Fachbeiträge & Kommentare zu Richter

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Teil A: Rechtsmittel / 170 Revision, Verfahrensablauf [Rdn 2287]

Rdn 2288 Literaturhinweise: Barton, Kennzeichen und Effekte der modernen Revisionsrechtsprechung – Führt die Materialisierung des Strafrechts auf den Weg nach Pappenheim, in: Opferschutz, Richterrecht, Strafprozessreform, Schriftenreihe der Strafverteidigervereinigungen, 28. Strafverteidigertag, Karlsruhe 2005, S. 195 Basdorf, Was darf das Revisionsgericht, NStZ 2013, 186 Beck...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schönfeld, Außensteuerrecht, Kommentar, AStG § 16 Mitwirkungspflicht des Steuerpflichtigen

Literaturverzeichnis Bachmann/Freytag/Seifert, Transparenzpflichten im internationalen Steuerrecht, IStR 2023, 191; Becker, Zur Änderung des Außensteuerrechts, DStR 1972, 359; Becker, Mitwirkungspflichten bei Auslandsbeziehungen, JbFfSt. 1977/78, S. 132; Behrens, BFH: Hinzurechnungsbesteuerung gemäß §§ 7 ff. AStG – verfassungs- und unionsrechtliche Zweifel, RdF 2024, 72; Binn...mehr

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Teil C: Außerordentliche un... / 52 Verfassungsbeschwerde, Begründung, Allgemeines [Rdn 786]

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / I. Einführung

Rz. 97 § 758a ZPO regelt einerseits in Abs. 1 die richterliche Durchsuchungsanordnung und andererseits in Abs. 4 die Vollstreckung zur Unzeit, d.h. zur Nachtzeit oder an Sonn- und Feiertagen. Nachdem von der ZVFV 2012 nur der Durchsuchungsbeschluss erfasst wurde, wurde nunmehr auch ein Formular für die Vollstreckung zur Unzeit eingeführt. Anders als noch nach der ZVFV 2012 w...mehr

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Teil A: Rechtsmittel / 106 Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Form, Schriftlich [Rdn 1529]

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§ 7 Die Taktiken während de... / O. Antrag auf Verhandlung per Bild- und Tonübertragung

Rz. 81 Nach Zugang einer Ladung zum Termin zur mündlichen Verhandlung, aber auch bereits vorher, kann ein Antrag nach § 128a Abs. 1 S. 1 ZPO auf Gestattung gestellt werden, sich während einer mündlichen Verhandlung an einem anderen Ort aufzuhalten und dort Verfahrenshandlungen vorzunehmen. Die Verhandlung wird bei einer Gestattung zeitgleich in Bild und Ton an diesem Ort und...mehr

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FF 09/2024, Erlass einer Be... / 2 Anmerkung:

Der BGH hat sich mit dieser Entscheidung erfreulich praxisgerecht zur Frage der rückwirkenden Inanspruchnahme auf Mehrbedarf des Kindes nach einem allgemein auf Kindesunterhalt bezogenen Auskunftsverlangen positioniert. In Abweichung von der Vorinstanz, dem OLG Schleswig, knüpft er einen Anspruch auf rückständigen Mehrbedarf nicht an die Voraussetzung, dass in der Auskunftsa...mehr

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Teil A: Rechtsmittel / 112 Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Ladung, Frist [Rdn 1616]

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§ 12 Nach der ersten Instanz / 15. Vorbereitung einer Revision oder Nichtzulassungsbeschwerde

Rz. 80 Vielfach wird in Berufungsurteilen, und zwar ohne, dass dies näher begründet wird, tenoriert, dass die Revision nicht zugelassen wird. Andere Urteile treffen über die (Nicht-)Zulassung der Revision entweder in den Gründen eine negative oder gar keine Aussage, was im Ergebnis ebenfalls bedeutet, dass die Revision nicht zugelassen worden ist. Rz. 81 Der Rechtsanwalt soll...mehr

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Teil B: Rechtsbehelfe / 21 Gegenvorstellung, Entscheidung [Rdn 299]

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / VII. Vollstreckungstitel, Zustellnachweise und Vollstreckungsprotokolle

