Fachbeiträge & Kommentare zu Richter

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 08/2024, Erkennbare Erm... / III. Verfassungsbeschwerde gegen die Auslagenentscheidung

I.Ü. sei die Verfassungsbeschwerde zulässig und begründet. Der angegriffene Beschl. des AG v. 3.4.2023 verletzt die Betroffene in ihrem Grundrecht aus Art. 18 Abs. 1 SächsVerf in seiner Ausprägung als Willkürverbot. 1. Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde Die Verfassungsbeschwerde sei zulässig. Insbesondere habe die Betroffene den Rechtsweg i.S.d. § 27 Abs. 2 S. 1 SächsVerfG...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 08/2024, Rahmengebühren... / IV. Bedeutung für die Praxis

Manchmal weiß man bei gebührenrechtlichen Entscheidungen nicht, ob man lachen oder weinen soll, wenn man sie gelesen hat. Ich habe mich hier mal wieder – leider – für das Weinen entschieden. Denn der Beschluss ist eine der vielen gebührenrechtlichen Entscheidungen gerade zum Bußgeldverfahren, die in meinen Augen ein für eine Beschwerdekammer eines LG zu großes Maß an gebühre...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Das erste Gespräch

Rz. 636 [Autor/Stand] Das erste Gespräch mit dem Mandanten ist zumeist der Dreh- und Angelpunkt einer vertrauensvollen künftigen Zusammenarbeit. Ohne Vertrauensverhältnis, wird man die Verteidigung zumeist nicht erfolgversprechend durchführen können. Rz. 637 [Autor/Stand] Der Verteidiger ist aber für den Mandanten ein Fremder. Um sich in einer fremden Situation abzusichern, b...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Nachlass als wertbilden... / VI. ABC der nicht anzusetzenden Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten

Rz. 62 Nicht anzusetzen sind insbesondere folgende Vermögens- bzw. Schuldpositionen:mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Verkehrsrecht mit dem Beschuldigten

Rz. 356 [Autor/Stand] Der uneingeschränkte Verkehr zwischen Verteidiger und Beschuldigtem gehört zu den unabdingbaren Voraussetzungen jeder Strafverteidigung in einem Rechtsstaat[2] und ist in § 148 StPO ausdrücklich festgeschrieben. Eine "konkrete und wirkliche" Verteidigung, insbesondere eine hinreichende Beratung, ist nur gewährleistet, wenn der Verteidiger jederzeit zu d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Länderübersicht / Literaturtipps

mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 6 Versicher... / 2.2.3 Beamte und beamtenähnliche Personen (Nr. 2)

Rz. 22 Nr. 2 regelt die Versicherungsfreiheit für Beamte und beamtenähnliche Personen, die an sich als Beschäftigte nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 versicherungspflichtig wären. Sie bedürfen wegen des eigenständigen und außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung sichergestellten Schutzes im Krankheitsfall jedoch nicht deren Schutz und sollen davon auch dann ausgeschlossen sein, we...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Rechnungsabgrenzung nach HG... / 6.3 Ausweispflicht und Wesentlichkeit

Rz. 93 Sofern die Voraussetzungen des § 250 Abs. 1 und 2 HGB bzw. § 5 Abs. 5 Satz 1 EStG kumulativ erfüllt sind, besteht sowohl handels- als auch steuerrechtlich ein Aktivierungs- bzw. Passivierungsgebot für aktive bzw. passive Rechnungsabgrenzungsposten. Umgekehrt ergibt sich aus dem Gesetzeswortlaut aber auch ein Bilanzierungsverbot für all jene Fälle, die die Voraussetzun...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Kassierer (Professiogramm) / 6 Aufgaben des Betriebsarztes

Mitwirkung bei der Analyse und Beurteilung der Gefährdungen gemeinsam mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit, Beratung zu einem sinnvollen Arbeitszeit-Pausen-Rhythmus, Motivation der Beschäftigten zu einem Wechsel der Arbeitstätigkeiten und Arbeitshaltungen üben den Arbeitstag (Wechsel zwischen Sitzen, Stehen und ggf. Gehen), Hinweise zu organisatorischen und personenbezogenen...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
§ 7 Zur Notwendigkeit von N... / 4.2.2 Überwachungs- und Prüfungspflichten

