Fachbeiträge & Kommentare zu Richter

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.9 Vollstreckungsgegenklage (§ 767 ZPO)

Rz. 12 Einwendungen, die den im Urteil festgestellten Anspruch selbst betreffen, kann der Schuldner im Wege der Vollstreckungsgegenklage (§ 767 ZPO) geltend machen. Von der Erinnerung unterscheidet sich die Vollstreckungsgegenklage also dadurch, dass mit ihr materiell-rechtliche Einwendungen geltend gemacht werden, die den Titel selbst betreffen. § 766 ZPO dagegen betrifft n...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5.4 Entscheidung

Rz. 33 Die Entscheidung über die Erinnerung ergeht durch Beschluss, der zu begründen ist. Die Erinnerung wird zurückgewiesen, wenn sie unzulässig oder unbegründet ist. Der Beschluss ist, weil er mit der sofortigen Beschwerde anfechtbar ist, den Beteiligten zuzustellen (§ 329 Abs. 2 ZPO) und zwar nur dem Antragsteller, wenn ein sonstiger Beteiligter zum einseitigen Erinnerung...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3.1 Anhörung des Schuldners vor Erlass des Beschlusses

Rz. 18 Wurde der Schuldner vor Erlass des Beschlusses des Vollstreckungsgerichts angehört, hat dasselbe bereits die Argumente des Gläubigers und des Schuldners abgewogen (BGH, WM 2010, 2317; NZI 2004, 447). Der zulässige Rechtsbehelf ist die sofortige Beschwerde (§ 793 ZPO) sowohl bei Entscheidung des Richters als auch des Rechtspflegers (§ 11 Abs. 1 RPflG). Das gilt auch da...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.35 Brexit – Austrittsabkommen

Rz. 727 Die EU hatte gemäß Art. 50 EUV mit dem VK ein Abkommen über die Einzelheiten des Austritts ausgehandelt, wobei der Rahmen für die künftigen Beziehungen des VK zur Union berücksichtigt wurde (Austrittsabkommen). Am 11.1.2019 erließ der Rat den Beschluss (EU) 2019/274 über die Unterzeichnung des Austrittsabkommens.[1] Nach weiteren Verhandlungen wurde Einvernehmen über...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3 Funktionale Zuständigkeit

Rz. 4 Die Aufgaben, für die das Vollstreckungsgericht funktionell zuständig ist, werden nach § 20 Nr. 17 RPflG vom Rechtspfleger wahrgenommen. Dem Richter vorbehalten geblieben ist lediglich die Entscheidung über die Erinnerung nach § 766 ZPO. Nicht funktionelle Zuständigkeit des Vollstreckungsgerichts, sondern originäre Aufgabe des Richters beim Amtsgericht und deshalb von ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5.3 Entscheidung

Rz. 25 Die Entscheidung des Vollstreckungsgerichts ergeht durch Beschluss, der zu begründen ist und dessen Begründung insbesondere hinsichtlich der vorzunehmenden Abwägung nicht pauschal und formelhaft sein darf (BVerfGE 52, 220f.; OLG Nürnberg, KTS 1985, 759). Es kann ohne mündliche Verhandlung entschieden werden (§ 764 Abs. 3, § 128 Abs. 4 ZPO). In jedem Fall ist dem Gläub...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 8 Rechtsbehelfe

Rz. 34 Gegen den Beschluss, mit dem dem Antrag des Schuldners stattgegeben wurde, steht dem Gläubiger die sofortige Beschwerde (§ 11 Abs. 1 RPflG i. V. m. § 793 ZPO) zu; den gleichen Rechtsbehelf hat der Schuldner gegen den seinen Antrag ablehnenden Beschluss. Einzulegen ist die sofortige Beschwerde bei dem Amtsgericht, dessen Rechtspfleger entschieden hat, nicht beim Beschw...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5.2 Zuständigkeit