Rz. 112 Gegenstand des Vollstreckungsantrags ist auch bei der richterlichen Durchsuchungsanordnung sowie der Anordnung der Vollstreckung zur Unzeit die Vorlage des Vollstreckungstitels. Vorgelegt werden müssen alle Vollstreckungstitel, die Gegenstand der durch die Durchsuchung oder die Vollstreckung zur Nachtzeit ermöglichenden Vollstreckungsmaßnahme sind. Die Vorlage hat gr...mehr

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§ 7 Die Taktiken während de... / II. Befangenheitsantrag gegen einen Sachverständigen

Rz. 102 Ein Sachverständiger (nicht aber ein Institut) kann aus denselben Gründen abgelehnt werden wie ein Richter, § 406 S. 1 i.V.m. § 42 Abs. 2 ZPO. Dies gilt auch im selbstständigen Beweisverfahren.[73] Eine offensichtliche Pflichtverletzung des Sachverständigen ist nicht erforderlich. Rz. 103 Ablehnungsgründe sind u.a.:[74]mehr

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Teil B: Rechtsbehelfe / 59 Strafbefehl, Inhalt [Rdn 803]

Rdn 804 Literaturhinweise: s. die Hinw. bei → Strafbefehl, Allgemeines, Teil B Rdn 730. Rdn 805 1. Den Inhalt eines Strafbefehls gibt § 409 Abs. 1 S. 1 vor. Die Vorschrift orientiert sich z.T. an der Anklageschrift (§ 200 Abs. 1 S. 1) und z.T. am Strafurteil (§ 275 Abs. 3). In der Praxis dient der überwiegende Teil der erlassenen Strafbefehle der justiziellen Bewältigung von ...mehr

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§ 11 Die Mediation und auße... / 2. Nachteile

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Teil A: Rechtsmittel / 93 Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Belehrung, Form [Rdn 1351]

Rdn 1352 Literaturhinweise: s. die Hinw. bei → Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Belehrung, Allgemeines, Teil A Rdn 1337. Rdn 1353 1. Die Form der Belehrung folgt der Form der Bekanntmachung der Entscheidung (§ 35). Rdn 1354 2. Bei der mündlichen Belehrung können sich situativ Probleme ergeben, die den Erfolg einer solchen Belehrung tangieren: Ein forensisch unerfahrener Angeklagter...mehr

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Teil C: Außerordentliche un... / 48 Nichtigkeitsklage, Verfahrensgang [Rdn 694]

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Anhang 1: Geschäftsanweisun... / B. Wechselprotest

§ 162 Anzuwendende Vorschriften (1) Der Gerichtsvollzieher führt die Aufnahme von Wechselprotesten nach den Artikeln 79 bis 87 WG und den folgenden §§ 163 bis 171 durch. § 163 Arten des Wechselprotestes Das Wechselgesetz kennt folgende Arten des Protestes:mehr

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Teil A: Rechtsmittel / 20 Berufung, Beschränkung, Rechtsfolgenausspruch [Rdn 250]

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Teil B: Rechtsbehelfe / 45 Klageerzwingungsverfahren, Begriff des Verletzten [Rdn 568]

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Teil B: Rechtsbehelfe / 49 Sperrerklärung, Begründetheit einer Klage [Rdn 649]

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Abkürzungsverzeichnis

(Die Gesetze sind im Text in der jeweils gültigen Fassung zitiert.)mehr

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Teil B: Rechtsbehelfe / 57 Strafbefehl, Einspruch [Rdn 756]

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Teil B: Rechtsbehelfe / 34 Justizverwaltungsakte, Anfechtung (§§ 23 ff. EGGVG), Maßnahmen im Ermittlungsverfahren [Rdn 420]

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Teil B: Rechtsbehelfe / 73 Verfahrensverzögerung/Verzögerungsrüge [Rdn 1075]

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Teil B: Rechtsbehelfe / 43 Klageerzwingungsverfahren, Antrag, inhaltliche Anforderungen [Rdn 538]

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Teil B: Rechtsbehelfe / 5 Antrag auf gerichtliche Entscheidung, Allgemeines [Rdn 92]

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Teil D: Vergütung und Kosten / 34 U-Haft-Fragen, Gebühren [Rdn 427]