Rz. 50 Die Ausweitung der Inhalte der nichtfinanziellen Erklärung und des Nachhaltigkeitsberichts sowie eine Integration von Nachhaltigkeitspflichten in das betriebliche Risikomanagementsystem und in die Sorgfaltspflichten des Vorstands könnten eine Klarstellung der §§ 111, 107 Abs. 3, 171 AktG für den Aufsichtsrat nach sich ziehen. So schlägt der SFB in seinem Abschlussberi...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Buchführungsverstöße: Bedeu... / 2.2.1 Bankrott

Rz. 29 Der Straftatbestand des § 283 StGB soll den Gläubiger davor schützen, dass der Schuldner durch unterlassene bzw. mangelhafte Buchführung den Zugriff des Gläubigers auf tatsächlich vorhandenes Schuldnervermögen vereitelt, weil mangels aussagekräftiger Buchführungsunterlagen die bestehende Masse nicht vollständig festgestellt werden kann. Rz. 30 Im Einzelnen macht sich d...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Bilanzierungsverstöße: Rech... / 2.1.1.1 Mangelnde oder nicht rechtzeitige Bilanzaufstellung während einer Krise

Rz. 11 Nach § 283 Abs. 1 Nr. 7 StGB macht sich strafbar, wer bei Überschuldung oder bei drohender oder eingetretener Zahlungsunfähigkeit entgegen dem Handelsrecht Bilanzen so aufstellt, dass die Übersicht über seinen Vermögensstand erschwert wird, oder es unterlässt, die Bilanz seines Vermögens in der vorgeschriebenen Zeit aufzustellen. Rz. 12 Als Täter des § 283 StGB ("wer")...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 5... / 4.2 Erforderlichkeit der Mitwirkung der ehrenamtlichen Richter, insbesondere keine Mitwirkung nach § 5 Abs. 3 S. 2 FGO

Rz. 10 Die ehrenamtlichen Richter [1] wirken grundsätzlich bei allen Urteilen mit, wobei es unerheblich ist, ob mit oder ohne mündliche Verhandlung[2] entschieden wird. Nur wenn der Einzelrichter i. S . von § 5 Abs. 3 S. 1 FGO entscheidet, sind die ehrenamtlichen Richter vom Urteilsverfahren ausgeschlossen. Rz. 11 Bei Beschlüssen außerhalb der mündlichen Verhandlung [3] und auc...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 5... / 2 Personeller Bestand der Finanzgerichte (§ 5 Abs. 1 FGO)

Rz. 2 Ein FG besteht nach § 5 Abs. 1 Satz 1 FGO aus einem Präsidenten, den Vorsitzenden Richtern und weiteren Richtern in erforderlicher Anzahl. Jedes FG muss einen Präsidenten haben. Dieser hat eine Doppelstellung inne, zum einen als Richter, der den Vorsitz in einem Senat hat, zum anderen als Leiter der Gerichtsverwaltung, der insb. nach § 31 FGO die Dienstaufsicht ausübt.[...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 5... / 4.1 Grundsatz der Kollegialentscheidung (§ 5 Abs. 3 S. 1 FGO)

Rz. 6 Die Senate entscheiden grundsätzlich in der Besetzung von drei Berufsrichtern und zwei ehrenamtlichen Richtern[1], was Ausdruck des Kollegialprinzips ist. Gehören dem Senat Richter auf Probe oder kraft Auftrags an oder ist ein Richter an den Senat abgeordnet, ist dies im Geschäftsverteilungsplan kenntlich zu machen.[2] Bei einer gerichtlichen Entscheidung darf nur ein ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 5... / 5 Einzelrichterentscheidungen nach § 5 Abs. 4 FGO

Rz. 16 § 5 Abs. 4 FGO sieht die Möglichkeit vor, ein Übergewicht der ehrenamtlichen Richter gegenüber dem Berufsrichter zu schaffen. Zurzeit hat allerdings kein Bundesland von der Ermächtigung des § 5 Abs. 4 FGO Gebrauch gemacht.[1]mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 5... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 5 FGO enthält für die Finanzgerichte in Abs. 1 Regelungen zur personellen Zusammensetzung, in Abs. 2 zur Organisation nebst gerichtsinterner Geschäftsverteilung und in Abs. 3 und 4 zur Besetzung der Spruchkörper. Die Vorschrift gilt nicht für den BFH, dessen Organisation in § 10 FGO geregelt ist. Sie wird ergänzt durch die über § 4 FGO entsprechend anwendbaren Vorschr...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 5... / 3 Senatsverfassung (§ 5 Abs. 2 FGO)