Rz. 24 Zuständig zur Entscheidung über den Antrag ist ausschließlich (§ 802 ZPO) das Vollstreckungsgericht, und zwar auch dann, wenn ein Titel des Arbeitsgerichts oder eines Familiengerichts vollstreckt werden soll (aber OLG München, FamRZ 1978, 196), für Schutz gegen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen des Prozessgerichts (§§ 987, 888, 890 ZPO; LG Frankenthal, Rpfleger 1984, 28) ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5 Rechtsbehelfe

Rz. 6 Zwangsvollstreckungsmaßnahmen des Vollstreckungsgerichts (sowohl des Rechtspflegers als auch des Richters nach den §§ 5, 6 RPflG) können von den beschwerten Beteiligten mit der Erinnerung nach § 766 ZPO angefochten werden. Entscheidungen des Rechtspflegers beim Vollstreckungsgericht sind mit der sofortigen Beschwerde (§ 11 Abs. 1 RPflG i. V. m. § 793 ZPO) und Entscheid...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4.1 Gefahr im Verzug

Rz. 5 Absatz 1 Satz 2 verdeutlicht die weitere, in Art. 13 Abs. 2 GG ausdrücklich genannte Einschränkung des Richtervorbehalts für die Fälle der "Gefahr im Verzug". nachdem das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 3.4.1979 (vgl. oben) festgestellt hat, dass Gefahr im Verzug nur dann vorliege, wenn die vorherige Einholung der richterlichen Anordnung den Erfolg der...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3 Erforderlichkeit einer richterlichen Durchsuchungsanordnung

Rz. 4 Absatz 1 Satz 1 stellt klar, dass auch Durchsuchungsanordnungen im Rahmen der Zwangsvollstreckung grundsätzlich der Richter anordnen muss. Damit wird die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 3.4.1979 (BVerfGE 51, 97 = NJW 1979, 1539), die ohnehin bereits Gesetzeskraft hat, in den Gesetzestext aufgenommen. Dass es bei Einverständnis des Schuldners mit der Durc...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5 Verfahren

Rz. 9 Das Verfahren zur Erlangung der richterlichen Durchsuchungsanordnung zur Durchführung der Zwangsvollstreckung ist im Gesetz nicht geregelt. Nach der ständigen Rechtsprechung gelten die (Verfahrens-)Vorschriften des Achten Buches der Zivilprozessordnung entsprechend (Zöller/Seibel, § 758 Rn. 15; Stein/Jonas/Münzberg, § 758 Rn. 15). Ausschließlich zuständig (§ 802 ZPO) i...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 6 Duldungspflicht Dritter (Absatz 3)

Rz. 13 Absatz 3 regelt die bei sog. "Drittgewahrsam" in der Wohnung auftretende Problematik im Sinne einer grundsätzlichen Duldungspflicht des Mitbewohners (vgl. AG Kaiserslautern, DGVZ 2016, 551). Dies entspricht der h. M. zu diesem Fragenkreis. Die gegenteilige Auffassung, die zusätzliche Durchsuchungsanordnungen gegen jeden widersprechenden Mitbewohner fordert, löst die K...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Festsetzung eines Verspätungszuschlags

Leitsatz Wird eine Fristverlängerung für die Abgabe einer Steuererklärung gewährt, steht die Festsetzung eines Verspätungszuschlags weiterhin im Ermessen der Finanzverwaltung, sodass die Entscheidung zu begründen ist. Sachverhalt Der Kläger erzielte umsatzsteuerpflichtige Einkünfte aus dem Betrieb einer Photovoltaikanlage. Im Januar 2021 erließ das Finanzamt aufgrund der Nich...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 7 Vollstreckung zur Nachtzeit und an Sonn- und Feiertagen (Absatz 4)

