der Befangenheit des Richters (§ 24 Abs. 1 StPO) nach gegen diesen gerichteter Straftat des Angeklagten, StraFo 2017, 141 Burhoff, Aktive Verteidigung – Widerstreit im Strafprozess, StraFo 2008, 62 ders., Die nichteheliche Lebensgemeinschaft im Straf(verfahrens)recht, StRR 2008, 287 ders., Änderungen...mehr

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A / Ablehnung eines Richters, Allgemeines [Rdn 8]

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A / Ablehnungsverfahren [Rdn 59]

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A / Ablehnungsverfahren [Rdn 126]

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B / Besetzungsfragen [Rdn 1200]

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A / Ablehnungsverfahren, Rechtsmittel [Rdn 162]

Rdn 163 Literaturhinweise: S. die Hinweise bei → Ablehnung eines Richters, Allgemeines, Teil A Rdn 8. Rdn 164 1. Im Ablehnungsverfahren steht dem Beschuldigten ein Rechtsmittel gegen die auf sein Ablehnungsgesuch hin ergangene Entscheidung nur beschränkt zu. Im Einzelnen gilt: Rdn 165 2. Nicht anfechtbar ist nach § 28 Abs. 1 der Beschluss, durch den die Ablehnung für begründet...mehr

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A / Ablehnungsgründe, Befangenheit, Vorbefassung [Rdn 115]

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A / Ablehnungsgründe, Befangenheit, persönliche Verhältnisse [Rdn 86]

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A / Ablehnungsgründe, Befangenheit, persönliche Verhältnisse [Rdn 23]

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V / Vorführung des Beschuldigten [Rdn 5218]

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A / Ablehnungsgründe, Befangenheit, Allgemeines [Rdn 16]

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A / Ablehnungsgründe, Befangenheit, Vorbefassung [Rdn 48]

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B / Besetzungseinwand [Rdn 931]

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A / Ablehnungsgründe, Befangenheit, Allgemeines [Rdn 81]

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§ 1 Grundlagen und Einführung / II. Erläuterungen

Rz. 4 Es handelt sich bei dem Kurzmuster um eine rein dingliche Teilung gemäß § 8 WEG. Vorratsaufteilungen haben außerordentlich zugenommen. Die Gründe hierfür sind und waren insbesondere die immer größere Verbreitung Sozialer Erhaltungsverordnungen und jüngst der Erlass des Gesetzes zur Mobilisierung von Bauland (Baulandmobilisierungsgesetz)[14] mit weitreichenden Beschränku...mehr

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A / Ablehnung, Selbstablehnung [Rdn 75]

Rdn 76 Literaturhinweise: S. die Hinw. bei → Ablehnung eines Richters, Allgemeines, Teil A Rdn 9. Rdn 77 1. Nach § 30 kann ein Richter Umstände, aus denen sich Ausschließungsgründe nach §§ 22, 23 oder ­Befangenheitsgründe nach § 24 ergeben können (→ Ablehnungsgründe, Befangenheit, Allgemeines, Teil A Rdn 81; → Ausschluss eines Richters, Teil A Rdn 543), selbst anzeigen. Es en...mehr

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A / Ablehnungsantrag [Rdn 52]

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A / Ablehnungszeitpunkt [Rdn 100]

Rdn 101 Literaturhinweise: Burhoff, Die Änderungen im Ablehnungsrecht (§§ 25, 26, 29 StPO) durch das "Gesetz zur Modernisierung des Strafverfahrens v. 10.12.2019", StRR 6/2020, 6 = VRR 2/2020, 4 Meyer-Mews, Der Befangenheitsantrag nach erfolgloser Gegenvorstellung, StraFo 2000, 369 s.a. die Hinw. bei → Ablehnung eines Richters, Allgemeines, Teil A Rdn 2. Rdn 102 1. Kommt im EV ...mehr

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A / Ablehnungszeitpunkt [Rdn 169]

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V / Verlesung von Protokollen, Verlesung nach Zeugnisverweigerung [Rdn 3573]

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D / Durchsuchung, Anordnung, Verfahren/Gefahr im Verzug [Rdn 1797]

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A / Ablehnungsgründe, Befangenheit, Verhalten des Ablehnenden [Rdn 93]

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R / Richterliche Vernehmung, Beschuldigter [Rdn 4009]

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B / Blutproben vom Beschuldigten [Rdn 1483]

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E / Eröffnungsbeschluss [Rdn 2332]

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R / Revision, Begründung, Verfahrensrüge [Rdn 2753]

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K / Körperliche Untersuchungen des Beschuldigten [Rdn 2896]

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M / Mündliche Haftprüfung [Rdn 3120]

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A / Ablehnungsgründe, Befangenheit, Verhalten des Ablehnenden [Rdn 30]

Rdn 31 Literaturhinweise: S. die Hinw. bei → Ablehnung eines Richters, Allgemeines, Teil A Rdn 2, und bei → Ablehnungsgründe, ­Befangenheit, Allgemeines, Teil A Rdn 17. Rdn 32 1. Aus seinem eigenen Verhalten kann der Ablehnende nach h.M. grds. keinen Ablehnungsgrund herleiten. Das wird damit begründet, dass er es sonst nämlich in der Hand hätte, sich nach Belieben dem/seinem ...mehr