Rz. 4 Finanzgerichte sind obere Landesgerichte.[1] Sie stehen auf einer Ebene mit Oberlandesgerichten oder Oberverwaltungsgerichten. Infolgedessen sieht § 5 Abs. 2 Satz 1 FGO – wie bei diesen – vor, dass bei ihnen Senate gebildet werden.[2] Wer die Anzahl der Senate bei den einzelnen FG bestimmt, ist von den Ländern in den Ausführungsgesetzen zur FGO unterschiedlich geregelt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 07/2024, Die gemeinnüt... / III. Besonderheiten der gGmbH – wesentliche Unterschiede zur gemeinnützigen Stiftung

Die gGmbH zeichnet sich im Vergleich zur gemeinnützigen Stiftung durch ihre "Reversibilität und Flexibilität"[28] aus, die im Wesentlichen in zwei Unterschieden begründet ist: Anders als die rechtsfähige Stiftung ist die gGmbH frei von staatlicher Aufsicht.[29] Weder der Stifter noch die Organe werden von den umfangreichen Befugnissen der Stiftungsaufsicht eingeschränkt. Die ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Schuldrechtlich vermittelte Beherrschung

... oder unmittelbar oder mittelbar ein Anspruch auf mehr als die Hälfte des Gewinns oder des Liquidationserlöses dieser Gesellschaft zusteht. Rz. 216 [Autor/Stand] (Auch) Schuldrechtliche Beherrschungskriterien. Eine Beherrschung i.S.d. § 7 Abs. 1 Satz 1 liegt nach § 7 Abs. 2 dann vor, wenn wenigstens eines der dort aufgeführten Beherrschungskriterien erfüllt ist (s. Rz. 181...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verzeichnis der ausgeschiedenen Mitarbeiter

Dr. Volker Arends Unternehmensfinanzierung (zusammen mit Hofert von Weiss) 1. – 4. Auflage Dr. Sabine Ebert EWIV 1. – 2. Auflage Prof. Dr. Jens Escher Poolverträge (2. Auflage zusammen mit Richter, 3. – 5. Auflage zusammen mit Haag) 2. – 5. Auflage Dr. Heiner Feldhaus Umwandlungsrecht 3. – 4. Auflage Dr. Anna Katharina Gollan Stiftungen und Unternehmen (2. Auflage zusammen mit Richte...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/Schönfeld, Außensteuerrecht, Kommentar, AStG § 7 Beteiligung an ausländischer Zwischengesellschaft

Verfasser der nachstehenden Erläuterungen: Steuerberater Prof. Dr. Xaver Ditz, Steuerberater, Honorarprofessor an der Universität Trier M.Sc. Gabriel Hörnicke, LL.M. Rechtsanwalt und Steuerberater Prof. Dr. Dr. h.c. Franz Wassermeyer, Vors. Richter am BFH a.D., Honorarprofessor an der Universität Bonn Literaturverzeichnis Adrian/Rautenstrauch/Sterner, Gewerbesteuer bei der Hinzur...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 07/2024, Die gemeinnüt... / IV. Einkommensteuer – Sonderausgabenabzug

Zuwendungen an eine gGmbH sind im Vergleich zu Zuwendungen an nicht gemeinnützige Empfänger insoweit privilegiert, als dass der Zuwendende diese im Rahmen der Einkommensteuer als Sonderausgaben in Abzug bringen kann, wobei die Höchstbeträge aus § 10b Abs. 1 EStG gelten. Der sog. erweiterte Spendenabzug gem. § 10b Abs. 1a EStG, wonach Spenden in den Vermögensstock einer gemein...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 07/2024, Die gemeinnüt... / c. Vermögensausstattung, § 3 Abs. 1 Nr. 3 GmbHG

Das Stammkapital muss mindestens 25.000,00 EUR betragen, § 5 Abs. 1 GmbHG. Die Stammeinlagen sind regelmäßig sofort, bar und in voller Höhe zu erbringen, sodass die nachhaltige Verwirklichung des Gesellschaftszwecks sichergestellt ist.[13] Ob bzw. inwieweit die gGmbH über das Mindeststammkapital hinaus mit Vermögen zur Verfolgung der Gesellschaftszwecke ausgestattet werden so...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Tabellen / b) Vorgezogener Ruhestand

Rz. 225 Die gesetzliche Altersgrenze lag für Beamte und Richter bis 2011 grundsätzlich bei 65 Jahren, für Berufssoldaten und Vollzugsbeamte teils deutlich niedriger. Die Altersgrenze ist wie bei der gesetzlichen Rente für Beamte und Richter schrittweise auf 67 Jahre angehoben. Rz. 226 Nach einem Bericht der Frankfurter Rundschau [222] unter Berufung auf das Zahlenmaterial des ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 07/2024, Die gemeinnüt... / 2. Schädlichkeit eines wirtschaftlichen Geschäfts- oder’Zweckbetriebs?