Rz. 15 Die Regelung in Absatz 4 ersetzt die aufgehobene Vorschrift des § 761 ZPO. Die Bestimmung stellt die Vollstreckung zur Nachtzeit und an Sonn- und Feiertagen weitgehend in das Ermessen des Gerichtsvollziehers. Zur Nachtzeit gehören unabhängig von den Jahreszeiten und Sommer- oder Winterzeit die Stunden zwischen 21:00 Uhr und 6:00 Uhr (Abs. 4 S. 2; OVG NRW, NVwZ-RR 2021...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Begünstigte Personen

Rz. 5 Stand: EL 129 – ET: 02/2022 § 3 Nr 13 EStG selbst legt den zu begünstigenden Personenkreis nicht fest; abgestellt wird nur darauf, dass der Empfänger aus einer öffentlichen Kasse eine Reisekostenvergütung erhält. Es bleibt also dem öffentlichen Dienstrecht überlassen, den Kreis der Empfänger zu bestimmen. Die Empfänger brauchen keine öffentliche (hoheitliche) Tätigkeit ...mehr

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Haftung für mangelhafte Bau... / 1 Vorbemerkung

Der Unternehmer muss als Auftraggeber bei der Vergabe von Arbeiten an andere Unternehmen (Fremdfirmen) dafür sorgen, dass eine Person als Koordinator und erforderlichenfalls ein Vertreter bestellt wird, soweit dies zur Vermeidung einer möglichen gegenseitigen Gefährdung erforderlich ist. Dieser früher in § 6 Abs. 1 VGB 1 geregelte Grundsatz wird heute durch § 6 Abs. 1 DGUV-V...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5 Rechtsbehelfe

Rz. 15 Lehnt der Gerichtsvollzieher einen erteilten Auftrag zur Zwangsvollstreckung ausdrücklich ab, steht dem Gläubiger hiergegen die Erinnerung nach § 766 Abs. 2 ZPO zu. Über sie hat der Richter beim Vollstreckungsgericht zu entscheiden. Gegen diese Entscheidung kann der Gläubiger, falls sie ihn beschwert, sofortige Beschwerde nach § 793 ZPO einlegen. Ist die Durchführung ...mehr

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Warum müssen Feuerlöscher r... / 1.1 Definition

Der Unternehmer ist verpflichtet, Feuerlöscheinrichtungen instand zu halten und in regelmäßigen Abständen auf ihre Funktionsfähigkeit prüfen zu lassen (§ 4 ArbStättV). Die ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände" konkretisiert unter 7.5.2, dass Feuerlöscher regelmäßig, mind. jedoch alle 2 Jahre, durch einen Fachkundigen geprüft werden müssen. Die Betriebssicherheitsverordnung stell...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4g... / 7 Sonderregelung zum Brexit (Abs. 6)

Rz. 71 Mit G. v. 25.3.2019[1] wurde die Regelung des § 4g EStG um einen Abs. 6 erweitert. Demnach sollen § 4g Abs. 2 Nr. 2 und Abs. 3 EStG mit der Maßgabe angewendet werden, dass der Brexit nicht dazu führt, dass ein dort befindliches Wirtschaftsgut aus der Besteuerungshoheit der EU ausscheidet. Der Gesetzgeber suspendiert entsprechend die Rechtsfolgen einer Zwangsauflösung ...mehr

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Warum sollte jede Führungsk... / 1.4 Folgen von Verstößen

Nimmt eine Führungskraft die ihr übertragenen Aufgaben im Arbeitsschutz nicht oder unzureichend wahr, muss sie mit disziplinarischen Konsequenzen bis zur Abmahnung rechnen. Kommt eine Person dadurch zu Schaden oder fast zu Schaden, muss die Führungskraft darüber hinaus mit rechtlichen Konsequenzen rechnen. Mögliche Rechtsfolgen ergeben sich aus dem Zivilrecht (Ersatzansprüch...mehr

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Baustellenunfall: Deliktisc... / 1 Vorbemerkung