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zfs 09/2024, Verbot für den... / 2 Aus den Gründen: “…

[17] Die nach Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zulässige Berufung ist begründet. Auf dem fraglichen Streckenabschnitt besteht keine qualifizierte Gefahrenlage, die die von der Bekl. angeordnete Maßnahme rechtfertigen würde. Das Verbot für den Radverkehr ist daher rechtswidrig und verletzt den Kl. in seinen Rechten. [18] 1. Klage und Berufung sind zulässig. [19] a) Dem Kl....mehr

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Teil B: Rechtsbehelfe / 9 Antrag auf gerichtliche Entscheidung, Durchsicht von Papieren [Rdn 148]

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Teil B: Rechtsbehelfe / 88 Wiederaufnahme, Geeignetheit von Tatsachen und/oder Beweismitteln [Rdn 1327]

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Teil A: Rechtsmittel / 32 Beschwerde, Beschwerdeeinschränkung, generelle [Rdn 468]

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Teil A: Rechtsmittel / 105 Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Form, Protokoll der Geschäftsstelle [Rdn 1515]

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Teil B: Rechtsbehelfe / 14 Antrag auf gerichtliche Entscheidung, Sicherheitsleistung [Rdn 215]

Rdn 216 Literaturhinweise: Dünnebier, Sicherstellung der Strafvollstreckung durch Sicherheitsleistung (§§ 127a, 132 StPO), NJW 1968, 1752 Geppert, Die Ahndung von Verkehrsverstößen durchreisender ausländischer Kraftfahrer, GA 1979, 281 Greßmann, Strafbefehlsverfahren mit Auslandsberührung, NStZ 1991, 216 s.a. die Hinw. bei → Antrag auf gerichtliche Entscheidung, Allgemeines, Te...mehr

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Teil B: Rechtsbehelfe / 20 Gegenvorstellung, Allgemeines [Rdn 288]

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Teil A: Rechtsmittel / 54 JGG-Besonderheiten, Ladung [Rdn 801]

Das Wichtigste in Kürze: Rdn 802 Literaturhinw...mehr

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Teil C: Außerordentliche un... / 80 Verfassungsbeschwerde, Zulässigkeit, Substantiierungsanforderungen [Rdn 1192]

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Anhang 1: Geschäftsanweisun... / E. Zwangsvollstreckung durch Abnahme der Vermögensauskunft gemäß § 802c (Fn 2), der eidesstattlichen Versicherung gemäß § 836 Absatz 3 oder § 883 Absatz 2 ZPO oder § 94 FamFG und durch Haft; Vorführung von Parteien und Zeugen

§ 135 Vorbereitung des Termins zur Abgabe der Vermögensauskunft Bevor der Gerichtsvollzieher einen Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft bestimmt, holt er eine Auskunft aus dem Vermögensverzeichnisregister ein. Daneben kann er das Schuldnerverzeichnis einsehen und den Schuldner befragen, ob dieser innerhalb der letzten zwei Jahre eine Vermögensauskunft abgegeben hat. Ein Ve...mehr

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Teil D: Vergütung und Kosten / 23 Kostenfestsetzungsbeschluss, Beschwerde [Rdn 270]

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Teil B: Rechtsbehelfe / 4 Antrag auf gerichtliche Entscheidung, Akteneinsicht [Rdn 66]

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Teil B: Rechtsbehelfe / 61 Strafbefehl, Verfahren nach Einspruch [Rdn 821]

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Teil D: Vergütung und Kosten / 18 Gerichtskostenansatz, Erinnerung/Beschwerde [Rdn 187]

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Teil A: Rechtsmittel / 84 Rechtsbeschwerde, Zulassung [Rdn 1252]

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Pensionen und sonstige Vers... / 1.1 Ruhegehalt der Beamten, Berufssoldaten und Richter

Die Altersversorgung der Beamtinnen und Beamten ist im Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG) geregelt, das für Richterinnen und Richter des Bundes und der Länder entsprechend gilt. Die Versorgung der Berufssoldaten richtet sich nach den gleichen Grundsätzen und ist im Soldatenversorgungsgesetz (SVG) geregelt. Beamte haben bei Dienstunfähigkeit und Erreichen der Altersgrenze Ans...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Pensionen und sonstige Vers... / 1.2 Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit

Beim Ruhegehalt der Beamtinnen und Beamten und den Leistungen aus ihrer Hinterbliebenenversorgung – Entsprechendes gilt nachfolgend stets auch für Richterinnen und Richter, für Soldatinnen und Soldaten sowie den übrigen betroffenen Personenkreis – handelt es sich um nachträglichen Arbeitslohn aus einem früheren Dienstverhältnis.[1] Es handelt sich um nachträgliches Entgelt f...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Pensionen und sonstige Vers... / Zusammenfassung

Begriff Zu den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit gehören nach § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG auch Bezüge und Vorteile aus früheren Dienstleistungen. Die in der Vorschrift genannten Wartegelder, Ruhegelder, Witwen- und Waisengelder sind nur eine beispielhafte Aufzählung solcher Bezüge. Zu unterscheiden sind Versorgungsbezüge im öffentlichen Dienst und privaten Dienst. ...mehr

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Jansen, SGB X § 73 Übermitt... / 2.3 Richterliche Anordnung (Abs. 3)

Rz. 14 Nach Abs. 3 sind alle Übermittlungen, also sowohl die nach Abs. 1 als auch die nach Abs. 2, nur auf richterliche Anordnung zulässig. Ohne richterliche Anordnung ist § 35 Abs. 3 SGB I geltend zu machen (vgl. Komm. zu § 35 SGB I). Die Anordnung zur Übermittlung muss also ein Richter oder eine Richterin treffen. Die Staatsanwaltschaft ist beispielsweise nicht anordnungsb...mehr

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Jung, SGB VII § 4 Versicher... / 2.1.3 Ausgeschlossene Personen

Rz. 10 Ausdrücklich von der Versicherungsfreiheit ausgenommen sind die Ehrenbeamten und ehrenamtlichen Richter, § 4 Abs. 1 Nr. 1 HS 2; denn sie sind nach § 2 Abs. 1 Nr. 10 oder nach § 3 Abs. 1 Nr. 4 (kraft Satzung) versicherungspflichtig. Ehrenbeamtenverhältnisse werden (wie Beamtenverhältnisse) nur durch Ernennung und Aushändigung der Urkunde begründet, § 6 Abs. 2 BBG und §...mehr

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Jung, SGB VII § 4 Versicher... / 2.1.1 Personeller Geltungsbereich

Rz. 6 Versicherungsfrei sind Personen, soweit für sie beamtenrechtliche Unfallfürsorgevorschriften gelten. Einschlägige Unfallfürsorgevorschriften sind die §§ 30 ff. BeamtVG. Sie gelten für alle Beamten im staatsrechtlichen Sinne. Für die Beamten der Länder, der Gemeinden, der Gemeindeverbände sowie der sonstigen der Aufsicht eines Landes unterstehenden Körperschaften, Ansta...mehr

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Jung, SGB VII § 3 Versicher... / 2.10 Ehrenamtlich Tätige und bürgerschaftlich Engagierte

Rz. 42 Abs. 1 Nr. 4 ist durch das Gesetz zur Verbesserung des unfallversicherungsrechtlichen Schutzes bürgerschaftlich Engagierter und weiterer Personen (UVSchVerbG) v. 9.12.2004 (BGBl. I S. 3299) eingefügt worden. Nach der Gesetzesbegründung ermöglicht die Nr. 4 insbesondere Unfallversicherungsträgern der öffentlichen Hand, weitere ehrenamtlich Tätige und bürgerschaftlich En...mehr

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Jung, SGB VII § 4 Versicher... / 2.1.2 Sachlicher Geltungsbereich

Rz. 9 Die Versicherungsfreiheit ist tätigkeitsbezogen (Wiester, in: Brackmann, SGB VII, § 4 Rz. 33; Schmitt, SGBVII, § 4 Rz. 7; Riebel, in: Hauck, SGB VII, § 4 Rz. 19). § 4 erfasst nur Tätigkeiten, die zugleich sowohl versorgungsrechtliche als auch unfallversicherungsrechtliche Ansprüche auslösen. Durch den Wortlaut "soweit für sie die beamtenrechtlichen Unfallfürsorgevorsch...mehr