Fraglich ist, ob das Unterhalten eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs (§ 14 AO) oder eines Zweckbetriebs (§ 65 AO) ganz oder teilweise einen Entfall der Steuerbefreiung zur Folge hat.[44] Die Finanzverwaltung ist der dahingehenden Auffassung der Rechtsprechung nicht gefolgt[45] und hat eine mildere Regelung getroffen.[46] Danach wird die Steuerbefreiung nicht dadurch ausg...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Prozessuale Aspekte / 2. § 278 Abs. 6 ZPO

Rz. 262 Hinweis Siehe auch § 2 Rdn 761 ff. Rz. 263 Das Justizmodernisierungsgesetz[327] änderte die Vorschriften des gerichtlichen Vergleiches zwecks Beschleunigung des Verfahrens. Rz. 264 § 278 ZPO – Gütliche Streitbeilegung, Güteverhandlung, Vergleichmehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Tabellen / aa) Statistisches Bundesamt

Rz. 229 Das Finanz- und Personalstatistikgesetz (FPStatG) [226] sieht vor, dass Statistiken vom Statistischen Bundesamt (§ 12 Abs. 1 FPStatG) über das Personal im öffentlichen Dienst (Personalstandstatistik, § 6 FPStatG) und die Empfänger von Versorgungsbezügen (Versorgungsempfängerstatistik, § 7 FPStatG Sonderversorgungsempfängerstatistik, § 8 FPStatG) geführt werden (§ 1 Nr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 07/2024, Ablehnungsantr... / 2 Aus den Gründen:

[…] II. Der Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde ist gemäß § 79 Abs. 1, § 80 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 OWiG statthaft und entsprechend den §§ 79 Abs. 3, 80 Abs. 3 OWiG, §§ 341, 344, 345 StPO form- und fristgerecht angebracht worden. Er hat auch in der Sache Erfolg. Der Betroffene hat verfahrensordnungsgemäß (§ 79 Abs. 3 Satz 1 OWiG, § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO) die unvertretbare...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 07/2024, zfs Aktuell / 4.1 Berichtigung der Pfändungsfreigrenzen

Am 24.5.2024 ist die Berichtigung der Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2024 v. 23.5.2024 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden (BGBl 2024 I Nr. 165a vom 24.5.2024). Danach wird in Nr. 1 Buchst. b der Bekanntmachung die Angabe "560,90 EUR" durch die Angabe "561,43 EUR" ersetzt. Die Berichtigung betrifft den Freibetrag nach § 850c Abs. 2 Satz 1 ZPO. Zugleich werden in d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 07/2024, Die gemeinnüt... / II. Umsatzsteuer

Darüber hinaus gilt für Leistungen der gGmbH gem. § 12 Abs. 2 Nr. 8a S. 1 UStG grundsätzlich der ermäßigte Umsatzsteuersatz von sieben Prozent, wobei die Einschränkungen für Leistungen im Zusammenhang mit dem wirtschaftlichen Geschäfts- bzw. Zweckbetrieb zu beachten sind, § 12 Abs. 2 Nr. 8a S. 2, 3 UStG.[36]mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Vergleich und Abfindung / b) Tatsachenvortrag und richterliche Rechtskenntnis

Rz. 329 Nach althergebrachter Rechtssitte (nach römischer Rechtsregel "Da mihi factum, dabo tibi ius",[392] siehe § 138 ZPO) sollte es im Zivilprozess genügen, vor Gericht lediglich den Sachverhalt darzustellen und auf korrekte richterliche Rechtsanwendung ("curia novit iura"[393]) zu vertrauen, ohne dass es der Erläuterung seitens der Prozessparteien zu juristischen Auslegu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 07/2024, Die gemeinnüt... / a. Firma und Sitz der GmbH, § 3 Abs. 1 Nr. 1 GmbHG