Die Aufgaben eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators (SiGeKo) sind grundlegend in § 3 Abs. 2 und 3 BaustellV beschrieben. Der SiGeKo muss im Rahmen seiner in § 3 BaustellV genannten Aufgaben den Bauherrn und die sonstigen am Bau Beteiligten dabei unterstützen, Sicherheit und Gesundheitsschutz bei ihrer Zusammenarbeit zu beachten, und zwar sowohl während der Plan...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3 Widerrechtliche Drohung als Anfechtungsgrund

Rz. 29 Auch derjenige ist zur Anfechtung berechtigt, der durch eine widerrechtliche Drohung zur Abgabe seiner Willenserklärung veranlasst wurde.[1] Eine Drohung ist das Inaussichtstellen eines künftigen Übels,[2] dessen Eintritt – zumindest nach der Vorstellung des Bedrohten – vom Willen des Drohenden abhängt.[3] Übel ist jeder Nachteil für den Bedrohten oder einen Dritten.[...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Rechtsbehelfe

Rz. 8 Bei Ablehnung der Erteilung der Klausel kann der Gläubiger die sofortige Beschwerde nach § 11 Abs. 1 RPflG i. V. m. den §§ 567ff. ZPO einlegen; der Schuldner kann die Erteilung mit der Klauselerinnerung nach § 732 ZPO anfechten, was auch dann gilt, wenn die weitere vollstreckbare Ausfertigung erst nach einer Erinnerung des Gläubigers auf Anordnung des Richters erteilt ...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 2.2.2 Einzelfälle

Rz. 7 Fragen zum beruflichen Werdegang, zu Ausbildungs- und Weiterbildungszeiten und den entsprechenden Zeugnissen sind regelmäßig uneingeschränkt zulässig.[1] Das Gleiche gilt für berufliche und fachliche Fähigkeiten und Erfahrungen des Arbeitnehmers, soweit sie für den zukünftigen Arbeitsplatz Bedeutung haben.[2] Hinweis Das Vorlegen eines gefälschten Arbeitszeugnisses im B...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Verfahren

Rz. 2 Der Urkundsbeamte und der Rechtspfleger dürfen, bevor sie die Sache dem Richter zur Entscheidung vorlegen (OLG Frankfurt/Main, InVo 2002, 421), der Erinnerung selbst abhelfen (OLG Koblenz, JurBüro 2002, 550). In diesen Fällen stehen dann dem Gläubiger diejenigen Rechtsbehelfe gegen die – dann erteilte – Vollstreckungsklausel zu, die ihm auch bei ursprünglich erteilter ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Grundsatz – Zweck

Rz. 1 Wenn in den Fällen des § 726 Abs. 1 und der §§ 727 bis 729, 738, 742, 744, 745 Abs. 2 und 749 ZPO dem Gläubiger der ihm obliegende Nachweis der tatsächlichen Voraussetzungen der Erteilung der besonderen Vollstreckungsklausel nicht möglich oder nicht gelungen ist, kann er nach dieser Bestimmung die Klausel mit allen Beweismitteln des Zivilprozesses in einem "ordentliche...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5 Rechtsbehelfe

Rz. 12 Hat der Rechtspfleger die Erteilung der Klausel ganz oder teilweise verweigert, ist die sofortige Beschwerde nach § 11 Abs. 1 RPflG i. V. m. §§ 567ff. ZPO gegeben. Im Rahmen dieses Rechtsmittels wird allein geprüft, ob das Klauselorgan die von ihm zu prüfenden Voraussetzungen der Erteilung der Klausel zu Recht verneint hat. Der Rechtspfleger darf der sofortigen Besc...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Grundsatz – Zweck

Rz. 1 Die Vollstreckungsvoraussetzungen werden durch die Vollstreckungsklausel "bescheinigt". Die hierzu notwendigen Prüfungen sind als selbständiger prozessualer Vorgang vor die Vollstreckung gestellt (Zöller/Seibel, § 732 Rn. 1). In diesem Verfahren kann der Schuldner lediglich, falls er nach § 730 ZPO gehört wird, Einfluss nehmen und seine Argumente vorbringen. Ist die Kl...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Grundsatz – Zweck