Die Firma der GmbH kann grundsätzlich frei gewählt werden. Für sie gelten die allgemeinen Regeln der §§ 17 ff. HGB, wobei insbesondere das Irreführungsverbot des § 18 Abs. 2 S. 1 HGB zu beachten ist. In der Praxis firmieren gGmbH häufig als "gGmbH" oder als "Stiftung-GmbH". Die Abkürzung "gGmbH" wurde ursprünglich vom OLG München[6] als firmenrechtlich unzulässig beanstandet,...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 07/2024, Die gemeinnüt... / B. Rechtliche Grundlagen

Die gGmbH ist eine GmbH, deren Gesellschaftszweck in der Verfolgung gemeinnütziger Zwecke i.S.d. §§ 51 ff. AO besteht. Dabei handelt es sich nicht um eine gesellschaftsrechtliche Sonderform der GmbH, sondern um eine GmbH mit steuerrechtlichem Sonderstatus.[3] Die gGmbH unterliegt daher vollumfänglich dem GmbH-Recht. Die Einhaltung der gemeinnützigkeitsrechtlichen Erfordernis...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Hinzurechnung aufgrund der Beherrschung einer ausländischen Gesellschaft (Satz 1)

a) Beherrschung durch einen unbeschränkt Steuerpflichtigen (1) [1] Beherrscht ein unbeschränkt Steuerpflichtiger ... Rz. 51 [Autor/Stand] Gesellschafterbezogenes Beherrschungskonzept. Durch das Wort "Beherrscht" wird bereits zu Beginn des ersten Satzes des § 7 Abs. 1 die erste wesentliche (und auch neue) Tatbestandsvoraussetzung einer gesellschafterbezogenen Beherrschung deutl...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gesetzesverzeichnis

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 07/2024, Die gemeinnüt... / 2. Steuer- und gemeinnützigkeitsrechtliche Anforderungen an eine gGmbH

Aus gemeinnützigkeitsrechtlicher Sicht muss die Satzung vollumfänglich den Anforderungen der §§ 59–61 AO i.V.m. Anlage 1 zu § 60 AO entsprechen, d.h. die gGmbH muss nach ihrer Satzung ausschließlich, selbstlos und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke i.S.d. §§ 51 ff. AO verfolgen (sog. formelle Satzungsmäßigkeit). Der Satzung muss unmittelbar entnomme...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Verjährung / 1. Anspruchsidentität

Rz. 221 § 213 BGB – Hemmung, Ablaufhemmung und erneuter Beginn der Verjährung bei anderen Ansprüchen Die Hemmung, die Ablaufhemmung und der erneute Beginn der Verjährung gelten auch für Ansprüche, die aus demselben Grunde wahlweise neben dem Anspruch oder an seiner Stelle gegeben sind. Rz. 222 § 213 BGB hat praktische Relevanz u.a. beim Regress des Kaskoversicherers und dort ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Vergleich und Abfindung / dd) Prozessbetrug

Rz. 291 Rechnet jemand in einem Zivilprozess damit, dass durch sein prozessuales Vorbringen die auf Beklagtenseite auftretenden Personen getäuscht werden und diese irrtumsbedingt zu einer selbstschädigenden Vermögensverfügung veranlasst werden, kann er sich wegen Prozessbetruges (§ 263 StGB stellt auch fremdnützigen Betrug unter Strafe) strafbar machen. Seine Strafbarkeit en...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 07/2024, Keine Erstattu... / IV. Bedeutung für die Praxis

Die Begründung des OLG Brandenburg überzeugt mich nicht. Für die Erstattung von Umsatzsteuer auf die gesetzlichen Gebühren und Auslagen des Prozessbevollmächtigten der obsiegenden Partei muss unterschieden werden zwischen dem Anfall der Umsatzsteuer und deren Erstattungsfähigkeit. Diese Unterscheidung ist dem OLG Brandenburg in den Gründen seines Beschlusses nicht gelungen, ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Verjährung / 1. Einrede

Rz. 101 Der Verjährungseinwand ist eine Einrede (vgl. auch § 5 Abs. 3 S. 1 Hs. 2 GKG, § 2 Abs. 3 S. 4 JVEG).[62] Die Geltendmachung der Verjährung ist eine geschäftsähnliche Handlung des sachlichen Rechts und setzt die Bekundung des Schuldnerwillens voraus, die Leistung endgültig zu verweigern und dies mit dem Ablauf der Verjährungsfrist zu begründen. Die Einrede steht zur D...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Vergleich und Abfindung / (c) Ausschluss der Geltendmachung

Rz. 395 Aus der Familiengemeinschaft zwischen Eltern und Kindern kann sich bei (leicht) fahrlässiger Schadenszufügung die Pflicht des geschädigten Kindes ergeben, Ersatzansprüche (vor allem Schmerzensgeldansprüche[461]) nicht geltend zu machen, wenn die Familiengemeinschaft durch den Schadensausgleich übermäßig belastet würde.[462] Rz. 396 Soweit eine Haftpflichtversicherung [...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Vergleich und Abfindung / aa) Interessenkollision

Rz. 898 Hinweis Siehe auch Rdn 558 ff., 575 f., 912 ff. und 1514 ff. Rz. 899 § 43a BRAO – Grundpflichten (ab 1.8.2022)[917]mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Verjährung / 3. Rechtssicherheit

Rz. 12 Motiv des Zusammenspiels von Rechtsverlust (Beeinträchtigung von Durchsetzbarkeit oder Bestand eines Rechts) und Rechtserhalt (z.B. Rechtshängigkeit einer Klage) ist, dass der Schuldner oder Rechtsgegner nach einer bestimmten Zeit Klarheit darüber erhalten soll, ob das Recht verfolgt wird oder nicht. Besonders deutlich wird dies am Hemmungstatbestand des § 204 Abs. 1 ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Steuerrechtliche Aspekt... / 5. Versteuerung von Renten/Pensionen

Rz. 49 Renten und Pensionen werden unterschiedlich versteuert. Pensionen, die vor allem von Beamten, Richtern und deren Witwen und Waisen bezogen werden, sind steuerpflichtig (§ 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG),[52] jedoch durch einen Versorgungsfreibetrag (§ 19 Abs. 2 EStG) begünstigt. Beamtenrechtliche Versorgungsempfänger haben ihre Hinterbliebenenbezüge zu versteuern.[53] Ände...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Vergleich und Abfindung / a) Rechtsänderungen

Rz. 1400 Hinweis Siehe auch Rdn 1338 ff. Rz. 1401 Einleitend ist Dr. Gerda Müller (VRiBGH, VI. Zivilsenat)[1470] (ADAC-Juristen-Congress am 25.10.2002 in Dortmund) zu zitieren: Zitat Kürzlich erkundigte sich ein Kollege aus einem Strafsenat bei mir quasi hinter vorgehaltener Hand, ob es den § 823 BGB noch gebe, und ich war froh, dies auf Anhieb bejahen zu können, ohne ihm sagen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Verjährung / bb) Anforderungen

Rz. 700 Hinweis Rdn 671 ff., 720 ff., 809 f. Rz. 701 Die Klage muss rechtzeitig und wirksam [716] erhoben sein. Rz. 702 Eine unwirksame Klage kann (im Gegensatz zur unzulässigen, aber hemmenden Klage)[717] nicht als Klage i.S.v. § 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB angesehen werden.[718] Rz. 703 Die Hemmung der Verjährung kann trotz unwirksamer öffentlicher Zustellung der Klageschrift in Betr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Vergleich und Abfindung / A. Vorbemerkung

Rz. 1 Die Kapitalabfindung ansonsten zu verrentender Forderungen des Verletzten oder eines Ersatzgläubigers (z.B. Abtretungsgläubiger, Drittleistungsträger[1]) erfolgt regelmäßig im Vergleichswege, häufig verbunden mit einem Abfindungsvertrag. Auch andere, nicht mit (pseudo-)mathematischer Exaktheit gefundene Schadenforderungen (z.B. Einmal-Aufwendungen) und ersatzrechtliche...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / (3) Beamte

Rz. 344 Bei Beamten endet die Ersatzpflicht mit Erreichen der Pensionierung spätestens aus Altersgründen.[260] Rz. 345 Beispielsweise das Landesamt für Besoldung und Versorgung Nordrhein-Westfalen (LBV)[261] ermittelt regelmäßig das Lebensalter von Landesbeamten in Nordrhein-Westfalen bei Eintritt in den Ruhestand. Rz. 346 Beamte werden – ähnlich den Arbeitnehmern – überwiegen...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitskampf / 2.2 Kein Streikrecht für Beamte

Nach überwiegender Meinung haben Beamte kein Streikrecht, da es sich mit dem Rechtsstatus der Beamten und den ihnen zugewiesenen Funktionen nicht vertragen würde, wenn sie für ihre Belange gegen den Gesetzgeber streiken. Das statusbezogene Streikverbot für Beamte stellt einen tragenden Verfassungsgrundsatz dar.[1] Ein Streik von Beamten würde sich zudem auch nicht für oder ge...mehr