Rz. 1 Die vollstreckbare Ausfertigung besteht aus einer mit der Vollstreckungsklausel versehenen Ausfertigung des Urteils. Eine Klausel, die nicht auf einer Ausfertigung des Titels aufgesetzt ist oder die sich nicht auf den in der Ausfertigung verkörperten Titel bezieht, ist nichtig (LG Frankenthal, Rpfleger 1985, 244). Die vollstreckbare Ausfertigung ist die "körperliche Gr...mehr

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FF 02/2022, Stichwortkommentar Familienrecht

Grandel/Stockmann (Hrsg)3. Auflage 2021, 1834 Seiten, 128,00 EUR, Nomos Verlag, Baden-Baden Der Kommentar enthält eine hochaktuelle Gesamtdarstellung des materiellen Familienrechts und des Verfahrensrechts nach alphabetisch angeordneten Stichworten. Ich hatte das Vergnügen, die 1. Auflage 2012 auch schon zu rezensieren (vgl. FF 2013, 263). Die 2. Auflage ist vor 7 Jahren ersch...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Kempermann, Steuerbegünstigung des Veräußerungsgewinns aus der Veräußerung eines Anteils an einem Mitunternehmeranteil; Aufnahme eines Sozius in ein Einzelunternehmen nach dem Zweistufen-Modell, FR 2005, 198; Richter, Weitere steuerberatende Tätigkeit nach Praxisveräußerung, FS Klaus Korn, 2005, 131; Korn, „Übergangsbesteuerung bei der Aufnahme von Partnern in Einzelpraxis und...mehr

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zfs 02/2022, Rechtzeitigkei... / 2 Aus den Gründen:

[…] II. Die erhobene Gehörsrüge ist zulässig. Insbesondere wird mit dem Zulassungsantrag auch ausreichend zur Frage der Bevollmächtigung und unter Vorlage des nicht berücksichtigten Vortrags, der grundsätzlich auch geeignet ist, die Sachentscheidung zu beeinflussen, vorgetragen. Auf die zulässige Rüge wird die Rechtsbeschwerde zugelassen und das Verwerfungsurteil des Amtsgeri...mehr

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FF 02/2022, Familie ohne Ehe, Vermögenseinsatz beim nachehelichen Unterhalt - Aktuelles und Dauerthemen im Familienrecht

Herbsttagung und Mitgliederversammlung der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht vom 25. bis 26. November 2021 Mehr als 400 Teilnehmerinnen und Teilnehmer waren der Einladung gefolgt, um mit Kolleginnen und Kollegen Erfahrungen auszutauschen und sich über wichtige Themen zu informieren und fortzubilden – wieder im Online-Format. Die traditionsreiche Herbsttagung der Familienanwält...mehr

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zfs 02/2022, Neuere Rechtsp... / I. Zur Anwendung litauischen Rechts in Deutschland

LS 1: Zur Anwendung litauischen Rechts auf den Regressanspruch des litauischen Kfz-Haftpflichtversicherers eines in Litauen zugelassenen Kraftfahrzeugs gegen eine Fahrzeugführerin, die mit dem Fahrzeug in Deutschland unter Alkoholeinfluss einen Unfall verursacht hat. LS 2: Zur ermessensfehlerhaften Ermittlung ausländischen Rechts durch den deutschen Tatrichter. Die Klägerin, e...mehr

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AGS 02/2022, Erhebung von Z... / I. Sachverhalt

Im Rahmen eines Verbraucherinsolvenzverfahrens wurde die Vergütung des Verbraucherinsolvenzverwalters durch das AG festgesetzt. Die vom Insolvenzgericht auf den Verwalter delegierten Zustellungen wurden festgesetzt, dabei aber im Rahmen der Bestimmung Nr. 9002 GKG KV die ersten 10 Zustellungen aberkannt. Die hiergegen eingelegte Erinnerung hatte dann vor dem ersuchten Richte...mehr

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AGS 02/2022, Erhebung von Z... / I. Sachverhalt

Im Rahmen eines Verbraucherinsolvenzverfahrens wurde die Vergütung des Verbraucherinsolvenzverwalters durch das AG festgesetzt. Die vom Insolvenzgericht auf den Verwalter delegierten Zustellungen wurden festgesetzt, dabei aber im Rahmen der Bestimmung Nr. 9002 GKG KV die ersten 10 Zustellungen aberkannt. Die hiergegen eingelegte Erinnerung hatte dann vor dem ersuchten Richte...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Einzelheiten zur Einstellung der Berufstätigkeit

Rn. 615 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Für die räumliche Entfernung lassen sich keine allg Regeln festlegen; entscheidend sind die Umstände des Einzelfalles, ua gekennzeichnet durch die Vergleichbarkeit der Betätigung, den Bekanntheitsgrad des Veräußerers und Art und Struktur des Mandantenkreises (BFH BFH/NV 1999, 1594; 2006, 298). Eröffnet der Veräußerer in einer Entfernung von...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Zwischenverfahren

Rz. 91 [Autor/Stand] In einem Zwischenverfahren überprüft die FinB die Zulässigkeit und Begründetheit des Einspruchs (§ 69 OWiG)[2]. Ist der Einspruch nicht rechtzeitig oder formgerecht oder wirksam eingelegt worden, verwirft die FinB ihn als unzulässig (§ 69 Abs. 1 OWiG). Hiergegen kann innerhalb von zwei Wochen Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach § 62 OWiG gestellt we...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cg) Unterrichtserteilung

Rn. 51 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Nichtselbstständigkeit wird angenommen, wenn der nebenberuflichen Lehrtätigkeit ein Tarifvertrag zugrunde liegt, der StPfl sich an einen festen Stundenplan zu halten hat und die Vertragsparteien ein Arbeitsverhältnis abschließen wollen (BFH BStBl II 1972, 617; 1972, 618). Zusätzlicher Unterricht an der Schule, an der hauptsächlich unterricht...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Heuer, Die Besteuerung der Kunst, 2. Aufl, Köln 1984; P. Kirchhof, Die Garantie der Kunstfreiheit im Steuerstaat des Grundgesetzes, NJW 1985, 225; Zöbeley, Zur Garantie der Kunstfreiheit in der gerichtlichen Praxis, NJW 1985, 254; Maassen, Kunst oder Gewerbe?, Heidelberg 1991 (dazu kritische Bspr von Wolff-Diepenbrock, DStR 1992, 559); Kempermann, Kunst, Gewerbe, Kunstgewerbe, F...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / cc) Äußerer Gang

Rz. 103 [Autor/Stand] Der äußere Gang der Hauptverhandlung in Bußgeldsachen entspricht weitgehend dem des Strafverfahrens (§ 243 StPO), doch sind die Besonderheiten des Ordnungswidrigkeitenrechts zu berücksichtigen. So wird in der Hauptverhandlung nicht der Anklagesatz, sondern die in dem Bußgeldbescheid enthaltene Beschuldigung vom Staatsanwalt oder – bei dessen Abwesenheit...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Rechtsnatur und Wirkung

Rz. 74 [Autor/Stand] Der Bußgeldbescheid ist ein Verwaltungsakt besonderer Art, der sowohl Verwaltungshandeln als auch Justizhandeln beinhaltet[2]. Die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten durch einen Bescheid der Verwaltungsbehörden verstößt nach Auffassung des BVerfG[3] und nach fast einhelliger Meinung im Schrifttum[4] nicht gegen Verfassungsrecht. Gerade die inzwischen deutl...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Zuständigkeit bei Verfolgungsmaßnahmen

Rz. 21 [Autor/Stand] Verfolgungsmaßnahmen bei der Aufklärung von Steuerordnungswidrigkeiten darf das Gericht (AG) nur in Ausnahmefällen vornehmen, und zwar nur als "Notverwaltungsbeamter" oder als Notstaatsanwalt nach Maßgabe der §§ 165, 166 StPO (vgl. § 46 Abs. 1 OWiG, s. § 385 Rz. 116). Danach sind Untersuchungshandlungen des Amtsrichters einmal dann zulässig, wenn bei Gef...mehr

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zfs 02/2022, zfs Aktuell / Prozesskostenhilfebekanntmachung 2022

Am 23.12.2021 ist die Bekanntmachung zu § 115 der Zivilprozessordnung (Prozesskostenhilfebekanntmachung 2022 – PKHB 2022) v. 17.12.2021 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden (BGBl I S. 5239). Danach steigen die vom Einkommen der Partei nach § 115 Abs. 1 S. 3 ZPO abzusetzenden Beträge geringfügig. So steigt der Freibetrag für die erwerbstätige Partei nach § 115 Abs. 1 S....mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / ii) Urteil

Rz. 110 [Autor/Stand] Entscheidet das AG aufgrund der Hauptverhandlung durch Urteil über die Steuerordnungswidrigkeit, ist es an die im Bußgeldbescheid des FA festgesetzte Unrechtsfolge nicht gebunden, es gilt kein Verschlechterungsverbot (§ 411 Abs. 4 StPO i.V.m. § 71 OWiG). Das Urteil darf also auch zuungunsten des Betroffenen vom Bußgeldbescheid abweichen, d.h. der Richte...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Stöcker, Abschreibung eines nach dem Tod des Seniors einer Sozietät erworbenen Praxisanteils, DStZ 1990, 361; Zinn, Zur Frage der Berücksichtigung von Strafverteidigungskosten als BA bei einem StB, StBp 1990, 66; Felix, Rückstellungen für Nachbetreuung bei Sehhilfen, FR 1991, 221; Richter, Immer Ärger mit der Berufskleidung, typisch!, DStR 1991, 1413; Wolff-Diepenbrock, Zur Auss...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Einschränkung der Zuständigkeit

Rz. 7 [Autor/Stand] Gemäß § 35 OWiG steht die primäre Zuständigkeit der Verwaltungsbehörden (FinB) im Bußgeldverfahren unter dem Vorbehalt einer abweichenden gesetzlichen Zuständigkeitsregelung. Die FinB sind zur Verfolgung von Steuerordnungswidrigkeiten nur zuständig, "soweit nicht nach diesem Gesetz die StA oder an ihrer Stelle für einzelne Verfolgungshandlungen der Richte...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Pflichten von Zeugen und Sachverständigen

Rz. 63 [Autor/Stand] Führt die FinB die Ermittlungen wegen einer Steuerordnungswidrigkeit selbst, so sind Zeugen und Sachverständige verpflichtet, auf Ladung der BuStra zu erscheinen und, soweit ihnen kein Zeugnisverweigerungsrecht nach der StPO zusteht, zur Sache wahrheitsgemäß auszusagen oder ihr Gutachten zu erstatten (§ 161a Abs. 1 StPO i.V.m. § 410 Abs. 1 OWiG; s. näher...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cc) Insbesondere Prüfungstätigkeit

Rn. 46 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Nichtselbstständigkeit wurde angenommen bei einem Gemeindedirektor als Mitglied der Schätzungskommission der Oldenburgischen Landesbrandkasse (BFH BStBl II 1972, 460). Bei Prüfungstätigkeiten eines Hochschullehrers ist danach zu unterscheiden, ob es sich um eine Dienstpflicht handelt und der Prüfer der Weisung und Kontrolle des Dienstherrn u...mehr